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Rr. 71.
Samstag, 11. Februar 1911.
55h Jahrgang.
Morgen. Kusgabe.
1. Matt.
Dir Imeckverbandsgelrtze.
Aus parlamentarischen Kreisen schreibt man uns: Bei der Diskussion über das allgemeine Zweckverbandsgesetz verglich der Redner der Volkspartei, Abg. Stadtrat Flesch, die angestrebten Zweckverbände mit der gleichfalls angestrebten inneren Kolonisation. Beide Ideen wurden von allen Parteien, von den Konservativen bis zu den Sozialdemokraten, als nützlich anerkannt. Aber in den Kreisen der Großgrundbesitzer besteht doch ein starker Widerstand gegen die innere Kolonisation; man hält sie, wie ein konservativer Führer verriet, für „ein etwas liberalisierendes Manöver, das aus falsch verstandenen sozialen Gesichtspunkten ins Werk gesetzt wurde." Und ganz ebenso erklärte Stadtrat Flesch, haben weite Kreise in den städtischen Verwaltungen keine Freude und kein Zutrauen zu den Zweckverbänden, man hält sie für ein etwas konservatives Manöver, das aus sehr wohl verstandenen politischen Gesichtspunkten, nämlich zur Zurückdämmung des Einflusses der großen Städte, ins Werk gesetzt werden soll. Und sicher ist allerdings, daß viele der Beförderer des Gesetzes wesentlich die Verhütung weiterer Eingemeindungen bezwecken; man will nicht, daß die größeren Städte die Dörfer in ihrer Umgebung aufsaugen, dadurch immer größeres Gewicht in den Kreis- und damit auch in den Provinzialverwnl- tungen gewinnen und den Einfluß des Großgrundsitzes zurückdrängen. Man will lieber den Zustand, daß durch Beschluß der Kreisausschüsse und der Bezirksausschüsse die Städte gezwungen werden können, mit anderen kleineren Gemeinden und Gutsbezirken Zweckverbände einzugehen „zur Wahrung einzelner kommunaler Angelegenheiten", derart, daß zunächst der Kreis- eusschuß oder der Bezirksausschuß, falls eine Gemeinde sich nicht freiwillig mit dem Eintritt einverstanden erklärt, deren Zustimmung ergänzt und daß deinnächst der Oberpräsident über die Bildung des Zweckverbandes endgültig beschließe. Ter Zweckverband stellt dann gewissermaßen eine Gemeinde höherer Ordnung dar. Er hat seine eigene Gemeindevertretungen, den Verbandsausschuß, in dem die Bürgermeister aller „zweckverbundenen" Gemeinden und für jeden Gutsbezirk ein Vertreter sitzen, in dem aber, wenn im Zweckverband mehr als drei Gemeinden oder Gutsbezirke Zertreten sind, kein Zweckverband mehr als Vs der Stimmen haben darf. Eine große Stadt, die mit einem halben Dutzend kleiner Orte zu einem Zweckverband, etwa für den Betrieb eines Elektrizitätswerkes, oder zur Durchführung der Kanalisation, vereinigt ist, ist also sicher, stets überstimmt zu werden.
Der Zweckverband hat auch eine Art Bürgermeister, den Verbandsvorsteher, der stets der Bestätigung durch die Kommunalaufsichtsbehörde bedarf, auch wenn er an
sich z. V. in seiner Eigenschaft als Magistratsmitglied einer solchen Bestätigung gar nicht bedürfte.
Und der Zweckverband hat endlich auch eine Art Verfassung, eine Satzung, und eine Art Besteuerungsrecht: das Recht, Beiträge zu erheben; alle Beschlüsse, die vereinbart werden, werden vom Kreis- (Bezirks-) Ausschuß bestätigt und wenn sich die Beteiligten nicht einigen, in höchster Instanz vom Oberpräsidenten festgesetzt — bist du nicht willig, so brauch ich Gewalt. Alles dies gilt freilich nicht für alle Zweckverbände, sondern nur für diejenigen, die gebildet werden sollen, „weil das öffentliche Interesse die Verbindung zur Wahrung einzelner kommunaler Angelegenheiten verlangt." Aber was öffentliches Interesse ist und wann das öffentliche Interesse die zwangsweise Verbindung verlangt, bestimmt nicht das Gesetz, sondern wieder Kreisausschuß oder Bezirksausschuß und Oberpräsident. Der Entwurf sagt nur. daß der Zwang, die „autoritative Verbandsbildung", überall möglich sei, wo es sich um Aufgaben handelt, die den Gemeinden gesetzlich obliegen oder die von den einzelnen zu vereinigenden Gemeinden bereits freiwillig übernommen sind oder um Elektrizitätsversorgung und öffentliche Verkehrseinrichtungen (Kleinbahnen usw.).
Mit Recht wurde in den Versammlungen darauf hingewiesen, daß diese Begriffe teils vollständig unbestimmt sind, teils gerade die wichtigsten und finanziell bedeutsamsten Gemeindeunternehmungen in sich fassen, die also durch die Zwangs-Zweckverbandsbildung den Gemeinden, die sie ins Leben riefen, aufs einfachste aus der Hand genommen werden können.
Es ist vollständig anzuerkennen, daß kleine Gemeinden außerstande sind, für sich allein ihre Aufgaben auf dem Gebiete der Armenpflege, des Wegebaus usw. zu erfüllen und daß erst durch die Vereinigung mit anderen Gemeinden (Gesamt-ArmenverbKndün, Wegever- bänden usw.) diese einzelnen Zwerggemeinden leistungsfähig gemacht werden. Gewiß, die freiwillige Vereinigung ist vielfach wünschenswert; deshalb kann niemand die Idee der Zweckverbände als solche bekämpfen. Auch die zwangsweise, d. h. auf gesetzlich beordnetem Weg erfolgende Vereinigung mag in manchen Fällen statthaft sein, wenn es sich um bestimmte einzelne, gesetzlich festgelegte Zwecke handelt (z. B. im Gebiet des Armenwesens, der öffentlichen Gesundheit, des Schulwesens usw.). Aber die fast unbeschränkte Möglichkeit der Zwangsverbindung durch Kreisausschuß und Bezirksausschuß unter dem Segen des Oberpräsidenten scheint fast unerträglich. Und ani wenigstens wird sie erträglich durch den Hinweis darauf, daß ja diese Instanzen nichts Törichtes verlangen werden, ein Trost, mit dem sich nicht einmal der Sprecher der Konservativen, Herr v. Brandenstein, und die Veranlasser des Gesetzes, die Zentrums-Abgeord- neten Verwaltungsgerichtsdirektor Linz und Graf von Spee, beruhigen wollten.
Wir halten in Preußen die beschließenden Mitglieder der höheren Verwaltungsbehörden, vom Land
rat und Kreisausschnß bis hinauf zum Minister alle für persönlich intakt, — diese Überzeugung gibt dem herrschenden Regiment viel mehr seine Stärke, als die ungerechten Wahlgesetze, die eine Selbstverwaltung höchstens zirgunsten der Besitzenden kennen. Aber wir halten sie nicht für politisch intakt; wir glauben nicht an ihre Unabhängigkeit gegenüber den Einflüssen, die in Preußen von der „kleinen, aber mächtigen" Schicht ausgehen, die im östlichen Großgrundbesitz wurzelt und die sich in der Herrschaft klug dadurch erhält, daß sie gelegentlich einzelne Mitglieder des mobilen Großkapitals zu sich aufnimmt, so daß in der inneren Verwaltung und Diplomatie neuerdings neben dem Grundadel auch der Fabrikadel zur Geltung kommt, — vorausgesetzt, daß er sich den o st e l b i s ch c n Anschauungen und Wünschen genügend anbequemt hat. Und weil wir das wissen, fürchten wir auch, daß die Möglichkeit, Zweckverbände zu erzwingen, nicht benutzt wird zur Besserung der ländlichen Armenpflege, zu sanitären Verbesserungen (Bau von Wasserleitungen und dergleichen) und Meliorationen, das hätte nian auch ohne das zu schaffende Gesetz erreichen können, — sondern zur Niederhaltung der Städte, die nicht allzu rasch wachsen sollen, und zur Aufrechthaltung der Kreisverbände, in denen die Städte nichts zu sagen haben. Und wir fürchten, daß dadurch indirekt die für die ärmere Beölkerung wichtigen Reformen — nämlich die im Wohnungswesen — erschwert werden. Denn eine kräftige kommunale Wohnungspolitik, die Vermehrung des billigen Baugeländes, ist u n d e n k- b a r ohne Eingemeindungen und undenkbar, wenn die Stadt nicht die Herrschaft über die Vorortsbahnen hat. Und gerade die Eingemeindungen können nach dem' Entwurf und sollen nach dem Willen der Majorität im Landtag verhindert, und die Herrschaft über die Vorortsbahnen soll der Stadt, die sie erbaut hat, genommen werden zugunsten des Zweckverbandes, d. h. der kleineren Gemeinden, die am Bau von billigen Wohnungen und am Zuzug ärmerer Bevölkerung kein Interesse haben.
Deshalb können wir uns trotz aller Billigung des dem Entwurf zugrunde liegenden Gedankens nichts Gutes von ihm versprechen und sehen der Beratung mit Sorge entgegen. Die Dreiklassen-Majorität ist nicht imstande, ein Gesetz zu machen, das so tief in die Verhältnisse aller Gemeinden und damit in die Grundlagen der Übermacht der in Preußen herrschenden Klassen eingreift.
* Die Mittelmeerreise des Kaisers. Die Jacht „Hochen- zollern" wird mit den Begleitschiffen zur Anbordnahme des Kaisers nicht nach Venedig, sondern nach Genua in See gehen. Ehe der Kaiser einen Frühjahrsaufenthalt auf Korfu nimmt, wird er mithin im Mittelmeer eine längere Seereise ausfiihren, bei der er an der Westküste Italiens bis zur Südspitze kreuzen wird.
Feuilleton.
Ernst We md Re MHen Werde in Iem.
Von Professor Otto Hesse.
Soeben ist in Jena eine Erzbüste Professor Abbes enthüllt worden, jenes ausgezeichneten Gelehrten, der als langjähriger Leiter der Karl-Zeiß-Stiftung den Weltruhm dieses um die Fortschritte der Optik so hochverdienten Instituts begründet hat. In seinem Arbeitskittel, mit dem Mikroskop in der Hand, sehen wir ihn vor uns, von Adolf von Hildebrands scharfem Auge mit meisterhafter Lebendigkeit geschaut, von seiner Künstlerhand kraftvoll dargestellt. Die Jenaer Universität, in deren Aula die Büste durch eine» feierlichen Akt eingetdeiht wurde, verdankt Abbe und dem durch seine Organisation geschaffenen Mnster- institut sehr viel. Erst vor kurzem wurde gemeldet, daß die Zeißsche Stiftung für den Neubau des pathologischen- anatomischen Institutes der Universität und für den Anbau an die Universitätsbibliothek eine Viertel-Million Mark geschenkt hat. Ein Blick in die mustergültigen Zeißwerke zu Jena, diese größte und eigenartigste optische Werkstätte der Welt, wird aus diesem Anlaß von Interesse sein. Das zum 25jährigcn Bestehen dieser Werke erschienene Buch von Zschimmer, „Die Glasindustrie in Jena, ein Werk von Schott und Abbe", und ein anderes von Auerbach, „Das Zeißwerk und die Karl-Zeiß-Stiftung", gestalten uns diesen Einblick.
Fm Jahre 1846 errichtete Karl Zeitz eine Keine feinmechanische Werkstätte in Jena. Gerade hier war damals die Gelegenheit günstig, die Feinmechanik mit der praktischen Optik in enge Verbindung zu bringen. Es war die Zeit, Lt der die Zellentheorie in Blüte kam. Die Jenenser Bota
niker Schleiden und Schacht sowie der Mediziner Dom- rich waren ihre hervorragenden Vertreter. Diese Männer brauchten aber zu ihren Arbeiten gute Mikroskope, die es damals noch nicht gab. Schleiden lenkte daher den geschickten Mechaniker Zeiß aus die Optik. Nun waren aber selbst die besten damals gebauten Mikroskope nur durch vielfaches Probieren entstanden, und nur einem glücklichen Zufalle tvar es zu danken, wenn einmal ein Mikroskop entstand, das den Anforderungen einigermaßen entsprach, welche die Wissenschaft stellen mußte. Zeitz erkannte bald, daß sich gerade bei dieser Fabrikation der Mechaniker mit dem wissenschaftlichen Physiker verbinden müßte, wenn etwas Vollkommenes geschaffen werden sollte. Der Physiker mußte alle Einzelheiten des Strahlenganges wissenschaftlich verfolgen, und mußte mathematisch die Bedingungen ableiten, welche die Fehler des Mikroskopes aus das geringste Maß bringen konnten. Um jene Zeit aber tvar Ernst Abbe Professor und Direktor der Universttäts- sternwarte in Jena. Ihn gewann Zeiß zu seinem Mitarbeiter. Die gemeinsame Arbeit dieser beiden Mkinner hat die Keine optische Werkstätte von 1846 zur optischen Welrfirma gemacht; denn mit dem Eintritt des Professors Abbe wurde aus der Werkstätte der fabrikatorische Großbetrieb, aus der Mikroskopie wurde die gesamte praktische Optik. Der Gründer Karl Zeiß starb im Jahre 1888, und sein Sohn vr. Roderich Zeiß war im folgenden Jahre aus der Firma ausgetreten. Damit wurde Abbe alleiniger Leiter der Werke und gründete 1891 die „Karl-Zeiß-Stts- tung", die er zur Eigentümerin der optischen Werkstätte und zur Mitinhabtrin des mit ihr verbundenen Glaswerkes von Schott und Genossen machte. Dieser Stiftung überwies Abbe sein Vermögen bis zur gesetzlich zulässigen Grenze und wurde selbst nur „Mitglied der Geschäftsleitung". Aus dem Betriebe aber wurden sechs einzelne selbständige Abteilungen
Das großartige Werk ist aus kleinsten Anfängen hervorgegangen. Bei seiner Gründung im Jahre 1846 arbeitete Karl Zeiß Mt einem Gesellen und zwei Lehrlingen in gemieteten, dem Zwecke notdürftig angepaßten Räumen. Der einzige überlebende aus jener Zeit erzählt nach Professor F. Auerbach: „Roch in den Mer Jahren wurden Handelskrisen und Teuerungen dem Geschäfte hinderlich, so daß der Geselle entlassen werden mußte, und Herr Zeiß und meine Wenigkeit das ganze Personal ausmachten. Da muß ich z. B. bemerken, daß Herr Zeiß zum Frühstück 3 bis 4 schwarze Semmel und ein Keines Schnäpschen Korn verbrauchte, was ich selbst gesehen, und auch wohl mal einen Schluck Kornbranntwein bekommen habe, wenn ich Herrn Zeitz bei dieser Mahlzeit traf." Erst nach 20 Jahren, im Jahre 1866 wurde das 1000., 1873 das 2000. und 1876 das 3000. Mikroskop hergestellt. Gegenwärtig umfaßt das Gesamtwert eine Grundfläche von 20000 Quadratmeter. Die Arbeitswerkstätten aber haben eine Grundfläche (einschließlich der einzelnen Stückwerke) von 25 000 Quadratmeter, aus denen zirka 3000 Arbeiter tätig sind.
Das Aufblühen der Zeißwerke und ihre heutige Welt- stellung wären aber unmöglich gewesen, wenn nicht durch einen dritten Mann noch etwas ganz Neues zu der mechanischen Werkstätte hinzugekommen wäre, ein ganz neues Rohmaterial. Der Mann, der es brachte, war Otto Schott. Er gründete die Jenaer Glashütte, die in der Folgezeit ganz mit den Zeißwerken verbunden wunde. Bei den vielen Verbesserungen, die Abbe an der Form der Linsen vornahm, um gute Bilder zu erhalten, erkannte rr, wie sehr das Material, aus dem sie hergestellt wurden, das Glas, einer Verbesserung bedürfe, daMt die Linsen den Ansprüchen der Naturwissenschaften genügten. Man »rächte damals eigentlich nur zwei Glassorten, das Kronglas und das Flintglas; Kronglas hauptsächlich aus Kieselsäure, Natron und Kali, Flintglas durch einen Zusatz von Blei.
