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Nr. 57.
Freitag, 3. Februar IS 11.
5N. Jahrgang.
Morgen - Ausgabe.
1. Matt.
Wichtige Bedenken.
Die Reichstagskommission zur Vorberatung der elsaß-lothringischen Verfassungsreform wird eure lange und schwere Arbeit zu leisten haben.^ Sie wird sich mit Anträgen in unübersehbarer ^sülle beschäftigen muffen und sie wrrd eine besondere Tätigkeit auch rnso- fern zu entfalten haben, als cs sehr wichtig ist, vom Reichskanzler Auskunft über zahlreiche Unklarheiten und Lücken in den beiden Gesetzentwürfen zu erhalten. Sind die betreffenden Bedenken in der ersten Lesung nur allenfalls gestreift, meistens gar nicht berührt worden, so ist die Kommission der geeignete.Ort zur nründlichen Feststellung dessen, was namentlich die Vorfassungsvorlage sowohl enthält wie veriNissen läßt. Tie Mitglieder der Kommission, selbstverständlich aber nickt sie allein, sondern ebenso alle Relchstagsmrtglie- der. werden in dieser Beziehung mit besonderem Nutzen die sehr bemerkenswerten Ausführungen lesen, mit denen Professor Lab and, dem man in diesem Falle ivobl eine erhöhte Autorität zuschreiben darf, die elsaß- lothringischen Problenie soeben im jüngsten Heft der „Deutschen JNristenzeitung" behandelt. Ter Verfasser macht erhebliche Bedenken geltend. Von den beiden Gesetzentwürfen betrifft der eine „Tie Verfassung Elsaß-Lothringens", der anders das Wahlgesetz. Jener soll durch Rerchsgesetz aufgehoben oder abgeändert werden können, während das Wahlgesetz künftig in den Bereich der Landesgesetzgebung fallen soll, so- daß es durch die elsaß-lothringische Landesgesetzgebnng 'auch abgeändert werden könnte. Was von der zweiten Kammer gilt, inuß aber auch von der ersten gelten, und dock ist die Zusammensetzung der ersten Kammer nach, § tz des Verfassungsentwurfs vollständig geregelt, soll also nur durch .Reichsgesetz abgeändert werden können. Über diese Inkongruenz könnte man ja hinwegkommen: Professor Laband nimmt aber weiter an, daß, wenn das vom Reiche erlassene Wahlgesetz durch Lcmdesgesetz ab- cn'ändert werden kann, die Agitation auf dessen Abänderung sofort nach seinem Inkrafttreten beginnen wird und es ist die Frage, ob die Reichsleitung diese Aussicht soaleich in den Bereich ihrer,Erwägungen gezogen hatte, wie auch, was sie in solchem Falle tun sann und tun will. Laband erklärt es weiterhin für eine unrichtige und unbegründete Behauptung, daß
Femllrtorr.
(Nachdruck verboten.)
tonhomt Leben.
ie reinlichste Nation. — Die deutsche und die enaMche Saus- äu. - Englische Dienstboten. - „Deutsche Brref-Emlettung . Nursery governess. - Deutsche Lehrermnen. - Veränderte Gehälter. ... .
Welches ist die reinlichste Ration? Wir können bei ieantwortung einer solchen Frage wohl gleich die romam- ben Völker außer acht lassen — sie haben ja so viele andere SeSerte Eigenschaften - und uns auf inj germm* Ln beschränken. Und wenn wir da dre Deutschland a„- rcmenben Völker, wie die Schweizer und Holländer, und uch die nordischen Nationen in solchen Dingen mit Den sch- md ungefähr aus eine Stufe stellen, ,o Inge die -lus- >ahl nur noch zwischen ihnen allen aus der inen und den Engländern auf der anderen
'ylber jedermann kann es den Engländern doch schon °n weitem anschen", wird da viellcickst .jemand einwenden, dab sie an Sauberkeit niemand nachstchenst
w.s mag zutreffen. aber doch auch nur ^gewisser in sicht Zunächst ist der Unterschied der verschie denen Äkchenklassen in England so viel größer als anderswo ind d e oberen" Klassen gewiß sauber zu nennen, so sind e unseren" und zumal die „untersten" auch wieder nie hmutzigstcn Menschen, die es in der gesitteten Welt uber-
"" Aber^auch in den „höheren" Ständen .selbst müssen wir ock inen anderen Unterschied machen, zwischen der iauberkcit der Person und der ihrer Um- ihrer Häuslichkeit. In bezug aus i/efftere Eigenschaft mag dm Engländern immerhin Krön e ge b ü H r e n. Es wird wohl nirgends das Gliche Bad so unbedingt und allgemein durchgefuhrt wie fLm wenn es auch ein bißchen verdächtig erscheinen n ß w?e'g!rn so manche anbringm. daß sie ihr Bad ge- abt haben' - - Auch im Kopfwäschen, in der ^arpslege >ie der Körperpflege im allgemeinen, wofür auch Leibesbungen, Sport und Spiel wesentlich in Betracht kommen.
durch die Bestimmungen des Entwurfs der Einfluß Preußens in den Reichslanden gestärkt werden würde. Er nimmt das gerade Gegenteil an. Wenn der Bundesrat bei der Landesgesetzgebnng nicht mehr mit- wirke, sielen auch die preußischen Bundesratsbestim- mungen fort; rechtlich sei also die Beteiligung der preußischen Regierung, die bisher durch die Beschlußfassung des Bundesrats zur Geltung kam, ebenso aus- gescbaltet wie die der anderen Bundesregierungen. Der Straßburger Staatsrechtslehrer hat sodann an der ersten Kammer, wie sie nach der Vorlage beschaffen sein soll, ersichtlich wenig Freude. Er glaubt, daß diese erste Kammer von vornherein „zur UnPopularität verdammt" sein wird, daß sie „als eine spanische .Wand, hinter welche sich die Regierung verkriecht, angesehen und verspottet werden wird". Aus der Bestim- rnung, daß die Mitglieder der ersten Kammer, die als Vertreter der vier großen Städte in Aussicht genommen sind, von den Gemeinderäten „aus ihrer Mitte" gewählt werden sollen, folgt für Laband die Besorgnis, daß diese Vertreter zur Strafe für etwaiges regierungs- nnfreundliches Verhalten bei der nächsten Gemeinderatswahl nicht wiedergewählt und.. dadurch aus der ersten Kammer entfernt werden würden. Die erheblichsten Bedenken aber erregt dem Verfasser das Wahlgesetz; nur einige von ihnen (ihre Zahl ist geradezu überraschend groß) sollen hier berührt werden.. Namentlich die Plurälitätsstimmen als Alters- zulagen hält Laband für unlogisch. Man kann, sagt er, die Personen in zwei Klassen teilen, in solche, die nach Ansicht des Gesetzgebers zur Ausübung des Wahlrechts reif sind, und in solche, die es nicht sind. Tein entspricht die Einführung einer Altersstufe: aber die einmal erlangte Reife läßt ebensowenig eine Steigerung zu wie die erlangte Großjährigkeit aus dein Gebiete des Privatrechts. Tie Begründung sagt, daß das Alterspluralwahlrecht die an Lebenserfahrung gereisten Wähler bevorzugen soll. Die Lebenserfahrung ist aber nicht zugleich die politische Reise und Urteilsfähigkeit. „Ein Bauer von 50 Jahren, dessen politische Reife sich darauf beschränkt, daß er den ihm vom Pfarrer oder Vikar eingehändigten Wahlzettel in die Wahlurne legt, soll dreimal soviel Stimmen haben, wie' der dreißigjährige Assessor, Fabrikdirektor oder Ingenieur." Das Proportionalwählrecht würde tem Verfasser, falls man ein Gegengewicht gegen die Lo- zialdcmokratie habeil will, viel eher einen Erfolg versprechen. @rme Bestimmung endlich, deren Bedenklichkeit Laband überzeugend nachweist, wird ^hoffentlich vom Reichstag ganz beseitigt werden, die nämlich, wo-
— tun sie sich rühmlich hervor; wie sie auch nie in der Wäsche zu sparen suchen.
Doch darüiber hinaus werden sie ganz und gar von den Deutschen in den Schatten gestellt, denen ich in dieser einen Hinsicht — und ohne mich irgendwelcher politischer Übergriffe schuldig machen zu wollen — die Deutschland angrenzenden Staaten eben zurechne. Wo gäbe es solch sauber gehaltene Straßen, solch saubere Eisenbahn- und Straßenbahnwagen, solch prächtige öffentliche Bauten und selbst in kleinen Ortschaften so gut .gcfüiljrtc Gasthöfe und Restaurants wie in Deutschland. Und dementsprechend ist auch die häusliche Einrichtung in Deutschland in vielen Einzelheiten eine reinlichere als in England.
Das gilt schon von der Küche, in die manche englische Hausfrau nicht gar oft einen Fuß setzt. Die Köchin hat das nicht gern. Die Wohnräume sind selbst in den Häusern der weniger bemittelten Klassen in England stets mit Teppichen belegt, die von Wand zu Wand den ganzen Fußboden bedecken und festgenagelt sind. Recht behaglich, gewiß! Aber wie sieht es darunter ans! Werden sie doch gewöhnlich nur vielleicht einmal im Jahr ausgenommen. Ebenso ist auch das Fensterputzen in England eine oft nur in langen Zwischenräumen ausgeübte Kirnst. Die Engländer reden so viel von ihrem Home. Aber das hindert selten jemand, sein Heim mit allem, was darinnen ist, an beu ersten besten Mieter zeitweise abzutreten. Das Vermieten möblierter Familienwohnungen ist bei ihnen gang und gäbe. Selbst die Mitglieder des höchsten Adels stehen nicht an, ihre Schlösser aus dem Lande möbliert ab- zugebcn. Das wirft leicht so viel ab, dafür einen längeren Aufenthalt in der Stadt oder am Meer zu nehmen oder auch eine längere Reise ins Ausland anzutreten. Immer praktisch. Aber wie manche deutsche Hanssrau — auch der Weniger bemittelten Klassen — würde nicht Anstanv nehmen, selbst gegen Austausch derartiger Vorteile, ihre Betten und ihre Leinwand ganz uNd gar Fremden in die Hände zu geben.
Indessen möchte ich — wie ich bereits in meinem unlängst veröffentlichten Buch „England von heute" mehr im einzelnen ausgeführt — auch durchaus nicht behaupten, die Engländerinnen seiendurchweg schlechte Hausfrauen. Es kommt nur daraus an, ob wir dabei den Begriff der „Dame des Hauses" oder dm der
nach von der Wählbarkeit zum Landtag solche Personen ausgeschlossen sind, die beim Abschluß der Wählerliste mit den für die letzten beiden Rechnungsjahre fälligen direkten Staats steuern oder Gemeindeabgaben ganz oder teilweise im Rückstände sind. Ob dieser Tatbestand gegeben ist, wird bei Aufstellung der Wählerlisten leicht festzustellen sein, da es sich um Personen handelt, die in der Gemeinde ihren Wohnsitz haben. Anders verhält es sich aber mit dem Wahlkandidaten, der irgendwo im Reichsland wohnen kann. Wie soll der einzelne Wähler wissm, oh derjenige, dem er seine Stimme gibt, noch Staats- oder Gemeindesteuern schuldet? Auch die Wahlkomitees werden zu sonderbaren Nachfragen und Feststellungen genötigt sein. Da es auf den Tag ankommt, an dem die Wählerliste abgeschlossen ist, so würde die Wahl un- aültia sein und angefochten werden können, auch wenn der Gewählte nachträglich seine Steuerschuld vollständig bezahlt hat. Auch sehr zahlungsfähige Personen sind manchmal mit den Steuern im Verzüge. Soll das gleich mit dem Verlust des Wahlrechts und der Wählbarkeit bestraft werden?
Deutsches Reich.
* Die Exkommunikation des Kaplans Wieland. Dem
Kaplan Konstantin Wieland ist vom Augsburger General- vikar folgendes Schreiben zugegangen: „Sie haben dieser Tage eine Schrift: „Eine deutsche Abrechnung mit Rom" als Protest gegen den päpstlichen Modernisteneid erscheinen lassen. Das, was Sie gegen diesen Eid Vorbringen, zu beurteilen, ist, wie Ihnen bekannt sein wird, dem Sano- tum Officium Vorbehalten. Sie haben bei dieser Gelegenheit aber auch weiter der Kirche Fälschung des. Werkes Christi und' Versündigung am reinen Gottcswort vorge- worsen und von diesem Standpunkte aus die Stellung des Papstes und eine ganze Reihe kirchlicher Lebensäußerungen (z. B. die Klostergelübde, die Kirchengebote, die kirchlichen Ehohirrdernisse, das Breviergebet, Zölibat,' Index, Bücher- zcnsnr und die Heiligcnverehrung) verurteilt, und Sie stehen nicht an, diese kirchlichen Institutionen als Irrlehre zu verweisen und weiter der Kirche Fälschung des Gottesbegriffes, der Lehre von der Erbsünde, von der Genugtuung Christi und vom Meßopfer vorzuwersen. Es wird Ihnen bekannt sein, daß im Lause der Jahrhunderte die bezeichneten Lehren und Institutionen bald von dem einen, bald von dem anderen Häretiker in ähnlicher Weise zum Gegenstand des Angriffes gemacht wurden, und es besteht daher kein Zweifel, daß Sie mindestens als fautor haeresis (das ist Begünstiger der Ketzerei) sich erwiesen
„Vorsteherin des Hauswesens" vorherrschen lassen. Werden in letzterer Hinsicht die deutschen, so werden in ersterer Beziehung die englischen Frauen nicht leicht über- troffcn. Da kommen denn die „unteren" Klassen in England wieder schlecht weg. Ihre Frauen sind nicht nur schmutzig, sondern auch lange nicht so arbeitsam und noch weniger sparsam als die unsrigen. Auch in den Mittelständen, wo die Frauen in England schon so gern die Lady spielen wollen, ohne selbst viel Hand anzulegen, herrschen oft heikle Zustände. Aber in Kreisen, wo ihre Mittel ihr so etwas erlauben und die nötige Anzahl von Dienstboten ihr zur Verfügung steht, füllt die englische Hausfrau ihre Stellung sehr wohl aus. Die englischen Dienstboten sind nun auch gewiß nicht so gründlich und so arbeitsam wie die unsrigen. Sie machen bei geringeren Leistungen um so höhere Ansprüche in bezug auf Lohn nnd Beköstigung und — freie Zeit; mtb so ist ihrer eben leicht eine viel größere Zahl erforderlich. Aber sie haben doch auch einen gewissen Schliff urtd wissen, was ihre Arbeit ist, freilich auch noch besser, was ihre Arbeit nicht ist, und tliat’s not my work, ist «ne stehende Redensart, die der unbedachtsamen Hausfrau sofort entgegengeschleudert würde, die ihnen irgend etwas zumuten würde, was nicht in ihr streng abgesondertes Arbeitsgebiet gehört, „nicht ihre Arbeit ist". Indessen wird nun in englischen Häusern auch nicht so viel gescheuert und geschrubbt, so geht doch in den guten Häusern auch alles wohlgeordnet genug zu. Und „verliert" die englische Hausfrau ihre Zeit nicht mit Einfachen und Abstäuben. so versäumt sie aber auch nicht, einen so viel wichtigeren Brief zur rechten Zeit zu erledigen, und spart dann natürlich auch „eine deutsche Ein leitun g", eine für Absender wie Empfänger gleich uninteressante Entschul- digung, warum man nicht eher geschrieben, die aber oftmals die Hälfte des Briefes selbst ansmacht.
Das alle Gemütlichkeit verscheuchende leidige Laster des Verschiebens und „nicht dazu Kommens", so oft nichts als Nachlässigkeit, so oft außer allem Verhältnis zu den zu verrichtenden Obliegenheiten stehend, ist vielleicht in England weniger rm Schwang als irgendwo.
So körmen wir alle recht wohl voneinander lernen und uns auch gegenseitig ergänzen. Daran wurde ich unlängst auch wieder erinnert, indem einige fürsorgliche Freunde in Deutschland es für angebracht erachteten, mich mit einem
