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—»ELL»—. Wöchentlich 12 AuWS-M. ^ GegMhet 1852.

WöchkMH 12 Ausgabe».

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Samstag, 28 . Januar LU LZ.

ZK. Jahrgang.

Nr. 47 .

Morgen ° Kusgabe.

1 . gSCatf.

Irürr gfeßruar urrö WürrZ

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Wie nilrb er lit der ArchiMtstr«?

Die Berichte der Kommission zur Vorberatung der Strafprozeßordnung und des Gesetzes, betreffend Ände­rungen des Gerichtsverfassungsgesetzes sind dieser Tage im Reichstage zur Verteilung gelangt. Es ist ein um­fangreiches, 700 weiten umfassendes Aktenstück, in dem die Ergebnisse der zweifachen Lesung, auf welche die Kommission 24 Sitzungen verwandt hat, niedergelegt worden sind. Eben deshalb werden auch begreifliche Zweifel rege, ob es jo nahe vor dem Ende der Legis­laturperiode, an deren allzu lange Ausdehnung schon mit Rücksicht auf den kommenden Wahlkampf nicht zu denken ist, noch gelingen wird, dieses umfassende Re­formwerk in den sicheren Hafen zu bringen, und diele Zweifel werden noch dadurch verstärkt, daß über eine Reihe wichtiger Punkte nichts weniger als Einstimmig­keit sowohl im Reichstage selbst als auch zwischen diesem und den Verbündeten Regierungen herrscht.

Über einen Teil der Materie ist innerhalb der Kom­mission unschwer Einmütigkeit erzielt worden, und hier dürsten auch im Plenuur des Reichstags keinerlei Schwierigkeiten erwachsen. Dazu ist vor allem die all­gemein als dringend notwendig anerkannte Eide s - r e f o r ni zu rechnen, die in der Einschränkung des Zengeneides in Verbindung mit der Bestrafung nicht­eidlicher falscher Aussagen und in der Ersetzung des Voreides durch den Nacheid bestehen soll. Eine weitere mit Befriedigung begrüßte Reform bedeutet die E i n - s ch r ä n r u n g des sogenannten L e g a l i t ä ts - Prinzips, d. h. der Verpflichtung des Staatsan­walts zur Strafverfolgung, eine Verpflichtung, die bei Übertretungen fortfallen soll, „wenn die Verfehlung wegen des Grades der Verschuldung und der Folgen der Tat geringfügig ist". Weiter sind die Maßnahmen zur Abkürzung der Untersuchungshaft und Einschrän­kung der Verhaftungen zu nennen, in welch letzterem Falle jedoch die von der Kommission gutgeheißenen Be­stimmungen so dehnbar sind, daß das Plenum des

Reichstags sich mit einer präziseren Fassung ein Ver­dienst erwerben würde. Hst über diese Fragen wie weiter auch über die Neuregelung des Verfahrens gegen Jugendliche, wobei die Kommission im Gegensatz zur Regierungsvorlage Strafverhängung und Für­sorge scharf getrennt hat, zum Schluß wenigstens in den Hauptpunkten Einstimmigkeit zwischen Regierung und Volksvertretung erzielt worden, so ist dies in bezug auf den Kernpunkt der Strafprozeßreform, nämlich die Neuorganisation der S t r a f k a m m e r n, bisher nur formell der Fall. Denn wenn die Kommission auch in der zweiten Lesung infolge des Einspruchs der Regie­rung ihre Beschlüsse reserviert hat, so muß es doch als sehr zweifelhaft gelten, ob das Plenum der ersten oder der zweiten Entscheidung der Kommission beitreten ivlrd.

Es handelt sich bei dieser am heftigsten umstrittenen Frage bekanntlich uin die Zuziehung der L a i e n zu den Strafkammern, nur die Einführung der Berufung gegen die Strafkammerurteile und um die Organisation der Berufungsinstanz selbst, die nicht, wie es nach dern ersten Vorschläge der Regie­rung gedacht war, den Oberlandesgeri ch len, sondern den Landgerichten angegliedert werden soll. Streitig ist hierbei zum Schluß, nachdem die Re­gierung sich mit der Zuziehung der Laien zu denStraf- kammern ab gefunden hatte, nur noch die Frage geblieben, ob das Laienelement auch an den Berufungs­gerichten teilnehmen soll. Die Kommission hatte, der Forderung des ganz überwiegenden T e i I e s der öffentlich e n M e i n u n g folgend, in der ersten Lesung einen diesbezüglichen Beschluß gefaßt, ihn aber in der zweiten Lesung infolge des entschiede­nen Einspruches der Regierung wieder mit freilich nur sehr knapper. Mehrheit zhrückgenommen. Diese Frage dürfte bei der Beratung im Plenum des Reichstags den Hauptstreitpunkt bilden, wobei in Übereinstrm- mung mit der dem Reichstage Angegangenen Eingabe des Tentschen Anwaltsvereins vor allem darauf hinge­wiesen werden dürfte, daß, wenn die Motive des Re- aierungsentwurses betonen, wie sehr die Beteiligung der Sälen an den Strafkammern dazu beitragen werde, die vielfach gegen deren Urteile verbreitete Mißstim­mung zu beseitigen, dies ebenso wie für die Straf­kammern auch für die Berufungskammern gelten müsse. Dem Einwand aber, daß es an den erforder­lichen und geeigneten Laien zur Besetzung der Be­rufungsgerichte neben den Schöffen-, Strafkammern- und Schwurgerichten fehlen werde, würde der Reichs­tag am besten dadurch begegnen, daß er den mit soviel verständlichem Mißmut aufgenommenen Ausschluß der Volksfchullehrer vom Schöffen- und Geschworenenamt wieder aufhebt.

Freilich ist nicht zu verkennen, daß es hierbei, wie in der Frage der Zuziehung der Laien zu den Be­

rufungskammern, angesichts der sehr bestimmten vom Regierungstische abgegebenen Erklärungen nicht leicht senr wird, ein Kompromiß etwa auf Grund des Vor­schlages zu erzielen, daß die Berufungsinstanz aus drei Juristen und zivei Schöffen zusammengesetzt werden soll, während für die erste Instanz zwei Juristen und dreh Laien vorgesehen sind. Die Aussichten auf eine Einigung werden dadurch noch schwächer, daß in dem umfassenden Entwurf auch sonst noch eine ganze An­zahl strittiger Einzelfragen — wir erinnern nur an die

auf die Immunität der Abgeordneten bezüglichen .

vorhanden sind, so daß es nach wie vor als zweifelhaft erscheinen muß, ob es gelingen wird, das umfassende Werk der Strafprozeßreform trotz seiner anerkannten Dringlichkeit noch in dieser letzten Session der Legis­laturperiode unter Dach und Fach zu bringen, „ein Ziel, aufs innigste zu wünschen".

DMtifche Merficht.

Die GtttmiüreLrrLrg des KrarrtschsN-GeLieLss.

Tis amtliche Ki a u t schon-D en k sch rist, die seit 1898 alljährlich eingehende Mitteilungen über die Entwicklung des Schutzgebietes gebracht hat, wirb in­folge des Beschlusses des Reichstags über die allge­meine Verminderung der Weißbücher in Zukunft nur in mehrjährigen Zwischenräumen erscheinen. Ta aber von vielen Seiten der Wunsch geäußert worden ist, wenigstens über die Grundzüge des Wirtschafts­lebens und über die wichtigsten, sonstigen Ereignisse in kürzeren Zwischenräumen authentisches Material zu erhalten, so gibt das Neichsmarineamt einige Haupt­daten der Entwicklung des letzten Jahres in der üblichen Vcrichtsperiode (also von Oktober 1909 bis -Oktober 1910) in der „Norddeutschen Allgemeinen Zeitung", woraus wir Las Folgende entnehmen:

Der ostasiatische Markt war im Jahre 1910 an allen bedeutenden Plätzen, in Schanghai und Tientsin, in Hongkong und auch in Tsingtau, durch eine Handels­krise besonderer Art erschüttert. Übertriebene Speku­lationen in Gummi in Hongkong und Schanghai. Spekulationen in Getreide namentlich in der Man­dschurei, sowie in Opium in Tsingtau selbst haben eins erhebliche Spannung des Marktes und derartige Geld­knappheit hervorgernfen, daß eine unverhältnismäßig große Anzahl chinesischer Firmen zusammenbrach. Aber ungeachtet dieser Krise hat sich der G e s a m t h a n d e l Tsingtau annähernd auf der im Vorjahr erreichten günstigen Höhe von rund 65 Millionen Dollar erhalten. Im besonderen hat sich Tsingtau auch seinem Zweck als Ausgangspunkt eines bedeutenden Eisenbahnnetzes ent­sprechend zu dem Haupteinfuhrplatz für die Eisenbahn- niaterialien der Tientsin-Vukou-Eisenbahn, deren nörd-

Feuilleton.

§ardimsches SriganleniLben.

Nus Mailand wird uns geschrieben:

Noch immer führen die italienischen Behörden einen schweren und wechselvollen Kampf gegen das Briganten­wesen in Sardinien, und wenn die aufsehenerregenden Fälle, in denen kühne Räuber Lurch Einschüchterung der Bevölkerung ganzer Kreise einen fast schrankenlosen Terroris-mus ausüben, auch seltener geworden find, so kehren sie doch in wechselnden Abständen immer wieder und stellen die Behörden vor die schwierigsten Aufgaben. Mit welchem Aufwand von List und ungewöhnlichen Mitteln die Hüter der Ordnung dann ihre Feldzüge vor­bereiten und organisieren, zeigt sich in den Memoiren de» Polizeipräsidenten von Mailand, Bondi, der seine bunten und lehrreichen Erfahrungen in einem soeben erschienenen Buche niedergelegt hat. Bondi war jahrelang Kommissar in Rucro, dem Zentrum des Brigantaggio, und als er sein Amt übernahm, war das erste Ziel seines Ehrgeizes, den unumschränkten Beherrscher jener Gegend, den be­rühmten Banditen Corbeddu Salis, in seine Gewalt zu gekommen.

Fünfzehn Verhaftungsbefehle gegen den Gefürchteten, der eine Unzahl von Verbrechen, Diebstählen, Überfällen und Mordtaten auf dem Gewissen hatte, waren erfolglos geblieben. Der Kommissar versuchte fern Glück als Diplomat. In dem Dorfe Obiena war der Onkel des Briganten, der Pfarrer Don^ Fele, von Erpressern heim- gesucht worden; der Kommissar befreite ihn von fernen Verfolgern und machte ihn sich so geneigt. Aber alle Vor­schläge, der Pfarrer möge Corbeddu überreden, sich selbst zu stellen, itm seiner Familie den hohen auf seinen Kopf gesetzten Preis zuznweNden, scheiterten an dem Stolz und dem Ehrgefühl des geistlichen Brigantenonkels. Schließ- ! lrch «Märte er sich bereit« ein Rendezvous zwischen Bondi *

und dem gefürchteten Räuber zu vermitteln. Der Be­amte verpflichtete sich, unbewaffnet und allein zu kommen. Von dieser romantischen Zusammenkunft der beiden Erz­feinde gibt der Polizeipräsident eine lehrreiche Schilde­rung. Auf einsamem Waldpfad tritt ein Knabe an den Beamten heran, um ihn über Gießbäche und durch Schluch­ten zu dem Räuberhanptmann zu geleiten, überall stan­den Posten des Gefürchteten Wache. Plötzlich ertönt vom Gipfel eines steilen Berges ein Pfiff und ein bis an die Zähne bewaffneter Wann winkt dem Kommissar mit einem Tuche.

Es ist Corbeddu, der dem Besucher mit höflicher Würde cntgegentritt, ihn begrüßt und vom Pferde hilft. Ein stämmiger, robuster, frischer Geselle, in malerischem Samt­kostüm. „Ich bin stolz darauf", so begrüßte er den Ver­treter der Staatsgewalt, „Ihnen zu zeigen, daß ich nicht der Teufel bin, als der ich gelte". Und er erzählt, daß er seit sechs Jahren niemandem mehr ein Leids zugefugt habe. „Mein Onkel hat mich von meinen Sünden frei- gesprochen". Man setzte sich nieder; der Bandit reichte dem Polizeikornmiffar seine Flasche, man trinkt sich Be­scheid, und ein seltsames Gespräch beginnt.

Mit Tränen in den Augen erzählt Corbeddu von seinem Leben, seinem ersten Verbrechen, und von den üb­rigen, die er begehen mußte, um seine Freiheit zu vertei­digen. Alle Einzelheiten verraten, welche Macht sich der Bandit geschaffen. Er fühlt sich der Polizei überlegen. Er zeigt gar keinen Groll gegen die Karabinieri, die er als Opfer ihrer Pflicht betrachtet. Nur irr äußerster Rot schickt er einen Verfolger durch einen Schutz in den M- grund. Auch mit dem Staate hätte er längst seinen Frie­den gemacht, wenn nicht Kerker und Banden ihn erwar­teten. Man schreitet wieder ins Dickicht; ans einem freien Platze warten Don Fele und sein Bruder und übergeben dem Banditen den Schein, der ihm freies Geleit verbürgt. Von Zeit zu Zeit ertönen Pfiffe; sie scheinen Corbeddu zu erfreuen und zu melden, daß kein Verrat lauert. Er führt den Kommissar auf steilem Pfad durch d-en Wald. Vor einer durch Felsblöcke und Schilfgras verdeckten Höhle

bleibt er stehen und ladet Bondi zum Eintritt. Beim flackernden Schein einer Lampe sieht sich der Beamte in den Gängen eines verlassenen Bleierzbergwerkes. Die Gänge enden in einer großen Höhle, in der Skelette von Ziegen und Schafen herumliegen neben großen Haufen von Brennholz.

Endlich kommen die Wanderer an eine Treppe, die zu einem unterirdischen Gemach führt. Es ist hell er­leuchtet und mit den notdürftigsten Möbeln versehen. Hier erwarten sie wiederum Don Fele, Corbeddus Bruder und der Knabe, der Bondi als Führer gedient hatte. An einem gedeckten Tisch wird Platz genommen und ein reiches Menu, aus Makkaroni, Rebhühnern, Hammelbraten, Käse, Obst und viel Wein bestehend, genossen. Man unterhält sich über Politik, über Giolitti. Corbeddu ist voll des fröhlichsten Humors. Er erzählt Annekdoten, unter anderen auch, wie er einst einen prahlerischen Karabinierimajor be­straft hat, der sich gerühmt, er werde in vierzehn Tagen alle» Räubern den Garaus machen Als er eines Tages im Gebirge allein ausritt, um seinen Mut zu zeigen, ließ ihn Corbeddu umstellen, entwaffnen und ansziehen, bis er bloß noch Hemd und Mütze hatte; dann schickte er ihn heim. Natürlich mußte der also Verhöhnte den Dienst quittieren.

Bondi machte sich unterdessen Aufzeichnungen Dann werden dem Kommissar die Augen verbunden und man führt ihn zum Ort des ersten Zusammentreffens. Hier erst siel die Binde. Der Vertrauensbeweis des Kommissars hat den Banditen gerührt; er ergreift Bondis Hand und sagt: „Bravo! Ich nehme Euch unter meinen Schutz; auch ein Flüchtling im Urwald, der wie ein wildes Tier von Berg zu Berg gehetzt wird, kann manchmal einem Ehren­mann nützlich sein." Damit endet die Begegnung und Bondi kehrt nach Ruoro zurück.

Schon am Tage darauf organisierte er die Jagd auf Corbeddu, weil dieser sich geweigert hatte, sich selbst zu stellen; doch nach wenigen Wochen wurde er versetzt und der Eifer der Behörden erlahmte. Das lag tu ihrem eigenen Interesse. So lange man Corbeddu ruhig, Herr-