Wiesbadener Tsgblstt.
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Seit einer geraumen Reihe von Jahren wird für jede Reichstagssession die Novelle, betreffend die Abänderung des Gesetzes über den Erwerb und Verlust der deutschen Reichs- und Staatsangehörigkeit, angekündigt, aber man hat bisher, obwohl die Volksver- tretung wiederholt die dringliche Forderung nach einer solchen Reform zum Ausdruck gebracht hat, vergeblich auf die Einlösung des Versprechens gewartet. Auch für die laufende Session ist dies Schmerzenskind der deutschen Gesetzgebung in Aussicht gestellt worden, und es heißt, daß die diesbezügliche Vorlage, die unterdessen einige Änderungen erfahren hat, schon in allernächster Zeit dem Bundesrat und noch vor dem Schluß der Session, der ja zugleich den Schluß der Legislaturperiode bedeutet, dem Reichstag zugehen soll.
Es, wäre dringend zu wünschen, daß diese Ankündigung endlich wahrgemacht und daß der Reichstag noch in dieser freilich stark belasteten Session jenes Reformwerk zustande brächte, über dessen Notwendigkeit ja E i n st i m m i g? eit herrscht, wenn auch im einzelnen Meinungsverschiedenheiten darüber bestehen inögeu, wie den Mißständen aozuhelfen ist, die sich aus den zurzeit geltenden gesetzlichen Bestimmungen über den Erwerb und den Verlust der Reichs-, und Staatsangehörigkeit ergeben, Bestimmungen, deren schematische und rigorose Anwendung in zahlreichen Fällen einen schmerzlichen Verlust für das Deutschtum bedeutet. Nach dem, was über den Inhalt der angekündigten Regierungsvorlage bekannt wird, werden jedenfalls die schlimmsten dieser vielbeklagten Mißstände beseitigt werden, und es dürfte sich im Reichstag unschwer eine große, ja überwältigende Mehrheit für diese, eine mittlere Linie einhaltende Reform finden, was für die Verbündeten Regierungen um so mehr Anlaß sein sollte, mit der Einbringung des - Gesetzentwurfes nicht weiter zu zögern.
Der wesentliche Mißstand, den die zurzeit geltenden Bestimmungen über den Verlust der Reichsaugehörigkeit mit sich bringen und der durch die Regierungsvorlage beseitigt werden soll, ist der Verlust der Reichs-- angebörigkeit durch Verjährung. Nach dem gel-
Zemßeton.
«achdrllS itttBotOT)
Air Krebsschäden der deutschen Aviatik.
(Eine Unterredung mit dem deutschen Flugmeister Eugen Wieneziers.)
Von Joseph M. Jurinek-MLnchen.^)
Schon einmal hatte mir der deutsche Flugmeister Eugen Wieneziers sein Herz ausgeschüttet. Es war dies unmittelbar nach dem herrlichen Fluge, der Wieneziers an kaltem Wintersonntage die Umsegolung der Münchener Frauentürme gelingen ließ. Mit Begeisterung wurde damals der Name dieses Aviatikers in den Spalten der deutschen Presse genannt, denn es war das drittemal, daß der deutsche Flugmeister um himmelragende Dome sein Luftvchikel glücklich gesteuert hatte. Im jener (im deutschen Blätterwalde vielbeachteten) Unterredung, hatte sich Wieneziers nicht gescheut, auch die Schäden, und wie er sich ausdrückte, die „Märchen" der deutschen Aviatik zu brandmarken und die Ziele und Aufgaben zu markieren, die nach seiner Ansicht die Aviatik zu lösen und zu erstreben habe. Jenen Teil der Unteres Die Meldung, daß der bekannte deutsche Flugmeisteer Eugen Wieneziers wegen Kontraktbruchs bei der letzten großen B-rliner i?luawoche nunmehr vom Berliner Kammergericht zu der exorbitant hohen Geldstrafe von rund 200 000 Di. verurteilt worden ist, hat in allen Kreisen berechtigtes Aufsehen erregt Wir sind in der Lage, m nachstehender Unterredung mit dem hart getroffenen Flugmesster ein klares Bild des SaSverbalts zu geben, gleichzeitig scheint die schwere Verurteilung Wieneziers auch dn Zunge gelost zu haben, denn er läßt durch seine Worte einen Blick hmter die Kulmen Ar deutschen Aviatik tun und enthüllt glertzertimdie Krebsschaden, die dieser neuesten Errungenschaft ut Deutschland bte Flügel lahm lese«. D. Red.
lenden Recht behält der Deutsche, welcher, ohne ausdrücklich seine Reichsangehörigkeit aufzugeben, auswandert, diese auch im Auslande, aber er verliert sie (ebenso wie seine Frau und die seiner gesetzlichen Vertretung^ unterstehenden minderjährigen Kinder, abgesehen von verheirateten oder verheiratet gewesenen Töchtern) durch ununterbrochenen zehnjährigen Aufenthalt im Auslande. Die Verjährung wird jedoch erstens durch einen während dieser Zeit erfolgenden, wenn auch noch so kurz bemessenen Aufenthalt im Gebiet des Deutschen Reiches oder dessen Kolonien unterbrochen, und der Eintritt der Verjährung wird zweitens durch Eintragung m die Matrikel eines deutschen Konsuls für die Dauer dieser Eintragung verhindert.
Diese am grünen Tisch ersonnene Bestimmung hat sich in der Praxis als recht unpraktisch erwiesen, denn das Registrieren und Reglementieren läßt sich im Auslande nun emmal nicht so durchführen wie im Inland, wo wir an diese Dinge gewöhnt sind. Es ist ein Unterschied, ob ein deutscher Staatsbürger im Inland sich zu dem vielleicht zwei Straßen weiter gelegenen Polizeibureau oder Standesamt bemüht, oder ob er irgendwo in Wild-West mehrere hundert Meilen reiten oder fahren soll, um sich in die Matrikel eines deutschen Konsuls einzutragen. Ter angekündigte Gesetzentwurf räumt denn auch mit dieser bureaukrati- schen Bestimmung auf unter Anerkennung der auf dem ersten deutschen Kolonialkongreß, der Oktober 1902 in
fett nur auf eigenen Antrag verlieren soll. Der neue Gesetzentwurf sieht von der lästigen Eintragung in die Konsulatsmatrikeln völlig ab, und er bestimmt, daß kein Auslandsdeutscher ohne seine ausdrückliche Willenserklärung die Reichs- und Staatsangehörigkeit verlieren sckll, wie er zugleich die Möglichkeit eines Wiedererwerbs der verlorenen Reichs- und Staatsangehörigkeit wesentlich erleichtert.
Den schwierigsten Punkt bildet bei dieser Regelung die Frage der Militär pflichtigkeit. Tie radikalste Forderung, welche dieser Tage in einem an den Hauptverband deutscher Flottenvereine im Ausland gerichteten Antrag des deutschen Flottenvereins in Livorno ihren Ausdruck gefunden hat, geht dahin, daß der Ausländsdeutsche gänzlich vom Militärdienst befreit werden soll. Es braucht nicht erst im einzelnen auseinandergesetzt zu werden, weshalb eine solche Forderung nicht erfüllt werden kann, aber die Regierungsvorlage sieht so wesentliche Erleichterungen vor, daß sie wohl als ein gangbarer Mittelweg bezeichnet werden kann. Der Entwurf bestimmt, daß die Nachkommen solcher Deutschen, die sich im Auslande naturalisieren ließen, nachträglich aber ihre Staatsangehörigkeit wieder erwerben, die Dienstpflicht nur abzuleisten haben, wenn sie zurzeit das 20. Lebensjahr noch nicht erreicht haben. Alle übrigen Ausländsdeutsche, die vor dem 20. Lebensjahre ins Ausland gingen, haben ihrer Dienstpflicht zu genügen, falls sie die Staatsangehörig-
redung aber brach Wieneziers damals mit den Worten ab: „Soviel für heute in dieser Sache, vielleicht habe ich bald Gelegenheit, Ihnen an einem ganz bestimmten Beispiele die Krebsschäden, die an dem Marke der deutschen Aviatik zerfressend zehren, auszndccken!"
Als mich unmittelbar nach dem Bekanntwerden des Berliner Urteils der gegenwärtig in München (als Lehrmeister an der bayerischen Fliegerschule in Obrrwiesenseld Wirkend) weilende Aviatiker auf telephonisches Ersuchen hin empfing, da ahnte er wohl den Grurüd meines Kommens und begrüßte mich also:
„Sie haben sicher auch schon von meiner Verurteilung gelesen. Erinnern Sie sich unserer letzten Begegnung, bei der ich Ihnen Andeutungen von Krebsschäden der deutschen Aviatik machte? Da hatte ich meinen Prozeß im Auge, aber ich wollte absichtlich kein Sterbenswörtlein in der Öffentlichkeit laut werden lassen, um mir den Vorwurf eines Be- emslussenwollens zu ersparen. Run aber das Gericht gesprochen hat, da habe ich keine Veranlassung mehr, noch länger zu schweigen. Was mir diesmal passiert ist, kann morgen einem anderen Aviatiker zustoßen. Von mir aus ist bis heute auch nicht eine Silbe in der Prozeßsache der Öffentlichkeit anvertrant worden, meine Gegner scheinen diese meine Zurückhaltung als Angst oder als Unterwerfung anzusehen. So will ich denn sprechen, fragen Sie mich, und Sie sollen reinen Wein eingeschenkt erhalten. Wenn einmal schmutzige Wäsche gewaschen werden soll, dann aber gründlich!"
„Herr Ingenieur", so bemerkte ich beschwichtigend, „das letzte Wort ist ja auch prozeß-seitig noch nicht gesprocyen. Gewiß, Ihre Verurteilung kann Sie geschäftlich rumreren, aber vielleicht sind doch auch Ihrerseits Fehler gemacht worden. Zunächst möchte ich die Frage an Sre stÄlen: Welche sind denn mach Ihrer Ansicht die Krebsschaden der deutschen Aviatik?"
50 . Jahrgang.
feit nicht verlieren wollen. Doch sollen Härten bei der' Ausführung dieser Bestimmung vermieden und eine V e f r ei u n g vom Militärdienst ermöglicht. werden, wenn wirtschaftliche Grunde dies als unbedingt not- wendig erscheinen lassen. Des weiteren kommen für die Ausländsdeutschen alle Reserve-_ und Landwehr- Übungen in Fortfall. Das sind — die Prüfung der Bestimmungen im einzelnen Vorbehalten — Reform- vorschläge, die Wohl geeignet sind, den schwersten der vielbeklagten Mißstände abzuhelsen.
Deutsches Reich.
» Die gemeinsame Weltanschauung, die angeblich „Kreuzzeitungs"-Konservative und Zentrum verbindet, wird in der klerikalen „Apologetischen Rundschau" (Nr. 4 Januar' 1911) folgendermaßen gekennzeichnet: „1. Die
Grundlage der Weltanschauung ist der Glaube. Es gibt keine mchtkonfessionelle allgemeine christliche Weltanschauung, weil. es kernen nichtkonsessionellen allgemeinen christlichen Glauben gibt. 2. Die christliche Weltanschauung im eigentlichen und vollen Sinne ist die katholische Weltanschauung. 3. Der Katholizismus und der Protestantismus haben gewisse christliche Grundwahrheiten nur materiell, d. h. "inhaltlich gemeinsam, während formell, d. r. bezüglich des Glaubensmotivs, nicht ein einziger Glaubenssatz gemeinsam ist. Von „gemeinsamen christliche« Glaubenssätzen" kann also wegen des formalen Glaubensprinzips, welches als die Seele des Glaubens alle Glaubenssätze durchdringen muß, eigentlich keine Rede sein." — Ans diesem Standpunkt muß das Zentrum stechen und steht es tatsächlich. Die „Köln. Volksztgck hat erst vor einiger Zeit als „gehässige Verleumdung" die „Unterstellung" zurückgewiesen, daß sie jemals die evangelische Kirche Schwesterkirche genannt habe. — Es wird also unseren Konservativen nichts anderes übrig bleiben, als den Mckdernisteneid zu schwören, ehe sie von Weltarv- swarmngs wegen als einigermaßen als Vertreter einer „gemeinsamen Weltanschauung" gleichberechtigt vom Zentrum behandelt werden.
* ein deutscher „Feldzugsplau" der „Times". In den
Pariser Blättern wird ein langer militärischer Artikel der „Times" auszugsweise veröffentlicht, der sich mit einem neuen deutsch-französischen Kriege beschäftigt und behauptet, daß der deutsche Generatstab seinen Feldzugsplan geändert hatte. Die deutsche Armee würde Frankreich nicht vom Osten her angreisen, und zwar wegen der starken Befestigungsanlagen an der Ostgrenze, sondern den Hauptstoß von Norden aussühren (also durch Belgien! Aber natürlich!), während sie sich in Elsaß-Lothringen aus die Verteidigung beschränken würde. Der Artikel hängt offenbar mit dem Rummel wegen der Besestigungspläne Hollands zusammen. ^
* Stwrvathiekundgebmrgsn für Pfarrer Jatho. Rach einer Predigt des Pfarres Jatho in der Lutherkirche in Cöln kam es zu stürmischen Kundgebungen der Luthergemeinde für Pfarrer Jatho anläßlich des Legen ihn anhängig gemachten Jrrlehreverfahrens. In der evangelischen Gemeinde Cöln ist eine Petition im Umlauf, 'die sich rasch
„Drei Punkte sind", so lautete Wieneziers Antwort, „anzusühren: Das Herumwerfen mit den hohen Zahle«
als in Aussicht stehende Gewinne der Lustpilote, das Vor- und Beherrschen des Kapitals und die Abhängigkeit der Flieger vom Kapital. Da haben Sie die Krebsschaden bei ihrem richttgen Kamen genannt. Gleich der erste Punkt kann nicht oft genug dem Publikum enrhüllt werden. Da liest man, daß da 100000 W., dort 50000 M., an anderem Orte wieder 20- und 80660 M. den Aviatikern als Preise winken. Vor kurzem hat sogar eben aus Grund dieser Ankündigungen ein Journalist ausgerechnet, daß im Jahre 1910 die Aviatiker rnnd 5 1 /2 Millionen Mark verdient hätten. Aus dem Papier und in Len Annoncen mag diese Summe stimmen, in Wirklichkeit aber haben die Flieger Saum 1 Million für sich erworben. Me zusammen genomm«! In der Aviatik wird mit Preisen und Zahlen ein Spiel gespielt, das verwegen ist, das für die Fernstehenden, also für das Publilum, die Begriffe verwirrt und den Aviatiker von vornherein zu einem besonderen Exemplar von Menschen stempelt. Ws ein Adiaiiker frei Flugwochen «auch hmksmmr, da muß er Unsummen bezahlen, während er Mbst im atmstiost-n Falle mit ein paar Tausend Mark abzwhen k nn Wer: erster Preis 20 000 M.. zweiter Preis: 15 000 Mark und so fort prangt mit Riesenlettern in Inseraten und auf Anschlagsäulen. Agenten, Reparaturen, Bedtenun'gs- mannswast und allerhand Prozentabzüge verschlingen den Kanpttttl der Preise, nur ein Minimum bleibt dem Flieger, wenn er von Erfolg reden kann, hatte er Pech, dann wartet er sehnsüchtig aus ein anderes Flugmeetiny, um vielleicht die Verluste des ersten Meettngs einzrcholen. So steht es in Wirkl'.chleit um die hohen Gewinne der Aviatiker aus! Daß in der Aviattk mir mit Hunderttansenden gerechnet wird, beweist ja auch meine Verurteilung zu runld 200 000 Mark. Kein deutscher Pilot, nicht der erfolgreichste, wäre Leute imstande, diese Summe, zu der ick verurteilt wmde«
