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Nr. 411.

Wiesbaden, Sonntag, 4. September 191®.

88. Jahrgang.

Morgen-Ausgabe.

1. Matt. __

Ein RrLchsoberverwaltungsgerLcht?

Der deutsche Jstristentag, der Mitte September in Danzig das Jubiläum seines fünfzigjährigen Be­stehens begehen wird/ findet aus seinem Programm auch die Frage, ob das Bedürfnis nach Errichtung eines deutschen Reichsoberverwaltungsgerichtshofes vorhanden ist. Schon daß die Frage aufgeworfen und bereits in einer ansehnlichen Literatur behandelt worden ist. scheint für ihre innere Berechtigung zu sprechen, und auf den ersten Blick werden denn auch die Meisten, wenn rhnen der Ausbau der Reichseinrichtungen am Herzen Egt, geneigt sein, die Frage selbst bejahend zu beant­worten. Von dieser'Auffassung werden auch die Gut­achten getragen, die von so hervorragenden Fach­männern wie Schuttzenstein, Thoma und Anschütz zur Vorbereitung der Danziger Verhandlungen erstattet worden sind. Diese Gutachten Weichen untereinander zwar mannigfach ab, aber sie kommen schließlich doch darin überein, daß auf dem Gebiet des durch Reichs- gesetze geregelten Verwaltungsrechts in gleicher Weise wie auf dem des Zivil- und Strafrechts die, E ru­het tlichk eit des Rechts ein durch die bundesstaat­liche Vereinigmrg der deutschen Staaten, sowie durch das Bedürfnis der Verwaltungspraxis erfordertes Postulat ist und daß diese Einheitlichkeit nicht durch die Reichsgesetzgebung allein hergestellt werden kann, sondern daß die gleichmäßige Auslegung und Hand­habung der Reichsgesetze seitens der Behörden der Ein­zelstaaten durch einen Verwaltmrgsgerichtshof des Reichs verbürgt werden muß. TiefeAusführungen haben gewiß etwas Gewinnendes, und die Aussicht auf eine Erweiterung der Institutionen, auf denen die organrsche Einheit des Reichs und die größt- mogliche Verwirklichung des Reichsgedankens beruhen, Q l Üsundlichgenug. Aber man kann solche nationalen Zrele edelster Art billlgen und braucht darum noch nicht der Ansicht der genannten drei Gutachter zu sein Zu den Beurteilern. die starke und. wie man zugeben mutz gewichtige Bedenken haben, gehört auch Professor i-/r. ~abanö, bet im jüngsten Heft derDeutschen .^urrstenzeitung" zu der bedeutsamen Frage das Wort nimmt, ^lim sehr erhebliche Einwendungen zu machen. Frir Laband steht es fest, daß, wenn man mit einem Reichsoberverwaltungsgerichtden Versuch wagen wollte", der gegenwärtige Zustand in den Einzelstaaten nur vorübergehend bestehen bleiben könnte. So wie die^ Errichtung des Oberhandelsgerichts und des Reichsgerichts zuni Erlaß des Gerichtsversassungs- gesetzes und der Prozeßordnungen geführt habe, so müßte notwendig die Errichtung des Reichsoberver­waltungsgerichts sehr bald dadurch eine Ergän­

zung und Fortbildung finden, daß auch die unteren Instanzen, ihre Organisation, ihr Verfahren, ihre Zu­ständigkeit gleichmäßig für alle Einzel- st aalen durch Reichsgesetz geregelt würden. Freilich irur für das Gebiet der durch Reichsgesetze normierten Verwaltung. Aber könnten die Staaten denn eine doppelte Einrichtung ihrer Verwaltungs­gerichtsbarkeit haben, die eine für die reichsgesetzlich, die andere für die landesgesetzlich geregelte Verwal­tung? Ties sei unmöglich. Folglich müßten die reichs­gesetzlichen Regeln über die Gerichtsbarkeit auf dem Gebiet der reichsgesetzlich geregelten Verwaltung auf die land es gesetzlich geregelte übertragen werden, so wie auch dieselben bürgerlichen Gerichte nach demselben Verfahren Prozesse nach Rerchsrecht wie nach Lg.ndes- rccht entscheiden.Es ist dies schon deshalb nötig, weil in einem und demselben Streit Verwaltungsgesetze des Reichs und solche des betreffenden Einzelstaats für die Entscheidung in Betracht kommen können. Ter Gedanke, daß in einem solchen Falle das Reichsober- verwaltungsgericht die reichsrechtliche, das Landesver- waltunasgericht die landesrechtliche Frage entscheiden solle, ist praktisch unausführbar." Dazu käme aber, wenn auch viellelicht nicht sogleich, so doch in notwendi­ger Konsequenz, daß auch der gleichmäßigeUnterbau" der Reichsgerichtsbarkeit in Derwaltungsstreitsachen durch reichsgerichtliche Vorschriften festgestellt werden würde, wie es für die bürgerliche Rechtspflege durch das Gerichtsverfassungsgesetz geschehen ist, und daß da­durch endlich selbst die Organisation der Verwaltungs­gerichtsbarkeit auf denjenigen Gebieten, welche der Reichsgesetzgebung nicht unterworfen sind, tatsächlich der freien Selbstbestimmung der Einzelstaaten entzogen werden würde. Dabei würde die Entwicklung aber wahrscheinlich nicht Halt machen, sondern in unitari­scher Richtung noch weiter gehen. Ob dies als erfreu­lich und nützlich oder als bedauerlich und schädlich an­zusehen ist, bezeichnet Laband als Frage für sich, tvelche nach allgemeinen politischen Tendenzen und Erwägun­gen zu beantworten ist; zunächst kommt es hier nur auf die Erkenntnis au, daß die Errichtung des Reichs­oberverwaltungsgerichts der erste Schritt auf der Bahn ist, welche in u n i t a r i s ch e r> Richtung weitersührt. Die Regierungen werden sich diese Bedeutung der Maß­regel nicht verhehlen und daher Wohl auch nicht so - leicht geneigt sein, ihr zuzustimmen, und da es sich um eine (materielle) Verfassungsänderung handelt, so würde eine Minorität von 14 Stimmen, z. B. von Bayern, Sachsen und Württemberg, zur Ablehnung genügen. Nach Labands Meinung wird jedenfalls ein positives Resultat nur dann zu erreichen sein, wenn das Ziel nicht zu weit gesteckt und die Autonomie der Ein­zelstaaten nicht mehr, als unerläßlich ist, be­schränkt wird. Die ganze Frage dünkt uns nach Labands Ausführungen jedenfalls so zu stehen, daß die Empfehlung eines Reichsoberverwaltungsgerichtshoss mit dem Widerspruch der Bundesregierungen'

zu rechnen hat, und da auch im Reichstag bisher noch keine Partei die Fahne dieser Forderung geschwungen hat, so wird das ganze Problem für geraume Zeit wohl noch seine akademische Natur behalten. Das mag zu bedauern sein, aber man wird nichts daran ändern können.

Epilog zur montcncarlniftöcn MMMung.

d. Belgrad, 1. September.

Die Jubelllänge aus Cettinje sind nunmehr verrauscht Die enthusiastischen Telegramme aus der neuen Königs- restdenz haben ausgehört, und jetzt ist es wohl an der Zeit, die Situation etwas nüchterner zu betrachten. Man kann nun, wenn man die hiesige Stimmung der letzten Tage zu beobachten Gelegenheit hatte, die sogar von König Nikolaus selbst ausgesprochene Meinung, daß die Krönung allgemeine Zustimmung finde, beim besten Willen nicht teilen. Wenn der Herrscher von Montenegro darauf Wert gelegt hat, daß Serbien durch die Entsendung des Kronprinzen sein Ein­verständnis zu diesem Mt gab, so kann man das doch wirk­lich nicht ernst nehmen. Gerade, daß König Peter nicht selbst erschienen ist, bedeutet doch zur Genüge, daß dieser sich nur mit sauersüßer Miene in die Tatsache fügen konnte, von nun an einen ziveiten serbischen König neben sich zu haben. Ja sogar Zar Ferdinand von Bulgarien hat es für richtig befunden, abzureisen, bevor die Krönungsseierlichkeiten er­folgten, so daß von Herrschern nur König Viktor Emanuel von Italien zugegen war, der als Schwiegersohn Rikolas nicht gut sernbleiben konnte, ebensowenig wie der serbische Kronprinz, der ein Enkel des neugekrönten Königs ist. Es fragt sich nun freilich, ob cs nicht mehr ins Reich der Operette gehört, daß ein Staat von kaum 250000, meist wenig zivilisierten Einwohnern zuni Königreich erhoben wird. Daß aber die Serben an der Donau ernstlich ver­stimmt sind, läßt sich begreifen, wenn man bedenkt, daß gerade die Vereinigung aller Serben unter einen Herrscher ihr Traum gewesen ist. Von der gesamten serbischen Be­völkerung entfallen etwa 3 Millionen aus Kroatien, auf Bosnien-Herzegowina, den Banat und die Grenzen unge­fähr 800 060, auf das Königreich Serbien ca. 2 600 000 und endlich auf Montenegro ca. 235 000. Nicht mit Unrecht be­trachtet man hier sowohl nach der geographischen Lage als nach der Geschichte und der Tradition Belgrad als die gegebene Hauptstadt Grotzserbiens. Nun hat sich das kleine Cettinje als Rivalin aufgetan. Wie sehr man hier darüber empört ist, hat nicht nur in der Presse Ausdruck gesunden, sondern es zeigte sich auch deutlich genug in der mißliebigen Aufnahme, die am Sonntagabend ein Jugendwerk des Königs Rikolas, dieKaiserin des Balkans", im Theater von Belgrad erfuhr, eine Dichtung, die gerade selbst den Traum eines den Balkan beherrschenden Groß-Serbien verherrlicht und mit der jetzigen Handlungsweise ihres Autors in fühlbarem Widerspruch steht. Die Montenegriner sind freilich zur Rechtfertigung der Erhebung ihres Landes zum Königreich auch nicht um Gründe verlegen. Sie führen ihre unverletzt gebliebene Selbständigkeit an, während die Serben der Ebene häufig fremdes Joch getragen haben, ferner das Alter des Hauses der Niegosch gegenüber dem ® neuen Königsgeschlecht der Karagcorgewitsch. Endlich

Feuilleton.

Gesa.

(Nachdruck «erboten.)

Don Else Meerstevt, Hamburg,

2ie Dämmerung kroch heran und das Meer sang. ^-enseriL des Deiches konnte rnan die Konturen, der wmdzerzausten Birkenstämme noch unterscheiden. Dies- ST qrtv~ .^iches lag alles in graubraunem Dunkel.

~ o £- e ^ n ^warzer Klumpen drückte sich Knut Jens' vaus (nutet den Teich wie einer, der sich duckt, um zu Ern. Am Tage, wenn die Sonne schien, dann schwand 25ifion, dann war alles klar und hell. Freundlich strebte dos steile hohe Strohdach in die Lust. LPtlg wucherte der Hauslauch bis zur Uhlenslucht hin- ^Zn'na Wa Tür war einladend geöffnet.

krochen daraus hervor und legten sich wie spulend über den Spruch, der von Glück und Frrede erzählte dre beide hier wohnen sollten.

<v ^"^ch p, r schaute mehrmals des Tages Gesa i nu t v.^k>ewerb. Das geschah immer zu der Znt, wenn der schwarzaugrge Knecht, dem die Brauen über der Nase so dicht zmammenaewachsen waren, zu Felde grng. -sre legte dann den einen A^m auf die Tur, mrt dem anderen stützte sie den blonden Kopf Und in ihren hellblauen Augen war ein seltsames ^suchten. Es war nimmer drinnen, wenn sie mit Knut l;ens, ihrem Mann, sprach. Und der wußte das. Er hatte das. Leuchten früher nicht vermißt in Gesas Augen, weil er es nicht gekannt hatte. Aber jetzt, da er es kannte, wollte er, daß es ihm galt, daß es sein war, io wre Gesa selbst. Denn er liebte sie. Mit der

Schwerfälligkeit seiner Bauernnatur, die kein Über­fließen zuließ, die jedes zärtliche Wort verbannte, die sich scheute vor dem Kuß. Aber seine Blicke waren Küsse für Gesa, sie waren Liebkosungen. Doch Gesa war jung sie wollte erleben nicht stumm erraten. Heiße Wünsche halten Schritt mit dem raschen Pulsschlag der Jugend. Stille Wünsche kriechen langsam, wie das zunehmende Alter. Und Knut war nicht mehr jung. Man freit nickst zwanzigjährig droben im Norven. Man wartet still und bedächtig, bis sich die Alten zur Ruhe gesetzt haben. Sie haben spät das Bedürfnis nach Ruhe. Sie halten sich gut in den alten Rauchhäusern. Sie trocknen langsam ein aber ihre Zähigkeit be­halten sie.

Und Ignaz war jung polnisch Blut. Er hatte in seinem Gang die kraftvolle Grazie der Polen. . Er trug den Kopf so hoch, als sei er berufen, Polen einen neuen König zu geben.

Wer von Knut Jens Knechten hätte wohl gewagt, seine Augen anders als in tiefster Ehrfurcht zu Gesa zu erheben? Sie senkten am Mittag alle die eckigen Schädel mit den dünnen hellen Haaren über die Suppenschüssel. Sie aßen schweigend ohne aufzuschauen. Aber Ignaz Blicke hoben sich dann und wann. Heiß, keck, herausfordernd glitten sie über Frau Gesa hin. Sie machten, daß der Löffel leise gegen die Suppen­schüssel klirrte. Sie weckten das Leuchten in Frau Gesas Augen. Sie trieben sie auch zur Tür, wenn Ignatz vom Hos ging.

Der schwarzäugige Pole wußte das o er war schlau. Er schnalzte mit der Zunge und schnippte mit den Fingern. Die weißen Zähne unter dem dunklen Bärtchen blitzten. Er lächelte siegessicher. Seine Ge­stalt straffte sich, aber er schaute sich nicht u.m.nach Frau

Gesa. Ignaz war ein Frauenkenner. Er kannte seine Polinnen. Pah die reizten ihn reicht. Sie wärest zu leicht zu haben. Aber die blonde Deutsche mit dem krausen Haar, mit den Augerr, die seinen Blicken nicht standzuhalten vermochten, die in keuschem Versagen leise erschauerte, die Frau des reichen hochmütigen Bauern, seines Brotherrn, der den polnischen Arbeitep geringer achtete als sein Vieh Fvau Gesa reizte ihn. Frau Gesa aber kam am Nachmittag selbst zu Felde und brachte das Vesper. Sie kam gegen Abend wieder rrach den Kühen zu sehen. Sie kümmerte sich um Hafer und Klee. Und' am Feierabend traf es sich wohl, daß Ignaz neben Frau Gesa nach Hause ging. Sie sprachen kaum zusammen. Ein Polnischer Knecht hat nicht viel zu sagen. Aber er sang halblaut und seine heißen Blicks glitten über Frau Gesa hin. Sie weckten all die Mädchenwünsche wieder, die schlafen gegangen waren, als sie Knut Jens freite. Sje hatte ihn nicht gewollt. Es lebte sich so lustig in der kleinen Stadt am Meere. Sie liebte Knut Jens nicht. Aber man hatte ihr gut zugeredet der große Hof Knechte und Mägde man würde sie beneiden, daß sie neunzehn­jährig schon Frau wurde, eine reiche angesehene Frau, und die Liebe würde schon 'in der Ehe kommen. Das war das wenigste, das fand sich. Ehen, die sich auf gegenseitige Achtung gründeten, sollten die glücklichsten sein.

So zog Frau Gesa ein in das strohgedeckte Haus, hinter dem Deich, um das der Wind schwermütige Lie­der orgelte, zu denen die aufgeregte See sang. Eine selt­same Musik, gut für Glückliche, die zu zweien sind, oder für Einsame, die alles hinter sich gelassen haben. der Vergangenheit, dem gelebten Leben lauschen,

Frau Gesa gehürte weder, den einen noch den anfic a