Wiesbadener Tsgbistt.
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Nr. 247.
Wiesbaden, Mittwoch, I. Juni ISIG
88. Jahrgang.
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Ins Mecht der Ieilunyen.
Von Dr. zur. W. Brandis, Berlin.
Zu den einflußreichsten Stellungen der Gegenwart gekört der Posten eines Redakteurs einer verbreiteten Zeituirg. Die Zeitungen bilden die Kanäle, durch welche die E r g e b vt isse der Wissenschaft den breiten Massen des Volkes zugeführt werden. sagte der österreichische Ministerpräsident v. Korber. als er 1906 den Internationalen Preisekongreß in Wien begrüßte. Ähnliche, zuweilen überschwengliche Anerkennungen erfährt die Presse alljährlich, wenn sie auf ihren nationalen und internationalen Tagen von großen und kleinen Regierungsvertretern begrüßt wird. „Ter
Menschheit Güter sind in eureHand gegeben", sagte der Kreishauptmann in Dresden 1907 usw. usw. Tie Herren erkennen dann nicht nur die große Macht, sondern auch die hohe Bedeutuna der Presse an, die Bevölkerung zu belehren und aufzuklären, sowohl über unsere Gesetzgebung als auch über die allgemeinen Fragen der Menschheit.
In einen befremdlichen Gegensatz hierzu stellen sich unsere Gerichte, wenn ein Redakteur in Ausführung dieser ihm allerorten von den leitenden Staatsmännern zugewiesenen Aufgabe der Volksaus- klärung vermeintliche Mißstände in unserm öffentlichen Leben aufdeckt und hierbei, wenn auch rein sachlich, unumgänglich notwendig einen Schatten auf die leitenden Persönlichkeiten der von ihm getadelten öffentlichen Einrichtungen oder Maßregeln fallen läßt. Auch wenn es ganz klar ist, daß es ihm nicht um die Verletzung der Personen, sondern lediglich um die sachliche Aufklärung seiner Leser zu tun ist, es ist einerlei, er wird verurteilt wie jeder Privatmann, der über einen andern etwas Kränkendes aussagt. Tenn unsere Gerichte stehen, offenbar mit Kenntnis und B»ll»gm»g der leitenden Staatsmänner, unentwegt auf dem Standpunkt, daß die Presse nicht den Beruf der öffentlichen Aufklärung hat.
Ter angesehenste Bearbeiter unseres geltendenStras- gesetzbuchs, der Oberceichsanwalt Ols hausten, faßt in feinem Kommentar den seit Jahrzehnten unverrückt festgehaltenen Standpunkt des R e i ch s g er i ch t s folgendermaßen zusammen: „Ein Recht der Presse, im öffentlichen Interesse vermeintliche Übelstände mit Verletzung der Ehre anderer zu rügen, gibt es nicht, und auch aus der allgemeinen Tendenz, Richtung und Bestimmung eines Blattes kann , eine solche Berechtigung nicht hergeleitct werden; die Presse genießt den Schutz des 8 193 des Strafgesetzbuches nicht weiter und anders wie jede P r i v a t p e r s o n."
Zu. welchen Konsequenzen dieser Standpunkt führt, zeigt die kürzlich durch die Presse gegangene Verurteilung eines Redakteurs, der die Warnung des L a n d - r a t s vor einem schwindelhaften Geschäfts- Unternehmen im Interesse seiner Leser, in deren Kreise dieses Unternehmen auch Kunden zu gewinnen suchte, abgedruckt hatte. Der Inhaber des Unternehmens verklagte den Redakteur und dieser wurde, weil er den Schwindel nicht Nachweisen konnte, wegen Verbreitung ehrenrühriger, nicht erweisbarer Tatsachen verurteilt. Seine Verteidigung, daß er in Wahrnehmung berechtigter Interessen gehandelt habe, wurde unter Hinwers aüi den soeben skizzierten Standpunkt der Rechtsprechung unsers obersten Gerichtshofes verworfen. Der L a n d r a t hingegen blieb straffrei, denn er hatte in Ausübung seines Amtes und daher in Wahrnehmung „berechtigter" Interessen gehandelt. — Wir
Feuilleton.
(Nachdruck verboten.)
Himmelserschölmmgen im Juni MO.
An» 22. Juni, um 9 Uhr vormittags, tritt die Sonne aus dorn Kalenderzeichen der „Zwillinge" in das des „Krebses" über, ihr wahrer Stand ist zu dieser Zeit die Grenze zwischen den Sternbildern „Stier" und „Zwillinge", also ein volles Sternbild weiter rückwärts, als die alten Zeichen angeben. Durch das Vorrücken der Nachtglcichen- puntte, die Präzession, ist längst eine völlige Unstimmigkeit zwischen den Zodiatalzeichen und den ihnen vor etwa 2000 Jahren entsprechenden Bildern entstanden. Bis znm 22. Juni nimint die Abweichung der Sonne vom Äquator »»och zu dann »nieder um ein geringes ab: ihre nördliche Deklination beträgt am Mittags des 1. Juni 21 0 58' li."5, des 22. Juni 23 ü 27' 7."3 und des 30. Juni 23 0 13' 29.''2. Die Mittaashöhe der Sonne beträgt daher im mittleren Deutschland am 1. Inn» M/ 2 , an» 30. Juni 60% Grade, und die Tageslänge wächst im nördlichen Deutschland von 16p» bis aus nahezu 17 Stunden, in» mittleren Deutschland von" 16% auf 16% Stunden, im südlichen Deutschland, der Schweiz und Österreich von 15% auf 16 Stunden. Ter 22. Juni, der langfte Tag und das Solstitium, ist zugleich S o m »n c r s a n s a n g auf der Nordhalbkugel, dagegen Wintersanfang auf der Südhalbkugel. Die in allen Orten nördlich des Parallcls von 48° 32' (etwa die Breite von Stratzburg) um das Sonnnersolstitium herrschende mitternächtige Däm»neru»»g, die die Nächte nicht mehr völlig dunkel werden läßt, nimmt um so später ihren Airfang und erreicht u,n so eher ihr Ende, je weiter man nach Norden gelangt; am nördlichen Polarkreise tritt um den 22. Juni bereits die Mitternachtssonne hervor, und am Pol scheint die Sonne ein halbes Jahr, ohne unterzugeher».
Der Mond zeigt im Juni folgenden Gestaltwechsel: Neumond 7. Juni, 2 Uhr 16 Min. nachmittags, Erstes Viertel 14. Ju»»i, 5 Uhr 19 Min. nachmittags, Vollmond 22. Juni, 9 Uhr 12 Min. nachmittags, und Letztes Viertel 80. Juni, 5 Uhr 39 Min. vormittags. Am 6. Juni, 4 Uhr uorMNtags. beKudet ftd». der Mond in Erdnähe bei einem
Abstande von 56,5 Erdhalbmessern, und an». 18. Juni, 8 Uhr vvrinittags, in Erdferne bei einen» Abstande von 63,5 Erdhalbmessern a 6378 Kilometer. — Von den beiden Stern- b e d e ck n n g e»» des Mondes irn Juni betrisst eine einen etwas helleren Stern: Alpha der „Wage", 2,7. Größe. Die Bedeckung erfolgt am 19. Juni kurz nach Mitternacht, und zwar findet der Eintritt des Sternes (links) um 12 Uhr 4,2 Min., der Austritt (rechts) u»n 1 Uhr 15,4 Mine statt.
Von den großen Planeten bleibt Merkur, obtvohl er am 20. Imst in seine größte westliche Ausweichung, 22° 48', gelangt, für das bloße Auge unsichtbar. — V e n u s wandert ans dem Sternbilde des „Widders" in das des „Stiers" und bleibt nach wie vor Morgenstern; ihre Sichtbarkeit verlängert sich vorläufig »nieder, im Inn» bis auf eine Strindc. Ihr Erdabstand ist an» Ansa»»g des Monats gerade so groß »ute der Abstand der Sonne von der Erde, ihre Entfernung nii»m»t aber z»l. Der scheinbare Durchmesser der Venus ver- mindert sich von 16."9 auf 13."9. Am 5. Juni ereignet sich eine sehr sehenswerte Konjunktion von Venus und Saturn, die beiden Planeten nähern sich i»m 3 Uhr nachmittags bis aus den kleinen Abstand von nur vier Bogenmi»n»ten; Venus sicht dabei nördlich vom Saturn., Am 4. Juni, jedoch ebenfalls am Nachmittag, hat der Mond mit dem Planetenpaar eine nahe Konjunktion; am Morgen des 4. weilt er noch rechts, am Morgen des 5. schon links von den Planeten. — M ars befindet sich am Abendhimmel, er bleibt anfänglich noch reichlich eine halbe Stunde als roter Ster»»> in der Dämmerung sichtbar, verschwindet aber um die Mitte des Monats, etwa zur Zeit seines Übertritts aus dem Stcrn- bilde der „Zwillinge" in das des „Krebses", in den Hellen Strahlen. Seine Entfernung von der Erde vergrößert sich von 2.31 aus 2.48 Erdbahn-Halbmesser (a 149.48 Millionen Kilometer), sein Scheibendurchmesser verringert sich von 4."0 aus 3."8. — Jupiter, vorläufig noch immer der an» bequemsten und erfolgreichsten z»r beobachtende Planet, tritt schon in der Hellen Abenddämmerung hoch im Süden hervor, ivo er anfangs um 7%, zuletzt schon um 5 % Uhr kulminiert; sein Untergang erfolgt zuerst gegen 2 Uhr früh, zuletzt gegen Mitternacht. Er hält sich im Sternbilde der „Jungfrau" ans, deren hellsten Stern, Spica, man links von ihm erblickt. Jupiter kommt am 28. Juni, 6 Uhr vormittags» in Quadratur mit der Sonne; sein Abstand von der Erde
sind überzeugt, daß jeder Leser dieser Zeilen dieses Urteil als einen Schlag gegen das Rechtsgef uhl de§ deutschen Volkes auffassen wird. Hat der Redakteur nicht auch ein Amt? Abonnieren die Leser auf die Zeitung nicht deshalb, damit der Redakteur sie über altes in der Welt und besonders über die in ihrem Bezirk vorkommenden Ereigtrisse auf klären und vor drohenden Gefahren warnen soll? Sie wlirden es dem Redakteur al§ eure Pflichtverletzung vorwerfen, wenn er eine »»aheliegende, von dem eigenen Landrat des Kreises für bedrohlich gehaltene Gefahr totschweigen würde. , ^
In gewissen Grenzen hat das Reichsgericht ia bereits den Redakteur als Vertreter berechtigter, Interessen anerkannt. Aber diese Grenzen sind kleinlich eng gezogen. Anders können wir es nicht bezeichnen, wenn die Gerichte einen Redakteur dann für straffrei erklären, wenn er Mitglied eines Vereins oder Hausbesitzer öder Bürger einer Stadt ist und er in einem Artikel die Interessen dieses Vereins oder des Grundbesitzes oder seiner Gemeinde wahrnimmt. Dann nimmt er „berechtigte" Interessen wahr und darf sozusagen eine Lippe riskieren. Ter Schutz der Presse als solcher wird grundsätzlich abgelehnt. Diese, in den letzten Jahrzehnten zu einer ungeheuer»» Macht gewordene Presse kann man durch I g n o r i e r u n g der Ausgaben, die ihr von der Bevölkerung tatsächlich überall eingeräumt werden, in ihrem Einfluß nicht herabdrücken.
Unsere Gerichte dürfen nicht bei de»n Standpunkt stehen bleiben, daß sie für den Redakteur die private Zugehörigkeit zu einen» Verein usw. erfordern, um an- zmiehmen, daß er sich bei Besprechung einer Angelegen- heil in Wahrung berechtigter Interessen befunden habe. Jeder Abonnent einer Zeitung verlangt von dem Redakteur, daß er die öffentlichen Angelegenheiten nicht nur mitteilt, sonder»» auch bespricht. In Erledigung dieser übernommenen V e r p f l»ch t u n g schreibt der Redakteur. Seine Stellung ist ähiilich derjenigen eines Auskunstsbureaus: Wenn dieses eine tatsächlich falsche Auskunft über die Kreditfähigkeit einer Person ertellt hat. hierbei aber in gutem Glauben war. so hastet es nach unserem Bürgerlichen Gesetzbuch dem durch diele unwahre Auskunft Geschädigten nur dann, wenn es hierbei entweder vorsätzlich oder fahrlässig verfahren ist, also, wenn ihm ein Verschulden zur Last fällt. Es ist nicht folgerichtig seitens unsrer Gerichte, wenn sie die Stellung des Redakteurs zu seinen Lesern ungünstiger beurteilen und eine nicht erweislich wahre, beleidigende Äußerung ohne weiteres für hinreichend erkläre!», den Redakteur nicht nur zivilrechtlich haftbar, sondern, was noch viel mehr bedeutet, ihn sogar strafbar zu machen. Es ist kaum möglich, diese I n k o n s e- q u e n z anders zu erklären als aus der A b n e i g u n g
vergrößert sich von 4.95 aus 5.41 Erdbahnradien, und sein Scheibendurchmesser verkleinert sich vnncntsprechcnd von 40."3 ans 36."9. Am 15. Juni, nachmittags 3 Uhr, hat der im Ersten Viertel stehende Mond »nit Jupiter Konjunktion, am Abend sicht man den Mond aber schon ein Stück nach Osten (links) von den» strahlenden Planet-:»» abgerückt. — Saturn, i»n „Widder", befindet sich am Morgenhimmel im Osten und bleibt etwa % Stunden sichtbar. Er nähert sich uns von 10,07 aus 9.67 Erdbah,»Halbmesser, aus welchem Grunde sein Scheibendurchmesser von 16."2 auf 16."8 wächst; die große Achse seiner Ringellipse beträgt 38."0, die kleine Achse ll."3. Seiner Kunjnnktion mit Venus a»n 5. und dem Monde am 4. Juni haben wir oben schon gedacht. — Uranus hält sich als Sternchen 5. Größe im „Schützen" ans; er kulminiert anfangs kurz nach 3 Uhr, zuletzt um 1 Uhr früh. Sein genauer Standort ist am 1. Juni bei Rektaszension 9 h 47 m 23 s und Deklination — 21 0 40'. — Neptun weilt als Sternchen 8. Größe nahe bet Delta der „Zwillinge", genau am 1. Juni bei Rektaszension 71» 16m 4- m»d Deklination + 21 0 39'.
Der Komet Halley bewegt sich, täglich langsamer fortschreitend, am südwestlichen Abendhimmel zunächst im Sternbilde des „Sextanten" südöstlich iveiter; in de»» ersten Tagen des Juni steht er gerade südlich von dem Fixstern 1. Größe Regulus im „Löwen", am 17. tritt er in den südlichsten Teil des „Löwen" über, in dem er dar»»r, nur geringe Ortsveränderung zeigend, bis nach Mitte Juli vertveilt, mir endlich in den „Becher" zu gelangen. Seine Helligkeit, die anfänglich noch 2. Größe beträgt, nimmt während des Juni bedeutend ab, er wird deshalb wohl um Mitte dieses Monats für das freie Auge wieder verschwinden, aber noch geraume Zeit mit den Fernrohren »»nd mit der photographischen Camera verfolgt werden.
Der Glanz des Fixsternhimmels erleidet stn Juist durch die hellen kurzen Nächte eine starke Beernträch- tigilng; das Mcndlicht beherrscht vornehmlich die Zeit vom 13. bis 24. In»»». Gegen 10 Uhr abends sehen wir die Milchstraße vom Südsüdosten im tief zmn Nordosten herabgeneigten Bogen sich zum Nordnordwesten ziehen, „Adler", „Schwan", „Cassiopeja" und „Perseus" trete»» in Ihr besonders hervor, im Nordwesten schließt der „Fuhrmann" mit der sunkelnden Eapclla das Sterneubanv ab. Den Tierk reise
