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Nr. 221.
Morgen-Ausgabe.
1. Matt.
Me MrniuuWn aus der neuen TuuiMjWft.
Von militärischer Seite wird uns geschrieben: Die neue Tnrnvorschrift für die Fußtruppen ist durchaus von einem neuzeitlichen Geiste durchweht, was am besten aus denr ersten Abschnitt „Allgemeines" ersichtlich ijt. isit diesem wird als Endziel der Ausbildung bezeichnet: „Höchste Leistungsfähigkeit bei der Überwindung natürlicher und künstlicher Hindernisse." In Nr. 1 heißt es: Das militärische Turnen umfaßt: a) Frei- und Gewehrübungen, d) Übungen an den Geräten, c) Angewandtes Turnen und d) Lauf und Lpiele. Wichtig erscheint die neue Anordnung, daß Vorturner ausge- vildet werden sollen, deren Beteiligung am Turnen von geeigneten Vereinen mit Genehmigung des Kompagniechefs gestattet ist. Ein Unteroffizier ist zur Beaufsichtigung notwendig. Dann heißt es weiter, „das Turnen soll abwechslungsreich, zwanglos und ohne Drill betrieben werden, und bei der Ausbildung ist die körperliche Veranlagung zu berücksichtigen". Ter Abwechslung in den Übungen ist Aufmerksamkeit zu schenken und die Übermüdung einzelner Körperteile ist zu vermeiden. Ebenfalls wird ein frühzeitiger Beginn des angewandten Turnens rurd der Spiele für angezeigt gehalten, und Schneilauf sowie Tauerlauf zur Kräftigung der Lungen wird empfohlen. Alle Mannschaften werden in zwei Turnklassen (einschließlich der Rekruten) eingeteilt, und die Versetzung in tue erste Türnklasse erfolgt durch den Kompagniechef, wenn alle Übungen der zweiten Turnklasse erlernt sind. Wichtig ist ferner die Bestimmung, daß freiwilliges Turnen in der dienstfreien Zeit gestattet ist. Geräteturnen, Spiele usw. gelten als Dienst, wenn die Zeit vom Kompagniechef bestimmt und ein Vorgesetzter anwesend ist. Auf krankhafte Eigenschaften der Mannschaften wird insofern Rücksicht genommen, als Leute mit Neigung zu Schwindel, Kurzatmigkeit, Blutandrang nach dem Kopf und mit Vruchanlagen unter ärztlicher Kontrolle stehen solleil. Auch bezüglich der Anzugserleichterung ist mehr Freiheit gewahrt worden. Sie darf nach dem Ermessen des Leitenden in beliebiger Weise gestattet werden.
Ter zweite Teil der Turnborschrift betrifft die Frei- und Gewehr Übungen. Bei den Freiübungen vhne Kommando ist die möglichste Freiheit der Übungen im turnerischen und gesundheitlich-stärkenden Sinne gewahrt. Ais Zweck der Freiübungen wird bezeichnet: Beweglichmachung der Gelenke, Dehnung der Glieder, Sehnen und Muskeln. Weiten der Brust und Entgegenwirken der Fehler und Schwächen einzelner Leute. Dann werden eine Reihe von zweckmäßigen Übungen empfohlen, die besondere Aufmerksamkeit erheischen. Unter diesen befindet sich z. B.: „Ausrichten des Oberkörpers aus der Rückenlage". „Einnchmen
Wiesbaden, Samstag, 14. Mai 181«.
der Rückenlage aus der Hockstellung". „Armebeugen und -strecken in: Liegestütz", „Fingerspreizen und Drücken einer Handfläche gegen die andere, gegen eine Wand oder Tischplatte", „Anhocken eines Beines ans Grundstellung", „Halbkreisen eines Beines", „Schwingen eines gestreckten Beines vorwärts und rückwärts so hoch wie möglich" usw. Bei den Freiübungen auf Kommando sind wesentliche Neuerungen nicht erfolgt, während bei den Gewehrübungen alle Tempos, die vorbereitender Statur sind und bisher nach Kommando ausgeführt wurden, ohne ein solches erfolgen.
Bei den Übungen an Geräten sind besondere Übungsabschnitte für die beiden Turnklassen vorgesehen. Tie der Rekrutenausbildung besonders förderlichen Übungen sind besonders bezeichnet. Die Vorschrift läßt ferner freigewählte Übungen besonders zu, wobei kein Zwang obwalten soll. Für die erste Turnklasse sind eine Reihe freigewählter Übungen verzeichnet. die besonders schwierig sind. Hierzu gehören: „Schwungstemme und Kippe, Kreuzaufzug, Kreuzaufschwung, gleicharmiges Aufstemmen, Wage vor- und rückwärts, Fortvolte im Knickstütz, Hocke, Fahnenwende usw." Die Beschaffung anderer Geräte zum freiwilligen Turnen (Barren, Stabspringen usw.) ist gestattet. Als sonstige vorschriftsmäßige Geräte gelten Querbaum — vom Reck ist nicht die Rede — Sprunggestell, Kasten, Tau- und Kletterstange sowie Sprossen- ständer, schräge und senkrechte Letter.
Das angewandte Turnen (4. Abschnitt) sieht Gleichgewichtsübungen, Kriechen, Springen, Steigen und Klettern vor. Auf das Kriechen wird besonderes Gewicht gelegt, cs soll auch in feldmäßiger Ausrüstung erfolgen.
Der 5. Teil ist- ganz neu, er enthält „Laus und Spiele". Zunächst ist „Schnell- und Wettlauf" vorgesehen, der auf kurze Entfernungen unter Bestimmung des Zieles erfolgen soll. Verboten ist, gegen scharfen Wind zu laufen. Bezüglich der Spiele wird bemerkt, daß sie anregend und zwanglos gelehrt werden sollen. Ganz neu ist der sogenannte „Eilbotenlauf", dessen Zweck das schnelle Übermitteln einer Nachricht bildet. Eine bildliche Darstellung in der Vorschrift weist das Nähere an. Ferner ist der „Barlauf" erwähnt, üü welchem ein Gegner durch Schlag den andern zum Gefangenen macht. Es bilden sich hierbei zwei Parteien zu der Normalstärke von 10 bis 1.5 Leuten, und die Mallinie und das Gefangenenmäl sollen durch Striche kenntlich gemacht werden. Ferner wird das „Tauziehen" erwähnt, wobei die Parteien gleich stark sein müssen und genügenden Platz für den einzelnen geschafft werden soll. Schließlich wird noch der „Schien- derball" genannt, wobei bestimmt ist, daß das Spielfeld 150 Schritt lang und 60 breit sein soll, und der «Fußball", wobei die Durchschnittsstärke se 11 Mann (1 Torwächter, 2 Verteidiger, 3 Läufer, 5 Stürmer) betragen soll. Jede Partei versucht den Ball durch das feindliche Tor zu bringen und gesiegt hat die Partei. welche die meisten Tore hat.
88. Jahrgang.
Politische Übersicht.
Die „KulLnrrräger",
die man von Gesetzes wegen durchaus privilegieren will, wollen allesamt gar nichts davon wissen, daß sie eine politische Extrawurst gebraten erhalten sollen. Hinsichtlich der Privilegierung der Rektoren schreibt z. B. die angesehene Lehrerzeitschrift „Pädagogische Zeitung" sehr treffend, wenn man „Kulturträger" aus dem Volke herausheben wolle, so müßten unter allen Umständen Ungerechtigkeiten entstehen. Sie fährt dann fort:
„Das Herrenhaus hat, dem Drängen der Slaatsregleruna folgend, die Kulturträger wieder in das Gesetz hineingebracht und sich dabei merkwürdigerweise auch des Bolksschullehrer- standes erinnert, freilich in einer Weise, die hoffentlich das Abgeordnetenhaus nicht ohne Korrektur lassen wird. Es hat den Rektoren mehrklassiger Volksschulen das Recht zugestanden, vermöge ihres Amtes aus der dritten in die zweite Wahler- klasse aufzurücken. Ein Antrag, allen Volksschullehrern, die die zweite Prüfung bestanden haben, dasselbe Recht, zu gewähren, erhielt nur wenige Stimmen. Namentlich die große Gruppe der feudalen Herren, von denen etliche irregeleitete Landlehrer jetzt alles Heil erwarten, versagte ganz und gar; der Lehrer an der Dorfschule ist nach ihrer Dteinung kein Kulturträger. Es ist an sich erfreulich, daß das Herrenhaus Angehörigen unseres Standes ein reifes politisches Urteil zutraut, aber unerfreulich und für uns überhaupt undiskutabel ist die Trennung des Volksschullehrerstandes nach Examiim, und Stellung in zwei Wählergruppen. Soll es schon einmal „Kulturträger" geben, so sind die Volksschnllehrer im ganzen doch wohl in erster Reihe dazu zu rechnen."
Das ist selbstverständlich durchaus zutreffend. Alu besten aber ist cs, die ganze „Kulturträgerei" wird aus den Kehrichthaufen geworfen, und damit würden die Lehrer wohl auch einverstanden sein.
Dir lrirrren Anfragen.
Ter Kommissionsbericht des Reichstags über die Änderung der Geschäftsordnungsbestimmungen hinsichtlich der Interpellationen und der kurzen Anfragen bietet das traurige Schauspiel vollendeter politischer Unfruchtbarkeit. Tie Frage, ob nach Interpellationen Anträge gestellt werden können, die sich aus die behandelte Materie beziehen, sollte gar keine Frage sein, sondern als selbstverständlich gelten. Aber nach endlosen Debatten über die Frage, ob man hier nicht ein „parlamentarisches Regiment" schaffe, wurde schließlich eine Fassung gewählt, die nicht Fisch und nicht Fleisch ist. Der Reichstag soll das Recht haben, sich nach Interpellationen über die Billigung des Verhaltens des Reichskanzlers in einem Anträge auszusprechen. Als wenn der Reichstag dieses Recht nicht bei jeder anderen Gelegenheit hätte! Ter Kanzler braucht aus einer etwaigen Mißbilligung doch — leider! — gar keine Konsequenzen zu ziehen. Tie kurzen Anfragerr sind nach langem Hin und Her ganz abgelehnt worden. Gerade sie wären eine treffliche Waffe in der Hand des Parlaments gewesen, um die Regierung stets unter einem hier und da recht wohltätigen Truck zu halten.
Die traurigen Ergebnisse der Kommissionsarbeit zeigen, daß der Reichstag in seinen Mehrheitsparteicn
Feuilleton.
Heinrich IV. non Frankreich.
Ein Gedenkblatt zum 14. Mai (1610).
Von Professor Dir. Berger.
Drei Jahrhunderte sind über eine wechselvolle Geschichte dahingerauscht, seit in Paris der von religiösem Fanatismus geführte Dolch eines Meuchelmörders König Heinrich IV. von Frankreich tötete. Es war in einer Zeit, da des Mordstahls Wirken gang und gäbe war, da blutige Willkür sich überall ihre Opfer erkor. In einer Zeit religiöser Kämpfe, Intrigen und Kabalen.
König Heinrich IV. hatte es mit großer Klugheit und staatsmännischer Umsicht verstanden, seine Herrschaft zu erringen und die Zügel dieser Herrschaft in Händen zu behalten. Es verdient dies umsomehr hervorgehoben zu werden, als ja Heinrich IV. nur als Prinz von Navarra, einem wenig einträglichen Königtum an den Wcstpyrenäen, geboren wurde und in den ersten Jahren seiner Jugend eine sehr mangelhafte Erziehung genoß. Es war am 13. Dezbr. 1553, als die Prinzessin Johanna ihrem Gemahle Anton von Bourbon im alten Schlosse Pan einen Erben schenkte, dem nicht an der Wiege gesungen wurde, daß er mit jungen Jahren auf den Thron der „allerchristlichsten Könige" werde gehoben werden. In jener Zeit bestanden gerade in Frankreich jene aufreibenden und langwierigen Kämpfe zwischen Katholiken und Protestanten. Jene Kämpfe, die am 24. August 1572 zu dem furchtbaren Gemetzel führten, das unter dem Namen „Bluthochzeit" und „Bartholomäusnacht" mit blutigen Lettern im Buch der Geschichte verzeichnet steht.
Beinahe wäre auch der damals 19jährige Heinrich von Navarra, zu dessen Hochzeit mit des Königs Karl IX. Schwester die grausige Todesfackel entzündet wurde, dem Blutbade zum Opfer gefallene aber sein Übertritt zur katho
lischen Kirche rettete ihm das Leben. Zwischen „Tod und Messe" hatte er zu wählen. Er wählte das letztere und er — der seit seinem dreizehnten Jahre mit an der Spitze der Protestanten, der Hugenotten, gestanden hatte — wußte so geschickt die Maske eines hannlosen gutmütigen Menschen vorzunehmen, daß er sowohl den König wie den eigentlichen Führer der Katholiken, den Herzog Heinrich von Guise, aufs vollkommenste zu täuschen vermochte.
Das ging so bis zum 3. Februar 1576. An diesem Tage hielt Heinrich die Bewegung der Hugenotten für so gewachsen und so stark, daß er zum Protestantismus zurücktrat und sich wieder an die Spitze seiner Glaubensgenossen stellte. Mehrere Jahre währten die Kriegereien, bis im Dezember 1580 ein günstiger Friede ihnen ein Ende machte. Vier Jahre später starb der Bruder des inzwischen König gewordenen kinderlosen Heinrich III., so daß Heinrich von Navarra, der „Ketzer", Thronerbe war. Natürlich lag den Katholiken nichts ferner, als diese Anwartschaft des „Bcar- ners", wie Heinrich von Navarra spöttisch nach seiner Heimat Bearn genannt wurde, anzuerkennen. Papst Sixtus V. schleuderte den Bannfluch gegen Heinrich, und Spaniens König Philipp II. schloß mit den Guiscn einen Vertrag, wonach der schwachsinnige Kardinal von Bourbon Heinrichs III. Thronerbe werden sollte. In diesen Konflikt wurde ganz Europa hinetngezogen. Denn ebenso wie die katholischen Mächte sich auf Seite der Guiscn stellten, nahmen die protestantischen: England, Deutschland und die Schweiz, für Heinrich von Navarra Pattci.
Am 20. Oktober 1587 kam es zu einer Schlacht, bei ivel- cher der Navarrer ruhmvoll siegte. Trotzdem war seine Lage keine allzu rosige; aber da griff der Zufall, jener mächtige Regeler weltgeschichtlicher Geschicke, zu seinen Gunsten ein. Die Guiscn wandten sich von Heinrich III. ab, als dieser im Dezember 1588 den Herzog Heinrich von Guise ermorden, den Kardinal von Guise hinrichten und den Kardinal von Bourbon gefangen nehmen ließ, so daß dieser zuguterletzt nichts Bcjscres zu tun wußte, als ein ihm von Heinrich von
Navarra angebotencs Bündnis zu akzeptieren. Heinrich III. hatte jedoch wenig Nutzen davon. Am 2. August 1589 hauchte er unter dem Mordstahle eines fanatischen Mönches sein Leben aus.
Nun war Heinrich IV. König. Aber er mußte seine Würde in heißen Schlachten erkämpfen. Bis sich ihm im Jahre 1592 der spanische General Parma entgegenstellte, erfocht er glänzende Siege, doch dieser schlachtenkündige Kriegsmann wußte ihn zu zwingen, die Belagerung von Rouen und damit den Erfolg langer Mühen aufzugebcn. Die Sachlage war wiederum so verworren, daß Heinrich IV. es für ratsam hielt, nochmals zum Katholizismus überzu- ircten und so den schwersten Stein des Anstoßes aus dem Wege zu räumen. Am 25. Juli 1593 ließ er sich in den Schoß der katholischen Kirche aufnehmen und gewann damit sein Königreich.
Schon in dieser Zeit wurde der Versuch unternommen. Heinrich IV. zu ermorden; aber das Attentat wurde vereitelt, und es gelang dem König, aller Gegenströmungen Herr zu werden. Er einigte sich mit dem inneren Feinde wie mit dem äußeren und brachte durch das Edikt von Nantes auch die feindlichen Konfessionen unter einen Hut. Jetzt konnte Heinrich seine Regierungsttichtigkeit erweisen. Und er tat es. Trotz seiner sinnlichen Natur, trotz seiner mannigfachen Leidenschaften zum Weibe, unter denen mir die zu der schönen Gabriele von Esttees genannt sei, zeigte er sich als ein durchaus weitblickender und kluger Herrscher. Sein eigentliches Gebiet waren die Finanzen, in deren Verwaltung er überaus günstige Resultate erzielte. Allein im letzten Jahre seiner Regierung erzielte er einen reinen Überschuß von 100 Millionen Mark nach heutigem Gclde. Dabei waren die direkten Stenern um 25 Millionen Mark ermäßigt und im Lande Hervorragendes an Wegeanlagen, Brückenbanten »sw. usw. geleistet worden.
Er tat viel für sein Land. Er begünstigte den Ackerbau, er belebte die Industrie, er öffnete dem Handel im Innern des Staates Straßen zu Lande und zu Walter, nach außen
