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»el»r Snfg*&en: 70 P!g menatlich, M L »iertrljährlich dirrch den Verla, I

Sringerlobn. M 3. vierteljährlich durch alle dealichen «joftaiiftalten, LllSschlirv'ch » Mgs-Beftcllunaen nehmen außerdem e,»gegen: in WieSdaden die Zweigstelle Bis- z

Be"e8«eid^° ker»gd-"Bci>ellnnacn nehmen außerdem entgegen: in Wiesbaden die Zweigstelle Bii- marstmng 33, iawie die llS Andgadestkllen in allen Teilen der Stadt; in Biebrich: dir dortigen 32 Aus­gabestellen und in den benachbarten Landarten »nd im Rheingau die belrestenden Tagblatt-Träger.

Anzetgen-Aanshme: Für die Abend-Ausgabe bis >3 Uhr mittag«; für die Morgen-Ausgabe bis 3 Uhr nachmittags.

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Nr. 151.

Wiesbaden, Samstag, S. April LSI«.

58. Jahrgang.

Morgen - kluLgabe.

1.gStatL _

Iüv öcrs 2. SuctvIcrL 1910

auf das

Wiesbadener Cagblatt"

WS Bezugspreis 2 M. vierteljährlich jp abonnieren, findet sich Gelegenheit

1« VerlagTagbiatt-Kaas" Kansgassb 21,

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Ein LlsLenkLiches KerchsgerichtsurMj.

Seit einer Reihe von Jahren führt das preußische Heroldsamt einen auffälligen Kampf gegen eine Reihe von Personen, die ebetlso wie ihre Borfahren bis da­hin das Adelsprädikat unbestritten geführt hatten und denen nunmehr die genannte Behörde dies Prädikat nach näherer Prüfung der behaupteten Rechte abstreitet. Das Verfahren des Heroldsamts hat einen stark politi­schen Beigeschmack- Zahlreiche Mitglieder des Adels wachen in dieser Zeit der verstärkten g e t e l l s ch a f t- lichen Vorrecht e ihrer Kaste offenbar schärfer als fe zuvor darüber, daß der Standrein" erhalten werde. So gelangen an das Heroldsamt Gesuche um Prüfung der Rechte von Personen, deren Zugehörigkeit zum Adel zweifelhaft erscheint, und die Folge davon ist, daß hie Gerichte sehr viel häufiger als früher mit Ad e Is­st r e i t i g ke i t e n zu tun bekommen. Dieser Zustand ist bekannt, und er ist mehrfach in der Öffentlichkeit be­leuchtet worden. Run aber hat sich eine neue und ganz ungewöhnliche Lage ergeben. Das Reichsgericht hat nämlich in einer Entscheidung vom 19. Rovernber 1609 dahin erkannt, daß die Erklärung des Herolds- pmts, wonach dem Angeklagten der Adel nicht zu­stehe, für den Strafrichter bindend sei, und die Begrün­dung dieses Urteils ist derart, daß nicht nur der Straf­richter, sondern auch der Zivilrrchter durch die Er­klärung des Heroldsamts gebunden sein wll. Die Ent­scheidung gipfelt in der Darlegung, daß die Adelsprü­fung ein vom König dem Heroldsamt übertragenes Hoheitsrecht sei: deshalb binde dessen Ausspruch als staatliche Willenserklärung alle staatlichen Behör­den: eine Abweichung des Richters von rer Feststellung des Heroldsamts wäre ein Eingriff in dasMajestäts- recht. Das Reichsgericht weigt hiermit von seiner -früheren Auffassung ab, die dem Ausspruch des Herolds­amts nur die Bedeutung eines Beweismittels beilegte. In den zahlreichen und weittragenden Pro­zessen, in denen durch das Adelsrecht bedingte Aus­sprüche zur Entscheidung stehen, wäre damit die wirkliche Entscheidung den G e rst ch t e n entzogen und auf das Heroldsamt über gegangen: den Gerichten verbliebe nur die Befugnis, die Folge n der Feststellung des Heroldsamts auszusprechen. Tie Urteilsgründe des

Reichsgerichts würden bei folgerichtiger Durchführung überhaupt jede Prüfung streitiger Adelsrechte du«h die Gerichte ausschließen und die Geruhte in allen fallen eines Welsstreits zur Einholung einer Erklärung des Heroldsamts nötigen. Die Bedeutung der rerchsge- richtli-chen Entscheidung drängt sich vonselbst auf^ sie wird aber auch jetzt mit einer, der Wichtrgkert der ^ache angemessenen Nachdrücklichkeit von derDeutschen Iuristenzeitung" gewürdigt, in der Amtsgerrchtsrat Dr. Hein-Danzig in sehr bestimmter Weise Stellung gegen eine Auffassung nimmt, mit welcher sich das Prü­fung s r e ch t der Gerichte schlechterdings nicht vereinbaren läßt. Grundsätzlich ist dies Prufungs- recht unbeschränkt, seine Grenzen findet es nur dort, wo das Gesetz die Nachprüfung des Rechtes verbietet. Unausgesetzt prüfen die Gerichte die Gültigkeit^von Ver­ordnungen, Edikten. Statuten, Fragen der Staatszu- gehöbigkeit, das Bürgerrecht, das Patronatsrecht sowie völkerrechtliche Fragen. Wenn die Justiz als die Grundlage des Staates bezeichnet wird, so geschieht dies im Hinblick auf dies uneingeschränkte Prusungö- recht, das den Bestand der R e ch t s o r d n u n g ge­währleistet. Ties Prüfungsrecht ist die notwendige Voraussetzung jeder Rechtsprechung und darf durch das Erfordernis des Nachweises einer besonderen Berech­tigung nicht eingeengt werden. Die richterliche Prüfung des Adelsrechts wäre nur dann ausgeschlossen, wenn das Gesetz sie ausdrücklich untersagte. Aber das ist n i ch t der Fall. Das Ergebnis, zu dem das Reichs­gericht kommt, wäre, daß die Entscheidung über iedes Adelsrecht in erster und letzter Instanz dem Heroldsamt zustehen würde; bei Streit über ein Adelsrecht, über das ein Ausspruch des Heroldsamts noch nicht vorlregt, müßten die Gerichte dessen Entscheidung einholen und wären an diese gebunden. Diese Lösung würde zwar widersprechenden Gerichtsurteilen Vorbeugen, sie kann aber das Rechtsgefühl nicht befriedigen. Ties verlangt für reden Rechtsstreit, welcher Art er auch, sein mag, Rechtsgarantien. Diese müssen in einem sich in festen Formen bewegenden Verfahren bestellen, das den Beteiligten die Ausführung ihrer Rechte sichert. Ebenso verlangt das Rechtsgefühl einen geordneten Jnstanzenzug. Ohne diese äußeren und inneren Rechtsgarantien werden die Entscheidungen des Heroldsamts niemals als, Rechtsspriiche empfunden werden. Es kann daher nicht befriedigen,, wenn das Reichsgericht hier praktische Folgen zu erzielen glaubt, gleichzeitig den Beteiligten aber den Rechtsweg ab­schneidet. ohne ihnen dafür gleichwertigen Ersatz bieten zu können. _ __

NaUtischr Übersicht.

Landmesser «nd Melsexe«g«rs.

Zu den unter dieser Überschrift in der Morgennmmner vom 23. März veröffentlichten Ausführungen eines unserer Berliner Mitarbeiter wird uns von einem Ochmann ge­schrieben:

Die Forderung nachMaturität und Erweiterung derHoch- schulbildung wird von allen einsichtigen Landmessern schon sei: vielen Jahren erhoben; aber nicht etwa in einem dunklen

Drange nachStandeshebung", sondern aus Gmnd sachz licher, durch Tatsacherl gestützter Erwägungen. Die Ersah- rung hat gezeigt, daß die heutige Vorbildung nicht aus­reicht. Schon die im Jahre 1893 im Auftrag des Ministe­riums herausgegebene SchriftAusbildung und Prüfung der preußischen Landmesser und Kulturtechniker" also eine amtliche Veröffentlichung erkennt das an und gibt dem angehenden Geodäten den Rat, seine Schulblldung mit dem Abiturium abzuschließen, weil sichunter den Abi­turienten in der Regel die tüchtigsten Studierenden finden" und einFehlschlag des Studiums bei ihnen kaum vor- kommt". Im Jahre 1909 haben von 330 zur Prüfung an- gemeldeten Kandidaten 191, d. i. 57 Prozent, nicht bestan­den. Hierzu kommen nicht wenige, welche sich überhaupt nicht zum Examen melden und welche nicht zugelassen wer­den. Von denen, die es tatsächlich bestehen, hat die über­wiegende Mehrheit das Abiturium oder längere praktische und akademische Vorbcreitungszeit als vorgeschrieben. Auf Grund dieser seit Jahren sich wiederholenden Ergebnisse haben die Bonner Professoren Eurtius Müller und Hillmerl in eingehenden Gutachten überzeugend dargetan, daß dis Primareise zum Verständnis der Vorlesungen über die mathematischen und geodätischen Disziplinen nicht aus­reicht, daß nur die für Mathematik besonders Begabten auch mit dieser Vorbildung den Vorträgen folgen und aus­nahmsweise das Pensum in den vorgsschricbenen vier Se- mestern bewältigen können. Der weitaus größte Teil der Nichtabiturienten muß an Zeit für praktische Vorbereitung und akademisches Studium meist doppelt zusetzen, was er an Schulzeit erspart hat.

Nun wird man fragen, warum die Anforderungen des Examens nicht herabgesetzt werden. Der Grund liegt sehr einfach darin, daß die Anforderungen, welche die prak­tische Tätigkeit an den Landmesser stellt und welche mit de.m Fortschreiten der Technik ständig wachsen, eben erq bestimmtes Maß wissenschaftlicher und sachtechnischer Vor, kenntnisse voraussetzen, ohne welches sie nicht erfüllt werde« können.

Ein weiterer Grund für die Bestrebungen der Land, Messer ist der: Es kommt immerhin nicht selten vor, daß besonders begabte junge Leute mit Primareise in der vorge­schriebenen unzulänglichen Ausbildungszeit oder mit einem geringen Zuschlag sich das Maß von theoretischen Kennt­nissen aneignen, welches sie zur Ablegung der Prüfung b« fähigt. Diese gelangen dann zur praktischen Tätigkeit ist einem Lebensalter, in welchem sie nicht die Charakter, reise und innere Festigkeit besitzen können, die zur Aus­übung des Berufes eines Landmessers, dessen Arbeite« öffentlichen Glauben genießen, unbedingt erforderlich % Die älteren Landmesser, die beamteten sowohl als die ge­werbetreibenden, können darüber ein Liedlein singen. Nnd die Staatsbehörden, namentlich die preußische Katastervev, waltnng, haben neuerdings zu Maßregel« greisen müsse«, um diesem Mißstand zu steuern. Andere deutsche Bundes­staaten, wie Bayern, Sachsen, Mecklenburg, und ander? Länder, wie Österreich, Rußland, Dänemark, haben sich frei­lich mit solchen unvollkommenen und nicht gerade sehr sym­pathischen Mitteln nicht begnügt, sondern Abitur und längeres akademisches Studium für die Landmesser eingp- führt. /?l

Angesichts dieser Tatsachen ist es eine ««verantwort» liche Täuschung der dem geodätischen Studium sich zuwe«,

Fe uillet on.

(Nachdruck «erboten-

Berliner Stimmungsbilder.

Von Paul Lindenberg.

Humor in der Weltstadt. Allerhand Originale. Aus Bor trägen und Rundschreiben. Wundertäter. Der ge­suchte Kandidat. Unbekannte Genies. Unsere Studenten » Bühnenleiter. Nnd unsere Studentinnen beim Kommers.

Reue Frauenberufe.

Lachende Heiterkeit wirst aus alle Lebensbahnen Tageslicht", hat mal Jean Paul gesagt, und der große Weise in Weimar pries denheitren Mann" am meisten unter seinen Gästen,wer sich nicht selbst zum besten haben kann, der ist gewiß nicht von den Besten!" Man versteht den Drarrg, einmal im Jahre eine gewisse Berechtigung zum Ulken und Foppen zu haben, es tst nicht verwunderlich, daß sich der Ursprung des Jnden- aprilschickens in weite Vorzeiten verliert und sich schon die ollen Römer derartige offizielle Scherze mit besonderer Vorliebe gestatteten. Ein Ausgleich muß sein, im Dasein pes einzelnen wie im Wesen der Allgemeinheit, auch in der Weltstadt wird glücklicherweise dafür gesorgt, daß neben der Tragik, die uns jeder Tag beschert und deren Echo als trauriger Nachklang zum Osterfest vom Rhein und Ungarn her so dunrps und schmerzerregend zu uns herüberhallte, auch für die Komi? hinlänglich gesorg« ist.

Gerat»' in jüngster Zeit fehlte es uns daran nicht und ntott hätte an allerhand famose, fein ausgeklügelte April­scherze denken können, wenn nicht doch der Ernst hercuis- KSguckt hatte, aber mau weiß ja, daß der iMfrciwWg« '

Hunror der beste ist. Da trat beispielsweise anläßlich eines häßlichen Familienprozesses, in welchem dieschlagfertige" Rolle des Hausherrn öffentlich beleuchtet worden, in einem hiesigen vielgelesenen Blatt eine zartbesaitete weibliche Seele ganz offen und ehrlich für den prügelnden Mann ein und pries eine gelegentliche kräftige Maulschelle ans die pfirsichweiche Wange des Frauchens als einen unleugbaren Liebesbeweis des Mannes. Und es war eine richtig gehende, einer flotten Feder sich bedienende Berlinenn, die in einer mit derartigen Intermezzos gesegneten Ehe ihr Ideal sah, nicht etwa eine der vttlen hier lebenden Russinnen, die ja Verständnis haben könnten für die Ver­wirklichung heimischer Sprichwörter, e«wa jenes: .Liebe deine Frau wie deine Seele und schüttele sie wie einen Birnbaum!"

Auch in allerhand sehr ernstgemeinten Vorträgen kam der Huntor zu seiner Geltung. Jst's nicht köstlich, daß ein Wiener Architekt, der hier eine Gemeinde bilden wollte, lang und breit anssührte, daß Oritamcnt ein Verbrechen sei, und daß von den vielfachen ornamentalen Ver­zierungen an den modernen Häusern und in unseren Woh­nungen viele Schäden der Zeit herrührten? Und daß in einem anderen Vortrag ein der Chemie Beflissener erklärte: A l t e K u n st w e r k e gehören vor das Forum der Naturhistoriker, nicht vor das der Kunst­historiker"? Zu dieser Meinung war der gelahrte Herr durch seine Untersuchungen des Wachses der Florabüste ge­kommen. Nun werden also schleunigst die Direktoren unserer Gemälde-Galerien und Kunst'ammlungen ihren Abschied nehmen und werden Chemikern mtt Schmelztiegeln und Säursapparaten ihre Plätze einraumen. Als Dritter im Bunde tritt einWettermacher" hervor, Wr .in MAeorologtsch-ptzMalisches Institut" im Norden Berlins

begründet hat und durch Rundschreiben, welches er au die in den nahen Ausflugspunkten wohnenden Gastwirte richtete, verkündete, daß er ein Verfahren entdeckt habe, um eine Beeinflussung des Wetters auszuüben. Zum Schluß wird betont, daß dieser Wundersmann bei ausreichender Unterstützung der Gartenlokalinhaber Groß-Berlins daH Wetter aller Sorrntage vom 1. April bis 1. Oktober trocken^ möglichst ganz ohne Regen, vielfach heiter iwb mild ge­statten werde. Na, nun liegt's nur an dm Gastwirten, wenn wir keinen schönen Sommer bekommen, also heraus mit derUnterstützung", sonst wird der gebändigte Wetter» gott ungemütlich und öffnet heimtückisch seinen Regensack Sonntag für Sonntag einschließlich der übrigen Feiertage!

Leider glaubt man nicht mehr so stark cm Wunder, und wir fürchten, die verehrlrchen Gartenlokalinhaber Groß- Berlins tun's auch nicht und halten die Taschen zu, aber doch ereignen sich noch immer wunderbare Sachen, wie uns Maöstro Caruso bewiesen. Denn da er, drr Berufene, herausgetiftelt hat, daß die menschliche Stimme alle An» lagen besitzt, nicht nur um den Gesang der Nachtigall zu er­reichen, sondern ihn weit zu übertreffen, will er die Mit­welt mit so 'nem vernunftbegabten trillernden Singvogel beglücken und sucht in allen Landen nach einem geeignete« Kandidaten, um diesen wahrend eines Dezenniums durch eine Kommission ausbilden zu lassen. Dieser zukünftige menschliche Piepmatz darf nicht über zwanzig Jahre sei«, muß neben einer vorzüglichen Stimme große Leidenschaft stör Musik besitzen, kann sich in jenen zehn Jahren wohl ver­lieben, aber nicht verheiraten, Religion, Herkunft. Natio­nalität sind gleichgültig. Seitdem das hier bekannt ge­worden, schallt's und hallt's in allen und noch anderen Ton­arten vom Kellerloch bis zur Bodenkammer hinaus nnd ist oft ein Singsang zu vernehmen, der ohrbetäutzend, simrver-