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ferner v

Morgen-A«sgabe, 1. Blatt.

Mresdadenev EaKÜlatr.

Donnerstag, 24. Februar ILLv.

Seite V.

Versteigerung abgehalten wird. Sstlt.das Nmwgercht der e Versteigerungen ab. so kann natürlich auf diese Gestüt«. - keine Rücksicht genommen werden. Die nostvendrge

ls. . u«rde sein, daß di- Zahl der Steiglnbhaber oder Pacht-

terfaff« -wer sich mindert. Das kann ine Gefahr bringen, daß obeanrü ernte überhaupt davon absehen, d.ese Äkte, vor n

oveaussi ^ bi£ cr erttIid6etl Versteuerungen von Grundstücken ourch allon » abbalten zu lassen, das; sic sich damit begnügen. Ul

ahrt u» c: einem Lokal durch Privatpersonen das Ausbieten vor- Ln zu lassen und nachher «ertrage über die Einzelnen

_ * 5 ertat Grundstücke abzuschließen Privatvertrage, und

; äeTbem Grundbuchamt zum Zwecke der Auflassung zu ^-oen. Da aber eine derartige Ausbietung Zue Me vor- S|. -ebene Form stattgefunden hat. so ist Rechtsgeschäft S t gültig, und es können auf diese Weife allerlei tottemg Mi 16. t. und Anl-tz Sil unlauteren Machenschaften entstehen. Alle^ schon I - ist zu vermLiden. wenn wieder die alt e B e h o> r o e oa ^ fe in der Lag« ist, in sachgemäßer Werfe drefe Persterge- t tz-n und Verpachtungen vorzupehrnen. mio

dazu kommt weiter. Last ber orefen Versteigerungen wie i bei anderen Grundstücksverkaufen sehr bachig nur auf h, auf Nele verlau t wird und dann das Bedurfni^be

-eigneten Geld-7h;ber"zu haben der dies- Gelder dem >1 aus dem Gelds die Hypotheken l

an Den joereanweu uuiuyu. 1* "i.,,** w r .

nJißto die Mitglieder der Ortsgerichte die geeigneten ^ zf" iC* U die das nötige Vertrauen und dre notige Sachkenntnis L L hen. üm diese wichtigen ^ Geschäfte, voEhmen^konnen.

mit

. im nun 'solche Ortsgerichte an dem Sitz der Amtsgerichte müge^dorhandell sind. ^dann sind die^L-ute^dar-u^ angewiesen.

TL Äm liWeVte diese Geschäfte besorgen, und beschv «P^abr liegt nahe, daß sie gleich vertrauenswürdige, gleich

, ® 5£L »sierivafte und geeignete Personen nicht finden können.

'ßt $3eö nt^, rrTf.nt liefen Gründen i&ieint es mtr dringend

mtgega . 7 ^. auch ein Plätzen, wo Amtsgerichte sind. Oris>

... ,1 b--» n 'W Unterstützung der Amtsgerichte, zur Vornahme

r 6 *+ahL ie: Geschäfte, die das Amtsgericht allein gar Nicht vor- Neri kann wieder eingerichtet werden. Nun ist mir be- othirt -. dm; Bedenken nach der Richtung geltend gemacht werden tsv ha ft an einsclnen bteiet Orte fc£)pn Jlotare ^ gelassen haben. Erfreulicherweise ist mir aus den Irenen .'.otare der Gedanke entgegengetragen worden daß man M

dwirfl

M'-ami aus oem ^D-Uve vve -vu w befriedigt und aen «schütz' an den Berechtigten abführt. Auch dafür waren von ..,7 D .rv+anr-i- rfite dl- aeeigneten Per­

let Weoanie

Notare zu Vorsitzenden dieser Ortsgerichte mach.n hs Or 7. 'und ich mutz sagen, daß mir prunu üeie p m»

r v. _ ; .. l l'C. 0 vS. * t f efö vVt 91 1 (* l*tYT f*

mng g i-üenb erscheint. Es würde

um mi. [ji ima dasetn-

auf diese Weise eine zweckmäßige

- cm der Orts'- und Sachkunde, die den' Ortsgerichts­

ehen.-dern beüvohnt, mit der juristischen Befähigung der Vor- " ^ r .Das würde ich für durchaus

kcrung ^«n^herbemefuhrt werden.

l Q, die itzlü^möchte ich noch darauf Hinweisen, datz neuerdings auch ist -.«'jeuigen Orten, wo Amtsgerichte sind neue Tap- lörden haben eingerichtet werden müssen. Diese bc und deren Taxbehörden waren in früherer Zeit Nicht notwendig rnd 1b k'-ae Feldgericht, der Vorgänger des ledigen Ortsgerichts ' dies« ? .-sc (Geschäfts mit zu besorgen hatte. Nun wäre es ganz wo Al i ' an diese Taxbehörden diese neuen Ortvgerichte aucy an mH !';' Plätzen anzugliedern', das würde ohne Kosten und oyne me Va Lände ohne weiteres gemacht werden können, und das liegt wir O> * '0 näher, als die Geschäfte, die ich erwähnte, fast alle eine

0 natjui, U _ 1 1 . » «rfnrhi»m. Es ist nicht

Was nun diese Anträge anlangt, die bisher an die Justiz- berwaltungen gelangten, so warei; sie iin weientlichen daraus begründet, es sei für die Emwobner der Amtsgerichworte un- beguem und mit Mehrkosten verbunden, datz ste ück bei oer Beglaubigung von Unterschriften nicht, Ww dm Bewohner der übrigen Gemeinden, an den Ortsgerichtsvorsteher wmdcn können, sondern dieserhalb das Amtsgericht oder oen Nomr angehen müssen. Dieser Gesichtspunkt wurde fur dle Justiz­verwaltung unter keinen Umstanden ausschlaggebend> smn können, um die Errichtiing von Ortsgerichten am.Sche der Amrs- gerichte in Erwägung zu ziehen. Ob aber d»e übrigen Ver richtungen der Ortsgerichte also namentlich d'e Vorbereitung von Teilungs- und Vermogensubergabebertragen, von Ehe- uno Erbverträgen, die freiwillige öffentliche Vorstelgerung und Ver­pachtung voii Grundstücken, ob, diese Verrichtungen so -ahl- reich und bedeutungsvoll sem wurden, datz es sich empftehlt. dieserhalb die Klinke der Gesetzgebung m we Hmrd zu nehmen, das wird auf Gruiid der Darlegungen der, Herren Abgeordneten, die wir soeben gehört haben, naher geprüft und sorgfältig er-

Ab^bvr^'Dahlem (Zentr.): Ich habe mich zum Wort ge­meldet, um auf die Nassauischc Frage betreffend die Errich­tung von Ortsgcrichten auch an den Sitzen der Amtsgerichte zurückzukommen, ,und da kann ich dem Vertret r des

c «itfH 4 TrnntftpT'§ Betüfliditen, daft c§ nur im 2i>ene Der v_) Lg-bung m°chen lLtz und mcht im Wege einer Verord'E

über die praktische Seite der Frage kann man verschiedener Meinung sein Ich möchte vor allem betonen. datz man^ bei­spielsweise Erb- und Ehevertrage unmöglich den Ortsgerichten überlassen könnte. Andererseits glaube ich aber, datz man ge­wisse Grundstücksverhültnisse. Vorbereitung von. ^rundstucks- verteilungen und dergleichen sehr wohl den ^tSg«ichten über weisen könnte, die man an den Sitzen, der Amtsgerichte^zutam. Das ist meines Erachtens das Entscheidende an derSache.und ich bitte den Herrn IustizmiNister, der Frage.uaher zu treten, wenngleich ich persölllich der Meinung bin, datz es kaum notig erscheint, an den wenigen Sitzen von Amwgerichten in Naisau eine derartige gesetzgeberische Änderung borzunehmen. I übrigen bin ich nicht dagegeir und mochte , Mich der Bitte an

schließen, iedenfalls dm Sache zu prüfen und zu unter­suchen. (Bravo!) ^

Aba Bartlin« (nat.-lib.): Herr Kollegs , Lieber hat die

Wünsche' die aus Nassau an ihn und an mich insbesondere glich bezüglich der Errichtung von Ortsgerichten an Orten auch wo Amtsgerichte bestehen, herangetreten sind, so ausführlich und eingehend begründet, datz ich micy darauf beschranken kann, »u bestätigen, datz auch an mich diese Wünsche herangetreten^sind und zwar aus den weitesten Kreisen der Bevölkerung. Nach den wohlwollenden Erklärungen des Vertreters des Mrmsterrums baoe'ich die Hoffnung, datz diese Wünsche ^^^ll eh e nd ge­prüft und auch Berücksichtigung erfahren werden, soweit ores irgendwie möglich ist. _____

t «5 ScTÄ der Grundstücke ^fordern.' Es ist nicht tzl'ch, eine Teilung, eine VermögenSubcrgabe ordnungsmatzig

>L'W Lilie L.eiiUNg, eine »

plitt bwebmen, ohne datz vorher eine Abschätzung der Grundstücke -r Mb.t im. Aiich bei Versteigermigen w-rd dmÄgehends vorher

xn k Abschätzung vorgenommen, damit dre Stexgnevyavt-r xxx -er Setnarl e- »inert Anhalt für ihre Gebote Laben.

T -vg CahenSlh (Zentr.): Meine Herren., ich mlaube nur t full » '' Antrag dcs Herrn Kollegen Lieber der Kaniglichen Staa,». e B-»- ''mg zur Berücksichtigung zu empfehlen. Du Ortsgerich e ^ Lusan sind ein Ableger mit etwas verminderten Rechten der !^er so ausgezeichnet wirkenden Feldgerichte, die leider vor Ker 3 t Jahren infolge der Einführung der Grundbuch- tsnu ng in Nassau'e ingehen mutzten. ntieL vir habe« bekanntlich in Nassau infolge der gleichmäßigen Meristil Vererbung einen lehr zerstückelten Grundbesitz, lnen tzerdem kommen sehr häufig Kauf- uud Tauschverträge vor.

von Landbevölkerung werden nun große Kosten erspart wenn

tilng Transaktilliien wenigstens bis zum ^Betrage von soo Nc.

Transaiiilliieii meiiigircu-, in» oum ; die tt die Ortsgerichte vollzogen werden. Es, konnte ia eventuell > zur Präsident der Ortsgerichte e,n Notar, sem. ^nh ersuche da-

iCn,war«>moritrm her. Anrecmna

Jirdessen, die Gefahr der Friedhöfe Ehleht ja nicht allein

in den Erregern der ansteckenden Krankhciteii. ^ Bei der Zer­setzung aller Leichen bilden sich höchst gefährliche Gifte, die sogenannte Ptomaine, die erst vor noch nicht vierzig Zähren entdeckt wurden und noch heute nicht vollständig erforscht sind. Nun lehrt allerdings die Erfahrung, daß das Erd­reich selbst ein vortreffliches Desinfektionsmittel ist, so daß die entstehenden Verwesungsprodukte unschädlich gemacht werden. Aber ersteiis ist nicht jedes Erdreich dazu geeignet; zweitens wird auch das beste mit der Zeit übersättligt, so daß es nicht mehr imstande ist, dir immer von neuem ihm zngeführten Fäulnis- und Verwesungsprodukte zu verarbei­ten: drittens können diese dnrck) unterirdische Wasseradern dem desinfizierenden Erdreich entzogen und in weite Ent­fernung verschleppt werden.

Drei Hauptbcdingungen fordern die Hygrcmler Lasur, daß ein Friedhof, das heißt das Erdbegräbnis unschädlich sei. Geeignete Zusammensetzung des Erdreichs, günstige Grundwasserverhältnisse, rationelle Anlegung und Derwal- trrng. Wenn diese letzte Bedingung verhältnismäßig leicht erfüllt werden kann, um so schwieriger unter Umständen d!e beiden erstcren. In den amtlichen Berichten au-s den Jah­ren 1875 bis 1890 sind aus nicht weniger als achtzehn Preu­ßischen Regierungsbezirken Fälle bewiesener oder mit hoher Wahrscheinlichkeit vermuteter Gesundheitsschüdlrchkett der Friedhöfe gemeldet worden. ,

Wenn man weiter bedenkt, daß durch Veränderung der unterirdischen Wasserläufe, Senken oder Heben des Grund­wasserspiegels usw. Änderungen cintreten können, von denen man an der Oberfläche nichts bemerkt, so kann nicht be­stritten werden, daß selbst ein Friedhof, bei dessen Arckcgung jede mögliche Vorsicht obgewaltet hat, keine Gewähr der Unschädlichkeit für alle Zeiten bietet. Darum wird die Frage, ob in gesundheitlicher Beziehung Erd- oder Feuer- bestattung vorzuziehen ist, mit wenigen und unwiderleg­lichen Worten entschieden: Im besten Falle kann der Frred- hos unschädlich sein; die Feuerbestattung ist unter allen Unr- ständen unschädlich und beugt jeder Gefahr für alle Zu­kunft vor! __

Ans Stadt nrsd Land.

Nesbadsner UachrichLen.

Wiesbaden, 24. Februar.

tt (5irti it wiederholt die Königliche Staatsregrerung, der Anregung stimnil e- tz-rrn Abgeordneten Lieber entsprechen zu wollen, bevä Lba Gcrhardus (Zentr.): Meine Herren, rch mochte nur il wer X-nben von meinem Standpunkt als nassauischer Amtsrichter It wer r- ne'Anregungen des Herrn Kollegen Lreber rm Interesse Pert'oi * heiligten Publikums zu empfehkcn. Es ist auch, unter ^ nassauischen Richtern eine sehr weit berbrertete Meinung, und 0 unsere Grundbuchgesetzgebung und damrt im Zusammen-

iefc&äf r - ; : unsere Jmmobiliar-Zwangsvollstreckungsgesetzgebung und,

soncn »i- ich für meine Person hützufügen mochte, unsere moderne emark 7 :'Mpr.ngsgesetzgebung, insbesondere das neue Gesetz über >r -ünführtlng einer Verschuldungsgrenze der landwcrlschaft- «r« ä >nd forstwirtschaftlich genutzten Grundstücke zwar formal 1 nach technisch-juristischen Gesichtspunkten ausgezetchnet ist, ^ sie aber zu einseitig auf die Verhaltmsse und Be- «üwsse des Großgrundbesitzes zugeschmtten .ist, liihrc'nd sie für die Bedürfnisse des parzellierte n K l o rn- lr - n d b e s itz e s , wie er bei uns m Nassau und den, west- >.v. Provinzen vorherrscht, in vielfacher Richtung wemg ge- |ß}gt tft.

Temaegenüber war die nassauische Jmmobiliargefetzgcbnng ^rdildltÄ in der Gestaltung einer in gutem Srnne bevor­mundenden und wohlwollenden Rechtspflege,

besuch.

^ ^ wsbesondere den unmittelbaren Bedürfnissen des bäuer- lw (Li . Kcsitzes in ausgiebigstem Matze Rechnung trug. Ich wrll ine «Pk.,7 d-e materielle Seite der Sache, nicht naher erörtern und

ine 9 ku;. die materielle Seue oer waoje bwi; 7 .. : , y l -

nba» Htt noch die Bemerkung daran knüpfen, datz die ländliche Be- **'*» Sr, UJU -' "... m.rr.,. s;mnAn- I. nrirfttfifien Vor-

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rung in Nassau auch die mancherlei p r a k t i s ch e n Vor- L und Bequemlichkeiten der Stockbuchgesetzgebung emgebutzt R und datz ich speziell aus diesem Grunde dre Maßregel, dre ert Kollege Lieber hier vorgeschlagen hat, nur warmstens be-

"'^odatin' möchte ich mir noch eine Bemerkung allgemeiner vwr aestatten. die auch ui einem gewissen Zusammenhang, mrt L'ü- Frage tteht Sehr oft versucht das Publikum in Fallen, r eine gerichtliche oder notarielle Urkunde bei Gericht borzu- tz-r ist besonders bei Vollmachten, mit einer Urkunde dnrch- ^°c7'ch>rnen, die nur eine polizeiliche Beglaubigung enthalt. ^Kes'aeschieht teils zur Kostenersparnis, teils aus Bequemuch- k: Die Mißstande, die sich aus dieser Gewohnheit ergeben,

i a auf der Hand. Entweder lehnt der Richter die Ent- ^mabme der Urkunde ab, und dann hat das Publikum er- Kosten und erneute Umständlichkeiten, oder er nimmt me Il-'unbe entgegen und kommt dadurch in Konflikt mit semem Müischen Gewissen; ich will auch auf die Konsequenzen tn p^ ua auf Regreß oder auf Gultigleit des Aktes hier nicht Leiter eingehen. . -

Geb Oberjustizrat, Regierungstcmmußar vr. Harmer: !>l"ne Herren, die Bestimmungen über die Ortsgerichte rm «bLlandesgerichtsbezirk Frankfurt a, M. beruhen auf dem ^«re-utzischen Gesetz über die freiwillige Gerichtsbarkeii. Ur­ei"! ldwnglich ivaren die Ortsvorsteher rm Anschluß au die bisher et den fraglichen Landesteilen bestehende Übung als Hilf»- beamte der Amtsgerichte auf dem Gebiete der freiwilligen ©c_ nüLbarkeit gedacht. Mit Bezug hierauf schreibt der Artikel 117 I!»- Gesetzes vor:Die Vorschriften der Artckel 111, bis 116 I de- sind die näheren Vorschriften über die, Zuständigkeit der J vnsvorsteher als Hilfsbeamtegelten nicht für Orte, die a *1 1 -.. eines Amtsgerichts sind". Diese Bestimmung sollte nun, riktän dicöber bei den gesetzgebenden Faktoren im ^ahre 1899 gar ' I kein Zweifel bestanden hat, auch für die Ortsgerichte gelten,

X die berufen waren, an die Stelle der Ortsvorsteher zu treten.

^ H<I Lei- dies der Wille des Gesetzgebers ivar, ergibt lich aus den der Kommission stattgehabten und im Plenum n,Ät be-

- c , . cy\ _er... ..1s. ^ 1 :c.si/rhO'»* fn-ttrt

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«ttW ir oer JTCOimmmon ixaxineDuuieu mu) nn k o2 ^'tandeten Verhandlungen ganz unwiderleglich. Daher *ann

' f* jl v : . n i rfi ( fin- n t» f nh X t rf» fuTItfll Dfllten.

anoeien ^ayumuuuycii muuiucuu, IU). r L X. f. "

!3fa6 die Justizverwaltung nicht für gesetzlich befugt halten,

s;^ »v*.-v .OivfSm>ri<Ti+prT irr

an sen Amtsgerichtssitzen die Errichtung von OrtSgerrchten m >kwügiMg zu nehmen, und sie hat unter Hinweis auf dm ÄechrÄM^'^dWmh gxychtzlmr.AtchKge,stets,.-H.a-l dLnt.

Zur Frage der Feuerbestattung lesen wir eiacn bemerkenswerten Artikel derWiener ZeiU : Während in Deutschland soeben das zwanzigste Krenxato- rium, und zwar in Leipzig,, in Betrieb gesetzt wurde, be­sitzen wir in Österreich nicht eine einzige Einascherungs- stättc. UNd doch ist gerade die Feuerbestattung die hygienischeste Art der Leichenversorgung.

Den ersten Anstoß zur praktischen Anwendung der Feuerbestattung hat ein Werk des Oberstabsarztes vr. Trusen gegeben. Er kannte die gesundheitsschädliche Wir­kung der Friedhöfe freilich Nur ans Erfahrung, nickst ihre Ursache. Er nahm an, daß die mcphitischenDünste" der verwesenden Leichen giftig seien. Zit seiner Zeit waren die Bazillen, Bakterien usw. kaum dem Namen rmch bekannt; erst die sortschreitendL Wissenschaft entdeckte in ihnen dre Träger und Verbreiter der meisten, wenn nicht aller an­steckenden Krankheiten. Sie lehrte auch, daß ^ das sicherste Mittel zu ihrer sofortigen und völligen Vernichtung hcch- gadige Hitze sei. ,

Ans dieser Erkenntnis heraus hat eine Anzahl von Staaten die obligatorische Verbrennung der Leichen der an den gesährlichsten ansteckenden Krankheiten (Pest, Cholera, gelbes Fieber) Verstorbenen antzeordnet, während andere ich damit begnügen, die Wäsche, das Hausgerät, kurz alle Gegenstände, zu verbrennen, mit denen der an einer solchen Krankheit Leidende in Berühmng gekommen ist. während die Leichen selbst nrrd mit ihnen Myriaden der Kraulhnts- erreger in die Erde gesenkt werden. Man nimmt an uno Versuche, die vor etwa 12 Jahren das Deutsche Reichsge­sundheitsamt angestellt hat, scheinen die Richtigkeit der An­nahme zu bestätigen, daß die Sporen und Kenne m ver­hältnismäßig kurzer Zeit im Erdgrab zugrunde gehen. Immerhin haben die Bazillen der Cholera sich nocki mrnde- stens drei Wocherr hindurch, die des Typhus sechs bis acht Wochen, die des Milzbrandes über Jahr und Tag als völlig lebens- und ansteckungssähig erwiesen. Kein Mensch kann Gewähr dafür übernehmen, daß während dieser Zett dre begrabenen Leichen nicht durch einen unglücklichen Znsall, ein Eleinentarercignrs, zunl Beispiel durch einen Wolken- bruch, wieder ans Tageslicht kommen und Verdcrtwn brrn- gm können. Die lGesahr (mit der freilich bei der Art, wie wir unsere Toten bestatten, kaum gerechnet werden kann. Die Red.) ist völlig ausgeschlossen, wenn der Lerchuam der- fcrcmtti wrrd, denn tnt Ofen des Krematoriums werden auch die Krankheitserreger absolut venrichtet.

Wenn manchmal behauptet wird, es sei unmöglich, daß di» Bazillen aus Grabestiese an die Oberfläche gelangen können, so steht dem die Erfahrung entgegen. Der berühmte Hygieniker Pasteur hat im Jura ansteckungMhige Milz­brandsporen aus den Gräsern einer Stelle gesunden, an der zwei Jahre zuvor eine an Milzbrand eingegangene Kuh 2 Meter kies vergraben worden war. Auch eine Verfügung dos preußischen Landwirtschastsministeriums, daß die Stellen, an denen die Kadaver durch Milzbrand verendeter Tiere eingegraben sind, derart eingezäunt werden müssen, daß kein weidendes Vieh dahin gelangen kann, läßt er­kennen, daß man die Wanderung der Bazillen an die Erd­oberfläche für möglich hält. Die gegenteilige Behauptung beruht also auf Unkenntnis oder absichtlicher^ Verleugnung der Tatsachen. (Die zitierte Verfügung scheint allerdings nicht aus dem von dem Verfasser angenommenen, sondern aus einem anderen Grunde erlassen zu sein. Man will offenbar verhüten, daß das Wetdevieh mit den Stellen in Berührung komnit, wo die Kadaver der an Milzbrand ver­endeten Tiere vor ihrer Bestattung gelagert haben. Es besteht in der Tat die Gefahr, daß sich bei der Bestattung und durch derr Kadaver auf dem Schindanger selbst Milz-. . brarüMorrm verltzALU.. .Tic Red.)/ *

Personal-Nachrichten. Regierungsassessor^vr. Kiel. Horn aus Heinrichswalde ist der Königlichen Regierung m Wiesbaden zur weiteren dienstlichen Verwendung uberwre.en

worden. Mt-Wiesbaden. Zu diesem Artikel in der

gestrigen Abend-Ausgabe wird uns von einem alten Wies­badener noch folgendes mitgeteilt: Das Haus Pleichstraße 1 ist mit der ganzen Bleiche seinerzeit von dem Zimmermerster Berghof angelegt worden. Das Haus hatte ursprünglich nur eine Wohnung und der übrige Teil war als Trocken- speicher angelegt, was den Erbauer durch die damaligen kleinstädtischen Verhältnisse zum Konkurs brachte. Das ganze Anwesen ging dann arr den Hypoihekarglaubrger Hauptmann Keller über, von de,n man cs anfangs der Mer Jahre für 19 000 Gulden haben konnte. Da er aber keine Kausliebhaber fand, verpachtete er das Älnwcsen an Herrn Kadesch, der die Bleiche betrieb und auch Bäder eingörlchtet hatte. Nach Ablauf dessen Pachtzeit ging das Anwesen es war anfangs der 60er Jahre in den Besitz der Herren Gebr. Ross und Knauer für einige 20 000 Gulden über, dre damals ihr Geschäft vomWarmen Damm", als die Kur­anlagen dort geschaffen wurden, verlegen mußten.

Wohltätigleitskonzert. In dem Wohltätigkertskonzert zugunsten derBarmherzigen Schwestern", desElisabethen- Vereins" undJohannisstifts", das am 23. Februar cm großen Kasinosaal stattsindet, wird au Stelle des Ehepaars Hensel, das in letzter Stunde seine Zusage, nutzuwrrken, zurückzog, der hervorragende Wagnersänger der Framfurter Oper, Herr Kammersänger F 0 r ch h a m m c r, singen. Der Frankfurter Künstler hat in liebenswürdigster Werse seme Mrtwirkilng zugesagt und damit die Damen des Konzert­komitees aus großer Verlegenheit befreit.

- Erleichterung des Verkehrs von Kranken auf der Eisenbahn. Nach den von den Eisenbahndrrektioilen er­statteten Berichten hat sich zur Erleichterung des Verkehrs von Kranken, nanientlich zu ihrer Beförderung zu und von den Babnstcrgen, die Verwendung von TraWühlen, Fahr­stühlen/Tragkörben, Einsteigtreppen und derglekcheu be­währt. Diese Einrichtungen zur Fürsorge für Kranke'sind häufig und gern aus den Bahnhöfen der K u r 0 r t e und aus den größeren Übergangsstationen von gebrechlichen und hilfsbedürftigen Reisenden in Anspruch genommen worden. Der Minister der öffentlichen Arbeiten hat daher die Komgl. Eisenbahndircktionen ausgefordert, der Angelegenheit ihre Aufmerksamkeit auch weiterhin zuzuwenden und für die Ausrüstung der Statilmen mit derartigen Einrichtungen nach Maßgabe des Bedürfnisses und der verfügbaren Mitte) besorgt sein zu wollen.

Postpakete nach Rußland. Für Postpakete, die mit einer Postpaketadrcsse ins Llusland verschickt werden, braucht im allgemeinen nur eine gemeinsanie Jnhattser- kläruna für die' srenrde Postvcrwaltung ausgestellt zu wer­den Wie das Reichspostaint jetzt den Postanstalten mit­teilt, macht hiervon Rußland eine Ausnahme. Werden mehrere nach Rußland geschickt, so dürfen die für die rufll- sche Zollverwaltung erforderlichen Zolliichaltsexklarungen abweichend voii der Regel nicht in Form von Gesamt-^n- haltserklärungen übergeben werden. Dasselbe gilt auch für solche Pakete, die nur iin Durchgang durch Rußland beför­dert iverden. Pakete, deren Zolltnhaltserklärungeii den An- forderungen nicht entsprechen, werden russsschcrseitS nach dein Abgabeort zurückgesandt.

_ Der Rhein hat auch im Monat Februar bis jetzt

hohen Wafferstand beibehalten. Nachdem das Wasser um Rheinami von 3,98 Atcter langsam aus 2,40 Meter gefallen war, befindet cs sich seit Dienstag wieder langsam rm

Sieigen^re^ Dienst. Am 18. Februar waren es 35 Jahre, daß Herr Wilhelm R ü b s a m e n in den Dienst der hiesigen Blindenanstalt trat. Ununterbrochen hat er mrt seltener Pflichttreue gearbeitet und ist unter dem Ramender Blindenschulwilhelm" eine stadtbekaimte Persönlichkeit ge­worden. Möge ihm noch weiterhin vergönnt sein, noch viele ^ahre seine Kraft dem Wohl der Blinden zu widmen.

Die oft gerügte Unsitte, auf einen in Bewegung be­findlichen Straßenbahnzug zu springen, wäre vorgestern nachmittag beinahe einem hiesigen Herni teuer zu stehen gekommen. Ev verflichch dl^^gMtchidolle LÄWiis^an der