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„Tagdlatt-H-uL" Nr. «6L0-53. Don 8 Uhr inorgrnS bis 8 Uhr abend». Sonntags von 10—11 Uhr vormittags.
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Nr. 25.
Morgen-Ausgabe.
_ 1. Mtcrit.
Knifflige Geschichten.
Über die Affäre, die sich zwischen dem Hauptmann a. D. v. Hellfel d, dem russischen Fiskus, dem Amtsgericht Berlin-Mitte und dem preußischen Ministerium des Äußern resp. dem Auswärtigen Amt entspannen har und noch Weiter fortspinnen wird, ist seit Wochen schon so viel geschrieben worden, daß es heute solchen Lesern, die sich von Anfang an mit gespanilter Aufmerksamkeit allen Einzelheiten dieser Sache gewidmet haben, so gui wie unmöglich gemacht worden ist, sich zu orientieren. Man hört alles Mögliche, man möchte alle Fäden in die Hand bekommen, aber man wird nur verwirrt. Deshalb ist es dankenswert, daß ein Aufsatz von Justizrat Dr. Stranz in der „Deutschen Juristenzeitung" die Geschichte dieses Konflikts rekapituliert und zugleich mit musterhafter Klarheit die Richtungslinien an gibt, nach denen die Angelegenheit zu beurteilen ist. Wenn sich dabei mancher Gegensatz zu den Ausführungen ergibt, mit denen eine Reihe von Rechtsgelehrten diese Sache für und wider dokuinentiert, so finden wir nicht, daß der Verfasser genötigt wäre, seine Auffassung; zu revidieren. Das werden jene Kommentatoren selber freilich nicht zngeöen wollen. Steht Meinung gegen Meinung, so wollen wir jedenfalls zunächst den Sachverhalt kennen lernen, und dazu dient, wie gesagt, der Stranzsche Artikel vortrefflich.
Auf Grund eines, rechtskräftigen Urteils, also des deutschen Gerichts in Tsingtau, ist auf' Antrag des Widerklägers, des Hauptmanns a. T. von Hellfetd. gegen den Kläger, den russischen Fiskus, die Pfändung eines Guthabens der russischen Regierung bei dem Berliner Bankhause Mendelssohn u. Ko. voni Amtsgericht Berlin - Mitte am 16. Dezember 1909 verfügt worden. Ter Tatbestand ist folgender: Einer-
Klage des russischen Fiskus gegen v. Hellfelü vor dem Gericht in Tsingtau hat letzterer vier Widerklageansprüche entgegengesetzt. Der vierte verlangt die Verurteilung des russischen Fiskus zur Zahlung von 3 Millionen Mark nebst Zinsen. Hinsichtlich dieses Widerklageanspruchs hat der russische Fiskus ausdrücklich erklärt, daß er mit der Verhandlung vor dem Gerichte der Hauptklage nicht einverstanden sei. Das Gericht in Tsingtau hat die Widerklage als völkerrechtlich unzulässig abgewiesen. Auf die Berufung des Beklagten hat das Konsulargericht in Schanghai durch Urteil vom 9. April 1907 die Widerklage auch wegen des vierten Anspruchs für völkerrechtlich zulässig erachtet und sie zur anderweiten Verhandlung in die Vorinstanz zurückgewiesen. Nach hier nicht interessierenden Zwischenschicksalen des Prozesses stand im September 1909 vor dem Gericht in Tsingtau erneuter Verhandlungstermin an. Die Verhandlung über die Klage wurde mit ;/ beiderseitigem Einverständnis vertagt. Gegen die Verhandlung der Widerklage erhob der Vertreter der russischen Regierung, als völkerrechtlichen Prin
FemUeLon.
(Nachdruck verbaten.)
Der Tunnel.
Skizze von Henriette Charasson.
Unter dem nach hinten wippenden Hut wehen die Haare hervor, und der Schleier, der gerade unter der winzigen Nase aufhört, vermag es nicht, zwei kleine, goldige, krause Löckchen, die aus das Ohr fallen, zurück- zuhalten. Sie hat sich in eine Ecke der Wagenaüteilung gedrückt und wirst von Zeit zu Zeit einen heimlichen Blick nach dem anderen Ende des Sitzes, auf dem der junge Gatte sich bemüht, eine würdige Haltung zu bewahren, indem er seinen starken, brünetten Kops mit l>em frischen Leint in eine umfangreiche Zeituna vergräbt.
Kurz vorher hatte es einen Streit gegebeii. Da er kn> Recht war, hat er nicht nachgegeben; sie ist ärgerlich geworden und ist wütend, ausgebracht in die andere Ecke geeilt. Sie weiß, daß sie unrecht gehabt hat. und das genüat, um sie noch länger schmollen zu lassen. Er durchfliegt schwermütig Nachrichten über die letzte Ministerkrise, über den neuesten Gesetzentwurf, , eine lange Anpreisung von Hustenpastillen und die Einzelheiten des letzten, geheimnisvollen Verbrechens Aber die Lektüre läßt ihn gleichgültig und sein Herz ist traurig. Er wendet die Augen schüchtern nach der Richtung de§ geliebten, bösen Köpfchens. Ein kalter, strenger Blick hält ihn in angemessener Entfernung. Lausend noch mal! , Und er denkt an ihre letzten Lätze.
Natürlich, du widersprichst mir immer! Du bist so stolz daraus, gebildeter zu sein als ich! Da ich aber gam sicher bin —- —-
Wiesbaden, Sonntag, 16. Januar 1916.
zipien nicht widersprechend, Einspruch und erklärte, daß er keinen Antrag stellen und nicht mündlich verhandeln wolle; hieraus erging am 27. September 1909 wegen der Widerklageansprüche Versäumnisurteil auf Zahlung gegen die russische Regierung. Das Gericht erklärte sich, entsprechend der Auffassung des Berufungsgerichts, für völkerrechtlich zuständig. Das Urteil wurde am 13. November 1809 rechtskräftig und für vollstreckbar erklärt. Auf Beschwerde der russischen Regierung hat der Minister der auswärtigen Angelegenheiten den Kompetenzkonflikt erhoben. Der Konflikt richtet sich sowohl gegen das Urteil wie auch gegen den Pfän- dungsbeschluß.
Füv die rechtliche Würdigung kommen folgende Gesichtspunkte in Betracht. Der Kompetenz k o n f l i k t, soweit er sich gegen das Urteil richtet, erscheint wirkungslos. Denn er ist gegen rechtskräftige Urteile ausdrücklich ausgeschlossen (8 4 Abs. 2 der preußischen Verordnung vom 1. August 1879). Bor Rechtskraft hätte der Konflikt erhoben werden müssen. Dazu kommt, Latz, völkerrechtlichen Grundlagen entsprechend, der Staat, der ein Gericht eines fremden Staates klagend anrust, sich auch hinsichtlich der wider- klagend geltend gemachten Forderungen dessen Gerichtsbarkeit unterwirft (Reichsgerichtsentscheidungen, in Zivilsachen, Band 62, Seite 165). Anders aber liegt es hinsichtlich des Einspruchs gegen den gerichtlichen Psändungsbeschlnß. Dieser vor Rechtskraft des Beschlusses erhobene Einspruch erscheint wirksam. Die Vollstrecknngsmaßregeln sind selbständiger Natur. Sie müssen auf ihre Zulässigkeit unabhängig vom Urteil, das nur eine ihrer Voraussetzungen bildet, geprüft werden. Die Beschlagnahme des russischen Guthabens in Berlin widerspricht nun dem herrschenden, wenn auch nicht angefochtenen, völkerrechtlichen Prinzip, daß' kein Staat der Gerichtsbarkeit eines fremden Staates unterliegt, abgesehen rou besonderen, hier nicht zutreffenden Ausnahmen (Realgerichtsbarkeit, freiwillige Unterwerfung). Vermögen des fremden Staates ist Verfügungen der inländischen Staatsgewalt grundsätzlich nicht unterworfen. Wie auch das Urteil des Kon- f l i k t s h o f e s, auf das man gespannt sein darf, aus- sallen wird, so hat der Fall vielleicht die gute Folge der Fortbildung des Völkerrechts in der Rich- mng, die namentlich Professor v. Bar vertritt: daß ein Staat, wenn er p r i va t r e ch t I i ch austritt und Geschäfte macht, gleich jeder Privatperson auch fremder Staatshoheit unterwarf en ist.
Aus einem Kirchenkalender.
„Seinen lieben Pfarrkindern, den Schutzbefohlenen des großen hl. Paulus und besonders allen Wohltätern der St. Pauluskirche überreicht vorliegenden Kirchenkalender als Weihnachtsgabe I. Wellenberg, Pfarrer an St. Paulus." Dieser Kirchenkalender, den die Pfarrei St. Paulus in Düsseldorf für das^ Jahr 1910 heransgibt, und der mit dem Bilde der Hostie und des Kelches sowie mit dem Bildnis des hl. Paulus geschmückt ist, enthält zunächst eine Übersicht über die
„Aber, Liebstes, nichts als der Stil . .
„Laß mich! Ich verabscheue dich! Du willst immer recht behalten. Laß mich in Ruhe! ..."
Das Letzte als Antwort auf einen Versuch der . . . . Annäherung. Und daraufhin hat man ihn wie einen unglücklichen Witwer auf dieser Bank sitzen gelassen, die ihm mit Dornen gespickt erscheint!
Ein Waffenstillstand! . . . .Wenn er sich demütigte? . . . . Herrgott, zwei Reisende steigen ein. Zwei Schassköpfe! . . . '. Er nimmt seine Zeitung wieder auf und vertieft sich mit eisiger Gleichgültigkeit in die teuflischen Spitzfindigkeiten des Mörders.
Sie prüft die neu Dazugekommenen mit Interesse, was die beiden die ihr gerade gegenübersitzen, reichlich vergelten. Der jüngere senkt errötend die Augen. Er hat lange schwarze Wimpern, den Anflug eines braunen Schnurrbarts und die frische Gesichtsfarbe eines jungen Mädchens. Er hebt die Augenlider wieder und senkt sie rasch.
Sein Nachbar, der ältere, ist, um vieles dreister: er hört nicht auf, sie anzusehen. Sie wagt es nicht, seinen Blick auszuhalten und betrachtet von unten herauf den blonden, kleinen Spitzbart, den hohen Umschlagkragen, den kleinen lila Knoten des Schlipses. , Keine Nadel! Das ist „vornehmer". Georges hat es sich in den Kopf gesetzt, einen Brillanten zu tragen, aber Georges ist auch von einem Eigensinn! .... Der Reisende hat den Kopf ein wenig gewendet. Schnell, sehen wir ihn uns an: er ist entschieden blond, seine blauen Augen sind hell, seine Hautfarbe gelb und matt; er mag wenig mehr als dreißig Jahre alt sein, um Mund und Nase ist ein bitterer Zug sehr ausgeprägt: das trübsinnige Gesicht und die Haltung eines Werther, der im letzten Augenblick entsagt hat und seit der Zeit gealtert ist.
52. Jahrgang.
kirchlichen Veranstaltungen des, Jahres, sodann „ein Verzeichnis der in der St. Pauluspfarre wirkenden Vereine". Unter diesen Vereinen steht mit an der Spitze der Volksverein für das katholische Deutschland, über den es heißt: „Der katholische Volksverein stellt die Organisation der gesamten Katholiken Deutschlands dar. Unter seiner Fahne stehen und kämpfen heute mehr als eine halbe Million katholische Männer und Jünglinge für die Ideale des Christentums: Für
Wahrheit, Freiheit und Recht .... Da der, Volks- Verein der notwendigste Verein und der Verein aller Vereine ist, sollten alle katholischen Männer und Jünglinge der Pauluspfarre zu seinen tätigen Mitgliedern zählen. Psarrvorsteher Kaplan Hopmann." Erst nach diesem „Verein aller Vereine", der wie jedermann bekannt, ein parteipolitischer Verein, ein H i I s s v e r e i n des Zentrums ist, kommen in dem Verzeichnis des Kirchenkalenders die anderen Vereine, wie Herz-Jesn- Bruderschast, die Marianische Kongregation, der Kind- heit-Jesu-Verein, Seraphisches Liebeswerk, fünffaches Skapulier usw. Am Schluffe aber des Kirchenkalenders steht mit besonders großen Buchstaben die Aufforderung: „Mein lieber Leser, lies und unterstütze die katholische Presse. Eine , katholische Zeitung hinein in jedes Haus. Die für dich in Betracht kommende Zeitung ist das „Düsseldorf Tageblatt" (eiir „nicht-konfessionelles" Zentrumsblatt, Anm d. Red.) Diese Zeitung verdient eine Unterstützung. Sie ist nötig für dich und deine Kinder. Sie ist nötig für die Verteidigung und Verbreitung der christlichen Wahrheit. Bischof Freiherr von Kettler hat recht, wenn er sagt: „Wer ein katholisches Blatt verbreitet, ist ein A p o st e l."
Es ist wie ein grimmiger Hohn auf die berühmte Erklärung der Zentrumsleitung von den: „nicht-
konfessionellen" Charakter der Partei, daß sich in leister Zeit die Beispiele rücksichtslosester und ungescheuter Ausbeutung der Religion zu politischen Zwecken in einer Weise hänfen, wre sie kaum jemals zuvor erlebt worden sind. Da wird aus einer katholischen Kirche zu Bobrek bei Beuthen in Oberschlesien berichtet, daß in ihr ein Plakat angeheftet worden sei, in welchem die Nichtzentrumskatholiken beschimpft werden und in dem zur Anmeldung von Zeitungsabonnements auf die Zentrumsbtätter in der Sakristei eingeladen wird. Da wird von einem Pfarrer Ncysius in Fleisheim (Lothringen) berichtet, welcher von der Kanzel herunter, angeblich mit Bevollmächtigung seines Bischofs, seine p o li tischen Gegner mit Exkommunikation bedroht! Da ist in einem Zentrumsblatt. „Brühler Volkszeitung", zu lesen, daß der Kampf gegen das Zentrum wegen der Reichsfinanzreform ein Kampf gegen Christus sei. „jeder Pfennig für die gegnerische Presse ist.Judasgeld, durch das unsere heilige Sache an den Todfeind verraten und verkauft wird. Ter Abonnent einer solchen Zeitung ist gegen Christus". Und nun dieser Kirchen- l'alender, in dem als Ideale des Christentmns die bekannte vom Zentrum stets im Schilde geführte Parole „Für Wahrheit, Freiheit und Recht" bezeichnet wird, in welchem ein Zentrums-Partei-Verein höher gestellt
Der Jüngling hat diese Frist benutzt, um die junge Frau zu betrachten. Auf frischer Tat ertappt, errötet er von neuem. Sie kehrt zu Werther zurück; er steht sie mit spöttischer und zugleich bewundernder und belustigter Miene an. Nun ja. ganz entschieden, seine Augen sind ein wenig grün.
„Ich liebe grüne Augen leidenschaftlich", denkt sie und dabei fällt ibr ein. daß die ihres Gatten schwarz sind. . . .
Schweigen. Unbeweglichkeit der Parieren. ...
Sch!.... Sch!.... Sch!.... Bumm!... Schm! .... Man fährt in einen schwarzen Tunnel hinein, aber von einer Schwärze! .... und Länge! . . . . Man könnte meinen, daß man sich in der Nacht der Urwelt befände. Durch welchen Zufall ist dieser, Zug der Nordlinie nicht beleuchtet? Gerade in diesem Augenblick will sie ihren Hut zurechtstecken und hebt die Arme, im Dunkeln tappend, in die Höhe. Da fühlt sie zwei heiße, sich festklammernde, eigenwillige Lippen auf den ihren, die ihr den feurigsten Kuß, den sic je empfangen hat, geben, während zwei Arme sie sehr sanft, doch fest aus ihrem Platze zurückhalten. Ganz plötzlich läßt man sie los, sie bleibt betäubt, das, Blut in den Schläfen, mit klopfendem Herzen und beinahe wunden Lippen.
Tie Nacht schwindet, das Gras fliegt von neuem an den Wagenfenstern vorüber. Lebhaft betrachtet sie Georges. Wenn er etwas geahnt hätte, mein Gott! welch ärgerlicher Auftritt! Er ist bisweilen so tölpelhaft. Aber nein, er liest immer noch mit derselben sanften Miene seine- Zeitung. Er ahnt nicht, daß ein Unbekannter soeben einen übermenschlichen, eines Zarathustra würdigen Kuß von den Lippen seiner Frau gepflückt hat. .Welch ein Dummkopf!" denkt sie mit
