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2 Tagesausgliben.

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Tagdlatt-H-uL" Nr. «6L0-53. Don 8 Uhr inorgrnS bis 8 Uhr abend». Sonntags von 1011 Uhr vormittags.

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Verlag Sanggasse 25/27. Tagdlatt.HauS".

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Nr. 25.

Morgen-Ausgabe.

_ 1. Mtcrit.

Knifflige Geschichten.

Über die Affäre, die sich zwischen dem Hauptmann a. D. v. Hellfel d, dem russischen Fiskus, dem Amts­gericht Berlin-Mitte und dem preußischen Ministerium des Äußern resp. dem Auswärtigen Amt entspannen har und noch Weiter fortspinnen wird, ist seit Wochen schon so viel geschrieben worden, daß es heute solchen Lesern, die sich von Anfang an mit gespanilter Aufmerksamkeit allen Einzelheiten dieser Sache gewidmet haben, so gui wie unmöglich gemacht worden ist, sich zu orientieren. Man hört alles Mögliche, man möchte alle Fäden in die Hand bekommen, aber man wird nur verwirrt. Deshalb ist es dankenswert, daß ein Aufsatz von Justizrat Dr. Stranz in derDeutschen Juristenzeitung" die Ge­schichte dieses Konflikts rekapituliert und zugleich mit musterhafter Klarheit die Richtungslinien an gibt, nach denen die Angelegenheit zu beurteilen ist. Wenn sich da­bei mancher Gegensatz zu den Ausführungen ergibt, mit denen eine Reihe von Rechtsgelehrten diese Sache für und wider dokuinentiert, so finden wir nicht, daß der Verfasser genötigt wäre, seine Auffassung; zu revidieren. Das werden jene Kommentatoren selber freilich nicht zngeöen wollen. Steht Meinung gegen Meinung, so wollen wir jedenfalls zunächst den Sachverhalt kennen lernen, und dazu dient, wie gesagt, der Stranzsche Artikel vortrefflich.

Auf Grund eines, rechtskräftigen Urteils, also des deutschen Gerichts in Tsingtau, ist auf' An­trag des Widerklägers, des Hauptmanns a. T. von Hellfetd. gegen den Kläger, den russischen Fiskus, die Pfändung eines Guthabens der russischen Regierung bei dem Berliner Bankhause Mendelssohn u. Ko. voni Amtsgericht Berlin - Mitte am 16. Dezember 1909 ver­fügt worden. Ter Tatbestand ist folgender: Einer-

Klage des russischen Fiskus gegen v. Hellfelü vor dem Gericht in Tsingtau hat letzterer vier Widerklagean­sprüche entgegengesetzt. Der vierte verlangt die Verur­teilung des russischen Fiskus zur Zahlung von 3 Millio­nen Mark nebst Zinsen. Hinsichtlich dieses Widerklage­anspruchs hat der russische Fiskus ausdrücklich erklärt, daß er mit der Verhandlung vor dem Gerichte der Hauptklage nicht einverstanden sei. Das Gericht in Tsingtau hat die Widerklage als völkerrechtlich unzu­lässig abgewiesen. Auf die Berufung des Beklagten hat das Konsulargericht in Schanghai durch Urteil vom 9. April 1907 die Widerklage auch wegen des vierten Anspruchs für völkerrechtlich zulässig erachtet und sie zur anderweiten Verhandlung in die Vorinstanz zurück­gewiesen. Nach hier nicht interessierenden Zwischen­schicksalen des Prozesses stand im September 1909 vor dem Gericht in Tsingtau erneuter Verhandlungstermin an. Die Verhandlung über die Klage wurde mit ;/ beiderseitigem Einverständnis vertagt. Gegen die Verhandlung der Widerklage erhob der Vertreter der russischen Regierung, als völkerrechtlichen Prin­

FemUeLon.

(Nachdruck verbaten.)

Der Tunnel.

Skizze von Henriette Charasson.

Unter dem nach hinten wippenden Hut wehen die Haare hervor, und der Schleier, der gerade unter der winzigen Nase aufhört, vermag es nicht, zwei kleine, goldige, krause Löckchen, die aus das Ohr fallen, zurück- zuhalten. Sie hat sich in eine Ecke der Wagenaüteilung gedrückt und wirst von Zeit zu Zeit einen heimlichen Blick nach dem anderen Ende des Sitzes, auf dem der junge Gatte sich bemüht, eine würdige Haltung zu be­wahren, indem er seinen starken, brünetten Kops mit l>em frischen Leint in eine umfangreiche Zeituna ver­gräbt.

Kurz vorher hatte es einen Streit gegebeii. Da er kn> Recht war, hat er nicht nachgegeben; sie ist ärgerlich geworden und ist wütend, ausgebracht in die andere Ecke geeilt. Sie weiß, daß sie unrecht gehabt hat. und das genüat, um sie noch länger schmollen zu lassen. Er durchfliegt schwermütig Nachrichten über die letzte Ministerkrise, über den neuesten Gesetzentwurf, , eine lange Anpreisung von Hustenpastillen und die Einzel­heiten des letzten, geheimnisvollen Verbrechens Aber die Lektüre läßt ihn gleichgültig und sein Herz ist traurig. Er wendet die Augen schüchtern nach der Rich­tung de§ geliebten, bösen Köpfchens. Ein kalter, stren­ger Blick hält ihn in angemessener Entfernung. Lausend noch mal! , Und er denkt an ihre letzten Lätze.

Natürlich, du widersprichst mir immer! Du bist so stolz daraus, gebildeter zu sein als ich! Da ich aber gam sicher bin--

Wiesbaden, Sonntag, 16. Januar 1916.

zipien nicht widersprechend, Einspruch und erklärte, daß er keinen Antrag stellen und nicht mündlich ver­handeln wolle; hieraus erging am 27. September 1909 wegen der Widerklageansprüche Versäumnisurteil auf Zahlung gegen die russische Regierung. Das Gericht er­klärte sich, entsprechend der Auffassung des Berufungs­gerichts, für völkerrechtlich zuständig. Das Urteil wurde am 13. November 1809 rechtskräftig und für voll­streckbar erklärt. Auf Beschwerde der russischen Regie­rung hat der Minister der auswärtigen Angelegenheiten den Kompetenzkonflikt erhoben. Der Konflikt richtet sich sowohl gegen das Urteil wie auch gegen den Pfän- dungsbeschluß.

Füv die rechtliche Würdigung kommen folgende Gesichtspunkte in Betracht. Der Kompe­tenz k o n f l i k t, soweit er sich gegen das Urteil richtet, erscheint wirkungslos. Denn er ist gegen rechts­kräftige Urteile ausdrücklich ausgeschlossen (8 4 Abs. 2 der preußischen Verordnung vom 1. August 1879). Bor Rechtskraft hätte der Konflikt erhoben werden müssen. Dazu kommt, Latz, völkerrechtlichen Grundlagen ent­sprechend, der Staat, der ein Gericht eines fremden Staates klagend anrust, sich auch hinsichtlich der wider- klagend geltend gemachten Forderungen dessen Gerichts­barkeit unterwirft (Reichsgerichtsentscheidungen, in Zivilsachen, Band 62, Seite 165). Anders aber liegt es hinsichtlich des Einspruchs gegen den gerichtlichen Psändungsbeschlnß. Dieser vor Rechtskraft des Be­schlusses erhobene Einspruch erscheint wirksam. Die Vollstrecknngsmaßregeln sind selbständiger Natur. Sie müssen auf ihre Zulässigkeit unabhängig vom Urteil, das nur eine ihrer Voraussetzungen bildet, geprüft wer­den. Die Beschlagnahme des russischen Guthabens in Berlin widerspricht nun dem herrschenden, wenn auch nicht angefochtenen, völkerrechtlichen Prinzip, daß' kein Staat der Gerichtsbarkeit eines fremden Staates unterliegt, abgesehen rou besonderen, hier nicht zu­treffenden Ausnahmen (Realgerichtsbarkeit, freiwillige Unterwerfung). Vermögen des fremden Staates ist Verfügungen der inländischen Staatsgewalt grundsätz­lich nicht unterworfen. Wie auch das Urteil des Kon- f l i k t s h o f e s, auf das man gespannt sein darf, aus- sallen wird, so hat der Fall vielleicht die gute Folge der Fortbildung des Völkerrechts in der Rich- mng, die namentlich Professor v. Bar vertritt: daß ein Staat, wenn er p r i va t r e ch t I i ch austritt und Ge­schäfte macht, gleich jeder Privatperson auch fremder Staatshoheit unterwarf en ist.

Aus einem Kirchenkalender.

Seinen lieben Pfarrkindern, den Schutzbefohlenen des großen hl. Paulus und besonders allen Wohltätern der St. Pauluskirche überreicht vorliegenden Kirchen­kalender als Weihnachtsgabe I. Wellenberg, Pfarrer an St. Paulus." Dieser Kirchenkalender, den die Pfarrei St. Paulus in Düsseldorf für das^ Jahr 1910 heransgibt, und der mit dem Bilde der Hostie und des Kelches sowie mit dem Bildnis des hl. Paulus ge­schmückt ist, enthält zunächst eine Übersicht über die

Aber, Liebstes, nichts als der Stil . .

Laß mich! Ich verabscheue dich! Du willst immer recht behalten. Laß mich in Ruhe! ..."

Das Letzte als Antwort auf einen Versuch der . . . . Annäherung. Und daraufhin hat man ihn wie einen unglücklichen Witwer auf dieser Bank sitzen gelassen, die ihm mit Dornen gespickt erscheint!

Ein Waffenstillstand! . . . .Wenn er sich demütigte? . . . . Herrgott, zwei Reisende steigen ein. Zwei Schass­köpfe! . . . '. Er nimmt seine Zeitung wieder auf und vertieft sich mit eisiger Gleichgültigkeit in die teuflischen Spitzfindigkeiten des Mörders.

Sie prüft die neu Dazugekommenen mit Interesse, was die beiden die ihr gerade gegenübersitzen, reichlich vergelten. Der jüngere senkt errötend die Augen. Er hat lange schwarze Wimpern, den Anflug eines braunen Schnurrbarts und die frische Gesichtsfarbe eines jungen Mädchens. Er hebt die Augenlider wieder und senkt sie rasch.

Sein Nachbar, der ältere, ist, um vieles dreister: er hört nicht auf, sie anzusehen. Sie wagt es nicht, seinen Blick auszuhalten und betrachtet von unten herauf den blonden, kleinen Spitzbart, den hohen Umschlagkragen, den kleinen lila Knoten des Schlipses. , Keine Nadel! Das istvornehmer". Georges hat es sich in den Kopf gesetzt, einen Brillanten zu tragen, aber Georges ist auch von einem Eigensinn! .... Der Reisende hat den Kopf ein wenig gewendet. Schnell, sehen wir ihn uns an: er ist entschieden blond, seine blauen Augen sind hell, seine Hautfarbe gelb und matt; er mag wenig mehr als dreißig Jahre alt sein, um Mund und Nase ist ein bitterer Zug sehr ausgeprägt: das trübsinnige Gesicht und die Haltung eines Werther, der im letzten Augenblick entsagt hat und seit der Zeit gealtert ist.

52. Jahrgang.

kirchlichen Veranstaltungen des, Jahres, sodannein Verzeichnis der in der St. Pauluspfarre wirkenden Vereine". Unter diesen Vereinen steht mit an der Spitze der Volksverein für das katholische Deutschland, über den es heißt:Der katholische Volksverein stellt die Organisation der gesamten Katholiken Deutschlands dar. Unter seiner Fahne stehen und kämpfen heute mehr als eine halbe Million katholische Männer und Jünglinge für die Ideale des Christentums: Für

Wahrheit, Freiheit und Recht .... Da der, Volks- Verein der notwendigste Verein und der Verein aller Vereine ist, sollten alle katholischen Männer und Jüng­linge der Pauluspfarre zu seinen tätigen Mitgliedern zählen. Psarrvorsteher Kaplan Hopmann." Erst nach diesemVerein aller Vereine", der wie jedermann be­kannt, ein parteipolitischer Verein, ein H i I s s v e r e i n des Zentrums ist, kommen in dem Verzeichnis des Kirchenkalenders die anderen Vereine, wie Herz-Jesn- Bruderschast, die Marianische Kongregation, der Kind- heit-Jesu-Verein, Seraphisches Liebeswerk, fünffaches Skapulier usw. Am Schluffe aber des Kirchenkalenders steht mit besonders großen Buchstaben die Aufforde­rung:Mein lieber Leser, lies und unterstütze die katholische Presse. Eine , katholische Zeitung hinein in jedes Haus. Die für dich in Betracht kom­mende Zeitung ist dasDüsseldorf Tageblatt" (eiir nicht-konfessionelles" Zentrumsblatt, Anm d. Red.) Diese Zeitung verdient eine Unterstützung. Sie ist nötig für dich und deine Kinder. Sie ist nötig für die Verteidigung und Verbreitung der christlichen Wahr­heit. Bischof Freiherr von Kettler hat recht, wenn er sagt:Wer ein katholisches Blatt verbreitet, ist ein A p o st e l."

Es ist wie ein grimmiger Hohn auf die berühmte Erklärung der Zentrumsleitung von den:nicht-

konfessionellen" Charakter der Partei, daß sich in leister Zeit die Beispiele rücksichtslosester und ungescheuter Ausbeutung der Religion zu politischen Zwecken in einer Weise hänfen, wre sie kaum jemals zuvor er­lebt worden sind. Da wird aus einer katholischen Kirche zu Bobrek bei Beuthen in Oberschlesien berichtet, daß in ihr ein Plakat angeheftet worden sei, in welchem die Nichtzentrumskatholiken beschimpft werden und in dem zur Anmeldung von Zeitungsabonnements auf die Zentrumsbtätter in der Sakristei eingeladen wird. Da wird von einem Pfarrer Ncysius in Fleisheim (Lothringen) berichtet, welcher von der Kanzel herunter, angeblich mit Bevollmächtigung seines Bischofs, seine p o li tischen Gegner mit Exkommunikation bedroht! Da ist in einem Zentrumsblatt.Brühler Volkszeitung", zu lesen, daß der Kampf gegen das Zentrum wegen der Reichsfinanzreform ein Kampf gegen Christus sei. jeder Pfennig für die gegnerische Presse ist.Judasgeld, durch das unsere heilige Sache an den Todfeind ver­raten und verkauft wird. Ter Abonnent einer solchen Zeitung ist gegen Christus". Und nun dieser Kirchen- l'alender, in dem als Ideale des Christentmns die be­kannte vom Zentrum stets im Schilde geführte Parole Für Wahrheit, Freiheit und Recht" bezeichnet wird, in welchem ein Zentrums-Partei-Verein höher gestellt

Der Jüngling hat diese Frist benutzt, um die junge Frau zu betrachten. Auf frischer Tat ertappt, errötet er von neuem. Sie kehrt zu Werther zurück; er steht sie mit spöttischer und zugleich bewundernder und be­lustigter Miene an. Nun ja. ganz entschieden, seine Augen sind ein wenig grün.

Ich liebe grüne Augen leidenschaftlich", denkt sie und dabei fällt ibr ein. daß die ihres Gatten schwarz sind. . . .

Schweigen. Unbeweglichkeit der Parieren. ...

Sch!.... Sch!.... Sch!.... Bumm!... Schm! .... Man fährt in einen schwarzen Tunnel hinein, aber von einer Schwärze! .... und Länge! . . . . Man könnte meinen, daß man sich in der Nacht der Urwelt befände. Durch welchen Zufall ist dieser, Zug der Nordlinie nicht beleuchtet? Gerade in diesem Augenblick will sie ihren Hut zurechtstecken und hebt die Arme, im Dunkeln tappend, in die Höhe. Da fühlt sie zwei heiße, sich festklammernde, eigenwillige Lippen auf den ihren, die ihr den feurigsten Kuß, den sic je emp­fangen hat, geben, während zwei Arme sie sehr sanft, doch fest aus ihrem Platze zurückhalten. Ganz plötzlich läßt man sie los, sie bleibt betäubt, das, Blut in den Schläfen, mit klopfendem Herzen und beinahe wunden Lippen.

Tie Nacht schwindet, das Gras fliegt von neuem an den Wagenfenstern vorüber. Lebhaft betrachtet sie Georges. Wenn er etwas geahnt hätte, mein Gott! welch ärgerlicher Auftritt! Er ist bisweilen so tölpel­haft. Aber nein, er liest immer noch mit derselben sanften Miene seine- Zeitung. Er ahnt nicht, daß ein Unbekannter soeben einen übermenschlichen, eines Zara­thustra würdigen Kuß von den Lippen seiner Frau ge­pflückt hat. .Welch ein Dummkopf!" denkt sie mit