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Nr. 565.
Wiesbaden, Samstag, 4. Dezember 1369.
57. Jahrgang.
Morgen- Ausgabe.
1. Matt.
WM-fMMWs md eNM-smrikNWL KtrasmWeu.
Von Br. Jur. W. Brandts, Berlin.
Der vor kurzem in Paris zu Ende geführte Prozeß gegen die Witwe des Malers Steinheil hat weit über feine Bedeutung hinaus Aufsehen erregt, teils wegen des Schmutzes, der darin unverhüllt ans Tageslicht gezogen wurde, teils wegen be§- Ansehens von Paris als vermeintlicher Hauptträgerin der abendländischen Zivilisation. Es kann nicht unsere Aufgabe sein, nachzuforschen, ob die Frau mit Recht freigesprochen worden ist oder nicht. Darüber sollte ein Fernstehender meines Erachtens sich bei einem Prozeß, bei dem er das vor. liegende belastende und entlastende Material ganz und gar nicht übersehen kann, eines Urteils überhaupt enthalten, denn es ist für uns Ausländer, die wir die Verhandlungen nur aus wer weiß wie lückenhaften und ungenauen Übersetzungen kennen, sa ganz unmöglich, die Sachlage so vollständig zu übersehen, um uns ein eigenes Urteil zu bilden. Interessant ist vielmehr die Beurteilung des Gerichtsverfahrens, das den Engländern und Amerikanern befremdlich erscheint, und zwar in einem solchen Grade, daß ihnen überhaupt das Verständnis für dasselbe völlig abgeht.
Bekanntlich erfolgt in England und Amerika die Erhebung der Anklage nicht durch einen öffentlichen Beamten, es sei denn, daß es sich um ein gegen den Staat selbst gerichtetes Verbrechen handelt. In den übrigen Fällen bleibt es dem Verletzten überlassen, seinerseits die Strafklage gegen den Missetäter zu erheben; jedermann aus dem Volke ist in der Regel dazu berechtigt. Auch die Richter, welche die Entscheidung zu treffen haben, sind vom Volke gewählt. Sache des Anklägers ist es, Zeugen herbeizuschaffen und dem Richter die Überzeugung von der Schuld der angeklagten Person beizubringen. Der Richter verhält sich zuerst stillschweigend und zuhörend. Er läßt den Ankläger die von diesem benannten Zeugen selbst vernehmen. Dem Beschuldigten steht es frei, seinerseits gleichfalls Fragen an dis Zeugen zu richten, so daß also vor dem Gerichtshof ein Kreuzverhör .der Zeugen durch die Parteien stattfindet. Erst nachdem dies beendigt ist, was tatsächlich oft lange dauert und sich für den hin und her ausgefragten Zeugen unbehaglich gestaltet, macht der Richter zuweilen von seinem Rechte Gebrauch, ergänzende Fragen an den Zeugen zu richten. Es ist also ein vollkommener Parteibetrieb *be§ Strafverfahrens . int Gegensatz zu unserm amtlichen Verfahren.
In der englisckicn und amerikanischen Presse hält man das französische Verfahren, das dem deutschen ähnlich ist, für ein minderwertiges, weil der Richter hierbei nicht die hohe unparteiische Stellung habe. Ta-
durch, daß der Richter die Zeugen verhöre, bekunde er seine auf Grund des Aktenstudiums vorgefaßte Meinung, und zwar, wie die Ausländer meinen, in der Regel zuungunsten des Angeklagten. Wenn der Vorsitzende die Zeugen abhöre, komme sei-ne persönliche Stellungnahme zur Sache durch die Fassung der Fragen, sa schon durch deren Tonfall zum Ausdruck und va- durch verliere der Vorsitzende das Vertrauen zu seiner Unparteilichkeit in den Augen des Angeklagten. Es würden dadurch unwillkürlich auch die Geschworenen beeinflußt. Der Ausgang des Prozesses Steinheil kann diesen Vorwurf nicht unterstützen. Tie persönliche Haltung des Vorsitzenden in diesem Prozeß wird auch nirgend, angefochten, im Gegenteil wird seine, unpartei- ische Leitung der Verhandlungen allgemein gerühmt. Die Vorwürfe richten sich lediglich gegen das System.
Ich glaube nicht, daß wir Deutsche das geschilderte englische und amerikanische Verfahren für eine ^Verbesserung unserer Rechtspflege ansehen würden. Schon der Grundsatz, daß man die Erhebung der Anklage von dem Belieben des Verletzten oder einer sonstigen dritten Person abhängig macht, widerspricht nicht nur unserm Gesetz sondern auch unserm Rechtsempfinden. An der Aufrechterhaltung der Rechtsordnung hat nicht nur der einzelne Geschädigte, sondern die Gesamtheit ein starkes Interesse. Die widerrechtliche Verletzung z. B. fremden Eigentums oder einer fremden Person gefährdet, wenn sie st r a f l o s bleibt, uns alle. Dies ist unbestreitbar rtnd darum handelt es sich nicht um ein privates, sondern um ein öffentliches Interesse, das zu verfolgen Sache des Staates ist.
Hinsichtlich der Einzelheiten des Verfahrens sind die englischen und amerikanischen Juristen darüber entrüstet, daß man das ganze Vorleben nicht nur der Angeklagten, sondern auch vieler Zeugen vor aller Öffentlichkeit erörtert hat. Sie nennen dies Verfahren barbarisch und eines zivilisierten Landes unwürdig. Dieser Vorwurf hat eine teilweise Berechtigung, aber der vorerwähnte Prozeß gibt zu solchem Tadel keinen Anlaß, denri wenn jemand den dringenden Verdacht eines so schweren Verbrechens, wie des Mordes, auf sich geladen hat, muß er es sich gefallen lassen, daß, um seinen Charakter genau zu erkennen, sein ganzes Vorleben seinen Richtern klargelegt wird. Aber 'wie oft erleben wir, daß jemand, der einer kleinen Übertretung oder eines leichten Vergehens angeklagt ist, es über sich ergehen lassen muß, daß eine alte Straf, tat, die wegen Verjährung überhaupt nicht verfolgt werden könnte, ihm m aller Öffentlichkeit vorgehalten wird. Ja, selbst Zeugen, die, um einer lästigen Bürgerpflicht zu genügen, vor Gerrcht ihre kostbare Zeit verbringen, müssen es sich gefallen lassen, daß der Anwalt der Gegenpartei, um dre Glaubwürdigkeit des Zeugen zu bemängeln, ihn fragt, ob er nicht als junger Mann wegen Diebstahls, oder Betrugs bestraft oder in Untersuchung gewesen ser. v>a) habe den Erndruck. daß lerartige Fragen häufig ohne hrnreichende Veranlassung gestellt und leider auch zugelassen werden; denn selbst wenn jemand vor langen Jahren wegen Be
leidigung oder Verleumdung oder auch Diebstahls oder Betrugs' eine kleine Gefängnisstrafe erlitten hat, jo wird man ihn darum nicht ohne weiteres als des Meineids fähig hinstellen dürfen. Tie englischen und amerj. kanischen Kritiker erklären es sogar für unanständig, daß Äußerungen, die ein Angeklagter,vor oem Untersuchungsrichter im geheimen Verhör diesem ge- macht hat, ihm in der Hauptverhandlung vor aller Welt vorgehalten werden.
Es ist lehrreich, diesen Widerspruch der verschiedenen Rechtsanschauungen bei uns stammesverwandten Völkern zu verfolgen, um so mehr, als in den letzten Jahren ja von einflußreichen Personen uns die englische Rechtspflege als Muster vorgehalten worden ist. In den oben erwähnten Punkten entspricht, wie man wohl als unanfechtbar bezeichnen kann, die dortige Rechtsanschauung nicht der unsrigen.
In einem mäßigen Umfang hat der neue Entwurf der Strafprozeßordnung dem Gedanken des englisch- amerikanischen Rechts sich angeschlossen urtd die , Verfolgung von strafbaren Handlungen der Privatklagc überwiesen, weil ein öffentliches Interesse an der Der- folgüng dieser nicht schweren Vergehen häufrg überhaupt nicht vorliege. Liegt ausnah ms weise ein öffentliches Interesse vor. so soll die Staatsanwaltschaft nach wie vor die Klage erheben. In diesem L-innc weist der neue Entwurf der Verfolgung im Wege der Privatklage nicht nur wie bisher Beleidigungen und Körperverletzungen zu, sondern auch die Vergehen des einfachen Hausfriedensbruchs, der Bedrohung, der Verletzung fremder Geheimnisse, der Sachbeschädigung, der gefährlichen Körperverletzung und der Körperverletzung- Mittels Verletzung einer Berusspflichi, sowie schließlich alle Verletzungen des literarischen, künstlerischen und gewerblichen Urheberrechts. Es ist sehr die Frage, ob die zuletzt erwähnte Versagung der öffentlichen Klage nicht zu weit geht, worauf ich noch zurückkommen werde.
UolMschr Übersicht.
Dslbrück über die KonfsrUattVe».
Im Tezemberhest der Preußischen Jahrbücher äußert sich Professor Delbrück über die politische Lage. Er
vertritt eine Politik der mittleren Linie, bei der btc jetzige Spannung zwischen den bürgerlichen Parteien ausgeglichen werden soll und die Konservativeit durch gewisse Zugeständnisse ihren Ruf als nichtextreme Partei wiederherstellen sollen. Er sagt wörtlich:
Die große Frage ist, ob der Herr Reichskanzler, der sich bisher in undurchdringliches Schweigen gehüllt hat, sei es nun in dieser, sei es in anderer Weise, die Initiative zu einer Aktion ergreifen wird, die geeignet isst die verfeindeten bürgerlichen Parteien wieder zu versöhnen. In wenigen Tagen habet: wir die entscheidende Programmrede zu erwarten. Sollte sie etwa dahin lauten, daß die Regierung die Parteien sich selbst überlassen und ihre einzubringenden Vorlagen einfach sach-
FeZMeton.
Aus Kunst und Leben.
ö Der Zusammenbruch des Br. Cook. Aus New Bork wird 'berichtet: Br. Cook scheint jetzt endgültig entlarvt. Professor Herschell Parker von der Columbia-Universität veröffeirtlicht einen langen aussührlichen Aufsatz, in dem er den Nachweis führt, daß die Schilderung Cooks von seiner Besteigung des Mount McKinley vom ersten bis zum letzten Worte eine Fälschung ist. Der Gelehrte hat Coot seinerzeit bei einer teilweisen Besteigung des Bergrtescn von Alaska begleitet: seine Ausführungen begmnen mtt den Worten: „Mit tiefem Schmerz fühle ich mrch gezwungen, emen schweren Schatten auf die EhrenhMgkert emes persönlichen Freundes zu Wersen Nur eine zwingende Notwendrgkett konnte mich dam bringen: die über alles gehenden Interessen
der Wahrheit, der Gerechtigkeit undder Wlstenschaft die Mick, werbet r-ckmertiaen Br. Cook hat Niemals dre geschrl- dette Besteigung des ^Mc Kinley vollendet.» Diese Aussage Herschell Parkers hat überall gewaltigen Erndnrck gemacht und gilt als endgültige „Erledigung» Br. Cooks Der Gelehrte führt eine lange Reihe von Beweisen an und nachdem er den kurzen Ausflug zu den unteren Abhangen des Berges geschildert hat, sagt er wörtlich: „Als wir zuruckkehAen.
besprachen wir die Vorbereitungen zu einem zwecken Ausweg, der im darausfolgenden Jahre stattsinden und bis zu einem höheren Vorsprung des Berges geplant war. An einem Ausläufer des Berges ließen wir einen Zeichner zurück, der eine topographische Karte des Geländes südöstlich des Berges aufnehmcn sollte. Cook, ich und andere Mitglieder her Expedition kehrten dann auf dem Meerwcge nach Tzonok an die Küste von Alaska zurück. Während wir auf dem Berge waren, konnte ich mich überzeugen, daß Cook ein sehr schlechter Alpinist war und jeder wissenschaftlichen Vor
bereitung so sehr entbehrte, daß ich alle Ausnahmen und Beobachtungen machen mußte; ich war auch der einzige Führer der Expedition, denn Cook schien sich von Anfang an über seine völlige Unfähigkeit klar zu sein. Wir trennten uns Mitte August. Beim Abschied sprach er von dem Wunsche, einen Jagdzug zu unternehmen und einen der nächsten Gletscher zu besteigen. Man wird sich meine Überraschung vorstcllen können, als einen Monat später Cook mir telegraphierte, er habe den Gipfel des Mount McKinley erreicht ...»
-I. Tie Entdeckung des Paradies"s. Die ottonianische Regierung hat mit der Ausarbeitung der Pläne für die Bewässerung Mesopotamiens den berühmten englischen Ägyptologen Sir William Willcocks beauftragt, der sofort sein Werk begann und dabei eine Fülle außerordentlich fesselnder Beobachtungen machte, die gewichtige Anhaltspunkte zur Identifizierung der Örtlichkeiten des alten Testamentes bieten Sir Wrlüam nennt das innere Mesopotamien eine unerschöpfliche^ Fundgrube zur Erklärung und Ergänzung der althebratschen Berichte. Im Distrikt Hairlah etwa 280 Kilometer nördlich von Bagdad, an den Usern des Euphrat, will er die genaue Örtlichkeit des Paradieses entdeckt haben. Es ist eine üppig grünende Oase inmitten einer riesigen odeil Ebene. Zwischen schattigen Bäumen murmeln hier die Wasser, der Euphrat durchquert das Ganze, und hier trennen sich auch die vier Flüsse des irdischen Paradieses. Unter den Bäumen herrscht die Dattel, der biblische Lebensbaum, vor. In der Urgeschichte dieses Landstriches sieht Willcocks die legendenhafte. Verdichtung der einzelnen Kämpfe, die sich zwischen den Hirten und den Ackerbautreibenden abgespielt haben und die in einem Streit um die Bewässerung des Landes gipfeln. Der Kampf zwischen Kain und Abel ist der legendäre Ausdn'ck für alle Str-iiigkeiten zwischen den Bauern, die die User deS Flusses bebauten, und den Hirten, bic besonders Be- > Wässerungsanlagen brauchten, um ihre weiten Wiesen und
erden zu erhalten. Ließ man den Fluß in seinem Bette, so hatten die Bauern den größten Nutzen, leitete man ihn ab, so gewannen die Hirten. In diesem Kampfe siegte Kain, der Ackerbauer, über Abel, den Hirten: was auch dem Entwicklungsgang aller prinritiven Gemeinschaften entspricht.- Die Sintflut gewinnt in der Betrachtung von Willcocks bescheideneren Umsang. Nach seiner Ansicht ereignete sich folgendes: Die gewaltigen Dämme, die den Euphrat und den Tigris eincngten, wurden niedergerisfen, die Flüsse traten über die Ufer und die ganze Umgebung wurde, nach der Bibel, sieben Meter tief unter Wasser gesetzt, wobei die ganze Bevölkerung Mesopotamiens zugrunde gmg. Noah, der vorher wahrgenommcn hacke, daß die Widerstandskraft der Dämme erschöpft war, erbaute die Arche, die dann von den Fluten in der Richtung aus den persischen Golf abgetrieben wurde und in der Nähe des Meeres an einer kleinen Hochebene landete, die Ararat heißt. Der andere Ararat, der in den Karten genannt wird, hat seinen Namen erst viel später erhalten.
tz. Eine Selbstüiographie Edisons. Wie uns aus New Dort geschrieben wird, arbeitet der berühmte Erfinder Thomas Alva Edison augenblicklich an einer Selbstbiographie, die demnächst in Buchform erscheinen wird. Er erzählt darin alle die wechselvollen Schicksale seines Lebens, die interessant genug sind, um als Vorwurf für -einen der spannendsten Romane zu dienen. Zugleich schildert er darin, wie ihm die Ideen zu seinen Erfindungen kamen. Dieser Teil der Selbstbiographie dürfte der reizvollste werden, da hier der große Zusammenhang, der nicht selten zwischen dem Zufall und einer weltbedeutenden Erfindung besteht, zutage treten wird. Das Werk wird voraussichtlich in drei Abtei
lungen zerfallen, nämlich, die „Jugend», „Auf dem Wege», und drittens der geistig bedeutendste Abschnitt-, der die Über
schrift: „Im Laboratorium» führen wird. Am Schluß des W-rkes wird sich ein Verzeichnis sämtlicher Erfindungen befinden, die von Edison in seinem Leben gcnracht worden
ä
