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Nr. 488.
Wiesbaden, Dienstag, 28. Oktober 1888.
57. Jahrgang.
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Das neue Stralgeleh.
Der von uns angekündigte, mit begreiflicher Span- nung erwartete Vorentwurf zu einem neuen deutschen Strafgesetzbuch ist soeben erschienen, und schon eine flüchtige Durchsicht des umfassenden Werkes läßt erkennen, daß es eine ganze Anzahl wertvoller und zum Teil stark einschneidender Reformen bringt. Freilich handelt es sich, wie wir schon in einem früheren Artikel betont hatten, hierbei um keinen amtlichen Entwurf, sondern um die Vorarbeit einer S achv erst ä n d i g e n k o m m i s s i o n, die aber unter enger Fühlungnahme mit dem Reichsjustizamt erfolgt ist. llnd an dem so zu kennzeichnenden Charakter dieses Vorentwurfes wird durch den Rücktritt des Staatssekretärs Nieberding sicherlich nichts geändert: vielmehr must im Gegensatz zu den übrigen „Nekrologen" betont werden, daß, so lange Herr Nieberding an der Spitze des Reichsjustizamts stand, dort ein nichts weniger als reformsreundlicher Wind wehte, so daß von seinem Nachfolger hoffentlich eine kräftigere Förderung der, schwierigen, aber dringlichen Materie der Strafgesetzbuchreform zu erwarten ist.
Der, wie betont, unverbindliche Vorentwurf, zu dem bisher weder die Verbündeten Regierungen noch die Justizverwaltungen Stellung genommen haben, wird zu dem Zweck veröffentlicht, damit gleichzeitig nicht nur der Juristenwelt, sondern der öffentlichen Meinung überhaupt eine solche Stellungnahme ermöglicht wird. Diese neuere, von der früheren Handhabung be: der Gesetzgebungsarbeit in anerkennenswerter Weise abweichende Taktik ist in vorliegendem Falle doppelt erfreulich. weil es sich nicht nur um eine,besonders weff- greifende Reform, sondern auch um die Ausgleichung mancher tiefgehenden Gegensätze handelt. Wir unsererseits wollen unser Scherslein zu dieser Klärungs- und Aufklärunasarbeit beitragen, indem wir heute zunächst die Hauptpunkte des großen Reformwerkes her-
ausgreisen, aber auf die mannigfachen Einzelfragen, die vielfach Zeit- und Streitfragen sind, noch zurückkommen werden.
Von vornherein mutz anerkannt werden, daß das Reformwerk von einem inodernen Empfinden durchweht ist. Ties tritt beispielsweise schon in den Vor- schriften über die heute noch völlig ungeregelte S t r a s- vollstreckung hervor, wenn wir auch der in der Begründung des Entwurfs zum Ausdruck gebrachten Auffassung,' daß „hierdurch allenfalls ein besonderes Strafvollzugsgesetz überflüssig sein" würde, nicht bei- pflichten können. Weiter tritt diese modernere Auffassung hervor in der Reform der Geld strafen, insbesondere durch Zulassung von Zahlungsfristen. Ratenzahlungen und des Abverdienens durch freie Arbeit, in der Ausdehnung des Verweises auf Erwachsene und vor allem darin, daß dem Richter eine größere Freiheit und damit die Möglichkeit der Individualisierung an Stelle der heute vielfach durch das Gesetz erzwungenen Schematisierung gegeben wird. So wird in zahlreichen Fällen nicht nur neben Gefängnisalternativ auch Haft- oder Geldstrafe und namentlich bei politischen Delikten neben Gefängnis- auch Haftstrafe zugelassen, sondern dem Richter wird bei besonders leichten Vergehen ein unbedingtes Strafmilderungsrecht und in zahlreichen vom Gesetz bestimmten Fällen sogar das Recht, von einer Strafe überhaupt a b z u s e h e n, eingeräumt. Auf diese Weise werden in Zukunft mancherlei Bestrafungen vermieden werden können, bei denen heute der Urteils- fäller selbst es oft genug empfindet, daß das höchste Recht zuweilen das höchste Unrecht ist.
Was die Reformen im einzelnen betrifft, so ist zunächst hervorzuheben, daß die in der erst unlängst von uns besprochenen Novelle zum Strafgesetzbuch, die voraussichtlich dem Reichstage wieder zugehen wird, vorgesehenen Abänderungen des geltenden Rechts uatürtio auch in dieseni Entwurf berücksichtigt sind. Von großer Bedeutung ist ferner die vorgeschlagene und von uns wiederholt geforderte Hinaufrückung der Strafmündigkeit vom vollendeten 12. auf das vollendete 14. Lebensjahr, weil dieses in Deutschland fast durct)weg mit dem Ende der Schulpflicht zusammenfällt. Als eine nicht nrinder erfreuliche Reform ist die Beseitigung des „Groben Unfug-Paragraphe n", dessen Anwendung vielfach, den gröbsten Unfug darstellte, und seine Zerlegung in Einzelhandlungen anzusehen. Sehr bedeutsam, ist auch, daß zur Abschneiouug von Zivilstreiten eine Bestimmung vorgeschlagen wird, wonach, wenn durch eine strafbare Handlung dem Verletzten ein nach bürgerlichem Recht zu ersetzender Schaden erwachsen ist, das Gericht auf Verlangen des Beschädigten neben der Strafe auf ErsatzdesSchadens zu erkennen hat, sofern dieser den Betrag von 20 000 M.
nicht übersteigt und seine Feststellung ohne Verzögerung des Verfahrens möglich ist. Von erfreulichem sozialen Verständnis zeugt die Vorschrift der u n v e r- kürzten Anrechnung der erlittenen Untersuchungshaft und nicht minder die Abschaffung des Institutes der P o l i z e i a u f s i ch t, deren Schäden nicht etwa erst durch den Fall des „Hauptmannes von Köpenick" offenbar geworden sind. An ihrer Stelle soll das Gericht unter bestimmten engbegrenzten Voraussetzungen auf Aufent Haltsbeschränkungen erkennen dürfen. Wie hier die Polizeigewalt dev richterlichen weichen soll, so wird die letztere auch von der Bevormundung der Justizverwaltung dadurch befreit, daß, wie wir dies wiederholt gefordert haben, an die Stelle der jetzt geltenden administrativen Begnadigung diebedingteVerurteilung durch richterlichen Spruch treten soll. Und von dein gleichen sozialen Verständnis zeugt die Einführung einer Rehabilitierungsmöglichkeit dadurch, daß das Gericht den zum Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte oder sonstiger Rechte Verurteilten nach Ablauf einer gewissen Zeit in diese Rechte wiedcreinsetzen und die Löschung der Bestrafung im Strafregister anordnen kann. Hier müssen wir freilich, entsprechend der von uns, wiederholt vertretenen Forderung, eine genaue gesetzliche Festlegung mit b e st i m m t e n Verjährungsfristen verlangen. Auf diese und noch manche anderen wichtigen Fragen des uinfassenden Reformwerkes werden wir in der Folae noch des näheren einzuaeben haben.
IWefor fjans MM übet Me Wensme.
Professor Hans Delbrück hat dieser Tage in Pose ff einen Vortrag über die Polenfrage gehalten,, in, dem er vor einem deutschen Publikum offen und frei die preußische Polenpolitik scharf bekämpfte. Er führte u. a. aus:
„Vor 20 Jahren schrieb ich, das Endo unserer Ostmarkenpolitik werde sein, daß das Deutschtum geschwächt und das Polentum gestärkt sein wird. Ich fühle mich heute leider gar nicht veranlaßt, dieses Wort zurückzunehmen. Da geht man hin und redet Reichstagsabgeordneten ein: Geht hin und seht euch unsere Ansiedelungen an! Ja, daß man für % Milliarden Mark ein paar schöne Dörfer bauen kann, das glaube ich schon, auch ohne Laß ich mir diese Dörfer ansehe. Aber wenn ich die Gegeürechnung lese und mir die Städte ansehe! Da siel mir ein Buch in die Hände „Ostmärkische Städtepolitik". Ich glaubte erst, es wäre eine Persiflage und vielleicht eine sehr geistreiche Persiflage. Aber nein, der Verfasser meint es vollständig, ernst. Er zeichnet als Zukunftsbild ein
Feuilleton.
(Nackdruck verboten.)
Unsere Vellern senseils der Nordsee.
Eindrücke aus einer Sommcrreise.
Auch England, das konservativste Land Europas, untcr- Negt in unseren bewegten, rasch lebend.» Tagen immer sichtlicher dem Gesetze vom Wechsel als dem Later des Werdens. Vieles ist auch dort im starken Flusse begriffen; vieles Alte fällt im Wechsel der Zeiten dahin; ob neues Leb Ui aus den Ruinen erstehen werde, welches neue Leben, wer weiß es?
Dahin ist es längst mit der gemütlichen, umschichtigen Regierung der Whigs und Tories. Die Namen sind dahin, und auch dem Wesen nach entsprechen die Liberalen und Konservativen nicht mehr den alten Parteien. Außer den Iren, dem Psahle im Fleische des englischen Staatskörpers, macht sich die Partei der werktätigen Arbeit immer mehr geltend; die Mehrheitsbildung wird damit eine schwierigere, künsllichere. Die einst politische Parteistellung wandelt sich, wie überall, in eine wirtschaftliche, der Kampf ums Das An beherrscht in Darwins Vaterland nach seiner Lehre auch das politische Feld. Und auch hier geht die Auslese, gehen die besseren, stärkeren Kräfte, wie in der Evolution der Natur, als Sieger hervor; die besseren Kräfte sind aber nicht mehr die Männer erlauchter Abkunft — sind doch auch die alten normannischen Geschlechter längst verschwunden und neue Linien an ihre Stelle getreten —, sondern die tüchtigen Männer jeglicher Abkunft und Art.
Und in den leitenden Stellen treten diese geradezu — nach englischen Begriffen — revoluftonär aus. Ich erlebte am 23. Juli den endlosen Aufzug der vereinten Liberalen und Sozialisten mit. über iy 2 Stunden dauerte es. bis er vom Themse Embasement her bis zum Hyde-Park am Nelson-Denkmale aus dem Trafalgar-Platze'vorbeizog, mit zahllosen Fahnen, Wagen, Musikanten usw alles im übrigm ln bester Ordimng, so daß die hierbei wie bei anderen „Processions" zahlreich aufgebotenen Schutzleute nicht dazu bestmunt schienen, gegen Mißbräuche des Volksrechtcs ein
zuschreiten, vielmehr dieses gegen Störung zu schützen. Auch im Hhde-Park ging alles in bester Ordnung und Ruhe her; von 12 Redner-Plätzen aus wurde auf das massenhaft versammelte, eifrig lauschende Volk etngcredet, nicht auch ohne manchen humoristischen Einschlag. Und das alles wozu? Um die Vorschläge des Finanzministers Lloyd George gegen den Widerstand des Oberhauses zu unterstützen. Also ein ganz neuer Bund der Regierung mit den vereinigten Linken gegen das „Alt-England"!
Der kürzeste Kriegsrnf der gewaltigen Kundgebung war „Vax land values, not food"! Also zur Bestreitung der erhöhten Steuem eine stärkere Belastung nicht der Nahrungsmittel, sondern des nicht ausreichend ansgcnütztcn Grundbesitzes. Diesen Besitz besser ausbcnten, bessere und mehr „Hnsung" dem Volke schaffen, bessere Bedingungen der Industrie, namentlich in der Nähe großer Städte. Das verspricht man sich von der Haushalts-Vorlage der Regierung, das verlangt man. Die Erklärung, die natürlich überall einstimmig und jubelnd angenommen wurde, lautete:
„Thal this meeting heartily weleomes the important pro- visions contained in the Budget for taxing monopolles and so- cklTv created walth, and particularly for securmg a complete C i «L nf all i, n d in the United Kmgdom, holdmg this to be
valuahon of all land m me iand ^ ^1 re£orm; it furt her
hopes^that the Government will fjrmly resist any muülation of their proposals dictated by selfish mterests, and will seekan early opportunity for so exteöding them as to secure the 1best ® of the land which must result m increased employment, better housing for the people, and greater prosperity for our
r ‘ atl Urtb dllse Losung ist es, die noch heute die innere Politik Englands beherrscht und in die Tiefe aufwühlt.
Im englischen Parlamente bei Westminster, dieser wundervollen, unvergleichlichen Stadt-Anlage, vollzieht sich dabei alles in den alten ehrbaren, geheiligten Formen. Alle Achtung vor diesem gemessenen, höflichen, streng 8°= regelten und innegchaltenen Umgang der sonst scharf gegeneinander stehenden Parteien. Wie stark weicht er von dem Verkehr der Parteien in Paris, Wien und auch Berlin ab! Vortrefflich ist vor allem der Brauch, daß anstatt langer Gegenreden einem jeden kurze Einwürfe gestattet sind, die der R-dner ruhig anhört, um ihnen sofort zu dienen.
■ In der Sitzung, der ich beiwohnte, standen gerade die englischen und deutschen Seerüstungen zur Verhandlung. Es vergeht ja kein Tag, daß in England nicht davon die Rede wäre.
Die öffentliche Meinung Englands befindet sich in einer Art von hitzigem Fieber, das bei allem Schwanken doch nicht weichen will und immer wieder aufflackcrt; und das Fieber ist verbunden mit einem chronischen Spleen, dem ewgc- wurzelten Glauben an die englische ^ Vorherrschaft (predominion) zur See und über den Erdkrei».
Spleen spottet erst recht aller Heilkunst; er wird wogt m ° unter der langsamen Rückbildung weichen, sondern e i unter Erfahrungen, die früher oder später nicht ausblerlen werden. Irgendwelche wirksamen Henm-ttel sind auch alle die Besuche und Freundschasts-Versrchermngen nicht, so ehrlich sic auch gemeint, so wenig sie auch zu verwerfen seien.
Die englische Krankheit hat ihren Ursprung in der veränderten Machtstellung oder Seegcltung Englands und Deutschlands. Wir gehen mit dem Ausbau unserer Flotte stetig vor aus drei Gründen: Sicherung der heimischen Küsten Sicherung des deutschen Handels und Geltendmachung unserer Stil- ne, wo immer Machtansprüche zu entscheiden sind, die jede Großmacht unmittelbar oder mittelbar angehen; denn Großmachts-Politik heißt Welt-Politik.
Da aber liegt cs eben! Bisher fand Englands Macht- gcbot keine Schranken, keinen erheblichen Einspruch; das „Rulo, Britannia, rule the waves" war Wirklichkeit. Britannien meinte, von sich selbst sagen zu können: Afflavi et dissipati sunt! Da erlaubte sich nun Germania, immer mächtiger, immer drohender sich neben die Schwester Britannia stellen zu dürfen; nach welchem Rechte auch nicht? Das englische „Prestige" zur See wird immer fraglicher, wie das Frankreichs nach 1886; und eine ähnliche Erregung, wie damals die gallischen und galligen Nachbarn, ergreift jetzt unsere Vettern jenseits des „German Ocean", wie man in England die Nordsee nennt.
Das ist zwar leicht einzusehen; minder leicht ist es jedoch, eine Lösung der Frage zu finden. Das Nächstliegende wäre, sich mit uns ehrlich zu verständigen und uns, entsprechend der veränderten Weltlage, in einem gerechten Bündnisse gewisse Zugeständnisse einzuräumen. Dazu indes
