Für di- Aufnahme von Anzeige» an den vorgefchricbenen Tagen wird keine Gewähr übernommen.
2 TagcsliusMbcii.
Fernsprecher Rufr
„Tagblatt-Haus" Nr. 6650-53. Don 8 Uhr morgens bis 8 Uhr abends. Sonntags von 9—11 Uhr vormittags.
Anreiacn-Nreis für dir Reite: 15 Psg. für lokale Anzeigen im „Arbei'Smarlt" und ..Kleiner Anzeiger"
in einiiptt'firfvr (^akfotni* ^0 Pfa in davon abweichender Sahausfuhrung, sonne für aüe übrigen lokalen
Ml. für lokale gs-klamcn! 2 Mk. ffir auswärtige
Reklamen. Ganze, halbe, drittel und viertel Seiten, durchlaufend, nach besonderer Berechnung.
Bei wiederholter Ausnahme unveränderter Anzeigen in kurzen Zwiichcnränmen entjprcchuider Rabatt.
Verlag Langgasse 28 / 27 .
„Tagblatt-Haus".
Schalter-Halle geöffnet von 8 Uhr morgen» bis 8 Uhr abends.
27,00V Momentes
Bezuas-Preis für beide Ausgaben: SO Psg. monatlich durch den Verlag Lanqgaffe 27, ohne Bringer- lohn, 2 Mk. 50 Pfg. vierteljährlich durch alle deutschen Postanstallen, ausjchlietzlich Bestellgeld. — Bezugs -Bestellungen nehmen außerdem entgegen: in Wiesbaden die 4 Zweigstellen, sowie die
126 Ausgabestellen ,n allen Teilen der Stadt; in Biebrich: die dortigen 33 Ausgabestellen und in den benachbarten Landorten und im Rheinga» die betreffenden Tagblatt-Träger.
Anzeigen-Annahme: Für die Abend-Ausgabe bis 12 Uhr mittag?; für die Morgen-Auzgabe bis 3 Uhr nachmittags.
Nr. 4S7.
Wiesbaden, Sonntag, 24. Oktober IN«S
57. Jahrgang.
Morgen - klusgabe.
1. Matt.
Die Beanstandung der Lehre.
Von Karl Schräder, M. d. R.
Das Gesetz über die Beanstandung der Lehre von Geistlichen, das der . demnächst zusammentretenden Generalsynode bekanntlich vorgelegt werden wird, enthält wesentliche Änderungen gegen den jetzigen Rechts- zustand.
Nach diesem ist die Abweichung vom Bekenntnis ein disziplinarisch zu ahndendes Vergehen eines im Amte befindlichen Geistlichen, ein Amtsvergehen, das mit Entfernung aus dem Amte und mit Verlust aller Rechte des Amtes bestraft werden kann. Außerdem kommt die Abweichung eines Geistlichen vom Bekenntnis nur in Betracht, wenn gegen seine Wahl Einspruch erhoben worden ist. Die Ablehnung der Bestätigung hat keine Rückwirkung auf die Stellung des Geistlichen in dem Amte, das er v o r dieser Wahl schon bekleidete.
Nach dem neuen Gesetze ist die Abweichung von dem Bekenntnis kein Amtsvergehen mehr, sondern ein Mangel, der dazu führen kann, den im Amte befindlichen Geistlichen schonend — d. h. mit Pension — zu entfernen, die Wahl eines mit einem solchen Mangel Behafteten nicht zu bestätigen.
Dies ist eine Milderung des jetzigen Rechtszustandes für den Betroffenen, zugleich wird aber aucy die Entfernung des Geistlichen aus dem Amte erleichtert, da sie nun nicht mehr eine so harte Maß- rcgel ist.
In dem Verfahren tritt die Änderung ein, dass die Entscheidung nicht mehr von den kirchlichen Verival- tnngsbehörden, Konsistorium und Oberkirchenrat, er- folgt, sondern von einem eigenen Spruch- k o I l e g i u m auf Antrag des Oberkirchenrates. Dieser Gerichtshof steht freilich unter dessen starker Einwirkung, da er vier Mitglieder desselben und zwei ihm von dem Könige vorgeschlagene Theologie-Professoren enthält. Von den übrigen sieben Mitgliedern werden drei von der Gencralsynode, drei von der zuständigen Provinzialsynode gewählt, hinzu tritt der zuständige Generalsuperintendent. .
Das Verfahren vor dem Gerichtshöfe bietet nutzt die nötigen Garantien. Es ist iricht öffentlich, der Gerst- liche darf sich keinen rechtskundigen, sondern nur einen geistlichen Beirat nehmen! er ist in der Heranziehung von Zeugen beschränkt. Aber das Verfahren ist wenigstens nicht schlechter als das gegenwärtige.
Die wichtigste Änderung ist aber, daß jede Ve- kennung zu einer Lehre, die mit dem Bekeniitnis der Kircke als unvereinbar gilt, bei jede m Geistlichen, der tn der Krche steht, unstatthaft ist und zum Verlust der kirchlichen Rechte führen soll. ,
Es ist nicht mehr erforderlich, daß die Irrlehre i m A m t e oder doch so, daß sie in Beziehung zum Amte steht, bekannt wird; es genügt die einfache Tatsache, daß der Geistliche nicht bekenntnistreu ist, um gegen ihn vorzugehen. Es ist also möglich, gegen einen Geistlichen
wegen seiner Schriften oder wegen seiner V o r - t r ü g e als Professor an der Universität oder wegen seines Religionsunterrichtes an einer Schule vorzugehen, selbstverständlich nur, wenn er noch der Kirche angehört. „ .
Jeder Geistliche, sowohl der tm Pfarramt stehende als auch der im Ruhestand befindliche, ja auch der Kandidat der Theologie und des Predigtamtes unterliegt dem Gesetze. Trifft bei dem Kandidaten der Bekenntnismangel' zu, so wird ihm die Anstellungsfähigkeit entzogen.
Mit diesem Gesetze kann also die Kirche gründlich von allen Irrlehren gesäubert werden. Der Theologe, der abweichende Meinungen äußert, wird vor den Generalsuperintendenten zitiert, um sich zu rechtfertigen oder Butze zu tun. Wenn nicht, so kommt er vor das Gericht.
Tie evangelische Kirche wird _ also in d i e - selbe Lage wie die k a t h o l i s ch e kommen, es wird nur einen Glauben geben, der überall gleich gelehrt wird. Die evangelischen Oberhirten, die gewiß ebenso gewissenhaft die Aufsicht führen, werden wie ihre katholischen Amtsbrüder darauf rechnen können, daß ihren Mahnugen der nötige Nachdruck gegeben wird. , ....
Tie evangelische „Freiheit" wird künftig dieselbe sein wie die katholische, d. h„ so zu glauben und so zu lehren, wie die K i r ch e n.b e h ö r d e bestimmt.
Die Kirche wird im wesentlichsten Punkte katholisch', an die Stelle der Gewissensfreiheit tritt für den Geistlichen der strikte Glaubenszwang. Tie Katholiken werden es mit Genugtuung begrüßen, wenn die evangelische Kirche einsieht, daß es ohne einen richtigen Glaubenszwang nicht geht.
Das Gesetz ist hervorgegangen aus den Beratungen der Eisenacher Kirchenkonferenz! seine Fassung hat es allerdings wohl dem -Oberkircheirrat zu verdanken. Wenigsteils ist nicht anzunehmen, daß diese Fassung die Billigung der süddeutschen Ltaaten gefunden hat. Aber es wird nicht bloß in den alten, unter dem Evangelischen Oberkirchenrat vereinigten preußischen Provinzen, sondern im ganzen preußischen Staate eingeführt werden sollen, müßte also die Zustimmung des Kultus- m i n i st e r i u m s als der obersten Instanz der anderen preußischen Landeskirchen gefunden haben oder noch finden. In jedem Falle aber hat das preußische Staatsministerium die Erklärung abzugeben, daß es das Gesetz mit den Interessen des Staates für vereinbar hält. Einer sehr e r n st e n Erwägung wird eine solche Erklärung bedürfen,
*
Auch die^vom Pfarrer T r a u b herausgegebene „Christliche Freiheit" beschäftigt sich mit demselben Gesetz. Sie^ schreibt: Was wir erwarteten, ist eingetroffen, ja noch Schlimmeres. Es soll sich künftig nicht um Amts- enthebuug, sondern um Amts entlassung handeln. Der gerichtete Geistliche verliert die Rechte des geistlichen Standes, insbesondere verliert er auch den Titel. Alles bleibt beim alten! Wie einem wegen Unterschlagung oder Ehebruchs der Name Pfarrer entzogen wird, so auch wegen Abweichung in der Lehre! Die Absetzung liberaler Geistlichen soll er- leichtert, nicht erschwert werden)
Der ganze Widersinn unserer kirchlichen Lage erscheint in der Tatsache, daß die Positive Union zwar mit 90 Mann aus der Generalsynode vertreten ist, der Verein für positive Union aber nach „erfolgreicher Werbearbeit" (siehe das KühnscheBlatt) ganze 27MMit- glieder zählt, also etwa die Hälfte der Mitglieder der Freunde evangelischer Freiheit. Ziehen wir den gesamten organisierten kirchlichen Liberalismus in Betracht, so hat die Positive Union etwa fünfmal weniger Mitglieder aufzuwcisen als die kirchlich Liberalen, aber sie regiert!
Die Politik der Woche.
Tie Einscgnungsfeier, die am Montag dieser Woche atu Kaiserhofe begangen wurde, hat ungewöhnlicherweise den Stoff zu mehr oder minder lebhaften politischen Erörterungen geboten, und zwar war es der Umstand, daß auch der zum Altreichskanzler avancierte Fürst B ü l o w zur Konfirmation der Prinzessin Viktoria Luise geladen worden war, der einen an- scheinend schon halb begrabenen Streit aufs neue entfesselt hat. Tie alten Gegner des Fürsten Bülow, denen diese Visite bei Hofe nicht in den Kram paßte, da sie ihre Behauptung von dem schweren Zerwürfnis zwischen Kaiser und Exkanzler zu widerlegen schien, beriefen sich daraus, daß die Einladung zu dieser Feier angeblich schon lange vor dem großen Finanz- und Blockkrach erfolgt sei, während eine andere Darstellung dahin geht, daß sie vielmehr erst neuerdings ergangen sei. Wir meinen, daß dies eigentlich ein Streit um des Kaisers Bart ist, denn es liegt doch auf der Hand, daß Fürst Bülow leicht einen plausiblen Grund gefunden hätte, einer solcheir Einladung nicht Folge zu leisten, wenn die Behauptung von der U n g n a d e des Kaisers Len Tatsachen entspräche. Die Rolle des „Hofgängers wider Willen" würde ihm schwerlich behagt haben.
Auch Blllows Nachfolger, Herr v. Bethmann-Holl- weg, ist in dieser Woche beim Kaiser gewesen, der am Mittwoch im Königlichen Schloß den Vortrag des Reichskanzler entgegengenommen hat. Was hier zwischen Kaiser und Kanzler verhandelt wurde, darüber ist natürlich ebensowenig in die Öffentlichkeit gedrungen wie über den Inhalt der Konferenz in Hubertusstock, aber die Vermutung liegt nahe, daß neben den mancherlei Fragen der inneren Politik, die durch das Heran- nahen der Parlamentssession immer dringlicher werden, in dieser Unterredung auch die auswärtige Politik eine Rolle gespielt hat, die durch die Zarenreise nach Italien um so aktueller geworden ist, da auch Herr v. Bethmann- Hollweg binnen wenigen Wochen zum Bestich in Rom
eintreffcn wird.
Der Herrscher aller Reußen hat sein Reich tu einem kritischen Moment verlassen, nämlich in dem Augenblick, wo die Gewaltpolitik gegenüber dem f i n n - ländischen Grotzherzogtum zu ihrem stärksten Schlage, zur Losreißung des Gou der n e - m e n t s Wiborq außholt, dessen Zugehörigkeit zu Finnland seit 98 Jahren verbrieft und versiegelt i t Die italienischen Sozialisten verfehlen denn _ ) nicht, diese Politik des Rechtsbruchs ber rhreu. ange- kündiaten Demonstrationen in den Vordergrur 3
Feuilleton.
(Nachdruck verboten.)
Uaha Wadiroirmas Geschichte.
Von Anton Tschechosf.
Zur Zeit der Heuernte war es, vor zehn Jahren, als der Untersuchungsrichter Peter Sergisch und ich von der Station ritten, wo wir Briefe abgeholt hatten.
Ein Unwetter zog heraus. Heftige Donnerschlage durchzitterten die Luft, und von dem düsteren Himmel hoben sich unser Haus, die Kirche und die silbern schimmernden hohen Pappeln weiß ab. Es roch nach Regen und frischem Heu. Sergisch war in angeregter Stimmung. Er lachte und sprach allerlei Unsinn.
Seine gute Laune steckte mich an und bei dem Gedanken, daß ich naß oder gar vom Blitze erschlagen werden könne, mußte ich hell auflachen. Als wir in unseren Hof hineinritten, hatte das Brausen des Windes aufgehört. Große Regentropfen schlugen auf das Gras und die Dächer herab. Im Hofe war uicmanb zu sehen.
Sergisch führte selbst die Pferde in den Stall, Ich wartete auf seine Rückkunft, während, der Abend herandämmerte.
„Das war ein Schlag!" sagte Sergisch, als er nach einem weithallenden Donnerschlage zu mir heran kam.
Er stand neben mir an der Tür, atmete iÄwer und schaute mich an voll Bewunderung.
„Natja^Mladirowna", sagte er, „wie schön sind Sie heute!" Leine te blickten voll Entzücken, sein Ge-
oar bleich. „Ich liebe Sie", fuhr er fort. „Ich Sie und bin glücklich, Sie zu sehen. Antworten ;icht. Sie sollen nur wissen, daß Sie mir wert >aß ich Sie liebe."
i sah sein begeistertes Gesicht, hörte die Stimme, tz in das Rauschen des Regens mischte, und stand ebaimt. Immerfort hätte ich in seine glanzenden l sehen und lauschen mögen. .
mn lachte ich vor Vergnügen, und lief ins Haus i Er lachte auch und eilte mir nach. _ ,
• ^ außer Atem, slogeu wir rns
!ct ^Vater und Bruder, nicht gewohnt, mich lustig heu, blickten mich voller Verwunderung au und
' rglsch' sang den ganzen Abend und pfiff allerlei r ^ Beim Abendessen aß er tüchtig, redete Unsinn beteuerte daß man den Frühling schmecke, wenn im Winter frische Gurken äße. ls ich zu Bette ging, brannte ich ein Licht 'an, riß ; Fenster auf und blickte tn die Nacht hinaus. EÄ s nach, ob ich Peter Sergisch liebe oder nicht. . • • c» zu ergründen stand ich lange, endlich legte ich ins Bett und schlief ein.
m Morgen, als ich erwachte und die zitternden lenflecken auf meinem Bette spielten,, stand das ge Erlebnis klar und deutlich vor meiner Seele. Leben schien mir reich, voller Glück und Reiz.
cnd zog ich mich an und ging in den Garten.-
:ann war es vorbei. Als wir wie immer den
uns zuweilen. Ländliche Bekannte sind aber nur am deni Lande und im Sommer bezaubernd, tn ber ^tcu t und im Winter verlieren sie einen Teil ihres üteige.-. Sergisch sprach ab und zu von seiner Liebe, aber cs kam nicht so heraus, wie damals, der s.adt trat die Wand zwischen uns stärker hervor: ich vornehm und reich, er arm, nicht einmal von Adel. Untersuchungs- richter — sonst nichts.
Wir hielten beide, ich aus jugendlicher Unerfahren, heit und er wohl aus Mangel an Selbstvertrauen, die Wand für zu hoch. Er lächelte gezwungen, geziert oder er schwieg finster, wenn außer, ihm jemand da war.
Er liebte mich. Das Glück stand an meiner Tür. Es kam nicht herein und die Zeit verging. — Viele Menschen gingen mit ihrer Liebe an mir vorüber, es gab sonnige Tage, schwüle Nächte. Ter Duft von srisch- gemähten Heu zog durch die Luft, aber alles verging in meinem Leben ebenso rasch und flüchtig wie ein Nebel.
Mein Vater starb: ich bin alt geworden. Was mir einst gefiel, mir Freude machte und Hoffen wachrief — das Rauschen des Regens, das Rollen des Donners, alles ist nur mehr eine Erinnerung. Ich sehe eine ebene öde Fläche vor mir: keine lebendige Seele bewegt sich, aber irrt Hintergründe dräut es dunkel, schrecklich. — Klingelt jemand, so denke ich: das kann nur Peter Sergisch sein, denn er besucht mich bisweilen. Wenn ich im Winter die kahlen Bäume sehe und denke, wte grün sie im Sommer waren, io flüstere ich wohl: „vich habe geliebt!"
