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Nr. 487. Wiesbaden, Dienstag, IS. Oktober 1SSS.
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Morgen - Kusgabe.
1. JSCctft.
GrLdjpielaulomaten.
L. Berlin, 17. Oktober.
Seit Jahren führen Polizei und Staarsanwälte einen nicht immer erfolgreichen Krieg gegen die Geld- spcelantomaten. Eine förmliche Pest ist mit dieser neuesten Form des Glücksspieles ausgebrochen, ein U n- fug, von dessen Größe und Grobheit das breitere Publikum keine rechte Borstellung zu haben scheint. In einem hiesigen Automatenvariets in der Friedrichstrabe wurden dieser Tage 26 Geiöspielauiomaren beschlag- nah mi, und von dem Ausgange des staatsan- w a l t s ch a f t l i ch e s Verfahrens wird es abhängen, c-b in gleicher Weise gegen die Inhaber der übrigen Spielautomatenhallen eingeschritten werden soll, veren Zahl in Berlin jetzt wieder ungefähr 15 beträgt. In anderen Städten ist das Übel nur der Quantität nach kleiner, prozentual aber dasselbe. Die Gewinne der Unternehmer werden von erfahrenen Persoiren so hoch geschätzt, daß man ruhig sagen kann. Millionen fließen in die Taschen der Spielhalter, als welche sich neben den Unternehmern von besonderen Automatenhallen auch Händler, Wirte und Inhaber von öffentlichen Vergnügungsstätten aufgetan haben. Da sich die Polizei der merkwürdigen Erscheinung gegenüber zunächst ab- lehnend verhielt, schwoll die Verbreitung der Geld- spietautomaten lawinenartig an und wurde allmählich zu einem öffentlichen Mißstande. Verschiedene Staatsanwälte begannen mit den Glücksspielpara- g r a p h e n des Strafgesetzbuchs vorzugehen, aber der Er/olg war vielfach unsicher. Es trifft sich anläßlich der eingangs erwähnten Beschlagnahme in einem hiesigen großen Automatenvarietä günstig, daß inan durch eine nunerst interessante Darlegung von Staatsanwalt Cr. •/Oertci in 7-erpzrg nt der jüngsten Nummer der „Deutsch, ^urrsienzertung über die Sache selbst wie über die Stellungnahme der Gerichte zu ihr ausgezeichnet unterrichtet wird. Nach I>r. Derlei handelt es sich bei der strafrechtlichen Beurteilung des Spiels auf diesen Automaten um die Hauptfrage, ob ein Geschicklichkeit s- oder ein Glücks spiel vorliegt, d. h. ob über den Ausgang des Spieles im wesentlichen die Geschicklichkeit des Spielers oder aber der Zufall ent- scheidet. Tie Beantwortung dieser Frage bereitete den Gerichten große Schwierigkeit und es ergingen bisher zahlreiche sich widersprechende Entscheidungen, weil die einen Gerichte das Spiel für Geschicklichkeitsspiel, andere für Glücksspiel erklärten. Da das Reichsgericht an die tatsächlichen Feststellungen der Strafkammer gebunden ist, mußte es sowohl freisprechende wie verurteilende Erkenntnisse erster Instanz bestätigen. _ Ter so geschaffene Rechtszustand war wenig befriedigend, führte auch nicht zu einer Einschränkung in der Herstellung
von Geldautomaten. Im Gegenteil! Die Fabrikanten uyd Händler Verstanden es, die die Freisprechung Le- stätigenden Urteile des Reichsgerichts so für sich zu verwenden, daß immer mehr bisher noch schwankende Personen zur Aufstellung von Automaten gewonnen wur- den. Ties veranlaßte den Verfasser des lesenswerten, beinahe amüsant zu nennenden Artikels der „Deutschen Juristenzeitung", nach einem Wege zu suchen, der zu einer einheitlichen Rechtsprechung führen könnte. Diese Versuche haben auch den Erfolg gehabt, Laß widersprechende Urteile der Strafkammern des Landgerichts Leipzig nicht mehr ergangen sind, vielmehr neuer- orngs in allen Fällen, denAnträgen derStaatsanwalr- schaft entsprechend, die Verurteilung der,Automaienaussteller wegen gewerbsmäßigen Glücksspiels erfolgt ist. Es kam dem Staatsanwalt l)r. OerteGbesonders darauf an, nachzuweisen, daß das erwähnte Spiel schon obsek- tiv ein Glücksspiel sei, gleichviel ob es einem geübten oder ungeübten Publikum dargebotcn wird.. Denn die Automatenhalter verteidigen sich stets damit, daß das Spiel auf den Automaten erlernbar sei, und daß bei ihnen nur solche Leute spielten, die die zum erfolgreichen Spiele erforderliche Geschicklichkeit besäßen. Diese Ver» teidigung stützte sich auf den vom Reichsgericht aufgestellten Rechtssatz, daß, für die Frage, ob GeschicklichkeitS- oder Glücksspiel vorliege, der Umstand entscheidend sei, welchem Personenkreis das Spiel angeboten werde, ob Leuten, denen die zum Gewinnen erforderliche Geschicklichkeit innewohne, oder solchen, denen sie ermangele. Den erwähnten Einwendungen konnte mit vollem Erfolge nur entgegengetreten werden, wenn der Nachweis geführt wurde, daß auch für geübte Spieler das Spiel noch immer ein Zufallsspiel blieb. Dieser Be- > Weisführung stand die Schwierigkeit entgegen, daß die Automatenhalter verschiedene Techniker als Sachverständige anführten, die ihnen bestätigten, daß das Spiel ein Geschicklichkeitsspiel sei. Sie begründeten das damit, Latz nach mechanischen Gesetzen gleich starker Druck ans die Ringscheibe, das Geldstück oder den Schnepper stets die gleiche Wurfbahn des Geldstücks und damit den gleichen Spielerfolg auslösen müsse, und daß es deshalb darauf ankomme, die Stärke des Drucks, die zum Treffen in eine bestimmte Gewrnn- öffnung erforderlich sei, zu erlernen. Diese Gutachten, die in keinem Falle durch Versuche gestützt waren, denen aber doch von den Gerichten Gewicht beigemessen wurde, schienen dem Verfasser nicht den Tatsachen zu entsprechen. Er veranlaßte daher den Leiter des Instituts für g e - richtliche Medizin an der Universität Leipzig, Professor Dr. Kockel, auf Grund experimenteller Versuche die Richtigkeit oder Unrichtigkeit jener Behauptungen festzustellen. Kockel konstruierte darauf einen Apparat, dessen Beschreibung wir uns hier versagen müssen, dessen Anwendung aber, und das ist das Entscheidende in Hunderten von Fällen, ergab, daß das .Zufallsmoment den Ausschlag gibt. Selbst sür den geübten Spieler ist die Benutzung der Geldspiel-
Feuilleton.
(Nachdruck verboten.)
Der Herbst im deutschen Fiede.
Von Ur. Pont Landau.
Während der Frühling die Gunst der Poeien von jeher im reichsten Blaste genossen hat und die holde Eintracht oder der grimme Zwiespalt von Lenz und Liebe den Stofs zu unzähligen Gedichten lieferten, ist der Herbst sür lange Zeit das Stiefkind unserer Lyrik gewesen. Erst ganz allmählich hat tu die Reize und Schönheiten dieses „reichlichen Herbstes", wie ihn Goethe in der Elegie „Euphrosyne" nennt, zu erfassen gewußt, bis dann Zeiten kamen, die gerade in diesem verklärten, in allen Kräften gesteigerten Abschied dcs Sommers den Scelenfteund fanden, sich magisch hingezogen fühlten zu diesen in üppiger Fruchtbarkeit und weil ur n Glanze gleich wundersamen Monden der Ernte und des Sterbens. Eine int. ressante Entwickelung und Ent faltung des Naturgesühls laßt sich so in der Auffassung des Herbstes bei unseren deutschen Dichtern verfolgen.
Aus einer Opposition gegen den poetischen Preis des „minniglichen Frühlings" sind die ersten Herbstlieder entstanden. Als der Minnesang Maien- und Lenzessrende bis zum Überdruß in idealen Schwärmereien gefeiert hatte, regte sich der Widerspruchsgeist in derb realistischen Schilderungen, und man fing an, recht zum Trotz den Herbst zu loben. In Strcitgedichten wurden Herbst und Mai einander gcgenübergestellt -und der Vergleich fiel nicht mehr, wie stets der des Winters mit dem Sommer, ganz zugunsten der „schönen Jahreszeit" ans. Ein begeisterter Lobredner erstand in der zweiten Hälfte dcs 13. Jahrhunderts dem verachteten „Herbes-" in dem thurgauischen Minnesänge Steinmar, der „als sein Helfer ansersteht gegen den glänzenden Maien". Er erwähnt zwar schon einen älteren H.rbstsänger mit dem bezeichnenden Namen Gebewin, der
z>w Gesolgsch ft des Weinmonats geschworen; aber von ihm wissen wir nichts. Für uns ist Steinmar der erste, der aus voller Kehle des Herbstes Gaben preist. Sein Naturempfinden ist freilich recht materieller Art. Der Herbst ist ihm ein reichlich austeilendcr Gastgeber, ein „Wirt wunder- mild", der ihm Wein in Strömen in den Schlund gießen und eine große Gans an den Spieß geben soll, die ihm nicht in der Kehle stecken bleiben ^vird; dazu Fische, mehr denn zehnerlei, und einen guten Schweinebraten. „Herbst, mein Trautgeselle, nimm mich zu deinem Ingesinde an", so ruft er aus. Auch anderen Sängern ist diese nahrhafte Jahreszeit die „wahre Grundfeste" menschlicher Freuden, die Besseres bietet als Vogelfang und Blumenwonne des Frühlings.
Während so der Minnesang den Herbst gleichsam literatursähig" machte, hatte die Volksphantastc an die großen Naturvorgänge der Zeit zwischen Sommer undWinter grandiose Gestaltungen geknüpft die man wohl als Herbst- märck n oder Herbsttagen bezeichnet hat. Das toll,. >wger fct>en d s Brausen dcs Windes durch den entlaub en Wa d, über die kable HZde ließe:, die Vorstellungen vom wllden ^äac- ersteh n. von den Heeren der To- n. die gleichsam als^Verkörperungen der herbstlichen Sterbensahnung in den grauen Wolkentagen hinbrauscn. In der Kunstdichtung freilich überwogen die angenehmen und sreudigen Seiten, die man an den: Herbst entdeckt hatte.
Als die Jahreszeit der Fresser und der durstigen Kehlen hatte ihn der sinkende Minnesang gefeiert. Die deutsche Renaissance, die sich den Freß- und Saufteufel zu Mustern und St. Grobianus zum Schutzpatron erkoren, wählte den Herbst zur Lieblingszeit. Fischart besingt den sn'-cht- barcn, mit Weinlaub b kränzten Antumnus, der seinen Verehrern Obst und Trauben in Fülle reicht; inr bacchantischen Jubelton läßt Weck Herrin seine feurigen Oden aus den Wein Hinströmen, in denen etwas von der satten Pracht und der üppigen Reise Rubensscher Bilder strahlt. Schäumender Überschwang, berauschte Lust toben in den Wein-
57 . Jahrgang.
automaten im wesentlichen Zufallspiel, also ein Glücksspiel, und damit ist eine f e st e G u n d l a g e für die Urteilsfindung geschaffen. In Leipzig wenigstens haben sich alle Strafkammern in den neuesten Urteilen den Darlegungen Kockeis angeschlosseu. So steh! zu erwarten, daß allmählich alle Gerichte denselben Standpunkt einnehmen werden, damit die Geldamo- maten, die eine ungesunde Erfindung der Industrie sind, möglichst bald verschwinden.
Politische Übersicht.
Die CyfiMch-Ksffaleri im Kreise Kiedrnkopf.
Aus dem Kreise Biedenkopf wird uns geschrieben: Tie Christlich-Sozialen haben wirklich Pech! Nicht nur, daß sie den Wahlkreis verloren haben — auch die obligaten Nachspiele einer Wahl in Gestalt von Beleidigungsprozessen fallen eins nach dem anderen zu ihren Üngunsten aus. Die Verurteilung ihres Parteisekretärs Rüffer zu sechs Wochen Gefängnis wegen Beleidigung des Pfarrers Binget fiel zwar schon in die Zeit vor der Wahl; da er aber Revision beim Neichsgerich! beantragte, wurde dieser Schlag damals etwas abge- schwächt. Inzwischen ist die Revision verworfen worden, Dies war der erste Streich. Es folgte die Verurteilung des antisemitischen Redakteurs Reuter aus Gießen zu einer mehrwöchigen Gefängnisstrafe durch das Schöffengericht in Gladenbach. Wenn Reuter auch nicht direkt zur christlich-sozialen Partei gehört, so hat sr den Anhängern Stöckers doch wirksam Wahlhilse ge- leistet. Dieser Tage stand wiederum vor dem Schöffengericht in Gkadenvach eine Beleidigungsklage gegen einen einheimischen christlich-sozialen Wahlagenten zur Verhandlung. Er hatte in einer Wählerversammlung nach bekannter christlich-sozialer Manier die Person des nationalliberalen Kandidaten durch beleidigende Vorwürfe herabzusetzen versucht, indem er dem Berghauptmann a. D. Vogel vorwarf, betrügerische Manipulationen zuungunsten des Staates begangen zu haben und anderes mehr. Jetzt hat er vor Gericht zugcben müssen daß er falsch unterrichtet gewesen sei, und hat mit der Bitte um Entschuldigung alles zurückgenommen. Die Sache wäre nicht weiter von Bedeutung, wenn nicht feststände, daß dieser Wahlagent natürlich nur ein Sprachrohr gewesen ist, und daß seine Hintermänner sin dem Wahlbund der christlich-sozialen Parteileitung zu suchen sind. Man muß darum auch die Parkeileitung für diese verleumderischen Beleidigungen, für die vor Gericht auch nicht der Schatten eines Be» weises vorgebracht werden konnte, verantwortlich machen. Das Ganze paßt ja auch vorzüglich zu dem Bild, das diese „christliche" Partei im Wahlkampf darbot. Jetzt erntet sie reichlich die Früchte ihres Tuns. Daß sie sich dadurch zur Einkehr wird bewegen lassen, ist kaum zu hoffen. Wohl aber wird man sagen können, daß sie ihre Rolle bald wird ausgespielt haben. ts.
;bcnt von Moscherosch und Schirmer, denen sich n ziervollere, mit seiner Zunge kostende Hofmanns - aldau anschließt. Schwüle Herbststimmungen, in denen rerreife Früchte mit dem buntfahlen Schimmer des Laubes i einem Abbild der Vergänglichkeit sich einen, tauchen oster i den Schlesiern auf, werden bei Günther zu einer aaisch leidenschaftlichen Todesverzückung gesteigert. Im irchenlied wird dcr Herbst christlich-geistlich umgcdeutet. A Schwärmen der Bienen, im Reifen des Korns erkennt aul Gerhardt dankbar Gottes Güte; die Königsbergs ickter Simon Dach und Heinrich Albert werden durch ;s Vergehen und Verlöschen der Natur melancholisch- idächtia gestimmt.
®ie Rokokopoeste setzte an die Stelle des alldurchwacken- n religiösen Gefühls ein müdes, ermattendes Liebes- ufAC-rt und eilte galant kokette Feinheit, die z. B. b i Götz den durchsichtig bunten, schlanken, hinwelkenden Herbst- umen ätherische, in letz' r Glut erzitternde Schönen ver- rrlicht Im allgemeinem liebt die Anakreontik, wenn sie cht den Traubenspender Herbst unermüdlich in Weinliedern singt, nur den Frühling. Aber als den schwärmenden lngling n eine realistisch-philiströse Poesie folgt, kehrt sie ch zu den realeren Reizen des Herbstes zurück. ' Christian :lix Weiße nennt „schöner als den Lenz" die Zeit, da '„der hren Gold aus dem Boden steigt, und, unserer süßen cbeit hold, sich dankbar vor uns neigt." Claudius besingt lein und Ernte, Votz das „Klipp und Klapp" der Drcsch- :gcl und „die schön gekerbten Knollen, weiß und rot und ci geschwollen", die Kartoffeln, die die Kinder mit Gesang «sammeln. Aus solch prosaisch enger, gemütlich niederer erachtung erlöste Goethe den Herbst, indem er dem rein ihetischen Genuß der Natur in seinen: Gedicht „Herbst- :sühl" einen sür immer klassischen Ausdruck gab. Die rotzende Fruchtbarkeit, die schwellende quellende Reife, der »ärmende Scheideblick der Mutter Sonne, des Mondes aub rtzauch und das süße Wehen eines mildklarcn Himmels . nt? w, iit in sinnlich krasvollen. üppig gerundeten Worten
