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«r. 389.
Wiesbaden, Donnerstag, 5. August 1909.
67. Jahrgang.
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Die Netorm des Slrnfprozesses.
Der dem Reichstag zugegangene Entwurf einer .«eidierten Strasprozetzordnung nimmt sich wie ein >-«schtnß aus und ist doch nur ein Anfang. Äußerlich Mesehen hat er den Charakter eines Abschlusses, weil wie'eine Tat erscheint, nachdem man sechsunüzwanzig ' »ge Jahre auf diese „Reform" gewartet hatte. Schon ) ijy mar ein Initiativantrag zur Änderung der Straf- vzes-ordnung eingebracht worden, uild seitdem war Revision der Strafprozeßordnung eigentlich nn- ,i laerü-ochen der Gegenstand von Anträgen, Verhand- » Ügen oder doch öffentlichen Diskussionen, zumal seit 1 dickes in seiner Schrift „Grundlinien durchgreifender lsliz-eform" aus die Mängel im Justizwesen und auf s verminderte Vertrauen m die Rechtsprechung hiiigc- iesen' batte. Der neue Entwurf ist bisher im allge- leine- nicht ungünstig beurteilt worden, aber darin lrich^ sich wehr die Bescheidenheit der allzu nach- tbiaen' öffentlichen Meimlng aus, als daß diese eundstche Aufnahme durch den ^Entwurf selbst ge- chtfertiqt wäre. Etwas mehr Strenge, etwas mehr erstck' auf Anspruchslosigkeit wären besser am Platze.
stk offenbar auch die Pieinung des hervorragenden terre-chischen Juristen Max Burckhard, jenes be- -Dorten Mannes, der in mehreren Sätteln leick^weise gereicht ist, der den Intellektuellen als von Dramen und Romanen wie als früherer ^ratbeaterdirektor bekannt ist, und von dem seine fciiriicfien Fachgenossen mit um so größerer Achtung L-CgL -je bedeutsamer seine amtliche Stellung ist. Er jtuZr Jstmlich dem obersten Verwaltungsgerichtshos (Ll l seimatsstaates an. Max Burckhard nun^ be° »rick- die im deutschen Reich durchzuführende Stras- tbi^-eform in einem Aufsätze in der „Neuen Runden (Berlin, S. Fischer), und wenn diesem Ver-
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fasser ohnehin bereits ein aufmerksames Ohr geliehen werden darf, so erst recht darum, weil es uns naturgemäß interessieren muß, wie ein an den. deutschen Fragen und Problemen nicht unmittelbar beteiligter Beurteiler über die betreffenden Aufgaben denkt. Ter Verfasser kann mancherlei loben: Die Schwurgerichte
werden gegenüber laut gewordenen Angriffen beibehalten, und die Heranziehung des Laienelementes in der Strafjustiz wird erweitert durch Zuziehung von Schöffen zu den Strafkammern der Landgerichte, wogegen aber bei den Amtsgerichten in kleineren Fällen der Amtsrichter nun allein entscheiden soll; ausgeschlossen blerben die Schöffenrichter von der zweiten Instanz, wofür die echt bureaukratische Motivierung gegeben wird, „daß den Gerichten höherer Instanz durch Besetzung mit besonders erfahrenen Richtern gegenüber den Gerichten unterer Instanz ein erhöhtes Ansehen und Vertrauen verschafft werden muß". In Fortführung der Tendenz der Novelle vom 5. Jnni 1905 soll auch eine Entlastung der Gerichte höherer Ordnung und auch des Reichsgerichts herbeigeführt werden. An- zuerkennen ist, nach Buckhard, im übrigen die Milderung des Verfolgungszwanges für die Staatsanwaltschaften gegenüber kleineren Delikten und jugendlichen Delinquenten und der Vorschlag eines Verbotes der Verfolgung, „wenn Erziehungs ultd Besserungsmatzregeln einer Bestrafung vorzuziehen sind". Fast durchweg ablehnend verhält sich der Entwurf gegen die Klagen wider das inquisitorische Vorverfahren. Der beachtenswerte Vorschlag, an seine Stelle ein kontradiktorisches Vorverfahren vor dem Emzelrianer in,. Protokolle treten zu lassen, wird mit Gründen abgetan, die man fast jesuitisch nennen könnte, wenn sie nicht in so schreiendem Widerspruche zu der Schlauheit stünden, die man den Gliedern der Jesuitengemeinschaft nachzurühmen pflegt. „Während der Staatsanwaltschaft jetzt gleichmäßig die zur Belastung des Verdächtigen wie die zu seiner Entlastung dienenden Umstände ermitteln soll, würde ihr ausschließlich die Rolle des Verfolgers zugewissen sein. Ter Untersuchungsrichter wäre zum Schaden der Interessen des Angeschuldigten ganz ausgeschaltet." So naiv zu sein, hat auch eine Regierungsvorlage riicht das Recht.
Was der Entwurf im Vorverfahren gewähren will ist blutwenig und noch dazu so verklausuliert, daß es jederzeit zum Nichts werden kann. Der-Beschuldigte ist „alsbald" nach der Eröffnung der Voruntersuchung zu vernehmen, und „alsbald" nach ihr ist auch ein Verteidiger zu bestellen, wo das Gesetz die Bestellung verschreibt. „Alsbald" bedeutet nach dem „Deutschen Wörterbuch" „quam primum", sobald als möglich, es ist aber zu besorgen, daß der Gerichtsgebranch dieses „alsbald" alsbald zu einem langfristigen „bald" herab- drücken wird. Wenn der Motiveubericht sagt, „bei Vernehmung des Beschuldigten wirb die Zuziehung des Verteidigers gestattet", so stellt er hier ein richtiges Postulat auf, das nur leider der Entwurf nicht erfüllt.
denn dort heißt es lediglich, der Richter könne dem Verteidiger die Anwesenheit gestatten, und das heißt, daß er sie ihm auch verbieten kann. Selbst bei Vernehmung von Zeugen und Sachverständigen ist der Verteidiger nur zuzulassen, soweit nicht zu befürchten ist, daß er den Zweck der Untersuchung gefährde". Eine ähnliche Beschränkung findet sich dem Recht auf Akteneinsicht beigefügt, das der Verteidigung nun schon in: Vorverfahren ein geräumt wird. Diese Klausel liegt durchaus nutzt „in der Natur der Sache", wie der Motiveubericht Uleint.
Von Reformen des Entwurfs erwähnt Burkhard noch, daß das leidige Gefrage nach „Vorstrafen" bei Zeugen beschränkt, das „Schwören" vermindert, der „Voreid" durch den ..Nacheid" ersetzt und 'der Zeugnis- zwang abgeschwächt wird. Bisher durfte ein Zeuge zwar Antworterl verweigern, die ihm oder Angehörigen die Gefahr strafrechtlicher Verfolgung zuziehen würden: aber um das „glaubhaft zu machen", mußte er oft justament das erzählen, was er eben zu verschweigen so triftigen Grund hatte; jetzt wird es genügen, wenn er an Eidesstatt versichert, daß diese Gefahr drohe. Tie Zwangshaft gegen Zeugen, die nicht anssagen wollen, soll nun nicht länger als drei Monate dauern dürfen. Ein wirkliches „Recht zu schweigen" ist jetzt endlich Redakteuren und Verlegern hinsichtlich der Person des Verfassers oder Einsenders eines strafbaren Artikels in einer periodischen Druckschrift zuerkannt; freilich nur. wenn bereits „ein Redakteur der Druckschrift als Täter bestraft ist oder feiner Bestrafung rein Hindernis entgegensteht" und nicht etwa „der Inhalt des Artikels den Tatbestand eines Verbrechens begründet!"
Der Verfasser resümiert sich dahin: Großzügig ist der Entwurf der revidierten Strafprozeßordnung wahrlich nicht, er steckt vielmehr voll kleinlicher Ängstlichkeiten und Bureaukmtenschrullen. Er sieht nicht aus wie eine Einleitung zu dem, dessen der moderne Staat so dringend bedürfte, zu dem Umgestalten unseres ganzen Systems von Strafen und Strafvollzug in ein System vernünftiger „Bekämpfung der Verbrechen".
(Nachdruck verboten.)
WeMimg Ser mciMMWgMSmWsiir die Miere anis Wrslerte» Ser Armee.
(E i'aettei Berich t.)
Mehrfache Anfragen aus der hiesigen Garnison gehen dahin, ob die neue Besoldungsordnung auch eine Wirkung auf die Besoldung und Löhnung unserer Armee gehabt habe. Wir haben bereits seinerzeit im Berichte der parlamentarischen Verhandlungen im allgemeinen mitgeteilt, daß die neue Besoldungsordnuna auch für die Offiziere und Chargierten unserer braven Truppen gilt. Das Besoldungsgesetz hat bekanntlrch rückwirkende Kraft vom 1. April 1908. Im Bundesrat ist beschlossen worden, daß die Auszahlung der sich er-
Feuilleton.
Dichter pp«
D-r erhalten folgende Zuschrift:
Sehr geehrte Redaktion! Hiermit ersuche ich höflichst um Aufnahme folgender Notiz unter h.kales in Ihren geehrten Spalten:
"Böse Folgen des Sommers. Ter bekannte und rn Dstresten Kreisen beliebte Florizel von der Havel, un Zivilstandsregister Emanuel Meyer genannt, Dichter usw-, rst nach bereits längerem sich steigernden tz-Wohlsein übergeschnappt und auf eine Wiederher- Jllung seines normalen Geisteszustandes leider r-'tzt so bald zu hoffen. Seine vielen Gönner und Freundinnen, die an die regelmäßige Erscheinung K ier poetischen Erzeugnisse gewöhnt waren, werden simen hoffentlich nur vorübergehendenVerlust schmerz- sich empfinden."
bestatten Sie mir dazu einige Erläuterungen zu tz'br privaten Information. Sie kennen vielleicht Ausdruck Dichter PP. nicht? Wollen Sie sich dabei Unanständiges denken. Was ein Ritter PP. ist. - 6-- m Sie doch? Na also; ein Dichter pp. ist ein Schrift- feer für Zeitschriften, die man ebenfalls besser nicht temt. Er lieferte ihnen regelmäßig zu Weihnachten. Krujahr. Ostern und Pfingsten sinnige Festgedichte. b sogar illustriert wurden, plauderte stimmungsvoll Ar Frühlings Anfang und Sommers Endep schrieb -öqesühlte Ergüsse, wenn sich die ersten Gemüse auf Markte zeigten, wenn das erste Obst kam und die Sitter fielen usw. usw. Sehen .sie, das hat ihn der- ■*- gemacht. Wieso? — höre ich Sie im Geiste fragen; machen kann doch heute schon jeder unbe- Alsestor. und deren gibt es doch so viele, daß
es hieße, Flaschenbier nach München tragen, wenn man nach mehr schreien oder den Verlust eines Dichters bejammern wollte.
Gemach! So einfach liegt die Sache nicht. So eine Wochenschrift soll >1 bis 5 Wochen früher fertig sein, ehe sie die schöne Leserin in die Frngerchen bekommt, mithin die Gedichte auch, schon wegen der Illustration. Ein Assessor hat es leicht, ein Geburtstags- oder Hoch- zeitskarmen mit Hilfe des Neimlexrkons oder eines Versebureaus vorher anzufertigen; denn stirbt — Gott behüte — das zu feiernde Geburtstagskind wirklich zuvor, so kann das Poem am ertammtisch bei der Trauerrunde immer noch vorgelesen werden. Eme einmal angesagte Hochzeit fmdet unter allen Uin- ständen statt, dazu hat ihr Zustandekommen vrel zu viel Muhe gemacht; und wo findet sich denn heutzutage noch ein Vernünftiger, der im letzten Augenblicke auf dem Standesamte „nein" sagt? Macht aber der Schwieger- Vater vorher pleite, so daß nichts daraus wird, na, dann paßt das Poem auf die nächste Hochzeit, zu der man eingeladen wird, ebensogut wie auf eine andere. Also so ein Assessor ist immer schön heraus. .
Aber mein armer Freund Florizel von der Havel, alias Mever, mußte, wenn ernst gestimmte Menschen zu Allerseelen mit Trauerkränzen auf die Frteohose pil- aerten bereits den Weihnachtsmann erichernen laßen und für ein fröhliches Punschlied zu Neuiahr sorgen; wenn die anderen im leichten Karnevalskostum hcrum- hopsten und in den Pelz die blaugefrorenen Frnger steckten, hatte er die ersten Veilchen und^ dre Öftererer zu besingen, schwitzte wirklich und bildlich rm August em Gedicht ans über die Äquinoktialstürme und so .ort. Alles *n seiner Zeit! — lehrt der werfe Salomo; aber Florizel tat alles zur falschen. Es leuchtet federn em. daß dieser himmelschreiende Unterschred zwrschen Ideal und Wirklichkeit auf die Dauer ungeiund wirken mußte. Und nun venren Sie sich neben dieser seelischen Zer
rissenheit die beständige Heidenangst: wrrd es zu Ostern nicbt Schnee geben, wenn ich alles grünen und blühen lasteS Werden Strom und Bäche wirklich vom Eis befreit'sein wenn ich das liebliche Fest besinge? Und das alles bei dein miserablen Zustand unserer heutigen Metereologie, bei unserer mangelhaften Wetterprophc- zeiuna. Der Prophet gilt nichts in seinem Vaterlande, sagte sich der arme Florizel und nahm immer an, daß das' Gegenteil von deni eintreffen werde, was die Wetterobservatorrsten vorhersagten. Er hatte, ja damit auch zumeist recht, aber war denn darauf ein Verlaß, auf die Brüder? Florizel meinte, sie hätten seine» soeben geschilderten Trick gemerkt und seien in der Abfassung ihrer Bulletins vorsichtiger geworden. So klagte er mir am ersten März dieses Jahres: „Die
Wetteronkels haben offenbar ihre Taktik geändert. Da sieh her; was mache ich mit folgender Wettervorhersage: „Heiteres Wetter bei zunehnrender Bewölkung und frischen nördlichen, aufklärenden Winden: vorüber
gehende Schauer nicht ausgeschlossen", he? „Lasse ich nun zu Ostern grünen oder schneien?" „Laß es doch ganz", erwiderte ich wohlwollend. „Gott, bist du nmv. Hast du mal eine Hausfrau gesehen, wenn der Mile^ mann oder die Semmeln ausgeblieben sind-, Wre sich die Milch, die sie nicht bekommen hat, bet ihr in gärend Drachengift verwandelt? Wehe dem Heft, das ein Ostergedicht den Abonnenten. unterschlagt, und wehe mir, wenn mir ein anderer dte Eter wegschnappt, mir, Florizel von der Havel." „Na dann mache es doch wie die Wetterbrüder und fabrtztere ein ebenso vieldeutiges und auf alle Fälle passendes Gedicht." „Hurra, das ist eine sublime Idee! Darauf müssen wir eine Flasche Rheinwein trinken- Tu hast doch eine im Hause?"
Florizels Dichten und Trachten war offenbar böse von Jugend auf, denn sein Dichten ging so schnell wie der Übxrgana vom Guten zum Bösen. UW. ich ans dem
