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FLr dl- Aufnahme später eingereichter Anzeigen in die nächsterfcheincnde Ausgabe wird keine Gewähr übernommen.
H*. 357.
Wiesbaden, Mittwoch, 4. August LDOD.
57. Jahrgang.
Morgen - Ausgabe.
1. Wkatt.
Reise - Abonnements
(Nachdruck verboicn.)
Anf der Nerfr.
Juristische Plauderei von Du. zur. W. Brandis.
Lausende befinden sich fetzt auf der Reise. Man trt es an den herabgelassenen Fensterläden vieler obnungen, man merkt es am schwächeren Verkehr auf ff ^i-atzen selbst großer Städte. Wer es irgend muhten kann, gönnt sich die Erholung, mag er ihrer in- L Dherarbeitung oder infolge Erschöpfung durch i ermäßigen Genuß der Taselfreuden bedürfen.
sJor^der Abreise gab es noch vielerlei zu besorgen,
! sonders für den Geschäftsmann, der alles so e-nrich- ff in entsprechende Instruktionen geben muß, daß S Geschäft auch während seiner Abwesenheit einen iten Fortgang nehmen kann. Sorgenfrei ziehen die «rren Beamten^ iil den Urlaub und sie ahnen wohl tan wie gut sie es in dieser Beziehung haben. Für' “h Vertretung wird von Amts wegen gesorgt: aller- nas^wird der Vertreter in der Regel seine Aufgabe ickt d' rin suchen, alte Rchsie aufzuarbmten und neue vergelte Sachen, die er doch nicht während der Ferien wird El-üe führen könilen, in Angriff zu nehmen, er trifft iUrneßr hierin nur kleine vorbereitende Maßnahmen fe rrtv aber auch Ausnahmen, sogenamrte Arbeits- per "gute Häkchen, die sich schon früh krümmen. Doch i brj bekümmert und bedrückt den Beanlten herzlich
' Abgesehen von Geschäft und Beruf haben wenigstens Erheirateten Erholungsrersenden Sorge «c die trdnung und Sicherung ihres Hauswesens, besonders
der Kinder zu tragen- Ich halte es für selbstverständlich, daß Möbel, Wäsche und Kleider sowie das Hausgerät gegen Feuer versichert sind. Wenn es brennt, soll man binnen 24 Stunden dem Agenten, binnen drer Lagen der Ortspolizei Anzeige machen.. Ist die Anzeige unmöglich, z. B. weil man verreist ist und von dem Brande nicht sofort Kenntnis erhält, so beginnen jene Fristen erst von dem Augenblicke, wo wir von dem Brande erfahren. Ratsam ist es, den zuruckblerbenden Wohnungs- oder Hausgenossen die Adresse , des Versicherungsagenten zu geben, da letzterer sich um die Rettung und möglichst gute Verwahrung der Sachen voraussichtlich bemühen wird. Wer abrerst, ohne rn seiner Wohnung ein lebendes Wesen zuruckzulassen, wird die Gefahr 'eines Einbruches in Erwägung, zu ziehen haben. Genügt ihm guter Verschluß der Türen, Aufmerksamkeit freundlicher Nachbarn gegenüber fremden Personen nicht, so bleibt ihm die Versicherung gegen Diebstahl oder die Unterbringung feiner Sachen, der einem Bekannten oder einem Spediteure, die Verwahrung der Wertpapiere, Urkunden, des baren Geldes, der Edelsteine, Schmuckgegenstände und Bücher in der Stahlkammer eines Bankiers überlassen.
Hat man Sachen einem Bekannten zur unentgeltlichen Aufbewahrung übergeben, so hastet dieser^ rm Falle einer Beschädigung oder des Verlustes der Sache nur für diejenige Sorgfalt, welche er in seinen ergenen Angelegenheiten anzuwenden pflegt. Ob der Bekannte eine Vergütung fordern kann, hängt , ganz von Len Umständen ab- Ter Spediteur ist hierzu berechtigt, ebenso wie jeder Kaufmann, auch seinen Freunden gegenüber, 'wenn nicht das Gegenteil, vereinbart ist. Wettn er für.die Verwahrung bezahlt wird, muß er auch „die im Verkehr erforderliche Sorgfalt" anwenden Natürlich kann der Verreiste, in diesem Falle der Hinterleger, jederzeit die Sache zurückfordern, auch wenn er nicht znrückkehren sollte. Aber er muß die Sachen ab- holcn, der Verwahrer braucht sic nicht zu bringest.
Bei Verwahrung der Wertpapiere in einer Stahlkammer handelt es sich um einen reinen Mietvertrag, ber ■ mit dem Bankier geschlossen wird. , Um eine Ver- wahrungspflicht handelt es sich nicht, weil dem Bankier nichts übergeben wird, dieser sich nicht verpflichtet, etwas aufzubewahren, vielmehr der abgeschlossene Vertrag selbst dann zu Recht besteht, wenn der Kunde nichts in seinem Tresorfach aufbewahrt. Die Verpflichtung des Bankiers beschränkt sich nach den. üblichen Bestimmungen darauf, auf die Sicherung und Bewachung sowie den Verschluß der Stahlkammer die „größte Sorgfalt" zu verwenden. Er verspricht zugleich, für jeden Schaden zu haften, der durch Vernachlässigung dieser Sorgfalt entstehen könnte. Wenn also aus dem Tresorfach die Wertsachen abhanden kommen sollten, obwohl die Stahlkammer ordnungsmäßig gebaut, also auf allen
Seiten durch starke Stahlplatten und Stahlbalken der* wahrt, die Elsentür, welche ihr zuführt, von bedeutendest Starke ist, auch hinter ihr noch eine eiserne Gittertust sich befindet, die eisernen Schränke an den Stahlplatteft der Wände und im Fußboden festgeankert sind, jedes; Fach in den Schränken mit doppeltem Verschluß ver-t sehen ist, so daß nach Ansicht bewährter Techniker bist Fächer, feuer- und diebessicher sind, so haftet der Bankier keineswegs unbedingt für den Verlust, sondern nutz dann, wenn ihm der Kunde Nachweisen kann, daß er» die von ihm versprochene „größte Sorgfalt" in irgend einer Beziehung nicht angewendet hat. Zur Sicherheit des Bankiers pflegt vereinbart zu werden, daß ihm. das Recht der Einsicht in den Inhalt des TresorfacheA zusteht, um sich zu überzeugen, Latz keine feuergefahr-, lichen oder sonstige, die Einrichtung irgendwie gefährdenden Sachen aufbewahrt werden. Zur Sicherheit des Kunden, daß kein Unbefugter, der den Schlüssel zu denk Fache gestohlen oder gefunden hat, dasselbe aufschlicht, wird jedes Fach vom Bankhause durch einen besonderen Schlüssel mitverschlossen: nur durch den Kunden und das Bankhaus, das erst nach dem Kunden ausschlwhen kann, zusammen können die Fächer geöffnet und ge< schlossen werden.
Einen Gegenstand oft schwerer Sorge bilden dis zurückgebliebenen Dienstboten. Der ganze Nutzen Lest Sommerreise würde vereitelt werden, wenn das Dienst»! Mädchen durch unvorsichtiges Umgehen mit dem Feuers am Herd oder durch Ofsenlassen des Wasserhahns ist Ler Badestnbe das Haus in Brand oder unter Wassert setzt und der Hauswirt Wiederherstellung der beschädig- ten Wände, Balken und Decken fordert. Es gibst Mietsverträge, in denen der Mieter die unbedingtes Haftung für Beschädigung durch Dienstboten über*; nommen hat. Ist das nicht geschehen, so gilt LnH Bürgerliche Gesetzbuch, über dessen Vorschriften die An-, sichten sehr geteilt sind. Meines Erachtens haftet Lest Mieter von vornherein, er kann sich von der Haftpflicht aber durch den Nachweis befreien, daß er dem Mädchen) nach ihren Tienstzeugnissen lind ihrer bisherigen Führung sehr wohl die Instandhaltung Ler Wohnung und die dazu erforderlichen Arbeiten auch ohne Aufsicht überlassen durfte.
Ich möchte diese Gelegenheit benutzen, hier ein Wort zugunsten der so viel geschmähten Dienstboten/ männlichen und weiblicheir Geschlechts, einzulegen. Es scheint, als wenn manche Herrschaften es als ganU selbstverständliche Tatsache ansehen, daß die Dienstboten in bezug auf Redlichkeit und Zuverlässigkeit auf einer niedrigeren Stufe ständen als die Herrschaften. Vergebens suche ich nach einem stichhaltigen Grunde- der diese Meinung rechtfertigen könnte, denn der Unn stand, daß die Herrschaft sich in günstigervr Vermögenslage befindet als die Dienstboten, spricht doch nicht tnr
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ftMit der deutschen GartenstadtZesellschafl durch England.
Von Hermann Kätschte
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Feuilleton.
(Nachdruck verboten.)
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Chester, Birmingham, London.
"rton Liverpool aus machten wir der Stadt Chester in Nord-Wales einen Besuch. Chester ist die -ladt in England, die am meisten mittelalterlichen Lb-rakter bewahrt hat. Die Stadtmauer ist noch vollständig dorbanden. Auch eine ganze Anzahl Häuser im Nürnberger Tti' sind noch erhalten. Aber die Stadt ist sicher im Mittel- alur ein ganz kleines Nest gewesen. Das Haus, das in sillteren Jahrhunderten der vornehmsten Familie gehört ha:, machte einen sehr dürftigen Eindruck. Nur eine Origi- ffrluät hat Chester aufzuweisen. In mehreren alten rrißen sind die ersten Stockwerke der Häuser so weit zurück- gesttzt, das; man auf den Erdgeschossen bequem cntlang- d-troeln kann. Man hat hier einen 2 Meter breiten Um- Sc, geschaffen, so daß Schaufenster und Läden in den ersten -nckwerken ebenso zur Geltung kommen wie in den Erd- Seichossen. Vielleicht kommt in Zukunft wieder einnral eine si-cke Bauweise aus, denn der erste Stock wird ja schon itatc zu Schaufenstern vielfach ausgenutzt in den Hauptvcr- !ehrsstraßen der Großstädte. Eine Verwendung für Läden D-:e ein noch weit größerer Vorteil.
Wir folgten ferner auch einer Einladung nach Port Lunlight, wo die weltberühmte Seifenfabrik mit einer voran anschließenden Gartenstadt sich befindet, und reisten dr an von Liverpool nach Birmingham, dem Sitz der Aglischen Metallwarenindustrie, wo James.Watt seine ersten versuche mit der Dampfmaschine machte, mb von wo der Larv-Mahor Chamberlain, ehemaliger Schraubenfabrikant «ftfc späterer Kolonialminister, seinen Feldzug gegen den '-'icihandel erössnete.
Die Stadt ist im allgemeinen eine große Fabrik-
st a d t wie die andere auch. Sie hat einige sehr schöne Bauten um das Rathaus herum. Man steht die Queen Viktoria und einige andere Denkmäler wie überall. Die Sitte ist nicht übel, daß man die Statuen häufig auf einen Platz zusammenstellt. Im ganzen machen die englischen Fabrikstädte einen weniger vornehmen Eindruck als die deutschen. Das liegt nicht nur daran, daß die deutschen häufig zugleich Residenz sind oder gewesen sind. Auch die Geschäftshäuser und Laden sind in England weniger elegant. In den Schaufenstern liegen oder hängen die Waren ziemlich bunt durcheinander.
Wir sind gerade Birmingham ziemlich kreuz und quer durchfahren^ und konnten uns somit einen guten Überblick über die Stadt verschaffen. Die Stadt hat wohl die beste Wohnungspolitik in ganz England getrieben. Sehr viele alte Hofwohnunaen hat man einfach ausgekauft und niedergerissen. So haben jetzt alle Häuser und Höfe Luft und Licht. Merkwürdigerweise ist es nicht gelungen, in den nunmehr geräumigen Höfen Bäume anzupflanzen. Wo Versuche gemacht worden sind, haben die Leute sie einfach umgehauen. In den Höfen will der Engländer keine Bäume haben. Hier verlangt er Luft und Licht, Schatten braucht er freilich noch weniger als wir, weil es niemals so heiß. ist. Auch liebt er keine Blumen in oder vor den Fenstern. Balkone kennt er nicht. Erkerzimmer sind dagegen allgemein. Die Hausgärten sind gut gepflegt.
Während Städte, wie Sheffield, M a n ch e st e r, Liverpool, verhältnismäßig spärlich mit Parks bedacht sind, besitzt Birmingham neun größere und kleinere Parks. Die Wohnungspolitik ist so glänzend durchgeführt, daß aus ein Haus nur fünf Bewohner kommen. Somit ist nicht nur das Einfamilienhaus strenge Sitte, sondern das Schlaf- stellenunwefen ist auch vollständig beseitigt. Für die Unverheirateten ist durch besondere Ledigenheime gesorgt.
Die W o h n n n g e n in der inneren Stadt smd nicht viel besser als in den anderen Städten. Sie kosten 3ph bis 5 Schilling die Woche, Kommunalsteuer und Wasseraogabe immer eingeschtossen und umfassen 2 bis 3, zuweilen auch 4 Räume. Birmingham hat aber viele Zehntauscnde verhältnismäßig glänzender Arbeitcrwohnungen in dm Außenteilen der Stadt mit kleinen Gärten. Diese Wohnungen
umfassen in der Regel 6 Räume, 3 unten und 3 oben, die letzteren zum Schlafen. Ferner etwas Nebengelaß, aber Keller und Bodenraum smd in England nicht üblich. Wäsche trocknet man zuweilen aus einer Leine über die Straße weg. Die größeren Häuser besitzen auch noch einen Badcraum. Die Miete beträgt nebst Steuer usw. 6 bis 8j4 Schilling die Woche, je nach der Größe.
Wir waren allgemein erstaunt, daß englische Arbeiter so umfangreiche Wohnungen mieten, wie das in Deutschland wohl nur selten zu finden ist, und nur dann, wenn die Betreffenden abvcrmieten. Die Wohnungen waren auch sehr gut eingerichtet. Ein Klavier fehlte nicht häufig. Der Engländer legt eben, wenn er nur einigermaßen kann, auf sein Heim einen sehr großen Wert. So kommt cs, daß auch der bessergestellte Arbeiter selbst bei den billigen englischen Wohnungen dm vierten Teil seines Lohnes für die Miete ausgibt, genau wie wo anders. Die Arbeiter, die 81/2 Schilling für die Miete ausgeben, verdienen etwa 50 M. die Woche. Natürlich ist das auch in England nicht viel, wenn auch etwas mehr als in Deutschland. Freilich bewohnt auch der k l e i n e r e Mittelstand keine besseren Wohnungen. Die clei-ks, kaufmännische Angestellte und Bitreaubeamte in den Fabriken verdienen in England nicht viel, eher weniger als in Deutschland. Sicher aber erscheint, daß der übrige Mittelstand, etwa mit den gleichen Einkorn- mensverhältnissen wie in Deutschland, besser wohnt, mid vielleicht nicht inlmer teurer.
Wiederholt wurde uns gesagt, daß die Häuser, die etwa 6 Räume enthalten, unten Wohnstube, Wohnküche, S p ü l k ü ch e und etwas N e b e n g e l a ß, oben drei Schlafzimmer, schon für 3- bis 4000 M. herzustellen sind. Dabei sind in die Wände noch zahlreiche Schränke eingesügt. Wir alle, auch die Baumeister unter uns, waren darüber sehr erstaunt. Boi näherer Überlegung indes schwand die Verwunderung etwas, die Zimmer sind, wie schon erwähnt, kleiner als in Deutschland und vor allem auch niedriger. Sie haben meist nur eine Höhe von 2,40 Meter. Die Treppen sind außerordentlich mg. Die Mauern sind nur einen Stein stark. Doppelfenster gibt es nicht. Selbst in Häusern der reichen Leltte haben wir Treppen ans Kiefernholz gesunden. Die baupolizeilichen;
