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Für die Ausnahme später eingereichter Anzeigen in die nächsterscheinende Ausgabe wird keine Gewähr übernommen.
r. 881.
Wiesbaden, Dienstag, Lv. Juli ISvS.
57. Jahrgang.
Morgen - klusgabe.
1. Matt.
(Nachdruck verboten.)
Aus der Meise.
Don Dr. jur. W. Brandts, Berlin.
- ^ 1- April d. I. ist eine neue Verkehrsordnung oll- und Nebeneisenbahnen in Krgst getreten.
§ T* m«'V* 1 L ^lchtigste Bestimmungen in der gegenwärtigen Sett von Interesse sein werden, zumal sie in sren Punkten von den bisherigen Vorschriften
1%.
^blieben ist es bei der alten Vorschrift, daß An- K auf Beförderung theoretisch jedermann, aber Ach niemand hat. Dieser Anspruch ist nämlich , verstehen, daß die Eisenbahn verpflichtet ist, jeden ^fördern, der in ordentlicher Kleidung erscheint, , durch Krankheit oder aus anderen Gründen den Osenden lästig fällt oder den Anstand verletzt betrunken ist. Aber auch wenn nian nicht zu ^ Kategorien zählt, kann die Eisenbahn, selbst 0. sie bereits eine Fahrkarte verkauft hat, die Be- "Ung ablehnen, wenn dieselbe im Einzelfalle mit .--regelmäßigen Beförderungsmitteln" nicht mögest, wenn also z B. ein unvorhergesehener starker ?Ag zu den Zügen stattfindet. Selbst wenn die K>ahn Liesen Andrang vorhe-sebcn konnte, weil öffentlich bekannt gemacht worden war, daß an r'- bestimmten Tage irgend eine festliche Veranstal- A stattfinden würde, die Eisenbahnverwaltung aber Am nicht mehr Wagen eingestellt, geschweige denn ^ Sonderzug abgelassen hat, man ihr also den Vor- J der mangelnden Umsicht nicht ersparen kann, hat Erotzdem keinen rechtlichen Anspruch auf Schaden- ., ivegen verweigerter Beförderung, sondern man Adiglich das Recht der Beschwerde bei der Auf- 'Behörde. Man muß also, wenn ein Zug besetzt Zarten. Es steht dem Schaffner frei, in solchen lo en dem Fahrgast einen Platz in einer höheren Aklasse anzuweisen: einen Anspruch hierauf hat Ahrgast nicht, sondern er hat, wenn er eigenmäch- ’ n eine höhere Wagenklasse cinsteigt, den doppelten Areis für die von ihm zurückgelcgte Strecke nach- Aen, mindestens jedoch 6 Mark zu , entrichten.
Anspruch hat der Fahrgast nur aus Beförderung der niederen Klasse, wenn dort noch Platz ist,^und
ü. M.
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ruhig.
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tagsübcr ij,
> W-iwur-ltt n.Tagblatt' werde«, dem in der i und in der
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dann Zurückerstattung des von ihm zuviel be- A Fahrpreises verlangen.
Ae unter Umständen lange Zeit des Wartens kann Ach auch nicht mehr dadurch verkürzen, daß, man Ii-iArfall ausführlich in dem Beschwerdebuch nieder- l "enn diese Bücher sind abgeschafft. Wer eine Be-
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Feuilleton.
tNachdrnck verboten.)
Von Hermann Kienzl.
Berlin, 18. Juli.
anzlerwechsel frißt nun eine Woche lang |i -“engen auf. Auch der Berliner Feuilletonist kommt ,i nicht vorbei, so wenig wie die Straßenbummler vom Eä, die plötzlich mit höchlichcm Erstaunen vor ihren is Au Augen das historische Schauspiel der Jnfnlicrung Rollen Reichskanzlers sich vollziehen sahen. Dort, rm »- Ichloßgarten, im Angesichte der Menge, waren der 'Amer Büwws und die schon fast fertig geborenen Z A vor dem Kaiser „angetreten". Tausende sollten
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RNarchen „sprechen sehen". ..„ ■ ,.
KhA^gorischem Temperament die Luft; und aus die ^ ' x des sehr fromm beleumundeten Kultusministers ^ l'-ch nieder wie die Taube des heiligen Geistes. . - - -lstA in mancher Hinsicht symbolische Mimodrama war V A alleinige politische Schaugelegenheit. Der Ber- obx?^schafft sich selbst die „circenses" zu dem mitunter \ ®tücf „panis", so ihm von der Vorsehung verabreicht W ■vsn der Wilhclmstraße drängten sich am Vormittag K Asjd die Köpfe: des Kanzlers letzte Fahrt zum Kaiser! AjAsiers und der Kaiserin letzter Besuch beim Kanzler!
tz) 'cn erregen noch immer, wie im Rom der Cäsaren, }H j/'Se. in nicht minderem Grade als große Schicksale. AkARe daran denken, als nun die Straße vor dem j lirAÄais, diese eigentliche „Reichsstraße" Deutschlands, P A4 dasselbe Bild bot wie an dem historischen März- ^^hres 1890, am Tage der wellerschütti rüden
der elektrische Draht, der des gründlicheren ^ Bc- Ak'A. überlegen spottet, hat den Lesehunger mit diesen ” ? en schon genügend gefüttert, und ein Heer von schlüpfte ins KanKerpalais und bekritzelte alle
schwerde anbringen will, kann dies mündlich oder schriftlich tun und soll er sobald wie möglich Bescheid erhalten.
Neu ist die Bestimmung, daß Zugverspätungen nur dann bekannt gemacht werden, wenn sie mehr als fünfzehn Minuten betragen.
Fahrkarten können irur bis fünf Minuten vor Abgang des Zuges verlangt werden: zum WÄsseln von Geldstücken ist die Eisenbahn nicht verpflichtet, weil dadurch die Abwicklung des Kartenverkaufes verzögert wird.
Ganze Abteile überläßt die Eisenbahn den Reisenden nur, wenn keine Rücksichten auf den Betrieb oder Verkehr entgegenstehen. Tie, Bestellung muß mindestens 30 Minuten vor der Abfahrtszeit erfolgen. Geschlossene Abteile können in der dritten Klasse schon gegen Lösung von acht, in der zweiten gegen Lösung von sechs und in der ersten Klasse gegen Lösung von vier Fahrkarten überlassen werden; es darf jedoch die Bahn die nicht bezahlten Plätze im Notfälle mit fremden Reisenden besetzen. Ter Besteller des Abteils darf nicht mehr Personen in dasselbe aufnehmen, als für welche er das Fahrgeld entrichtet hat.
Nicht selten gibt man eine beabsichtigte Reise auf, nachdem man bereits eine Fahrkarte gelöst hat. Man hat in solchen Fällen nur einen Anspruch auf Umtausch, nicht auf Rückzahlung des gezahlten Fahrpreises; jedoch sind in den allgemeinen Ausführungsbestimmungen die Ausgabestellen angewiesen, solche Fahrkarten auch in Fällen eines Irrtums oder aus sonstigen Billig- keitsgründen vor oder unmittelbar nach Abgang des betreffenden Zuges zurückzunehmen, unter Umständen nach Abzug des Preises einer Bahnsteigkarte.
Den Übergang in eine nächsthöhere Wagenklasse läßt sich die Eisenbahn etwas zu teuer bezahlen, indem sie als Zusatzkarte eine halbe Fahrkarte nicht derjenigen Klasse fordert, aus der man kommt, sondern derjenigen Klasse, in die man übergeht. Es empfiehlt sich also, wenn man schon zu Beginn der Reise sich entschließt, die höhere Wagenklasse zu benutzen, die Fahrkarte umzutauschen und nicht eine Zusatzkarte zu nehmen.
Die Annahme von Gepäck kann abgelehnt werden, wenn es nicht spätestens, fünfzehn Minuten vor Abgang des Zuges aufgeliefert wird. Über die auf der Fahrkarte angegebene Station hinaus darf das Gepäck nur dann befördert werden, wenn der Reisende eine durchgehende Fahrkarte bis zu seinem Reiseziel auf der Abgangsstation nicht erhalten kann. — Wenn mehrere Personen zusammenrcisen, empfiehlt es sich, das Gepäck auf einen Gepäckschein aufzugeben, falls das Gesamtgewicht 2OO Kilo nicht übersteigt. Es wird dann eine gewisse Ermäßigung der Gepäckfracht erreicht, weil für die einzelnen Personen die ersten 25 Kilo etwas billiger berechnet werden.
Wände, vielleicht auch die der berufsmäßig verborgensten Kammern. Wo ein ästhetisches Gemüt sich an der journalistischen Steeplechase beteiligte, verweilte es gern im Salon der Fürstin B ü l o w. Man weiß von künstlerischen Zeitaltern, vom Rokoko und besonders auch von dem intimen Biedermeiertum, daß die Wohnrüume persönlichen Charakter hatten, daß die Eigenart der Herrin dem kleinsten Konsol das Gepräge gab. Die künstlerische Atmosphäre der italienischen Prinzessin, die die Gemahlin eines deutschen Reichskanzlers geworden war, hat das Innere des regierenden deutschen Hauses zu einem stilvollen Palazzo verwandelt. 3OO OOO M. steuerte bei Bülows Einzug in die Wilhelm- straße die notleidende Reichskasse zur Einrichtung bei; aber die Summe reichte bei weitem nicht. Die Umgestaltung ging übrigens — es sei hier eine allgemein verbreitete irrige Meinung berichtigt — an Bismarcks historischem Arbeitszimmer nicht vorüber. Die spartanisch einfache Einrichtung jener Stube taugte nicht im Zuge der luxuriösen Gemächer. Die Reliquie wurde transportiert; das heißt: man stellte Bismarcks Mobiliar in einem anderen Zimmer aus. Fremde Leute, die nicht Bescheid wußten, fühlten auch dort den Geist des Alten im Raume schweben!
Die Fürstin Marie Bülow gilt über ihre engen Kreise hinaus als eine Principessa der schönen Künste. Man weiß von ihren Beziehungen zu Lenbach, Richard Wagner und Liszt, Ihr Salon in Wien, der Salon der Gräfin Dönhoff, verschaffte ihr damals das Kennwort „die Musikgräfin". In der Zeit ihres weiblichen Teils der Reichskanzlerschast hat sich indessen ihr künstlerischer Sinn, von dem man sich wertvolle Förderungen versprochen hatte, aus der Kemenate kaum hervorgewagt. Die offiziellen, die repräsentativen Pflichten, die schwer auf ihren anmutigen Schultern lasteten, forderten ihre Muse und Muße ein. Doch noch cm anderer Grund mag hinter dieser Zurückhaltung gesucht ^werden. Marie Bülow verstand die Aufgabe der Frau, die Stellung ihres Gatten zu stützen, ihm Schwierigkeiten aus dem Wege zu räumen. Es war die Kunst des vierten Kanzlers, dem reizbaren Gemüt seines kaiserlichen Herrn sich anzuschmregen. Da nun der Impressionismus des Kaisers sich gerade aus den Gebieten der Kunst besonders lebhaft regte, schien es
Auf der Reise bildet einen häufigen Zankapfel zwischen den einzelnen Fahrgästen das Offnen der-Fenster. Die alte Bestimmung, daß jeder Reisende verlangen kann, daß die Fenster an der Windseite geschlossen werden, besteht schon lange nicht mehr. Die neue Verkehrsordnung bestimmt nichts weiter, als daß nur mit Zustimmung aller in demselben Abteile reisenden Personen die Fenster. auf beiden Seiten gleichzeitig geöffnet werden dürfen. Daß jemand verlangen könne, daß das Fenster an der einen Seite geöffnet werde, ist nicht ausgesprochen. Geraten die Mitreisenden hierüber in Streit, so entscheidet der Schaffner; wer sich bei dessen Enscheidung nicht beruhigen will, muß sich während der Fahrt an den Zugführer, auf den Stationen an den Aufsichtsbeamten wenden.
Der Wunsch, die Fahrt öfter untebrechen zu können, hat jetzt nach Abschaffung derRückfahrtkarten nicht mehr die Bedeutung wie ehedem; denn man kann jetzt ja eine Unterbrechung. dadurch erreichen, daß man sich immer nur bis zu dem nächsten Reiseziel eine Fahrkarte löst, wodurch die Fahrt nur insofern ein wenig verteuert wird, als man vielleicht die Fahrkartensteuer, die von dem Fahrpreise in Abstufungen von 60 Pf. bis 2 M., von 2 bis 5 M„ von 5 bis 10 M., von 10 bis 20 M. usw. erhoben wird, doppelt zu bezahlen hat. Der Grundsatz, daß eine Fahrtunterbrechung nur einmal zulässig ist, ist beibehalten ivorden; die Fahrtunterbrechung geschieht ohne jedwede Förmlichkeit, also ohne die fiüher nötige Bescheinigung der Unterbrechung. Sie darf aber nicht länger ausgedehnt werden, als das Billett überhaupt Gültigkeit hat, und das sind vier Tage, den Tag der Abstempelung mitgerechnet. — Bei Benutzung von Sonderzügen ist auf der Hinfahrt naturgemäß keine Unterbrechung zulässig, auf der Rückfahrt ist sie zuweilen zulässig, zuweilen auch nicht.
Rückfahrtkarten werden noch im Verkehr mit dem Auslande, sowie nach Nord- und Ostseebadeorten ausgegeben, außerdem nur als Sonntags-Fahrkarten.^
Preisermäßigungen erhalten Ausflüge zu wissenschaftlichen und belehrenden Zwecken, sowie Schüler- sahrten und Ferienkolonien, auch Fahrten im Interesse der öffentlichen Krankenpflege, sowie schließlich auch mittellose Kranke und andere hilfsbedürftige Personen, worüber die Fahrkartenausgaben nähere Auskunft erteilen.
Wer ohne gültige Fahrkarte mitfährt, aber unaufgefordert dem Schaffner oder Zugführer meldet, daß er keine Fahrkarte habe lösen können, z. B. weil auf einer Zwischenstation er keine Zeit dazu hatte, hat einen Zuschlag von einer Mark zu dem tarifinäßigen Preise, jedoch nicht mehr als das Doppelte dieses Preises zu zahlen. Wer die sofortige Zahlung dieser einen Mark oder der sechs Mark, wenn er sich nicht sofort gemeldet hat, verweigert, kann ausgesetzt werden und hat keinen Anspruch darauf, daß ihm nun auch sofort sein Reise-
gewiß wenig ratsam, hier der eigenen Überzeugung und dem modernen Geiste Vorschub zu leisten.
Es fiel auf. daß die künstlerischen Bewegungen des letzten Jahrzehnts auf die Unterstützung und den Namen der Frau Reichskanzler verzichten mußten. Selbst im Theater sah man sie fast nur bei Hoffestlichkeiten. In ihrem häuslichen Kreise allerdings umgab sie sich, soweit die Pflicht des Tages es gestattete, mit Rittern der ftcien Republik. Von älteren Freunden verkehrten u. a. Adolf Wilbrandt und sein Sohn, der Professor (der das Wirtstöchterlein von Heiligenblut in Kärnten zur Frau hats, verkehrten Frau Costma Wagner, Alfred v. Berger, Paul Lindau, der Engländer Sidney Whitman, die Dichterinnen Elisabeth von Hehking und Aiita Kremnitz im Hause Bülow. Auch Ger- hart Hauptmann, der einst von der Hofgesellschaft verpönte „Weber"-Dichter, Richard Strauß und der kuriose Theaterdirektor Ferdinand Bonn^ waren Kanzlergäste. — Eine einzige kunstpolitische Tat ist dem persönlichen Einfluß der Fürstin Bülow zuzuschreiben: die gesetzliche Verlängerung des Urhcberschutzrechtes für Wagners „Parzival".
Aus dem Atrium wieder auf die Straße! Da rufen fliegende Buchhändler — oder vielmehr ihre jugendlichen Knechte — bereits ein historisch-wissenschaftliches Werk aus: „Bernhard Bülow 1900 bis 1909". Ja, die „Wissenschaft" reitet heute Galopp! Fast so schnell wie der brave Bäckermeister im Osten, der vor drei Tagen noch einen „Bülow- Kucheir" im Schaufenster hatte. Jetzt beißt er „Hollweg- Kuchen"! „Man ändert eben die Etikette", sagte der philosophische Meister.
Das Buch über Bülow sei übrigens, behauptet mein Freund, der Politikus, schon im November des vorigen Jahres in den Grundzügen abgeschlossen worden; unmittelbar nach der Interview-Debatte des Reichstags. . . .
Geschwindigkeit ist also keine Hexerei! Soweit es auf die technische Herstellung, den Buchdruck, ankommt (und an vielen Büchern ist die Leistung Gutenbergs allein bewundernswert!), scheint nichts mehr unmöglich. Gerade jetzt veröffentlicht das Tarifverzeichnis der B u ch d r u ck c r e i e n Deutschlands Zahlen, die solche Krästesummen bedeuten, daß einem die Augen übergehen! Trotz der modernen Setz--
