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Nr. 221,
Morgen - Ausgabe.
1. Matt.
Mecklenburg und der Mchslug.
Ein halbes Jahr ist vergangen, seit ebenso wie „einst im Mai" des Jahres 1908 abermals der Versuch gemacht wurde, mit Hilfe des außerordentlichen Landtages der beiden Grotzherzogtümer in Mecklenburg Zustände herzustellen, wie sie den konstitutionellen Einrichtungen nicht nur in Deutschlands sondern, nachdem setzt die Verfassung in der Türkei sichergestellt ist, auch denen in ganz Europa entsprechen. Jener Versuch scheiterte bekanntlich; Ende Oktober v. I. wurden die „getreuen 'stände" der beiden Mecklenburg unverrichtetersache nach Hause geschickt, und von der großen Versassungsaktion blieb nichts übrig als die großherzogliche Kundgebung, welche die Überzeugung zum Ausdruck brachte, „daß die Durchführung der Verfassungsreform, inbesondere die Beteiligung weiterer Bevölkerungskreise an der Landesvertretung für das Wohl des Landes ein unabweisbares Bedürfnis ist, und daß die Hierüber eingeleiteten Verhandlungen ungeachtet des ablehnenden Verhaltens der Ritterschaft fortgesetzt Vierden müssen, bis sie zu einem dem Lande dienlichen Ergebnis geführt haben".
Die Aussichten für ein solches „den: Lande dienliches Ergebnis" sind jedoch geringer denn je, und loenn die beiden mecklenburgischen Regierungen Ende Oktober v. I. bei der Schließung des außerordentlichen Landtages ankündigten, daß die Entscheidung über die zu treffenden Maßnahmen Vorbehalten bleiben müssen, so hat man bis jetzt vergeblich aus derartige Maßnahmen gewartet, obwohl in Massenpetitionen aus dem Lande immer dringender das Verlangen nach der Europaisierung Mecklenburgs zum Ausdruck gebracht worden ist. Da nun von Mecklenburg selbst anscheinend eine ernsthafte Verfassungsresorm nicht zu erwarten ist — denn der Versuch mit einem dritten außerordentlichen Landtag verspricht schwerlich bessere Erfolge — so ist es mit Befriedigung zu begrüßen, daß fetzt ein erneuter Versuch gemacht worden ist, das Deutsche Reich zugunsten der beiden verfassungslosen mecklenburgischen Großherzogtümer zu mobilisieren.
Die soeben im Reichstage eingebrachte nationalliberal-freisinnige Interpellation zur mecklenburgischen Verfassungsfrage stellt durchaus keinen neuen Schritt der Volksvertretung dar, sondern sie fällt unter den juristischen Begriff der „fortgesetzten Handlung". Solange der Deutsche Reichstag besteht, nämlich zuerst im Jahre 1871, dann 1873, 1871, 1893, 1905 und zuletzt im vorigen Jahre, ist iinmer wieder der Versuch gemacht worden, auf dem Wege der Ergänzung des Artikels 3 der deutschen Reichsverfassung dem verfassungslosen Zustande in den beiden Großherzog-
LerrilleLon.
Ein Edison Le§ MitLelalLsrs«
Ein interessanter Vorgänger Edisons, der ihm an Fülle und Energie des Erfindungsgeistes nicht unebenbürtig erscheint, wenn er auch freilich, durch ein widerstrebendes Zeitalter gehemmt, in seinen Erfolgen weit hinter dem großen Erfinder des neunzehnten Jahrhunderts zurückblieb, war Edward Somerset, Marquis von Worcester, dem George Frederic Stratton in „Scientific American" einen längeren Aussatz widmet. In der Geschichte der experimentellen Wissenschaften hat er zwar nur einen bescheidenen Platz bei der Erfindung der Dampfmaschine, aber in seinen Ideen und Plänen, in seinem Wollen und Wirken war er eine weit über die Grenzen seiner Zeit hinausschauende, schon ganz modern anmutende Persönlichkeit, ein Experimentator großen Stils. Wenn einer seiner zeitgenössischen Biographen von ihm sagt, „er habe nichts an und für sich für wahr gehalten, sondern alles durch das Zeugnis eines einwandsfreien Experiments erweisen wollen; er habe aus allem, was er dachte oder las, Stofs zu Erfindungen gezogen", so erinnert das an ein ähnliches Bekenntnis des „Weisen von Menlo-Park", der von demselben rastlosen Versuchseifer, dem gleichen Wunsch, durch Experimente seine Ideen zu beweisen, sich beseelt zeigt.
In den unrnhvollen Zeiten Karls I. von England, in der Ara der Revolution und Cromwells ragt die Gestalt Edward Sorrwrsets als eine fremdartige und doch gewaltige Erscheinung aus seiner Umgebung hervor. Einem uralten Geschlecht tapferer Soldaten und mächtiger Edelleute entsprossen. war er im Hosleben ausgewachsen und zu einem königstreuen Krieger geworden, der für seinen angestammten Herren Gut und Habe opferte. Nicht weniger als 350 000 i Pfund hat er aufgebracht, um Truppen gegen die Rebellen kmsznrüsten; er hat sich im Bürgerkriege selbst an ihre Spitze I gestellt. Nirgends trat ihm in seiner Erziehung und Um- 1 (cinna ein Hinweis aus jene wissenschaftlichen Beschäs-
Wiesbaden, Donnerstag, IS. Mai LSvS.
tümern ein Ende zu machen. Zuletzt hat der Reichstag im vergangenen Jahre mit großer Mehrheit einen Antrag angenommen, demzufolge hinter Artikel 3 der Reichsversassnng folgender Zusatz eingefügt werden soll: „In jedem Bundesstaat mutz eine aus Wahlen der Bevölkerung hervorgegangene Vertretung bestehen, deren Zustimmung zu jedem Landesgesetz und zur Feststellung des Staatshaushaltes erforderlich ist."
Die jetzt im Reichstags Angebrachte Interpellation richtet an den Reichskanzler die Anfrage, was er zu tun gedenke, nachdem die in dem Bundesratsbeschlutz vom 26. Oktober 1875 ausgesprochene „Erwartung, es werde den großherzoglich-mecklenburgischen Regierur,, gen gelingen. eine Änderung der bestehenden mecklenburgischen Verfassung mit dem. mecklenburgischen Landtag zu vereinbaren", nicht in Erfüllung gegangen ist und auch die von dem Stellvertreter des Reichskanzlers am 24. Januar 1905 zum Ausdruck gebrachte Annahme, es sei „ganz ausgeschlossen, daß die mecklenburgischen Regierungen es ausgegeben haben sollten und die niecklenburgischen Landstände es auf die Dauer ablehnen könnten, eine den modernen Anforderungen der Zeit entsprechende Verfassung in ihrem Lande herzustellen", sich> wenigstens soweit die Mehrheit der mecklenburgischen Ritterschaft_ in Frage kommt, als irrtümlich erwiesen hat. Diese Versuche des Reichstags, die mecklenburgische Verfassungfrage von Reichs wegen zu lösen, sind jedoch noch stets an der ablehnenden Haltung des Bundesrates gescheitert, der wenigstens bisher den Standpunkt vertrat, daß, wenn die mecklenburgischen Regierungen durch einen Zusatz zur Reichsverfassung verpflichtet würden, eine Verfassung einzufüljren, den beiden Regierungen die prak- tischen Mittel zur Durchführung jenes Beschlusses fehlen würden, wenn die derzeitigen Landesvertretungen aus ihrem Widerstande beharren. Diese Auffassung ist jedoch durchaus anfechtbar, da nach der überwiegen- den Meinung der Staatsrechtslehre,.- auch hier der Paragraph 76 Absatz 2 der Reichsvcrfassung in Frage kommt, welcher besagt: „Versassungsstreitigkeiten in
solchen Bundesstaaten, in deren Verfassung nicht eine Behörde zur Entscheidung solcher Streitigkeiten bestimmt ist, bat auf Anrufen eines Teiles der Bundesrat gütlich auszugleichen oder, wenn das nicht gelingt, im Wege der Reichsgesetzgebung zur Erledigung zu bringen."
Es wäre um so wünschenswerter, daß auch der Bundesrat sich endlich zu diesem Standpunkt, welcher der des Reichstags ist. bekennt, da man zu wissen glaubt, daß auch die beiden mecklenburgischen Groß- herzöge im Falle eines endgültigen Scheiterns der Re- form jenem letzten Ausweg nicht grundsätzlich abge- neigt wären. Wer aber von Mecklenburg selbst eine Besserung erwartet, der ist ein unverbesserlicher Optimist, und sollte man es wirklich, da alle guten Dinge drei sind, noch mit einem dritten Appell an die „ge-
tigungen entgegen, denen er sich später mit immer größerer Leidenschaft zuwandte. Mit 27 Jahren war er jedoch bereits von seinen Ideen und mechanischen Experimenten so erfüllt, daß er in einer seiner Burgen, Raglan Castle, Werkstätten einrichtete und einen geschickten Meister, den Deutschen Kaspar Kalthoff, zum Leiter berief, unter dessen Aussicht seine Ideen zur Aussührung gebracht werden sollten. Wenige Jahre später genügten ihm diese Werkstätten nicht mehr, sondern er erbaute in Vauxhall bei London besondere Gebäude und Laboratorien, die ihn allein 200000 M. kosteten. Die Gesamtsumme, die er für seine Experimente ausgc- geben hat, wurde auf eine Million Mark berechnet, für damalige Verhältnisse ein enormer Betrag, dessen Hingabe selbst bei einem so reichen Manne wie dem Marquis von Worcester allgemeines Aufsehen erregte. In die Wirren des Bürgerkrieges war Somerset als eifriger Parteigänger des Königs eng verstrickt, und nach der Hinrichtung Karls I. ging er in die Verbannung nach Frankreich. Seine Güter wurden eingczogen und er lebte drei Jahre in großer Armut. Seine gewaltigen Werkstätten in Vauxhall waren aber von dem Protektor Cromwell vor Zerstörung geschützt worden, und es war Kallhoff erlaubt worden, in seinen Arbeiten ruhig fortzufahren. Da litt es den Marquis nicht im fremden Laude, fern von seinem Lebenswerk; er kehrte nach London zurück und wurde hier drei Jahre im Tower gefangen gehalten.
Von hier aus verkehrte er mit seinem Werkmeister, schickte ihm Zeichnungen und Anweisungen zur Ausführung der Modelle und Maschinen, die auch in der Zeit des größten Unglücks ganz allein seinen Geist erfüllten und beherrschten. Genauere Einzelheiten über die Erfindungen Somersets sind uns hauptsächlich erhalten in einem 1663 von ihm veröffentlichten Werk, das den Titel „Ein Hundert Erfindungen" führte. Der Titel wurde von ihm selbst dahin erklärt, daß er hier hundert von ihm gemachte Erfindungen znsammen- gestellt habe, die soweit durchdacht und gefördert seien, daß jede von ihnen in der Praxis eingeführt werden könne; er veröffentliche nur die wichtigsten seiner Ideen, soweit er sich
57. Jahrgang.
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treuen Stände" versuchen, so würde dabei schwerlich ein anderes Ergebnis erzielt werden als auf jenem ersten mecklenburgischen Landtag, von dem Reuter erzählt und der eine Verfassung einsetzte mit dem Art. 1: „Allens bliwwt bi'n Ollen!"
Politische Übersicht.
Die Lage.
L. Berlin, 12. Mai.
Die Schwierigkeit der Lage beruht nicht bloß in dem Widerspruch der Konservativen gegen die Erb- anfalliteuer, sondern auch, wie man offen zugeben muß, in der Ungewißheit darüber, ob 400 Millionen indirekter Steuern von der sogenannten Blockmehrheit (den Block einmal als noch vorhanden betrachtet) werden ausgebracht werden. Nach verschiedenen Mitteilungen klingt e§ nicht unglaubhaft, daß Fürst Bülow, bevor er seine weiteren Entschließungen faßt, genauer darüber unterrichtet sein möchte, ob er auf ein Entgegenkommen von links her in Sachen namentlich dev Branntweinsteuer rechnen kann, ans ein Entgegenkommen, das ihn berechtigen würde, den Konservativen Opfer in bezug auf die Frage einer Besitzsteuer in irgendeiner hinreichenden Form zuzumuten, somit mutz die Lage auch von dieser Seite her als verworren und undurchsichtig bezeichnet werden, denn die freisinnige Fraktionsgemeinschaft wird begreiflicherweise keine Zugeständnisse machen können und wollen, wenn sie nicht ihrerseits bindende Versprechungen sowohl der Regierung wie der Konservativen empfängt, die ein Abgehen von der bisher innegehaltenen Richtung hinsichtlich der Liebesgaben allenfalls ermöglichen könnten. Würde diese Sicherheit nicht gegeben werden können, so müßte ein etwaiges Opfer_ der Freisinnigen nicht bloß nutzlos fein sondern die Partei auch aufs schwerste gefährden. Inzwischen hat sich ein weiteres bedenkliches Hindernis für das gesuchte Kompromiß ergeben, indem sich nämlich herausgestellt hat, daß die Frage einer Reichswertzuwachssteuer für Immobilien, wie sie die Finanzkommission ja vorgeschlagen hat, noch lange nicht spruchreif ist. In dev Konferenz beim Reichsschatzsekretär Sydow, an der neben Vertretern der einzelnen Bundesstaaten auch die Oberbürgermeister der großen Städte, sowie Vertreter der Wissenschaft, darunter Professor Adolf Wagner, teilnahmen, wurde nahezu einstimmig. festgestellt. daß bisher die Grundlagen fehlen, auf die hin eine Vorlage an den Reichstag gebracht werden könnte, ferner, daß die erwarteten großen Erträge eben nicht zu erwarten seien, und daß die Steuer bei günstigster Schätzung höchstens 12l/ 2 . bei noch optimistischerer und in besonders günstigen Jahren höchstens 20 Millionen bringen werde. Also kann Fürst Bülow den Konservativen in dieser Richtung nicht entgegemkommM.
ihrer noch erinnere, und auch nur Pläne, die er nach dem Jahre 1658 gefaßt habe, da seine früheren Aufzeichnungen ihm verloren gegangen seien. Eine ganze Reihe moderner Errungenschaften auf dem Gebiete der Technik ist hier bereits vorweg genommen und in allen Einzelheiten beschrieben. So erläutert er „eine Maschine, in der Tasche tragbar, die im Innern des größten Schisses zu jeder bestimmten Minute, bei Tag oder Nacht, selbst noch eine Woche nachher, bewirken kann, daß das Schiff unwiderruflich sinken muß". Es handelte sich um einen Explostonsstosf, der durch ein Glockenwerk zur Wirkung gebracht wurde, also um einen Vorläufer des modernen Torpedobootes. Des weiteren beschäftigt sich der Erfinder viel mit der eingehenden Erörterung von Sicherheitstüren und Vexierschlössern, durch die jeder Dicbesgefahr vorgebeugt wird. „Der Eigentümer kann", so heißt es von einem dieser Sicherheitsschlösser, „auch wenn es eine schwache Frau ist, mit leisem Handgriff die Stellung des Schlosses zehn Millionen Mal mehr verändern, als es selbst der Verfertiger oder ich, der Erfinder, weiß. Wenn es ein Fremder öffnet, so ertönt eine Alarmglocke, die der Eindringling nicht abstellen kann, und auch wenn es niemand hört, wird seine Hand in einer Fuchsfalle sestge- halten."
Somerset gibt die Konstruktion einer Baggermaschins an, die der heute gebrauchten Form bereits sehr nahe kommt; er scheint auch der Erfinder des hydraulischen Widders gewesen zu sein, denn er beschreibt unter anderen Wasserhebsmaschinen auch einen Stoßheber ganz genau. Sein verbesserter Revolver, den er sich 1661 patentieren ließ, ist bereits eine Art Magazingewehr mit Hinterlader-Einrichtung; er enthält „zehn Kugeln, die hintereinander abgeschosien werden können, so daß man mit einer einzigen Ladung zehn Diebe töten kann, ohne von neuem zu laden." Die Gedanken einer Universalschrift beschäftigten auch den Marquis, die die Völker untereinander näher verbinden sollte. Seine größte Erfindung aber war die „Fcner-Wasser-Maschine", die durch Dampf in Bewegung gesetzt wurde und in Vaux- hall mehr als acht Jahre in Tätigkeit war. Es war eine
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