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Nr. 185.
Wiesbaden, Donnerstag, 22. April ISOD.
57. Jahrgang.
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Ale CnlMlM der IuzeOsellAr.
Wenige Einrichtungen haben sich in kurzer Zeit so ausgezeichnet bewährt und so uneingeschränkten Beifall gesunden wie die Jugendgerichte. Am 1. Januar 1908 wurde in Cöln das erfte Jugendgericht eröffnet und im Lause eines Jahres ist man in fast allen größeren Städten diesem Beispiele gefolgt.
Es ist dabei zu betonen, daß — eine für Deutschland immerhin erwähnenswerte Tatsache -— die Jugendgerichte nicht aus Grund eines Gesetzes geschaffen, sondern aus der Einsicht ihrer Notwendigkeit im Verwaltungswege den eigentlichen Gerichtshöfen gewissermaßen als Nebengerichte angegliedert wurden. In Amerika und England bestehen Jugendaerichtshöfe bereits seit geraumer Zeit, in England mit dem Erfolge, daß hier als dem einzigen unter allen Kulturländern die Kriminalität der Jugendlichen in der Abnahme begriffen ist.
Es leuchtet ein, daß Institutionen, die lote die Jugendgerichte ein vollständiges Novum in der deutschen Gerichtsbarkeit darstellen, nicht mit einem Schlage etwas Vollkommenes sein können, sondern aus der Praxis heraus sich allmählich auf eine immer höhere Stufe emporarbeiten müssen. Die Erfahrung eines Jahres hat einmal gezeigt, daß die Jugendgerichte einen zweifellosen Fortschritt in der Rechtspflege darstellen, sie hat im weiteren, wre auch die kürzliche erste Tagung der Zentrale für Jugendfürsorge bewies, manche wünschenswerte Fingerzeige sur die'künftige Entwicklung gebracht.
Es ist in erster Linie sestziistellen. daß das Verständnis jugendlicher Verbrecher und ihrer Straftaten eigens vorgebildeter Richter bedarf, die dadurch, daß sie sich allein und dauernd hiermit beschäftigen, me Fähigkeit gewinnen, die jugendliche Psyche und die Antriebe, die sich hier geltend machen, zu beurteilen. . Es ist daher notwendig, daß alle Straftaten Jugendlicher
von denselben Richtern, die sich nur hiermit zu befassen haben, von Anfang bis zu Ende behandelt und daß sie nicht den sonstigen Strafrichtern übertragen werden. Es ist ferner notwendig, daß dem Jugendrichter m einem Stamm sozialpolitisch ausgebildeter Kinder- und Nervenärzte Hilfe erwachsen, die seine Berater auf den Gebieten werden, die seiner Erkenntnis ferner liegen. Es ist weiter zu fordern, daß auch alle übrigen in Frage kommenden Körperschaften, insbesondere die kommunalen, die bei einer eventuellen Fürsorgeerziehung zuerst in Tätigkeit treten, sich an der Aufgabe beteiligen. Es ist von sehr wesentlicher Bedeutung, wenn es dem Richter möglich ist, über die erste Erziehung, über die Eltern, die erste Umgebung des jugendlichen Verbrechers sichere Anhalte zu bekommen. Empfehlenswert scheint hier die Einrichtung in Mainz, wo einem städtischenErziehungsbeirat die Überwachung sämtlicher Zwangszöglinge übertragen ist und wo diesem in ehrenamtlich tätigen Frauen, Lehrern, Geistlichen wertvolle Hilfskräfte zur Seite stehen.
Sind damit die Voraussetzungen für das der eigentlichen Untersuchung vorausgehende Verfahren skizziert, so bedarf ebenso das eigentliche Strafverfahren einer Regelung. Es ergibt sich aus dem Vorhergehenden. daß jeder einzige Fall individuell, d. h. verschieden je nach der Art der Erziehung, dem Charakter, dem gesundheitlichen Zustande des Jugendlichen behandelt werden muß. Es leuchtet ein, daß Art des Vergehens Berück
sichtigung finden muß. daß eine aus jugendlichem Übermut oder Unüberlegtheit begangene Handlung anders zu beurteilen ist als ein Roheitsverbrechen oder eine mit Überlegung begangene Straftat. Es ist zu berücksichtigen, wie weit die Einsicht der Strafbarkeit vorhanden war. Wesentlich ist, daß keine Berührung mit erwachsenen Verbrechern stattftnden darf, daß Untersuchungshaft ,möglichst zu vermeiden rst und wenn sie notwendig wird, eigene Haftzellen nur für Jugendliche geschaffen werden. Dies gilt in erhöhtem Maße, wenn Straftaten notwendig werden, für Gefängnisse. Die schlimmste Gefahr für den jugendlichen Verbrecher besteht darin, daß er in? Gefängnis von den erwachsenen Verbrechern in ihren Bereits' gezogen und hier erst gilm wirklichen Verbrecher verfichrt und auf der schiefen Bahn festgehalten wird.
Endlich bedürfen die Vorschriften über Strafvoll- streckung der Regelung. Es fehlt an bestimmten Vorschriften in Deutschland über bedingte Verurteilung und es erscheint wünschenswert, hier gesetzliche Festlegungen zu schaffen, für die die bisherige Praxis der Jugendgerichte schon heut genügende Unterlagen gibt. Jedenfalls läßt die bisherige Entwicklung der Jugendgerichte erhoffen, daß sich hier ein erfreulicher Fortschritt vollzieht, der manchen sonst verlorenen wngen Menschen der bürgerlichen Gesellschaft wiedergibt.
Feuilleton.
(2. Fortsetzung.) (Nachdruck verboten.)
Mexikanische ZtiergesechtE.
Von Dr. W. Bergmann.
Wieder ein Hornsiqnal und der interessanteste Teil des Stierqesechts beginnt. .Der interessanteste und ästhetisch befriedigendste Teil des Stiergefechts ist das Auftreten der Banderilleros entschieden, denn hier wird die höchste Gewandtheit und der größte persönliche Mut entfaltet. Deshalb steht auch der Bandc- rillero hoch in der Gunst des Publikums und es kommt vor, daß derMatador, der sich sonst hoch erhaben über den Banderilla dünkt, , noch einmal zu ben Bandexillas greift, um seine Gewandtheit zu erproben und den Zuschauern zu zeigen, daß er auch diese Kunst noch nicht verlernt hat.
Während der Capeador sein Capa hat, um den Stier von seiner .Person abzulenken, ebenso wie der Matador die Muleta außer seinem Degen, und während der Stier eigentlich das Pferd und nicht den Picador, dessen Beine, als die gefährdesten Körperteile, noch dazu durch schwere Bleischieuen geschützt sind, angreift hat der Banderilla keinerlei Schutzmittel, denn seine Banderillas, die kurzen, mit Widerhaken versehenen, bunt geschmückten Spieße, kann man nicht als Waffe bezeichnen. Er darf sich auch nur rm alleräußersten Falle, ebenso wie der Matador, durch einen Sprung über die Schranke retten, will er nicht einen Entrüstungssturm bei den Zuschauern heraufbe-
schpwreMdor £ an& eine Banderilla hin und her bewegend, sucht der Banderillero die Aufmerksamkeit des Stieres auf sich zu lenken, denn er darf nicht etwa dem ruhig dastehenden Stier die Banderillas auf die Schultern setzen, sondern der Gegner muß sich im Angriff befinden. Dazu gehört natürlich ein richtiges
Erfassen des geeigneten Moments und kaltblütiges, kräftiges Zustoßen, denn die Banderillas dürfen nicht hinter die Schulter gesetzt werden und müssen so fest haften, daß sie vom Stier nicht abgeschüttelt werden können. Selten gelingt dies beim ersten Angriff, läßt der Erfolg aber allzu lange auf sich warten, so wrrd das Publikum ungnädig, und setzt der Banderrllero viellercht nur eine Banderilla, oder schüttelt der strer sie ab, so erhebt sich ohrenbetäubendes Heulen und Pfeifen, das nicht eher verstummt, als bis der Ungeschickte ein neues Paar Banderillas kunstgerecht angebracht hat. Der Stier sucht sich durch gewaltige Sprünge und durch Hinundherwerfen fernes Körpers dieser. lästigen Zierde zu entledigen, sino dre Banderillas aber" bis zu den Widerhaken hineingestoßen, so gelingt ihm dies natürlich nicht.
Gewiß ist die Anwendung der Banderillas eine Grausamkeit, aber man verzeiht sie ziemlich leicht in Anbetracht des persönlichen Mutes und der Geschicklichkeit, die dazu gehören, sie anzubringen- Wenn allerdings, wie dies manchmal geschehen soll, Feuerwerks- körper in den Banderillas angebracht werden, die auf. dcnl Rücken des Stieres zur Explosion gelangen und diesen zur völligen Raserei bringen sollen, so ist dies als eine überflüssige und nichtsnutzige Grausamkeit zu
bezeichnen. ,,
Haben zwei oder drei Banderilleros ihre Geschicklichkeit gezeigt, so tritt der Matador in die Arena. Ist er ein bekannter ..Stern", so begrüßt ibu großer Jubel. Er tritt vor die Loge des Präsidenten, erklärt, daß er den Stier in gewohnter Weise durch einen Stoß töten werde und widmet ihn einem Staate, einer Person, meist einer weiblichen, oder einer Sache. Dft wendet er sich dann an die Menge und erklärt, daß er den Stier in einer ganz bestimmten, von dem Publikum besonders geschätzten Weise treffen werde. Daraus wirft er, wie dies auch die übrigen Toreros tun, Capa und Barett ins Publikum und es gilt als eine besondere Ehre, einen dieser Gegenstände halten zu dürfen,
Die neue Lage in der Türkei.
Reschard Effendi.
Über den in den letzten Tagen vielgenannten Prinzen, der bei einer nach den neuesten Meldungen allerdings wieder unwahrscheinlich gewordenen Abdankung Abd ul Hamids als Herrscher folgen würde, erfahren wir von unterrichteter Seite folgendes: .. Reschard Effendi (die Prinzen kaiserlichen Geblütes führen den Titel „Effendi" hinter ihrem Namen) ist ein Mann von 65 Jahren und der dritte Bruder des bisherigen Sultans Abd ul Hamid. Er ist am 3. November 1814 geboren und somit ungefähr zwei Jahre jünger als der bisherige Sultan, der am 22 September 1842 in Konstantinopel das Licht der Welt erblickte. Als türkischer Sultan wird er der 35. Souverän von: Stamme Osmaus und der 29. nach der Eroberung Konstantinopels sein. Er lebte als Gefangener m einem Palast am Bosporus, wohin ihn sein Bruder nach Antritt seiner Regierung verbannt hatte. Dadurch ist es gekommen, daß Reschard Effendi in der Öffentlichkeit wenig bekannt geworden ist, und daß sogar türkische Großwürdenträger, die im allgemeiner: über die Verhältnisse am türkischen Hofe genau Bescheid wissen, von ihm noch sehr wenig positive Züge kennen. Bekannt ist nur, daß er im Jahre 76 nur mrt knapper Mühe und Not dem Tode entging, den ihm sein Bruder oder vielmehr die damaligen Verschworenen bei der Entsetzung des Großsultans Murad V. zugedacht hatten. Die Schreckenstage haben sehr lange auf das weiche und empfindliche Gemüt des kommenden Sultans nachgewirkt. Reschard Effendi wird vor: Leuten, die mehrfach mit ihm als Gouverneure in Berührung kamen, als sehr zarter, sentimentaler und nicht sehr energischer Charakter geschildert. Die ziel- bewnßte Energie und diplomatische Schlauheit des Abd ul Hamid fehlen ihm jedenfalls vollkommen.. Er wäre auch nie imstande gewesen, von selbst seinem Schicksal eine andere Wenduirg zu geben, wenn rricht der Umschwung in der Türkei, der in: vorigen Jahre erfolgte, ihn in seine Rechte eingesetzt hätte. Er,, ist jedem Konspirieren abhold und lebt als tiefreligiöser Mann vollkommen von den politischen Geschäften zurückgezogen, bis an ihn die Aufgabe herantreten wird, die Zügel der Regierung zu üb-nehmen. Aus diesem Grunde fehlt ihm auch jeder despotische Zug, von denen der bisherige Sultan nur zu viele hatte. Deshalb ist es auch sicher, daß er in jeder Beziehung sich den Verhältnissen anpassen und konstrtutronell leben wird. Da er für seine Vergangenheit ein Mann von verhältnismäßig moderner Bildung ist, so bringt er den Ideen der Jungtürken auch ein ganz anderes Interesse entgegen wie Sultan Abd ul Hamid- Es fehlt ihm ferner jeder egoistische Zug, während Abd ul
während der berühmte Matador sich mit dem Stier herumbalgt.
In der rechten Hand trägt er die „Espada",, erneu langen, haarscharf und zweischneidig geschlissenen Degen mit einfachem Bügel und Parierstange. Die linke Hand hält, über einen kurzen Stock gehängt, die „Muleta", ein Tuch wie die Capa, jedoch von scharlachroter Farbe. Noch ist der Stier nicht genügend ermüdet und so reizt ihn der Matador mit der Muleta. Er befleißigt sich dabei möglichst ruhiger, gemessener Bewegungen, und wo der Capeador beim Ausweichen zur Seite springt, tritt er nur ruhig zur Seite. Dies wird ihm aber auch durch die bereits weit fortgeschrittene Ermattung des Stieres ermöglicht.
Dies Spiel dauert so lange, bis auf den dringen- den Wunsch des Publikums ein Signal das Ende des Kampfes ankündigi. Der Mgtador tritt dicht vor den Stier. Die Muleta hält er mit der linken Hand auf seine rechte Seite, um so Gelegenheit zu einem günstigen Stoß zu haben. Mit dem Degen zielend ist der rechte Arm wagrecht ausgestreckt. Da beginnt der Stier den Angriff. Mit einem flinken Satz springt ihm der Matador entgegen, niit dein Degen von rechts nach links zustoßend, um dann blitzschnell auszuweichen. Wie angewurzelt steht der Stier, dann beginnt er zu schwanken. Breit stellt er sich hin, um nicht zu fallen, dann bricht er vorne znsammeir, um gleich darauf sich aanz niederznlegen zum Sterben. DerStoß hat Herz und Lunge durchbohrt und somit ist der Gnadenstoß, den der schnell herbeieilende „Cachetero" ihrn von hinten mit einem kurzen, starken Dolch gibt, überflüssig, aber jedes gefallene Pferd, vorausgesetzt, daß es sich nicht mehr erheben kann, sowie jeder Stier erhält den Gnadenstoß. Ist der Stier jedoch so schlecht getroffen, daß die Tätigkeit des Cachetero notwendig ist, so bricht ein unbeschreiblicher Tumult kos- Meist ist der Stoß jedoch sicher und kräftig geführt, ja ich habe es selbst gesehen, daß ein Matador einen Stier buchstäblich durchstieß, indem die Klinge, die an der Schulter ein-
