Einzelbild herunterladen
 

Verla« Langgass« 27.

Tngblatt-Haus".

Gch»ller«Halle geöffnet von 8 Uhr mergen»

LiS 8 Uhr abends.

26,000 Momenten.

ohne Bringer- . .. Bestellgeld.

urmtMtn K *® en Seilen ber Stabt; ln'BieBriä: H»"z« »ZWL uibln bm I

benachbarten Säuberten und int Nheingan die betreffenden Tagblatt-Träger. '

Anzeigen-Attnahine: Für die Abend-AuSgabe bir 12 Uhr mittags; für die Morgen-Ausgabe bis 8 Uhr nachmittag?.

2 Tagesausgaben.

Fernsprecher:

Bcrlag (Expedition) 2953, Redaktion SS, Druckerei 3386.

Rufzeit von 8 Uhr morgens bis 8 Uhr abends.

Aiizeigeti-Breis für die Zeile: 15 Pfg. für lokale Anzeigen imArbeitsmarkt" undKleiner Anzeiger" in einheitlicher Satzsorm; 3!) Pfg. in davon abweichender Satzausführmia, sowie für alle übrigen lokalen Anzeigen; so Pfg. für alle auswärtigen Anzeigen; 1 Wk. für lokale Reklamen; 2 Ml. für auswärtige Reklamen. Ganze, halbe, drittel und viertel Seilen, durchlaufend, nach besonderer Berechnung. Bei wiederholler Aufnahme unveränderter Anzeigen in kurzen Zwischenräumen entsprechender Rabatt.

Für die Aufnahme später eingereichter Anzeigen in die nächsterfcheinende Ausgabe wird keine Gewähr übernommen.

Nr. *28.

Wiesbaden, Sonntag, 14. März 19©9.

57. Jahrgang.

Morgen - Ausgabe.

_ 1. Matt.

Das DeLs gegen Las UeLorecht.

. Eins soeben vom Amtsblatt des Heiligen Stuhls, den Acta Pontificis Maximr, veröffentlichte Bekannt­machung übermittelt der erstaunten Welt die über­raschende Tatsache, daß der Vatikan in aller Stille und aus eigenem Recht, teilweise schon vor Jahren, eine wesentliche Änderung der Bestimmungen für die Papstwahl vorgenommen hat. Die für die Öffentlich­keit bedeutsamste dieser Änderungen ist in der Bulle iCommissum nobis vom 20. Januar 1904 enthalten, die sich gegen das heißumstrittene Vetorecht ein­zelner Mächte Lei der Papstwahl richtet, indem sie füllen Kardinalen und allen anderen, die einen Teil am Konklave haben", verbietet,unter irgendwelchem Vorwände von irgend einer weltlichen Macht Len Auf­strag anzunehmen, ein Veto geltend zu machen, sei es auch nur unter der einfachen Form eines Wunsches." Dieses Verbot soll sich auf alle Interventionen/ Ver­mittlungen und gleichviel welche andere Art und Weise, wodurch weltliche Mächte sich in die Papstwahl einzu­mischen wünschen, erstrecken.

Ebenso bemerkenswert wie die mehr als vier Jahre hindurch erfolgte Geheimhaltung dieser einseitig voll­zogenen Aufhebung des Vetorechts ist der Umstand, daß dieses Vorgehen des Vatikans wenige Monate .nach dem letzten Versuch der Ausübung dieses (Rechtes erfolgt ist. Es war bei der letzten Papstwahl, laus der der Patriarch von Venedig, Guiseppe Sarto, (als Papst Pius X. hervorging, wo der Kardinal-Erz­bischof von Krakau, Dr. Puzyna, erklärte, daß er, falls der damals mit Recht als Parteigänger Frank­reichs geltende Kardinal Rampolla für die Wahl in Betracht käme, im Namen Österreich-Ungarns von der Exklusive Gebrauch machen werde. Der Kardinal­staatssekretär erklärte daraus, daß er ini Interesse des kirchlichen Friedens von seiner Wahl abzustehen bitte, verwahrte sich, aber zugleich ausdrücklich gegen das Recht irgend eines Staates, ein solches Veto einzulegen. Es war bekannt, daß damals eine starke Bewegung unter den Kardinälen für die ausdrückliche Aushebung des Vetorechtes entstand; daß diese Bewegung aber schon wenige Monate danach zum Ziele führte, das er­fährt die überraschte Welt erst jetzt durch die Veröffent­lichung des päpstlichen Amtsblattes.

Wie steht es nun mit der einseitigen Aus­hebung dieses von jeher heißumstrittencn Vetorechtes? Um darüber Klarheit zu gewinnen, ist es erforderlich

festzustellen, wie es mit diesem Recht stand. Die Stellung der Mächte zur Papstwahl hat sich im Laufe der Zeiten sehr gewandelt. Ursprünglich hatte der Papst der kaiserlichen Bestätigung bedurft, aber die Synode von 1179 verneinte dieses Recht. Trotzdem hatten Frankreich, die . italienischen Staaten und Spanien auch nachdeni noch vielfach, und mehrfach auch das Deutsche Reich, einen entscheidenden Einfluß auf die Papstwahl ausgeübt, doch zeigte sich schon in der Form der Einmischung eine Abschwächung. Früher er­folgte sie durch Listen mit den Namen der genehmen, dann mit den Namen der nichtgenehmen Kandidaten. Allmählich beschränkten sich aber die Staaten auf die offene Exklusiv e", das heißt aus die Mittei­lung im Konklave, daß gegen bestimmte Kardinale mehr als ein Drittel der stimmen gesichert sei, und endlich auf dieformale Exklusive", das heißt auf die einfache Ablehnung bestimmter Kandidaten. In dieser Forni ist das Ausschließungsrecht bis in die neueste Zeit hinein ausgeübt worden. So erklärte aus der Konklave von 1721 der deutsche Kardinal Althan den Kardinal Paoluzziim Namen des Kaisers" für aus­geschlossen, woraus der Kandidat auch fallen gelassen wurde. Im Jahre 1800 machte Österreich-Ungarn von dem Veto gegen den Kardinal Gerdil und 1823 gegen den Kardinal Severeli Gebrauch und im Fahre 1830 erhob Spanien gegen den Kardinal Giustiani Ein­spruch. Bei der Wahl Pius' IX. im Jahre 1846 traf der mit einem Protest beaustragteBevollmächtigteÖster- reichs Kardinal Gaysruck zu spät in Rom ein, und bei der Wahl Leos XIII. wurde keinerlei Einspruch geltend gemacht. Seit dem Jahre 1830 war also der öster­reichische Einspruch bei der letzten Papstwahl der ein­zige Fall einer formalen Exklusive.

Was die römische Kirche selbst betrifft, so hat sie das Recht der Einmischung der Mächte wiederholt und energisch bestritten, und den Standpunkt des Vatikans bis zu der am 20. Januar 1904 erfolgten Aufhebung des Vetorechts kennzeichnet am besten folgende Aus­lassung im Staatslexikon der Görres-Gesell- schüft:Seit dem 16. Jahrhundert gestattete man Österreich, Spanien und Frankreich die Ausübung einer Exklusive eines ihnen mißliebigen Kardinals. Die Exklusive kann nur einmal und nur vor beendeter Wahl geltend gemacht werden. Ob sie Berücksichtigung findet, hängt vom Ermessen des Kardinalkollegiums ab. In einem Rechte wurzelt die Exklusive so wenig, daß Gregor XV, in der Bulle Xekerni patris die Exklusive beseitigt hat. Aber auch schon vorher hatten die Päpste, nur nicht direkt und unmittelbar, die Ex­klusive verworfen." ' r-"

Das von den meisten Staatsrechtlehrern den drei Mächten Österreich-Ungarn, Frankreich und Spanien,

von einigen auch Deutschland zugesprochene, von dem Vatikan aber stets bestrittene Recht der Exklusive schwebte freilich völlig in der Luft, da diesem Recht die Machtmittel, es durchzusetzen; fehlten. Eben deshalb spricht auch die Wahrscheinlichkeit dafür, daß die in Frage komnienden Mächte sich mit der einseitigen Auf­hebung dieses Rechtes, von der die Regierungen mög­licherweise schon längst, bevor die Öffentlichkeit etwas davon erfuhr, in Kenntnis gesetzt wurden, abfinden werden, schon deshalb, weil nicht recht einzusehen ist, mit welchen Mitteln ein etwaiger Einspruch durchge- führt werden sollte. Dazu kommt, daß für die Ver­öffentlichung der Vetoaufhebung ein besonders günsti­ger Zeitpunkt gewählt ist, ein Zeitpunkt, in den: die in Frage kommenden Mächte, insbesondere das am meisten interessierte Österreich-Ungarn, mit weit ein­schneidenderen, mit europäischen Fragen von aller- ernstester Bedeutung beschäftig sind.

Politische Übersicht.

Soziale Wohltätigkeit.

** Wiesbaden, 13. März.

Wenn vor einigen Jahrzehnten in Deutschland durch ein großes Unglück zahlreiche Familien ihrer Er­nährer beraubt wurden, waren Witwen und Waisen fast lediglich, außer geringen Armenunterstützungen seitens der Gemeinden, aus private Wohltätigkeit an­gewiesen. Wohl setzte diese Wohltätigkeit in der Regel ein, aber die finanzielle Hilfe bedeutete doch oft nur einen Tropfen auf einen heißen Stein und das Ende vom Liede war:Laß sie betteln geh'n, wenn sie hung­rig sind." Welch eine ungeheure Wandlung ist seither vor sich gegangen. An die Stelle oder an die Seite der launischen, unbestimmten, privaten Wohltätigkeit ist seither vielfach bei uns die gesetzliche, soziale Fürsorge getreten, nicht als eineWohltat, als ein oft demütigen- des Almosen, vielmehr als ein Recht, das die Betroffe­nen zu beanspruchen haben. Vieles bleibt ja noch zu tun übrig und bei allen unfern Fürsorgegesehen ist wegen des noch bestehenden Mangels eines allgemeinen Witwen- und Waisenverforgungsgesetzes etwa eine Arbeiterwitwe mit ihren Kindern, die plötzlich durch eine Krankheit ihren Mann verlor, ebenso übel daran, wie sie es vor Jahrzehnten gewesen wäre, als die soziale Gesetzgebung noch nicht so wohltätig einsetzte. Aber bei Massenkatastrophen, wie bei der vonRadbod, welche 342 Opfer forderte und über 800 Menschen zu Witwen und Waisen machte, ist das unverständige Geschrei von Not und Elend doch dahin zu modifizieren, daß es sich im wesentlichen nur um einen erschütternden, mitleid-

KemüeLmr.

(Nachdruck verboten.)

Anker anderer Sonne.

Erinnerungen an bejt fernen Osten.

Original-Artikel für dasWiesbadener Tagblatt".

Von I. Kaisler.

VI. In Japan.

Wir Europäer haben alle einmal das Jäpanfiebcr gehabt. Zuerst die Maler, als die modernen Franzosen sich die Geheimnisse der japanischen Malerei entschleier­ten und sich dorther neue Farbenwunder und ueue Träume von graziöser Schönheit holten. Später die Literaten, als Lafcadio Hearns seltsame Bücher bekann­ter wurden, mit ihrer zärtlichen Verliebtheit in alles Japanische und ihrer nervcnauswühlenüen Beredsam­keit, wie sie sonst nur die erotische Leidenschaft hat. Zuletzt die breiten Massen, als der Krieg mit Rußland dieses kleine Volk, das nur still für Kunst und Schön­heit zu leben schien, plötzlich in grell und blendend be­leuchteter Hc-rosgeste auf dem Schlachtfeld zeigte.

Als ich ausrciste, war ich sicher von allen drei Japanfiebern besessen. Ich hatte die enorme Wirkung der japanischen Malerei ans unsere staunend bewundernd, Lafcadio Hearns Bücher mit gläubig glühender Phan­tasie gelesen, und meine Japanerbegeisterung in dem großen Krieg war so furioso wie die nur irgend eines' Deutschen. In den vielen Ungewißheiten und Ungc- ahntheiten dieser Reise stand mir nur eins -nnerschütter- lich fest. Es mochte vieles Große, Unerhörte kommen, nichrö würde sein können, was so schön wie Japan sein würde. Zäh und fest war das wie kindischer Märchen­glaube. Aber das Fieber kühlte sich während der Fahrt merklich ab. Würde einer fragen: Was haben die sv verschiedenartigen Menschen des fernen Ostens von Indien bis Schanghai hinauf, die oft scheinen wie die Bewohner verschiedener Erdteile, Gemeinsames? so müßte eine aufrichtige Antwort sagen: nichts als die gemeinsame Abneigung, ja den gemeinsamen Haß gegen

die Japaner. Engländer, die japanischen Bundesge­nossen, voran, Deutsche, Holländer, Franzosen, Belgier, Italiener da draußen, sie alle schimpfen wütend auf die Japaner. Inder, Malayen, Chinesen, sie alle schimpfen wütend auf die Japaner. Sie schimpfen über die in­dustrielle und Händlerische Unehrlichkeit der Japaner, sie werden immer wieder zornig bei dem Gedanken an die unerträgliche Arroganz der politischen und persön­lichen Prätentionen der Japaner. Und ein Dutzend kleiner persönlicher Erlebnisse demonstrieren uns bald, daß diese landerfahrenen Stimmen sicher nicht ganz un­recht haben. Als wir in Nagasaki landen, ist statt der einstigen Bewunderung nur Mißtrauen, Zweifel, und eine seltsam quälende Zwiespältigkeit in mir, wie immer, wenn ein lieber Traum, der uns jahrelang gut Freund begleitet hat, unS plötzlich vor der am Wege aufstehenden Harten Wirklichkeit treulos verläßt.

Ein paar kurze Stunden in Nagasaki. Ein Bnuunct- gang durch ein paar Straßen der japanischen Stadt, über den Markt, ein Aufstieg znm Tempel über der Stadt. Und bei der Rückkehr an Bord sind alle Zweifel, alle, Mißtrauen, alle Zwiespältigkeiten vergessen. Und ich bin wieder in jener kindlichen Märchengläubigkcit, mit der ich einst zum erstenmal Lafcadio Hearns Bücher las. Und was ich gesehen habe, ist dabei gar nicht viel. Ein paar kleine japanische Frauen mit ihren Babys auf dem Rücken, ein paar kleine japanische Ladengeschäfte, und einen Tempelhain.

Aber diese kleinen japanischen Frauen tragen ihre linienschönen Gewänder mit einer ganz bezaubernden natürlichen Anmut. Nun begegnen sich zwei Bekannte und begrüßen sich. Ein Senken der Schirme in altvor- geschriebenen Formen, stilstrenge Verneigungen, fcinge- zirkclte Pas vor und zurück das ganze wie eine gra­ziöse Pantomime zu einer einschmeichelnden geheimnis­vollen Musik. Und die kleinen Babys, in den über­langen Hängeärmeln ihrer hellfarbcnglühenden Kimo­nos, wie richtige große Märchengartenschmeiterlinge.

Da das offene Ladenzimmerchen eines ärmlichen öffentlichen Schreibers. Warmtönig schimmern die Papierwände, Heller wiederholt sich ihr Ton in den

sauberen Bodenmatten. Ein ganz niederes, schemel- artiges Schreibpult, ein Stoß Bücher daneben, das Ganze überdacht von einem hohen über und über golden blühenden Azaleenast, der aus einer mächtigen dunkel­blauen Base emporwächst. In der anderen Hälfte des Raumes nur eine schmale, bis zur Deckenhöhe steigende Etagere, in deren Mittelfeld neben einem tiefrot leuch­tenden Lackkasten ein kleiner dunkler Bronzebuddha thront. Wie wenige Mittel! Und das Ganze doch durch feinste Auswägung aller Anordnungen im Raum zu höchster harmonischer Schönheit erhoben. Später sah ich noch prächtigste Wunder dieser spezifisch, japanischen Raumöichtkunst in alten Daymokastellen und in den Kaiserpalästen. Nie aber hat sie wieder so tief zu mir gesprochen wie hier, wo sie in dem kleinen Schrei­berzimmer die dürftigste Armut zu so beglückendem Schönheitsreichtum verklärte.

Die geheimnisvollen Märchen, die seltsamen Wunder, die einschmeichelnden Zaubereien Alt-Japans müssen langsam vor der unwiderstehlich andrängenden modernen Wirklichkeit weichen. Noch ist es ein Kamps. Die alte Schönheit behauptet sich noch vielerorts, das Neue muß vielfach noch Schleichwege suchen. Aber schon ist der endgültige Ausgang des Kampfes nicht mehr zweifelhaft. In der von der großen Vergangenheit träumenden Einsamkeit alter Tempel recken sich brutal Hohe, roh zubehauene Maste aus, von denen elektrische Bogen­lampen baumeln, die grotesken Siegesstandarten der neuen Zeit. Viele alte hochmütige Taymokastelle, die einst in Anlage und Bau ihre aristokratische Exklusivität nicht genug betonen konnten, sind gut demokratische Militürkaserneu geworden. Und von den schönsten Plätzen müssen die großen berühmten Teehänser ver­schwinden und modernen Hotels im letzten amerika­nischen Stil Platz machen. Die Geisha muß dem englisch dressierten Boy weichen.

Doch noch gibt es Orte und Stätten in Japan, um die die neue Zeit wie in achtungsvoller Scheu herum- geht, vor denen sie wie in unwillkürlicher Ergriffen­heit durch all die harmonische Schönheit in ihrer Ver- waudlstngsarbeit noch Halt macht. Unter diesen, selbst