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Mr. NL. Wiesbaden, Donnerstag, 82 . Februar 27 . Fahrgang.

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Das Sleurrkompromrß.

Am Donnerstag, am Tag nach Aschermittwoch tritt die Steuer- und Finanzkommission des Reichs­tags wieder zusammen, um die noch immer mit einem geheimnisvollen Schleier bedeckten Vorschläge der Sud­kommission entgegenzunehmen. Es dürfte wohl so etwas wie Aschermittwochstimmung sein, wovoir nicht bloß die Vertreter der Regierung, sondern auch die Mehr­zahl der Kommissionsmitglieder erfüllt sein werden, denn die hoffnungsvolle Fastnachtsstimmung, mit der die große Aktion der Reichsfinanzreform eingeleitet wurde, ist längst verslogen, und der Vater dieser Re­form, der Reichsschatzsekretör Sydow, mag Wohl trauernd seufzen: Fallen seh' ich Blatt auf Blatt!

Das letzte Blatt war die N a ch l a ß st e u e r, die heute noch als ein geistreicher Gedanke von vor­gestern erscheint. Auf der weuemu>enßmmumg des Lundes der Landwirte ist die Nachlaßsteuer, die der Staatssekretär Sydow als die conditio sine qua non der Reichsfingnzreform bezeichnet hatte, als eine tote Sache behandelt worden, und auch die Verbündeten Negierungen scheinen bereits auf dieunumstößliche Bedingung" verzichtet zu haben und zu denken: es geht auch so!

Aber ob es wirklich geht, das scheint doch noch die rage zu sein. Zwar gehen die Angaben über den orschlag der Subkommission, demzufolge der Plan einer Nachlaßsteuer, der Erhöhung der Erbschaftssteuer und der Einführung des staatlichen Erbrechtes fallen und an dessen Stelle eine Erhöhung und Ver­edelung der Matrikularbeiträge treten soll, noch einigermaßen auseinander, aber das, was bisher darüber bekannt geworden ist, gibt doch zu ganz erheblichen Bedenken Anlaß. Der Plan der Reichs­finanzreform war auf dem Grundsatz aufgebaut, daß neben der Erhöhung der indirekten Steuern, die auch die großen Massen treffen, eine entsprechende Belastung des Besitzes treten soll, die eben durch die Nachlatz­steuer und den Ausbau der Erbschaftssteuer und allen­falls noch durch die Erhöhung der Matrikularbeiträge vertreten wurde. Auf diesen Matrikularbeiträgen, die bekanntlich dadurch entstanden sind, daß die eigenen Einnahmen des Reiches zur Deckung der Ausgaben nicht ausreichten und so Zuschüsse der einzelnen Bundesstaaten nach Maßgabe der Bevölkerung not­wendig machten, baut sich der Vorschlag der Sub- kommission auf.

Die Regierungsvorlage wollte die Matrikularbei­träge. erhöhen, während den Bundesstaateu anderer­seits die gestundeten Matrikularbeiträge erlassen wer­den sollten, eine Großmut, durch welche die Steuer» korrmnssion sa bereits einen Strich gemacht hat. Das sogenannte Steuerkompromiß soll nun dahingehen, daß an die stelle der fetzigen Matrikularbeiträge eine B e s i tz st e u e r" treten soll, welche die einzelnen Bundesstaaten nach ihrer Leistungsfähigkeit zu ent­richten und von ihren Steuerpflichtigen ' nach deren Leistungsfähigkeit durch Zuschläge zu den Einkommen- und Vermögenssteuern zu.erheben haben. Nach einer anderen Darstellung soll es sich nicht um Zuschläge zu den Einkommen- und Vermögenssteuern, sondern nur um solche zu einer nach reichgesetzlich sestgestellten ein­heitlichen Grundsätzen veranlagten Vermögens­steuer handeln, wobei Vermögen unter 20 000 M. außer Betracht bleiben sollen. Die Höhe dieser Besitz­steuer soll alljährlich nach Bedarf durch das Reichs- Haushalts gesetz bestimmt werden, doch soll sie für die Jahre 1309 bis 1913 die Höhe von 150 Millionen Mark jährlich nicht überschreiten.

An diesen Angaben ist manches noch unklar und ge- eignet, Bedenken zu erwecken. So würde die Vorschrift, daß die nunmehr als Besitzsteuer firmierenden Matri­kularbeiträge die Höhe von 150 Millionen Mark nicht übersteigen sollen, jede beliebige Herabsetzung dieser l Besitzsteuer fresstellen, was aber der Forderung der an- ! gemessenen Heranziehung des Besitzes widerspräche, j Wenn weiter in dem Kompromiß ein später vorzu- z legendes Reichsgeseh gefordert wird, durch welches die 1 Bundesstaaten verpflichtet werden sollen, die auf sie |

entfallenden Matrikularbeiträge durch Steuern vom Einkommen und Vermögen oder nach der anderen Angabe nur vom Vermögen zu erheben, so fragt es sich doch eben sehr, ob ein solches Reichsgesetz nachträglich zustande kommen und in welcher Form die Einzel­staaten dies Gesetz verwirklichen würden.

Jedenfalls muß mit aller Entschiedenheit gefordert werden, daß die gegenwärtige Lösung der Reichs­finanzreformfrage nicht mit einem Wechsel auf die Zukunft verquickt wird, dessen Einlösungsmodus viel­leicht ganz anders ausfallen könnte, als man heute denkt und hofft. Daß die Nachlaßsteuer gefallen ist, darüber besteht ja kein Zweifel mehr, und mit dieser Tatsache wird wohl oder übel gerechnet werden müssen, wobei betont werden kann, daß keine Partei, auch nicht die liberalen, sich gerade auf diese mit mancherlei Schattenseiten behaftete Form der Besitzbesteuerung versteift haben, sondern daß es ihnen nur aus die Be­steuerung des Besitzes überhaupt an­kommt. Diese Vorbedingung aber wird durch das, was bisher über das sogenannte Kompromiß be­kannt geworden ist, nicht erfüllt, und die Vorschläge der Subkommission werden somit einer wesentlichen Umgestaltung bedürfen, wenn auf dieser Grundlage eine Verständigung, die ja von allen Seiten dringend gewünscht wird, zustande kommen soll.

PoMfche MerßchL.

Die kritische mrsroirrtise Lage.

L. Berlin, 23. Februan

Zwischen den Kabinetten von Berlin, Paris, London, Rom und Petersburg finden gegen­wärtig Verhandlungen über eine gemeinsame Aktion in Belgrad statt. Die Anregung hierzu ist von Berlin ausgegangen. ^ In wenigen Tage u wird sich die Sachlage geklärt haben. Die entscheidende Frage ist, ob Rußland, dafür zu gewinnen sein wird, daß der serbischen Regierung aufs nachdrück­lichste und in unzweideutiger Weise Ruhe zur Pflicht gemacht wird. Bisher ist man nicht berech­tigt, die Ablehnung der vorgeschlagenen, gemeinsamen Schritte bei der serbischen Regietung durch Rußland als sicher zu behandeln. Der Meinungsaustausch dauert fort, also besteht die Möglichkeit einer Ver­ständigung zwischen den fünf Mächten weiter. Darüber freilich ist man sich klar, daß die Folgen die sch lim in­st e n werden könnten, vielleicht müßten, wenn sich Rußland von der Gesamtaktion der Kabinette aus­schließen wollte. Ein etwa russischer Dissens wäre eine indirekte und äußerst gefährliche B e st ä t i g u n g der in Belgrad triumphierend verkündeten Behaup­tung, daß Serbien im Falle eines Krieges aus die U n t e r st ü tz u n g des Zarenreiches rechnen dürfe. Der deutsche Vorschlag einer gemeinsamen Interven­tion in Belgrad wurde gemacht, nachdem es sich, wie eigentlich selbstverständlich, gezeigt hatte, daß der in Paris erwogene Gedanke, Schritte auch in Wie n zu tun, durch die deutsche Weigerung schon beim ersten Versuch seiner Verwirklichung hinfällig werden mußte. Die Zurückweisung dieser französischen Anregung durch den Fürsten Bülow konnte übrigens erfolgen, ohne daß sich dabei eine Verstimmung des Pariser Kabinetts ein­zustellen brauchte, denn in den betreffenden Er­öffnungen von der Seine war sogleich bemerkt worden, daß die vorgeschlagenen Ratschläge gemacht würden nnt der freundlichsten Absicht und in der Voraussetzung, daß die vortrefflichen französisch-österreichischen Be­ziehungen darunter nicht leider; würden. Aber die Zurückweisung der Anregung des Herr Pichon war gleichwohl, um es m wiederholen, selbstverständlich. Es wird darüber zwischen Berlin und Wien überhaupt keinen Meinungsaustausch gegeben haben, höchstens eine zwanglose Orientierung über den Tatbestand. Was noch die mutmaßliche Stellung Rußlands zu der angeregten Interpellation in Belgrad betrifft, so empfiehlt es sich, zwischen der aufgeregten -Sprache der panslawistischen Blätter und der Haltung der Regierung zu unterscheiden. Wenn in letz­terer Beziehung die Berechtigung zu Besorgnissen nicht als gegenstandslos bezeichnet werden kann, so hat die bisherige Tätigkeit der' russischen Politik in den Balkansragen doch gezeigt, daß auf sede schroffe Stellungnahme in verhältnismäßig kurzer Zeit die Rückkehr zur Mäßigung und die Anerkennung, der Notwendigkeit des Einlenkens gefolgt ist. Die Spuren der Möglichkeit einer gleichen Entwickelung will man auch jetzt in der Beflissenheit wahrnehmen, z mit der Jswolski den Eindruck verwischen möchte, als ! bedeute der Empfang des Fürsten Ferdinand in | Petersburg tatsächlich die Anerkennung als König z von Bulgarien. War es Herrn v. Jswolski in diesem j Falle möglich, wieder den Anschluß an das übrige I Europa zu finden, so braucht die Erwartung nicht so-

gleich aufgegeben zu werden, daß er sich auch in der serbischen Frage ein Maß auserlegen toeröe, dessen Außerachtlassung wohl nicht bloß für Serbien selber unabsehbare Konsequenzen haben müßte- Ein Krieg Rußlands mit Österreich wäre gerade keine leichte Sache, zumal man sich an der Newa sagen sollte, daß der Fall der deutschen Bündnispslicht eintreten könnte. Über diese Dinge zu sprechen liegt ja kein unmittelbarer Anlaß vor, aber schaden kann es nichts, sich alle ferneren Mög­lichkeiten klarzumachen. Schaden kann das namentlich den Petersburger Machthabern nichts, die sich sticht ganz in die Veränderungen schicken zu können scheinen, die sowohl die Macht wie die Geltung Rußlands seit dem Kriege mit I a p a n und seit der: Verwüstungen durch die Revolution erfahren haben.

Das Kriegsministerirrrrr.

Das 100jährige Bestehen des Kriegsministeriums Preußens läßt es nicht unerwünscht erscheinen, einen kurzen Rückblick über die Stellung des Kriegsministers, die geschichtliche Entwickelung des preußischen Kriegs­ministeriums und die heutige Gestaltung desselben zu geben. Das deutsche Reich kennt keinen Reichskriegs­minister. Der preußische Kriegsminister vertritt dessen Stelle, denn er ist Mitglied des Bundesrats und Vor- sitzender im Ausschüsse desselben für Landheer und Festungen. Während in einigen Staaten das Krieas- ministerium Kommando- und Verwaltungsbehörde ist, eine Einrichtung, die in Preußen bis zu Beginn des letzten Krieges bestand und erst durch völlige Abtren­nung des Generalstabes beseitigt wurde, ist das preußische Kriegsministerium jetzt lediglich Verwal­tungsbehörde für Heer- und Kriegswesen. Die an- daüernde Vermehrung der Geschäfte machte diese Tei­lung zur Notwendigkeit. Zu den Generalkommandos, den obersten Wasfeninstanzen und zum Generalstab steht das Kriegsministerium im Koordinatronsvsrhält- nis. Brandenburg-Preußen hat schon früher eine mili­tärische Zentralbehörde gehabt und zwar in der Kriegskanzlei" des Kurfürsten Joachim, und dem Geheimen Kriegstüt" deS Kurfürsten Georg Wilhelm. DasGeneral-Kriegs-Kommissariat" des Großen Kurfürsten geht einen Schritt weiter. Es wird 1661 als 2. Abteilung dem Geheimen Staatsrate eiriver- leibt, und sein Chef hat Sitz und Stimme in letzterem. Der TitelKriegsminister" wurde 1699 dem General- Krsegs-Kommissar beigelegt, später auch anderen höheren Militärbeamten, bis er unter dem Könige Friedrich Wilhelm I. wieder aufhört. Dieser ver­einigte alle höheren Verwaltungsbehörden in dem General-Direktorium", dessen 3. Abteilung zunächst die Militärangelegenheiten-' bearbeitete. -Später wur­den diese auf die verschiedenen 5 Departements ver­teilt, bis König Friedrich der Große ein 6. Departe­ment für die militärischen Angelegenheiten errichtete. 1808 wurde einKriegs-Departement" geschaffen, das die 5. Abteilung des Staatsrats bildete. Der Vor­stand hatte direkten Vortrag beim Könige. Der erste Vorstand wurde Scharnhorst. Der erste wirkliche Kriegsminister wurde 1814 General v. Boyen. Die Grundzüge der Organisation sind bis heute dieselben geblieben. Unter diesem Kriegsminister fand auch die Loslösung des Generalstabes von der bisherigen Ein­gliederung in das Kriegsministerium statt. Der Generalstab erhielt 1821 einen besonderen General­stabschef,'den General v. Müsfling, der aber dem Kriegsminister subordiniert blieb. Die völlige Los- lösuug geschah erst unter Moltke bei Beginn deS deutsch- französischen Krieges. Dem Anwachsen des Heeres entsprechend besteht das preußische Kriegsministerium beute aus. 4 Departements. Diese sind das Zentral- Departements, das Allgemeine Kriegs - Departement, das Armee-Verwaltuttgs-Departemeut und das Der» sorgungs- und Justiz-Departement. An der Spitze eines jeden Departements steht ein Direktor. Unter dem Kriegsminister direkt stehen ferner die Remonte- Jnspektion und die Medizinal-Abteilunq. Jedes De­partement hat wiederum mehrere Abteilungen: das

Zentral-Departement, die Ministerial- und Jntendan- turabteilung, das Allgemeine Kriegs-Departement, die Armee-, Infanterie-, Kavallerie-, Feldartilleric-, Fußartillerie-, Ingenieur- und Pionier-, und die in­zwischen aufgelöste Lstasiatische Abteilung. Die Ab­teilung für persönliche Angelegenheiten, das sogenannte Militärkabinet. das früher dem Kriegsminister unter­stellt war. ist jetzt selbständig. _ Die mit ihm in Ver­bindung siebende Geheime Kriegskanzlei gehört aber zum Kriegsministerium. tz.

Anteresssrrte K-Mdidaterr.

IN. Rom, 23. Februar.

Die Kampagne ist noch nicht besonders heftig und bietet zunächst auch ziemlich wenig Momente von mehr als lokalem Interesse. Aber einige Kandidaturen ver­dienen es doch, dqß man sich etwas genauer mit ihnen