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Nr. 483.

Wiesbaden, Freitag, LG. Oktober MO8.

Morgen - Ausgabe.

1. Wtcrtt.

Der UerstftilgskWs I» iMkrtitti.

Der „außerordentliche mecklenburgische Landtag" ist wieder einmal in Schwerin zusammengetreten, um in den beiden Großherzogtümern verfassungsmäßige Zustände herzustellen, wie sie den konstitutionellen Ein­richtungen in den anderen deutschen Bundesstaaten und — seit dem Übergang der Türkei zum Verfassungsstaat kann man das ja sageir — in den anderen europäischen Staaten entsprechen. Denn die beiden Großherzog­tümer Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Strelitz sind keine konstitutionellen, sondern „durch Feudal- stände beschränkte Monarchien". Das heißt, es gibt dort keine Volksvertretung, sondern die sogenannte Landesvertretung besteht aus dem Korps der Ritter­schaft, den Rittergutsbesitzern, und aus dem Korps der Landschaft, den Vertretern der Landstände. Ebenso wie diese ständische Vertretung erscheint auch die Stellung der Rittergutsbesitzer, die eine vollkommen selbständige, unkontrollierte Behörde darstellen, als ein Überbleibsel aus dem Mittelalter, während doch auch die mecklenburgische Zeitrechnung, die mit der mitteleuro­päischen Einheitszeit übereinstimmt, das Jahr 1808 angibt.

Daß diese Zustände unhaltbar sind und dies ganz besonders iin Rahmen des Deutschen Reiches, darüber herrscht allgemeine Übereinstimmung bis auf die meck- lenbnrgischen Rittergutsbesitzer, mit Ausnahme von 29, die den Willen zeigen, auf dies privilegierte Mittel- alter zu verzichten. Schon im März vorigen Jahres hatten die beiden Landesherren die „demnächstige" Ein­berufung eines außerordentlichen Landtags zwecks zeit­gemäßer Umgestaltung der Verfassung angekündigt, aber die hochmögende Ritterschaft setzte diesem „regie­rungsseitigen Umsturz" einen solchen geharnischten Widerstand entgegen, daß der „demnächstige" außer­ordentliche Landtag erst am 12. Mai dieses Jahres zu- sammentreten konnte — um alsbald unverrichteter Sache wieder auseinanderzugehen. Jetzt ist der außer­ordentliche mecklenburgische Landtag abermals in Schwerin versammelt worden; die Aussichten sind je­doch gering, daß es diesmal anders oder gar besser wer­den könnte „wie einst im Mai".

Die Dinge stehen zurzeit so ziemlich aus demselben Standpunkt wie vor 5 Monaten. Die beiden mecklen­burgischen Regierungen haben die Verfassungsvorlagen in unveränderter Gestalt wieder eingebracht, aber in dem von den Kommissarien eingereichten ,allerhöchsten Reskript" wird freilich bereits zart ange­deutet, „daß wir an Einzelheiten nicht unbedingt fest­

halten". Fest und unentwegt sind dagegen die Ritter aus ihrem Standpunkt geblieben. Sie verwerfen nach wie vor selbst die zahme, von der Regierung^ vorge­schlagene Reform und wollen lediglich „unter Beibe­haltung der ständischen Basis durch Zuziehung des bis dahin unvertretenen Domaniums einige be­sonders augenfällige Mängel der bestehenden Ver­fassung beseitigen". Der Widerstand der Ritterschaft ist um so unbegreiflicher, da die Vorlagen der Regie­rungen noch nicht einmal den b e s ch e i d e n st e n An­sprüchen gerecht werden, die an eine sogenannte „Ver­fassung" zu stellen sind. Nach dem Regierungsentwurf sollen die Abgeordneten der alten Stände, der Ritter­gutsbesitzer und Bürgermeister, die Hälfte der Abae- ordneten stellen, wozu dann noch Vertreter der Uni­versität, der Geistlichkeit, der Landwirtschafts-, Handels­und Gewerbekammer kommen, so daß in Mecklenburg» Schwecin 38 Vertretern besonderer Wahlkörper und 4 vom Landesherrn ernannten nur 25 Abgeordnete aus allgemeinen Wahlen gegenüberständen, während in Mecklenburg-Strelitz aus 9 Vertreter besonderer Wahl­körper und 1 vom Landesherrn ernannten nur 7 ge­wählte Abgeordnete kämen. Zu dieser Mischmasch- Vertretung kommt dann noch ein höchst verwickeltes in- direktes Wahlsystem für die kleinere Hälfte der­jenigen Abgeordneten, die wirklich als Volksvertreter zu bezeichnen wären.

Und selbst gegen diese wahrlich bescheidene Ver­fassung sträubt sich die im Besitz und deshalb nach ihrer Meinung im Recht befindliche Ritterschaft mit einem einer besseren Sache würdigen Eifer, bis auf die schon erwähnten 29 Vertreter der Ritterschaft, die aber bei der am Dienstag erfolgten Wahl der 36gliedrigen Kommission, die über die Verfassungsvorlage beraten soll, vollkommen ausgeschaltet worden sind trotz des Protestes, welchen der Vizelandmarschall Freiherr v. Maltzahn im Namen der 29 dagegen erhob. Dieser rücksichtslose Ausschluß der Minorität der Ritter zeigt bereits, daß die Ritterschaft nach wie vor entschlossen ist, das Verfasjungswerk zu vereiteln. Nun wird zwar in dem besonderen Reskript des Großherzogs von Mecklenburg-Strelitz an die Strelitzer Landtagsmit- glieder dem dringenden Wunsche Ausdruck gegeben, daß „das Resormwerk zu Ende geführt werden möge aus dem Wege der Landesgesetzgebung". Optimisten wollen hieraus schließen, daß die Großherzöge entschlossen seien, nötigenfalls die Verfassung mit Hilfe des Bundes­rats, beziehungsweise des Reichstags durchzu­setzen, wenn die mecklenburgische Landesvertretung versagt. Aber die Pessimisten erinnern sich daran, was der unsterbliche Fritz Reuter in seiner „Urgeschichte von Meckeinborg" erzählt, daß nämlich auf dem ersten mecklenburgischen Landtage im Jahre 1066 eine Ver­fassung gegeben worden sei, deren Artikel 1 gelautet habe: „Ällens bliwwt bi'n Ollen!"

FerrüLeÄSR.

»Nachdruck verboten^

Der Desenberg in Westfalen.

-Eine Erinnerung an bas Kaisermanövcr 1807.

Bon Ernst SchtoifeM.

Das „malerische und romantische Westfalen" nannten Levin Schücking und Ferdinand Freiligrath in jugend­lich romantischer Stimmung und schwärmerischer Heimatsliebs ihre engere Heimat. Mit Recht, denn wo gäbe es ein zweites Gebiet so eigenartig, so vielgestaltig in seinem Äußeren und mit so vielen Denkmälern der Vergangenheit, sagenumwoben von den Schatten der römischen Legionen und der wider den zähen Helden der westfälischen Volkssage in den Kampf ziehenden Frankenheere des großen Karl durch alle Jahrhunderte hindurch? Und doch ist das Land der roten Erde außer­halb jenes Teiles, der von vervielfachten Schienen­strängen durchzogen, wo kein Horizont mehr zu sehen, der nicht von den schwarzen Linien der oft zahllosen Essen durchschnitten, von dunklen Rauchwolken einge­engt wird, fast gar nicht bekannt. Kaum wird es einem Touristen einfallen, vom Wesertal aus einen Abstecher landeinwärts machend, sich die äußerste Ostecke von Westfalen, wohl das landschaftlich interessanteste Stück des vielfach wechselnden Geländes der roten Erde, ein­mal anzusehen, wo im vorigen Jahre die Entscheidungs­schlacht im Kaisermanöver stattfand. So manches Manöver ich früher auch mitgefochten, ein interessan­teres und landschaftlich schöneres Manöverfeld habe ich nie gesehen.

Wie aus der goldenen Aue der Kvksthäuser, erhebt sich, dem „heiligen Berge der Japaner" frappierend ähnlich, aus der ebenfalls mit goldig schimmernden Weizenfeldern bedeckten Warburger Börde als ihr Wahrzeichen der Desenberg; eine kegelförmige, hoch ausraaende. freistehende Höhe, gekrönt mit einer ver­

witternden Burgruine als Luginsland. Der in der Um­gebung des Berges gefundene Basalt deutet auf seinen vulkanischen Ursprung. Die Burg ist uralt. Schon 776 geschieht ihrer Erwähnung; sie hatte wunals eine fränkische Besatzung und wurde von den Sachsen ver­gebens belagert. Mancherlei Schicksale hat sie seitdem erlebt. Am Fuße des Berges finden sich noch Spuren ehemaliger Stollen. Vestigia leonis: als 1152 der damalige Besitzer, Graf Hermann von Winzenburg, mit seiner Gattin von den Burgmannen ermordet wurde, nahm Heinrich der Löwe den Desenberg in Besitz und übertrug ihn dem Grafen Wittekind von Schwalenberg als Lehen. Wittekind aber war ein wilder Geselle, Er ermordete den Grasen der Stabt Höxter, während dieser zu Härter aus der Kirchhossmauer saß und öffentlich Gericht hielt. Durch Urteilsspruch Heinrich deS Löwen des Landes verwiesen, störte sich der ungebändigte Wittekind nicht daran und setzte sich in seiner Feste Desenberg zur Wehr, aus ihre Uneinnehmbarkeit trauend. Aber dem Welfenleu wgr auch sie nicht ge­wachsen. Der ließ, als seine Sturmböcke den Felsen­mauern nichts anzuhaben vermochten, seine Bergleute aus dem Harz kommen, die Stollen in den Berg trieben, bis sie an den Brunnen gerieten und durch Abgraben deS Wassers Wittekind zur Übergabe zwangen. Nach­dem Heinrich der Löwe seines Herzogtums verlustig er­klärt, fiel mit seinen anderen Gütern auch der Desen­berg an der Bischof von Paderborn. Abermals halte die Feste wegen der Räubereien ihrer Burgmanuen Belagerungen auszustehen, u. a. durch die Grafen Ever- stein von Polle. Dann kam sie in den Besitz der Spiegel, deren einer Zweig sich noch heute nach dem Desenberg, der anders nach dem nahe dabei gelegenen Peckelsheim nennt.

Ihr Name ist mit der Geschichte Westfalens eng verknüpft und wird darin viel genannt. So geht eine Sage über Kurt von Spiegel, deren Schauplatz die alte Wevelsburg bei Paderborn ist, die frühere Residenz der dortigen Kirchenfürsten. Wie die Burgen Mansfeld

5®. Jahrgang,

KuuMmWe MUWunß im ftoatildjen Miede.

Wiesbaden, 15. Oktober.

Kein Mittel soll man verschmähen, um unsere Finan. zen, nicht bloß die des Reichs, sondern auch die der Einzelstaaten, gesunden zu machen. Die großen Mittel sind uns lieb, die kleinen wollen wir nicht mißachten. Ein kleines Mittel nur, aber ein, wie man bald sehen wird, durch seine Apartheit ungemein interessantes wäre u. a. die Verbesserung des staatlichen Rech­nungswesens. Es ist eine alte Klage, daß namentlich der preußische Etat schwer verständlich sei. Selten aber hat diese Klage eine io scharfe Form an­genommen wie am 4. März d. I. bei der Beratung des Eisenbahnetats. Hier wurde auch von Vertretern durchaus regierungsfreundlicher Parteien gerügt, daß der Etat unübersichtlich sei, und gerade ein Ver­treter der konservativen Partei war es, der so weit ging, von einer Verschleierung des eigentlichen Status des Eisenbahnwesens zu sprechen. Ein national- liberaler Abgeordneter, Herr I>v. Friedberg, erklärte, daß der Etat kein klares Bild für die Beurteilung der wirklichen Finanzlage gäbe, nannte ihn vollkommen undurchsichtig, sogar schiffbrüchig, und verlangte eine R e f o r m unserer ganzen S t a a t s w i r t s ch a s t. Unwillkürlich fragt man sich: wo ist der Grund für so schwere Vorwürfe zu suchen, da doch ein Studium des gesamten Etats zeigt, wie außerordentlich sorgfältig er aufgestellt ist, und wie er in seiner Art ein Kunstwerk ist? Der Fehler liegt eben darin, daß das dem Etat zugrunde liegende Bu ch h a I t u n g s s y st e in eine größere Übersichtlichkeit nicht ermöglicht, nämlich das Vuchhaltnngssystem, das unter dem Namen des neuen Kameralstils bekannt ist, und es entsteht weiter die Frage, ob es denn nicht ein Buchhaltungssystem gibr, das die Ausstellung eines übersichtlichen Etats ge­statten würde. Jeder Kaufmann denkt sofort an die doppelte Buchführung, deren sich jedes größere Geschäft bedient, die den Aktiengesellschaften und den Gesell­schaften mit beschränkter Haftung sogar gesetzlich da­durch vorgeschrieben ist, daß ihnen die Ausstellung einer Gewinn- und Verlustrechnung zur Pflicht gemacht ist. Warum müssen nun Reich und Staat, nebenbei auch be­dauernswerterweise fast alle Gemeinden, die Vorteile der doppelten Buchführung entbehren? Ja, warum? Es ist wohl wieder das alte leidige Kapitel vom schwerfälligen B u r e a u k r a t i s m u s, wenn­gleich der Verfasser einer ausgezeichneten kleinen Schrift: „Kaufmännische Buchführung in staatlichen

und städtischen Betrieben" so höflich ist, die Ursache des Übels überhaupt nicht zu untersuchen. Die Schrift hat den Direktor der Aktiengesellschaft Ludwig Loewe, Herrn Waldschmidt, zum Autor und ist bei Otto Lieb­mann in Berlin erschienen. Höchst beachtenswerte, nach

und Falkenstein im Harz, zeigt die Wevelsburg im Grundriß die auffallende Gestalt eines Dreiecks. Die Spiegels waren Erbmarschälle von Paderborn. Als solcher war Kurt von Spiegel mit seinem fürstlichen Herrn von der Wevelsburg aus auf die Jagd geritten. Das Glück war ihm nicht günstig, er mußte ohne Beute heimkehren, als Spott seiner Genossen. Da schoß er. um doch etwas zu treffen, einen armen Dachdecker vom Dache der Wevelsburg herunter. Wegen dieser Tat flüchtig, mied er das Land, bis eine neue Bischofswahl einem Herrn von Spiegel die Insul gab. Im Ver­trauen auf die Verwandtschaft stellte er sich plötzlich un- gerusen bei einem Festmahl ein, welches der neue Bischof zu Ehren der Familie auf der Wevelsburg ver­anstaltete. Aber er hatte sich verrechnet: „Kein Sünder­glöckchen geläutet ward - Und kein Schafott wird ge­schlagen — Doch sieben Schüsse, die sielen harr, — Und eine Messe, die hört man sagen, —- Der Bischof schaut auf den blutigen Stein, — Dann murmelte er sacht in sich hinein: — „Es ist doch schwer, eine Insul zu tragen."" Ans der Wevelsburg zeigt man noch heute die Spuren der Kugeln, durch die Kurt von Spiegel ge­fallen.

„Die Spiegel", sagt die Chronik, „waren vor vielen anderen ein raub- und streitdurstiges Anfänge des 16. Jahrhunderts, wo Stegreifleben und Heckenreiterei nicht mehr blühen wollten, fielen die auf dem Desenberge zusammenwohnenden Vettern sich gegenseitig an: sie konnten sich nicht um Raum und Gelaß, Luft und Licht auf ihrer Feste vertragen. Den Gewalttaten ein Ende zu machen, gelang es dem Bischof von Paderborn, einen „Burgfrieden" aufzurichten, der um den Berg herumlief. Innerhalb dieses Kreises sollten die Spiegels und ihr Gesinde Frieden halten, bei Strafe des Handabhauens, so einer den anderen mit gewassneter Hand stechen oder hauen sollte.

Den so zu leidlichem Friedenhalten gezwungenen Brüdern und Vettern Spiegel scheint aber das besänsi tigte Dasein aus die Dauer unbehaglich geworden zu