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srr. 479 .

Morgen ° Ausgabe.

i. Matt.

Kriegsdrreilschast nn der M r eresküjie.

L. Berlin, 11. Oktober.

Man kann das Notwendige, das Unumgängliche nicht zu oft aussprechen, man darf sich hier vor Wieder­holungen nicht scheuen, sich um die Besorgnis, daß der Hörer ermüden könnte, nicht kümmern. Notwendig und unumgänglich ist eine Verstärkung unseres Küsten­schutzes, durch die allein erst unsere Rüstungen zur See den erstrebten Wert erhalten werden. Den eifrigen Fachmännern, die immer wieder die Aufmerksamkeit auf dies zwingende Bedürfnis hinlenken, gebührt unser Dank. Er ist um so freudiger abzustatten, als wir bei dieser Frage nicht mit Beklemmungen über ungeheure Geldopfer zu kämpfen haben, denn gegenüber den ge­waltigen Summen, die der Flottenbau erfordert, fallen die paar Dutzend Millionen für verbesserten Küstenschutz kaum in Betracht, wozu noch käme, daß die Erfüllung dieser Forderungen vielleicht indirekt zu Ersparnissen beim Flottenbau selbst führen könnte. Der Vizeadmiral o. D- Galster, der hauptsächlich das Verdienst bean­spruchen kann, mit dem Verlangen nach stärkeren Ver- teidigungsmaßnahmen an der Küste den Finger aus eine gefährliche Lücke in unserer Ausrüstung gelegt zu haben, macht jetzt in der Berliner Halbmonatsschrift „Neue Revue" (die betreffende Nummer ist uns' vor Erscheinen zugestellt worden) bestimmte Vorschläge, wie die große Ausgabe zweckmäßig gelöst werden könnte. Es ist hierzu dasselbe wie zu dem ersten Aussatz Gal- sters zu sagen, nämlich, daß seine Warnungen und Rat­schläge unbedingt gehört werden müssen, wenn wir nicht in kritischer Stunde Schaden nehmen sollen. Hier können nicht alle Vorschläge mitgeteilt oder gar ge­prüft werden, sondern es muß geniigen, die Bedeutung der Sache nachdriicklich zu unterstreichen und vor allem die zuständigen Instanzen, nicht zuletzt die Reichstags­fraktionen, zur Beschäftigung mit den Ausführungen des Vizeadmirals Galster einzuladen. Ebenso einfach wie überzeugend wird da u. a. gefordert, daß man sich aus eine äußere Verteidigungslinie als sicheres, alleiniges Abwehrmittel nicht verlassen, sondern in ein­zelnen Fällen eine innere Verteidigungsstellung hinzu- jügen soll, die entgegentritt, wenn die äußere über­wunden oder mit List passiert worden ist. Die Elbe­mündung hat eine äußere Verteidigungslinie bei Cux­haven. Fügt man dieser reichlich stromaufwärts an einer engen Stelle des Flußlanfs eine innere, hin­reichend starke Verteidigungsstellung hinzu, so würde Hamburg völlige Sicherheit erlangen. Diese innere Verteidigungsstellung würde wie alle Küstenbefestigun- sien auch Unterseewaffen führen, sie_ müßte die Mög­lichkeit haben, durch stets bereite Minensahrzeuge das Fahrwasser bei der Alarmierung sofort zu sperren. Je stärker die, Küstenbefestigungen ansgebaut sind, um so weniger ist es wahrscheinlich, daß sie angegriffen wer­den, und kim so sicherer erfüllen sic ihre Aufgabe. Not-

FeniUetou.

kNocNdrvkf verbotene

Der Ort öer Mmerschlacht.

Von Arthur Steilste!, Hamburg.

Im Jahre 1909 werben gerade neunzehn volle Jahr­hunderte verstrichen sein, seitdem Armin des Sigimcrs Sohn, der junge Cheruskerfürst, den römischen Statt­halter in Deutschland Publius Quintrlius Barns be­siegte und seine drei Legionen total vernichtete. Nur noch ein Jahr trennt uns von diesem für das. ganze Deutschland bedeutsamen Gedenktage, und cs scheint uns an der Zeit, durch die Gaue Gcrmaniens den Aufruf zu einer würdigen Feier erschallen zu lassen, deren Mittel­punkt jene Stätte bilden möge, wo einst unsere Alt­vordern das römische Joch abgeschüttclt haben. Ohne jene große Tat Armins hätte sich wohl schwerlich die deutsche Eigenart bis auf den heutigen Tag so voll­kommen erhalten, wie es glücklicherweise der Fall ist, und mag auch zugegeben werden, daß gerade der Ger­mane zähe an dem Althergebrachten fcsthält, ohne die Wendung des Jahres 9 n. Chr. wäre unser Vaterland aller Wahrscheinlichkeit nach stark romanisiert worden.

Wenn es nun in den Tagen des 9. bis 11. September 1999 zn einer Feier zum Gedächtnis an die Befreiung Deutschlands von Rom kommen soll, müssen wir uns in erster Linie klar sein über die Örtlichkeit der Römcr- schlacht. Viel schon hat man sich um diese Frage ge­stritten, und die Meinungen gehen noch immer weit aus­einander. Als im Jahre 1899 das umfangreiche Römer-

Wiesbaden, Dienstag, 13. Oktober 1908.

dürftige Verteidigungsanlagen nach dem vor zehn Jahren im „Nauticus" ausgesprochenen Grundsätze, daß sie nur den Feind so lange ailshalten sollen, bis die Flotte zum Entsatz herbeigeeilt ist, sind für wertvolle Orte unzulässig. Sie knüpfen das Schicksal der Häsen unnötigerweise an das der Schlachtflotte, denn sobald die Schlachtflotte vernichtet ist, würden auch sie verloren sein. Ihre Hilfsbedürstigkeit beraubt ferner die Schlachtflotte ihrer Aktionssreiheit. Außerdem wer­den solche Befestigungen nie imstande sein, einer im Kampfe hart mitgenommenen Schlachtslotte. sicheren Schutz zu gewähren. Küstenverteidigungseinrichtungen müssen selbständig sein. Sie müssen so stark angelegt werden, daß eine feindliche Seemacht in Einschätzung von Verlust und Gewinn die Lust verliert, sie anzu­greisen. Für Deutschland liegt die Frage der Verbesse­rung der Küstenbefestigungen insofern günstig, als die Seegrenze nur wenige Punkte besitzt, die zu schützen süid. Küstenbefestigungen haben augenblicklich: an der Ostsee: Pillau, Danzig, Swinemünde, Kiel; an der Nordsee: die Elbemündung bei Cuxhaven; die Weser­mündung unterhalb Geestemünde, Wilhelmshaven, Helgoland, Borkum. Es sind dies sämtlich so wichtige Punkte für die Landesverteidigung, daß kein Zweifel bestehen kann, daß ihre Verteidigungsmittel modernen Anforderungen entsprechen müssen. Die Flotte ersetzt die Küstenbefestigungen nicht, sondern sie bedarf sogar ihrer zum eigenen Schutz; das sollte in die breiten Schichten der Bevölkerung ebenso hineindringen wie das Verständnis sür die Notwendigkeit einer den Sce- interessen Deutschlands entsprechenden starken Seemacht. Wie schon gesagt, sind die Kosten, die durch Ausbau der Befestigungen entstehen, nicht bedeutend, wenn man sie mit der fast drei Milliarden betragenden Summe ver­gleicht, die der Neubau der Schlachtslotte alle zwanzig Jahre erfordert. Im allgemeinen genügt es, die in Frage kommenden Orte ihrem Werte als Angriffs­objekte entsprechend zu befestigen, wobei jedoch der Grundsatz „lieber zu stark als zu schwach" gelten sollte. Den Unterseebooten wird man als Verteidigungs- mittel zum Angriff der Schiffe, die eine Küstenbefesti­gung beschießen, dort wo sie verwendbar sind, einen Platz unter den Verteidigungswaffen einräumen müssen. Zu bedenken ist aber immer, daß sie jederzeit der Verteidigilng entzogen werden können, wenn die Oberleitung sie anders brauchen will. Blickt man aus die Entwickelung der örtlichen Marine-Küstenverteidi- gungsanlagen zurück, so findet Galster, daß die Marine­politik ihr in den letzten zwanzig Jahren nicht günstig war. Der vielleicht berechtigte Glaube, daß beim Parlament die Geldmittel nur sür die Flotte oder sür die Küstenbefestigungen, d. h, gleichzeitig nur für eines von beiden, zu erlangen wären, hat dazu geführt, daß zugunsten der Flotte die Verbesserung der Küstenver­teidigungsanlagen in Rückstand geraten ist. Gegen­über einer gewissen rage de perfeetion für die Flotte mit allen zugehörigen Einrichtungen, die sich auch auf Komfort und manches Nebensächliche erstreckt hat, ist an Küstenverteidigungsmitteln und Unterseebooten lange Jahre hindurch möglichst gespart worden. Der Unterseebootsbau scheint endlich in Gang zu kommen;

lager bei Haltern an der Lippe entdeckt worden war, glaubte man das von Dio Cassins (Zonaras) erwähnte befestigte Kastell des Barus, Aliso, entdeckt und einen gewissen Anhalt auch für die Stätte des Entscheidungs­kampfes gewonnen zu haben. Vellerns Paterculus, ein Zeitgenosse Armins, spricht zwar ausdrücklich davon, Tiberius habe bei seinem Weggange aus Germanien (im Fahre 4 n. Chr.) am Oberlaufe der Julia (in den Abschriften späterer Zeit fälschlich für Lupia, „Lippe", gebraucht) ein Winterlager angelegt, und Tacitus bringt in seinen Annalen bei Gelegenheit der Schilderung des Zuges des Gcrmaniens zum Schlachtfel,de des Barus das Römerlager und die Wahlstatt in so nahe Be­ziehungen, daß man sich kaum zn der Annahme einer derartig großen Entfernung, wie sie zwischen dem Teuto­burger Walde, und Haltern vorhanden ist, bekennen kann. Indessen, die neuesten Forschungen scheinen doch die Annahme zu rechtfertigen, daß Aliso bei Haltern zu suchen sei.

Für uns kommt jedoch jetzt weniger die Örtlichkeit der Römerkastelle als vielmehr die der einstigen ruhm­reichen Befreiungskämpfe selbst in Betracht. Beim Lesen der Berichte der alten Geschichtsschreiber drängt sich dem Unbefangenen zunächst eine gewisse Ver­wunderung ans, daß über diesen Forschungsgegenstand so überaus abweichende Meinungen entstehen konnten, spricht doch Tacitus in nicht mißzuverstehcnder Weise vom Teutoburger Walde, und sind doch auch alle anderen Berichte, die keine besondere Ortsangabe enthalten, ohne weiteres auf ihn anzmvenden. Als ich im Jahre 1887 den Teutoburger Wald zweimal durchquerte und, noch unbeeinflußt durch all die Meinungsverschieden­heiten über den Ort der Römerschlacht, dem Rätsel nach-

86. Jahrgang

bei den örtlichen Küstenverteidigungsanlagen ist ein gleiches nötig. Hierbei sollte aber nicht nur an Be­festigungen gedacht werden, die als Flottenstützpunkte die Tätigkeit der Flotte zur Geltung bringen sollen, sondern vor allem auch an die reine Verteidigung unserer wichtigsten Häfen ohne Mitwirkung der Flotte. Die weitere Befestigung von Helgoland, die nach aus­ländischen Angaben 30 Millionen Mark kosten soll, hat mit der Verteidigung von Hamburg, Bremen und Wilhelmshaven unmittelbar nichts zu tun; sie schwach! deshalb die Notwendigkeit weiterer örtlicher Verteidi­gungsmaßnahmen für diese Orte nicht ab. Vizeadmiral Galster schließt: Das Vorangehen anderer Uferstaaten hinsichtlich der Behandlung fremder Kriegsschiffe in ihren Gewässern legt uns nahe, auch unsere derartigen Bestimmungen zum Nutzen der eigenen Sicherheit zu verschärfen. Deutschland muß. wenn es sicher gehen und zugleich wirtschaftlich verfahren will — denn die Sicherung der Seegrenzen durch eine ständig wach­sende Zahl kriegsbereiter Geschwader kostet sehr viel Geld — für den Küstenschutz die örtltchenVerteidigungs- mrttel voranstellen und kann dies um so mehr, als es nicht derartig lange Küsten wie England, Frankreich, Italien itsw. besitzt und nur weniae Küstenorte zu schützen braucht.

Deutsches Deich.

* Erwiderung auf „feine Anklageschrift". Es wird uns geschrieben: Bei dem großen und allseitigen Inter­esse, welches tu Wiesbaden und Umgebung für das Zeppelinsche Unternehmen sich gezeigt hat, halte ich es für meine Pflicht, den in Nr. 469 enthaltenen Artikel „Eine Anklageschrift" richtigzustcllcn, und zwar ans Grund des Materials, welches Herr Graf Zeppelin selbst mir zur Verfügung gestellt hat. Der in der Broschüre des Regierungsrats a. D. Martin „Der Verlust des Luftkreuzers" verlangte Ankanf des Zeppelinschcn Luft­schiffes durch das Reich nach der Zwölf-Stundensahrt über die Schweiz war unmöglich ans dem einfachen Grund, weil die dem Reichstag unterbreitete Reglc- rungsvorlage für Bewilligung von Mitteln zum Ankauf der Zeppeltnschen Luftschiffe mit Einverständnis des Grafen Zeppelin die Bedingung einer 24- stündigen Fahrt enthielt und nach Annahme der Vor- tage auf dieser Grundlage eine Abänderung des An- kaufsverfahrens ohne Zustimmung deS Reichstags nicht angängig war. Der gegen den Geh. Oberregierungsrat vr. Lewald erhobene Vorwurf wird deshalb von dem Grafen Zeppelin selbst auf das entschiedenste zurückgc- wicsen, um so mehr, als dieser Herr selbst den Gedanken an den Ankauf der Luftschiffe nach der Schweizerfahrt geäußert und sich stets als ein eifriger Förderer des Zeppeltnschen Unternehmens gezeigt hat. Aber noch gegen einen anderen Punkt der „Anklage", den auch der Verfasser des Artikels sich zu eigen macht, wendet sich der Gras Zeppelin sehr entschieden. Es heißt in öerBroschüre: „Das Reich bestand ans der 24stündigen Dauerfahrt, die nur bei ganz besonders günstigen Verhältnissen glücken konnte und aller Wahrscheinlichkeit nach den Untergang des Luftschiffes und möglicherweise auch des Grafen

forschte, da gewann ich sehr bald die Überzeugung: hier allein hat Deutschland gegen Rom gekämpft!

Es gibt heutzutage wohl nur wenige, die noch der Mommsenschen Annahme, die Schlacht habe im Wiehen- gebirge an der Weser (unweit Rehme) stattgefundcn, beipflichten, denn dort erinnert nichts an den bedeutungs­vollen Vorgang. Örtlicher Beweise entbehren ferner die Darlegungen Bartels, der die Varusschlacht im Dievenmoore bei Damme sucht, oder Dünzelmanns, der sie in die Nähe von Diepholz verlegt, u. a. Dagegen scheint Delbrück mit seiner Behauptung, jener Ent- schetdungskampf habe sich in der Dörenschlucht im Teuto­burger Walde ereignet, nahezu das Richtige zu treffen, und dem Generalmajor Wolf endlich, der den Schau­platz der Chcruskerschlacht nordöstlich von Lippsprlnge in die Nähe von Feldrom im Teutoburger Wald verlegt, müssen wir so ziemlich in allen Punkten verstimmen.

Bon manchen Forschern ist darauf hingewiescn worden, daß das von Tacitus „Routoburgiousis saltus" genannte Waldgebirge ehemals Osning oder Osneggc geheißen habe: doch Osning war eine nur im Mittel- alter gebräuchliche Bezeichnung, die neuerdings mit vollem Rechte wieder dem alten Namen Teutoburger Wald hat weichen müssen. Daß wir in dem jetzigen Teutoburger Walde in der Tat das taciteische Gebirge vor uns haben, ergibt sich aus einer großen Reihe seit Alters her darauf hinweisender Namen. Da hieß zu­vörderst der Berg, auf dem das Hermanns-Denkmal steht, noch im 16. Jahrhundert „Teut", und die Stelle, wo Ernst von Bändel 1876 sein Meisterwerk „Armin" enthüllte, die Tcutobnrg oder Grotenburg, und sie ist, wie L. Hölzermann in Übereinstimmung mit Ehr. G. Klostcrmcter gezeigt hat, als die Hanptseste des west-