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Wiesbadener Tsgbl

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Nr. 419.

Wiesbaden, Dienstag, 8. September 19«S.

CG. Jahrgang.

Morgen- Kusgabe.

1. Matt.

Iirrr öerr Worrcrt Z-eptemösv

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zu abonnieren, findet sich Gelegenheit

Im Nrrlasl ..Tagblatthans" Kanggaste 27, in drn Zweigstellen der Stadt, in den Ausgabestelle» dev Stadt und Nachbarorte, und bei siimtlichru deutschen Reichspoftanstalten.

Der DMsA InißeNis i» Mlsnhk.

(9. bis 13. September.)

Seine Aufgaben und Ziele.

Die Gerichtsferien nahen sich ihrem Ende, und so naht auch, wie in jedem zweiten Jahre, zum 29, Male bie Zusammenkunft einer der einflußreichsten und ange­sehensten unter den deutschen Vereinigungen, des De u t s ch e n I u r i st e n t a g e s. Die Wahl des Ortes, der jedesmal ein anderer ist, ist diesmal auf die badische Hauptstadt gefallen, die bereits m voller Vorbereitung ist, um die Tausende von Gästen aus Deutschland'und Österreich mitsamt ihren Damen wür­dig zu empfangen. Empfänge, Diners, Gala­vorstellung, Garteniest. Ausflug sind vorgesehen zur Freude seiner Kongreßteilnehmer und besonders teilnehmerinnen, die allemal das Angenehme über das Nützliche zu stellen wissen. Doch auch die ernsteren Ge­müter werden diesmal reichlich auf ihre Kosten kom- men Schon sind in den Händen aller Mitglieder vier stattliche Bände, in denen zu jedem der 13 auf die Tagesordnung gesetzten Punkte von hervor­ragenden deutschen Juristen (Theoretikern ttne Prak­tikern) je ein Gutachten und G e g e n g u t - achten niedergelegt ist.

Ein Blick auf das Inhaltsverzeichnis lehrt, daß diesmal die Tagung im Zeichen der Prozetzreform steht Kein Wunder: handelt es sich doch bei diesen Verhandlungen nicht um weltfremde Diskussionen, sondern um Erörterung aktueller Fragen, die den offenen Zweck verfolgen, auf die Gesetzgebung cinzu- ^irfen _ und ist andererseits die Reform des Zivil- and Strafprozesses bekanntlich teils bereits in vollem Gange, teils dem Abschluß des vorbereitLndenStadrums

"^Den prinzipiell bedeutsamsten Punkt behandelt die Frage:Bedarf das Legalitätsprinzip im

Feuilleton.

(Nachdruck verboten,)

Eine Nordlandfahrt.

II.

Von der Mitternachtssonne.

,Sie sind doch nun in Italien gewesen, ist es denn wirklich wahr, daß cs die Form eines Stiefels hat?" fragte man einen Reisenden, der eben aus Italien zn- rückgekehrt war.

In ähnlicher Lage befinde ich Mich, wenn ich wie es einem gewissenhaften Berichterstatter geziemt ledig­lich auf Grund dessen, was ich selbst gesehen und erlebt, aber die Mitternachtssonne Rechenschaft ab- zeben soll. Seit unserer Abfahrt von Island hatten wir unausgesetzt Nebel, jedenfalls war der Himmel stets be­wölkt. Am ersten Tage begegneten wir noch einem Walfischfänger, der vier mächtige Walfische im Schlepp­tau führte. Dann sahen wir nichts mehr als Meer und Gewölk. Zum Glück Hatten wir einige prächtige Fische an Bord, Goldfische, Backfische und andere Fische. Da wurde denn viel geangelt, ich glaube sogar, in einigen Fällen auch etwas gefangen. Jedenfalls wurde viel

Wie es nun mit der Sonne um Mitternacht auch bestellt sein mag, es schien bereits, als ob sie sich tags­über niemals hier blicken läßt. Da war cs, als wollte der Himmel ein Einsehen haben oder doch, als sollte uns ein Einsehen in den Himmel gewährt werden. Dir waren wohl noch sechs Stunden vom Nordkap ent­fernt, ober um mich etwas seemännischer auszudrücken: wir befanden uns 71° 18' N. B. und 21 0 1' D. B. (Ja, es stimmt ganz genau. Es war gerade Mittag und da wird stets der Drstanz-Zettel ausgehängt. Da habe ich's aus offizieller Quelle.) Da zeigte sich die erste Himmels­bläue und bald darauf auch ein Sonnenstrahl auf dem Wasser. Also die Sonne kann doch mittags auch in der Nähe des Nordkaps scheinen. Darum hätten wir aller- dinaZ nickt hierher zu kommen vrancken. Die Sonne ttO.ii Laben wir nie zu sehen bekommen!

Strafverfahren einer Einschränkung?" Mit anderem Wort: Soll die Pflicht der Staatsanwaltschaft einge­schränkt werden, wegen aller, auch der unbedeutendsten und daS Interesse der Allgemeinheit oder eines Pri­vaten in keiner Weise berührenden, strafbaren Hand­lungen einzuschreiten, sotern zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen? Soll man, um der Ver­geudung von Arbeitskräften und Geldmitteln vorzu­beugen, um der Autorität der Justiz selber willen, die nicht mit Lappalien belastet werden sollte, auch der Ruhe sonst ehrsamer Bürger wegen nicht der Staats­anwaltschaft das Recht geben zu sagen:dlinimn non enrat pruetor." Ilm Bagatellen kümmert sich die Rechtspflege nicht! Soll man also an Stelle des Prin­zips der Legalität, das bisher die ganze I u st i z be­herrschte, das die Verwaltung beherrschende Prin­zip der Opportunität setzen? Aber da regt sich sofort das demokratische Mißtrauen, es möchte die Negierung, die ja der Staatsanwaltschaft bindende Befehle zu er­teilen berechtigt ist, diese Wahlsreiheit zu politischen Zwecken mißbrauchen, indem sie den Gegner anders be­handelt als den Anhänger. Und so sind auch die Be- kämpfer des Legalitätsprinzips darin einig, daß bei seiner Abschaffung ein Gesetz geschaffen werden müßte, in dem man da, wo ein Verletzter vorhanden ist, diesem gestattet, falls der Staatsanwalt die Verfolgung ab­lehnt, Privatklage zu erheben, daß aber, wo kein Ver- letzter vorhanden ist, lote bei allen Delikten gegen die öffentliche Ordnung, jedermann zur Erhebung der Popularklage befugt sein soll. Dies ist der Stand­punkt des einen Gutachters, Professor v. Ullmann in München, der sich darin ganz der Kornmission des Strafprozesses anschließt: während der andere Gut­achter, Rechtsanwalt Dietz in Leipzig, von der Popular­klage dieKalamität einer Massenanklägerei" befürch­tet. Beide aber sind einig darin, daß für Verbrechen das Legalitätsprinzip festgehalten, für Übertretungen aufgegeben und unter den Vergehen nur für diejenigen Gruppen von Straftaten aufrechterhalten werden milß, bei denen ein hohes Allgcmeininteresse vorlicgt, also nicht bei Taten Jugendlicher, bei Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung und dergleichen.

Von noch höherem praktischen Interesse sind die Ar­beiten, die der Reform eines der folgenden Prozetz- stadien gewidmet sind, der gerichtlichen Vorunter­suchung, welche in Schwur- und Reichsgerichtssachen stets, in Landgerichtssachen auf Antrag des Staats­anwalts oder des Ängeschuldigten, in Schöffengerichts­sachen nie stattfindet. Allgemein sind hier die Klagen über Benachteiligung der Rechte des Angeklagten durch seinen Ausschluß von den Beweisaufnahmen, Be­schränkung des Verkehrs mit seiner Verteidigung, Ver- weigerung der Akteneinsicht und infolgedessen nicht ge-

Nachmittags war große P o l a r t a u f e auf Deck etwas verspätet allerdings, denn wir hatten den Polar­kreis ja schon einige Tage zuvor überschritten, oder doch überfahren. Da sollte nun jedermann, der zum ersten Male über den Kreis hinauskam, die gebührende Taufe empfangen und in einem großen Bassin auf Deck nnter- getauchi werden. So hieß es wenigstens und die Not war groß! Aber schließlich wurde die Taufe in Gegen­wartNeptuns und seiner Frau" und desKanzlers", vom Barbier undFreför", dem Moor und Türken und etlichenWachtmeistern", die die Täuflinge heran­schleppten, doch nur an einigen Stewards, Schiffsjungen und Matrosen vorgcnommen und zwar unter demselben Zeremoniell wie die Linientaufe am Äquator. Obwohl ich nun aber gar nicht getauft wurde ich wollte mich wirklich nicht so vordrängen ist mir schließlich doch ein Taufschein behändigt worden. Ich glaubte schon mit einem Matrosen oder Steward verwechselt zu sein, aber es scheint, es haben alle Reisenden ein solches Dokument erhalten, das da lautet:

Taufschein:

Wir, Aegir, Beherrscher aller Meere und Gewässer, so Hcrmskriglas Scheitel, den hohen Nord umfluten, ge­ruhen hiermit, allergnädigst zu bestätigen: daß -st -st -st nachdem er auf Hochbordtgcm MeeresfchisfFürst Bis­marck" den Polarkreis überschritten in Allerhöchst Unserer und Unseres Kanzlers Robb Robbcs Anwesen­heit die Polartausc geziemend erhalten und in ihr den Namen -st -st -st empfangen hat.

Gegeben den 17. August 190S.

CG 0 , 30 N. B. U. 20° W. B.

gcz. Aegir. gez. Robb Robbcs.

Abends war festliches Polar mahl, wo es Dinge gab wie Isländer Moos-Suppe, Wall.- Bouillon, gebackener Wallfischschwanz, Eisbärzähnc m't Rcnntier-Tunke, Schnee-Kakadu, Eskimo-Torte und Lappländer Sky-Küsc, während daS Orchester dazu spielte: Die verliebte Nenntier-Zicke, Polarualen-

Walzer, der treulose Mövcrich, Gletscher-Rutsch, Jda ans der Räucherkammer (Polka für Nebelhorn), der ge- schmolüene Eisüera. Nordkav-MariÄ."

nirgends Vertrautheit mit dem Gegenstand und dem je­weiligen Stand der gegen ihn erhobenen Anklage- alles Beschränkungen freilich, die mit einen: starken Interesse, nämlich der Notwendigkeit einer Verdunke­lung des Tatbestandes durch den Verbrecher . vorzu- beugen, gerechtfertigt zu werden pflegen. Ist die Ver­söhnung der kämpfenden Standpunkte möglich? Viele halten dies für prinzipiell ausgeschlossen: der Unter­suchungsrichter könne nicht die Rollen von Richter, An­kläger und Verteidiger in einer Person vereinigen: so werde die Untersuchung parteiisch und beeinflusse durch die zustandegekommenen Protokolle die Hauptverhand­lung ungünstig. Es wird denn vielfach die völlige Be­seitigung dieses mit den vorerst herrschenden Prinzi­pien der Öffentlichkeit, Mündlichkeit und Unmittelbar­keit unvereinbaren Instituts gefordert. Auch che beiden Gutachter Landgerichisrat Rosenberg in Straßburg und Professor Mittermaler stehen auf diesem Stand­punkt, geben sich aber keinen Illusionen hinsichtlich der Geneigtheit der Regierung, einen so radikalen Schritt zu tun, hin, und schlagen deshalb größere, nicht voll­ständige Öffentlichkeit für die Beteiligten (nicht etwa das Publikums Recht des Verteidigers, einen Teil der Akten, nicht sämtliche, einzuiehen, und andere, einen Mittelweg einhaltende Rcformmaßregeln vor.

Ein weiteres prozeßrechtlichesThema ist das derEin­schränkung des Kollegial Prinzips in Rechts­streitigkeiten". Doch ist hiervon anläßlich der von dem Frankfurter Oberbürgermeister Adsikes eröffneten Kampagne schon so viel die Rede gewesen, daß es hier genüge, auf dieSchlagworte hinzuweisen: Hie Schnellig­keit, dort Gründlichkeit, hie Verantwortlichkeit der Einzelpersönlichkeit, dort unnahbare Autorität des Kollegiums. Auch die beiden Gutachter bringen der tiefen Spaltung, die in dieser Frage durch die deutsche Juristenwelt geht, ihren Tribut. Professor Walker- Innsbruck hält das Einzelrichtertum für prinzipiell vorziehbare und will deshalb, entsprechend dem kürzlich von der Regierung veröffentlichten Entwurf einer Ab- änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes, dieZusiändig- keit des Amtsrichters erweitert wissen und den Einzel­richter auch die größeren bürgerlichen Rechtssachen in erster Instanz aburteilen lassen,. während Professor Heinsheincer-Heidelberg den jetzigen Rechtszustand ausrechterhalten wissen will.

Ebenfalls dem Zivilprozeß gehört die Frage an, ob sich die Änderung des Rechtsmittels der Revision empfehle. Doch trägt sie allzu technisch-juristischen Charakter, als daß ihre Erörterung an dieser ^Stelle zulässig erschiene. Das gleiche gilt von derFrage: Ist das Recht der Warrants (d. h. von Scheinen, die den Verkauf von lagernden Waren von Hand zu Hand ohne Transport derselben und ohne ihre Beleihung ermög­

licht: damit gingen wir am Nordkap vor Anker. Die sonst übliche Abendtracht der modernen Wikinger auf einem Schiffe wieFürst Bismarck" ist Frack oder 6inner jacket heute aber erschien alles schon bei Tisch in mehr oder weniger improvisierten Bergsteiger- Kostümen, denn bald nach dem Essen ging die Landung vor sich und galt nun das Nordkap zu erklimmen, dessen Spitze (etwa zwei Seemeilen wie man doch un­willkürlich nautisch wird) in etwa einer Stunde zu er­klettern ist.

Es mochte 9 Uhr sein, als bie nächtliche Expedition die ziemlich steile, glitschige Felswand Was sage ichn ä ch t l i ch"? Es war beinahe taghell, also mußte die Sonne doch wohl irgendwo sein. (Das wird aller­dings kaum jemand bezweifelt haben!) Um Mitternacht selbst ist sie auch am Nordkap ja nur vom 11. Mai bis 1. August überhaupt sichtbar, aber trotz des noch immer etwas bewölkten Himmels trat doch erst gegen 10 Uhr eine allmähliche Dämmerung ein. Doch wie selten sich auch Besucher hier einstellen und wie unwirtlich die Gegend hier ist, war doch oben ein Httttlein errichtet, tu dem einige Männer den Sommer hindurch Cham­pagner seilbieten. ES ging denn auch gar nicht so unwirtlich hier zu! Wenn nur die Sonne selbst etwas den Wirt hätte spielen wollen. Aberso' ne Sonne"!

Am nächsten Morgen trafen wir in Hammerfest ein, Ser nürdlichiten Stadt der Erde mit 2800 Einwohnern, die,-wie ein Roserilblatt in steiniger Ode" sich auSnlmmt. Von Longen aus besuchten wir dann ein Lappen- lagcr, das aus einigen Zelten und Lehmhütten be­stand, während eine ansehnliche Heerde von Rcnnticrcn daneben weidete, die seinen Bewohnern ihren Lebens­unterhalt gewährt, Milch, Käse, Fleisch und Felle liefert. Abersie treiben nicht nur Vieh-, sondern auch Handel", indem sie Geweihe und daraus geschnitzte Messer und Lössel u. lgl. den Touristen zum Kauf bieten. Sie waren denk auch wohl zivilisierter und wohlhabender als die Lappen weiter im Innern. Das ganze Lager war wohl mehr nurzum Ansehen" für die Touristen hier so nahe am Meere aujgcschlaqen. Seine Bewohner waren auch nickt aanz so schmutzia wie die meisten