Wiesbadener Tsgbl
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Nr. 419.
Wiesbaden, Dienstag, 8. September 19«S.
CG. Jahrgang.
Morgen- Kusgabe.
1. Matt.
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„Wiesbadener Tagblalt"
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Der DMsA InißeNis i» Mlsnhk.
(9. bis 13. September.)
Seine Aufgaben und Ziele.
Die Gerichtsferien nahen sich ihrem Ende, und so naht auch, wie in jedem zweiten Jahre, zum 29, Male bie Zusammenkunft einer der einflußreichsten und angesehensten unter den deutschen Vereinigungen, des De u t s ch e n I u r i st e n t a g e s. Die Wahl des Ortes, der jedesmal ein anderer ist, ist diesmal auf die badische Hauptstadt gefallen, die bereits m voller Vorbereitung ist, um die Tausende von Gästen aus Deutschland'und Österreich mitsamt ihren Damen würdig zu empfangen. Empfänge, Diners, Galavorstellung, Garteniest. Ausflug sind vorgesehen — zur Freude seiner Kongreßteilnehmer und besonders teilnehmerinnen, die allemal das Angenehme über das Nützliche zu stellen wissen. Doch auch die ernsteren Gemüter werden diesmal reichlich auf ihre Kosten kom- men Schon sind in den Händen aller Mitglieder vier stattliche Bände, in denen zu jedem der 13 auf die Tagesordnung gesetzten Punkte von hervorragenden deutschen Juristen (Theoretikern ttne Praktikern) je ein Gutachten und G e g e n g u t - achten niedergelegt ist.
Ein Blick auf das Inhaltsverzeichnis lehrt, daß diesmal die Tagung im Zeichen der Prozetzreform steht Kein Wunder: handelt es sich doch bei diesen Verhandlungen nicht um weltfremde Diskussionen, sondern um Erörterung aktueller Fragen, die den offenen Zweck verfolgen, auf die Gesetzgebung cinzu- ^irfen _ und ist andererseits die Reform des Zivil- and Strafprozesses bekanntlich teils bereits in vollem Gange, teils dem Abschluß des vorbereitLndenStadrums
"^Den prinzipiell bedeutsamsten Punkt behandelt die Frage: „Bedarf das Legalitätsprinzip im
Feuilleton.
(Nachdruck verboten,)
Eine Nordlandfahrt.
II.
Von der Mitternachtssonne.
,Sie sind doch nun in Italien gewesen, ist es denn wirklich wahr, daß cs die Form eines Stiefels hat?" fragte man einen Reisenden, der eben aus Italien zn- rückgekehrt war.
In ähnlicher Lage befinde ich Mich, wenn ich — wie es einem gewissenhaften Berichterstatter geziemt — lediglich auf Grund dessen, was ich selbst gesehen und erlebt, aber die Mitternachtssonne Rechenschaft ab- zeben soll. Seit unserer Abfahrt von Island hatten wir unausgesetzt Nebel, jedenfalls war der Himmel stets bewölkt. Am ersten Tage begegneten wir noch einem Walfischfänger, der vier mächtige Walfische im Schlepptau führte. Dann sahen wir nichts mehr als Meer und Gewölk. Zum Glück Hatten wir einige prächtige Fische an Bord, Goldfische, Backfische und andere Fische. Da wurde denn viel geangelt, ich glaube sogar, in einigen Fällen auch etwas gefangen. Jedenfalls wurde viel
Wie es nun mit der Sonne um Mitternacht auch bestellt sein mag, es schien bereits, als ob sie sich tagsüber niemals hier blicken läßt. Da war cs, als wollte der Himmel ein Einsehen haben — oder doch, als sollte uns ein Einsehen in den Himmel gewährt werden. Dir waren wohl noch sechs Stunden vom Nordkap entfernt, ober um mich etwas seemännischer auszudrücken: wir befanden uns 71° 18' N. B. und 21 0 1' D. B. (Ja, es stimmt ganz genau. Es war gerade Mittag und da wird stets der Drstanz-Zettel ausgehängt. Da habe ich's aus offizieller Quelle.) Da zeigte sich die erste Himmelsbläue und bald darauf auch ein Sonnenstrahl auf dem Wasser. Also die Sonne kann doch mittags auch in der Nähe des Nordkaps scheinen. Darum hätten wir aller- dinaZ nickt hierher zu kommen vrancken. Die Sonne ttO.ii Laben wir nie zu sehen bekommen!
Strafverfahren einer Einschränkung?" Mit anderem Wort: Soll die Pflicht der Staatsanwaltschaft eingeschränkt werden, wegen aller, auch der unbedeutendsten und daS Interesse der Allgemeinheit oder eines Privaten in keiner Weise berührenden, strafbaren Handlungen einzuschreiten, sotern zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen? Soll man, um der Vergeudung von Arbeitskräften und Geldmitteln vorzubeugen, um der Autorität der Justiz selber willen, die nicht mit Lappalien belastet werden sollte, auch der Ruhe sonst ehrsamer Bürger wegen nicht der Staatsanwaltschaft das Recht geben zu sagen: „dlinimn non enrat pruetor." Ilm Bagatellen kümmert sich die Rechtspflege nicht! Soll man also an Stelle des Prinzips der Legalität, das bisher die ganze I u st i z beherrschte, das die Verwaltung beherrschende Prinzip der Opportunität setzen? Aber da regt sich sofort das demokratische Mißtrauen, es möchte die Negierung, die ja der Staatsanwaltschaft bindende Befehle zu erteilen berechtigt ist, diese Wahlsreiheit zu politischen Zwecken mißbrauchen, indem sie den Gegner anders behandelt als den Anhänger. Und so sind auch die Be- kämpfer des Legalitätsprinzips darin einig, daß bei seiner Abschaffung ein Gesetz geschaffen werden müßte, in dem man da, wo ein Verletzter vorhanden ist, diesem gestattet, falls der Staatsanwalt die Verfolgung ablehnt, Privatklage zu erheben, daß aber, wo kein Ver- letzter vorhanden ist, lote bei allen Delikten gegen die öffentliche Ordnung, jedermann zur Erhebung der Popularklage befugt sein soll. Dies ist der Standpunkt des einen Gutachters, Professor v. Ullmann in München, der sich darin ganz der Kornmission des Strafprozesses anschließt: während der andere Gutachter, Rechtsanwalt Dietz in Leipzig, von der Popularklage die „Kalamität einer Massenanklägerei" befürchtet. Beide aber sind einig darin, daß für Verbrechen das Legalitätsprinzip festgehalten, für Übertretungen aufgegeben und unter den Vergehen nur für diejenigen Gruppen von Straftaten aufrechterhalten werden milß, bei denen ein hohes Allgcmeininteresse vorlicgt, also nicht bei Taten Jugendlicher, bei Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung und dergleichen.
Von noch höherem praktischen Interesse sind die Arbeiten, die der Reform eines der folgenden Prozetz- stadien gewidmet sind, der gerichtlichen Voruntersuchung, welche in Schwur- und Reichsgerichtssachen stets, in Landgerichtssachen auf Antrag des Staatsanwalts oder des Ängeschuldigten, in Schöffengerichtssachen nie stattfindet. Allgemein sind hier die Klagen über Benachteiligung der Rechte des Angeklagten durch seinen Ausschluß von den Beweisaufnahmen, Beschränkung des Verkehrs mit seiner Verteidigung, Ver- weigerung der Akteneinsicht und infolgedessen nicht ge-
Nachmittags war große P o l a r t a u f e auf Deck — etwas verspätet allerdings, denn wir hatten den Polarkreis ja schon einige Tage zuvor überschritten, oder doch überfahren. Da sollte nun jedermann, der zum ersten Male über den Kreis hinauskam, die gebührende Taufe empfangen und in einem großen Bassin auf Deck nnter- getauchi werden. So hieß es wenigstens und die Not war groß! — Aber schließlich wurde die Taufe in Gegenwart „Neptuns und seiner Frau" und des „Kanzlers", vom Barbier und „Freför", dem Moor und Türken und etlichen „Wachtmeistern", die die Täuflinge heranschleppten, doch nur an einigen Stewards, Schiffsjungen und Matrosen vorgcnommen und zwar unter demselben Zeremoniell wie die Linientaufe am Äquator. Obwohl ich nun aber gar nicht getauft wurde — ich wollte mich wirklich nicht so vordrängen — ist mir schließlich doch ein Taufschein behändigt worden. Ich glaubte schon mit einem Matrosen oder Steward verwechselt zu sein, aber es scheint, es haben alle Reisenden ein solches Dokument erhalten, das da lautet:
Taufschein:
Wir, Aegir, Beherrscher aller Meere und Gewässer, so Hcrmskriglas Scheitel, den hohen Nord umfluten, geruhen hiermit, allergnädigst zu bestätigen: daß -st -st -st nachdem er auf Hochbordtgcm Meeresfchisf „Fürst Bismarck" den Polarkreis überschritten in Allerhöchst Unserer und Unseres Kanzlers Robb Robbcs Anwesenheit die Polartausc geziemend erhalten und in ihr den Namen -st -st -st empfangen hat.
Gegeben den 17. August 190S.
CG 0 , 30 N. B. U. 20° W. B.
gcz. Aegir. gez. Robb Robbcs.
Abends war festliches Polar mahl, wo es Dinge gab wie Isländer Moos-Suppe, Wall.oß- Bouillon, gebackener Wallfischschwanz, Eisbärzähnc m't Rcnntier-Tunke, Schnee-Kakadu, Eskimo-Torte und Lappländer Sky-Küsc, während daS Orchester dazu spielte: Die verliebte Nenntier-Zicke, Polarualen-
Walzer, der treulose Mövcrich, Gletscher-Rutsch, Jda ans der Räucherkammer (Polka für Nebelhorn), der ge- schmolüene Eisüera. Nordkav-MariÄ."
nirgends Vertrautheit mit dem Gegenstand und dem jeweiligen Stand der gegen ihn erhobenen Anklage —- alles Beschränkungen freilich, die mit einen: starken Interesse, nämlich der Notwendigkeit einer Verdunkelung des Tatbestandes durch den Verbrecher . vorzu- beugen, gerechtfertigt zu werden pflegen. Ist die Versöhnung der kämpfenden Standpunkte möglich? Viele halten dies für prinzipiell ausgeschlossen: der Untersuchungsrichter könne nicht die Rollen von Richter, Ankläger und Verteidiger in einer Person vereinigen: so werde die Untersuchung parteiisch und beeinflusse durch die zustandegekommenen Protokolle die Hauptverhandlung ungünstig. Es wird denn vielfach die völlige Beseitigung dieses mit den vorerst herrschenden Prinzipien der Öffentlichkeit, Mündlichkeit und Unmittelbarkeit unvereinbaren Instituts gefordert. Auch che beiden Gutachter Landgerichisrat Rosenberg in Straßburg und Professor Mittermaler stehen auf diesem Standpunkt, geben sich aber keinen Illusionen hinsichtlich der Geneigtheit der Regierung, einen so radikalen Schritt zu tun, hin, und schlagen deshalb größere, nicht vollständige Öffentlichkeit für die Beteiligten (nicht etwa das Publikums Recht des Verteidigers, einen Teil der Akten, nicht sämtliche, einzuiehen, und andere, einen Mittelweg einhaltende Rcformmaßregeln vor.
Ein weiteres prozeßrechtlichesThema ist das der „Einschränkung des Kollegial Prinzips in Rechtsstreitigkeiten". Doch ist hiervon anläßlich der von dem Frankfurter Oberbürgermeister Adsikes eröffneten Kampagne schon so viel die Rede gewesen, daß es hier genüge, auf dieSchlagworte hinzuweisen: Hie Schnelligkeit, dort Gründlichkeit, hie Verantwortlichkeit der Einzelpersönlichkeit, dort unnahbare Autorität des Kollegiums. Auch die beiden Gutachter bringen der tiefen Spaltung, die in dieser Frage durch die deutsche Juristenwelt geht, ihren Tribut. Professor Walker- Innsbruck hält das Einzelrichtertum für prinzipiell vorziehbare und will deshalb, entsprechend dem kürzlich von der Regierung veröffentlichten Entwurf einer Ab- änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes, dieZusiändig- keit des Amtsrichters erweitert wissen und den Einzelrichter auch die größeren bürgerlichen Rechtssachen in erster Instanz aburteilen lassen,. während Professor Heinsheincer-Heidelberg den jetzigen Rechtszustand ausrechterhalten wissen will.
Ebenfalls dem Zivilprozeß gehört die Frage an, ob sich die Änderung des Rechtsmittels der Revision empfehle. Doch trägt sie allzu technisch-juristischen Charakter, als daß ihre Erörterung an dieser ^Stelle zulässig erschiene. Das gleiche gilt von derFrage: Ist das Recht der Warrants (d. h. von Scheinen, die den Verkauf von lagernden Waren von Hand zu Hand ohne Transport derselben und ohne ihre Beleihung ermög
licht: damit gingen wir am Nordkap vor Anker. Die sonst übliche Abendtracht der modernen Wikinger auf einem Schiffe wie „Fürst Bismarck" ist Frack oder 6inner jacket — heute aber erschien alles schon bei Tisch in — mehr oder weniger improvisierten — Bergsteiger- Kostümen, denn bald nach dem Essen ging die Landung vor sich und eö galt nun das Nordkap zu erklimmen, dessen Spitze (etwa zwei Seemeilen — wie man doch unwillkürlich nautisch wird —) in etwa einer Stunde zu erklettern ist.
Es mochte 9 Uhr sein, als bie nächtliche Expedition die ziemlich steile, glitschige Felswand — — Was sage ich „n ä ch t l i ch"? — Es war beinahe taghell, also mußte die Sonne doch wohl irgendwo sein. (Das wird allerdings kaum jemand bezweifelt haben!) Um Mitternacht selbst ist sie auch am Nordkap ja nur vom 11. Mai bis 1. August überhaupt sichtbar, aber trotz des noch immer etwas bewölkten Himmels trat doch erst gegen 10 Uhr eine allmähliche Dämmerung ein. Doch wie selten sich auch Besucher hier einstellen und wie unwirtlich die Gegend hier ist, war doch oben ein Httttlein errichtet, tu dem einige Männer den Sommer hindurch — Champagner seilbieten. ES ging denn auch gar nicht so unwirtlich hier zu! — Wenn nur die Sonne selbst etwas den Wirt hätte spielen wollen. Aber „so' ne Sonne"!
Am nächsten Morgen trafen wir in Hammerfest ein, Ser nürdlichiten Stadt der Erde mit 2800 Einwohnern, die,-wie ein Roserilblatt in steiniger Ode" sich auSnlmmt. Von Longen aus besuchten wir dann ein Lappen- lagcr, das aus einigen Zelten und Lehmhütten bestand, während eine ansehnliche Heerde von Rcnnticrcn daneben weidete, die seinen Bewohnern ihren Lebensunterhalt gewährt, Milch, Käse, Fleisch und Felle liefert. Aber „sie treiben nicht nur Vieh-, sondern auch Handel", indem sie Geweihe und daraus geschnitzte Messer und Lössel u. lgl. den Touristen zum Kauf bieten. Sie waren denk auch wohl zivilisierter und wohlhabender als die Lappen weiter im Innern. Das ganze Lager war wohl mehr nur „zum Ansehen" für die Touristen hier so nahe am Meere aujgcschlaqen. Seine Bewohner waren auch nickt aanz so schmutzia wie die meisten
