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Nr. 4V7.

Wiesbaden, Dienstag,

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L. September 1908.

56. Jahrgang.

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Morgen - Kusgabe.

_ 1. Watt.

Die Strnsprüzehv rdnun§.

. Der seit langem angekündigte Entwurf einer Straf- ^ozcssordnung nebst der Novelle zum Gerichts- ^Msttngsgesetz werden jetzt mit der Begründung in Etlicher Ausgabe veröffentlicht, und somit ist end- sp- die Gelegenheit geboten, von dem bisherigen Rate- ^,'-1 zu einer kritischen Würdigung der von der Regie- ^ g vorgeschlagenen Reformen überzugehen. Was den ^.stalt der Vorlagen befriffi, so können wir feststellen. üH Kn i£5. e ür den beiden im Juli veröffentlichten Ar- Die Strafprozeßreform" undDie Eidesreform" brachten Angaben sich durchweg als zutreffend er- lag on- so daß wir mithin über etliche Punkte der Vor- har", k"-ir. sie damals bereits eingehend besprochen ?n, kurz hinweggehen können, schi ueue strafgerichtliche Organisation haben wir schlifft unserem damaligen Artikel als einen Fort- ein?" .gegenüber dem bisherigen Zustand bezeichnet, Sjrat weil sie deni Laienelement auch bei den terff a f kamm e r n einen Platz einräumt, und zwei- geg ^c>l sie die dringend notwendige Berufung ru,,n dlc Urteile der Strafkammern bringt. Die Regie- daßff5^ff,uut in der Begründung zu dem Entwurf an, die Schöffengerichte sich gut bewährt haben, und sie dur. öcsho.lb den Borzug der Mitwirkung von Laien, nm - Welche die Gerichte im Vertrauen der Bevölkerung lich 'f finden, auch den Strafkammern zugäng- ^ machen, die in Zukunft mit zwei Richtern und drei . pm besetzt werden sollen. Die Schwur- Ben ,? 0 ' ö ! e - toic die Regierung feststellt, in der sollst'hohes Maß von Vertrauen genießen, ffea , l mi ; Rücksicht auf dieweit verbreitete und historisch silem Stimmung unverändert bleiben. Priv der allzu starken Inanspruchnahme des

die t 'nbllkums durch richterliche Geschäfte wird durch fübr' 'ff^ mit Befriedigung zu begrüßende Ein- schwt- ^ don T a g eg e I d e r n für Schöffen und Ge­stirn : Te ' Höhe der Bundesrat einheitlich be-

trt ! f J n - u ^ ff^iolg begegnet. Was die Berufung bc- die ^ sie, entsprechend unserer Mitteilung, gegen b,s, irteilc des Amtsgerichts an die mit drei Richtern fg.site L-trafkammer. gegen die llrteile der Straf- , 'ner an den mit fünf Richtern besetzten Berufungs- ^ t geben.

In bezug auf die sachliche Z u st ä n d i g k e i t d e r ..cicStc werden einige Änderungen vorgeschlagen, E^lvrr auch zumeist schon mitgeteilt und erörtert haben.

Den Amtsgerichten werden eimge Sachen überwiesen, die bisher zurZuständigkeit derStrafkammern gehörten, so einzelne Verstöße gegen das Bankgesetz und der un­befugte Vertrieb von Inhaber- und Prämienpapieren, ferner infolge der Ausdehnung der Privatklage die Hausfriedensbruch, Körperverletzung und Sachbeschädi­gung betreffenden Sachen. Des weiteren wird die Staatsanwaltschaft ermächtigt, eine Sache an das Amtsgericht zu verweisen, wenn nach Lage des Falles keine schwerere Strafe als 6 Monate Gefängnis oder -1500. M. Geldstrafe zu erwarten ist. Ferner soll die Zuständigkeit des Amtsgerichts auf alle bisher vor die Strafkammern gehörenden Verbrechen der Personen unter 18 Jahren, sowie auf van diesen verübte Brand­stiftung. Eisenbahntransportgefährdung und Raub, die bisher vor die Schwurgerichte gehörten, ausgedehnt werden. Bei Übertretungen und den nur mit Hast oder höchstens 300 M. Geldstrafe bedrohten Ver­gehen, sowie bei den mit höchstens 600 M. Geldstrafe bedrohten Zuwiderhandlungen gegen die Be­stimmungen der Sonntagsruhe oder den Ladenschluß soll der Amtsrichter allein, in allen übrigen Fällen in Gemeinschaft mit den Schöffen entscheiden. Während so die Zuständigkeit der Strafkammern einer­seits . zugunsten des Amtsgerichts eingeschränkt wird, soll sie andererseits aufKosten des Schwurgerichts erweitert werden, indein einige Fälle der 'Urkunden­fälschung, der Amtsverbrechen, des betrügerischen Bankerotts und der Depotunterschlagung der Straf­kammer überwiesen werden.

Bedeutsam ist die Einschränkung der Anklage- Pflicht der Staatsanwaltschaft. Diese soll von der Verfolgung absehen können in den Fällen, wo der schon verurteilte Täter wegen des neuen Delikts nur eine unwesentliche Zusatzstrafe zu erwarten hätte, des weiteren bei allen Strafsachen, die in erster Instanz vor den Einzelrichter gehören, und bei den Delikten der Jugendlichen. Weiter wird dys Anklagemonopol der Staatsanwaltschaft eingeschränkt durch die Ausdehnung der P r i v a t k l a g e n ans Hansfriedensbru ch, gefährliche Körperverletzung mit Übertre­tung einer Amts-, Berufs- oder Gewerbepflicht, Bedro­hung und Sachbeschädigung. Jir allen diesen Fällen soll die Staatsanwaltschaft nur bei Annahme eines öffentlichen Interesses Anklage erheben.

In bezug auf die Ersetzung des Vorcidcs durch den Nacheid, die Maßnahmen zur Verringerung der Eide und die Abänderung der Bestimmung über die Zeugnispflicht entspricht die Vorlage durchweg den Mitteilungen, die wir darüber in unserem ArtikelDie Eidesreform" gemacht haben. Der Zeugniszwang wird insofern abgeändert, als er in Privatklagesachen und

solchen Sachen, die vor den Einzelrichter gehören, für unzulässig erklärt und weiter die Höchstdauer der Zwangshast von 6 auf 3 Monate herabgesetzt wird. Der Zeugniszwang gegen die Presse wird entsprechend den schon gemachten Angaben in der Hauptsache be­seitigt.

Über den weiteren Inhalt der Vorlagen, deren Hauptpunkte wir hier erwähnt haben, sowie über die Wünsche, die sie übrig lassen, und für deren teilweise Erfüllung hoffentlich der Reichstag Sorge tragen wird, wird noch zu reden sein, doch kann schon jetzt gesagt werden, daß die beiden Gesetzentwürfe eine Reihe be­deutsamer und mit Befriedigung zu begrüßender Re­formen enthalten. Dr. jur. P.

UolMsche Wsr^cht.

Girre vrachtswsWevte Kritik des Relinions- nrrteerichts,

wie er gegenwärtig in den deutschen Volksschulen zu­meist erteilt wird, und Vorschläge zur Besserung findet man in den Leitsätzen, die die Kreisschulinspek­toren des Herzogtums Sachsen-Meiningen als Grundlage für vertrauliche Besprechungen mit den geistlichen Ephoren über die Abgrenzung zwischen Schul- und Konfirmandenunterricht aufgestellt haben. Einige Sätze daraus seien hier angeführt:Der Reit- gionsunterricht der Schule wendet sich vorzugsweise an den Verstand und das Gedächtnis, vermittelt seiner ganzen Anlage nach nur religiöses Wissen, das teilweise sogar in Widerspruch steht mit'der Lehre Jesu, mit dem übrigen Unterricht und dem Leben, aber nicht religiöses Gefühl. So erzeugt er eine Religion der Lippen, aber nicht des Herzens, bisweilen sogar Übersättigung bis zum Überdruß." Die grundlegende Wahrheit für unseren Religionsunterricht ist die Lehre Jesu, wie sie niedergelegt ist in der Bergpredigt, in den Gleichnissen und im Vaterunser. Wahr ist ferner, was übereinstimmt mit dieser Lehre, mit dem Wollen und Handeln des Herrn, was übereinstimmt aber auch mit unserem Denken u n & den gesicherten Er° geb nissen der Wissenschaft." Weiter for­dern die Leitsätze,daß fede Verfrühung vermieden und die Fassungskraft der Kinder nicht überschritten wird. Der systematische Katechismusunterricht gehört daher nicht in die Schule." Da nach dem neuen meiningi- schon Schulgesetz den Kreisschulinspektoren die alleinige Aufsicht auch über den Religionsunterricht zusteht, ist zu hoffen, daß sie ihren Grundsätzen auch in der Praxis Geltung verschaffen werden, und daß in Meinin­gen eine Reform des Religionsunterrichts nach päda-

FenMeton.

(Nachdruck verboten.)

Rückblicke.

f, (f? ür dasWiesbadener Tagblatt".)

Von Julius Nvseuthal.

Des türkschen Sultans Majestät,

Der Herrscher der Osmancn,

Ging jüngst zu 'Bett des Abends spät, Umschwebt vom Geist der Ahnen.

Er hatte, wie das oft passiert,

Vielleicht an jenem Tage

Sich etwas müd' und matt regiert,

, Denn auch dies Amt bringt Plage, c So schlief er ein denn sanft und sacht, c And sieh', als früh es hell ward,

[ Sah der Despot, daß über Nacht Er konstitutionell ward.

Kaum, daß der Morgenstern entschwand In mählicher Verblassung,

Da hatte das Osmanenlanö 'ne fertige Verfassung.

Ein tausendstimmiger Jubel traf , Den Sultan beim Erwachen.

(Den Braven gibt's der Herr im Schlaf,

Die Braven können lachen.)

c Der Sultan! auf vom Lager jäh Sprang er, wie lange Zeit nicht,

Er wutzt' nicht, ob ihm wohl, ob weh,

Das weiß er auch bis heut' nicht.

Ringsum, die Türken hoch entzückt.

Was gab's um Allahs Willen?

Mar'n H i c verrückt, war e r verrückt,

Was sollt' daS Hurrabrüllen?

Trug plötzlich eine Zauberkraft Zu Hohem ihn und Wahrem?

Horch, polygam-matronenhaft Dran« Hurra selbst vom Harem.

All seine bess'ren Hälften schrie'n Ein Hoch dem Allerliebsten,

UndVioatS" folgten, die für ihn Die Herr'n Eunuchen piepsten.

Den ganzen nagelneuen Dreh Vermocht' er nicht zu fassen,

Er fühlte nur, auf die A r m e e Könnt sich sein Volk verlassen.

Das war ein Volks Heer, treu wie Gold Im M ollen, Wirken/ Walten,

Der l annschaft Mut st i e g mit dem Sold,

Den ' nn ihr vorenthalten.

Aut die Off'ziere, fest geeint.

In si erem Erkennen

Bere der Türken inn'rem Feind

Eins uf den Pelz zu brennen.

Si« haben schneller, als man meint,

Den legner überlistet,

Wok wissend, daß ihr inn'rer Feind Den. throne nahe nistet.

So manchem diebischen Satrap,

Spiv: und Parasiten

Wur. da mit der erschlich'nen Hab'

Das : «fein abgeschnitten.

Mai fand 'neuKnüppel aus dem Sack' Auf mazedon'schem Boden,

Um all das hohe Lumpenpack *

Zu har 'n und auszuroden.

Euro pas Mächte werden nun Bald Frieden dort und Ruh' seh'n,

Ihr ganzes Treiben und ihr Tun,

Was war's denn sonst als Z u s e h'n ?

Hier ward der ganzen Welt erneu»

'mal wiederum ein Zeichen,

Was gegenseii'ger Haß und Neid Und Eifersucht erreichen.

Es ist der Mächte leidig Los Man übersieht's oft achtlos,

Als Macht ist manche stark und groß,

Als Mächte sind sie machtlos.

Mög jeder Staat vor seiner Tür Den großen Besen regen,

-Da findet jeder nach Gebühr Zu kehren und zu fegen.

Im Staatshaushalt gibt's stets zu tun Und stets 'ne wunde Stelle,

's kann keiner nur auf Lorbeer'n ruh'n,

Und jeder Staat hatFäll e".

La Fra n c e hat den Marokko-Fall,

Den Fall des Abd ul Asis,

Italien krankt noch überall An den Erfolgen Nasis'.

Was England als 'neu F a I l beklagt,

Die Führer sind's der Flotte,

Sobald der ersteH ü h" gesagt,

Ruft gleich der zweiteHotte".

Auch Holland steht nicht gern zurück,

Es hat sein Castro -- Füllchen,

Gern spielt' es d i e s e m Kerl 'neu Trick,

Es weiß nur gar nicht, welchen.

Nichts Großes ist ihm dort passiert,

's war ganz was Allgemeines,

Doch g'raöe Holland int'ressiert Sich sehr auch für was Kleines.

B e l g i q u e nahm etwas hast'gen Lauf Und sollte mehr sich schonen,

Es fraß den ganzen Kongo auf Und hat nun Kongefttonen.

Das große Deutschland lost not Isost Hat eine Fülle Fülle,

Und Preußen, wie man täglich lieft.

Steht hier an erster Stelle.

Das ist der Staat, wo itnbcirrt.

Sich Fall an Füllchen kettet,

Mit jedem dieser Fälle wird Das Vaterland gerettet.

Vor u>as? Das weiß man nie so ganz.

Man weiß nur: groß und rar ist Die Rettung eines Vaterlands,

Das gar nicht in Gefahr ist.

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