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Nx. 173. Wiesbaden, Samstag, I!. April IK«8. SG. Jahrgang.

Morgen - Ausgabe.

_1. Ml'crtt.

Aach den Schlachten.

Osterferien im Reichstag und Schluss des Landtags.

P. Berlin, 9. April.

O st e r r uhe ! So seufzen erleichtert die Volks­vertreter und die Parlamentsjournalisten. Gestern in später Abendstunde hat der Reichstag, heute nach- Nlittag 4 Uhr der preußische Landtag Schluß gemacht. -Während die deutsche Volksvertretimg ihre Verhand­lungen big zum 28. April vertagt hat, um dann noch die allerdringlichsten gesetzgeberischen Aufgaben zu er­ledigen, hat der preußische Landtag heute die Session geschlossen.

Der in der gerneinsamen Schlußsitzung des Land­tages verlesenen, aus Venedig vom 28. März datierten königlichen Urkunde, die den Schluß des Landtages verkündete, hatte man insofern mit einer gewissenSpan- uuiig entgegengesehen, als hie und da behauptet worden lvar, daß gleichzeitig die Auflösung des Abgeordneten­hauses ausgesprochen werden würde. Diese Annahme erwies sich jedoch, wie das freilich in cingeweihten Krei­sen schon vorher bekannt geworden war, als unzu­treffend.

Beide Parlamente können üllf ern gutes Stück Arbeit zuruckbstcken. Der deutsche Reichstag hat außer dem Etat an größeren Vorlagen das Flotten­gesetz, das Majestätsbeleidigungsgesetz, Scheckgesetz, Telefunkengßsetz, die Brüsseler Znckerkonvention, den Handelsvertrag mit Montenegro und — das letzte war auch yrer das schwerste — zum Schluß noch das Ver- eiustzesetz und die Novelle zum Börsengesetz erledigt. Für den kurzen Abschnitt zwischen Ostern und Pfing- steil stehen noch folgende Vorlagen auf der Tagesord­nung, welche sämtlich schon die Kommissionsberatung Kassiert haben, also noch in zweiter und dritter Lesung zu erledigen sind: Der Nachtragetat über die Teue­

rungszulagen, das Unterstützungswohnsitzgesetz, der Entwurf über die Haftung des Tierhalters, der kleine Befähigungsnachweis, die Münznovelle, der Entwurf betreffend den Postüberweisungs- und Scheckverkehr und der Nachtragsetat für die Koloniälbahnen. Nach­dem die B l o ck m e h r h e i t des Reichstags bei dem Kampfe um Vereinsgesetz und Börsen- novelle, von denen das erstere mit 194 gegen 168-, die Börsennovelle sogar mit 203 gegen 168 Stimmen zur Annahme gelangte, Proben ihrer Festigkeit ge­geben hat, kann die kurze Tagung nach Ostern, da es sich hier um Vorlagen handelt, bei denen grundsätzliche Differenzen im allgemeinen kaum in Frage kommen, keine sonderlichen Schwierigkeiten mehr bereiten. Die schwerste Belastungsprobe freilich — darüber darf

KenMeton.

Machdruck verboten.)

Verhaftet-

(Skizze aus der gerichtlichen Praxis.)

„Herr Assessor, draußen ist eine Frau, die will sie kn einer dringenden Angelegenheit unbedingt sprechen", weidet diesem ein Gerichtsdiener. „Diese fortwährenden Belästigungen durch das Publikum", meint der junge -richterliche Beamte unwirsch, „es ist unmöglich, auf dieser Abteilung ruhig zu arbeiten. Sagen Sie der Frau, ich sei nicht zu sprechen",' dann aber sich kurz überlegend: ».Na, lassen Sie dieselbe nur hereinkommen." Als die Tür zu dem Richterzimmer sich öfsnet, bemerkt man im Türrahmen in ängstlicher Zurückhaltung eine ärmliche, aber sauber gekleidete Frau aus dem Volke stehen, der Man es an ihrem abgehärmten, verweinten Gesichte an­steht, daß sie schweres Leid zu tragen hat. „Was wolle,: Sie", redet der Assessor die Frau in dem üblichen, be­kanntlich nicht höflichen Amtstone an. „Herr Richter, ich bitte um Verzeihung, wenn ich mich in einer ver­zweifelten Lage um Hülfe an Sie wende. Gestern wurde Mein Alaun, der durch Krankheit schon längere Zeit arbeitslos geworden ist, von der Polizei festgenommen, weil er aus einem Bäckerladen zwei Brote entwendet hatte. Ich versichere Sie (hier bricht die Frau in heftiges Schluchzen ans), daß mein armer Mann, als er arbeiten konnte und Geld verdiente, wacker für seine Familie gesorgt hat, und lieber selbst entbehrte, als mich und unsere 5 kleinen Kinder Slot leiden zu lassen. Als der Verdienst durch die Arbeitslosigkeit meines Mannes aus­fiel und wir uns von allem völlig entblößt iahen, haben wir furchtbar gelitten, es fehlte uns an den notwendig­sten Lebensmitteln, um nur unser, nacktes. Leben zu fristen, und wenn sich nicht gute Leute unser ange- uo-mmen hätten, wären wir verhungert. Mit Berzweif-

mait sich keinem Zweifel hingeben — wird der Block zu bestehen haben, wenn den Reichstag im kommenden Herbst die Kardinalfrage der Reichsfinanz- r e f o r m beschäftigen wird. Hat indessen der Block die Vereins- und Börsengesetzkrisis überwunden, so wird man hoffen dürfen, daß sich auch bei der Lösung der Finanzreformfrage ein Weg finden wird, wo ein Wille ist!

Der^ p r e u ß i s ch e Landtag hat in dieser letzten Session der laufenden Legislaturperiode außer dem Etat an größeren Vorlagen vor allem die heiß umstrittene Ostmarkenvorlage mit den, Enteignungs- Paragraphen. die übliche Sekundärbahnvorlage, das Polizeikostengesetz und das Quellenschutzgesetz, die Vor­lage, betreffend den masurischen Kanal und die. über die Ausschließung staatlicher Kohlenfelder in Westfalen erledigt. Das lang ersehnte Beamtenbesoldnngsgesetz war dem Landtage ebensowenig zugegangen wie das nicht minder sehnlichst erwartete Lehrerbesoldungs- gesetz, und die Leidtragenden wurden statt dessen mit recht spärlichen Teuerungszulagen abgefunden, die nur eine dürftige Abschlagszahlung darstellen. Zu den Vorlage' die unter den Tisch des Hauses gefallen sind, gehört blloauerlicherweise auch der Gesetzentwurf über die Haftung des Staates und anderer Verbände für Amtspflichtvcrletzungen von Beamten bei Ausübung der öffentlichen Gewalt. Endlich befindet sich die seit Jahren angekündigte Vorlage über die Wahlrechts­reform noch immer im Stadium der — Ankündigung. Uber die Wahlrechtsreform soll erst der neue Landtag entscheiden, so daß also die bevorstehenden Neuwahlen zum Abgeordnetenhaus in gewissem Sinne zugleich die Entscheidung über die Wahlreform bringen werden.

Diese Neuwahlen sind, wie schon mitgeteilt, auf den 3. Juni für die Wahl der Wahlmänner, auf den 16. Juni für die der Abgeordneten anberaumt, so daß also zwischen beiden das auf den 7. und 8. Juni fallende Pfingstfest liegt. Während wir für den Reichstag häufig Sommerwahlen hatten. _ haben solche für das preußische Abgeordnetenhaus seit dem 3. Juli 1866, dem Tage von Königgrätz, nicht mehr stattgefunden, sondern die seitdem vollzogenen llmaligen Neuwahlen fielen in den Oktober oder November. Da die laufende Legislaturperiode des Landtags verfassungsgemäß erst am 16. Januar 1909 abläuft, mutz, wie das schon wiederholt geschehen ist, zwecks Vornahme der Neu­wahlen die Auflösung des Abgeordnetenhauses er­folgen, denn Artikel 75 der preußischen Verfassung be­stimmt : „Die Kammern (heute nur. noch das Abge­ordnetenhaus) werden nach Ablauf ihrer Legislatur­periode neu gewählt. Ein gleiches geschieht im Falle der Auflösung." Wie wir hören, wird die Auf­lösung des Abgeordnetenhauses erst zwischen den Wahlmännerwahlen und den Abgeord­netenwahlen, also zwischen dem 3. und 16. Juni er­folgen. Da laut Artikel 51 der Verfassung die Wähler

lung sah gestern mein armer Mann, der an seine eigene Not nicht dachte, daß nicht das geringste im Hause war, um den Hunger unserer 6 Kinder, die nach Brot schrien, zu stillen, das veranlaßte ihn, die Tat auszuübeu, wegen der er feftgenommen ist. Heute sollte er eine neue Arbeitsstelle, deren Beschaffung ihm nach unsäglicher Mühe gelungen war, «„treten und damit unser Elend und unsere Sorge aufhören. Bleibt jedoch die Ver­haftung aufrecht erhalten, so verliert n,ein Mann die neue Stelle wieder und unsere Hoffnung, unser Dasein fristen zu können und wieder glückliche Menschen zu werden, bleibt eine trügerische. Ich bitte Sie daher inständigst, Herr Richter, meinen Mann freizulassen." DaS ist ja alles gut und schön, meint jetzt der Assessor, aber ich kann daran nichts ändern. Ihr Mann ist schon Zweimal wegen Diebstahls bestraft, und da cs jetzt das drittemal ist, liegt Diebstahl im Rückfall — ein Ver­brechen vor — das ein gesetzlicher Grund bildet, den Haftbefehl auch ohne Fluchtverdacht zu erlassen. Ich mutz also Haftbefehl gegen ihren Mann verfügen. Die Frau fängt wieder bitterlich an zu weinen und meint: „Ach, Herr Richter, wenn Sic wollen, können Sie doch meinen Mann frei lassen. Ist es denn ein so schreckliches Ver­brechen, daß er, um. seine Kinder nicht verhungern zu lassen, zwei Brote gestohlen hat, die wir dem Bestohle­nen, wenn mein Mann wieder Geld verdient, gern be­zahlen wollen? Ich habe doch schon gehört, daß man Bankiers und andere, die nicht aus Not Hunderttausendc unterschlagen Haben, auf freiem Fuß beläßt, warum soll das bei' meinem Manne, der nur Brot gestohlen hat, um es seinen hungernden Kindern zu geben, nicht geschehen? Eben wollte der Assessor auffahren und die Frau beleh­ren, daß es ihr nicht zustehe, Kritik an richterlichen An­ordnungen auszuüben, als Herr Amtsgerichtsrat X., der Meste Richter des Amtsgerichts, in das Richterzimmer Eintritt und mit liebenswürdiger Miene sich mit fol­genden Worten an den Assessor wendet: „Lieber Kollege, Sie schenken mir doch das Vergnügen, mich heute abend

60 Tage und die Kammern 90 Tage nach der Aus­lösung versammelt werden müssen, so wird mithin die Einberufung des neuen Landtags zu Anfang September erfolgen. Es genügt in einem solchen Fall jedoch die Einberufung zu einer Er­öffnungssitzung, nach welcher der Landtag sofort ver­tagt werdeir kann, was in diesem Fall Wohl bis zum Oktober geschehen wird.

Parlamentarische MsMlmlüsigkeii.

Von p a r I a m entarischer Seite wird uns geschrieben:

Der Reichstag hat nach langen und ichwerenKämpfeii das Reichsvereinsgesetz nunmehr endgültig angenom­men. Das ist eine erfreuliche Tatsache, da das. neue Gesetz für viele Bundesstaaten einen Fortschritt gegen­über dem bisherigen Zustande bedeutet. Ferner aber auch deshalb, weil der Block die erste größere Be­lastungsprobe glänzend bestanden hat und die Block­parteien durch den gemeinsamen Kampf nur noch fester aneinander gekittet sind, so fest, daß sie auch in der Frage des Börsengesetzes, die vielleicht noch mehr Konfliktsstoff in sich barg, zusammengehalten haben. Das alles ist, wie gesagt, sehr erfreulich. Doch hat die Blockpolitik eine höchst unerwünschte Begleiterscheinung gezeitigt: Die parlamentarische Disziplin, die bisher

unser deutsches Parlament hoch über die Parlamente vieler anderer Völker stellte, ist völlig in die Brüche ge­gangen. Und Wenn man^ gerecht sein will, muß man sagen, daß auf beiden Seiten, beim Block wie beim Antiblock in gleicher Weise gesündigt worden ist. Die Lärmszenen, mit denen man hüben und drüben die Ausführungen der Redner von der .Gegenpartei, be­gleitete, sind ein Beweis für mangelnde politische Er­ziehung. Wenn man durch tosenden Lärm und dröhnende Schlußrufe einen Redner hindern will, seine Darlegungen zur Sache vorzubringen, so bedeutet das nichts anderes als einen schweren Eingriff in das vornehmste Recht des Parlaments', in die Redefreiheit. Und wenn man unbequemen Rednern durch derartige, jeder parlamentarischen Ordnung Hohn sprechende ge­waltsame Mittel das Wort abzuschneiden sucht, so zeigt man eben, daß man das Gefühl für Disziplin und parlamentarischen A n st a n d völlig verloren hat. Und das um so mehr, als sa die Geschäftsordnung des Hauses in Anträgen auf Schluß der Debatte das Mittel zur Abkürzung anfechtbarer Debatten an die Hand gibt.

Aber noch ein anderer Punkt ist es, der alle Freunde des Parlaments bedenklich stimmen muß. Die Ge­schäftsordnung des Reichstages verbietet Zw i s ch e n - rufe nicht ausdrücklich: sie sind also zulässig. Es ver­steht sich aber doch wohl von selbst, daß Zwischenrufe, wie sie bei der Beratung des Vereinsgesetzes vorge-

zn besuchen, um dort eine würzige Bowle vertilgen zu helfen." Ehe der Assessor auf die Einladung seines älteren Kollegen erwidert, bedeutet er der Frau, sich zu entfernen, er werde sie gleich wieder rufen lassen. Als die Frau das Zimmer verlassen hatte, nimmt der Assessor dankend die Einladung des AmtsgerichtsratS an, und er­zählt ihm dann den Fall dieser Frau, sich dabei be­klagend, daß er soviel von dem Publikum belästigt und in seiner Arbeit gestört werde. „So, sagt Amtsgerichts­rat X. trocken, „das ist ja sehr bedauerlich, aber was ge­denken Sie in dem mir von Ihnen vorgetragenen Falle

!i tun? Wollen Sic den Mann frcilassen?" „Fällt mir ar nicht ein", antwortet der Assessor, „denn es liegt nach 1 StrGB. ein Verbrechen vor, und bin ich daher bcrcch- gt, nach 8 112 StrPO. auch ohne Begründung eines luchtverdachtes Haftbefehl zu erlassen."

Amtsgerichtsrat X.r Dazu haben Sie freilich ein isetzliches Recht, aber müssen Sie denn von diesem echte auch unter allen Umständen Gebrauch machen?

Assessor: Das allerdings nicht, denn das Gesetz stellt : in solchen Fällen in das Ermessen des Richters, ob er aftbefehl erlassen will oder nicht.

Amtsgerichtsrat X.: Warum haben Sie sich denn

otzdem entschlossen, den Mann in Nnicrsuchnngshafi zu rhmen, obwohl es sich um ein so geringfügiges Objekt

indelt? m ...

Assessor: Weil cs bei mir Praxis ist, in aiicn Fällen, o ein Verbrechen Gegenstand der Untersuchung bildet, aftbefehl zu erlassen, weil dieS eben ein gesetzlicher rund ist, und deshalb der Verhaftete a.-ch im Be- jwerdeverfahren keine Aussicht Hai, daß drr Haftbefehl ;qen ihn aufgehoben wird. Ich glaube damit korrekt ad streng nach den gesetzlichen Bestimmungen zu indcln.

Amtsgerichtsrat X.: Allerdings, werter Herr Kollege, >er gar zu sehr nach dem Wortlaut und nicht nach dem eist und Sinne jener Bestimmungen. Prüfen Sie nn nicht auch die m c n sch 11 cf) c Serie der Fälle, die rer Entscheidung unterliegen?