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Nr. «S.

Wiesbaden, SaMstag, G. Februar LÄG8.

Msrgen - Ausgabe.

1. Wkertt. _

JugendZerichle.

Am 29. Januar hat das preußische Abge­ordnetenhaus den Antrag Schiffer, der die Re­gierung ersucht, „im Bundesrat für die schleunige Anbringung eines Gesetzentwurfes über das Straf- perfahren und den Strafvollzug in Be­ziehung auf jugendliche Personen einzu- treten", an die Justizkommission überwiesen, nach- Dem sich die Vertreter sämtlicher Parteien grundsätzlich zustimmend zu dieser Anregung geäußert hatten. _ Und om darauf folgenden Tage, am 30. Januar, ist, wie be- richtet, in Frankfurt a. Dt. der . erste Jugend- gerochtshof eröffnet und damit wenigstens ein Ansatz zu der Reform gemacht worden, den der erwähnte Antrag im preußischen Abgeordnetenhanfe in Überein­stimmung mit zahlreichen, neuerdings laut gewordenen Stimmen fordert. Die Erklärungen, welche der Justiz- nrinifter I>r. Beseler im preußischen Abgeordnetcn- chaufe abgegeben hat, lassen erkennen, daß auch seitens cher Verbündeten Regierungen die Notwendigkeit einer Reform des Strafrechts sür die Jugendlichen aner­kannt wird. Doch stellte der Minister sich auf den Standpunkt, daß die Reform nicht tut Rahmen eines besonderen Gesetzentwurfes, sondern in dein der allge­meinen Strafprozeßrcform durchznsühren scsi die den Reichstag vielleicht schon in der nächsten Session be­

schäftigen werde.

Über die Notwendigkeit dieser Reform selbst herr­schen also anscheinend keinerlei Meinungsverschieden­heiten mehr, und in der Tat beweist ebenso die Stati­stik wie die Praxis der Gerichte, daß die derzeitige strafrechtliche Behandlung der Jugendlichen im wesent­lichen Schiffbruch gelitten hat, denn unter der bis­herigen Rechtsprechung ist die Kriminalität der Jugendlichen, von denen im Laufe der letzten J^hre. imDnrchschnitt mehr als 50 000 jährlich mit gericht­lichen Strafen belegt wurden, erheblich und b e - prohlich gestiegen, und zwar stärker gestiegen als die Kriminalität der Erwachsenen. Unser Straf­gesetzbuch erkennt freilich schon heute an, daß in der strafrechtlichen Behandlung der Erwachsenen und der Jugendlichen ein Unterschied gemacht werden muß, in- -dem es im Paragraphen 56 über die Behandlung -Jugendlicher folgende Vorschriften trifft:

„Ern Angeschuldiater, welcher zu einer Zeit, als er das zwölfte, aber nicht das achtzebnte Lebensjahr vollen­det hatte, eine strafbare Handlung begangen hat, ist f r e i= ZU sprechen, wenn er bei Begehung derselben die zur Erkenntnis ihrer Strafbarkeit erforderliche Einsicht nicht besah. In den, Urteile ist zu bestimmen, ob der Angeschuldigte seiner Familie überwiesen oder in eine Erziehungs- oder Besserungsanstalt gebracht werden soll. In der Anstalt ist er so lange zu behalten, als die der Anstalt Vorge­setzte Verwaltungsbehörde solches sür erforderlrch erachtet, mdock nicht über das zwanzigste Lebensjahr."

Diese an sich gut gemeinten Vorschriften haben in der Praxis vielfach versagt. Jugendliche Personen

zwischen 12 und 18 Jahren haben oft genug die zur Erkenntnis der Strafbarkeit erforderliche Ein­sicht, ohne daß jedoch gleichzeitig ihre Einsicht so weit geht, daß sie sich über die Folgen der Strafbarkeit hinreichend klar werden können. Der Richter wird so­mit sehr oft zur Bejahung jener Frage in Fällen kom­men, in denen den jugendlichen Verbrechern nicht die volle kriminelle Verantwortlichkeit aufgebürdet werden kann. Der Fehler liegt eben darin, daß jene Frage überhaupt gestellt und von ihr die Entscheidung ab­hängig gemacht wird, während bei den Missetaten Jugendlicher vielmehr berücksichtigt werden sollte, in- wieweit sie auf einen Mangel an Erziehung, an Fürsorge und an gutem Beispiel zurück- znführen sind.

Es sollte also, kurz gesagt, bei der strafrechtlichen Behandlung Jugendlicher weniger Wert auf das Strafen und mehr auf das Bessern, weniger ans die Internierung im Gefängnis als vielmehr aus die in Fürsorge- und Erziehungsanstalten gelegt werden. In gewissem Maße kann das selbstverständlich im Rahmen der bestehenden Strafgesetze geschehen, und es soll dies durch die Einrichtung der besonderen Jugendgerichts- Höfe, wie er ja jetzt in Frankfurt a. M. eingerichtet worden ist, befördert werden, indem man, lvie es dort geschehen ist, zum Vorsitzenden der betreffenden Schöffengerichtsabteilung einen Vormundschaftsrichter macht, in dessen Hand also die strasgerichtliche und die vormundschaftliche Tätigkeit vereinigt wird. Es ist dies als ein erfreulicher Fortschritt zu begrüßen, der jeden­falls in den größeren und mittleren Städten ohne Schwierigkeit durchzuführen ist.

Das Endziel aber muß in der grundsätzlichen Reform der strafrechtlichen Behandlung Jugendlicher bestehen, wobei vor allem das Alter der Strafmnndig- keit von 12 aus 14 I a h r e zu erhöhen und alle k n r z- s r i st i g e n F r e i h e i t s st r a f e n zu beseitigen und durch E r z i e h u n g s m a ß r e g e l n zu ersetzen sind, mit denen eine besondere Erziehungsaufsicht verbunden werden müßte. Die Erfahrung lehrt uns, daß die der­zeitige Freiheitsstrafe die jugendlichen Verbrecher nicht besser, sondern sch l e ch t e r m acht, da die I s o I i e r- haft das Gemüt der jungen Delinquenten ver­härtet, die gemeinsanie Haft mit anderen, womöglich mit Erwachsenen, sie gerade in die Schule des Lasters, dem sie entzogen werden sollen, ein- sührt. Deshalb soll die Jugendgerichtsbarkeit auf dem Grundsatz aufgebaut werden, daß die Erzieh u n g nach Möglichkeit die Bcstrastmg ersetzt, und daß bei der letzteren der Grundsatz der bedingten Begnadi­gung noch weit umfassender als bisher angewendet wird, sollte es sich, was wir sehr bedauern würden, nicht ermöglichen lassen, daß diese höchst dringliche Materie schon vorher durch ein Spezialgesetz geregelt wird, so nmß jedenfalls bei der allgemeinen Straf- prozeßreform, die hoffentlich nicht mehr lange aus sich warten läßt, eine gründliche Neuordnung der Jugend- gerichtsbarkeit durchgesührt werden nach dem Grund­satz: Nicht strafen, sondern bessern! Vr. P.

56. Jahrgang.

Politische Werstcht.

Herr v. Rhcinbaben.

L. Berlin, 6. Februar.

Von verschiedenen Seiten, aus dem Zentrumslager wie von blockfreundlichen Blättern, wird erzählt, der preußische Finanzminister sei von der Verwaltung der Kruppschen Werke cingeladen worden,, zu einem ihm beliebenden Zeitpunkt in die Direktion des Unter­nehmens einzutreten. Jedenfalls spricht sich in diesem Angebot eine hohe Wertschätzung des Frhrn. v. Rhein- Haben in bezug auf die geschäftlichen Fähigkeiten aus, die für solche Aufgabe unerläßlich sind. Man erinnert sich, daß der Minister vor einigen Jahren eine mehr­monatige Studienreise durch die Vereinigten Staaten von Amerika gemacht hat. Er ist von dort mit An­schauungen zurückgekehrt, die zu seinem sonst gern be- tonten Konservativismus eigentlich nicht passen wollen. Die großkapitalistische Entwickelung ist ihm eine Not- Wendigkeit, die man vergebens bekämpfen würde, und über Trusts und Kartelle denkt Herr v. Rhestrbaben wahrscheinlich mannigfach unbefangener als seine konservativen Freunde aus Ostelbien. Warum er sich mit !deni Reichskanzler nicht recht stellen kann und dem Block nur ein lauer Freund ist, wollen wir an dieser Stelle nicht untersuchen. Aber die Stellung in Essen sei ihm gegönnt: einmal gerade wegen Oer besagten störenden Unfreundlichkeiten, zweitens weil er jener Stelle gewiß gewachsen wäre und drittens, weil,es hübsch wäre, einen preußischen Minister an die Spitze einer Aktiengesellschaft treten zu sehen.

Papst und Enteiguungsvorlagc.

L. Berlin, 6. Februar.

Die „Rhein.-Wests. Ztg." hält die Mitteilung, daß der Kaiser zur Zurückziehung der Polenvorlage be­stimmt worden oder daß ihn dazu zu bestimmen wenig, stens versucht worden fei, für richtig und fügt ihrer­seits einiges hinzu. Danach hätte bei der Sache ,der Papst seine Hand im Spiel. Die „Civiltü cattolica" habe „sehr bestimmst' geschrieben, in Berlin müsse man sich hinsichtlich der polnischen Frage von der Unmöglich­keit einer Politik überzeugen, die vom Vatikan Dinge fordere, die dieser nicht geben könne. Das Essener Blatt rnacht dazu die Bemerkung: „Das bezieht sich auf die Erzbischossfrage in Posen-Gnesen und hängt mit der Enteignungsfrage natürlich (sie'.) zusammen." Diesen „natürlichen" Zusannnenhang zu konstruieren, dazu gehört doch wohl einige Kühnheit. Die „Rhein.-Wests. Ztg." ist zwar nickst Organ der Deutschen Vereinigung ge­worden, aber die fixe Idee, alle Dinge im Katholizis­mus am besten zu wissen und deshalb in der Be­kämpfung von Zentrum und Polen den Anspruch auf Führung zu besitzen, beherrscht das Blatt nach, wie vor und läßt es Leichtfertigkeiten wie die hier mitgeteilte begehen.

Es wird Ernst!

Aus Süddeutschland wird uns von katholischer Seite geschrieben: Es kann jetzt kein Zweifel mehr darüber

Feuilleton.

Nachdruck verboten.)

Berliner Stimmungsbilder.

Von Paul Lindenberg.

Die Königstragödie in Lissabon. — König Carlos und Berlin. „ Sein Interesse für deutsche Künstler. — Ern Berliner Maler am portugiesischen Hose. — Hoftrauer und Ab- sagungen. — Die „Vielbeneidetcn". — Influenza. — Alpcn- Lall nnd Kolonialfest. — Im Schnlteschen Knnst-«alon. — Tie Otto-Greiner-Ausstcllung.

Das jähe, blutige Ende des Königs non Por­tugal und seines Sohnes beherrschte in der /letzten Zeit hier völlig jegliches Interesse, zu zahllosen erregten Erörterungen Veranlassung bietend. König Earlos war in Berlin kein Fremder, mehrmals hatte -er die Reichshauptstaöt besucht und persönliche Fühlung zu den verschiedensten Kreisen genommen, auch zu jenen unserer Künstle rschast. Er selbst verfügte ja über ein nicht unbedeutendes malerisches Talent, :var wiederholt mit achtenswerten Werken im Pariser Salon vertreten nnd erhielt auch verschiedene Medaillen; sein Vater, König Ludwig, hakte sich bereits als Künstler hervor­getan, als solcher ward er Ehrenmitglied unseres „Ver­eins Berliner Künstler", in dessen gemütlicher Klause ein von ihm herrührendes, sehr gefälliges Blumenstück hängt, mit der Widmung aus goldenem Täfelchen: „Geschenk des Königs Ludwig von Portugal". — König Carlos war deutschen Künstlern gegenüber von liebens­würdigem Entgegenkommen, wie dies vor Jahr und Dag ein Berliner Maler erfahren, der, aus einer der üblichen Ml-ttelmeerreisen begriffen, die kurze Zell, rvcchrend welcher her Hamburger Dampfer im Tajo vor

Anker gegangen war, tüchtig ausgenützt Hatte, um sich I die portugiesische Hauptstadt anzusehen. Matt und müde, ! durstig und hungrig suchte er schließlich eins der großen Hotels auf, leider aber haperte es da sehr mit der Ver­ständigung, so daß sich ein vornehmer älterer Herr ein­mischte und den Dolmetscher spielte. Die beiden, der. Berliner und Portugiese, kamen alsbald in ein näheres Gespräch, der Künstler, als Figuren- wie Landschafts­maler gleich tüchtig, zeigte sein Skizzenbuch, worauf der neue Gekannte bemerkte: „Es ist zu schade, daß gerade die Maler unsere Stadt nur im Fluge kennen lernen, es gibt in der nächsten Umgebung so viel Herrliches, das jeden Künstler reizen müßte, längere Zeit hier zu bleiben! Wollen Sie es nicht einmal wagen? Ich glaube, daß sich auch die königlichen Herrschaften freuen würden!" — „Die königlichen Herrschaften? Wieso? Haben Sie z» ihnen Beziehungen?" — „-O ja, ich bin der Leibarzt der Majestäten!" — Ein kurzes überlegen: „Topp", ries der Maler, „mir hat's hier sehr gefallen, ich bleib' hier, will nur die Sachen vom Schiss holen nnd quartier' mich noch heute in diesem Hotel ein." — Also gcsthah's, schon zwei Tage daraus wurde der Künstler von der Königin empfangen, sie sah seine Studien durch nnd gewährte ihm gern seine Bitte, sie lebensgroß zu malen, darauf wurde unser Kunstbe- slissener von der Spree auch dem König vvrgestellt, der in Heiterer Weise von seinen Erfahrungen als Künstler, namentlich wenn er unerkannt im eigenen Lande auf Studien ansging, plauderte, schließlich seine Aquarelle und Porträtskizzen dem deutschen „Kollegen" zeigte, der natürlich nicht mit seinem wärmsten Lobe zurückhielt. Aber, wie er vor kurzem erzählte, so jovial und ohne Etikettenzwang sich der König gab, der Eindruck der Königin war doch ein viel tieferer; von schönheitsvoller, | königlicher Erscheinung und vorneHmem Stotz, Haber von

ruhiger Freundlichkeit, merkte man ihr die dem Gemahl geistig weit überlegene, bedeutende Frau an, als welche sie sich ja auch in diesen düsteren Tagen erwiesen.

Jene Königstragödie auf fernem portugiesischen Goden hat auch merkbaren Einfluß auf unser ge­selliges Leben ausgcübt, insofern, als sofort der für letzten Mittwoch angesetzt gewesene zweite große Hofball sowie der erste Gesellschaftsabend im Opernhausc abgesagt wurden. Und das gleiche erfolgte bei ver­schiedenen größeren Festlichkeiten, die innerhalb der Hofgesellschaft stattsinden sollten und zu denen bereits die umfassendsten Vorbereitungen getroffen waren. In den schon zum Willkomm der Gäste geschmückten Empsangs- räumen, Salons und Sälen ist plötzlich Ruhe eingekchrt, drei Wochen währt die Hoftrauer, und später, mini, da dürste manches angekündigte Fest ungefeiert bleiben — „denn was nachkommt, ist Bärme", sagt der Berliner, nnd lieber verzichtet man ans alles, als daß man Bärme gibt! — Abgesehen von der traurigen Ursache, dürfte übrigens manchen Gastgebern und vielen Gästen solch' eine Pause im Festesjubel gar nicht unerwünscht sein, werden doch im Zeitraum von wenigen Winterwocherk gar zu zahllose Anforderungen an beide Teile gestellt, wobei in vielen Fällen hier der kategorische Imperativ vorherrscht: „Du mußt!" — O nein, sie sind wirklich nicht zu beneiden, all jene, die infolge Geburt oder amtlicher Stellung in den sogenannten „obersten Schichten" verkehren und die jetzt oft täglich zwei, drei Einladungen folgen müssen. „Zuviel, zuviel wird einem darin in Berlin zugemutet", klagte kürzlich zum Schreiber dieses ein ausländischer Gesandter, der im besten Mannesalter steht; „volle sechs Wochen hindurch ist jeder Abend besetzt, oft auch die_ Nachmittage, wir sind gelegentlich so erschöpft, daß wir, wenn wir zu später Nacht- ober früher Morgenstuuüe unser HeiM xn-