Anzeigen-BreiS für die Zeile: 15 Big. für lokale Anzeige,I im „Arbeitsmarkt" ui,d„Kleiner Anzeiger" in einheitlicher Satzsorm; 20Pfg. In davon abweichender Satzausführung, sowie für alle übrigen lokalen Anzeigen; 30 Psg. für alle auSioärtigen Anzeigen; 1 MI, für lokale Reklamen; 2 Mk. für auswärtige Reklamen. Ganze, halbe, drittel und viertel Seiten, durchlaufend, nach besonderer Berechnung. — Bei wiederholter Ausnahme unveränderter Anzeigen in kurzen Zwischenräumen entsprechender Rabatt.
die Aufnahme später eingereichter Anzeigen in die nächsterscheinende Ausgabe wird feilte Gewähr übernommen.
2
TMsMWben.
Zweigstellen:
Wilhelm strafte 6 (Haupt-Agentur) Nr. 987. Bismarck-Ring 2V Nr. 4028.
Verlag Langgaffe 27.
Fernsprecher Nr. 2958.
Ruizeit von 8 Uhr morgens bis 7 Uhr abends.
23,000 Abonuentey.
Bezugs-Preis für beide Ausgaben: SO Pfg. monatlich durch den Verlag Langgasse 27, ohne Drinaer- lohn. 2 SRI. 50 Vfg. oierteljährlich durch alle deutschen Postanstaiten, ausschlieftlich Bestellgeld. — BezugS-Bestellunge,, nehmen außerdem entgegen: in Wiesbaden die Zweigstellen Wilhelmüraße 6 und Aismarckring A, sowie die 147 Ausgabestellen in allen Teilen der Stadt; in Biebrich: die dortige:, 33 Ausgabestellen und m den benachbarten Landorten und im Rheingau die betreffenden Tagblatt-Trägcr.
Nnzeigen-Annahme: Für die Abend-Ausgabe bis 12 Uhr mittags; für die Morgen-Ausgabe bis 3 Uhr uachmittag-
Nr. 17.
Morgen - Knsgabe.
_ 1. MLatt.
Ern Sieg der JnnungshlruLwerker.
Der Bundesrat hat, wie wir hören, dem sogenannten kleinen Befähigungsnachweis seine Zustimmung gegeben: der Reichstag wird sich bereits in der allernächsten Zeit mit einer Vorlage befassen können, die der Gewerbeordnung die entsprechenden Ergänzungen einfügt. Es handelt sich hierbei im wesentlichen uni eine Steigerung der Anforderungen, die von der Gewerbeordnung gegenüber solchen Personen erhoben werden sollen, welche Lehrlinge zur Anleitung und Ausbildung annehrnen wollen. Gegenwärtig, steht die Befugnis zur Anleitung von Lehrlingen in Handwerksbetrieben nur denjenigen zu. die -nach Vollendung des 24. Lebensjahres in dem be- 1 ressenden Gewerbszweige die von der Handwerkskammer vorgeschriebcne Lehrzeit, mindestens drei Jahre, zurückgelegt und die Gesellenprüfung bestanden haben. Es genügt auch, wenn der Lehrherr 6 Jahre hindurch persönlich das Handwerk selbständig ausge- sübt hat. In Zukunft sollen die Vorbedingungen zum Halten von Lehrlingen dahin erweitert werden, daß diese Befugnis auch noch vom Meistertitel des Üehr- herrn abhängig geinacht wird. Die Titulatur ist hier van ausschlaggebender Bedeutung, denn den Meistertitel in Verbindung mit der Bezeichnung eines Handwerkes dürfen nur diejenigen Handwerker führen, die für dieses Handwerk die Meisterprüfung bestanden haben. Und zur Meisterprüfung wiederum sind die Handwerker in der Regel nur zuzulassen, wenn sie eine Gesellenprüfung bestanden haben und mindestens drei Jahre als Geselle oder Gehilfe tätig gewesen sind, oder wenn sic auf Grund besonderer Bestimmungen zur Anleitung von Lehrlingen in den: Gewerbe befugt sind. Im übrigen ist nicht erforderlich, Laß die Vorbildung m der Werkstatt des Handwerkers erworben wird, für die Gesellenprüfung genügen auch die Zeugnisse von Lehrwerkstätten, gewerblichen Unterrichtsanstalten und non besonderen Prüfungsbehörden. Ebenso wird auch für die Meisterprüfung ein entsprechender Lehrgang in fachlichen Anstalten dem Erlernen des Handwerks beim einzelnen Gewerbetreibenden gleichgestellt. In jedem Falle soll also in Zukunft nur der ordnungsmäßig geprüfte Handwerksmeister das Recht zur Lehrlingsausbildung zuerteilt erhalten.
Es ist schwer zu übersehen, inwieweit diese Steigerung der Ansprüche an die Befähigung zum praktischen Lehrberuf auf die bestehenden Verhältnisse einwirken wird. Mit anderen Worten: Man müßte wissen, wie zahlreich die Kategorie solcher Handwerker gegenwärtig ist, die Lehrlinge halten, ohne die Meisterprüfung ab-
FeuiZZetsu.
Bus bewegtem Seit.
(Schluß.)
Fürwahr, ein tragischer Abschluß der Kinkelschen Defreiungsgeschichte. Ich möchte aber noch über ein ergötzliches Intermezzo aus meiner gerichtlichen Vernehmung berichten. Ein geheimnisvoller Fürst spielt dabei eine Nolle. Nach diesem in Dunkel gehüllten Fürsten schien der damalige Staatsanwaltsgehilfe fahnden zu wollen. Stach seinen Fragen merkte ich sofort, worauf diese hinausliefen und ich bestrebte mich, seinen Spürsinn erst auf Umwegen zu befriedigen. Der dienstbare Geist des Di - . Falckenthal mutz _ Wohl dem vernehmenden Richter gesagt haben, beim Öffnen der Hauspforte habe sich der junge Doktor, der Besuchsgast des Herrn, von seinem Begleiter stets mit der Anrede ..mein lieber Fürst" verabschiedet. Der Begleiter sei von kleiner Statur gewesen. Die staatsanwaltische Frage, ob ich wüßte, daß Schurz mit einem Fürsten in Verkehr gestanden, der ihn mehrfach nach Moabit begleitet habe, ob ich diesen Fürsten kenne, wo er seinen 'Sitz habe usw., beantwortet ich dahin: Ich vermute, es sei der .Fürst von Kanitz, der aber nichts gemein habe, auch nicht entfernt verwandt sei mit dem österreichischen Staatskanzler gleichen Namens, der im 18. Jahrhundert gelebt habe. Der von mir gemeinte Fürst von Kaunitz wohne seit einigen Jahre» in Berlin und teile mit mix das Zimmer, das der Herr Staatsanwalt vor kurzem betreten habe: der Fürst sei mein bester Freund und — mit dem Kammergerichts- Referendar D. identisch. Große Verblüffung. Und wie kommt dieser Herr dazu, sich Fürst zu nennen? lautete die weitere Frage. Nicht er umkleidet sich mit dieser Würde, sondern sie wird ihm von seinen Freunden angehängt, erklärte ich. In Bonn auf dem Markt-
Wiesbaden, Samstag, 11. Januar 1908.
gelegt zu haben. In der großen Mehrheit der Fälle werden die Lehrherren bestrebt gewesen sein, den Meistertitel zu erlangen; die neue Vorschrift würde alsdann im allgemeinen nur bestätigen, was bereits besteht. Wo jedoch Handwerker ohne Meistertitel zurzeit die Befugnis haben, Lehrlinge anzunehmen, wird das Gesetz, wie sich von selbst versteht, keine rückwirkende Kraft ausüben dürfen. Den bisherigen Lehrherren wird eine Berechtigung nicht entzogen werden, von deren Anwendung vielleicht ihre Existenz abhängig ist. Für den neuen Nachwuchs int Handwerk kann cs, wie wir meinen, nur von Vorteil sein, wenn die Befugnis zur fachlichen Ausbildung an strengere Vorschriften geknüpft wird. Hingegen wäre der Versuch entschieden abzuweisen, aus dem Recht zur Lehrlingshaltung eineu zünftlerischenKuebel für die genügend vorgebildeten Konkurrenten zu machen. Maßgebend muß der Gesichtspunkt bleiben, daß nur das Interesse der Jugenderziehung in Betracht zu ziehen ist. Was darüber hinaus ist, das ist vom Übel. Ein Übel wäre hiernach die Einführung, des von vielen Handwerker- verbändien geforderten allgemeinen Befähigungsnachweises, der nur solche Personen zur gewerblichen Betätigung zuläßt, die eine bestimmt vorgezeichnete Ausbildung Nachweisen können. Für solche spießbürgerliche Engherzigkeit würde aber auch der Reichstag niemals zu haben sein.
Politische M-Mcht.
Nachlese zum Harden-Prozeß.
Berlin, 10. Januar.
Zu den Personen, die sich für einen Ausgleich zim- schen Harden und dem Grafen Moltke besonders interessierten, gehörte auch, wie an dieser Stelle seinerzeit schon erzählt wurde, der Staatsminister a. D. v. Podbielski. Diese Bemühungen des ehemaligen Landwirt- schaftsministers mögen manchem um so überraschender erscheinen, je mehr sie im Widerspruch stehen mit der ausgesprochen Harden feindlichen Haltung der konservativen Blätter, namentlich der „Deutschen Tageszeitung". Man muß sich aber erinnern, daß Hardens „Zukunft" wiederholt mit großer Wärme für Herrn v. Podbielski eingetceten war, so daß dieser Minister eine Art Dankesschuld abgetragen haben mag als er den freilich vergeblichen Versuch machte, den Prozeß im Keim zu ersticken. Wie es nach verschiedenen Andeutungen scheint, hatte sich Herr v. Podbielski auch bemüht, den Fürsten B ü l o w für eine friedliche Beilegung der Sache zu gewinnen. Die Behauptung, daß dies nicht ganz erfolglos geschehen sei, vielmehr daß der Reichskanzler eine außerprozessualische Beendigung der Affäre gern gesehen hätte, wird aber dadurch, daß sie jetzt erneut ausgestellt wird, picht
platz pflegten die Korps mit den Burschenschaften nachts hin und wieder zu karambolieren. Bei einem gelegentlichen Zusammenprall kehrte sich ein hochfahrender Borusse zu meinem kleinen Freund mit den stolzen Worten: Wissen Sie, wen Sie vor sich haben? Ich bin der Prinz von Croy-Dülmen. Ihm diente die schlagfertige Antioort meines Freundes: Wissen Sie denn, wen Sie vor sich haben? Ich bin der Fürst von Kaunitz. (Kaunitz war sein Geburtsort!) Schallendes Gelächter hallte über den Platz. Von nun ab wurde mein Freund mit dem Spitznamen „Fürst von Kaunitz" beehrt. Zur großen Enttäuschung des edlen Herrn Staatsanwalts entpuppte sich also der geheimnisvolle, hochverdächtige, in das Komplott eingeweihtc Fürst als ein simpler, bürgerlicher studiosus juris.
Auch aus der Schwurgerichts-Verhandlung wider den Br. Falckenthal möchte ich noch eine heitere Szene herausgreifen. Der mit Zuchthaus bestrafte Gefangenwärter war bereits wieder frei. In netter bürgerlicher Kleidung und in würdevoller Haltung trat er in den Saal zu seiner Zeugenvernehmung. Der Präsident führte ihm zu Gemüt, daß, da ihm die Ehrenrechte aberkannt worden seien, er nickt inehr mit einem Eide belegt werden könne. Das iveiß ich ja, Herr- Präsident war seine Antwort: wenn ich auch vor dein Gesetz die Ehre verloren habe, so bin ich doch jetzt wieder ein Ehrenmann, ich kann mich überall sehen lassen und mancher drückt mir die Hand, denn ich habe eine edle Tat getan. Sie haben ein schweres Amts- Verbrechen begangen. Ihren Amtseid gebrochen, würbe ihm vorgehalten. Das ist ja richtig, aber ich bleibe dabei, ich habe eine edle Tat getan. Wie kamen Sie denn dazu, sich verleiten zu lassen? lautete die weitere Frage. Ja. das kam so. Es wurde mir vorgostellt, daß der arme Kinkel Frau und Kinder habe — allgemeine Heiterkeit im Publikum; der Präsident unterbrach ihn und bemerkte, nicht ohne auch Heiterkeit zn erregen: Ja, wenn Sie mit allen Gefangenen, die Frau und Kinder haben, mitleidig sein wollen und ihnen
8L. JahrgaAg.
wahrer als vorher. Sie ist tatsächlich falsch. Neben Herrn _ v. Podbielski waren es namentlich Herr W i t t i ii g und der Geheime Kommerzienrat Goldberger, die die Verhandlungen mit dem Justizrat Sello führten. Jetzt heißt es. daß nicht der Direktor der Nationalbank, sondern ein anderer Bruder Hardens, der Landgerichtsrat Witting, hauptsächlich beteiligt gewesen sei. Für die formelle Seite der Sache mag das zutrefsen, aber es ist selbstverständlich, daß Geheimrat Witting ein starkes Interesse an der Rettung seines Bruders vor der drohenden Gefängnisstrafe gehabt und durch ihm zweckmäßig erscheinende Schritte auch bekundet hat. Erfreulich ist es im übrigen, bei Gelegenheit dieser Ausgleichsverhandluu- gen zu erfahren, daß sich der Gesundheitszustand des« Herrn v. Podbielski ungemein gebessert hat. Als er seinen Abschied nahm, hieß es beschönigend, dies sei mit Rücksicht ans seinen leidenden Zustand geschehen. Krank war er wohl, aber der joviale Mann, der auch sein chronisches Gichtleiden stets mit derbem Humor behandelt hat, wäre darum noch lange nicht zurückgetreteu, wenn nicht die politische Krisenkrankheit hinzugekommen wäre. Vom Standpunkt des liberalen Faktors im Blocksystem also kann inan sich über die Wiederherstellung seiner körperlichen Gesundheit um so unbefangener freuen.
Nochmals das interkonfcssioueüc Bersöhnungsorgau,
Zu dem gescheiterten Plan einer konfessionellen „Versöhnungszeitung" bemerkt die „Liberale Korrespondenz": „Die Liberalen haben keinen Grund, dieses Scheitern zu beklagen: denn es wäre lm besten Falle eine verwaschene Geschichte, daraus geworden, verinut- lich aber eine konservativ-agrarische Gründung." Anscheinend ist der „Lib. Korr." eine Verwechselung begegnet. Wir würden ihre Annahme verstehen, wenn eS sich um das (unseres Wissens noch nicht aufgegebene) Organ der „Deutschen Vereinigung" handelte. Bei der in Frage stehenden Gründung dagegen wäre dies vollständig ausgeschlossen gewesen. Agrarische Absichten walteten bei keinem der Beteiligten ob. Wir können aber unsere nculiche Mitteilung noch dahin vervollständigen, daß nach dem Fehlschlagen des Planes in seiner ersten Form mit der Beamten-Tageszeitung „Deutsche Nachrichten" verhandelt worden ist., di? dem- nach ihren Charakter im Sinne einer interkonfessionell- friedlichen Anschauung erweitern sollte. Aber auch diese Verhandlungen scheiterten schon nach kurzer Dauer.
Bebels Memoiren.
Vor einiger Zeit schon tonnte hier mitgeteilt werden, daß Bebel damit beschäftigt sei, seine Memoiren zu schreiben. Die Nachricht findet jetzt auch in parlamentarischen Kreisen ihre Bestätigung. Indessen wird sich die Wißbegier nach dieser jedenfalls wichtigen
zur Flucht behilflich sind, so eigneten Sie sich doch nicht zum Gefangenwärtcr. Bei Ihrem mitleidige» Herzen mutzten Sie das doch vorher wissen. Das ist ja wieder richtig, erklärte der Zeuge; das war doch aber Nebensache. Ich wußte ja, daß er Dichter war und für Dichter hatte ich immer etwas über. Daß so ein Dichter ewig Wolle spinnen und andere Arbeit tun müsse, ine für einen Dichter nicht paßt, das ging mir ans Herz. Die Hauptsache aber war, daß mir vorgestellt wurde, der Dichter habe für die Freiheit, für die Rechte des Volkes gekämpft. Davon wollten sie da oben ja nichts wissen und die Rechte, die sie uns versprochen, haben sie wieder zurückgenonimen. Da mußten sie ge- waltfam erkämpft werden. Dafür lebenslängliches Zuchthaus, das, Herr Präsident, ist doch keine Gerechtigkeit. Halblaute Bravos im Zuhörerrauin wurden unterdrückt. Sie haben sich doch aber durch Geld bestechen lasse» und nicht durch Ihr Mitleiden. Ja, Herr Präsident, es niußte doch für meine Familie gesorgt werden, und daß ich, wenn ich meine Strafe abgebüßt, ivieder einen neuen Beruf ergreifen könne. Genug, ich habe inich für die Freiheit aufgeopfert und ich habe ein gutes Gewissen. Nun, und damit schloß seine Vor- nehmung, neunen Sie. mir die Männer, die Sie bestochen haben. Nein, erklärte der Zeuge, denunzieren ist nicht.
Ich habe oben noch einen anderen Prozeß gestreift, der mit der Kinkelschen Befreiungsgeschichte freilich nicht im Zusammenhang steht. Ich halte den Ausdruck „Bubenstück" gebraucht, seinerzeit ein geflügeltes Wort, das aber Büchmann nicht in seine Sammlung, meines Wissen, ausgenommen hat. Das Wort entstammt dein berüchtigtsten, schmachvollsten politischen Tendenzprozesse aus der preußischen Hauptreaktions- epoche, dem W a l d e cf scheu Prozeß. Die „kleine, aber mächtige Partei" — so bezeichnet? man in jene» Jahren stets das reaktionäre Junkertum mit, ihrer ganzen Gefolgschaft, die sogenannte „Kreuzzeitung" - Partei — wo • nie um Mittel verlegen, wenn es sich um De-
