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Nr. 5NA.

Wiesbaden, Freitag, v. Dezember IS«7.

Morgen - Kusg«de.

1. jWl'crtt.

L-" ----- -"

UJelöjefeiler lösten unserem i?£njtonsmefen an?

Wie die Erfahrung lehrt, hat jedes Gesetz seine Schwächen und Fehler, daher die zeitweise Umänderung :>;r Erneuerung, damit die gesetzlichen Vorschriften mit dem praktischen Leben in Einklang gebracht werden. So verhalt es sich auch mit unserem Pensionswesen, welches trotz der letzteren Verbesserungen nicht frei von Fehlern ist. Bevor wir diese selbst einer Erörterung unterwerfen, bleibt hervorzuheben, daß bei Festlegung Sr Pensionssätze die Berufstätigkeit von der allge­meinen bürgerlichen Staatspflicht wohl zu unterscheiden und daß die staatliche Alimentation danach bemessen

werden muß. _

Jeder Mensch sucht im Berufsleben seine Mannes­kraft durch angespannte Tätigkeit so hoch wie möglich txL verwerten, um sich eine gesicherte Existenz im hohen Älter zu verschaffen. Aus diesem Streben entwickelt sich fitr den Privatmann die Erwerbung eines Grund» ürcks für Besitz und Wohlstand, für den Staatsdiener eiber die Erlangung des Rechts eurer dauernden staat­lichen Unterhaltung, oder wie es die Staatsrechtelehrer Rönnet Zorn und Laband nennen: eine staatliche

(standesgemäße) Alimentation auf Lebenszeit. Aus --.escr Grundlage beruht die Altersversorgung der Staatsdiener, sobald durch treue Pflichterfüllung irre Kräfte im Staatsdienste verbraucht sind.

Nach den seither gemachten Erfahrungen bleiben unter anderen an unserem Pensionswesen folgende

Fehler hervorzuheben: .

1. Bei der Feststellung der Pension, satze wird mrt Rücksicht auf die hohen Militärausgaben in der Regel Re jeweilige knappe Finanzlage in den Vordergrund ge­sellt, die Verdienste und die natürlichen Lebensbedürf- nisse'stehen dabei erst in zweiter Linie. Die Fälle der Be­willigung sind bureaukratisch-spitz ausgeklügelt und wo X n Fall nicht paßt, erfolgt Ablehnung. Tie für die Pensionierung der Beamten festgesetzte Altersgrenze v?n tzZ Jahren statt wie in anderen Ländern von 70 Jahren rt für beide Teile nachteilig, weil geistige Reife, viel­seitiges Wissen und reiche Erfahrung in Amtsstellen mit hohen Ansprüchen unentbehrlich sind.

' 2 Den Pensionären werden für den Rest der Lebens­dauer von 5 bis höchstens 15 Jahren die zuständigen Beträge (zufolge Stellung und Dienstdauer) nicht nach Gleichen und gerechten Grundsätzen, sondern nach der zu­fälligen ersten Abfindung gewährt. Die Altpensionäre rrü den veralteten Pensionssätzen werden dadurch un­unterbrochen gegen die Neupensionäre mit den Sätzen ^-r Neuzeit zurückgesetzt, ohne daß der Staat sie für ' neu auferlegten höheren Lasten und Abgaben, sowie isir etwaige Verteuerungen schadlos hält.

Krmlleton.

(Nachdruck verboten.)

Giusinß DerGroUMlnsl" auf Me MiW.

Von Ed. Schmiz-Sonnenberg.

Jeder, der längere Zeit aus dem Lande verbracht 'Mt und in Sie Stadt zurückkehrt, wird die Beobachtung öemacht haben, daß ein bedeutender Unterschied in der iäegetatlvnsentwicklung zwischen Stadt und Land besteht. WährenÄ aus dem Lande überall freudiges Wachstum H Hemer,ken ist, begegnen wir in der Stadt, sei es in Härten oder Parkanlagen, gar oft recht kümmerlichen PfsanzenexemPlaren, die schon in ihrem ganzen Ans­uchen den Stempel der Krankheit tragen. Im allge­meinen sehen hier die Pflanzen viel dürftiger aus: es "i nicht das frische Grün, das uns auf dem freien Lande entgegentritt, auch schließt die Vegetation viel -rüHer ab, der Herbst scheint früher einzutreten.

Dem Fachmann, dem Gärtner und Fvrstbeamten, Seiet diese Erscheinung nichts Neues, auch sind ihnen >,-e Ursachen nicht unbekannt geblieben, welche diesen üchÄdlichen Einfluß ausüben. Mit kurzen Worten, es -K dieGroßstadtluft", welche den meisten Pflanzen wenig bekömmlich ist. Allerdings darf man diesen Ausdruck nichtcum grano salis" nehmen.

Vor allem sind es die schädlichen Gase des Stein­kohlenrauches, welcher den zahlreichen Schornsteinen entsteigt, für dessen Unschädlichmachung auch vom hygienischen Standpunkt noch wenig geschehen ist. Es mag ja zugegeben werden, daß diesem Rauch schwer bei- fukommen ist, aber doch unmöglich erscheint es nicht, auch Hier noch im Verein mit Chemie und Technik Aernedur geschaffen werden kann: eine dankbare Auf- rabe moderner Hygiene! Denn seit mit Steinkohlen geheizt wird und sich die davon abhängige Industrie

3. Tritt eine Verteuerung der Lebensbedürfnisse durch Erhöhung der Zölle oder infolge sonstiger Mitz- stände ein. so bedarf es erst eines langjährigenBrttens der Staatsangestollten, bis eine Erhöhung des Einkommens zugesichert und durchgesührt wird.

Wird die Einkommensverbesserung dann auf mehrere Etatsjahre verteilt, so tritt sehr leichst (der Altersgrenze wegen) die Gefahr ein, daß die ältesten und verdienst­vollsten Beaniten die zugebilligte Verbesserung dadurch einbüßen müssen, weil sie vor der erfolgten Durch­führung der Verbesserung wie zwischen 1890 und 1897 geschehen zur Pensionierung veranlaßt werden.

Kann man das Einkommen der aktiven Staais- diener im großen und ganzen einheitlich und gerecht regeln, dann muß dieses auch für die Pensionäre bei der noch kurzen Lebensdauer möglich sein.

Bedenkt man, daß nach dem Kriege von 1870/71 schon die LebenZmitielpreise stiegen und dieses im Jahre 1880 für die gering besoldeten Beamten sehr empfind­lich zutage trat, und daß die fortdauernden Preissteige­rungen die Einkommenserhöhungen der aktiven Staats­diener von 1890, 1897 und jetzt 1907/08 hervorgerufen hat, ohne daß die Pensionäre dabei eine Berücksichtigung fanden, so muß doch jedermann einsehen, daß d:e im bürgerlichen Leben stehenden Ruhestandsbeamten in sehr drückende Verhältnisse geraten mußten.

Es dürfte daher interessant sein, die heute zutage tretenden Zustände in nachfolgender Weise zu charak­terisieren- Stach den bcvorsthenden Einkommens­erhöhungen von 1907/08 werden Pension beziehen: a) die neuesten Pensionäre die höchsten Ruhegehälter von 1908 ab, b) die bisherigen Neupensionäre nach den von 18-97 ab erhöhten Sätzen, c) die Altpensionäre die veralteten-Ruhegehälter von 1890 ab, und d) die übrigen Altpensionäre mit den vor 1890 gültigen Pensions­sätzen. Den letzteren ist zwar nach lOjährigem Buten im Jahre 1890 eine Gehaltszulage zugesichert, sie haben aber durch die siebenjährige Verschiebung bis 1. Apr l 1897 diese Verbesserung cinbüßen müssen, weil sie sich vor 1897 mit den alten Sähen (die vor 1890 gültrg waren) pensionieren lassen mutzten.

Solche sonderlichen Zustände sind doch nur in Preußen- Deutschland zu finden. In den einzelnen Bundesstaaten sind die Staatsdiener weit günstiger mit den Pensions­bezügen gestellt als in Preußen, sowie im Reich und Elsaß-Lothringen. In verschiedenen Staaten^ (wie auch in Österreich) werden bei einem Alter bis 70 Jahren im Dienst soaar 100 Prozent des Einkommens als Ruhe- geholt gewährt. In Bayern und Baden sind überhaupt die günstigsten Pensionsverhältnisse vorhanden. Es wäre zu wünschen, daß die Volksvertretung darauf hin­zuwirken sucht, daß auch die Pensionäre an ihrem Lebensabende sich nicht mit Sorgen zu plagen haben, welche durch die finanzielle Belastung seitens der Staats- regierung ihnen fortdauernd auferlegt werden.

in allen größeren Städten entwickelt hat, hat auch die Verunreinigung der Lust durch den Steinkohlenrauch b eträch tl ich z ng en omm c n.

Nun ist cs aber nicht, wie man annehmen sollte, der dicke Qualm von Ruß, welcher schädigend aus die Entwicklung der Vegetation einwirkt, sondern, wie durch Untersuchungen der letzten Jahrzehnte festgestellt werden konnte, die schweflige Säure, die namentlich in ausgedehnten FabriWädten eine chronische Vergiftung der Pflautzenwelt herbeiführt. Wenn man in Betracht zieht, das; unsere Steinkohlen 8 bis 10 Proz. Schwefel enthalten, so kann man sich ungefähr ein Bild von der verderblichen Wirkung der beim Verbrennen ent­weichenden schwefligen Säure machen, da letztere sich noch in millionenfacher Verdünnung bei andauernder Ciwwirkung ans die Vegetation sehr schädigend bemerk­bar macht. Wenn nun hierbei auch nicht aller Schwefel als schweflige Säure entweicht, so lehrt uns doch das statistische Material, daß in Städten mit einem Jahres­verbrauch von ca. 200 Mill. Kilogramm Steinkohlen über 2 500 000 Kilogramm schweflige Säure in einem Jahre an die Lust abgegeben wurden, eine Zahl, die immerhin zu Bedenken Anlaß gibt. Ein Kubikmeter solchen Rauches mühte sich, falls er unschädlich sein sollte, bald nach Verlassen des Schornsteins mit 2000 Kubikmeter Lust mischen können, er ist aber geradezu von ver­nichtender Wirkung, wenn er in geringerer Verdünnung mit Gewächsen in Berührung kommt. Am besten zeigt uns dies die Unigebung größerer Hüttenwerke, beson­ders wenn sie an Wald grenzen. Hier ist in ihrer Nähe fast jebeBegetatton geschwunden : nur an»geschütztenStellen vermögen einige Gräser ein kümmerliches Dasein zu fristen. Fast überall nackter Boden: erst in ziemlicher Entfernung erblickt man einige Heidesträucher, hier und da auch einige Banmkrüppol, die dem Rauch zu trotzen imstande sind. Und im Walde selbst stößt man nur auf krüppelhafte Baumgestalten, meist Eichen, Buchen und I dergleichen. Hochwald kann hier nicht anskommen. Nadcl-

55. Jahrgang.

Politische Ki-erstcht.

Konservative gegen die Enteignung.

Gegen den Enteignungsparagraphen der Ostmarken- vorlage erheben sich jetzt auch unter den Konser­vativen immer schwerere Bedenken. Jetzt stellt ein Mitglied des H e r r e n H a u s e s in derKreuzztg." zwei Fragen, die allerdings vom Standpunkte des im Herrenhaus«: vertretenen Majoratsbesitzes sehr knifflig

^ UTÖ *1. Wird Von der Enteignung polnischen Grundbesitzes sich eine Wirkung versprechen lassen, wrrb sie nicht vielmehr eine halbe Maßregel bleiben, wenn alter unü be- festiater Grundbesitz nicht enteignet werden kann? 2. Wenn Majorate mit erblicher Berechtigung und alter be­festigter Grundbesitz. welchen: ein Präs e n t a t r o n s r e ch t zum Herrenhaüse zuftcht, enteignet werden können, tote ist das zu vereinbaren mit Der verfassungsmäßigen Bildung des Herrenhauses?

Wir sind sehr begierig, zu hören, was die Regierung auf diese Fragen erwidern wird. Auch die überagrarische Deutsche Tageszeitung" zieht gegen die Expropriation des Grundbesitzes energisch zu Felde, indem sie schreibt:

Kann das Damoklesschwert der Enteignung wider Willen eines Tages seine (des Besitzers), Pläne durch;/meiden, dann sind S i ch e r h e i t und Freudigkeit, d:e besten Wurzeln seines Tuns, dahin. Das gilt für die Landwirtschaft sogar noch mehr als für jedes andere Gewerbe: denn keins rul,t so stark auf den ticssittlichcn Grundlagen der tficulbc am Eigentum, der Sehnsucht, sich und seinen Kindern e:n Haus zu bauen, das lange Generationen unter seinem Dache bergen soll, zwischen Scholle und Himmel ern König zu sein -auf seinem Boden. Wir haben da§ schon neulich, auch mit seinen klaren Folgerungen für die Pol en v or - läge der Regierung, behandelt und brauchen nicht naher darauf zurückzukornnren. Der deutsche Großgrundbesitz wurde in Wahrheit entwurzelt durch ein solches Vorgehen. D:s deutsche Landwirtschaft hat bisher den schwersten Sturmen getrotzt. Aber sie hat es vor allem vermocht, wen der Trost des Dichters in ihr lebendig war:Denn sturmsest steht der Beiden, den wir bauen." Und dies Gefühl sollte verloren

QC-tiCTl

Nach diesen Grundsätzen also muh man glauben wendet sich die Deutsche Tageszeitung" mit Entschieden­heit gegen die Verleihung des Enteignungsrechtes an die Änsiedlungskommission in den Ostmarken? Gott bewahre! Was das Vündlcrblatt hier zugunsten der Er­haltung des Besitzes sagt, soll lediglich für die deut­schen Junker gelten: der Pole dagegen ist ein ganz anderer Mensch: sein Gefühl zu schonen, auch wenn er sich bisher als musterhafter Staatsbürger bewährt hat, liegt nach derDeutschen Tageszeitung" kein Grund vor.

Der deutsche Marine-Etat in englischer Beleuchtung.

Ii. London, 4. Dezember.

Eine der angesehensten hiesigen Revuen veröfsent- licht einen anonymen Artikel zum deutschen Marine- Etat, dessen Verfasser wahrscheinlich Sir Charles Düke ist. Die sehr beachtenswerten Ausführungen beschäf­tigen sich mit der Frage, wie England sich den deutschen Mehrfordernngen zum Marine-Etat gegenüber zu ver- hr,hr> («pirTttnlTtrfi vprfnTftf man hier das löbliche

Hölzer fallen der verderblichen Wirkung am ersten zum Opfer. Man war früher der Ansicht, daß die Erhöhung des Schwefelsäuregehaltes im Boden die Ursache für diese Erscheinung sei: es konnte aber nachgewtesen wer­den, daß sich die Schwefelsäure, in die die schweflige Säure leicht übergehen kann, durch Niedebschläge in den Goden gelangt, dort zu schwer löslichen, vollkommen un­schädlichen Verbindungen nmsetzt. Vielmehr haben die Untersuchungen ergeben, daß die schiveflige Säure nicht von den Wurzeln, sondern von den Blättern ausgenom-- men wird und hier ihre Zerstörungen anrichtet, die sich anfänglich in braunen Flecken zu erkennen geben. Bei stärkerer und andauernder Einwirkung wird dann außer dem Chlorophyll auch das leitende Gewebe der Gefäß-> bündel angegriffen, so daß schließlich das ganze Blatt abstirbt. So kann es denn Vorkommen, daß Bäume schon mitten in; Sommer alle Blätter verlieren. Allerdings können auch andere Ursachen dergleichen Erscheinungen Hervorrufen, und kann erst die mikroskopische Unter­suchung sicheren Ausschluß über das Vorlicgcn einer Rauchbcschädigung geben. Sehr deutlich tritt eine solche Beschädigung bei den Nadelhölzern hervor. Hier beginnt die Verfärbung an der Spitze der Nadeln und schreitet dann allmählich nach unten weiter. Während im Walde die Fichten ihre Nadeln 5 bis 6 Jahre behalten, fallen sie in den städtischen Anlagen und Gärten unter der Einwirkung deS Rauches schon nach 2 bis 3 Jahren ab. Im allgemeinen darf man behaupten, daß Nadelhölzer am empfindlichsten gegen den Jtauch sind, weniger die Lanbhölzer, am rvcnigsten erleiden krauiartige Pflanzen Schaden. Es ist dies auch leicht erklärlich, da die Nadel-- hölzer ihre Blätter das ganze Jahr hindurch behalt« und zudem die Stadtlust im Winter mit Nauchgaseir mehr gesättigt ist als im Sommer. Dazu tritt noch der Umstand, daß sich durch den Schnee, der oft längere Zeit aus den Zweigen lagert, beträchtliche Mengen von schwes-l liger Säure ansammclu können, die beim Schmelzen des Schnees desto verheerender wirkcir.