fJ?r. 4UZ.
Morgen-Ausgabe.
2. Blatt.
Mittwoch,
23. Oktober 1907.
55» Jahrgang.
Unter Hausfreund und die Polizei.
Mit der Bitte um Veröffentlichung erhalten wir nachstehende Zuschrift, die jedenfalls ein allgemeines Jn- tcrefse beanspruchen darf, und deshalb hier folgen mag:
Der Hund ist ein Wesen, dessen Beziehungen zum Menschen von keinem anderen Tier im gleichen Maße geteilt werden. Seine Intelligenz, sein Gemütsleben, die Treue, mit der er oft bis zur größten Selbstverleugnung an seinem Herrn hängt, gibt ihm einen wohlverdienten Rückhalt in unseren Sympathien, macht ihn zu unserem Hausfreund, ja oft genug zu einem letzten Glied des Familienlebens. . , , :
Daß die Polizei von gleichen humanitären Gedanken gegenüber diesem unseren Hausgenossen erfüllt sei, läßt sich nicht behaupten. Wenigstens lassen die bestehenden polizeilichen Verfügungen über das Halten von Hunden öas nicht erraten. Es soll hier nicht weitläufig untersucht werden, inwieweit solche Verfügungen im öffentlichen Interesse geboten erscheinen. Sie als überflüssig zu erklären, ist gewiß nicht die Absicht. Ich will auch schweigen von dein bureaukrütischen Ped-ntismus, mit dem man in Sachen der „Hundesperre" verfährt, ein Vorgehen, das einen unverkennbaren Hatz und Groll im Publikum, bei Interessenten und Uninteressierten notwendig auslöscn mutz und auch tatsächlich auslöst. Es bestehen aber überdies Bestimmungen, oder es werden bestehende Bestimmungen in einer Weise skrupellos von der Polizei gehanöhabt, daß Selbstachtung und Achtung vor seinen Rechten es dem Bürger zur Pflicht macht, dagegen zu demonstrieren. Anstatt weitläufiger Erklärung folge hier ein sachlicher Beleg.
Mein Hund war mir (vor Verhängung der Hunde- sperres entlaufen, und ohne Maulkorb von der Polizei eingefangen worden. Der Hund trug seine Steuermarke, und außerdem ein Halsband mit eingravierter Straße »nd Hausnummer. Der Eigentümer des Tieres war also mühelos fcstzustellen. Da ich es als selbstverständlich voranssetztc, daß der Hund nicht der Polizei in die Hände »efallen sein könne, ohne daß ich davon Nachricht erhielte, kam eS mir nicht einmal in den Sinn, nach dem Verbleib des Hundes bei der Polizei zu forschen. Sieben Tage nachdem ich meinen Hund vermißte, erhielt ich durch Zufall Kunde, daß cs meinem Hunde drohe, getötet zu werden, wenn ich ihn nicht sofort einlöse. Fanggcbühr, stuttcrgcld und Strafverfügung folgten sich auf dem Fuß. Meinen Hund erhielt ich jämmerlich abgemagert, verschüchtert und heiser zurück.
Das also ist ein Vorkommnis, welches Heute jeden Tag jedem Hundebesitzer droht, gewiß vielen sich schon ereignet hat, also ein Fall von öffentlichem und all- Semeinerem Interesse.
Ich fragte mich zunächst, welches Recht hat die Polizei, io zu verfahren? Der Hund ist mein Eigentum und sttht als solches unter dem Schutz des Gesetzes, öas auch für die Polizei existiert. Freilich kennt das öffentliche Recht Beschränkungen des persönlichen Eigentums. Aber solchen Beschränkungen muß tzych irgend ein öffentliches und allgemeines Interesse zu Grunde liegen. Die Polizei beruft sich nun in ihren Maßnahmen auf eine Verordnung der Kgl. Regierung vom 18. Januar 1877, wonach sie Las Recht beansprucht, ohne Maulkorb cingefangene Hunde, falls nicht deren Einlösung innerhalb 3 Tage erfolgt, zu töten. Die Rechtsgültigkeit > dieser Verordnung steht aber unbedingt aus sehr ' schwachen Füßen. Sie ist hervorgegangen aus der Vcr- ivaliungsbcfugnis, welche das allgemeine Lanörecht der
Polizei gibt. In demselben heißt es: „das Amt der
Polizei besteht darin, die nötigen Anstalten zur Erhaltung der öffentlichen Ruhe, Sicherheit und Ordnung und zur Abwendung der dem Publiko oder einzelnen Mitgliedern berselben drohenden Gefahr zu treffen."
Nun ist aber doch mit der Sistierung eines Hundes, der ohne Maulkorb angetrosfen wird, jede mögliche Gefahr, welche er bewirken könnte, beseitigt. Das Recht, einen solchen Hund töten zu können, trotzdem Lessen Eigentümer festzustellen ist, bleibt zweifelsohne ein unbegründeter Eingriff in den gesetzlich garantierten Schutz des Eigentums, wie ihn das bürgerliche Gesetzbuch ausspricht. Die Polizei freilich, welche sich angesichts ihrer großen Machtbefugnisse stets im Rechte fühlt, will diesen auf der flachen Hand liegenden Verstoß nicht einsehen. Zu ergründen ist es auch nicht, warum die Polizei nicht gehalten sein sollte, dem ihr bekannten Eigentümer von der Sistierung eines Hundes Kenntnis zu geben. Die Kgl. Negierung beantwortete die diesbezüglichen Einwendungen meiner Beschwerde damit, Laß solch ein abgofangener Hund als „beschlagnahmt" anznsehen sei. Nun kann aber der Strasp'rozcßorönung zufolge die Polizei überhaupt keine Beschlagnahme dauernd aufrecht erhalten, ohne die richterliche Genehmigung dazu nachzusuchen. Auch ist dem Betroffenen Kenntnis von einer solchen Maßnahme zu geben: wenigstens schreibt die Strafprozetzordnung dies in bestimmten Fällen ausdrücklich vor. Ferner gewährt es die Straf- prozeßorönnng, daß dem Eigner ein beschlagnahmtes Objekt nach beendeter Untersuchung zurückerstattet wird. Keinensalls hat, in diesem Sinne betrachtet, die Polizei das Recht, beschlagnahmtes Gut einfach zu vernichten. Allein La, wo der Eigentümer eines abgefangenen Hundes nicht bekannt ist, kann dessen Beseitigung gerechtfertigt sein, nicht aber, wo derselbe ohne Mühe festzustellen ist. In welch einem verkürzten Rechte stände auch wohl sonst ein loyaler Bürger, der sich absichtslos einer Übertretung schuldig gemacht Hat, gegenüber einem gemeinen Verbrecher! Während man jenem ein beschlagnahmtes Gut skrupellos glaubt vernichten zu können, hat dieser vollen Anspruch aus Herausgabe desselben.
Zn alledem kommt aber noch ein anderes. Wie schon oben bemerkt, gibt es engere, das Gemütsleben berührende Beziehungen, welche oft genug den Eigner an seinen treuen Hund fesseln. Das ist sehr menschlich. Selbst in allerhöchsten Kreisen sollen solche Beziehungen, die Zeitungen haben cs gemeldet, gelegentlich zum Ausdruck gekommen sein. Unter Empfindungen dieser Art steigt aber ein solches Tier hoch über den Besitz, den ein gemeines geldwertes Objekt für uns hat. Die unbedenkliche Vernichtung desselben gestaltet sich dann zu einem Varbarismus der Polizei, gegen den sich unser natürliches Rechtsgefühl ausbäumen muß.
Wir Deutsche dürfen nicht sagen, daß wir zuviel Rechte und Freiheiten haben. Um so mehr Ursache haben wir, diejenigen Rechte mit Eifer zu hüten, welche uns im langen, mühevollen Kampfe geworden sind. Auch das kleinste dieser Rechte sollte uns wichtig genug erscheinen, unentwegt dafür einzustehen, selbst wenn es sich dabei nur um ein armseliges Hundeleben handelt. Denn derjenige, welcher für sein gutes Recht nicht cin- tritt, ist überhaupt nicht wert, daß er Rechte besitzt.
Daß meine Beschwerde auch bcn Weg an den Minister des Innern angetreten hat, brauche ich wohl kaum zu sagen. Ob Hier sich nun wohl eine Einsicht in die Rechtslosigkeit der Pvlizeimaßnahmcn finden wird? Fr. Wilh. Gerling.
Kleine Chronik.
Eine sehr hübsche Geschichte zur Fleischteuerung er- zählt die „Konst. Ztg." vom Schwarzwalö. Wahrend die Furtwanger Metzger für das Pfund Schafflersch 80-85 Pfennig verlangten, boten sie dem Doldenbauern (ber Furtwangen) für 36 Schafe nur 82 Pf. für da» Pfund Lebendgewicht, dann sogar nur 28 Pf. Der ^>auer entschloß sich, die Schafe abteilungsweise selbst S» Machten und verkaufte das Pfund in Furtwangen zu 70 Pf. Er machte trotz der Unkosten so gute Geschäfte, daß rhm das Pfund Lebendgewicht 36 Pf. eintrug. Der Bauer hat picht nur sämtliche Schafe, sondern auch 10 Rinder selbst geschlachtet und das Fleisch verkauft. Sein Unternehmen wurde durch den Fabrikanten Siedle insofern unterstützt, als dieser sich bereit erklärte, einen etwa unverkauften Rest zu übernehmen und 5 Pf. unter dem Ladenpreis, nötigenfalls um 60 Pf. an ferne ^rberter z verkaufen. Weitere Betrachtungen überflüssig, fagt hierzu der „Schwäbische Merkur".
Pfändung in der Synagoge. Auf dem Hofe einer Berliner Synagoge wurde in dem Augenblick, in welchem er den Brautwagcn nach soeben beendigter Trauung besteigen wollte, ein Fabrikant gepfändet. Ern Gerrch.»- vollzieher, den Schutzleute begleiteten, knöpfte ihm Uhr und Kette ab und bot sich auch das Portemonnaie aus. Die Gattin lehnte, einer Ohnmacht nahe, in den Kisten des Hochzeitswagens, bis der Bräutigam das erlösende Wart: „Es ist alles erledigt!" sprechen konnte. Dann fuhr man zum Hochzertsmahl, das aber nicht sonderlich fidel verlausen sein soll.
Das „Diner" des Multimillionärs. Der in Heidelberg ansässige amerikanische Multimillionär Steffens wurde vom dortigen Bezirksamt wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses zu einer Haftstrafe von fünf Tagen verurteilt. Außerdem wurde er dauernd aus dcnr Großherzogtum Baden ausgewicsen. Steffen» hat sckwn wiederholt unliebsam von sich reden gemacht. Seine letzte Heldentat war die Veranstaltung eines Pferdedung- „Essens" ans dem Heidelberger Marktplatze. Er hatte zwei Gelegenheitsarbeiter veranlaßt, öffentlich die Exkremente von Pferden zu „essen". Hierfür zahlte er dem einen 50 Mark, dem anderen 30 Mark. Steffens ist sofort verhaftet worden.
Eine stürmische Versammlung. Zn einer Versammlung von' Jmpfgegnern in der Bolkshalle im Wiener Nathans, in der die letzte Blättern-Epidemie besprochen werden sollte, erschienen auch zahlreiche Jmps- srennde, hauptsächlich Akademiker, auch der Rektor der Wiener Universität und die Professoren Paltau fand Kassowitz. Die Ausführungen des impfferndlichen Hauptrcscrenten Ur. Bochm aus Deutschland wurden stürmisch unterbrochen. Der Regierungsvertreter löste die Versammlung wegen der Krawallszcnen ans. Studenten trugen den Rektor aus den Schultern zur nahen Universität, wo dieser eine Ansprache hielt.
' Selbstmord ans Eifersucht. Der Unterzahlmeister Helmrich vom 150. Infanterie-Regiment in Mülheim- Ruhr hat sich erschossen. Als Grund wird Eifersucht an- . genommen.
Mit dem Brotmesser erstochen. In Ochlarmark bei Recklinghausen wurde der jugendliche Arbeiter Oxmann von dem Arbeiter Kubiak nach voraufgegangenem Streit mit einem Brotmesser erstochen. Der Mörder ist
erregt Aufmerksamkeit in allen == Kennerkreisen, ~
K159
6. H. Lugenbiihl,
Marktstraße 19, Ecke Grabenstraße 1.
1000 Zentner
Mrker Mse-RaMM, 15—20 KMeNe-MMM
verkauft Domänen-Verwaltung
, ._gtmmcrn jjonngrttc t). ,
9'irncu mm Kochen und Essen, ^ 12 Vs. ver Pfund. Neubaucrstraße 10.
Ilittuorli, den 2t*. OUt.» §*/« S.'I«r, im Garten- saal des „anotel Vog-el", Eheinstrasse:
Oeffentl. IfoHfcpag
von Herrn Ingen: Ernst (iorremana - Bremen:
„Ueber den Verkehr mit der Geisterwelt“.
Eintritt 50 Pf. — Ke?. Platz 1 Mk.
SMcil- Mi WriMl-Verein (M. 1892)
veranstaltet zur Feier seines
16 . Stiftungsfestes
Tönning, den 27. d. M., in der Turnhalle Hellmundstraße 25, abends 8 Uhr:
Großes Konzert und Bali,
wom Landsleute, Freunde und Gönner des Vereins freundlichst cingeladen sind.
Der Vorstand.
Messer-PrrymaMrnen,
sowie all- Hanshalt-Maschine« repariert schnell und billig
letzgcrgassc 27. Ph. Krämer, 2079. Kl. Langgaffe 8.
tülltast
aller Art
K189
für Kinder und Erwachsene in den besten und bewährtesten Konstruktionen für Klump-, Hacken-, Spitz- und Plattfüsse, X-Beine, O-Seine, verkürzte, krattiose oder gelähmte Beine, Knie- und Hüftstützmaschinen etc. eto. werden unter Garantie besten Passens und Erfolges angefertigt, worauf die Herren Aerzte, Pevufsgenossensohaften, Krankenhäuser, Unfallversicherungen etc. hiermit noch bes. aufmerksam gemacht seien.
“g-P. A. St®ss, T ”S*"-
Spezial-Etabl:ssement_für_ die Anfer ti gung von orthopädischen App araten und Maschinen aller Art.
Dio einzige hygien. vollkomm., in Anlage u.Betrieb billigste
Istd. verbess. Zentral-Luftheizg. — In jedes, auch alte Haus leicht einzubauen. Prospekte gratis und franko durch
Schwarzhaupt Spiecker & Co. Nacht., G- m. b. H., Frankfurt a. M. ■£»
