Einzelbild herunterladen
 

Anzeiqcii-Breis für die Zeile: 15 Sßfg. für lokale Anzeigen imArbeitsmarkt" undKleiner Anzeiger" in einheitlicher Satzform: s» Pfg. in davon abweichender Satzaussühruna, sowie für alle übrigen lokalen Anzeigen; 30 Pfg. für alle auswärtigen Anzeigen; 1 Mk. für lokale Reklamen; 2 Mk. für auswärtige Reklame». Ganze, halbe, drittel u»d viertel Seiten, durchlaufend, nach besonderer Berechnung, Bei wiederholter Aufnahme unveränderter Anzeigen in kurzen Zwischenräumen entsprechender Rabatt.

die Ausnahme später eingereichter Anzeigen in die nächsterscheinende Ausgabe wird keine Gewähr übernommen.

2 Tagesausgaben.

Zwer«steklenr

Wilhclmftrafic 6 (Haupt-Agentur) Nr. 887. Bismarck-Ring 29 Nr. 4020.

Verlag Sanggaffe 87.

Fernsprecher Nr. 2953. vkufzeit von 8 Uhr morgens bis 7 Uhr abends.

23,000 Abonnenten.

Bezugs-Preis !»r beide Ausgabeii: 50 Psg, monatlich durch den Verlag Langgaffe 27 . ohne Brinaer- lohn, 8 Mk. 5» Pfg. vierteltahrlich durch alle deurschcn Postaiiftalieii, ausfchlieülich Bestellgeld^ Bezugs-Bcitcllungen nehmen aukerdcm entgegen: in Wiesbaden die Zweigstellen Wilhelmstraki- «und Bismarckcing 29, sowie die 147 Ausgabestellen in allen Teilen der StaM; in BiebÄi dw dortig N W Ausgabestellen und l den benachbarten Landorten und im Rheinga» die betreffenden Tagblatt-Träger

Anzcigen-Aniiahmc: Für die Abend-AuSgabe bis IS Uhr mittags; für die Morgen-Ausgabe bis 3 Uhr nachmittags

Nr. 45*3.

Morgen» Ausgabe.

1. Mlutk.

Bestellungen für November

auf das

DikSbÄmer TsgM

| Morgen-

Abend-

| Ausgabe.

Ausgabe.

))

Zum Preise von 80 pfg., ausschließlich Bestellgebühr, werden jederzeit angenommen im Verlag Langgasse 27 , in der ffaupt-Agentur Wilhelmstraße 6, in der Zweig- stclle Bismarckrmg eg, in den Ausgabestellen in allen Teilen der Stadt, in den Zweig-Lrxeditionckl derNach- barorte und bei allen Postämtern.

DasWiesbadener Tagblatt" ist die Älteste, umfangreichste, reichhaltigste und beliebteste Zeitung Wiesbadens und Nassaus überhaupt, wie die von keinem anderen hiesigen Blatte erreichte Verbreitung in allen Schichten der Bevölke­rung Wiesbadens und der Umgebung beweist.

DasWiesbadener Tagblatt" hat neun besondere unentgeltliche Beilagen und zwar: Die tägliche BeilageDer Noman", die zweimal wöchent­lich erscheinende BeilageArntlichx Anzeigen", die jeden Samstag Abend erscheinende volkstümliche Bei­lageDer Landbole", dieVrrlofungsliste", die zwei zq, tägigen Beilagen:Unterhaltende Blätter",Illustrierte Dinderzeikung" und die monatliche Boilag^Alt-Nassau". Ferner sind unentgeltliche Sonderbeilagen dieTagblakl-Fahr­pläne" (zweimal im Jahre) und der schmucke Tagblatt-Kalender".

DasWiesbadener Tagblakl" bringt die ansfiihrlichen Kurse der Frankfurter Börse in der Morgen-Ausgabe des folgenden, die wichtigsten Kurse der Berliner Börse noch in der Abrnd-Ansgabe desselben Tages.

Als Anzeigenblatt ist dasWiesbadener

Tagblatt" von anerkannt erfolgreichster Wirkung und deshalb auch von jeher das bevorzugteste ver­öffentlichungsmittel Wiesbadens und seiner Umgebung.

Schon seht hinzutrelendcn neuen Beziehern wird dasWiesbadener Tagblatt" bis Ende

Mtafttt -»-«>, Der Verlag.

FemUeton.

Mallpiruck verllolena

schütze des Weltalls.

Ci« «e«rs «srtttvwisse«schaftliches Museum.

Von Joseph M. Jurinek - Frankfurt a. M.

Der Telegraph hat es bereits gemeldet, daß in der alten Kaiserstadt am Main ein neues gewaltiges Museum erstanden ist, daß in diesen Tagen zum Tauf­akte dieser bedeutsamen Stätte der Wissenschaft Gelehrte und Forscher von diesseits und jenseits der Meere die Reise nach Frankfurt am Main angetreten hatten, um der Einweihung dieses neuen Museums beizuwohnen. Und Amerikas Vertreter sprach bei der Eröffnungs­feier die inhaltsschweren Worte:Mit dem Neuen

Senckenbergianum ist der Welt der Musterbau für naturwissenschaftliche Sammlungen geschenkt worden. In der Tat auch: Die Senckenbergische naturforschende Gesellschaft, die sich dieses imposante Bauwerk als neues Heim ihrer kostbaren, zum Teil von keinem Museum der Welt übertrofsenen und unersetzlichen Sammlungen er­richtet hat, steht niit diesem Museum beispielgebend für die Welt der Forschung und Wissenschaft da. Die nam­haftesten Gelehrten und Naturforscher nennen sich mit Stolz Ehrenmitglieder dieser Gesellschaft, die ihr Wir­ken und Schaffen schon an die neunzig volle Jahre in den Dienst der Erforschung des Weltalls und all dessen stellt, was da kreucht und fleucht, was da seitWeltbestchen war. was in den Tiefen der Meere, dem Gestein der

Wiesbaden, Dienstag, 22. Oktober 1907 .

Ein Gebot des Rechtsstaates.

In der reichhaltigen Speisekarte, welche dem Reichstage bei, beziehungsweise nach seinem am -2. November erfolgenden Wiederzusammentritt vorge­legt werden soll, vermissen wir leider ein Gericht, dessen Servierung der Reichstag schon wiederholt verlangt hat. Wir meinen die seit langen Jahren immer wieder ge­forderte Regelung der Haftung des Staates für die Versehen seiner Be­ll m t e n. In der letzten Tagung hat der Reichstag diese Frage erneut angeschnitten, indem er nahezu ein­stimmig eine Resolirtion annahm, welche den Reichs­kanzler ersucht, dom Reichstage einen Gesetzentwurf vor­zulegen, durch den die unmittelbare Haftung des Reiches für den durch Reichsbeamte in Ausübung von Amtsbefugnisseil verursachten Schaden geregelt wird. Aber bisher hat die Regierung, während doch die Gesetz- gebungsmaschine auf vielen anderen Gebieten so fleißig arbeitet, sich nicht beeilt, dem Wunsche des Reichstags Folge zu tragen.

Die allgemeine Forderung einer reichsgesetzlichen Regelung der Haftung des Staates für die Versehen der Beamten ist bekanntlich schon bei der Beratung des Bürgerlichen Gesetzbuches mit aller Entschiedenheit er­hoben worden, aber die Reichsregierung lehnte ein Ein­gehen auf diese Forderung mit dem Eintvande ab, daß das einen Eingriff in das öffentliche Recht der Einzel- st a aten bedeuten würde. Dieser Einwand ist freilich nichts weniger als stichhaltig, und er wurde von der Negierung selbst widerlegt, als sie bei der Schaffung der Reichsgrundbuchordnung die Haftung der Einzel­staaten für die Versehen der Grundbuchbeamten aus­sprach. Und in derselben Weise wurde das Landesrecht durch das Reichsrecht durchbrochen, als später durch die Gesetze über die Entschädigung unschuldig Verurteilter und unschuldig Verhafteter die Haftung des Staates für die Versehen von Beamten geregelt wurde.

Die Folge davon, daß die Regelung der Haftpflicht des Staates dem Landesrecht überlassen wurde, ist eine buntscheckige, wie ein Überrest aus der früheren kleinstaatlichen Zerrissenheit Deutschlands anmmende Mannigfaltigkeit in den Bestimmungen der einzelnen Bundesstaaten. In Bayern, Württemberg, Baden, Sachsen-Koburg-Gotha und Reuß j. L. ist die unmittel­bare Haftung des Staates, der Gemeinden und der anderen Kommunalverbände in Kraft, so daß sich der Geschädigte ohne weiteres an den Staat, bezw. den be­treffenden Kommunalverband halten kann, während der Beamte dem Staate, bezw. dem Kommunalverbande gegenüber regreßpflichtig ist. In Hessen, Sachsen- Weimar, Reutz ä. L., Schwarzburg-Sondershausen und Elsaß-Lothringen haften der Staat, bezw. die Gemein­den subsidiär, das heißt, wenn der Beamte zahlungs­unfähig ist. In den beiden mecklenburgischen Groß­herzogtümern und Sachsen-Altenburg besteht eine un­mittelbare Haftung nur für einzelne Fälle, und im Königreich Sachsen endlich ist die Haftpflicht des Staates wenigstens durch Gewohnheitsrecht in der Hauptsache anerkannt.

In den übrigen Bundesstaaten dagegen und auch für den größten Teil von Preußen besteht eine Haft-

Unterwelt, dem Dickicht der Urwälder, den Regionen der Luft sich vorfand. Wenn sich eine solche Körperschaft ein neues Museum baut, da versteht man es, daß von fern und nah die Gelehrten- und Forscherwelt herbei- eilt, um zu schauen und zu staunen."

An dritter Stelle rangiert das neueSenckenbergianum in Deutschland. Berlin und Hamburg kommen noch vor Frankfurt. In seiner Übersichtlichkeit aber und im systematischen Aufbau steht es zweifellos an erster Stelle. Durch das goldverzierte Portal an der prunk­vollen Viktoria-Allee gelangt man in ein vornehmes Vestibül. Wunderbar warm wirkt der geflammte Sandstein, der sich in Pilastern und Säulen von den weißen Wandflächen und der stilvollen Stückarbeit ab- hebt. Rechts und links der Empfangshalle sind amphitheatralisch aufgebaute Hörsäle, die Verwaltungs- zimmer, die Räume für Dozenten, die Präparierböden, die Skelettierräume u. a. m. Im Hintergründe des Vestibüls ist ein gewaltiger Lichthof. Es ist das Z?n- trum des Museums, um ihn gruppieren sich alle d,e Nebensäle und Räume. Er spendet auch Licht in Fülle, so daß selbst die tiefsten Säle durch ihre beiderseitige Beleuchtung bequemste Ausstellung der Schaukästen er­möglichen. In der Mitte des Lichthofes, der die großen Schau- und Prunkstücke der Sammlung aufnehmen wird, steht bereits der vorsintflutliche Drache, der ein Geschenk des in New York lebenden Frankfurters Jakob H. Schiff, der dieses Nicsenfossil aus der Reihe der Dinosaurier mit Beihilfe von Morris K. Jessi-p, dem Direktor des New Yorker Museums, in Frankfurt am Main aufstellen ließ. Es ist ein in Europa einzig­artiges Stück von selten guter Konservierung Bald

»5. Jahrgang.

Pflicht des Staates nicht. In Preußen selbst herrscht eine bunte Mannigfaltigkeit der Bestimmungen. Im Gebiete des Gemeineiz Rechts (Schleswig-Holstein, Hannover mit Ausnahme des Regierungsbezirks Aurich, Hessen-Nassau, einige Teile der Rheinprovinz und Hohenzollern) ist die Haftpflicht des Staates im allge­meinen anerkannt. Ferner ist durch Artikel 89 des preußischen Ausführungsgesetzes zum Bürgerlichen Ge­setzbuch die die Haftpflicht des Staates anerkennende Bestimmung des Artikels 1084 des rheinischen B. G. B. aufrechterhalten worden. Im Geltungsbereiche des Allgemeinen Undrechtes (Ost- und Westpreutzen, Brandenburg, Sommern, Posen, Schlesien, Sachsen, Westfalen und Regierungsbezirk Aurich) aber besteht keinerlei Haftpflicht des Staates.

Diese Buntscheckigkeit, welche 3 y 2 Jahr­zehnte nach der deutschen Einigung als ein recht trau­riger Überrest erscheint, sollte je eher je lieber durch eine reichsgesetzliche Regelung der Haftpflicht des Staates für die Versehen der Beamten beseitigt werden, wie sie auch auf dem letzten Juristentage wieder einstimmig ge­fordert worden ist. Nachdem der Einwand der Rück­sichtnahme auf das Landesrecht von der Reichsregterung selbst aufgegeben werden mußte, bleibt nur noch ein zweiter Einwand, nämlich die Sorge vor den finan­ziellen Folgen einer solchen Haftung. Dieser Einwand aber ist einmal hinfällig, weil die Erfahrungen in den deutschen Bundesstaaten, welche die Haftpflicht gesetzlich geregelt haben, jene Befürchtung als unbe­gründet erwiesen haben: er ist zweitens hinfällig, weil die Haftung ja in ernem großen Teile der preußischen Monarchie ohne bedenkliche finanzielle Folgen durch- gefuhrt rst, und er ist drittens binfällig, weil finanzielle Bedenken überhaupt nicht ins Gewicht fallen dürfen wo es sich um ein Gebot des Rechtsstaates, um eine sittliche Forderung handelt. Wenn die Regierung dieser Forde­rung nicht nachkommt, so wäre cs Sache des Reichs- tags, sie an, diese Pflicht zu erinnern!

.. .. . .

Politische Merstcht.

Erzvcrger und der Briefdiebstahl im Flottenvcrcrn.

In der Briefdiebstahlsaffäre des Deutschen Flotten- vererns hat der jüngst verstorbene Reichstagsabgeordnete Kaplan Dasbach kurz vor seinem Tode dem Unter­suchungsrichter eine bedeutungsvolle Mitteilung ge- macht. Dasbach war vielfach als Zeuge vorgeladen wor­den, weil angenommen wurde, daß er in nahen Be­ziehungen zur Tat und dem Täter stände, er konnte aber infolge seiner Krankheit nicht vernommen werden. Dasbach hat aber in einem an den Untersuchungsrichter gerichteten Schreiben jegliche direkte Beziehung zur Tat in Abrede gestellt, gleichzeitig aber erklärt, daß der Reichstagsabgeordnete E r z b e r g e r ihn vor dem Erscheinen des ersten Artikels imBayerischen Kurier" ersucht habe, in die Presse zu bringen, in welcher Weise von General Keim bezw. vom Flottenverein bei den Reichstagswahlen gegen das Zentrum agitiert worden sei. Er, Dasbach, habe dies Ansinnen abgelehnt, weil ihm die Quelle der Mitteilungennicht tadellos" erschienen sei. Unmittelbar nach dieser Unterredung

werden die gewaltigen Giraffen, die Dickhäuter, Ras- Horn und Nilpferd, das Riesensrelett eines indischen Elefanten mit über meterlangen Stoßzähnen, Elche und sonstige große Säugetiere hier ihren Platz finden. Auch eine vorzügliche Krokodilgruppe (ein plumpes Nil­krokodil, eine scheue, flüchtige Gazelle überraschend), ein Geschenk des verstorbenen Freihcrrn Carlo v. Erlanger, wird dort zur Aufstellung kommen. Seitlich des Licht- hofeS, im unteren Erdgeschoß, sind links die Räume für Mineralogie. Auch hier sind, wie das für ein Schau­museum nötig ist, neben einer allerdings vollständigen mineralogischen Lokalsammlung nur Prachtstücke untcr- gebracht. Wir sehen da enorme dreiviertel Meter große Glpskristalle, Amethysttrauben von seltener Schöne und Größe, mächtige Meteore, wertvolle Edelopale in großen Drusen u. a. m. Hier sind namentlich die wertvollen Schenkungen des Bankdirektors Gewinner, eines ge­borenen Frankfurters, erwähnenswert. In dem Mfltel- raum und rechten Nebensaal ist die Geologie und Paläontologie untergebracht. Gerade in dieser Ab­teilung ist das Frankfurter Museum einzig dastehend. Gewaltige Mainmutzähne, die 1857 am Seehos und in diesem Jahre bei Rödelheim gesunden wurden, bäum- mcke Knochen von vorsintflutlichen Riesenelefanten, ge- waltige Auerochsenschädel und sonstiges fossiles Ungc- lier, fast alle aus dem Mainzer Becken stammend, füllen die Schränke. Auch das Tierleben der Jurazeit ist in prachtvollen Exemplaren sehr reich vorhanden. Die Ichthyosaurier, Plesiosaurier und wie die Urechsen alle heißen, sind in verschiedener Größe ausgestellt. Ein Kabinettsstück ist ein fast zwei Meter langer Ichthyo­saurier. dessen Hautsaum auf der Jurakalkplatte mit