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Verlag Langgasse 27.

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Für die Aufnahme später eingereichter Anzeigen in die nächsterscheinende Ausgabe wird keine Gewähr übernommen.

Nr. 483.

Wiesbaden, Mittwoch, 18. Oktober 1887.

55. Jahrgang.

Morgen - Kusgabe.

1. Mtcrlt.

|as ArdÄMMawnl des Ptißstip.

Den am 12. November wieder zusammentretenden Reichstag erwartet ein so ungewöhnlich reichhaltiges Arbeitsmaterial, daß trotz des frühen Zusammentritts auf eine sehr ausgiebige Tagung gerechnet werden mutz, wenn auch nur die bessere Hälfte des umfassenden Pensums unter Dach und Fach gebracht werden soll. Dazu kommt, daß die Volksvertretung sich diesem großen Arbeitsstofs unt« besonders schwierigen Um­ständen gegenübersieht. Soll doch in dem bevorstehen­den Sessionsabschnitt die Probe auf das Exempel der konservativ-liberalen Paarung gemacht und die praktische Arbeitsfähigkeit der neuen Mehrheit der Belastungsprüfung, und zwar einer recht schweren, unterzogen werden.

Zu den im letzten Tagungsabschnitt unerledigt ge­bliebenen Gesetzentwürfen ist noch eine ganze Anzahl neuer Vorlagen zu erwarten, die zum Teil zur Aus­rollung ernsthafter Zeit- und Streitfragen und zu leb­haften parlamentarischen Kämpfen führen werden. Einen der ersten Beratungsgegenstände wtrd nach der Erledigung einiger noch ausstehenden kleineren Vorlagen und Petitionsberichte der Gesetzentwurf über den Majestätsbeleidigungsparagraphen bilden, durch den eine Einschränkung der Majestätsbe­leidigungsprozesse herbeigeführt werden soll. Bei dieser Vorlage, welche die gesetzgeberische Ausführung des mit so großer Befriedigung ausgenommenen Kaiser­lichen Erlasses darstellt, sind irgendwelche Schwierig­keiten nicht zu erwarten.

Desto lebhafter wird sich der Kampf um die schon seit Jahren heiß umstrittene Börse nreform gestalten. Der zurzeit noch dein Bundesrat vorliegende Gesetz­entwurf bedeutet eine Reform der Reform, denn er will den am lebhaftesten empfundenen Mitzständen abhelsen, die durch die letzte Börsenreform herbeigesührt wurden, indem man in der Absicht, die Ausschreitungen des un­soliden Börsenhandels zu bekämpfen, zugleich dem soli­den Handel Fesseln anlegt. Die Vorlage der Regierung stellt ein Kompromiß zwischen den Forderungen der be­teiligten Kreise und den Bestimmungen des bisherigen Börsengesetzes dar, und man hofft in Regierungskreisen, i daß es gelingen wird, die Novelle zum Börsengesetz so zu gestalten, daß sich zum Schluß eine Mehrheit aus den Blockparteien dafür finden wird.

Eine große Mehrheit ist der Novelle zur Ge­werbeordnung sicher, welche sich an die Gewerbe­ordnungsnovelle von 1891 anlehnt, und den Arbeiter­schutz erweitern will durch die Einführung des zehn­stündigen Arbeitstages für Fabrikarbeiterinnen und

durch eine, wenn auch in manchen Punkten eingeschränkte Ausdehnung der allgemeinen Arbeiterschutzvorschriften der Reichsgewerbeordnung auf die Heimarbeit. Eben­falls in das Gebiet der Sozialpolitik gehört der Gesetz­entwurf über die Neuregelung der Kündigungsverhalt­nisse der Handlungsgehilfen im Krankheits­falls.

Dagegen ist es nicht wahrscheinlich, daß die schon seit Jahren angekündigte Novelle zum allgemeinen Krankenversicherungsgesetz, die eine Erweiterung der Krankenversicherungspslicht bezweckt, und die Vorlage über die Sicherung der Bauhandwerkerforderungen den Reichstag schon in dieser Tagung beschäftigen werden, da eine Anzahl anderer Gesetzesvorlagen in der Vor­bereitung schon weiter gediehen ist.

Zu diesen gehört vor allem der Gesetzentwurf über den Versicherungsvertrag, der die Rechte und Pflichten der Versicherungsgesellschaften und der Ver­sicherungsnehmer abgrenzt, ferner die Vorlage über das Geheim mittelwesen, die unter anderem eine Bestimmung über die Anmeldepflicht der Kurpfuscher enthalten soll, dann die Abänderung des V i e h- s e u ch e n g e s e tz e s, bei der besonders die Tuberku­lose des Rindviehes berücksichtigt werden soll, und die dem Reichstag schon mehrfach unterbreitete Maß- und Gewichtsordnung.

Als diejenige Vorlage, die am heißesten umstritten werden wird, ist zweifellos der ebenfalls bereits ange- kündigtc Gesetzentwurf anzufehen, welcher ein einheit­liches Vereins- und Versammlungsrecht im deutschen Reiche schaffen will. Lebhafte Kämpfe find hier vor allem bei der Bestimmung zu erwarten, derzu- folge alle öffentlichen Versammlungen, in denen die deutsche Sprache nicht die Verhandlungssprache ist, ver­boten werden sollen. Hand in Hand mit der Regelung des Vereins- und Verfammlungsrechtes soll die recht­liche Stellung der Berufsvereine gesetzlich festge­legt werden, nachdem sich der erste in dieser Richtung gemachte Versuch der Regierung als einer mit untaug­lichen Mitteln erwiesen hat.

An weiteren Vorlagen sind noch die von uns schon erörterte Novelle zur Zivilprozeßordnung, dem Gerichtsversassungsgesetz, dem Gerichtskosten gesetz und der Gebührenordnung der Rechtsanwälte zu er­warten, die erst dem Bundesrat zugehen soll, ferner ein Gesetzentwurf über die weitere provisorische Regelung der Handelsbeziehungen zu Großbri­tannien und seinen Kolonien und selbstverständlich der Reichshaushaltsetat. Endlich wird man sich bekanntlich auf einen neuen Kampf um neueSteuern gefaßt machen müssen, so daß, auch wenn von weiteren in der Schwebe befindlichen gesetzgeberischen Aufgaben Abstand genommen wird, gerade genug auf der Tages­ordnung des Reichstages steht, um den bevorstehenden Sessionsabschnitt als ebenso bedeutungsvoll wie ent» scheidungsschwer zu kennzeichnen.

gemäß eine größere Bereicherung' vielleicht auch werden Eheleute, welche so weltabgeschieden horsten, im Laufe der Jahre zu tieferer Lebensgemeinschaft verbunden als in den Städten mit ihren Zerstreuungen.

Man mag diesen oder jenen Grund anführen, die Tatsache an sich bleibt erfreulich für den Patrioten und Menschenfreund. Dort wächst, mit der Natur lebend, ein starkes, kräftiges Menschenmaterial heran, worüber man in unserer kräfteverzchrenden, modernen Zeit nur froh sein darf. Die weiten Schulwege, welche die Eisenvahn- kinder in jeder Witterung abpilgern, kräftigen ihren Körper. Und sie haben nicht nur diesen Vorzug der Körperfrische und Gesundheit. Sie sind auch geistig meist gut beanlagt. Der Schienenstrang vor dem Hause, die Signale, welche sie alle Augenblicke hören und sichen, die Bahnarbeiten, die Stationsreihen und die Züge, welche vorbeifliegen und durch die Scheiben für einen Blick ein buntes Allerlei sehen lassen, werfen ihre ersten unvergeßlichen Bilder in die jugendlichen Seelen dieser Kinder. Sie regen die ersten Fragen an, und die Frage ist immer die Grundbedingung zu allem geistigen Fort­schritt.

So idyllisch in 5er Schönheit der Natur und im Frieden der Familie manches Bahnwärterhaus liegt, so sehr hat der Familienvater dort draußen um seine Existenz zu sorgen. Der Wüchterdienst ist der germgst- besolöcte Dienst in der Eisenbahn. Er beginnt mir einem Jahresgehalt von 800 Mark, welcher in drei­jährigen Stufen zu 40 oder 80 Mark erhöht wird, bis er nach 18 Jahren an seinem Höchstgehalt von 1000 Mark anlangt. Dazu kommen der je nach dem Wohnort ver­schiedene Wohnungsgeldzuschuß in einer durchschnittlichen pensionsberechtigten Höhe von 180 Mark und eine Dienst- und Teuerungszulage je nach Bedürfnis bis zu 200 Mark. Wenn der Bahnwärter sein wohlverdientes Höchstgehalt bekommt, sind die Kinder, welche die meisten Sorgen verursachen, auch meist flügge geworden.

I Die Dienstobliegenheiten der Wärter bestehen zu-

Nalttische Übersicht.

Das neue Agitationsprogramm des Flottcnvcreins.

General Keim bespricht imTag" das neue Agi- tationsprogramm des Flottenvereins, wobei er auf den bedenklichen Umstand hinwerst, daß Deutschland heute schon an vierter Stelle steht und im Jahre 1909 an fünfter Stelle stehen wird. Nachdem General Keim die Liste der veralteten Schiffe durchgegangen hat, deutet er das neue Programm wie folgt an:Bei dieser Gelegenheit sei ausdrücklich darauf hingewiesen, daß es nicht Schuld des jetzigen Staatssekretärs des Reichs-Marineamtes ist, wenn so viele veraltere Schisse im Jahre 1909 vorhanden wären. Die Kon­struktion derselben fällt vor die Zeit seiner Amtsführung. Die Regierung war fernerhin konstitutionell gehalten, im Rahmen des Flottengesetzes von 1900 zu verbleiben, und es mag zu ihrer Entschuldigung ange­führt werden, daß sie bei Ausarbeitung jenes Gesetzes zwei Dinge nicht vorhersehen konnte. Nämlich die im Laufe der Jahre eingetretene Änderung der weltpoli­tischen Lage und die technische Entwicklung der Floiten- baukunst nach der Seite mächtiger Schlachtschiffe, denn jetzt baut man anderwärts Linienschiffe von 22000 Tonnen, während bei uns 1900 nur solche von 11 000 Tonnen vom Stapel liefen. Aber der Vor­halt kann unserer Flottenpolitik nicht erspart bleiben, daß sie zu ä n g st l i ch am Gesetz von 1900 s e st h i e I r, auch dann noch, als durchschlagende Gründe eine Ände­rung desselben dringend nötig erscheinen ließen. Die deutsche Flotte konnte nichtein Ding für sich" sein und bleiben, geheiligt durch ein Gesetz, denn nach Gesetzen fragt man in Kriegszeiten nicht. Sie mußte ausgebaut werden, gemessen an den Leistungen anderer Seemächte, und diese Vergleiche fielen eben nicht zu unserenGunsten aus. Das ist die nackte Wirklichkeit. Kein Gerede, keine Verschleierung, keinWenn und Aber" wird das wegwischen können, lind die Geschichte wird es später unbarmherzig feststellen." Wie die Regierung sich zu der Notwendigkeit der Flottenvermehrüng stellen wird, muß die Wintersession des Reichstags zeigen. In ihr ist den flottenfreundlichen Parteien Gelegenheit ge­geben, ihr Verständnis für die Frage zu betätigen.

Heilstätte oder Heimstätte für Lungenkranke?

Von einem ärztlichen Mitarbeiter wird uns ge­schrieben: Auf der vor kurzem abgehaltenenInter­nationalen Tuberkulosenkonferenz" in Wien wurde eure internationale Kommission eingesetzt, die die Mindest­anforderungen für Volksheilstätten in hygienischer und wirtschaftlicher Beziehung fixieren soll. Durch diesen MT schluß hat dieKonferenz" zum Ausdruck gebracht, daß über die Mindestanforderungen für Heilstätten Zweifel bestehen. Das Verdienst, diese Zweifel erregt zu haben, gebührt einem der rührigsten Sozialhygieniker, Dr.

nächst in der Überwachung der Strecke und der vorbci- fahrenden Züge. Der Wärter geht seine Strecke täglich einigemal aus und ab, wobei er dem Bahnkörper und den Gleisen besondere Aufmerksamkeit widmet. Ge­wöhnlich hat er dabei irgend eine Wegschranke zu be­dienen, die bei strengem und besonders bei unregel­mäßigem Berkehr peinlichste Umsicht erfordert. Diese Planübergänge, wo Eisenbahn und Verkehrsweg sich in gleicher Höhe kreuzen, haben schon zu manchem Unfall Anlaß gegeben. Man sollte sie um der Verkehrssicher­heit willen möglichst durch Unter- oder Überführungen beseitigen. Einstweilen aber bestehen sie selbst in volk­reichen Städten noch.

Die Ausrüstung des Bahnwärters beim Begehen der Strecke besteht aus einem Schraubenschlüssel, wo­mit er die Bolzen andreht, aus einem Horn, einer Signalfahne und Knallkapseln. Dieser Streckengang wird bei Ncbelwettcr geradezu gefährlich, besonders aus Strecken, welche wie die Berliner Stadt- und Ring­bahn den Zwcieinhalb-Minutenverkehr aufweisen. Hier gehen immer zwei Mann zusammen, einer, der die Strecke untersucht, und einer, welcher die heranbrausen­den Züge beobachtet. Plötzlich um eine Kurve oder aus dem Nebel heraus fliegt er heran und hat manchen schon zermalmt.

Zu der Kategorie der Bahnwärter und wie diese gering besoldet gehören auch die' E i s e n b a h n n a ch t- wachte r. Sie bilden zugleich die Nachtpolizei der Eisenbahn. Da sich niemand gern auf diesen Posten, wo er zu ständigem Nachtdienst verurteilt ist, meldet, so kommt es, daß diejenigen, die dieses Amt einmal be­kleiden, es nicht mehr los werden, soviel sie sich auch be­mühen. Das Familienleben des Nachtwächters ist ein ganz zerfahrenes. Nicht nur seiner Nachtarbeit wegen, sondern auch und besonders aus einem anderen Grund. Um den zur Versorgung der Familie fehlenden Betrag einzubringen, sind die Bahnwärterfrauen der Stadt und die Nachtwächterfranen gezwungen, einen großen

Feullletim.

Mawdriick verb-lena

Im Dienst Le§ ZLÄgelraös-

VI. Der Wüchterdienst.

Die Eisenbahn, dieses große Verbinüungsmittel, bas sich die Menschen geschaffen haben, nur alle Fernen auszuschalten und um alle Einsamkeiten und Einöden mit Leben zu überfluten, schafft gleichwohl in ihrem eigenen Dienst einsame und ferne Menschen. Ich meine die Ba h n w ä r t e r.

Den Schienensträngen entlang, welche die Massen­wohnsitze der Menschen verbinden, stehen weit draußen auf dem Land die Wächterhäuschen der Eisenbahn. Es sind kleine, unverputzte Häuser aus roten oder gelben Ziegeln, von einer grünen Hecke umgeben, die meist noch einen kleinen Gemüsegarten und einen Vlnmen- wrnkel umschließt. Einige Stücklern Land grenzen daran, dem Bahnwärter von der Eisenbahnverwaltung in Pacht gegeben. Neben dem Häuschen steht ein Brunnen. Hinter dem Haus meckert in irgend einem Bretterver­schlag eine Ziege, und an das gastliche Dach des Hauses, oft das einzige in weiter Umgebung, haben die Schwal­ben ihre Nester geklebt und sich in großer Zahl ange­siedelt. Aber noch anderes Leben regt sich dort. Wer vorn an einem Bahnwärterhaus vorbeigeht, kann ziem­lich sicher darauf rechnen, mindestens ein halb Dutzend rotwangiger Kinder über die Diele springen zu sehen. Soweit ich sie kenne, fehlen die Kinder in keinem Bahn- wärterhaus ans dem Land. Und Familien, in denen das Dutzend voll wird, sind keineswegs selten. Es ist ja eine alte Tatsache, daß auf dem Lande die Nachkommen­schaft reichlicher anfsprießt als in den Städten, und daß einsame Höfe und Weiler sich durchschnittlich eines noch größeren Kinderreichtums erfreuen als die Dörfer. Vielleicht verlangt die menschenleere Einsamkeit natur­