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1. Matt.
Politische Übersicht.
Ein berechtigter Wunsch.
An die hohe preußische Regierung hatten verschieocne Negierte den Wunsch gerichtet, sie möge ihren Plan hinsichtlich der Wahlrechtsreform möglichst bald durch dessen Veröffentlichung der allgemeinen Diskussion unterbreiten. Darauf vernehmen wir jetzt die offiziöse Antwort: eine Veröffentlichung in so frühem Stadium sei wohl bei wirtschaftlichen, -aber nicht bei politischen Gesetzentwürfen rötlich und üblich. Wir unterlassen cs, den Gründen dieser Unterscheidung nachzuspüren, die jedenfalls etwas Verblüffendes hat, und begnügen uns damit, unsere eigene Ansicht zu äußern. Wir meinen nämlich, eine Geheimhaltung der RegierungSabsichten sei jedenfalls nicht angebracht bei solchen Gesetzgcbnngs- plänen, die eine organische Fortentwickelung der gegebenen Zustände bezwecken. Bei diesen ist eine möglichst allgemeine Teilnahme der Nation an den Erörterungen erwünscht. Ein Gesetz wie das über die Wahlreform soll dem Knlturgraöe, soll der politischen Einsicht des Volkes, soll den Bedürfnissen der Bürger einerseits, des Staates andererseits entsprechen. Ob -es dies tut, kann aber nur die öffentliche Diskussion entscheiden. Wer -dies verneint und die öffentliche Diskussion für überflüssig hält, kann folgerichtig kaum eine erhebliche Erweiterung des Wahlrechts befürworten. Die Regierung will aber eine solche Erweiterung. Allem Anschein nach schlägt sie ein P l u r a l w a h l r e ch t, ein erhöhtes Wahlrecht bei reiferem Alter und größerer Bildung vor. Das sind für Deutschland neue Probleme, die öffentliche Diskussion hat sich noch wenig mit ihnen beschäftigt. Das Gesetz soll auch nicht dem Augenblick genügen, sondern für lange Jahre ausreichen. Kann es dies, wenn es aus einer ziemlich eiligen Beratung engerer Kreise hervorgeht? Freilich, ohne Zustimmung der Avgeordnetcn- hansmehrheit kommt das Gesetz nicht zustande: die Abgeordneten können also, was ihnen unannehmbar öder unzweckmäßig scheint, umgestalten und verbessern. Aber ist -es der Regierung denn gleichgültig, wenn schließlich ein Gesetz beschlossen wird, das von ihren eigenen Gedanken ganz wesentlich abweicht? Dies ganze Geheim- -tun ist nicht Sache einer starken leitenden Regierung. Eine solche hätte den Mut, die Grundlinien ihres Entwurfs möglichst früh bekannt zu geben.
Der Fall Geck.
ll. Berlin, 12. Oktober.
Aus Karlsruhe wird uns geschrieben: Der
sozialdemokratische Abgeordnete Geck, der in der vorigen Session dem Kammervorstanüe als zweiter -Vizepräsident angehörte, hat es bekanntlich abgelehnt, die Beileidsschreiben des Präsidiums an den neuen Großherzo-g und an die übrigen Angehörigen des Verschiedenen zu unterzeichnen. In weiten Parteikreisen nicht bloß Süd-, sondern auch Nordöeutschlands empfand man aber, daß hier, bei einem Sterbefall, menschliche Rücksichten höher stehen mußten als politische. Zudem war das ehrlich konstitn-
Wi es baden, Montag, 14. Oktober 11M>7.
tionelle, volksfreundliche Verhalten des verstorbenen Großherzogs bisher tm allgemeinen auch von der Sozialdemokratie anerkannt worden. Daraus hätte der Abg. Geck wohl eine andere Konsequenz ziehen können. Diese Stimmung in Parteikreisen bemerkte auch der „Vorwärts", und so verteidigte er denn die Unterlassung Gecks damit, daß nach dem Schluß der Session kein Kammervorstand mehr bestanden habe, die anderen Herren also die Vertretung der Kammer usurpiert hätten. Gewiß eine fadenscheinige, gekünstelte Erklärung, -aber sie ließ doch erkennen, daß der „Vorwärts" der Ablehnung Gecks den strengpolttischen Charakter nehmen wollte, und so konnte man sie passieren lassen. Nachdem nun -aber die beiden badischen Länütagsabgeordncten Kolb und Dt. Frank an den Beisetzungsfeierlichkeiten teilgenommen haben, kommt derselbe „Vorwärts" und wirft ihnen Grunösatzverrat, unverständliche Handlungsweise vor, und ein paar Ultras haben sogar, wie schon mitgeteilt, beim badischen Landesvorstand Antrag auf Ausschluß der Herren Kolb und Frank gestellt. Wie reimt der „Vorwärts" den Vorwurf des Grunösatzver- rats damit, daß er die Beteiligiing bürgerlicher Reichs- tagsabgeordneter bei der Beerdigung Liebknechts und Auers einfach als menschlichen Achtungsbeweis und kollegiale Rücksicht lobend anerkannte? Der „Vorwärts" sagt ferner, die beiden Abgeordneten Hütten ihren Frak- tionsgenosfen Geck vollständig preis-gegeben. Aber Geck sollte ja ans rein „verfassungsrechtlichen" Gründen seine Unterschrift abgelehnt haben, verfassungsrechtliche Gründe standen jedoch der Teilnahme an dem Leichenbegängnisse nicht im Wege! Zu allem Überfluß deckt nun das Karlsruher sozialdemokratische Blatt noch ans, daß der Angriffsartikel im „Vorwärts" und ebenso ein noch schärferer in der „Leipziger Volkszeitung" von Geck selbst herriihren. Es beschuldigt ihn deshalb der Quertreiberei und Stünstcrei. Man erinnert sich wohl übrigens, -daß Herr Geck rm Reichstag einmal mit einem Besuche der Grotzherzogin bei seiner Frau renommierte, während sich nachher herausstellte, daß die Großherzogin ein Krankenhaus besucht und wie zu anderen dort gepflegten Frauen, so auch zu der erkrankten Frau Geck einige teilnehmende Worte gesprochen hatte. Wenn die Großherzogin ihre Teilnahme für die kranke Frau Geck äußerte, konnte da Herr Geck nicht auch ein Kondolenztelegramm an die Großhcrzogin. unterzeichnen? Es ist wohl möglich, daß infolge dieser Vorgänge bei der nächsten Präsidentenwahl in der Kammer eine Veränderung vorgenommen wird, in der Person (nicht in der Partcistcllung) des zweiten Vizepräsidenten nämlich.
hd. Mannheim, 12. Oktober. Die „Volksstimme" erklärt die Nachricht, es sei beim sozialdemokratischen Landesvorstand ein Antrag auf Ausschluß der Genossen Dt. Frank nnd Kolb wegen ihrer Teilnahme an der Beerdigung des Großhcrzogs von Baden ergangen, für eine Legende.
Das Urteil im Hochverratsprozetz Liebknecht.
Airs der Begründung des Urteils im Hochverratsprozeß Liebknecht ist folgendes hervorzuheben: Der Gerichtshof mar der Ansicht, daß sämtliche Erfordernisse des 8 86 vorlicgen. Es handle sich hier nicht um ein rein
55. Jahrgang,
lehrhaftes Buch, ans welches das Gesetz natürlich nicht angewendet werden könnte: auch die Gesinnung war nicht unter Anklage gestellt. Strafbar sei dagegen die in dem Buch enthaltene Aufforderung zur Anwendung bestimmter Mittel: der Bildung von Gruppen, Sammlung von Geldern, die Jugendorganisation usw., zu dem ausgesprochenen Zwecke der Bekämpfung des Militarismus. Es handle sich auch nicht um unbestimmt gehaltene Objekte, sondern um ein Vorgehen, das sich selbst darstclle als Vorbereitung zu einem hochverräterischen Unternehmen, bei dem die Organisation bis ins einzelne gegliedert und angegeben ist. Es werde das Arbeitsgebiet -geschildert, eine Arbeitsteilung nach Maßgabe des vorliegenden Stoffes für notwendig erachtet und über die Qualifikation derjenigen Leute gesprochen, die als Organisatoren -anfzutreten Haben. Dann werde auch hervvrgehvbcn, daß es gewandte Leute sein müßten, die schlau seien und den Fußangeln des Gesetzes -aus dem Wege zu gehen wüßten. Notwendig sei nicht ciire konkrete Zeichnung der Bilder in allen Einzelheiten, cs genüge, daß der Angeklagte sich ein Bild in den hauptsächlichsten Zügen -gebildet -habe: darall fehle es -aber hier nicht. Das hochverräterische Unternehmen, zu dem der Angeklagte aufgcfordert habe, bestehe in der gewaltsamen Änderung der Verfassung in einem wesentlichen Punkte, nämlich soweit die Militär- verfassung in Frage komme und wonach speziell der K-a i se r als oberster Kriegsherr über Krieg und Frieden entscheide. Daß.der Angeklagte der Ansicht ist, daß diese Änderung eine gewaltsame sein werde, -hat der Gerichts- hbf als erwiesen angesehen: daß eine solche Änderung nur gewaltsam vorgenommen werden könne, folge aus der logischen und historischen Entwicklung der Dinge. Daß der Angeklagte für Anwendung gewaltsamer Mittel sei, köirne aus einzelnen Stellen seines Buches sowie aus seinen Äußerungen auf Parteitagen, wo er zu den Führern seiner Partei in Widerspruch getreten sei, und ans seiner Stellungnahme zu Heros gefolgert werden. Der Angeklagte sagt in seinem Buche, die Wcltpolitik berge ungezählte Möglichkeiten in sich in wirtschaftlicher, kolonialer und anderer Hinsicht, nnd diesen Möglichkeiten müßte beizeiten ein Hindernis durch Beseitigung des Militarismus bereitet werden. Der Antrag auf Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte sei ab- znlehnen, da ehrlose Motive dem Vorgehen des Angeklagten nicht zugrunde lägen. Der Gerichtshof sei überzeugt, daß der Allgeklagte nur aus seiner politischen Überzeugung heraus -gehandelt habe. Ebenso sei der Antrag auf sofortige Verhaftung des Angeklagten abzulehnen.
hd. Leipzig, 12. Oktober. Als Liebknecht das Gerichts- gebäude verläßt, wird er von Tausenden von Arbeitern, die sich um die Mittagszeit vor dem Reichsgericht -angesammelt, mit Hurrarufen empfangen -und ins Hotel geleitet. Ein starkes Polizeiaufgebot sorgt für Aufrechterhaltung der Ordnung.
hd. Berlin, 13. Oktober. Der Pa r t e i v o r sta n d hat in seiner heutigen Sitzung beschlossen, die Verhandlungen des Leipziger Hochverratsprozesses gegen den Genossen Liebknecht in einer billigen M a s s e n b r o s ch ü r e zu verbreiten.
Die Ausstellung der Humoristen.
Aus Berlin wird uns geschrieben: Die Pariser haben -in diesem Sommer viel über eine Ausstellung gelacht, die das Witzblatt „Le Rire" im Palais de Glace veranstaltete. Mit den geistvollen Künstlern des Blattes hatten sich alle bedeutenden französischen Karikaturisten verbunden, um ein farbiges reiches Bild von all dem zu bieten, was die Seine-Stadt an frischer Laune, an übermütigem Spott, an befreiendem Lachen hervorbringt. Der Verlag der Berliner „Lustigen Blätter" hat null diese „humoristischen Künstler" nach Berlin gebeten, hat auch ihre englischen Kollegen zu Gast geladen und als bescheidener Wirt ihnen eine anspruchslose Ausstellung von Werken seiner eigenen Künstler ange- gliedert. So ist der „Salon der Humoristen" im Hause der Sezession zustande gekommen, der am Samstag eröffnet wurde.
* Es war ein cntsagungsreicher Entschluß der deutschen Künstler, neben den französischen ihre eigenen Werke auszustellen, denn der Kreis der Zeichner an den „Lustigen Blätterll" vermag in keiner Weise den Vergleich mit den Künstlern von „Le Nire" oder der „Assiette en beurre" auszuhalten. Wohl besitzen wir in den Meisterzeichnern des „Simplizissimus" eine auch den besten französischen Karikaturisten kongeniale Gruppe, aber der Verleger des Münchener Blattes hat sich nicht bereit gefunden, an der Ausstellung teilzu-
nehmen. Deutsche und Engländer umrahmen nur als weniger wichtige Faktoren die französische Kunst.
Es ist wie ein Lobeshymnus auf gallische Heiterkeit, den tollen Taumel der Pariser Nächte und die sinnbetörende Eleganz, was aus diesen Bildern nnd Blättern jauchzt. Die Szenen der freien Lust, des leichten Rausches, auch der pathetischen Ironie, 'wie sie auf dem Montinartre sich vor den entzückten Augen entfalten, sie sind hier in dieser graziösen Kunst des Tages in leuchtenden Farben widergespiegelt. Alle Töne in diesem so reichen Orchester klingen an, die weltverbessernde orgiastische Note des „Chat noir", die lyrische Anmut des „Pierrot", des „Nire", satirische scharfe Silhoutte; auch die unmoralische Frivolität des „Journal amüsant", die mondäne Blasiertheit der „Vie Parisienne" fehlen nicht. Unter den Künstlern steht F o r a i n voran. Er ist heute, da Toulouse-Lautrec tot ist lind Steinten nicht mehr zeichnet, unstreitig der größte. Von ihm sind eine Anzahl Ölbilder da, schwer und wuchtig hingeworfen, fast mit der Gewalt von Skizzen Daumiers, brutal und derb in der Erfassung eines komischen Momentes nnd auch wieder voller Schönheit in der Beobachtung einzelner herzlicher Züge. Auch in Zeichnungen lebt sich seine fast ungefüge Gestaltungskraft aus Nlit ihren schweren Massen, aus denen sich in breiten Strichen die Gestalten lösen. Sein Gegenspiel ist der zarte feminine W i l l e t t e , der Sänger der Mondscheinnächte nnd der Rokokoseligkeit, der diesmal mit neueren Sachen nicht sehr gut vertreten ist, nur in ein paar Akten seine süße Musik des Frauenkörpers erklingen läßt. Voller und derber ist Ryubi11 e, aber ebenfalls entzückend fein in den
Linien nackter Leiber, die er mit pikanten Lichtern tönt. Jn den grandiosen Karikaturen Läandres lebt die Stimmung des alten lustigen Frankreich noch urwüchsig fort, so eintönig sein Strich auch oft wirkt. Was für einen Ideenreichtum hat dagegen M ä t i v e t, der in seinem großen Bilde „Kritik" den tollsten Humor entfaltet, ohne freilich künstlerisch ganz zu befriedigen. Sie alle können ja technisch so Vieh der charaktervolle Devambez, der reizend freche Abel Trnchet, der harmlos feine Wcly, der galante und zugleich leidenschaftliche Grandjouan, daß man über der Freude an dem schönen Schein ganz den häufigen Mangel am tieferem Sinn vergißt. Am höchsten entwickelt ist wohl dieser Geist des Luxus und der vollendeten Kultur in Abel F a i v e. Inhalt ilnd Form erreichen hier jene schönste Harmonie, die stets das echte Kunstwerk auszeichnet. Wenn Faive eine elegante Dame zeichnet, dann liebkost sein zärtlich sensibler Strich die Linien und Falten ihres Kleides und hüllt die Gestalt in den Duft von Farben. Psychologisch tief und in der Beobachtung scharf sind seine Dirigentcnportraits, von einenr ganz leisen Spott um* spielt. Und dann folgen die Spaßmacher, die Clowns, die grotesken Glossatoren des Lebens und des Jchs: C a r a u d ' Ache mit seinen breiten Schatten, feinen energischen Linien, Sem, der lustigste von allen, der in dem Hohlspiegel seines Witzes die Bonlevardberühmt- heiten in den bizarrsten Formen vorbeimarschieren läßt, de Losques mit seinen aufgeregten wirr gestikulierenden Gestalten, die an Ausdrucksfähigkeit mit denen Sems wetteifern. Cappiello nnd Rouveyre, die die Welt des Theaters karikieren. Eine maliziöse Kritik, eine künstlerisch komische UmsorrLUng des Lebens spricht
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