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Nr. 4K8.
Morgen - Kusgade.
1. -pCaff.
Dir Zeugen-Jnquisition.
Wir haben feit langen Jahren wieder und immer wieder auf die schweren Mißstände hingewiesen. die dadurch hervorgerufen werden, daß vor Gericht, und zwar insbesondere bei den Strafkammern, mit allzu peinlicher Gründlichkeit nach den Vorstrafen nicht nur der Angeklagten sondern auch der Zeugen geforscht wird, obwohl doch viele dieser Vorstrafen, wenn sie geringfügiger Art sind oder weit zurückliegen, für die Bewertung der Zeugenaussage nicht von Belang sind. Auch die Kommission für die Strafprozeßreform hat das Vorhandensein dieses Mißstandes anerkannt und seine Beseitigung in allerdings sehr unzureichender Weise angestrebt, indem sie vorschlug, daß die Feststellung der Vorstrafen, sofern sie nicht von beit Beteiligten beantragt werde, nur dann zu erfolgen habe, wenn sie nach dem Ermessen des Vorsitzenden für die Entscheidung von Bedeutung sei. Das ist freilich nur eine halbe Maßnahme, und ein gründlicher Wandel könnte hier nur erfolgen, wenn der schon vor einer geraumen Reihe von Fahren von uns gemachte und seitdem von den verschiedensten Seiten aufgenommene Vorschlag verwirklicht würde, wonach nämlich, ebenso wie die Verfolgung der Vergehen und Verbrechen verjährt, diese Verjährung auch in bezug auf die verbüßten Strafen in entsprechender Weise eintrcten soll in dem Sinne, daß die Strafe aus den Strafregistern gelöscht wird, wenn sich der Bestrafte innerhalb der betreffenden Frist nicht wieder strafbar gemacht hat.
In letzter Zeit hat sich nun aber in verschiedenen Sensationsprozcssen ein zweiter Mißstand geltend gemacht, der sich der Vorstrasen-Jnquisition würdig an die Seite stellt. In zwei Prozessen, von denen der eine sich vor mehreren Tagen in Berlin abgespielt hat. während der andere zurzeit noch in Akürrchen verhandelt wird, sind an weibliche Zeugen Fragen gerichtet worden, die für die Betreffenden zweifellos noch weit peinlicher waren als die nach etwaigen Vorstrafen. In dem Berliner Prozeß ging die Frage dahin. ob die Zeugin früher unter siltenpolizeilicher Kontrolle gestanden habe, während in der Münchener Verhandlung die Zeugin inquiriert wurde, ob sie mit dem Angeklagten in „intimem Verkehr" gestanden habe. In beiden Fällen war die Fragestellung unseres Erachtens überflüssig und in beiden Fällen ist die Frage verneinend beantwortet worden. Wir sind nun der Meinung —- und darin wird uns wohl jedermann zustlmmen —, daß derartige Fragen erstens nur gestellt werden sollten, wenn triftige Anhaltspunkte für dje vermuteten Umstände vorliegen, und wenn zweitens die Feststellung für die Beweisführung unbedingt erforderlich ist. Im anderen Falle werden die Zeugen entweder ohne zwingende Gründe auf das allerschwcrste geschädigt, ja vielleicht in ihrer gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Stellung ruiniert, oder aber - und das scheint uns von manchen Seiten allzu wenig beachtet zu werden — man provoziert die Gefahr
Wiesbaden, Samstag, 8. Oktober 1907.
eines Meineides, der aus Furcht vor schwerer Bloßstellung begangen wird!
Die Kommission für die Strafprozessordnung hat sich übrigens auch mit dieser Frage beschäftigt und sic durch folgenden Vorschlag zu lösen versucht:
„In Ergänzung der Vorschrift des Paragraphen 240 Absatz 2 (der Strafprozeßordnung) soll bestimmt werden, daß der Vorsitzende Fragen an Zeugen und Sachverständige, deren Beantwortung diesen selbst oder einem der im Paragraph 61 Nr. 1—3 bezeichneten Angehörigen der Zeugen oder Sachverständigen oder einem anderen Zeugen oder Sachverständigen zur Unehre gereichen könnte, zurückweisen soll, wenn der zu bekundende Umstand als für die Entscheidung unerheblich anzusehen ist."
Diese Reform könnte allenfalls dann genügen, wenn die Sicherheit gegeben wäre, daß die Vorsitzenden bei allen Gerichtsverhandlungen von dem erforderlichen sozialen Verständnis und dem nötigen Feingefühl erfüllt wären, das sie veranlaßt, eine I n - quisition der Zeugen zu vermeiden, welche wohl diesen schaden, nicht aber der Erforschung der Wahrheit nützen kann. Es liegt jedoch in der Natur der Sache, daß gerade die dauernde Beschäftigung mit Strafsachen bei manchem Richter die prozessuale „G r ü n d I i ch k e i t" über das rein menschliche Feingefühl triumphieren läßt, und es Untre deshalb wünschenswert, wenn stärkere Sicherheiten gegen die heute vielfach übliche Zeugen-Jnquisition geschaffen werden. Wenn der Zeuge schon jetzt auf Grund des Paragraphen 64 der Strafprozeßordnung seine Aussage verweigern kann, wenn er sich durch diese die Gefahr strafgerichtlicher Verfolgung zuztehen würde, so wäre doch zu erwägen, ob die Verweigerung der Aussage seitens des Zeugen nicht auch in dem Fall als gerechtfertigt angesehen werden sollte, wenn, wie es ja auch im Paragraph 384 der Zivilproßordnung vorgesehen ist, die Beantwortung der Frage „dem Zeugen oder seinen nächsten Angehörigen zur U n e h r e gereichen würde". Es muß jedenfalls als dringend wünschenswert bezeichnet werden, daß bei der leider immer wieder hinausgeschobenen Strafprozeßreform nicht nur die Frage des „lebenslänglichen Strafregisters", sondern die der heute üblichen Zeugen- Jnquisition überhaupt in einer Weise geregelt würde, die, ohne die Interessen der Rechtsprechung zu verletzen, den Forderungen der Humanität gerecht würde.
Are reichen Runder.
Es gehörte bei uns eine Zeitlang, und zum nicht geringen Teil auch noch heute zum „guten Ton in allen Lebenslagen", die große Republik jenseits des großen Teiches als das „Land der unbegrenzten Möglichkeiten" zu bewundern. Das Wort, das Goethe vor einem Jahrhundert gesprochen, daß Amerika es besser habe als unser alter Kontinent, gewann wieder Geltung, und von hoher Stelle fiel die Bemerkung, daß wir Amerikaner brauchen. Indessen in letzter Zeit hat sich die Begeisterung für das „freie Amerika" erheblich gelegt, weil uns unsere genauere
Feuilleton.
Bekenntnisse von Dramatikern.
Zu der schon oft erörterten Frage bes dramatischen Schaffens äußert sich eine Anzahl der bedeutendsten englischen Vühnenschrrftsteller in bemerkenswerter Weise tm «Strand Magazine".
Unter ihnen steht an erster Stelle Henry Artur Jones, der beliebteste Theaterdichter Eng- ilands, dessen zahlreiche geistvolle Stücke das Repertoire -der Theater in den Vereinigten Königreichen beherrschen, und dessen neuestes Werk „Der Evangelist" soeben in New Dort einen großen Erfolg errungen hat. Jones hat sich auf Grund seiner langen Erfahrung eine bestimmte Praxis für sein Schaffen herausgcbildct. „Wenn ein Mann 80 Jahre lang nichts als Whist spielt, so wird er alle Karten kennen", so erklärt er. „Die Idee, der Knoten, bas ist das erste, was bei mir fcststehcn mutz. Der Knoten der Handlung, die Jnirige ist in vieler Hinsicht das Wichtigste des ganzen Stückes. Die Handlung muß dabei so einfach wie möglich verknüpft sein. Ich glaube, ich könnte die Grundidee jedes meiner Stücke auf ein Stück Papier von der Größe eines Schillings aufschreiben. Wollen wir's einmal versuchen? Z. B. mit „The Midüleman". Und der Dichter nimmt ein Stückchen Papier von der angegebenen Größe und schreibt daraus mit seiner kleinen Handschrift rund herum die Worte, die die Handlung dieses viclgespielten Werkes
ausürücken: „Ein alter Erfinder, der das Glück eines
reichen Fabrikanten gemacht hat, erfährt, daß seine Licb- lingstvchtcr von dem Sohn des Fabrikanten zu Grunde gerichtet ist. Er macht eine neue Erfindung und ruiniert den Fabrikanten." „Habe ich erst die Idee", so fährt Jones fort, „dann schreibe ich das Szenarium in ein Buch und stelle eine Liste der Charaktere auf. An der Ausgestaltung der einzelnen Personen kann ich erst dann mit rechter Freude arbeiten, wenn ich ihnen einen Namen gegeben habe, und die Wahl eines Namens, der zu dem betreffenden Charakter paßt und zugleich wirklich bezeichnend ist, ist häufig sehr schwer zu treffen. Wenn ich dann den vollständigen Plan meines. Stückes vollendet habe, dann gehe ich zur ruhigen Ausarbeitung nach einem stillen Ort in England oder Frankreich. In London kann ich nicht schreiben, da gibt es zu viele Ablenkungen! aber die meiste Ruhe zum Arbeiten finde ich, so paradox das auch klingen mag, in Hotels. Wenn ich in einem Hotel arbeiten will, so kann ich den Kellnern ernschärfen, daß ich nicht gestört werde. Der erste Akt des Stückes ist für mich immer die schwierigste Arbeit. Das Leben verläuft in ewigem Zusammenhang, aber ein Stück mutz in drei oder vier Abteilungen zerschnitten werden. Im ersten Akt nun muß alles Folgende vorbereitet, cs muß ans den springenden Punkt der Handlung hingedeutet werden. So hat also jeder Satz tu dieser Exposition Beziehungen zu Dingen, die in einem spateren Akt passieren. Da ist es denn nötig, daß manches mngearbeitet, an die rechte Stelle, ins rechte Licht gerückt wird. Aber -daß ich ein ganzes Stück verwerfen
58. Jahrgang.
Beschäftigung mit dem Kultur- und Wirtschaftsleben des Landes der unbegrenzten Möglichkeiten die ehedem übersehene Kehrseite der Medaille in allzu greller Beleuchtung gezeigt hat.
Es liegt in der Natur der Sache, daß in Amerika, wo alles ins riesenhafte geht, dies auch mit den Mißbräuchen und Mißständen der Fall ist. Man hatte sich im alten Europa angewöhnt, die amerikanischen Milliardäre als eine Art ungekrönter Könige zu bewundern, und Chicagoer Großschlächter und sonstige amerikanische Geldmagnaten haben an europäischen Höfen mehr Ehren genossen als die größten Erfinder, Gelehrten und Künstler der Gegenwart. Unterdessen ist aber die Stimmung ganz gewaltig umgeschlagen, zuerst im Heimatlande der Milliardäre, in der nordamerikanischen Union selber, und daraufhin auch bei uns. Kein Geringerer als der Präsident der Vereinigten Staaten von Amerika, der tatkräftige Herr Roose- velt, hat den Kampf gegen die Trusts und die an ihrer Spitze stehenden Geldmagnaten zu seinem Lebensziel gemacht, und Roosevelt selbst, nicht etwa irgend ein amerikanischer Sozialdemokrat, ist es gewesen, der für diese Trustmagnaten, für die Herren Rockeseller, Morgan, Armour, Schwab usw., den Titel erfunden hat, der jetzt in Amerika zu einem geflügelten Worte geworden ist. den Titel: Die reichen Räuber.
Und in der Tat, wer sich einigermaßen über das Ausbeute- und Aussaugesystem. welches die Trusts in der Union betreiben, und über die schwerwiegenden wirtschaftlichen Folgen dieses Systems unterrichtet, der wird die Titulierung der Trustmagnaten als reiche Räuber als gerechtfertigt anerkennen müssen. Das Trustwesen hat seinen Namen aus Nordamerika, wo es seine früheste, seine höchste und feine schädlichste Ausbildung erhalten hat. Der erste eigentliche Trust war die vor gerade einem Vierteljahrhundcrt, im Jahre 1882, von John Rockefeller begründete Standa r d - Oil-Company, gegen die sich der gegen die Trusts eingeleitete Feldzug zurzeit in erster Reihe richtet. Aber neben dem Petrolcumtrust entstanden im Lande der unbegrenzten Möglichkeiten der Zuckertrust, der Stahl- trust, der Schisfsbautruft (welche beiden unterdessen verkracht sind), der Baumwolltrust, der Gerbertrust, der Schlachthaustrust, der Bleitrust, der Ziaarrenfabrikcn- trust, der Brennereitruft und noch eine Menge anderer Ringe, die sämtlich die gleiche Taktik verfolgen, zunächst die Outsiders, d. h. die außerhalb der Trusts stehenden Konkurrenten tot zu machen und dann, gestützt auf ihr Monopol, die Nichts-als-Verbraucher, das Publikum, zu schröpfen. Dies Schröpfsystem wurde den Trusts dadurch erleichtert, daß die Eisenbahnen, die ja ln der Union ausschließlich Privatunternehmungen sind, mit den Trusts Geheimverträge abschlossen, wonach diesen ermäßigte Tarife eingeräumt wurden, während die Waren der Outsider zu erhöhten Tarifen, verspätet, unter Umständen auch gar nicht befördert wurden.
Gegen dies Raub- und Erpressungssystem ist unter Führung des Präsidenten Roosevelt ein Feldzug einac- leitet worden, der zunächst zu einer über die Standard- Oil-Company verhängten Geldbuße von 29 240 000 Dollar geführt hat. Der Kampf ist schwer, denn die Trustmagnaten repräsentieren eine gewaltige Macht,
mußte, weil sich seine Idee dramatisch nicht 'behandeln ließ, ist mir nur ein oder zweimal vorgekommen."
Auch P i n e r o, der Meister des feinen modernen Konversationsstückes, geht von einem bestimmten Thema ans, dem er dann eine Handlung unterlegt, während die Charaktere ans den Situationen selbstverständlich herauswachsen müssen. Am besten schreitet in ihm der innere Prozeß des Schaffens fort, wenn sein Körper sich in Bewegung befindet. Er überlegt sich Rede und Gegenrede, indem er im Zimmer umhergeht, und läßt gar bald die Feder wieder sinken, um von neuem seinen Gang auf- zunehmen oder sich auf einer Nadeltour erst die Grundlinien der Szene zurcchtzulcgen. Er arbeitet sehr langsam und ist zufrieden, wenn er in der Arbeit eines ganzen Abends die charakteristische Nuance eines Dialogs in einer einzigen Frage und Antwort heraus-. arbeitet. Selten vollendet er ein Stück früher als K, einem Jahre.
Für das wichtigste Element eines Dramas hast Sydney G r u n d y , der so viele zugkräftige Stücke für die Londoner Bühnen geschrieben hat, eine gute spannende Handlung, während Louis N. Parker bei der Konzeption seiner Werke von einem Hauptcharakter ausgeht. Dieser hochbegabte Dramatiker verwirft die Zuhilfenahme äußerlicher Mittel, wie die Schilderung eines bestimmten Milieus oder die Gruppierung des Ganzen um einen Knotenpunkt der Intrige. Ihm entsteht aller dramatische Konflikt aus der Schilderung und psychologischen Vertiefung einer menschlichen Seele, und so schreibt er seine Dramen wie eine Novelle, ohne große Rücksicht ans die Bühne zu nehmen.
