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Nr. 483.
Wiesbaden, Freitag, 4. Oktober 1K87.
Morgen - Kusgabe.
1. Wkcrtt»
Soün!po!itilche Umschau.
— Anfang Oktober. —
Die sogenannte Reichs st euerreform hat bekanntlich den von der Regierung erwarteten Erfolg nicht gehabt. Ihr Ertrag ist wesentlich hinter deni Voranschläge zurückgeblieben und es tritt setzt ein, was wir schon bei der Erörterung, der Steuerpläne des Herrn v. Stengel im Reichstag voranssagten: man mutz sich abermals nach neuen Steuerquellen umsehen. Fast immer, wenn es sich darum handelte, dem Reiche größere Einnahmen zuzuführen, erschien auch das Tabakmonopol an der Bildfläche. Der Reichstag hat es schon einmal, und zwar im Jahre 1882, mit sehr großer Mehrheit abgelehnt, aber es geht ihm wie der unsterblichen Seeschlange. Sobald die Not dazu drängt, nach neueir Steuern Ausschau zu halten, taucht es aus. So auch jetzt. Dabei ist es heute viel schwieriger, das Monopol einzuführen, als vor einem Vierteljahr- Hundert. Die Zahl der an den: bestehenden Zustande Interessierten ist viel umfangreicher, die Interessen selbst sind größer und verwickelter geworden. Man schlägt daher von verschiedenen Seiten vor, dem Monopol zunächst aus einem Umwege näher zu kommen. Es soll eine Banderolen st euer eingeführt werden, wie diese seit einem Jahre bei den Zigaretten besteht. Eine starke Hcrausschraubung der Steuer und mit der Banderole verbunden eine Festsetzung des Verkaufspreises der Zigarren würde, so hofft man, den Kleinhandel stark einschränken und den Weg für das Monopol ebnen. Man würdigt dabei jedoch nicht genug die Schwierigkeit, die in der weit ausgebreiteten h aus- industriellen Zigarrensabrikation liegt, die gleichzeitig auch vielfach ans dem Wege des Hausierhandels oder unter der Hand von Bekannten zu Bekannten ihre Ware an den Mann bringt. Hier handelt es sich um ein ernstes sozialpolitisches Problem. Will man die Heimarbeit einfach verbieten? — Selbst wenn ihre Angehörigen sämtlich in die Fabrik gehen wollten, so werden sie dort schwerlich ausreichende Beschäftigung finden. Denn, daß der Verbrauch an Zigarren und mit ihm die Arbeitsgelegenheit unter dem Tabakmonopol erheblich sinkt, kann nicht gut bezweifelt werden. Vielfach ist die hausindustrielle Zigarrenfabrikation auch nur ein Nebenberuf, der aber durchaus nicht entbehrt und auch so leicht nicht durch einen anderen ersetzt werden kann. Diese Eigenart des Erwerbes, der ohne große soziale Schwierigkeiten von der Häuslichkeit des Arbeiters nicht getrennt werden kann, hat es bisher im wesentlichen verhindert, daß die Heimarbeit in der Zigarrenindustrie aus hygienischen Gründen verboten ist.
Will man ein derartiges Verbot in Rücksicht auf das Monopol jetzt herbeisühren, so entsteht für das Reich
Fr mlleL sn.
Macbdruck verboten.)
2m Dienst des Slügelraös.
II. Auf der Lokomotive.
Ist eine Lokomotive nicht ein Bild plastischer, gewaltiger, poetischer Kraft? Dieses stahlgcgürtete Roß mir dampfenden Nüstern, dessen eiserner Leib mit Feuer geheizt wird und das Wohnungen und Menschen durch dunkle Berge und über tiefe Abgründe führt, das mit der Zeit selbst in die Wette läuft, ohne den Atem zu verlieren! Man wirft zwar unserem heißen Zeitalter des Dampfes und dem eisernen Zeitalter der Maschine vor, daß sie die Poesie getötet hätten. Das ist falsch. Sie haben uns nur andere und größere Bilder von ihr gegeben. Wer sie nicht fühlt, der wird ihr Verständnis allerdings nie erjagen, das sagte uns schon Goethe. Aber man kann ruhig behaupten: In jeder Äußerung gefesselter und in ihrer Fesselung weise benützter Kraft liegt ein hoher poetischer Reiz. Eigentlich in jeder Maschine. Am meisten prägt er sich aus im Dampfschiff und im Dampfwagen. Wie ruhig eilt dieser Schicncnrcnner mit seinem Schnellzug durch das grüne Tal, spiegelt sich einen Augenblick im Strom, den er überfährt, taucht im Walöesdunkel unter und erklettert in langer Steigung selbst das Hochgebirge, bis er in einem Tunnel verschwindet! Am schönsten aber wirkt er, wenn er mit funkelnden Augen die Nacht durchführt, mit seiner hochgebogenen Erzbrust gegen den Sturm an- ankämpfend. Dann spielt der Widerschein der Feuerung gespenstisch in den weißen Rauchwolken, die er hoch hinanfbläst und cs ist, als ob ein Ungetüm aus jenen alten Zeiten durch die Nackt kaucüe.
zum mindesten eine E n t s ch ä di gu n g s p f I r cht gegenüber allen den Arbeitern, die um ihren Erwerb kommen oder denen er durch das Monopol stark beschnitten ist. Natürlich bestände die Entschädigungs- Pflicht auch gegenüber allen anderen wirtschaftlichen Nachteilen, die einzelnen aus dem Monopol erwachsen. Das ist einfach eine Forderung der Gerechtigkeit. Wollte man sich über diese hinwegsetzen, so würde das öffentliche Vertrauen sehr stark erschüttert werden und außerdem würde man die Zahl der Erwerbslosen ungemein vermehren, denn es ist auch zu berücksichtigen, daß gerade in der Zigarrenheimarbeit zahlreiche körperlich Minderwertige beschäftigt sind: arme Krüppel, Geschwächte,
Leute, die in keinem anderen. Beruf ihr Brot verdienen können. Nimmt man ihnen ihren kargen Erwerb ohne ausreichende Entschädigung, so werden sofort den Gemeinden erhöhte Armenlasten aufgebürdet, während zahlreiche andere ehrenwerte Arbeiter die Menge der Beschäftigungsnchenden vermehren und leicht ohne die geringste eigene Schuld an den Bettelstab und unter das Landstraßenproletariat gelangen.
Gegen derartige Folgen einer Regierungsmaßregel müßte man sich schon aus Gründen der sozialen Ethik mit aller Entschiedenheit wenden und um so mehr, da man auch heute noch leicht geneigt ist, den oft unverschuldet Not leidenden und Almosen heischenden Wanderer demVerbrecher gleichzustellen und ihn entsprechend zu behandeln. Professor Puppe (Königsberg) unterrichtete den letzten Naturforscher- und Ärztetag über die Untersuchungen, die er bei 100 Bettlern angestellt hat. Er hat dabei ihre Erwerbsfähigkeit nach Grundsätzen zu ermitteln versucht, als handele es sich _ um Feststellungen auf Grund des Unfall- oder Jnvaliditätsver- sicherungsgesctzes. Bei diesen Untersuchungen stellte es sich heraus, daß 25 Proz. der Bettler völlig erwerbsunfähig und etwa 50 Proz. Invaliden im Sinne des Versicherungsgesetzes waren. Als körperlich nicht in ihrem Erwerbe beschränkt erwiesen sich 40 Proz. Der genannte Gelehrte schlägt vor, für die in Armen- und Siechenhäuser untergebrachten nicht _ mehr erwerbsfähigen Hilfsbedürftigen einen Detentionszwang cinzu- führen. Armut soll also hier als Verbrechen behandelt Werden und zwar, weil manche dieser Versorgten ihre Unterkunftsstätten verlassen, um wieder dem Bettel zu verfallen. Das Elend der Landstraße ist besonders für Kranke und Schwache so groß, daß es nahe liegt, nach den Ursachen zu forschen, die sie dieses Elend der Versorgung in den Armen- und Siechenhäusern vorziehen lassen. Wir glauben, daß die Verwaltung dieser Häuser vielfach reformbedürftig ist. auch nach der Richtung, daß man nie vergessen soll, in den untcrgcbrachten Armen unglückliche hilfsbedürftige und nicht etwa Strafwürdige zu sehen.
In den Kreisen, die eine staatliche Pensions- versicherung für die Privatangestellten betreiben, hat man sich jetzt auf den Grundsatz geeinigt, daß durch Reichsgesetz eine besondere Alters- und Jn- validenzwangsversicherung mit Witwen- und Waisen-
Das alles weiß niemand besser als der Lokomotivführer und sein treuer Gefährte, der Heizer. Sie sind mit ihrer Maschine verwachsen. Wenn sic sich einige Tage von ihr trennen und wie andere Passagiere gefahren werden, so überfällt sie bald die Sehnsucht nach dem freien Sitz hinter ihrer Maschine. Es ist ihre Maschine, die sie nur widerwillig mit einer anderen vertauschen. Sv widerwillig, wie der Kapitän sein Schiff, der Reiter sein Pferd oder der Soldat sein Gewehr nm- tauscht. Mit gutem Grund. Ein jedes Ding hat seine Eigenarten, die man kennen und zu behandeln wissen muß. Der Lokomotivführer kennt genau die schwachen und die starken Seiten seiner Maschine, er weiß, wie viel er ihr zumuten darf, weiß, auf wie viele Meter er sie zum Stehen bringen kann und wie viele Meter sic auf nassen Schienen noch weiter gleitet. Er kennt jedes Glied und jedes Gelenk an ihr. Ilnd deshalb behandelt er sie so sorgsam, wie man ein edles Pferd behandelt. Das „Fahren" ist nun einmal seine Leidenschaft geworden, eine Leidenschaft, die wir bei jedem Landwirt, der mit seinem Fuhrwerk über das Land fährt, bemerken können, bei jedem Nadler, und neuerdings besonders auffallend im Automobilsport. Es liegt etwas von Selbstherrlich- kcit darin, ein eigenes Gefährt zu führen und gerne übernimmt der „Lokomotivführer" dafür die Verantwortung, die Mühen und Gefahren seines Berufes. Aber zum guten Fahren gehört ein gutes Gefährt. Deshalb sträubt sich der Fahrer dagegen, seine Maschine, wenn cs nicht unbedingt notwendig wird, in die Wcrkstättc abzu- geben, wo man sic nach seinem Glauben doch nur „verpfuscht". Er quält sich in seinen Arbeitspausen lieber selbst mit Hammer und Feile ab, um seine „Alte" bei „guter Laune", das heißt leistungsfähig zu erhalten.
Und sie verlangt viele Aufmerksamkeit. Noch in tieker Nacht, zwei Stunden vor Abgang des Zuges, ist
FZ. Jahrgang.
Versorgung für die Privatangestellten geschaffen werden soll. An diesem Grundsatz will man unbedingt fest- halten. Soweit ist man jetzt also einig, es handelt sich nur noch um- die Kleinigkeit, wie die Mittel für diese Versicherung ausgebracht werden sollen. Ztl den Privatangestellten sollen natürlich auch die Ladenangestellten gerechnet werden, wie der Aktionsausschuß für jene Versicherung ausdrücklich beschlossen hat. Für diese Angestellten soll schon die nächste Reichstagstagung einen kleinen Vorteil durch eine vorzulegende Novelle zum Handelsgesetzbuch bringen. Diese wird der Bestimmung des 8 63, nach der im Falle einer unverschuldeten ^Erkrankung dem Handlungsgehilfen das Gehalt für sechs Wochen zu zahlen ist, den Charakter eines zwingenden Rechts beilegen. Das heißt, alle vertragsmäßigen Abmachungen, die dahin gehen, daß der Angestellte ans sein Gehalt während einer Erkrankung verzichtet, sind ungültig. Aus den Kreisen der Handlungsgehilfen hat man in letzter Zeit ziemlich allgemein die Anstellung von Handelsinspektoren gefordert und auch das Kausmannsgericht in Frankfurt a. M. hat dem preußischen Handelsminister den gleichen Wunsch ausgesprochen. Alle diese Forderungen sind abgelehnt. Eine energische Durchführung der zum Schutze der Handelsangestellten erlassenen gesetzlichen Vorschriften ist jedoch ohne genügende Kontrolle nicht möglich. Man sollte also in anderer Weise für diese sorgen, wenn man Handelsinspektoren nicht anstellen will. Aus dem Kamps gegen den A l k o h o I i s m u s ist auch hier die wichtige Stellungnahme des sozialdemokratischen Parteitages in Essen zu erwähnen. Die Partei will sich nicht mit der bisher in ihr vorherrschenden Auffassung begnügen, daß der Alkoholismus schwinden werde, sobald der Zukunftsstaat verwirklicht sei, sondern sie will sich schon jetzt tätig am Kampf beteiligen und in Essen hat man daher eine entsprechende Resolution gefaßt. Übrigens will die sozialdemokratische Fraktion im bayerischen Landtage beantragen, daß an alle Staatsarbeiter während der Dienstzeit alkoholfreie Getränke verabreicht werden. Im Kampf gegen den Alkohol sollten mit Recht alle Parteinnterschiede zurücktreten, denn bei ihm handelt es sich um den Schutz gemeinsamer Güter. c.
Volttische Kberslchl.
Sondergcrichte.
In den Verhandlungen des Düsseldorfer Kongresses zum Schutz des gewerblichen Eigentums wurde mehrfach der Ruf nach Sondergerichtshöfen für gewerblichen Rechtsschutz erhoben. Nach den Erklärungen des Vertreters des Justizministeriums auf dem Kongreß, des Geh. Oberjustizrats Kubier, „kann sich die preußische Justizverwaltung von der Einrichtung eines Sonder- gcrichtshofes und der Abtrennung dieser wichtigen Sachen von der Rechtsprechung der ordentlichen Gerichte eine bessere sachliche Behandlung nicht versprechen, sie
schon der Heizer im Schuppen mit ihr beschäftigt. Er putzt sie blank, untersucht ihre Gelenke, ob sic sich nirgends verletzt habe, besorgt die für die Tagesrcise feste und flüssige Nahrung und macht dann Feuer an. Er wirft ihr durch den offenen Schlund ihrer Feuerung schwarze Nahrung zu, die sie mit gierigen Zungen frißt. Feuer und glühend erhitzte Lust fließen dann in den Röhren des lauggezogcncn Kessels und peinigen das Wasser in dieser neuzeitlichen Hexenküche mit ihrer Höllenglut, bis es sich in Luft verflüchtigt und im Schmerz dieser Auflösung und in der Enge des eisernen Gefängnisses urmilde Kraft erlangt, mit der es alles zerreißen möchte. Gerade dann werden ihm Auswege verschafft und zischend fliegt der Dampf, dieses Produkt von Feuer und Wasser, durch das kupferrote Adern- spstcm des Körpers, um, sobald sic freigegeben sind, Kolben, Stangen und Scheiben in zierlicher Leichtigkeit zu bewegen.
Inzwischen ist der Lokomotivführer angekommen. Er hat vorher die Instruktionen entgcgengcnommcn und hat seine Kenntnisnahme von den unangenehmen Fahrplanändcrungen, die oft so schweren Wirrwarr bringen und doppelte Aufmerksamkeit erfordern, mit seiner Unterschrift bescheinigt. Er teilt sie dem Heizer mit, ebenso die Reparaturstrecken am Bahnkörper und andere amtliche Bekanntmachungen. Dann prüft er die Maschine nach, streichelt ihre blanken Glieder beinahe liebevoll, und gibt ihnen da und dort noch einige Tropfen Öl, wie man dem Pferd einige Stücke Zucker gibt, bevor man es besteigt. Die beiden nehmen ihre Plätze ein: Ein Hcbclörnck und ein Ruck geht durch den schwarzen Leib des Ungetüms, daö soeben noch schwer und tot im Schuppen stand. Sein Schornstein speit Rauchwolken, cs atmet auf und fesselfrei fliegt cs hinaus auf sein blitzendes Schicnenelemcnt, hinein in die Arbeit'
