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Nr. 301.
Wiesbaden, Dienstag, 2. Juli 1SV7.
FF. Jahrgang.
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Prisenrecht und Prijemmrechl.
Dir Diplomaten im Haag sind an der Arbeit, und wenn der Schein nicht trügt, und wenn nicht einzelne Mächte unter dem Vorwände, mehr erreichest zu wollen, verhindern werden, daß weniger erreicht wird, dann kann man mit einiger Sicherheit darauf rechnen, daß auch die zweite Friedenskonferenz, ebenso wie die erste, zwar nicht die Beseitigung, aber doch sicherlich die Milderung des Krieges herbeisühren wird. Eines ber Gebiete, aus denen die Reformen insbesondere seit den bösen Erfahrungen, welche die Nationen im russisch- japanischen Kriege gemacht haben, allgemein als am dringlichsten angesehen werden, ift ^das Seekriegs- recht, das heute leider noch ein Seekriegsunrecht ist. Freilich setzt die englische Regierung wie schon auf der ersten Haager Konferenz einer befriedigenden Regelung der Frage des Privateigentums zur See einen einer besseren Sache würdigen Widerstand entgegen, aber es scheint, doch, als ob in bezug auf einzelne Seekriegsrechts- fragen auf der Konferenz eine Einrgung erzielt werden könnte.
Zu diesen Fragen gehört in erster Reihe die der Regelung des sogenannten S e e p r i s e n r e ch t e §. Nach den heutigen Grundsätzen des Völkerrechtes, eines Rechtes, das freilich noch vielfach in der Lust schwebt, gilt das Privateigentum zu Lande nur so weit als vogel- frei, als es, wie zum Beispiel Lebensmittel, Futter, Feuerungsmaterial und dergleichen, zu Zwecken der Kriegführung benutzt wird, während das Privateigentum auf See ohne weiteres der Beschlagnahme durch eine der kriegführenden Parteien unterliegt, es fei denn, daß das Schiss, aus dem sich das betreffende Gut befindet, durch eine neutrale Flagge gedeckt ist. Die kriegführende Macht ist aber verpflichtet, über die Berechtigung der Wegnahme in einem Rechtsverfahren zu entscheiden, das sich vor sogenannten P r i s e n g e r i ch-
t e n abspielt, die von den kriegführenden Mächten für die Dauer des Krieges in den vor allem in Betracht kommenden Häsen eingesetzt werden. Diese Gerichte haben zu entscheiden, ob die Beschlagnahme als gerechtfertigt anzusehen ist oder nicht. In ersterem Falle geht das Eigentum von Dchiff und Ladung auf den Staat über, dessen Kriegsschiff die Kaperung bewirkt Hai, und die Mannschaft des Schiffes wird, so weit ste dem feindlichen Staat angehört, als kriegsgefangen behandelt. Kommt das Prisengericht zum entgegengesetzten Urteil, so ist der betreffende Staat zum Schadenersatz verpflichtet.
Diese Prisengerichte entscheiden zwar nach den Grundsätzen des Völkerrechtes, aber der von jeher betonte Übelstand ist der. daß hier die von dem betreffenden Staat eingesetzten Behörden einseitig entscheiden, obwohl doch ein anderer Staat an der Sache mindestens ebenso interessiert ist. Wiederholt ist deshalb, so im Jahre 1887 von dem Institut für internationales Recht, die Bildung eines internationalen Appellprisengerichts- hofes vorgeschlagen worden. Es ist sehr erfreulich, daß jetzt die deutsche Regierung diesen Vorschlag ausgenommen hat, indem sie auf der Konferenz die Bildung eines internationalen Qberprisengerichtes in Anregung bringt. Die Aussichten, diesen Vorschlag zu verwirklichen, sind dadurch sehr gestiegen, daß auch der englische Antrag, betreffend die Rechtsprechung m Seeprisenangelegenheiten, die Schaffung eines permanenten internationalen Berufungsgerichtes vorsiehi, dem die Jurisdiktion bezüglich der Seeprisen obliegen soll.
Ein grundsätzlicher Widerspruch gegen diese höchst wünschenswerte Reform des Völkerrechts ist kaum zu erwarten, aber desto schwieriger wird es sein, sich über die. Einzelheiten zu einigen. Die Hauptschwierigkeit liegt darin, daß es bisher an jeder bindenden Regelung des Begriffes Konterbande fehlt. Die kriegsführenden Staaten pflegen diese Regelung auf eigene Faust zu unternehmen, indem sie eigenmächtig bei Beginn des Krieges verkündeten — wenn sie sich überhaupt dazu herbeilassen — was sie unter Kriegskonterbande zu verstehen belieben. Da nun nach den aus der Konferenz gemachtem Vorschlägen das internationale Oberprisengericht, soviel man weiß, bei seiner Entscheidung die Grundsätze des Staates, der die Beschlagnahme verfügt hat, berücksichtigen soll, so wird auch diese Rechtssprechung der Gegenpartei, der „es just passiert", nicht sonderlich viel nützen. Deshalb muß von vornherein gesagt werden, daß das geplante internationale Ober- prisengericht nur dann einen wirklich bedeutsamen völkerrechtlichen Fortschritt darstellen würde, wenn die Vorbedingung für die Tätigkeit eines solchen Gerichtshofes erfüllt wird, nämlich die Aufstellung bindender Grundsätze für die Festsetzung des Begriffes Kriegskonterbande. Im übrigen halten wir den Vorschlag für durchaus zur Verwirklichung geeignet, denn nachdem sich
die Mächte darüber geeinigt haben, einen ständigen internationalen Schiedsgerichtshof anzuerkennen, sollte die Einigung über ein internationales Prisengericht wirklich nicht mehr schwer fallen. Aber eine Vorbedingung hierfür ist — wir wiederholen dies — der Bruch mit der bisher üblichen Definition des Begriffes Konterbande, die wir nach dem Muster eines bekannten Denkverses in die Worte fassen können:
Was man für sich verwenden kann.
Sieht man als Konterbande an!
Um den MMN her DMWMÄMr
sprach der verdiente Dr. Hcxamer bei einem Fest der Deutschen Philadelphias ernste Worte. Die Mitteilungen des „Allgemeinen Deutschen Schulvcrcins" geben aus dtp: betreffenden Rede die markantesten Sätze wieder. Es heißt da: ,/Es ist kein leerer Wahn, sich ernstlich zu bemühen, all das Gute, Schöne und Edle, das in der Kultur und dem Wolkscharakter des gesamten Deutschtums der Welt ljegt, zu verbreiten, und der ist der beste Amerikaner, der nicht rastet und ruht, bis „amerikanisieren" gleichbedeutend mit „germanisieren" sein soll. Es ist unsere vornehmste Pflicht, für öeuffches Wissen, für deutsche Kunst, für deutsche Denkarbeit ein- zutreten. Namentlich wir Philadelphier dürfen da nicht zurückstehen, denn wir leben auf einem für jeden Deutsch-Amerikaner heiligen Boden. Hicy: stand die Wiege der Freiheit, hier landeten die ersten deutschen Kolonisten und deutscher Fleiß, die Geschicklichkeit des deutschen Handwerkers, deutsche Gewerbstüchtigkeit und deutsche Kenntnisse schufen hier die ersten Anfänge amerikanischer Industrie und Kultur. Hier wurde durch Deutsche der erste Protest gegen Sklaverei erlassen, hier wurde zwölf Jahre vor der Unabhängigkeitserklärung die erste deutsche Wohltätigkeitsgesellschaft gegründet, hier wurde durch einen Deutschen das erste amerikanische Schulbuch geschrieben, hier wurde durch einen Deutschen das erste amerikanische Papier gemacht, hier wurde durch einen Deutschen die erste amerikanische Bibel gedruckt, hier wurde zuerst üurchDeutsche gewoben, gestrickt, wurden Zuckerindnstrien und chemische Fabriken errichtet, bas erste amerikanische Klavier gebaut uich der erste Gesangverein gegründet. Wenn der Deutsche in diesem Laude der deutschen Väter Erbteil als wertlos vernachlässigt oder von sich wirft, so Hat er nichts mehr an den übrigen Teil des Volkes abzugeben und büßt die Eigenschaften ein, die ihn zu einem vor anderen willkommenen und gesuchten Einwanderer dieses Landes gemacht haben. Auf die Erhaltung dieser Eigenschaften ist deshalb das Augenmerk des deutsch-amerikanischen Nationalbundes in erster Reihe gerichtet. Und als vornehmlichftes, als unentbehrliches Mittel dazu erkennt er die Erhaltung der deutschen Sprache unter den eingewanöerten j Deutschen und ihren Rachkommen. Wir dürfen aber, j wollen wir. alles dies erreichen, nicht allein andere zu
Feuilleton.
Die Meuterei der frmlMschen Armee ;ur Zeit der Druslulion.
Die Gelhorsamsverweigerungen und Disziplinlosigkeiten, die in diesen Tagen von südsvanzüsischen Regimentern begangen wurden, wecken bei den französischen Historikern ernste Erinnerungen an die Zeit, da vor nun bald 120 Jahren die königliche Armee Frankreichs zur Revolution überging, und eine eingehende Darstellung dieser Vorgänge, die der angesehene Geschichtsschreiber jener Tage, Henry Houssaye, in Gaulois v:r- öffentlicht, bietet merkwürdige Parallelen zu den jüngsten Ereignissen. Am 24. Juni 1789 weigerten sich zwei Kompagnien der Gardes-frangaises, ihren Dienst zu erfüllen, unter dem Vorwand, daß der König erklärt habe, er wolle an der „Institution der Armee" nichts ändern. Diese Drenftweigernng war in der königlichen Armee der erste Fall von Insubordination. Er war vor ollem schwerwiegend, weil die Gardes-francaises, ein Elite-Korps par excellence, zum königlichen Haushalt zählten. Der Oberst du Ehatelet kannte den schlechten Geist seiner Truppe sehr wohl: er wußte, daß die Mannschaften, die sich vorwiegend aus Parisern rekrutierten, mit der Borortsbevölkerung verkehrten, daß ste die Kabaretts überliefen, Volksversammlungen besuchten, die Journale und Pamphlete lasen. Er zögerte, mit Strenge vorz-ugehen und beschränkte sich daraus, die schuldigen Kompagnien in ihren Quartieren zu konsignieren. Bier Tage später wurde der Kasernenarrest aus das ganze Regiment ausgedehnt. In Voraussicht, daß Volk.sunru.hLN zu unterdrücken sein würden, erhielten die versammelten Garden den Befehl, ihre Waffen zn laden. Sofort löste sich die Ordnung, die Mannschaften testen ihre Gewehre in die Waffenstände
zurück, forcierten die Ausgänge und zerstreuten sich über Paris mit den Rusen: „Es lebe der dritte Stand! Wir sind Soldaten der Nation!" Einige Hundert von ihnen wandten sich zum Palais Royal: mit Beifall wurden sie begrüßt, man gab ihnen zu trinken. Bei der Rückkehr in die Kaserne wurden elf der Meuterer, die inan als Führer ansah, arretiert und in die Abbaye (das Mtlitär- gesüngnis) gesperrt. Aber am zweitnächsten Tag, gegen 7 Uhr abends, wirft ein Unbekannter ein Schreiben in die Versammlung im Palais Royal. Loustalot, der Verfasser der „Revolution von Paris", hebt das Schriftstück -auf. Es enthält die Nachricht, daß mehrere Gardes- frangaises in die Abbaye abgesührt worden sind, weil sie sich weigerten, auf das Volk zu schießen. Loustalot ruft: „Ztuf, laßt uns unsere Brüder befreien! Zur Abbaye!" Die Menge folgt ihm. Ans dem Wege wächst der Haufen, heimkohrende Arbeiter schließen sich dem Zuge an, als man die Abbaye erreicht, zählt der Haufen 4000. In diesem Augenblick biegt aus der Ruc Daran ne im Galopp eine Eskadron Dragoner ein, den Säbel :r der Faust. Man schreit den Reitern zu: „Es sind Soldaten, die befreit werden!" Sie stecken den Säbel in die Scheide und wenden die Zügel. Die eingefchüchterteu Gefangenenwärter liefern die Arrestanten der Menge aus: im Triumph werden sie zum Palais Royal geleitet. Man logiert sie im Hotel de Gensve ein: Patrioten
wachen für ihre Sicherheit, die Nationalversammlung wird in Versailles beim König vorstellig, der König begnadigt sie.
Seine Milde bleibt aus den Geist der Truppen ohne Wirkung. Am 3. Juli kommt eine Schar Kanoniere ins l Palais Royal und fraternisiert mit der Masse. Am 12. Juli greifen Gardes-frangaises aus dem Boulevard ein Detachement Royal-Allemänös mit Gewehrschüssen an; um selben Abend marschiert das Bataillon der Kaserne an der Rue Verte, von Gonchon, dem „Mirabeau der Vorstädte" ausgewiegelt, ans die Place Louis, XV., UN' der fremdländischrn Kavallerie ein Gefecht zu
liefern, aber Besenval Hat seine Truppen schon zurückgezogen.
Das Verhalten der Gardes-francaises am 14. Juli, ihre Teilnahme am Bastillesturm sind bekannt: weniger verbreitet ist die Kenntnis von den Vorgängen in den Provinzgarnisonen. Auf die Nachricht von. der Eroberung der Bastille versammeln sich die Bewohner von Rennes in Waffen. Der Graf de Langeron, der zweite Kommandant des Bretagne-Gouvernements, läßt die Truppen ausrücken, die Artois, die Lorraine-Infanterie und die Dragoner von Orleans. 800 Soldaten gehen zum Aufstand über: sie rufen: „Es lebe die Ration. Wir tauchen unsere Hände nicht in französisches Blut!" Die üb ei. geil kehren in die Kasernen zurück. In San Ma-lo öffnet die Feftu-ngswache dem Volke die Tore zur Zitadelle. In Bordeaux liefern die Soldaten des Saint» Renny-Regi'menis den Patrioten die im Trompette- schloß aufgespeich-erten Waffen aus und lehren sie deren Handhabung. In Toul weigern sich die Dragoner, eine Eskorte zur Abführung der aus Befehl des Leutnants du Roi verhafteten Delegieren von der Baillage zu stellen: sie wollen ,chie Würde der nationalen Vertretung nicht bloßstellen". In Straßburg unterdrücken dir Reg:- menter Alsace und Hefsen-Darmstadt die erste Meuterei. Doch am nächsten Tage -geben die Soldaten die Jn.sur- geriten, die sie selbst arretiert haben, frei, stürmen die Strafanstalt, in denen die Freudenmädchen interniert sind, plündern die Keller der Wirte und Hoteliers und feiern eine Nacht und einen Tag laug eine, höllische Orale. Um das Militär zu beruhigen, weiß der Gr- meinüerat von Besangon kein besseres Mittel, als die Meuterer zu einem großen Vcr-brüderungs-b-anket - . ein- zuladen. Zu den Meutereien gesellen sich die Drser- , tionen, die in allen Garnisonen sich vervielfältigen.
' Im September 1789 hatten mehr als 16 000 Soldaten ihre Truppenteile verlassen, um sich in die besoldete Nationalgarde einreihen zu kasicli. Am 5. Oktober, in Versailles. im Kampsc vor dem Schlosse, beginnen die
