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Wiesbadener Tanblatt.

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Nr. 137.

I . . ..

Morgen - Kusgade.

__1. Matt.

J : üv öas 2. ßmarfaC 1907

auf das

Wiesbadener Tagblatt"

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Are amtliche Denkschrift über Privat- keamtenverftcherung.

ES ist ein Beweis der großen Bescheidenheit unserer sozialpolitisch interessierten Kreise, wenn sie dre Er­öffnungen des Staatssekretärs Grafen von Posadowsly über die Pensionsversicherung der Privatbeamten in den Verhandlungen des Reichstages dom 14. d. M. mrt großer Freude entgegengenommen, haben. Der Grund für diese erhöhte Stimmung bestand in der Ankündi­gung einer sofort zu verteilenden Denkschrift vcS Reichsamtes des Innern. Dieses hatte die Erhebungen, die die Verbände der Privatbeamten über ihre wirt­schaftliche Lage und über ihr VersicherungsbedürsniS auf Grund von Fragebogen angestellt hatten, im statr- stischen Amt des Deutschen Reiches wissenschaftlich verarbeiten lassen.

Es waren 187 000 Fragebogen eingegangen, von denen 155 000 zu Vorarbeiten geeignet erschienen. Dre Denkschrift berechnet nun die Kosten der neuen Ver­sicherung und komnlt zu dem Ergebnis, daß rund I 414 % des Diensteinkommens notwendig wären, um die Pensionsversicherung der Privatbeaintcn herbeizn- sühren. Unter Umsetzung jenes Prozentsatzes aus das durchschnittlich ermittelte Jahreseinkommen von rund 2100 M. würden sich iin Durchschnitt als zu zahlender Jahresbeitrag 304,50 M. ergeben. Unter dieser Vor­aussetzung würden gezahlt werden können nach 10 Jahren eine Jnvalidenpension von 525 M., eine Witwenrente von 217 M., eine Waisenrente von 42 lt., nach 20 Jahren eine Pension von 857 M., eine Witwen­pension von 350 M. und eine Waisenrente von 70 M.; nach 30 Jahren eine Jnvalidenpension von 1225 M., eine Witwenrente von 490 M. und ein Waisengeld von 80 M.; nach 40 Jahren eine Pension von 1675 M., eine Witwenrente von 630 M. und ein Waisengeld von

Fbmlletmr.

(Nachdruck verboten.)

MsÄeruE Reklame-Runst.

Von Oskar Wiener (Prag).

Es ist eine der erfreulichsten Erscheinungen unseres Tages, daß die erhabene Herrin der Schönheit, daß die Kunst herabgcsticgen ist aus unnahbaren Höhen und sich in den Tälern zu Gaste lud, ohne Hochmut und mit liebevoller Genügsamkeit. Seitdem die Meister der Farve und Form, die Bildhauer und Maler nicht mehr aus­schließlichGalerieknnst" betreiben, ist der graue Alltag verschönt durch ihre Gaben und geadelt. Das Wort von der angewandten Kunst hat viel dankbare Propheten ge­funden, und sie haben diese Ausgabe ernst genommen: an den Straßenecken, von den Anschlagsäulen leuchten ihre Werke, in den Schaufenstern verschaffen sie sich Geltung, und man trifft sie in den öffentlichen Gärten just so wie in den Räumen unserer Wohnhäuser. Das Kunstgewerbe hat mit großem Glück jeden Zweig unserer Märkte erobert, und der Leitfpruch lautet: nicht nur

nützlich, sondern auch schön! Unter dem blühenden Ge­zweig dienender Künste ist aber in letzter Zeit die Re­klamekunst ganz besonders zu bunter Blüte gediehen und von diesern Liebling der Gegenwart soll hier einiges erzählt werden.

Lange galten Kunst und Reklame für zwei feind­liche Gewalten und als Antipoden des Lebens. Man wollte es nicht zugeben, daß die idealste Macht nüchternen und nützlichen Bestrebungen dienen könnte. Schon in dem Begriff der Kunst verehrten viele ein unantastbares Heiligtum: sie waren entrüstet, wollte jemand ihre Gott­heit mit dem Alltag vermählen. Dem ist heute aber

Wiesbaden, Freitag, 22 , März 1907.

120 M. Würde man den Jahresbeitrag auf 150 M., also auf etwa die Hälfte des obigen Betrages fcstsetz-n, so würde sich nach 40 Jahren eine Pension von 820 M., eine Witwenrente von 315 M. und ein Waisengeld von 63 M. ergeben. Vorbehaltlich eines Studiums der Denkschrift, die darüber Auskunft geben muß, m welcher Weise die Beiträge zwischen Arbeiter, Arbeit­geber und eventl. dem Reiche verteilt werden, muß man doch sagen, daß eine so enorm hohe Prämie von 304 M., bezw. 150 M. kaum die zur Zufriedenheit Veranlassung gebende Grundlage der Versicherung der Privatbe- ainten wird abgeben können. In keiner Weise ist so­dann von seiten der Regierung klar gelegt worden, wer die Lasten dieser Versicherung in der Hauptsache oder anteilsweise tragen soll, ferner nicht, welche Wege eingeschlagen werden sollen: ob die Angliederung an das Jnvalidenversicherungsrecht oder eine selbständige Pensionskasse geschaffen werden soll. Ebenso zweifel­haft ist auch der Zeitpunkt geblieben, in dem ungefähr eine derartige Versorgung der Privatbcamten, selbst wenn sie bei der Höhe der angegebenen Prämie wünschenswert erscheinen sollte, in Kraft treten wird, ob etwa die noch in weiter Aussicht stehende Verein­heitlichung der Arbcitervcrsicherung, ob die Einführung der Witwen- und Waisenversicherung abgewarlet wer­den soll oder nicht.

Man wird gut tun, bei aller Anerkennung des an­scheinend vorhandenen Willens zur Reform die Er­klärungen des Staatssekretärs nicht zu überschätzen; sie bedeuten eigentlich nichts weiter als die Erfüllung einer Zusage, bereits vorhandenes statistisches Material wissenschaftlich verarbeiten zu lassen. Sie zeigen eine wenig erfreuliche Kostenberechnung, ohne über den Weg, der beschritten werden soll, etwas Näheres an­zugeben. Die Vertreter des in der Entwickelung be­griffenen Mittelstandes werden in jeder Beziehung auf eine Klärung der Verhältnisse nach wie vor bedacht sein und das Verhältnis zwischen Beitrag und Leistung in das richtige Licht zu rücken haben. Bei Prämien, wie sie der Staatssekretär angegeben hat, scheint fast eine Privatversicherung, zu der freilich die Privatbeamten kein Geld zu haben pflegen, günstiger. s. r.

UrmlllUes uns Dem 20. Iührhundett.

Akten, betreffend Abendmahls-Angelegenheit in Pampow in Mecklenburg", ist der Titel einer von der Rechtsschutz-Kommission des Mecklenburgischen Landes- lehrervereins herausgegebenen Broschüre. Sie läßt die Mitzstände, die sich aus der von manchen Seiten immer noch als Ideal betrachtetenorganischen" Verbindung von Kirche und Schule und dem geistlichen Schulregiment ergeben, sür jeden mit absoluter Deutlichkeit erkennen. Die Broschüre ist ein überaus interessantes Dokument zur Kulturgeschichte der Gegenwart, und es lohnt schon, sich mit den einzelnen Phasen dielserAbendmahls-An­gelegenheit" in großen Zügen bekannt zu machen.

längst nicht mehr so: Männer von großer Begabung,

Künstler mit klangvollem Namen haben ihre Kraft in den Dienst des Kaufherrn gestellt, und wir wissen, daß cs keine unedle Aufgabe ist, der sich jene gewidmet. Der Mann aus dem Volke, der Soldat aus der großen Armee der Arbeit hat keine Zeit, Galerien und Museen zu be­suchen, aber auf der Straße, wenn er in die Fabrik eilt oder ins Geschäft, grüßt ihn ein Stück moderner Kunst: die öffentliche Bekanntmachung bas buntfarbige Plakat

Das Plakat ist keine Erfindung der Gegenwart, nur sein sieghaftes Auftreten, die frohe, triumphierende Be­redsamkeit hat es erst in unseren Tagen erlangt: doch schon im Altertum war das Aushängeschild ein ver­breitetes Mittel kaufmännischer Reklame. Durch die Ausgrabungen in Pompeji und Herculanum hat man zahlreiche Steintafeln und Bronzeplatten ans Licht ge­bracht, die den Wettstreit antiker Kaufleutc vor nun zwei Jahrtausenden neu ausleben kaffen. Die An­kündigung eines Weihrauchhändlers und Parfümers zeigt einen Opserpriester, der seinen Stier zum Altäre führt. Der Ladcnpfeiler eines Apothekers stellt das heilige T«er Äskulaps -dar, eine Schlange ist es mit einem Pinienapfel im Maule. Zu Herculanum enrdeckte man sogar das Plakat eines Schuhmachers: ein lustiger Amor, ganz trefflich gemalt, schwingt jubelnd ein Paar niedliche Frauenstiefelch-n über dem Kopse und späht dabei bübisch lächelnd nach Käufern aus. Auch Aus­rufer und Markffchreier gab es im alten Römerreich, und sie priesen mit weithin schallender Stimme die Waven ihrer Herren, noch lauter aber und kräftiger wußte sich eine andere Einrichtung im Marktgewühl des alten Rom Geltung zu veüschaffen, und dies kluge Mittel, allerhand geschäftliche Nachrichten zu verbreiten, war dasAlbum". In Pompeji ist die äußere Mauer der Emnachia, eines dem Handel und Verkehr dienenden

55. Jahrgang.

Weil der Lehrer und Küster Rchm in Pampow in einem zur Impfung benutzten und dabei verunreinigten Klassenzimmer nicht eher unterrichten wollte, als bis es gehörig wieder gereinigt war, erhob der Pastor und Orts-, schuliNspcktor (!) Hübner in Gemeinschaft mit dem zu­ständigen Superintendenten und Kreisschulinspektor Klage beim grotzherzogtichen Konsistorium zu Rostocks Und diese Kirchenbehörde verurteilte den Küster wegen unwürdigen außeramtlichen -Verhaltens" zur Strafe des Verweises. Die dagegen eingelegte Berufung wurde vom Oberen Kirchengericht zu Rostock verworfen unter Beziehung aus die Kirchenordnnng von 1602 (!) und 1650 (!), die das Schulhalten als Amtspflicht des Küsters ansehc, so daß alsoGehorsamsverweigerung" vorlieg:.

Hatte bisher der Pastor als Ortsschulinspcktor ge­wirkt, so trat er nun auch als Seelsorger in der Ange­legenheit in Tätigkeit. Er verweigerte dem Küster Rehm das Abendmahl, wenn er nicht zuvor wegen der be­gangenen Versohlungen -bei ihm, dem Pastor, Abbitte leiste. Da Rchm sich begreiflicherweise hierzu nicht ver­stehe» wollte, so wandte er sich mit Wissen des Pastors an den zuständigen Superintendenten um Herbeisührnng eines Ausgleiches Der Brief brachte ablehnende Ant­wort, ebenso ein zweiter: ein dritter blieb ohne Bescheid. Nun nahm Rehm mit seiner Familie in der stillen Woche 1902 in Schwerin das Abendmahl. Er wurde aber dafür nach Jahresfrist vom kirchlichen Konsistorium wegen Verletzung der Parochialrechte, begangen durchAbend- mahlserschleichung", zur Strafversetzung verurteilt. >!!)

Das angernfenc Obere Kirchengericht hob zwar das angesochtene Urteil auf, belegte aber Rehm mit einer Geldstrafe von 30 Mark, weil er als Küster sich und die Seinen nicht vom Abendmahl in einer fremden Kirche zurückgohalten und sich also einerVerletzung seiner Amtspflicht" schuldig gemacht habe. . . .

Aufs neue wurde Rehm in Anklagezustand versetzt, als sein Rechtsbeistand die beiden letzten Urteile -samt Berusungsschrift in derMeckl. Schulztg." veröffentlichte. Es ist zwar sür einen mit dem Gedankenkreise einer geist­lichen Behörde nicht Vertrauten nicht recht erfindlich, warum dem Konsistorium, das sich doch auf dem sicheren Rechtsboden der ehrwürdigen Kirchenordnungen von 1602 und 1650 befand, diese Veröffentlichung unangenehm war. Aber es mutz doch wohl ein Haar darin gefunden haben, und da es annahm, daß Rchm die Veröffentlichung veranlaßt habe, suspendierte cs ihn aus ein Jahr von seinen Pflichten und Rechten eines Küsterschuklshrers zu Pampow. Die eingelegte Berufung hatte insofern Er­folg, als das Obere Kirchengericht endlich anerkannte, daß Rehm als Lehrer gar nicht vor die geistlichen Gerichte gehöre und somit das Urteil nur in bezug aus Küstcr- pflichten und -eil kommen zn Recht bestehe. Doch ver­zichtete nun Rehms Vorgesetzte Schulbehörde, das Unter­richtsministerium, aus seine Lehrertütigkcit während der Dauer des Suspensionsjahres und erteilte ihm zugleich einen Verweis. Sein volles Lehrereinkommcn sollte ihm belassen bleiben.

Nun mutzte aber eine Auseinandersetzung zwischen Küster- und Lehrereinkommen stattfindcn. Die Kirche

Gebäudes, durch flache Pfeiler in eine Reihe von Feldern zerlegt. Die Mauerfelder waren mit weißem Stuck überkleidet (daher:Album", vom lateinischen

albusweiß), auf den man die Anzeigen mit schwarzer oder rotcrFarbe malte: rvar dasAlbnm voll oder waren die Anzeigen veraltet, so wurde cs einfach überwcißt uno aufs neue beschrieben. Diese waren Vorbilder unserer modernen Plakattaseln, wurden an allen öffentlichen Gebäuden, selbst am Forum und an den Bädern von der Regierung emichtet und sowohl von ihr als auch von Privaten gegen entsprechende Miete benützt. T:e Römer sind also die Urväter unserer Plakatkunst: mit neuem Geist erfüllt aber haben sic erst die zeitgenössischen Kaufleute. Erst seit etwa zwanzig Jahren ist das Plakat zur^ vvllen Entwickelung gediehen, bis dahin war es selbst in den Kulturzentren in Berlin, Wien und Paris weiter nichts als ein schmuckloses Straßen-Jn- serat. Den Franzosen gebührt der Ruhm, hierin Wandel -geschaffen zu haben. Ihre Neigung zu dekora­tiven Sch-muckfvrmen verband sich mit der Lust, in bunten Farben über allerlei nützliche Dinge zu plaudern, und es entstand so der typische Plakatstil: markig und doch keck in der Linienführung, bewegt und kraß. Schöne Frauen­gestalten lächeln und locken, und sie bannen den flüchtigen Wanderer und zwingen ihn, irgend einem gleichgültigen Gegenstand Interesse zu erweisen. Nicht immer sind es schöne Frauen, die da werben: die bunten Sirenen

tauchen in ewig wechselnden Formen auf, denn die Phantasie ihrer geistreichen Schöpfer kennt kein- Grenzen und der Motive sind Legionen. Ein malerischer Gedanke löst den anderen ab, cine^Vorstellung jagt die andere, e»; tft ein Ehorns bunter Stimmen, und alle mühen sich, am lautesten zu rufen und Sieger zu sein im Ka-npfgc- tummel des Marktes.

Die ersten Knospen dieser neuen Kunst waren, wie gesagt, auf französischem Boden zur Blüte gelangt. War