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Nr. 28.

Wiesbaden, Freitag, 18. Januar 1807.

55. Jahrgang.

Morgen - Ausgabe.

_ 1. Matt.

Schule und Armenpflege.

Ein altes Wort sagt zwar: ein voller Bauch studiert nicht gern, aber das gleiche kann inan auch von einem hungrigen Magen behaupten. Bekanntlich hat man überall in den Volksschulen die leicht begreifliche Er­fahrung gemacht, daß mangelhast gesättigte Schüler dem Unterricht nur sehr unvollkommen zu folgen ver­mögen und man hat hieraus die Pflicht der Schule hergeleitet, für die Sättigung dieser Kinder zu sorgen. -.Die Speisung bedürftiger Schulkinder wurde daher in 'den letzten Jahren immer mehr erörtert und an manchen Orten bereits durchgeführt. Die Art der Speisung und die dabei in Anwendung gelangenden Grundsätze sind allerdings sehr verschieden. Auf breitester Grund­lage will man die Speisung jetzt in England durch­führen. Nach langen Vorerörterungen der Behörden §und auch im Parlament ist setzt ein Gesetzentwurf ein­gebracht, der verlangt, daß affen hungrigen Schul­kindern, die nicht imstande sind dem Unterricht zu folgen, an jedem Schultage in der Schule eine Mahlzeit verabfolgt wird. Der Gesetzentwurf stützt sich nament­lich auf die Untersuchungen einer im März 1905 ein­gesetzten Kommission, die mit der bei solchen Anlässen bekannten englischen Gründlichkeit die Verhältnisse in den verschiedenen Städten untersucht hat. Aus ihrem sehr umfangreichen Bericht geht hervor, daß die Speisung bedürftiger Schulkinder bisher in England hauptsächlich als eine Aufgabe der Privatwohltätigkert angesehen worden ist; nur in einigen Orten hat die Schulbehörde selbst derartige Speisungen eingerichtet. Zu der Speisung werden nur solche Kinder ausgcwählt, bei denen das Einkommen des Familienoberhauptes auf den Kopf der vorhandenen Kinder berechnet eine bestimmte Höhe nicht übersteigt; man nennt das dort die poverty scale, die Armutsskala. Dieses System ist z. B. in Manchester und seit Ende 1904 in Bradford durchgeführt. In London war bisher die Schulspeisung völlig in der Hand wohltätiger Vereine, doch gibt es seit 1900 ein von der dortigen Schulbehörde in das Leben gerufenes Komitee, das für die Speisung hung­riger Schulkinder unter Mithilfe voll Privatwohltätig­keit mit Erfolg eintritt. Im Jahre 190405 wurden von Vereinen in London 26 961 Schulkinder regel­mäßig gespeist, außerdem hat die Heilsarmee im Winter des genannten Jahres etwa _ 750 000 Mahl­zeiten an Schulkinder verabreicht. Eine Reihe ange­sehener Londoner Vereine hat sich deren Speisung als ausschließlichen Zweck gesetzt, andere Vereine suchen ihn neben anderen Ausgaben zu fördern.

In manchen englischen Orten sucht man die. Eltern zu den Kosten der Speisung ihrer Kinder mit heran­zuziehen. Die Auswahl der bedürftigen Kinder durch die Lehrer wird von der genannten Untersuchungs­kommission nicht empfohlen, sondern sie will die Aus­wahl einem Ausschuß von Ärzten, Armeilpslegeril und freiwilligen Helfern Vorbehalten. Ganz besonders empfiehlt sie aber die schon charakterisierte povert.y scale. Daß die Untersuchungsko mmission das Zu­sammenarbeiten der örtlichen Schulbehörden mit den Vereinen für Schulspeisungen fordert, ist ganz natür­lich, ebenso das Verlangen, wenn man einmal eine Pflicht und Notwendigkeit derartiger Speisungen durch dieAllgemeinheit anerkennt, daß diese das ganze Jahr hindurch und mindestens einmal an jedem Schultage erfolgen.

In den Vereinigten Staaten ist schon sehr früh­zeitig die Anregung für die Speisung hungriger Schul­kinder gegeben, aber dieser Zweig der Wohltätigkeit ist darum trotzdem heute über einzelne Versuche nicht hinausgekommen, obgleich nach den in einzelnen Städten angestellten Erhebungen das Elend der Schul­kinder in den großen Mittelpunkten der neuen Welt noch ärger als in der alten Welt zu sein scheint. Nach einer von ärztlicher Seite in Chicago, Philadelphia, Buffalo und New Jork vorgenommenen Untersuchung waren von 40 746 Schulkindern 34,65 Proz. ohne jedes oder doch ohne ausreichendes Frühstück. In den Schulen der ärmsten Gegenden von New Aork stieg diese Zahl aus 82 Proz. der Schulkinder.

In Frankreich gibt es seit 25 Jahren Einrichtungen zur Speisung derartiger Kinder. Heute bestehen dort zahlreiche cantines scolaires, die als mustergültig air- gesehen werden.^ Sie ruhen materiell aus den caisses döcoles, den Lichulkassen, deren Begründung durch Gesetz aus dem Jahre 1882 den Gemeinden zur Pflicht gemacht wird. Die Verwendung der Beträge dieser Kassen steht im Belieben der Gemeinden, die mit ihnen vielfach jene Schulspeisungen unterstützen. Es hat sich dabei die Regel herausgebildet, daß die Speisung gegen Marken erfolgt, für die das Kind 15 Cents zu zahlen hat. Sirrd die Eltern bedürftig, so erhalten die Kinder einen ermäßigten Preis; sind sie gänzlich arm, so gibt man die Marken unentgeltlich. Durch dieses Marken­system erreicht man, daß es unter den Kindern nicht be­kannt wird, welches von ihnen bezahlt und welches um- sonst speist. Das verabreichte Essen besteht aus Suppe, reichlich Gemüse und Fleisch; etwa 90 Proz. der Lehrer nehmen an den Schulspeisungen freiwillig teil. Febl- beträge der Schulkantinen werden durch Zuschüsse der Gemeindebehörden gedeckt; in Paris waren zu diesem Zweck seit einer Reihe von Jahren regelmäßig etwa 1 000 000 Frank erforderlich. Auch in Belgien gibt es zahlreiche Einrichtungen zur Speisung der Schulkinder; für unbemittelte ist diese frei, andere haben einen

kleinen Beitrag zu zahlen. Jedes der gespeisten Schul­kinder wird dort alle zehn Tage durch den Schularzt untersucht und erhält Stärkungsmittel, wenn es als besonders schwächlich befunden wird. In Norwegen sind gleichfalls von manchen Gemeinden, so von Christiania, Trondhjcm nsiv., Freispeisungen der Schulkinder ein­gerichtet, an denen diese sämtlich teilnehmen können, auch wenn ihre Eltern sich nicht in bedürftiger Lage be­finden. Man will durch diese allen Kindern ohne Unterschied gewährten Mahlzeiten von der Schul­speisung das Merkmal des Almosens fernhalten. Dre Kosten dieser Einrichtungen tragen die Gemeinden.: £sn Italien hat sich die Schulspeisung in manchen Ge­meinden fast zum Extrem entwickelt. So ist in der etwa 25 000 Einwohner zählenden Stadt Vercelli die Freiwilligkeit der Teilnahme völlig aufgehoben; es ist durch Ortsgesetz eine zwangsweise Speisung der. Schnt- kinder eingeführt, an der jedes Kind teilnehmen muß und von der nur ärztliche Anordnung befreit. Außer­dem werden sämtliche Schulkinder ärztlich beaufsichtigt« mit freier ärztlicher Behandlung bei Krankheiten. In der Schweiz sind manche Gemeinden in den letzten Jahren zu der Schaffung eigener Speiseeinrichtungen für Schulkinder übergegangen, in anderen Orten ist das Aufgabe von privaten Vereinen, denen, wenn es erforderlich ist, die Gemeinden Zuschüsse geben. Grund­satz ist dabei überall, daß die Kinder wirklich armer Eltern umsonst, die anderen, wenn sie teilnehmen wollen, gegen eine geringe Bezahlung gespeist werden.

Ganz ähnlich liegen die Verhältnisse in Deutschland« Im Reich ist uns kein Ort bekannt, in dem die Spei­sung der Schulkinder allgemein oder die Teilnahme an ihr gar Zwang wäre. Doch bestehen bekanntlich in zahlreichen größeren und auch in mittleren Städten Vereine, die sich der hungrigen Schulkinder annehmcn. Oft reichen die Mittel nicht soweit wie die Not, oft geben die Genieinden Zuschüsse, hin und wieder erfolgt die Speisung auch gänzlich auf städtische Kosten, wie z. B. in Mannheim, wo im Jahre 1904/06 etwa 3000 Schulkinder mit einem städtischen Anfwande von 19 000 Mark Frühstück erhielten.

Ehrlich gesagt, können wir uns mit dieser Speisung notleidender Kinder durch Staat, Gemeinde oder Schule nicht recht befreunden. Geholfen werden muß ihnen natürlich, aber man sollte versuchen, die Not schon in der Familie zu bekämpfen. Ein hungriges Schulkind läßt stets den Schluß zu, daß in der Familie desselben etwas nicht in Ordnung ist. Hier an der Quelle der Not sollte daher die Hilfsarbeit beginnen. Es braucht das nicht etwa durch die öffentliche Armenpflege zu ge-, schehen. Die Wege, dringende Not zu lindern, sind, wie diese selbst, so vielseitig, daß die öffentliche Armen­pflege nach unserem Gefühl immer erst der letzte Aus­weg sein sollte. Vor allem muß natürlich durch die ge­eigneten Organe untersucht werden, woher die Not

Feuilleton.

(Nachdruck verboten.)

Ast Md GWgrde in früheren Iahrhundetten.

Von Dr. Hetz.

Es gibt wenige Gebiete, aus denen menschlicher Scharfsinn und menschliche Erfindungsgabe sich so rege und oft mir so abscheulichem Erfolge betätigt haben, wie ans dem der Giftmorde. Besonders das 16. und 17. Jahrhundert sind so recht eigentlich die Epochen des Giftes und der Vergiftungen, namentlich in Frankreich und Italien. Eiire Unzahl Menschen ging damals an .geheimnisvollen Krankheiten zugrunde, die niemals er­klärt und deswegen vom Volk ohne weiteres auf Zauberei oder auf Vergiftungen zurückgeführt wurden. Es kursierten die. mannigfaltigsten Erzählungen über alle möglichen Arten von Vergiftungen, und alle Welt glaubte so fest an diese Erscheinungen, daß selbst ernst zu nehmende Schriftsteller die Fälle verzeichnet und uns hinterlassen haben. . So überliefert z. B. die be­kannte Marquise de Savigne, daß ein Arzt, der seiner Tochter die Zuneigung des polnischen Königs Wladis- law verschaffen wollte, eine Salbe fabrizierte, mit der seine Tochter sich einreiben mußte. Diese Salbe hatte eine doppelte Wirkung: Einmal ging die Tochter daran zugrunde, und zweites starb der König, der sich in sie verliebt hatte, aus Liebesgram.

Der Fall zeigt unter anderem, wie' wenig selbst Ärzte über die tatsächliche Beschaffenheit der Gitte unterrichtet waren. In den Werken der berühmtesten Autoritäten jener Zeit können wir eine Anzahl Belege für die Unwissenheit und den Aberglauben der Leute finden. Der berühmte Begründer der Chirurgie ln Frankreich, Ambroise Pars, schrieb eine besondere Ab­handlung über Gifte, in der er z. B. ganz ernsthaft das märchenhafte Einhorn und seine giftigen Eigenschaften

schildert. Diamantenstaub hält derselbe Pars für ein fürchterliches Gift, das Erbrechen und Tod infolge von Verstopfung hervorruft. Mehreren ganz harmlosen Pflanzen wurden sehr gefährliche Eigenschaften zuge- schrieben. So sollte z. B. eine Sellerieart (Apium risus) ein Gift enthalten, das besondere Gesichtsver­zerrungen hervorrief, die dem Menschen ein Aussehen gaben, als wenn er lachte. Wer Bilsenkraut etwa ge­noß, sollte das Gefühl haben, als wenn er durchgepeitscht ivürde und vor Schmerz brüllen wie ein Esel! Pars zählt in seinem Buche alle vegetabilischen, animalischen, mineralischen Gifte auf, die damals bekannt waren, und aus dieser Beschreibung gebt hervor, daß nicht ein ein­ziges Gift gründlich untersucht war, sondern, daß die damaligen Ärzte von allen eine mehr oder weniger phantastische Vorstellung hatten. Die Lehren von den Giften oder Toxikologie steckte damals noch in den Kinderschuhen. Man muß sogar annehmen, daß die damaligen berufsmäßigen Zauberer . und Gistmacher iveit umfassendere und genauere Kenntnisse von Giften besaßen, als die gelehrten Ärzte.

Die Herstellung von Giften wurde besonders in Italien im 14. und 15. Jahrhundert betrieben. Don dort her verbreitete sich diese Kunst im 16. Jahrhundert über ganz Südeuropa und gelangte auch nach Frank­reich, wo der Gebrauch von Gift in den Kreisen der höch­sten Aristokratie einen schrecklichen Umfang annabm und unter Ludwig XIV. zu dem bekannten Giftmord- Prozeß führte, in den die Elite der französischen Aristo­kratie verwickelt war.

Als das berühmteste Gift galt damals das soge­nannte Handschuhgift. Es gab Handschuhmacher, dr? die Kunst verstanden, die Handschuhe mit einem ganz feinen Aroma zu versehen, das den Betreffenden, der die Handschuhe anzog, höchst geheimnisvoll ums Leben brachte. Wie das eigentlich geschah, d. h. wie das Gift tatsächlich wirkte, darüber besitzen wir keine genauen Kenntnisse. Einige nehmen an, daß das feine Gift, mit dem die Handschuhe getränkt waren, durch die Haut in

den Körper drang. Diese Erklärung hat viel für sich; uns sind ja genügend Fälle bekannt, wo Leute sich durch Klerdungsstücke, die mit giftigen Substanzen gefärbt stnd, eine Blutvergiftung zuziehen. Das Volk im 16. Jahrhundert hatte aber keine Neigung, an eine so ein­fache^ Erklärung des geheimnisvollen Vorganges zu glauben; man nahm lieber an, daß das Gift in dem Aroma enthalten sei, das von den Handschuhen auS- gmg; folglich wurde die giftige Substanz eingeatmet. Eine derartige nur in den Respirationsorganen nac!'- zuweisende Substanz entzieht sich aber jeder genauen Bestimmung. Wie sollte man es sich ferner erklären, daß das tödliche Aroma nur ans den wirkte, der die Handschuhe anzoq, dagegen die Umgebung nicht weiter beeinflußte? Man hat die Ansicht geäußert, die Hand­schuhe seien mit Blausäure aetränkt gewesen. Un­zweifelhaft würde dieses gefährliche Gift seine Wirkung getan haben, und zwar auf der Stelle, wenn es in hin­reichender Dosis verwandt wäre; im anderen Falle würde es nur ganz unbedeutende und schnell vorüber­gehende Bergiftungserscheinungen hervorgernfen haben. Und dann hätte man sicher den sehr intensiven Mandel- gernch bemerkt, der der Blausäure anhastet. Endlich ist das Umgehen mit Blausäure selbstverständlich für alle, die damit in Berührung kommen, in gleicher Weise gefährlich, und es ist nicht einzusehen, wieso nur die. Person, die die vergifteten Handschuhe anzog, den Schaden davon haben sollte. Am meisten widersprachen der Annahme, daß man es mit Blausäure zu tun ge­habt, die Vergiftungserscheinungen, die sich infolge der Handschuhe einstellten. Bekanntlich wurde die Königin von Navarra, Scanne d'Albret, nach allgemeiner An­nahme durch Handschuhe vergiftet, die bei dem damals berühmten Parfumeur Rens gekauft waren Sie hatte diese Handschuhe nicht selbst gekauft, sondern durch eine Person aus ihrem Hofstaat kaufen lassen Der Betreffende mußte offenbar die Hand'chuhe 't»-- riechcn, um das Aroma zu wählen, das die Königin wünschte. Warum soll nun dieser Mensch, der das Äst