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5«. Jahrgang»

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Verlag: Langgaffe 27.

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N-. 880.

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Freitag, den IV. August.

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Morgen - Kusgabe.

_1. Matt.

Sozialpolitik im Auslände.

Während in Deutschland die Fortführung der sozial­politischen Gesetzgebung vollständig ins Stocken ge­raten ist und der Reichstag über unverbindliche Reso­lutionen, die Negierung über bloße Versprechungen nicht hinauskommt, ist im Auslande eine Reihe zum Teil sehr wichtiger Fortschritte auf fozialpolitifchem Gebiete gemacht worden.

Was in Deutschland trotz zahlreicher begründeter Petitionen nicht erreicht werden konnte, der Zehnstunden­tag in der Industrie, das steht in F r a n t r e i ch un­mittelbar vor der Verwirklichung. Schon feit dem 1. Aprit 1904 gilr hier der Zehnstundentag fitr Frauen und Jugendliche und auch für Männer in gemischten Be­trieben. Nunmehr hat der Handelsminister einen Ge­setzentwurf eingebracht, der die durchgreifende Ein- tührung des Zehnstundentages für alle gewerblichen Ar­beiter vorsieht, und zwar tu der Staffel, daß bei Ver­öffentlichung des Gesetzes eine Maximalarbeitszeit von 11 Stunden gilt, diese 2 Jahre später auf 10% Stunden and abermals 2 Jahre später auf 10 Stunden herab­gesetzt wird. Im Handelsgewerbe soll außerdem eine zehnstündige Minimalruhezeit gelten. Und in Deutsch­land hat man bisher noch nicht einmal den Zehnstunden­tag für Frauen und Jugendliche erreichen können. Auch das Gesetz über die Altersversorgung in Frankreich, das in manchen Punkten weiter geht als das deutsche, hat einen Schritt vorwärts getan. Es ist in der Depu­tiertenkammer angenommen und nunmehr an den Senat verwiesen worden. Außerdem sind für 1907 in das Budget die Mittel, die für eine vollständige Durch­führung der Arbeitslofenversorgung erforderlich sind, bereits eingestellt worden. Gleichfalls in das Gebiel des Versicherungswesens fällt die Ausdehnung der Un­fallversicherung auf die Handelsangestellten. Während das Gesetz vom 9. April 1898 bisher nur für die ge­fährlichen, d. h. im wesentlichen industriellen Betriebe galt, ist durch eine Novelle feine Gültigkeit auch auf die Unternehmen des Handelsgcwerbes ausgedehnt wor­den. Ferner wurde in: Juni ein Vertrag zwischen Bel­gien und Frankreich abgeschlossen, der ein Gegenseitig­keitsverhältnis auf dem Gebiet der Unfallversicherung für beide Staaten festsetzt. Die Arbeiten zur Durch-, führung des Bleiweißverbotes sind nach längerer Pause

S leichfalls wieder ausgenommen worden. Nachdem am 0. Juni 1903 die Dcputiertenkammer eine Regierungs­vorlage zum Verbot des Bleiweißes angenommen hatte, war der Entwurf im Senat zunächst liegen geblieben. Nunmehr hat kürzlich der Referent seinen Bericht er­stattet, der sich mit den Vorschlägen der Deputierten­kammer auf Verbot des Bleiweißes deckt. Ebenso ist von

Feuilleton.

«Nachdruck verboten.)

Elektrische Auren.

Von Dr. med. H. Nossen.

Seit den sagenhaften elektrischen Badern, die er­krankte Negerkinöer Westafrikas in Teichen nehmen, welche Zitterwelse oder sonstige elektrische Fische ent­hielten, seit dem Aufbindcn von Zitterrochen auf schmer­zende Körperteile und seit den elektrischen Wirkungen des Bernsteines der Alten haben elektrische Vorrich­tungen zu allen Zeiten empirischen Heilzwecken ge­dient. Doch verdient unsere Zeit die Anerkennung, daß sie System in diese Heilmethode gebracht hat.

Wir haben jetzt eine vollständig entwickelte Elcktro- cherapie. Den Ausgangspunkt unserer modernen Elektrotherapie bilden die Entdeckungen der magnet- elektrischen Erscheinungen durch Oersted und die bald darauf folgende Jnöuktionselektrizität durch Faraöay (1831), wodurch die Herstellung handlicher und wirk­samer Apparate ermöglicht wurde. Mit den bequemen and immer vollkommener werdenden Apparaten entstan­den auch die elektrischen Heilanstalten mit allen Vorrich­tungen. welche Physik und medizinische Technik ins Leben gerufen haben.

Die Elektrizität ist ein nervenreizenöes und nerven­stärkendes Mittel und kann unter der Hand des er­fahrenen Arztes reizend, belebend, stärkend, ableitend und selbst schmerzstillend .wirken. Man wendet den elektrischen Strom an zu elektrischen Bädern oder in er­schütternden, heftigen, plötzlichen Entladungen, oder in langsamen, andauernden und alternierenden Strömen.

Die heilkräftige Wirkung eines elektrischen Bades ist schon lange, schon zur Zeit der alten Elcktrisier-

der Deputiertenkammer am 10. Juli mir 373 gegen 1 Stimme das Gesetz angenommen worden, welches dre Gewährung eines regelmäßigen und allgemeinen Ruhe­tages von 24 Stunden in der Woche festsetzt. Es tritt bereits am 1. September ds. Js. in Kraft. Endlich hat am 7. Juli der Arbeitsminister einen Gesetzentwurf in der Deputiertenkammer eingebracht, der eine gesetzliche Regelung des kollektiven Arbeitsvertrages bezweckt. Alles in allem eine rührige Tätigkeit auf sozialpoliti­schem Gebiete, die man in Deutschland leider vollständig vermißt.

Auch aus England ist über einige wichtige Vor­gänge zu berichten. In erster Linie ist die seit langer Zeit behandelte Trade Disputes Bill zur Verabschiedung im Ilnterhause gekommen, und zwar ist die Schaden­ersatzpflicht der Gewerkschaften hieraus völlig ge> strichen worden. Wie in Berlin so ist auch in London eine Heimarbeitsausstellung veranstaltet worden, die ebenso wie die Berliner einen großen Erfolg aufzu­weisen hatte. Im Unterhause ist bei derMeratung des neuen Unterrichtsgeietzes die allgemeine Untersuchung der Schulkinder auf ihre Gesundheit durch staatlich be­auftragte Ärzte gefordert worden. Die Regierung hat die Erfüllung zugesagt. Die Bewegung für den Acht­stundentag im Bergbau ist unter den Arbeitern insofern zu einem einheitlichen Abschluß gelangt, als nunmehr alle Bergarbeiterverbände ihre Unterstützung zugesagt haben.

In Italien ist die Ausdehnung der Unfallver­sicherung auf alle Landarbeiter in Agnrtff genommen worden. Bisher unterstehen deni Gesetz die gewerblichen . Arbeiter und die landwirtschaftlichen nur insoweit, alg* sie Maschinen zu bedienen haben. Ein wichtiger Fort- schrit ist ferner durch eine Erweiterung des Gesetzes über den Frauen- und Kinderschutz zu verzeichnen. Das Schutzalter für Kinder wurde für Fabrikarbeit auf 12 Jahre, für Arbeit unter Tage auf 13, in einzelnen Fällen auf 14 Jahre erhöht. Weibliche Arbeiter sind von der Arbeit unter Tage überhaupt ausgeschlossen. Für eine Reihe besonders gefährlicher Arbeiten wurde das Schutzalter für Knaben auf 1t^ für Mädchen und Frauen auf 21 Jahre erhöht. Besonders zu begrüßen ist eine Erweiterung des Kindcrschntzes für die berüchtigten, sizilianischen Schwefelminen. Hier wurde das Zu­lassungsalter der Knaben stufenweise bis auf 15 Jahre heraufgerückt. Wie erbärmlich die Arbeiterverhältnisse nicht nur im sizilianischen Bergbau, sondern im italie­nischen Bergbau überhaupt sind, zeigte eine Inter­pellation in der Deputiertenkammer über sardinische Ver­hältnisse, durch die die allerschlimmsten Formen des Trucksystems aufgedeckt wurden, mit dessen Hülfe den Arbeitern zum Teil mehr als die Hälfte ihres geringen Lohnes wieder abgepreßt wurde.

In Ö st erreich hat der Arbeitsbeirat eine Reihe von Vorschlägen zur gesetzlichen Regelung der Heim­arbeit aufgestellt, unter denen die wichtigsten der Regrstrierzwang, die Krankenversicherung der Heim­

maschinen erkannt worden. Bei dem elektrischen Bade, wo der zu Behandelnde in einem Wasserbade sitzt und man ihm so unter Wasser den elektrischen Strom zu- fiihrt, wird der Pulsschlag beschleunigt, der Stoffwechsel im Zellgewebe des Organismus beschleunigt, die Haut- ausöünstung, sowie alle Aus- und Absonderungen wer­den vermehrt. Diese Art von Elektrisieren wird beson­ders bei Nervenleiden und rheumatischen Schmerzen in Anwendung gebracht. Diese plötzlichen Entladungen erschüttern den ganzen Organismus und erregen Mus- kelzuckungen. Man wendet sie mit Erfolg an bei Lähmungen der Empfindlings- und Bewegungsnerven und bei nervöser Schwerhörigkeit oder Taubheit, sowie bei Krampf und Veitstanz.

Die langsamen Jnduktionsströme erregen je nach ihrer Stärke ein Prickeln, Stechen bis krampfhaftes Zu­sammenziehen, namentlich an den Bcrührungsstellen der Elektroden. Die sanften Ströme werden angewendet bei Epilepsie und Ittcrusleiden, gegen Bandwürmer, Rose und Entzündungen. Schon ein sanfter elektrischer Strom, der ruhig und ununterbrochen durch den Körper geleitet wird, belebt alle Funktionen durch gehobene Tätigkeit des Nervensystems. Unterbrechung des Stromes ist zwar den meisten Patienten nicht angenehm, aber sie erhöht entschieden die Heilwirkung.

Elektrische Kuren darf kein Laie ohne ärztliche Leitung durchmachen. Nach zu starkem Elektrisieren er­folgt beim Patienten ein lühmnngsartiger Zustand im Empfinden wie in der Bewegung. Personen, die an Kongestionen irgendwelcher Art ober die an Hcrz- affektionen oder Brustkrämpfen leiden, müssen ganz be­sonders vorsichtig sein.

Unsere Zeit hat sich nicht damit begnügt, den elektri­schen Strom in den Dienst der leidenden Menschheit zu stellen, sondern hat sich auch das elektrische Licht zu Hetl-

arbeiter, sanitäre Vorschriften für die Ardeitsrüume und die Festsetzung von Minimallöhnen für die Arbeiter sind,' Angenommen wurde am 17. Juli vom Abgeordneten« haus das Pensionsgesetz für die Privatangestellten. AuA den Arbeitgeberorganisationen ist zu berichten, daß sich auf Betreiben des Zentralverbandes der Industriellen eine Zentralstelle zum Schutz der Unternehmer-Inter­essen gebildet hat.

In der Schweiz ist die vollständige Sonntagsruhe für Spezerei-, Kolonialwaren- und Zigarrenhandlungen im Kanton Bern beschlossen worden. In Bafel ist den Bäckergehülfen eine je 24stündige Ruhezeit an den fünf hohen Festtagen zugestanden worden. Im Kanton Tessin hat der große Rat mit 35 gegen 15 Stimmen die Abschaffung der Nachtarbeit im Bäckergewerbe von 9 Uhr abends bis 4 Uhr morgens überhaupt beschlossen. In Basel-Stadt ist ein neues Wohnungsgesetz, das namentlich in sanitärer Beziehung manche Fortschritte bringt, in Kraft getreten.

Selbst in Rußland hat die intensive Arbeiter­bewegung die Einleitung sozialpolitischer Maßnahmen veranlaßt. Das Ministerium für Handel und Industrie hat zunächst allerdings nur zur Begutachtung folgende Gesetzentwürfe an die Behörden und d ie Vertreter * der Industrie gesandt: Regelung des Arbeitsvertrages und der Maximalarbeitszcit, Einführung der Kranken- unL Unfallversicherung, Errichtung von Versichernngsspar- kassen, Errichtung gesunder Arbeiterwobnu" :n, Vor­schriften zur Beaufsichtigung von Fabrikanlage^

Einegewerkschaftliche Theorie".

DasFebruar-Protokoll" enthält eine bemerkens- werte Stelle, deren Tragweite nicht sofort jedem klar wird. Dies ist der Passus, in welchem von einerge^ werkfchaftlichen Theorie" die Rede ist, die man bei dem geringen Erfolge der politischen Arbeit der Sozialdemo-, kralle ausbilden müsse. Wenn damit nur gesagt fein sollte, daß die praktische Arbeit dort,Gewerkschaften in eine theoretische Form gebracht werden oder daß ihr ems theoretische Grundlage gegeben werden müsse, so würde damit nicht viel ausgedrückt fein. An einer theoretischen Formulierung der Gewerkschaftsgrundsütze hat es aber auch nie gefehlt, vielmehr darf man sagen, daß cWh dieser Zweig der Arbeiterbewegung mit ThehÄH geradezu überladen ist. Es ist etwas anderes geinerntz Die politische Theorie, die Theorie des Sozialismus) die im sozialdemokratischen Parteiprogramm ihren Niederschlag gefunden hat, die Theorie von Karl Marz soll durch eine aus der Gewerkschaftsarbeit erwachset« und zu verwirklichende ersetzt werden. Die'Bibel der Arbeiterklasse", Marx'Kapital", soll s aufhören, das Evangelium der Proletarier zu fein. Die Herrschaft der Orthodoxie soll gebrochen werden, die Kirchenväter von Kautsky bis hinab zu Stadthagen werden ihrer

zwecken untertan gemacht. Das elektrische Licht soll diesem Falle das Sonnenlicht ersetzen. Biele Ärztö geben dem elektrischen Licht vor dem der Sonne den Vorzug, weil erstcres größere Beständigkeit und amH mehr Unabhängigkeit von Jahreszeit nnö Witterung hat. Es ist auch hier nicht ratsam, elektrische Lichtbäder ohne ärztliche Verordnung zu nehmen.

Außer allgemeinen elektrischen Bädern, wo bet ganze Körper mit Licht gebadet wird, kommt auch mich eine örtliche Bestrahlung zur Anwendung, entweder in Form von Röntgenstrahlcn oder in der des Finsen- lichts. Letzterer Name kommt von dem dänischen Pro­fessor Finsen, der die Lichtbehandlung in die moderne Heilkunst eingeführt hat.

Bei Anwendung der Röntgenstrahlcn stellte es sich bald heraus, daß diese Strahlen außer ihrem großen Heilwert auch unangenehme Nebenwirkungen 'zeigten, wie Verbrennungen an den Händen der behandelnden Arzte, sowie auch an der Haut der Patienten. Schnell lernte man diese und andere üblen Nebenwirkungen! vermeiden, indem man den zu bestrahlenden Körperteil mit einer Bleiplatte bedeckte, die nämlich unüurchörinfi-1 lich für Nöntgenstrahlen ist. Wenn man aber in dies^ Vlciplatte eine Öffnung einschnitt, so konnte man die Strahlen auf eine ganz bestimmte und scharf um­schriebene Stelle konzentrieren und ihre Wirkung auS-s üben lassen. So lernte man viele Hautkrankheiten, wi^ Lupps und Hautkrebs, behandeln und heilen.

Professor Finsen führte eine neue Methode der Lichtbehandlung ein, nämlich die Trennung der warmen (roten) von den chemisch wirksamen (violetten und ultra­violetten) Strahlen. Finsen erprobte seine Methode zuerst bei Pockenkranken, die er in Zimmern mit rot ver­hängten Fenstern unterbrachte, so daß nur roteS Licht) aber kein violettes eingelassen wurde. Der-Erwla war