s*. Jahrgang.
Erscheint in zwei Ausgaben. — BezugS-PreiS: durch den Verlag S» Pfg. monatlich, durch die Post S Mk. 60 Pfg. vierteljährlich für beide Ausgaben zusammen.
Verlag: Langgasse 27.
Anzeigen-PreiSr Die einspaltige Petitzcile für lokale Anzeigen 15 Pfg., für auswärtige Anzeigen 25 Pfg. — Reklamen die Petitzcile für Wiesbaden 50 Pfg., für auswärts 1 Mk.
für die Abend-Ausgabe bis 12 Uhr mittags, für die Morgen-Ausgabe bis 3 Uhr nachmittags. — Für die Aufnahme später cingercichter Anzeigen zur nächst- 3 Hv erscheinenden Ausgabe, wie für die Anzeigcn-Aufnahme an bestimmt vorgeschriebenen Tagen wird keine Gewähr übernommen, jedoch nach Möglichkeit Sorge getragen.
Fernsprecher für den Verlag No. 2858. . Nufzeit von 8—12 u. 2—7 Uhr.
Kamstag den 21. Iulr.
Fernsprecher für bie Redaktion No. 52. Nnszeit von 8—1 «. 8—7 Uhr.
1906 .
Morgen - Ausgabe.
1. WLatt.
Aüiv August uuö September:
auf das
„Wiesbadener Tagblatt"
z» abonnieren, findet sich Gelegenheit
im Vortag Langgassd 87,
in der Haupt-Agentur MUhrlmstraße 0,
bei den Ausgabestelle»,
den Zmrig - Grpeditionrn
der Nachbarorte,
und bei säurtlichen deutschen Reichspostanstalten.
Ein neuer Frauenberuf.
In den Kreisen der kaufmännischen Angestellten wird seit der letzten Zeit wieder nachdrücklich der Ruf nach Handelsinspekttonen erhoben. Die Forderung nach dieser Einrichtung ist nicht neu. Schon Ende des Jahres 1901 richtete der Vorstand des Deutschen Verbandes kaufmännischer Vereine ein Gesuch an stien Staatsmintster des Innern, in dem um die Ein- ßührung von Handelsinspektionen gebeten wird und in ^dem es heißt: „Die zahlreichen in neuerer Zeit durch Gesetz und Verordnung ergangenen Vorschriften zum Schutze der Gesundheit und Arbeitskraft der im Handel Angestellten machen die Errichtung von Handelsinspck- tionen als besondere Aufsichtsbehörden erforderlich, jdereir Befugnisse und Pflichten analog den Bestimmungen des Z 139 der Gewerbeordnung über die Gewerbe- rnjpektionen sestzusetzen wären. Zu Handclsinspektoren wären aus dem Handels-, speziell dem Handlungs- gehülfenstande hervorgegaugene, mit den einschlägigen Verhältnissen durchaus vertraute Personen zu ernennen." Über den Kampf um die Erringung der kaufmännischen Schiedsgerichte ist diese Forderung ein Wenig in den Hintergrund gedrängt worden. Erst jetzt wieder beschäftigt sie lebhaft die beteiligren Kreise und da bei den in Frage konrmcnden höchsten Behörden, dem Handelsministerium und dem Ministerium des Innern, einiges Wohlwollen vorhanden ist, das die Erfüllung der Wünsche wenigstens möglich erscheinen läßt, scheint es angebracht zu sein, zugunsten der Handlungs- gehülfinnen die Stimme zu erheben.
Die Erfahrungen bei der Gewerbeinspektion lassen es fast außer allem Zweifel erscheinen, daß man bei der Einrichtung der Handelsinspektion, die wohl nur eine Frage der Zeit ist, auch auf die Anstellung von Inspektor innen Bedacht nehmen wird, wird ncan
doch sogar mit einigem Rechte behaupten können, daß das Vorhandensein von Handelsinspektorinnen für den ganzen Stand der weiblichen Handelsangestellten weit bedeutungsvoller werden würde, als cs die (keineswegs zu verkleinernde) Tätigkeit der weiblichen Gewerbeaufsichtsbeamten für die Arbeiterinnen ist. Denn für die Arbeiterinnen bestehen heute schon gesetzliche Schutzmaßregeln in großer Zahl, während das weite Gebiet des Handlungsgehülsinnenschutzes noch in_ den ersten Anfängen der Entwickelung steckt, zum Teil noch gar nicht einmal genügend erforscht ist. Nun aber unterscheidet sich die Stellung im Berufe so wesentlich von der herrschenden Auffassung über diejenige des männlichen Kollegen, daß dem Handelsinspettor das notwendige Verständnis für die Forderungen und Bedürfnisse der Handlungsgehüifinnen und des weiblichen Lehrlings meist ebenso sicher fehlen wird, als es dem Gewerbeaufsichtsbeamten hinsichtlich seiner Tätigkeit in bezug auf die Arbeiterinnen abging. Beide lassen sich oft von Voraussetzungen leiten, die zwar verständlich sind, aber zum Nachteile des weiblichen Geschlechts ihren Ausdruck finden oder finden würden.
Es sind aus diesen Gründen auch bereits gewichtige Stimmen dafür laut geworden, daß bei Errichtung der Handelsinfpektionen gleichzeitig weibliche Beamte Anstellung finden mögen- Damit eröffnet sich unseren Frauen ein lohnender, wenn auch in der Zahl beschränkter Beruf, auf den vorzubereiten sich heute schon empfiehlt, damit die Regierung zur gegebenen Zeit genügend vorgclüldete Kräfte findet, und nicht wegen Mangels an Angebot die weiblichen Posten unbesetzt lassen muß, wie das vielfach bei der Gewerbeinspektion der Fall ist.
Bon den Organisationen der kaufmännischen Angestellten wird gefordert, daß zur Handclsinspektion nur mit den einschlägigen Verhältnissen genau vertraute Personen gewählt werden. Man würde also Leute mit diesem Amte betrauen müssen, die aus dem Handelsund besonders aus dem Handlungsgehülfenstande hervorgegangen sind. Aus praktischen Gründen wird sich aber dieser Wunsch ebenso wenig erfüllen lassen, als man Arbeiter mit der Fabrikinfpektion betrauen konnte. Vielmehr wird man auch auf diese sozialen Aufsichtsposten wissenschaftlich gebildete Leute stellen, und da- durch eröffnet sich unserer studierenden oder mit höherer Schulbildung versehenen weiblichen Jugend Aussicht auf eine gesicherte Existenz. Diese wissenschaftliche Ausbildung wird sich außer auf die notwendigen juristischen Kenntnisse auch auf die Nationalökonomie, auf Fragen des internationalen Handels- und Arbeiterschutzes zu erstrecken haben, neben ihr her sollte aber auch die genaueste Kenntnis des praktischen Kaufmannsberufes gehen, die am zweckmäßigsten in einer mindestens einjährigen Tätigkeit als Verkäuferin zu erwerben wäre.
Das Arbeitsfeld der Handelsinspektorin ist keineswegs eng begrenzt. Sie hätte zu prüfen, ob die Vor-
schriften des Handelsgesetzes und die erlassenen Schutz» und Sondervorschristen für das Handlungspersonal beachtet werden; sie müßte sich ferner mit den Zuständen im Berufe eingehender beschäftigen, die Lebenshaltung des weiblichen Geschlechtes zu ergründen suchen und^ überall da, wo es notwendig erscheint, Abhülfe schaffen, - entweder durch Vorstellung bei dem Arbeitsgeber oder durch Beschaffung des erforderlichen Marerials zum Erlasse zweckdienlicher Gesetze und Verordnungen.
Schon das Gebiet der Ausbildung des weiblichen Lehrlings stellt die Handeisschutzgesetzgedung vor Ausgaben, die nur mit Hülfe und unter ständiger Kontrolle von Personen gelöst werden können, die genügende praktische Erfahrung haben, um die Schäden zu erkennen und Kaufmannschaft und Gesetzgebung vor zu weit gehenden Maßnahmen zu wahren. Neben der Ausbildung des weiblichen Lehrlings steht als wundester Punkt der ganzen weiblichen Lehrlingsfrage die Lehr- lingszüchterei, deren mißliche Folgeerscheinung das immer mehr überhand nehmende weibliche Handlungs- gehülfen-Proletariat bildet. Hier wird nur die Handelsinspektorin mit Erfolg arbeiten können. Ebenso notwendig wird sich die Prüfung der Verhältnisse erweisen, unter denen das weibliche Handlungspersonal arbeitet. Die bestehenden Schutzvorschriften werden häufig aus Leichtfertigkeit, oft auch aus Unkenntnis umgangen, denn der gegenwärtigen Aufsichtsbehörde, der Polizei, fehlt es an Zeit, oft an genügender Kenntnis, meist aber auch an dem Verständnis für so schwierige Berufs- und Lebensfragen.
Die Entlohnungsfrage und die Berufspslichten regelt zwar der freie Arbeitsvertrag; aber die Handlungsinspektorin wird Gelegenheit finden, durch die Aufstellung allgemein gültiger Normen herrschenden Mitz- siänden vorzubcugen. Die gesundheitlichen Verhältnisse in der Berussausübung harren gleichfalls noch der Regelung; es fehlt an Waschgelegenheiten, zureichenden den moralischen Anschauungen genügenden Klosctt- anlagen; die Erholungszeiten (Frühstück, Vesperpause usw.) hängen van dcni Belieben des Chefs ab, die allerschlimmsten Zustände finden sich aber da, wo die Angestellten in Pension oder freier Station sind, was häufig noch auf dem Lande und in den Mittelstädten der Fall ist.
Gerade in diesem Zweige ihrer Berufstätigkeit wird die Handelsinspektorin neben vielem Takt auch rück- sichtslose Energie in der Durchführung der zu treffenden Schutzmaßregeln zu entwickeln haben. Darum werden sich am besten diesem Berufszweige nicht nur erfahrene und gebildete, sondern auch Willensstärke Damen zu- wendcn, die ohne Rücksicht aus irgend welche Unannehmlichkeiten den sozialen Reformen Geltung verschaffen zum Segen des Handelsstandes und im letzten Ende zum Vorteile des ganzen Volkes. 8. R.
Feuilleton.
Machdrukk oetSotm.)
Der Lorve Von Metz.
Bon Fritz Brentano.
Die nachfolgende Geschichte spielt sich in zwei durch einen langen Zeitraum getrennten Abteilungen ab. Sie beginnt in dem glorreichen Kriegsjahr 1870 und schließt im Jahre des minder ruhmreichen parlamentarischen deutschen Zollkampfes 1903.
Ich überlegte mir eine Zcitlang, ob ich nicht meinen Lesern den zweiten Teil zuerst vorsetzen und ihnen dann durch die Mitteilung des ersten eine verblüffende Überraschung bereiten solle. Allein in Erwägung der bewährten dramatischen Regel, daß man als Autor mit seinem Publikum nicht Verstecken spielen soll — und schließlich bilden die Leser ja auch ein Publikum — entschloß ich mich, von vornherein den Weg der Wahr- und Klarheit zu wandeln und beginne ordnungsmäßig nnt 1870.-
Es war am 27. Oktober, dem Tag, an dem nach mondenlangem, bluftgem Ringen das belagerte Metz, das der ehernen Umschließung des deutschen Heeres nicht länger widerstehen konnte, kapitulierte und Bazaine mit seiner ganzen Armee in Kriegsgefangenschaft ging. Im Karlsruher Hoftheater führte man am Abend dieses bedeutungsvollen Tages die Mozartsche „Zauberflöte" auf. Mein lieber Freund, Dr. Allwil Raedex, dessen gewissenhaften theatergeschichtlichen Auszeichnungen ich die Wiedererinnerung an das lustige Erlebnis verdanke, und ich, wir wohnten auf der Durchreise dieser Vorstellung an, in der wir die Bekanntschaft mit dem Helden dieser Geschichte machen sollten, was also geschah : Der bekanntlich ebenso weise wie edle Sarastro war in der zweiten Hälfte des ersten Aktes mit all dem Ponrp, den die Karls
ruher Bühne von jeher in dieser Oper ausbot, auf einem von zwei Löwen gezogenen Triumphatorwagen auf der Szene erschienen und hatte eben im sonorsten Baß der zitternden Pamina die, Mitteilung gemacht, daß er sie zwar „zur Liebe nicht zwingen wollte", ihr aber auch „die Freiheit nicht gäbe", als plötzlich zum Erstaunen der Mitwirkendcn wie des Auditoriums, dem unter dem strengen und vornehmen Regiment Eduard Devrients bisher derlei patriotische Unterbrechungen ungewohnt waren, ein befrackter Herr, ein bedrucktes Blatt schwingend. auf die Bühne stürzte, mit einer Handbewegung den Fortgang der Aufführung inhibierte und alsdann der atemlos lauschenden Menge mit weithin tönender Stimme die amtliche Depesche von der Kapitulation von Metz und der Gefangennahme der ganzen Besatzung vorlas.
Als er endete, brach in dem vollen Haus ein Jubel los, dessen Jntensivität nur diejenigen begreifen können, die jene begeistcruugsvollc, große Zeit miterlebten. Das ganze Publikum erhob sich unter stürmischen Hochrufen wie ein Mann — nolens volens intonierte das Orchester die „Wacht am Rhein", in die nicht nur das erregte Auditorium, sondern auch sämtliche Darsteller auf der Bühne, Soli, Chor und Komparsen, Männlein und Weiblein, einstimmten.
Und nun ereignete sich etwas überaus Komisches-
Die Löwen vor dem Sarastroschen Vehikel hatten schon während der Verlesung der Siegesdepesche durch ein lebhaftes Ohrenspitzen ihre patriotische Teilnahme an dem Fall der gewaltigen Moselfestnng bekundet, als aber die ersten Takte der zweiten Strophe der Wilhelmi- schen Kriegshymne das Haus durchbrausten, erhob sich plötzlich einer der gclbmähnigen Vierfüßler auf die Hinterbeine, drängte sich in den Vordergrund, wo er sich breit zwischen den edlen Sarastro und den tückischen Mohren Monostatos postierte, alsbald in den Chorus einstimmie und mit einer hellen, etwas meckernden Tenorstimme, dazu lebhaft mit dem Schweif wedelnd
und mit den Vorderpfoten agierend, die Versicherung abgab:
„Lieb Vaterland, magst ruhig sein.
Fest steht und treu die Wacht am Rhein!".
. Na, die Anwesenden wenigstens blieben nicht ruhig. Sie brachen allerdings ihren Gesang ab, dafür aber in ein unauslöschliches Gelächter aus, das sich auf die Bühne fortpflanzte und noch lange andauerte, als der Vorhang über diesem Intermezzo gefallen war.
Selbstverständlich bildete „Der Löwe von Metz", wie ein Spaßvogel den patriotischen Statisten, seines Zeichens ein ehrbarer Schneidergeselle des NamensGott- sried Zängerle, taufte, einige-Tage das Stadtgespräch, und noch jahrelang erinnerte man sich in der badischen Hauptstadt am Tage der Siegesfeier von Metz jener denkwürdigen Theatervorstellung und des putzigen Löwendarstellers, der längst den Wanderstab ergriffe» hatte und weitergezogen war.
Und jetzt bitte ich meine Leser, mir in ein kleines schwäbisches Landstädtchen zu folgen, wo 1903 der zweite Teil meiner Historie spielt. Ich will cs Güßlinge nennen
— ein Name, der sich hoffentlich auf der Karte Württembergs nicht findet, da ich selbstverständlich als dis- kreier Schriftsteller den wirklichen Namen des Ortes nicht kündbar machen möchte.
In diesem Pseudonymen Güßlinge war sechs Jahre nach seinem Scheiden von Karlsruhe Gottfried Zängerle auf seiner Lebensfahrt für immer gelandet. Zwei Jahre lang hatte er sich redlich und fleißig durchgeschneidert, ohne irgend welche Beachtung zu finden, als plötzlich — Gott weiß wie — sein Karlsruher Beiname: „Der
Löwe von Metz" ruchbar wurde, und sich nach und nach die Kunde von wunderbaren Heldentaten verbreitete, mittels derer er sich diesen Ehrentitel erworben habe. Man sprach davon, daß er mitten aus seinem Stab heraus einen französischen General gefangen genommen
— daß er ganz allein mit stürmender Hand bei einem
