Einzelbild herunterladen
 
  

UMtknrr TsgdlsÜ

s*. Jahrgang.

Erscheint in zwei Ansgabe». BezngS-PreiS: durch den Verlag S« Pfg. monatlich, durch die Post S Mk. S» Pfg. vierteljährlich für beide Ausgaben zusammen.

Verlag: Langgasse 27.

SS,©®© Abonnenten.

Anzeigen-Preisr Die einspaltige Petitzeile für lekake Anzeigen IS Pfg., für auswärtige Anzeige» 25 Pfg. Reklamen die Pctitzeile für Wiesbaden 50 Pfg., für auswärts 1 Mk.

Am-ig-n-A»«-,,.«- KLLMWSk s & artttwartfS.

U-. 880.

Fernsprecher für den Verlag No. 2958. Rufzeit vo» 812 n. 27 Uhr.

Freitag den 13. Inli.

Fernsprecher für die Redaktion N». 52.

Rufzeit »o« 81 «. 37 Uhr.

1906 .

e "J!-Ü-! Lül'lilüllilüJ '

Morgen - Ausgabe.

1. Wkertk.

<««qdrua »crh»i«n-t

Stehlsucht.

Don vr. jur. W. Branvis, Berlin.

Die langen Jahre hindurch fortgesetzten Hoteldieb­stähle der in Mecklenburg ansässigen Fürstin Wrede, die durch die Denunziation eines Dieners ruchbar ge­worden sind, haben alle Welt mit Staunen erfüllt. In Kisten sind die silbernen Schüsseln und Teller, Schalen und Näpfe, Messer und Gabeln in einem Lagerraum ihres Schlosses aufgestapelt und völlig unklar ist, was die begüterte, sicher in ihrer Erziehung nicht so weit perwahrloste Dame, daß ihr die Begriffe von Mein und Dein nicht klar geworden wären, zu diesen Diebstählen verleitet haben kann. Um die Beschuldigte selbst über die Diebstähle zu vernehmen, ist der Untersuchungs­richter vom mecklenburgischen Landgericht in Güstrow nach dem derzeitigen Aufenthalt der Fürstin in Spa­grien gereist, eine Maßregel, die wohl nicht allein auf die rücksichtsvdlle Anwendung des Rechtsgrundsatzes, daß nienrarrd seinem ordentlichen Richter entzogen wer­den darf, zurückzuführen ist, sondern ihren Grund Vermutlich in den sachlichen Schwierigkeiten hat, welche es machen würde, von ausländischen, der deutschen Sprache nicht mächtigen Behörden eine zuverlässige Ver­nehmung der Beschuldigten zu erlangen. Die Dieb­stähle selbst scheinen unbestreitbar zu^sein, da die Silber­ssachen noch zum großen Teil die Stempel der Hotels, aus denen sie entwendet worden sind, tragen. Es wird sich also im bevorstehenden Prozeß nur um die Schuld­srage handeln, und zwar darum, ob die Fürstin zurech­nungsfähig ist oder nicht. Die Behauptung, daß sie dies -nicht gewesen sein könne, hört man schon jetzt aufstcllen, chnd zwar wird die Ansicht auf den großen Reichtum, den hohen Stand und die gute Erziehung der Fürstin gestützt. Ich muß gestehen, daß diese Begründung nicht überzeugt, denn zahlreiche Beispiele lassen sich dafür anführen, daß reiche Leute keine Achtung vor fremdem Vermögen haben, und daß Personen von hohem Stand pnd guter Erziehung trotz alledein entarten.

Mehr schon dürfte ins Gewicht fallen, daß die Fürstin die Hotelsachen weder in Gebrauch genommen, jnocf) zu Geld gemacht oder irgendwie verwertet hat. Sie hat sie vielmehr ausgestapelt, aber sie hat sie doch für sich behalten wollen, was daraus hervorgeht, daß sie an mehreren Hotelsachen die eingravierten Zeichen oder Buchstaben unkenntlich gemacht hat. Wozu hat sie die Sachen genommen? Die Nichtverwertung der Sachen ist eine seltene Erscheinung bei unseren Dieben, aber sie läßt die Tat doch darum nicht völlig sinnlos erscheinen. M kann für sie immer der Beweggrund der gewesen sein,

Feuilleton.

MaSdrv« sntotra)

Reise- unb Vademoden.

Berlin, Anfang Juli

Die große Flucht in Bäder und Sommerfrischen, an hie See und ins Gebirge hat begonnen. Mit den heran­nahenden Ferien ergießt sich der Strom der Erholung­suchenden in tausend und abertausend Kanälen überall hin, wo mehr oder weniger Natur den Stadtmenschen lockt. Dieses Jahr wird es manches Weh und Ach geben, manche Überlegung, wie das Reisegepäck möglichst wenig gewichtig zu gestalten ist, und wie man die erhöhten Reisegelder anderweitig einbringt. Für bescheidenere Verhältnisse bedeutet der Wegfall des Freigepäcks und die Erhöhung der Reisegelder eine empfindliche Schmäle­rung des Budgets. Unb manche knapp rechnende Haus­frau wird das Gleichgewicht wohl nicht anders Herstellen können, als daß sie ein Toilettenstück, das nicht so ganz unbedingt notwendig ist, weglätzt. Das werden oie Ge­schäftsleute, die es angeht, empfindlich spüren, und viel­leicht erhebt sich doch noch nachträglich ein solcher Sturm der Entrüstung, daß die so unbeliebte und rückschrittliche Verteuerung weggefegt wird. Für diejenigen, die mit einem halben Dutzend Koffer reisen, macht das ja weniger aus, aber der solide Mittelstand wird die Ver­teuerung schmerzlich empfinden. Für viele kommt ja erst im August die Reisezeit, für die meisten, die an oie See gehen wollen und für alle, die durch ihren Beruf oder ihre Geschäfte im Sommer festgchalten werden. Emp­fehlenswert ist cs vor allen Dingen, für jede Witterung gerüstet zu sein. Dieser Sommer trägt ja einen ziemlich unbeständigen Charakter. Auf ein paar heiße Tage folgen immer wieder ein paar kühlere und trübe. Für die See und das Gebirge wird ohnehin das Bedürfnis nach wärmerer Kleidung sich immer bemerkbar machen. Da ist es dann ganz praktisch, das Reiseklctd, das ja

an dem Anblick der Sachen sich späterhin zu erfreuen und dieselben schließlich ihren Nachkommen zu hinter- lassen.

Häufig schon find unsere Gerichte in die Lage gerom- men, unter ähnlichen Umständen abzuurteilen. Brs rn die Mitte des vorigen Jahrhunderts und noch über die Mitte hinaus war man geneigt, eine teilweise Geistes­krankheit, die man als Kleptomanie (Stehlsucht) be­zeichnet, anzunehmen, ebenso wie man bei andern Per­sonen, insbesondere bei schwängern Frauen, eine Pyro­manie (unwiderstehlichen Drang zur Brandstiftung) annahm. Von dieser Anschauung ausgehend, sind viel­fach Freisprechungen erfolgt oder cs sind doch dem Ange­klagten mildernde Umstände zugebilligt worden. Es wurde von unfern Irrenärzten und, ihnen vertrauend, von unfern Gerichten ein sogenannter moralischer Wahn­sinn (moral insanity) angenommen und diese teilweise Geisteskrankheit alskrankhafte Umwandlung des natürlichen Gefühls ohne merklichen Mangel im Denken oder der Erkenntnis" aufgefaßt, also als Geistes­verirrung ohne Störung des Verstandes, so daß also nur das Willensvermögen herabgesetzt wird.

In der letzten Hälfte des vorigen Jahrhunderts sind dann unsre Psychiater aber mehr und mehr zu der An­sicht gekommen, daß es eine Monomanie (Geisteskrank­heit, bei der nur ein einziger krankhafter Trieb vor­liegt) z. B. Kleptomanie, Mordmanie, Pyromanie, nicht gibt. Vielmehr wird, wenn ein einzelner krank­hafter Trieb sestgestellt wird, dieser als Teilerscheinung einer beginnenden Geisteskrankheit aufgefaßt, mag diese Krankheit nun auf Lähmung oder Epilepsie, mag sie auf Alkohol oder Morphinismus beruhen, auf Idio­tismus oder Schwachsinn. Möglich ist es ja allerdings, daß ein Trieb besonders entwickelt ist, aber wenn die Entwicklung wirklich eine krankhafte ist, so müssen auch sonstige Störungen der Geistestätigkeit unbedingt vor- liegcn. Denn ein einzelner krankhafter Trieb würde durch die Kraft der widerstrebenden gesunden Vorstellun­gen zurnckgchalten werden, so meint einer der ersten Psychiater der Gegenwart, Professor Dr. Mendel in Charlottenbnrg.

Einem gleichen Gedankengang begegne ich in den Schriften andrer Irrenärzte. Sie räumen mit dem BegriffMonomanie" um so lieber auf, weil er schon immer das Mißtrauen der Laien und der Gerichte er- weckt habe und oft mißbraucht sei zur Begünstigung der Reichen. Es wird verlangt, daß der ganze pathologische Zustand des Nervensystems des betreffenden Angeklag­ten ins Auge gefaßt werde. Einzelne unwiderstehliche Triebe als Folge isolierter Erkrankung der Hirntätig- kcit bei sonst völlig intakter seelischer Gesundheit wer­den nicht mehr anerkannt, sagt Professor Dr. Skrceczka. Die Ansicht, daß solche Menschen bis aus ihre fixe Idee geistig gesund sind, ist eine irrige."Menschen, die sonst geistig gesund sind, deren Geisteskrankheit sich nur im Stehlen zeigt, gibt es mcht."

Dieser neuen Auffassung haben sich unsre Gerichts angeschlossen. Sie sind meistens den Ärzten gefolgt, mehrfach haben sie sich aber auch ein selbständiges Urteil gegenüber den Ärzten gewahrt.

Hiernach ergibt sich mit Klarheit, worauf sich die Untersuchung in Fällen der vorliegenden Art zu richten hat. Stellt sich heraus, daß ein Angeklagter, abgesehen von seiner Stehlsucht, geistig gesund ist, so ergibt sich, daß man es mit einem voll zurechnungsfähigen Ver­brecher zu tun hat, der Strafe verdient. Nur dann, wenn sich auch in seinen: übrigen Leben Zeichen geistiger Erkrankung Nachweisen lassen, wird er als unzurech­nungsfähig Freisprechung zu gewärtigen haben.

Es sei gestattet, in dieser Beziehung auf einige von Professor v. Krafft-Ebing berichtete praktische Fälle hin­zuweisen. Eine 38jährige Näherin stahl in einem Mode­magazin Waren. Man fand in ihrer Tasche Morphium und eine Spritze. Sie hatte nämlich nach ihrer vor Jahren erfolgten Entbindung heftige Schmerzen gehabt und wurde ihr im Krankcnhause eine Morphium-Ern- spritzung gegeben. Seitdem hatte sie dies öfter selbst getan, sich daran gewöhnt, und da sie zuweilen an Schwindelanfällen und an Erregungszuständen litt, machte sie immer häuffger davon Gebrauch. Sie wurde für zurechnungsfähig erklärt, aber es wurden ihr mildernde Umstände zugebilligt, weil sie weniger wider­standsfähig sei.

Ein 12 Jahre 2 Monate altes Mädchen hatte ein Zs^jähriges Kind bestohlen und sodann aus dem Fenster geworfen, infolgedessen es starb. Das Mädchen hatte schon von Jugend auf große Roheit gezeigt; im Alter von vier Jahren hatte es einer Katze die Augen ausge­stochen und den Bauch aufgeschlitzt. Es war gemütlos, faul und naschhaft. Über den Tod des Kindes zeigte es keine Reue. In diesem Fall nahm das Gericht mit dem Sachverständigen moralisches Irresein an, sprach das Kind deshalb von Strafe frei, überwies es aber aus acht Jahre einer Besserungsanstalt. . In andern Fällen ist Freisprechung erfolgt, weil in der Familie schon mehrfach Geisteskrankheit vorgckommen und der Angeklagte deshalb erheblich belastet schien. Besonders häufig ist die Zurechnungsfähigkeit ausgeschlossen, wenn der Diebstahl im Zusammenhang mit Krämpfen.bei der Menstruation oder Schwangerschaft verübt ist oder Wenn die betreffende männliche oder weibliche Person als epileptisch oder hysterisch erkannt wurde.

Mag nun der heutige Standpunkt unsrer Irrenärzte, daß es eine teilweise geistige Erkrankung nicht gebe, rich- tig sein oder nicht, jedenfalls sollten unsre Gerichte die Gutachten der Irrenärzte nicht als untrügliche Wahr­heit anschen, sondern sich ein eignes selbständisches Ur­teil, zu dem sie angesichts der unsichern wissenschaftlichen Grundlage unsrer Psychiatrie genötigt sind, zutrauen und den Irrenarzt nur als das ansehen, was er nach unfern Gesetzen sein soll, als sachverständigen Berater nicht aber als entscheidende Person.

ohnehin für die Reise nach und von einem Ort, an dem man sich häuslich nicderlätzt, nur wenig in Anspruch ge­nommen wird, so hübsch zu gestalten, daß man es auch am Platze selbst als Brunnen- und Promenadenkleiö tragen kann. Die Zeiten sind für die meisten von uns vorbei, wo ein altes Kostüm, das zu sonst nichts mehr

&ift. i. Ö>n- 2-

gut genug war, zmnRciseklcid" degradiert wurde und einJodclhütchcn" als die idealste Kopfbedeckung er­schien. Zu jenen Zeiten erkannte man die deutsche Frau direkt an ihrer mangelhaften Rcisctoilette.

Heute steht man sehr auf ein hübsches Rciselleid, ebenso wie auf wenigstens anständiges, wenn auch nicht

gerade elegantes Reisegepäck. Mit Lodenkleid und Jodcl- hütchen verschwinden auch die undefinierbaren Papp­schachteln und Leinen-Säcke, die Kober und Körbchen. An ihre Stelle treten die hübschen Lcdertaschen und die mit Griffen und Lederriemen versehenen Kartons. Sie sind für große Familien außerordentlich empfehlens­wert, weil jeder zu einem solchen Reisegepäck berechtigt ist, für den Platz im Coups nämlich. Man kann unend­lich viel hinernpackcn. Es brauchen ja nicht gerade die leichtesten Sachen zu sein, die bringt man lm Koffer unter. Wo nicht viel umgestiegen zu werden braucht, rentiert sich die Verpackung der Wäsche unter den jetzigen Umständen sehr gut. Die Koffer bleiben dann für Klei­ber und leichte Sachen Vorbehalten.

Neben dem Neisekleid wird in diesem Sommer hauptsächlich das Leinen- und Batistkleid figurieren, so­wie für bescheidenere Ansprüche die Kleider aus merce- risiertem Baumwollstoff. Unter Mercerisieren versteht man bekanntlich die Kunst, dem Stoff einen seidenartigen Glanz zu geben. Es gibt reizende Baumwollmusseline in dieser Art, die schon eine Saison ihren Glanz behalten und elegant gemacht besonders für junge Mädchen und junge Frauen ganz allerliebste Kostüme geben. In matten Farben und modernen Mustern ist eine unend­liche Auswahl in diesen Stoffen. Besonders hübsch sind mattgrttn und mattblänlich gemusterte, aber auch die ein­farbigen wirken sehr hübsch und eigenartig. Verziert man diese Kleider mit einer netten Spitze, die ja die Maschine in allen Ausführungen und zu allen Preisen für jedes Bedürfnis herstellt, mit ein paar flotten Seidenschleifen und stattet sie mit einem der hübschen gezogenen Gjjrtel ans weicher Seide ans, so ist die reizendste Toilette fertig.

Von den leichten Voile- und Tüllklctdern haben wir unseren Leserinnen ja schon erzählt. Für die See ist ein leinenes Kleid in Naturfarbe oder in dem sonnen- und windbcständigen Blau oder Rot säst unbedingt not­wendig. Es ersetzt zwei andere Kostüme und ist den