lksbÄkM Tsgblstt.
SS. Jahrgang.
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1906.
Montag, dorr 18. Irrm.
Fernsprecher siir die Redaktion No. 52.
Nuszeit von 8—1 n. 3—7 Uhr.
Kbend -Kusgabe.
1. MLcrtt.
Juristische DlüieKtiK.
Der Scharfsinn der Juristen ist ein gar nützlich Ding, aber er kann gefährlich werden, wenn er sich zu jener Dialektik zuspitzt, die sich im Behagen an ihrer Uber- scharfe nicht genug tun kann. Ein schlimmes Beispiel dafür hat soeben das Reichsgericht mit ferner Entscheidung gegeben, wonach eine abfällige Kritik an verstorbenen Monarchen zur Majestätsbeleidigung gegenüber den lebenden Nachfahren auf. dem Throne gestempelt wird. Was an dieser Entscheidung vor allem auffällt, ist, daß sie sich irr Widerspruch fetzt mit der gesamten bisherigen Spruchpraxis der Gerichte aller Instanzen, den obersten Gerichtshof miteingeschlossen. Ware eine Auslegung, wie sie jetzt das Reichsgericht zur peinlichen Überraschung von aller Welt für gut befunden hat. durch den Majestätsbeleidigungsparugraphen zu rechtfertigen, so würden schon manche Gerichte auf denselben Gedanken verfallen sein. Jedenfalls hat die vierte Strafkammer des Reichsgerichts einen Exzeß der Dialektik bewiesen, der beunruhigend wirken mutz. Solche Exzesse aber sind leider nicht so selten, wie manche Gutgläubige annehmcii möchten. Bei den nachstehenden Ausführungen handelt es sich nicht um so wuchtige Problenie, wie es das von der Freiheit der historischen Kritik ist, die durch das Reichsgerichtsurteil bedroht erscheint, aber wichtig genug ist die Sache doch auch. Wir sprechen von der Entscheidung in der bekannten Angelegenheit ^es Obersts Gaedke, der sich nunmehr in zwei Berliner Instanzen das Recht erstritten Hat, den ihm vom militärischen Ehrengericht aberkannten Titel weiterzuführen. Wie man weiß, ging das Schöffengericht wie die Strafkammer davon aus, daß die Verordnung, betreffend die Bildung der militärischen Ehrengerichte, ungültig sei, weil sie der ministeriellen Gegenzeichnung entbehre. Nun meldet sich in dieser Sache der Bonner Professor Zorn zum Worte, trnd er tut es in einer Weise, für die wir keine andere Bezeichnung finden, als daß sie förmlich aufregend wirken muß. Professor Zorn setzt in der „Deutschen Juristen-Zeitung" auseinander, daß die Verordnung über die Ehrengerichte darum keine ministerielle Gegenzeichnung notig hatte, weil sie in Wirklichkeit aar keine Verordnung sei, sondern ein „militärischer Befehl". Die militärischen Verordnungen ständen allerdings unter den Rechtsgrundsätzen, die eine ministerielle Verantwortung bedingen, aber der Militär
befehl sei nirgends durch Rechtsvorschriften, bestimmt, pr also lediglich Sache des freien kaiserlichen Wrüens. „ann .heißt es weiter: „Ebenso bestehen über dre Abgrenzung von Militärverordnung und Militärbefehl kernerler
Vorschriften.Da der Befehl den Mrttclpunkr
des ganzen Militärwesens nach der Natur der Dmge bildet, wird im Zweifel für den militärischen Befehl zu vermuten fein. Dieser Grundsatz ist durch dre Kabmetü- order vom 18. Januar 1861 ausdrücklich ausgesprochen und dem Heere als Richtschnur des Verhaltens erngc- schärft worden. Militärische Anordnungen ohne Gegenzeichnung sind demnach grundsätzlich als Befehle auszu- sassen und sind nur dann zweifellos ungültig, wenn sie einem Gesetze widersprechen." Professor Zorn wrrd nn Verlaufe seiner Untersuchung —; man merkt es förmlich — immer glücklicher über die Wunder, die _ ihm sein Scharfsinn erschließt. Er stellt fest (und das ist ja auch richtig), daß über die Veröffentlichung militärischer Befehle keine Vorschriften bestehen, die die Rechtskraft bedingen. Somit sei auch dieser Punkt durchaus Sache des freien kaiserlichen Willens. Kaiserliche Verordnungen müssen im „Reichsgesetzblatt" veröffentlicht werden, dagegen werden kaiserliche Befehle so veröffentlicht, wie dies nach ihrem Inhalt für zweckmäßig erachtet wird. Run führt aber die Verordnung über die Ehrengerichte eben den Titel „Verordnung", womit die Ausfiihrung des klugen Bonner Rcchtsgclehrten bedenklich ins Schwanken gerät. Allein er weiß sich zu helfen. Er unterrichtet uns also: „Die Gültigkeit eines Mrlrtär- befchls wird weder durch die irreführende Bezeichnung „Verordnung" noch durch die mangelhafte Publikation berührt, den Offizieren, die sie betrifft, wird die „Verordnung" jedenfalls zur Kenntnis gebracht. Einem Gesetze ferner widerspricht die „Verordnung" vom 2. Mal 1874 über die Ehrengerichte nicht. An ihrer Rechtskraft als Militärbesehl besteht somit ein irgendwie begründeter juristischer Zweifel nicht, wie denn auch \n der ganzen staatS- und militärrechtlichen Literatur ein solcher Zweitel nicht erhoben worden ist." Geschickter kann man eine Ausgabe nicht lösen. Zuerst wird eine Behauptung aufgestellt, und dann werden auS dieser Behauptung selber die Beweise für ihre Richtigkeit ent- noinmen. Man kann an dieser Fähigkeit ein gewissermaßen ästhetisches Vergnügen haben, aber weiter reicht die Freude nicht. Es kommt uns hier nicht auf den Fall Gaedke selber an, über den nach der persönlichen Seite hin das Urteil jedem freisteht, aber woran uns allen gelegen sein muß, das ist, daß nicht ein Spiel mit Worten und Begriffen getrieben wird, die freilich klar genug sind, um keine Verdunkelung befürchten zu lassen die aber gleichwohl vor der Lust an dialektischen Kunst-
stücken bewahrt bleiben sollten. Kein Mensch hat bis dahin geglaubt oder gar zu behaupten unternommen^ daß die Verordnung, betreffend die Errichtung mrlr- tärtscher Ehrengerichte, ein Milrtärbefchl in dem Sinne sein könnte, den man vernünftigerweise unter dem Worte „Befehl" versteht. Professor Zorn ^ aber hat dre Entdeckung gemacht, daß sich Verordnung und Befehl anmutig und nach Bedarf verwechseln lassen. Auf, diesem Wege sind gewiß noch viele merkwürdige. Funde zu machen, und cs trifft sich unerfreulich genug, daß beinahe derselbe Tag uns mit zwei erstaunlichen Entdeckungen juristisch disziplinierter Köpfe beschenkt, mit der Auslegung des Majestätsbeleidigungsparagraphcn durch das Reichsgericht und mit der Durcheinander- rüttelung von militärischem Befehl und militärischer Verordnung durch Herrn Zorn. Da . die Staatsanwalt- schast gegen das Straskammerurteil in Sachen Gaedke Berufung eingelegt hat, wird man ja bald erfahren, wie das Kammergericht über die Rcchtsdeduktion de§ Professors Zorn denkt.
UreNßischer Zemdrag.
Herrenhaus.
Berlin, 16. Junl.
Die beiden Wahlgesetze werden endgültig am genommen.
Der Staatsvertrag zwischen Preußen, Bayern, ^ Baden und Hessen wegen der Kanalisierung des Maines von Osfenbach bis Aschasfcnbnrg vom 21. April 1906 wird genehmigt.
Der von dem Abgeordnctenhause angenommene Gesetzentwurf, betreffend die Bereitstellung von Geld- mitccln für Maßnahmen zur Regelung der Hvchwasser-, Deich- und Borflutverhältniffe an der oberen und mittleren Oder, wird debattclos unverändert genehmigt.
Hierauf wird die Generaldebatte über das Vvlks- schulgefetz fortgesetzt.
Oberbürgermeister Stuckmann erklärt, das Gesetz müsse namentlich im Interesse der Landbevölkerung zustande gebracht werden. Die ursprüngliche Vorlage sei durch die Verhandlungen der Abgeordneten und das Entgegenkommen des Ministers annehmbarer geworden. Praktischer wäre es gewesen, zu den Trägern der Schullasten die Kreise zu machen, denen man auch die Lchrer- anstcllnng übertragen könne. Auch die Schulaussicht könne durch die Kreise ausgcübt werden. Es sei durchaus zu billigen, daß die Regierung für die weitüber- wiegende Zahl der Landesteile die Konfessionsschule als das Normale gewühlt habe. Die Bestimmungen über die Gcsamtschulvcrbändc schienen ihm nicht klar, doch
IemAetsn.
(RaLLruck »erdeten.)
Km Meeresstranö.
Hygienische Ratschläge von Dr. med. Leo Horst.
„Labt sich die liebe Sonne nicht, bcr Mond sich nicht im M«ei? Kehrt wellenatmend ihr Gesicht nicht doppelt schöner her?"
(Goethe.)
So lockt und zieht das lachende, singende, schäumende, rauschende, herrliche Weib den „ruhevoll" angelnden Fischer „kühl bis ans Herz hinan."
So lockt und zieht.die lachende, singende, schaumende See das große, ewige Meer in den Tagen des Sommers wieder Tausende und Tausende „in ewigen Tan", dre den langen Winter nüchtern und still in ihrem Berufe bis zur'Übermüdung gearbeitet haben.
Und sie haben das bessere Test erwählt.
Wunderbar belebend wirkt die reine, stärkende Seeluft' die milde, heilsame, vom Sonnenäther durchstrahlte Jnselluft, vom Meer umwogt. Sie weitet die Lungen, verstärkt die Energie der Herzaktion, clektrr- siert die Muskeln und Nerven, verhindert also dre Verknöcherung der Organe, das böse Attribut des höheren Alters, und rückt das Lebensziel weiter hinaus.
Nirgends werden die Leute älter als aus den mecr- umspülten Inseln Griechenlands. In der milden, herrlichen Jnselluft leben körperlich gesunde und gerstrg frische Zentenarier.
Das Seeklima weist gegemiber dem Kontrrrgent einen mehr ausgeglichenen limitierten Charakter aus, gegeben durch die mächtige Sammlung der Wasser und durch die niedrige Lage der. Küste.. Das Meer speichert bei Tage die Sonncnwärme auf, verhindert jedoch durch seine beständige Verdunstung eine Überhitzung der Luft. Nachts liefert die See aus ihrem Wärmereservoir Wärme an die Umgebung; doch setzt die durch Verdichtung dos Wasserdampfes austretende Bewölkung einer allzu liberalen Wärmeabgabe, bezw. einer exzessiven Abkühlung des Wassers eine gewisse Grenze. Aus
diesem Wechselspiel der Kräfte resultiert eine große Gleichmäßigkeit der Temperatur.
Die klimatischen Reize, die an der See auf unser Befinden heilsam einwirken, setzen sich zusammen aus der intensiven Lichtfülle, der reinen, feuchten Seeluft und der salzgeschwängerten Meeresbrise. Das Seeklima verfügt also über beruhigende und erregende Heilsaktoren.
Unter den beruhigend wirkenden Hcilpotenzcn gebührt der erleichterten Sauerstoffaufnahme die erste Stelle. Die große Dichtigkeit der Seeluft, ihr hoher Feuchtigkeitsgehalt und ihr Salzreichtum verlangsamen und vertiefen die Atmung. Die Zahl der Atemzüge sinkt in der Minute um 6—10. Der vermehrte Sauer- stossverbrauch steigert die Stofswechselprozesse. Der günstige Einfluß der See auf den Stoffumsatz und die Ernährung macht sich geltend. Die meisten Strandgäste nehmen in kurzer Zeit an Gewicht erheblich zu.
Ein guter Anteil der hohen gesundheitlichen Einwirkung ist auch der großen elektrischen Leitfähigkeit der Seeluft zuzuschreiben, welche die Spannungsdiffe- renzen zwischen Körperoberfläche und Umgebung leicht ausgleicht, ferner der Gleichmäßigkeit der Temperatur, der geringeren Anstrocknung der Haut und der in ihr liegenden Nervenapparate, wie nicht minder der Ruhe der ozeanischen Natur und der Gleichmäßigkeit der Gesichts- und Gehöreindrücke.
Die letzteren Faktoren gelangen nur zur Wirkung, wenn sie nicht durch erhöhte, erregende Reize ausgeglichen oder gar übertönt werden, z. B. durch die vom Wasser und weißen Dünensande reflektierte Lichtmenge, durch Sturm und Brandung.
Zn den erregend wirkenden Faktoren gehört insonderheit die große Lustbewegung.
An: Morgen ist die Strandluft wärmer als da? Wasser, das über Nacht viel Wärme abgegeben bat. Es geht nun eine starke, erfristhende Brise vom Meer ins Land. Analog erklären sich die Landwinde, die am Abend nach der sonncndurchwärmten Sec hin wehen.
Die beträchtlichen Lnstschwankungen am Strande und die Brom-, Jod- und Salzteilchen der Meeresbrise liefern ein stark hautreizendes Moment. In großer
Anzahl treten Blutzellen in die feinen Gefäße der Haut, die vor kurzem in andern, in innern Gesäßprovinzeu weilten. Dadurch wird eine starke Durchblutung der Haut hervorgerufen, welche die innern Organe, namentlich das Herz, entlastet. Daraus erklärt sich die Verlangsamung und Verstärkung des Herzschlages und des Pulses.
Gerade die Verstärkung der klimatischen Reize ist auf unser Wohlbehagen von nachhaltigem Einfluß. Die erregenden Faktoren ziehen eine Reaktion, kleine Kämpfe des Organismus nach sich, in denen letzterer ferne Leistungs- und Akkommodationsfähigkeit bewähren soll. Darin liegt ja das heilsame Agens, der bleibende gesundheitliche Gewinn der Klimakuren.
Einen weit mächtigeren, stark erregenden Heilfaktor stellen die Seebäder dar. Drei^Dinge konimen da in Anschlag: Der Wärmegrad der <L>ec, ihr Salzgehalt und der Wellenschlag. Alle drei greifen in einander und vereinigen sich mit der erfrischenden Seeluft zu mächtig belebenden, die Blutbewegung befördernden, die Nerven« encrgie steigernden, den Stoffwechsel anregenden Wirkungen.
Doch ist hier eine Einschränkung geboten. Die klimatischen Überreize setzen eine gute Reaktionsfähigkeit eine gewisse nervöse Widerstandskraft voraus. Darum werden sie auch nur von kräftigen Naturen wohltuend empfunden. Nervenschwache Personen dagegen vertragen diese stark erregenden Faktoren schlecht. Unter dem gewaltigen Einflüsse der physikalischen Reize treten bei ihnen Appetitlosigkeit, Schlaflosigkeit, Herzbeklemmungen und andere nervöse Beschwerden hervor.
Im gegebenen Falle kommt alles auf die richtige Dosierung der klimatischen Reize und aus die Anpassung an die vorhandene nervöse Widerstandskraft an. Hier ist es Aufgabe des Therapeuten, die Stärke der Reize zu modifizieren und abznstüsen. Denn auch die erregenden Faktoren können, in richtiger Intensität angewandt, einen heilsamen Einfluß ans schwächliche, leicht reizbare Patienten äußern.
In der Wahl des Aufenthaltsortes, in der Bestimmung der zur Kur geeigneten Jahreszeit, einer von der See entfernt gelegenen Wohnung mit sonniger,
