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*#. Jahrgang.

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|td. 208. Verlags-Fernsprecher No. 2S58.

Morgen - Ausgabe.

1. Wlertt. _

Dir Kleurrsrerheit der Fandrsfürsten.

Man klagt so viel, daß die Treue und Liebe zum Throne unter den Massen im Erkalten begriffen sei, daß den Aposteln des Umsturzes allzu williges Gehör ge­schenkt werde. Man sucht für diese Erscheinung nach allerlei Gründen, nian schiebt wohl dem persönlichen Einfluß der sozialistischen Führer die Schuld dafür zu. obwohl man gut täte, die Ursache auch anderwärts zn -suchen. Vielleicht würde man dann finden, daß den un­bedingten Anhängern der regierenden Fürsten nicht immer das unbeirrte Gerechtigkeitsgefühl und der rich­tige Takt beiwohnt, die notwendig sind, um die An­hänglichkeit des Volkes an die herrschenden Dynastien zu stärken und zu festigen, daß ihrerseits nicht alles ge­schieht, um ihren politischen Gegnern das Feld abzu- grabcn.

Wir haben davon erst in der letzten Zeit ein Beispiel erlebt. Die Steuerkommission des Reichstages hatte in der ersten Lesung des Erbschaftssteuergesetzentwurfes denjenigen Paragraphen gestrichen, welcher in der Re­gierungsvorlage bestimmte, daß die den Landesfürsten und ihrer Familie zufallenden Erbschaften steuerfrei sein sollten. Das war recht imd billig und entsprach dem Rechtsempfinden des Volkes. Die Erbschaftssteuer ist eine Steuer des Besitzes, nicht des Erwerbes, eine Steuer auf ein Vermögen, das an den Erben mühe­los übergeht. Die Erbschaften der Fürsten machen davon keine Ausnahme. Wenn die Bedürfnisse des Reiches, wenn das allgemeine Wohl die Aufbringung neuer Geld- Mittel für öffentliche Aufgaben erfordert, wenn dazu eine Besteuerung der Erbschaften beim Erbübergang für not­wendig erachtet wird, weshalb sollen da die Fürsten­familien von der allgemeinen Last der Besitzenden befreit sein? Sie gehören ja mit z»i denjenigen, welche den reichsten Besitz ihr eigen nennen, welche mit allen äußeren Gütern und Genüssen des Lebens an» reichlichsten bedacht sind, für welche — und das ist die Hauptsache — die Rechtsordnung des Staates am nachdrücklichsten schützend cintritt. Wenn sie die Vorteile des Staates genießen, weshalb sollen sie an den Lasten nicht teilnehmen?

Es ist, so schreibt die „Deutsche Warte", nicht einmal klug gehandelt, daß man derartige, aus den mittelalter­lichen, absoluten Staaten herübergenommene Privilegien und Reqalrechte in dem Rechtsstaats der Neuzeit durch­aus aufrecht erhält. Kluge und weitblickende Fürsten und deren Parteigänger müßten aus eigenem Antriebe von ihrem Vermögen und dessen Zuwachs den gerechten Anteil zur öffentlichen Steuerpslicht anbieten. Wenn man jetzt in Verkennung der Lage den entgegengesetzten

Feuilleton.

(Waftftrutf »ertöten.)

Kaiserin Eugenie.

Z u ihrem 8 0. Geburtstage (5. Mai 100 6).

Von A. v. Weiden.

Wohl selten hat ein Mensch niit einem bunten Wechsel des Geschicks eine so wechselnde Beurteilung er­fahren, wohl selten jemand abwechselnd so die Sym­pathien und Antipathien der Menschheit erregt, wie Eugenie, die Exkaiserin der Franzosen. Wenn jemals die Wirklichkeit einen Lebcnsroman schuf, der völlig un­glaublich klingt, sv war es der Roman Eugenics, und es ist daher kein Wunder, daß sich oft diejenigen, welche ihn zu schildern versuchten, Mühe gaben, durch ihre Fabu- lierungskunst ihn glaubhafter erscheinen zu lassen.

Aus dem Elend einer Abenteurerlaufbahn stieg sie auf den Gipfel des Glücks und der Macht, zu einer Höhe empor, die so groß war, daß ivohl das Schicksal nur ver­mochte, sie ins Unglück zn stürzen, aber nicht mehr sie jenem Elend zu überantworten, dem sie entronnen war.

Wohl stammte Eugenie von Montijo aus einer Familie, die einstmals über große Besitztümer verfügte. Am 5. Mai 1826 ward sic zu Granada als Tochter des Grafen Manuel Fernande; von Montijo, Herzogs von Pcneranda, und der Maria Maniela Kirkpatrik von Eloseburn geboren. Die Familie des Vaters gehörte dem ältesten spanischen Adel an, die der Mutter, die zwar in Andalusien geboren war, stammt- ans Schottland. Wie viel die politischen Verhältnisse am Niedergänge der Familie Schuld hatten, wie viel der Leichtsinn der ein­zelnen Mitglieder, ist schwer auseinander zn halten. Wohl versuchten, als Eugenie späterhin auf den» Kaiscr- thron saß, französische Geschichtsschreiber nnd Journa­listen liebedienerisch die Fügend ihrer kaiserlichen Herrin im hellsten Lichte zu schildern. Indessen vertrug diese

Samstag, den 5. Mai.

Weg einschlägt, um die Steuerfreiheit der landesfürst­lichen Familien auch auf dem Sondergcbiete der Reichs- Erbschaftssteuer von neuem wie einen Felsen aus Bronze hinzustellen, dann erweckt eine solche Bevorzugung der Leistungsfähigsten Bitterkeit, Haß und Neid. Die Zölle verteuern dein Arbeiter und seiner Familie, die von ihrer Hände Arbeit leben, die notwendigsten Nahrungs­mittel. Der schwer ringende Gewerbetreibende soll mit hart belastenden Verkehrssteuern neu bepackt werden. Man geht dem Kapitalbesitz mit einer Erbschaftssteuer zu Leibe. Muß es da nicht bei den Angehörigen der ver­schiedenen Stände und namentlich bei dem Arbeiter­stande, aus dem sich die Sozialdemokratie am stärksten rekrutiert, bittere Gefühle erwecken, wenn sie sich selbst schweren Opfern für das Allgemeinwohl unterziehen, ihre Lebenshaltung nur deswillen einschränken müssen, während oben die Reichsten nnd Vornehmsten, die Be- günsftgsten sich bei einer Mehrung ihres Besitzes durch Erbfall jeder Steuerverpflichtung entziehen? Mit Reden läßt sich die Sozialdemokratie nicht wirksam be­kämpfen. Dazu gehören Taten und nicht nur Aufwen- dungen aus fremden Taschen, sondern auch aus den eigenen. Das sollte man sich dort stets gegenwärtig halten, wo man den Besitzenden praktisches Christentum, soziale Fürsorge, treue Nächstenliebe predigt.

Was kann man denn als Grund für diese Steuer­befreiung der landesfiirstlichen Familien geltend machen? Doch nur das bestehende Recht, das alte Herkomnien. Allein dieses Herkommen gilt eben nur für Einzelstaaten — und hier mag es ja erhalten bleiben, wenigstens han­delt cs sich ja gegenwärtig gar nicht darum, dieses einzel­staatliche Privilegium zu beseitigen. Für das neue Deutsche Reich gilt ein solches Herkommen nicht, und die gesetzgebenden Faktoren des Reichs stehen also der Frage völlig frei gegenüber. Aber auch abgesehen hiervor kann man sagen: jedes neue Steuergesetz bricht bestehendes Recht und zerstört das alte Herkommen. Der Arbeiter hatte nach dem früheren Recht zollfreies Korn und unbe- steuertes Fleisch aus den» Auslande zu seiner Nahrung genau so zu beziehen, wie nach demselben Recht die Erb­schaft der Monarchen und ihrer Familienglieder steuer­frei war. Die staatliche Notwendigkeit hat dazu geführt, das Recht des Arbeiters zu ändern. Dieser Notwendig­keit muß sich auch das Recht der Fürsten fügen. Das Alter heiligt kein Gesetz, sondern nur seine innere Be­rechtigung.

Allen diesen Erwägungen rechtlicher und politischer Natur hat sich die Majorität der reichstäglichen Steuer­tommission in der ersten Lesung nicht verschlossen, aber mit bewundernswürdiger Leichtigkeit hat sie in der zwei­ten Lesung den ersten Beschluß wieder aufgehoben und die ursprüngliche Bestimmung der Regierungsvorlage mit 17 gegen 11 Stimmen wieder hergestellt. Es mag sein, daß ein starker Druck von einflußreichen Stellen

vorkaiserliche Periode des Lebens Eugenies kaun» etne hohe leuchtende Bestrahlung.

Die Erziehung durch die leichtsinnige, leidenschaftliche Mutter war keineswegs eine sonderlich gute, das Leben,, das die abenteuerliche Frau mit ihrer Tochter führte, war nichts weniger als vorbildlich. Die Schönheit der Toch­ter, ihre bezaubernde Anmut benutzte die Mutter, in Eugenie Gefallsucht nnd Leichtfertigkeit zu nähren. Unter dem Namen einer Gräfin von Toba, den sie auch mit Recht führte, machten Mutter und Tochter häufig Reisen nach England nnd Frankreich.

In den Gehcimregistern der Pariser Polizei war daS Leben, das die beiden Damen in Paris führten, in nüchternen Daten ausgezeichnet. Nach dem Sturze des Kaiserreichs wurden diese Aufzeichnungen publiziert. Sic lauten: „Nue St. Antoine Nr. 10, dritte Etage. Seit 1. April 1848 bewohnt Frau Montijo, genannt Gräfin Töba, mit ihrer Tochter Eugenie. Frau von Montijo, Witwe eines spanischen Refugiss, Herrn von Montijo, Grafen von Teba. Der Grafcntitcl nicht anerkanttr. Frau von Montijo, von ihrem Manne getrennt, kan» mit ihrer Tochter nach Frankreich, ging dan»» nach England

— wieder nach Frankreich — »nieder nach Spanien, dann nach Paris. Chaussee d'Antin Nr. 8. Hielt kleine Zirkel von galanten Frauen und älteren Roues: die Polizc» wurde benachrichtigt. — Wieder nach England wegen Schulden. — Ihre Tochter in der Pension zurückgelasscn.

— Nach Paris zurttckgekehrt: wurden sechs Wochen ob­serviert. Drei Jahre ohne Anzeige. — Selbstmordver­such des Kasiiercrs Henry in ihrer Wohnung. Verdacht verbotenen Spiels. Ihre Tochter Eugenie Veranlassung zu Streitigkeiten zwischen Oberst Snrvilliers und Eapi- taine Fla ns out: Polizeikommifsar NocS berichtet: Frau von Montijo hat kein nachweisliches Einkommen: ver­kehrt mit älteren, verrufenen Kavalieren mit gutem Ver­mögen und lockeren Sitten: 1800 Frank Miete: Tochter Eugenie hochblonde Schönheit mit feiner Turnüre; har viele Anbeter."

Redaktions-Fernsprecher No. 52. 1006.

auf die Kommissionsmitglieder ausgeübt worden ist, um dieses Resultat herbeizuführen. Aber ein Abgeordneter, ein zielbewußter Vertreter des Volkes, ist doch nicht dazu da, daß er solchen Einflüssen sich willenlos fügt und heute für Recht erkennt, was er gestern als Unrecht verworfen hat. Mollusken und Windfahnen gehören nicht in das Parlament. Hauptsächlich sind cs die Mitglieder des Zentrums gewesen, welche von der ersten bis zur zwei­ten Kommissionslesung ihre Stellung in der Frage der Steuerfreiheit der Fürstenfamilicn geändert haben. Die Gründe für diesen Umsall sind sie uns schuldig geblieben. Sie haben nur abgestimmt. Man wird sie hoffentlich im Plenum dafür zur Rede stellen. Vielleicht haben sie irgendwoher einen diplomatischen Wink erhalten, daß man die einflußreichen Stellen in Deutschland nicht all­zusehr verstimmen dürfe. In des Zentrums Brust streiten dabei wie immer zwei Seelen- Die eine, die volksfreundliche, welche die Massen unter der Vorrnuud» schaft des Klerus und im Schatten der Kirche halten will, welche die Gefühle des Volkes versteht und mit ihnen rechnet, diese war für die Besteuerung der Fürstenerb­schaften. Die andere, welche den Altar nur in der eng­sten Verbindung mit dem Throne zu denken vermag, wollte an altererbten Privilegien nicht nur nichts ändern, sondern ihnen selbst im neuen Reiche Geltung und Anerkennung verschaffen. Und so ist man zu einem Kompromiß gekommen. Man hat in der zweiten Lesung die Regierungsvorlage wiederhergestellt mit der durch­aus unwesentlichen Einschränkung, daß nur die Erb­schaften der Fürsten innerhalb ihrer Familien steuerfrei sein sollen. Wenn über irgend ein Fremder den Mit­gliedern einer landesfürstlichen Familie eine reiche Erb­schaft hinterläßt, dann soll diese nicht steuerfrei bleiben. Die steuerfreien Erbschaften bleiben danach in den Fürstenfamilien natürlich bei weitem die Regel, die steuerpflichtigen die Ausnahme. Daß z. B. ein deutscher Fürst John Rockefeller beerben wird, ist nicht sehr wahr­scheinlich. An Stelle solcher Erbschaften pflegen dann meist Schenkungen bei Lebzeiten zn treten. Mit dieser unerheblichen Einschränkung hat das Zentruin ebenso­wenig die steuerliche Gerechtigkeit, die soziale Fürsorge, das mannhafte Festhalten an dem einmal für Recht Er­kannten bewiesen, wie dadurch, daß es die Steuerfreiheit der fürstlich-hohenzollernschcn Familie gleich derjenigen der ehemaligen Reichsunmittelbaren dein Moloch der plebejischen Steuergleichheit im Reiche geopfert hat. Für das Allgemeinwohl des Reiches sollte jeder nach seinen Kräften den gesetzmäßigen Steuerbeitrag liefern. Hier neue Privilegien zu schaffen, dazu lag ein Anlaß nicht vor. Hätte der Bundesrat mit Rücksicht auf die Heran­ziehung der in den Einzelstaaten regierenden Faniilien die ganze Erbschaftssteuer abgelehnt, nun gut, so hätte ihm die Vertretung des deutschen Volkes ruhig die Ver­antwortung dafür überlassen sollen.

Als Retter aus der Not dieser Abenteurer-Misere erschien der schönen Eugenie der gekrönte Abenteurer aus dem Throne Frankreichs. Er war nicht mehr jung für die Ehe und hatte an den Türen verschiedener franzö­sischer Höfe vergeblich angeklopft: kein Mitglied einer legitimen Fürstenfamilie Europas wollte sein Schicksal an das des illegitimen Kaisers knüpfen. Selbst die Tochter der entthronter» Fürstenhäuser, die durch seinen Onkel »n das Nichts privatisierender Fürstenfamilieu gestoßen wurden, verschmähten seine Hand, so die Prinzessin von Wasa, die ganz bescheidentlich in Mähren lebte und bald, nachdem sie die Bewerbung des Jranzosenkaiscrs ausge­schlagen, Kronprinzessin von Sachsen wurde, die jetzige sächsische Königin-Witwe Carola. So hatte Napoleon >'.» der Tat keine große Wahl und wenig Zeit noch zu ver­lieren. Auch für die schöne Eugenie war's wohl di: höchste Zeit. Sie stand in dem für eine Spanierin gan-s besonders gefährlichen Alter von sechsundzwanzig Jahren, als es den beiden Damen von Montijo gelang in die Pariser Hoskreise zn kommen.

Über die Vorgeschichte der Heirat Napoleons erzählt Herr von Maupas, der als Polizeiprüfekt einer der ge­wichtigsten Mitrollführer des Staatsstreichs gewesen war und dann als Minister, Botschafter und Präfeki unter Napoleon III. eine große Rolle spielte, in seinen Denkwürdigkeiten allerlei Einzelheiten.

„Zur Zeit der Jagden", so berichtet er, „war de» Hof nach Fontaincblau und Compidgnc übergcsiedelr. Ein Fest folgte dem andern in diesen prachtvollen Palästen. Die Prinzessin Mathilde stand diesen Festen vor. Die jede Woche sich ablösenden Eingeladenen ve- standen aus Diplomaten, Marschällen, Ministern, den Grohwürdcnträgern des Staates »nid der Krone, Senn? toren und Abgeordneten, Generälen und hohen Be­amten, bedeutenden Gelehrten, Schriftstellern und Künst­lern, Finanzinännern und anderer» Vertretern der vor­nehmen Welt von Paris. Die hervorragenden auslän­dischen Familien waren nicht vergessen, und aus dieser