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Verlag: Langgafse 27

**• Jahr»»««.

in zwei Ausgabe». — BezugS-Prei»: durch den Verlag L« Pfg. monatlich, durch die Post S Mk. 50 Pfg. vierteljährlich für beide Ausgaben zusammen.

22,OOO Abonnenten.

««»eiserr-PreiSr

Die einspaltige Pctitzeile für lokale Anzeige» 15 Pfg., für auswärtige Anzeigen 25 Pfg. — Reklame« die Petitzeile für Wiesbaden 50 Pfg., für auswärts 1 M.

(litte di« Übend. Ausgabe bis 13 Uhr mittag», für di« Marge««Ausgabe bi» 3 Uhr nachmittag». — Für die Aufnahme später eingereichter Anzeigen zur nächst» ' " erscheinenden Ausgabe, wie für die Anzeigen-Aufnahme an bestimmt vorgeschriebcnen Tagen wird keine Gewähr übernommen, jedoch nach Möglichkeit Sorge getragen.

N<». 132. 8-rlag«°Ferusprecher r«i>.

Morgen - Ausgabe.

_ 1. HStctLL.

3uitt (yuartalswechsel.

Das „28iesbadener Tagblatt", im 64. Jahr­gang stehend und somit eines der ältesten Blätter Nassaus, beginnt am 1. April ein neues Quartal.

Trotz seines ungemein billigenPreises von nur

59 Pfennigen monatlich

bei wöchentlich zwölfmaligem Erscheine«

bringt es einen so reichen Lesestoff, wie wohl kein zweites Blatt mit gleichem Abounementspreis, und zwar täg­lich 12 bis 14 Seiten sorgsältig ausgewählte Aus­sätze und Nachrichten aus allen Gebieten des Lebens, der Kunst und des Wissens.

Sein umfangreicher politischer Teil ist von hervorragenden Korrespondenten in allen Hauptstädten bedient, und nicht zmn wenigsten die täglichen Infor­mationen seines Berliner politischen Mitarbeiters zeichnen sich durch Pünktlichkeit und Genauigkeit aus. Dabei verfolgt die Redaktion das Prinzip, in wichtigen Fragen nicht nur die besten Tagesjournalisten, sondern erste Fachautoritäten zu Wort kommen zu lassen. So entstammen beispielsweise viele der militärischen Artikel, die immer besondere Beachtung fanden, der Feder eines hohen pensionierten Offiziers.

Das „Wiesbadener Tagblatt" verfolgt keine einseitige Parteipolittk, es dient 'dem Volke unter der Fahne des bewährten nassauischen Liberalismus und nimmt ent­schieden Stellung zu allen bewegenden politischen Fragen in echt nationalem Sinne. Es ist hinreichend dafür bekannt, daß es sich dabei von keinerlei geschäftlichen Rück­sichten leiten läßt, sondern unabhängig un­frei seine Meinung zur Geltung bringt. Diesen Standpunkt vertritt es auch in allen kulturellen Fragen, ob sie nun das religiöse, das soziale, das ethische oder künstlerische Gebiet betreffen.

Wie der politische Teil, so ist auch das Feuilleton äußerst reichhaltig und bietet neben dem kritischen und Nachrichtenteil einen besonders umfangreichen unter­haltenden Lesestoff an Romanen und Feuilletons. Eigene Beilagen (nicht die übliche Masscnware von Sonntags­beilagen, die bei gleichem Inhalt in jeder Stadt einen anderen Titelkopf zeigen), sondern in unserer Druckerei eigens nur für das „Wiesbadener Tag- blatt" hergestellte Blätter sind: Die „Unter­haltenden Blätter", die „Kiuderzeitnng", „Altnassan", Blätter für nassauische Geschichte, „Landwirtschaftliche Nnndschan", Wandkalender. Zweimal jährlich wird unentgeltlich ein starkes Fahrplanheftche« geliefert.

Der lokale und provinzielle Teil"wird besonders gepflegt, und die kommunale Politik kommt ebenso zu ihrem Rechte, wie die allgemeine. Der vermischte Teil und die Kleine Chronik" berichten in umfänglicher Weise über alle bemerkenswerte Geschehnisse, zwei Depeschenbureaus und Privattele­gramme sorgen für schnellste Mitteilung der neuesten Nachrichten, ein ausführliches Kursblatt und ein eigener Handclsteil kommen den merkantilen In­teressen entgegen. Eine M e r k ta f e l, die über alle wichtigen Fragen Belehrung erteilt, eine Schach- und Rätselecke, ein übersichtlicher Tageskalender erhöhen den Reichtum des redaktionellen Teiles.

Den einzig richtigen M a ß st a b für die Verbreitung einer Zeitung gibt nicht die willkür­liche Auflagenzahl eines Blattes, son­dern einzig die Angabe der tatsächlichen Abonnentenzahl.

Das „Wiesbadener Tagblatt" mit

mehr als 22000 Abonnenten,

deren Zahl im Laufe der letzten anderthalb Jahrzehnte um 12000 gewachsen ist und sich ständig vermehrt, ist die

weitaus verbreitetste Zeitnng von allen Tagesblätter« Nassaus.

Sowohl in bezug auf den Abonnente ri­sst and, wie auf den Umfang seines An­zeigenteils kommt ihm kein Blatt Nassaus auch nur entfernt nahe, weshalb es das wirk­samste Jnserttonsvrgan unserer Gegend ist.

Wir laden das Publikum Nassaus und Hessens, welches noch nicht auf das „Wiesbadener Tagblatt" abonniert sein sollte, ein, sich durch ein vierteljährliches Probeabonnement von den Vorzügen des Blattes selbst »» überzeugen. Verlag und Redaktion.

Dienstag, den 20. Mar;.

Nachdem der wichtige Gesetzentwurf, betreffend die Änderung des deutschen Gesetzes über den Unterstützungs­wohnsitz, am 26. und 29. Januar d. I. vom Reichstag beraten und an eine Kommission von 21 Mitgliedern verwiesen worden war, hatte sich der Vorstand des Deut­schen Vereins für Armenpflege und Wohltätigkeit mit Recht beeilt, seine 26. Jahresversammlung nicht, wie sonst üblich, im Herbst, sondern schon jetzt während der Tagung des Reichstags in der Reichshanptstadt selbst abzuhalten, um zu den von der Reichsregjerung geplan­ten Änderungen der bestehenden deutschen Armengesetz­gebung rechtzeitig Stellung zu nehmen.

Die am 3. März im Festsaal des Berliner Rathauses abgehaltene Versammlung, an der sich etwa 450 Armen­freunde und Kenner des deutschen Armenwesens, darunter Vertreter säst aller größeren Provinzial-Ver- bände und aller größeren Städte und Wohltatigkeits- vereine Deutschlands, beteiligt, hat den erfreulichen Be­weis geliefert, daß sich im deutschen Volke allerwärts noch viele Kräfte selbstbewußt und freudig für die öffentlichen Angelegenheften regen und entschlossen sind, neben der Reichsregierung und dem Reichstage belehrend auf die öffentliche Meinung und auf die Entwickelung der deutschen Gesetzgebung und Verwaltung mit einzu- wftken.

Der moderne Parlamentarismus ist noch weit davon entfernt, die höchste Stufe der staatlichen und menschlichen Entwickelung darzustellen. Er mutz durch ein kräftiges Vereinsleben und durch selbständige Gemeindeverwaltun­gen unterstützt und von wissenschaftlich gebildeten, in der Praxis des täglichen Lebens geübten und erfahrenen Männern und Frauen kontrolliert werden. Es gilt dies namentlich vom Armenwesen, an besten zweckmäßiger Regelung schon mehr als hunderttausend gemeinnützige Pfleger und Helferinnen sich mit Kopf und Herz beteili­gen.

Den Verhandlungen der 26. Jahresversammlung lagen eine Reihe scharfformulierter, aber maßvoller Leit­sätze zugrunde, welche von dem Hauptberichterstatter Stadtrat Dt. Münsterberg in ausführlicher Rede näher begründet wurden. Der Redner ging kurz auf die Ent­wickelung des deutschen Armenwesens ein, das unter dem Einfluß der modernen Wirtschaft aus dem alten deut­schen Heimatsrecht herausgewachsen ist und in der Schaffung des tlnierstützungswohnsitzes durch das Ge­setz vom 1. Juni 1870 einen neuen Ausdruck gefunden hat. Seine erste Änderung erfuhr das Gesetz durch die Novelle von 1894, durch welche die Altersgrenze zum Erwerb und Verlust des Unterstützungswohnsitzes vom 24. auf das 18. Lebensjahr herabgesetzt und die Ver­pflichtung des Arbeits- und Dienstortes verstärkt wurde. Obwohl es die Absicht der Novelle war, die ländlichen Armenlasten zu erleichtern, erhoben die ländlichen Be- zftke doch sehr bald bittere Klagen über die vermehrte Armenlast, welche ihnen durch Verlust der Arbeitskraft der Wwandernden und durch die Fortdauer der Ver­pflichtung zu ihrer Unterstützung auferlegt worden ist. Diesen Klagen will das neue Gesetz zur Abänderung der bestehenden Gesetzgebung dadurch Rechnung tragen, daß es 1. die Altersgrenze weiter vom 18. aus das 16. Lebens­jahr hercrbsetzt; 2. die Frist zum Erwerb von 2 auf 1 Jahr vermindert und 3. die Verpflichtung des Dienst- und Arbeitsortes namentlich im Verhältnis zu den Vor­ort- und Nachbargemeinden sehr erheblich verstärkt.

In den der Hauptversammlung vorgeschlagenen Leit­sätzen War zunächst bemerkt, daß der Deutsche Verein mit der Begründung des Entwurfs darin übereinstimme, daß er die durch die Binnenwanderungen für einzelne Ge­biete des Reichs geschaffene ungünstige wirtschaftliche Lage und insbesondere da3 Bedürfnis anerkenne, der Notlage der überbürdeten Armenverbände in nachhaltiger Weise abzuhelfen. Dagegen wurde der neuen Gesetzes­vorlage vorgeworfen, daß sie sich lediglich auf die Ziffern, betreffend die im nördlichen Deutschland sich vollziehende Binnenwanderung, stütze und gar nicht ins Auge fasse, • welche Wirkungen im einzelnen durch die Wanderungen hervorgerufen würden, wie die Armenlast gegenwärtig verteilt sei und wie ihre Verteilung sich voraussichtlich bei Annahme des Gesetzentwurfs gestalten würde. „Der Verein erachte — wie es in der zweiten Hauptresolution wörtlich heißt — die Beschaffung neueren Materials und seine Bearbeitung im Zusammenhangs mit dem älteren Material, das in den Schriften des Deutschen Vereins niedergelegt ist, für die unerläßliche Voraus­setzung einer Änderung der bestehenden Armengesetz­gebung. Der Verein muß daher zurzeit ebensowohl gegen die vollständige Revision wie gegen die Änderung einzelner Bestimmungen des geltenden Armenrechtes Widerspruch erheben."

Die weiteren Leitsätze beleuchten die Bedenken gegen die einzelnen Bestimmungen des Entwurfs, wie die Herabsetzung der Altersgrenze vom 18. auf das 16.

KedaktiovL-Krr« spreche» »r. 52. 1906.

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Lebensjahr und der Frist zum Erwerb des Unterstützungs- Wohnsitzes von 2 auf 1 Jahr und die erhebliche Ver­stärkung der Verpflichtung des Dienst- und Arbeitsortes im Verhältnis zu den Vororts- und Nachbargemeinden,

Falls trotz der entgegenstehenden Bedenken die Ände­rung einzelner Bestimmungen des Gesetzes über den Unterstützungswohnsitz beliebt werden sollte, so erhebt der Verein die Forderung, daß zugleich eine Reihe der von ihm in früheren Jahresversammlungen ausge­sprochenen und ausführlich begründeten Anträge berück- sichtigt werden. Dahin gehören die Bestimmungen einer Altersgrenze, von der an ein neuer Unterstützungswahn- sitz nicht mehr erworben werden kann, ferner das Tarif- Wesen, das die Gemeinden sehr ungleich belastet, sowie die Fürsorge für die Wanderarmen, deney.gegenüber die Gesetzgebung bisher ganz versagt,- ferner die reichsgesetz. lichc Regelung des Erftattungsanspruchs gegen unter­stützte Personen und der Frage, wie dem immer mehr um sich greifenden Übel der Verlastung der.Familie durch den Ernährer gesteuert werden könne, sodann der Bei­hülfen an ärmere, durch Armenlasten überbürdete Ge- meinden und der Schaffung van Gesamtarmenverbändcn zur gemeinschaftlichen Tragung der Armenlast, vielleicht auch besser noch von Zweckverbänden, für welche die sächsischen Bezirksarmenhäuser ein zweckmäßiges Vor- bild bieten.

Don hervorragender Bedeutung ist endlich die in den Leitsätzen ausgesprochene Forderung: „Der Verein

wiederholt seine bei verschiedenen Gelegenheiten ausge- sprochene Forderung der Ausdehnung des Gchetzes über den Unterstützungswohnsitz auf die außerhalb seines Geltungsbereiches stehenden Bundesstaateu Bayern und Elsaß-Lothringen."

Bezüglich dieser letzteren wichtigen prinzipielle» Forderung des Deutschen Vereins drückte Justizrat Ru- land aus Colmar seine fteudige Befriedigung aus über die in naher Aussicht stehende Ausdehnung des Reichs- gesetzes über den Unterstützungswohnsitz auf Elsaß- Lothringen, während Rechtsrat Fleischmann aus München sich dahin aussprach: „daß Bayern zwar gegen- wärtig an der zur Beratung stehenden Novelle kein Interesse habe, das Interesse an der zukünftigen Ge- staltung der reichsdenffchen Armmgesetzgebung aber sicher vorhanden sei und daß er ausürcsem Gesichtspunkte sich den vorgelegten Leitsätzen anfchlietze."

Die Jahresversammlung faßte folgenden Haupt- beschlich:

„Auf Grund der vom Zentralausschuß ihr voxgeleg- ten Leitsätze, denen sie in allen wesentlichen Punkten zu- stimmt, spricht dio Versammlung die Hoffnung aus, daß der Reichstag dem Entwurf zur Abänderung des Ge­setzes über den Unterstützungswohnsitz in der vorliegen­den Fassung die Zusftmmung versagen werde."

Deutsches Deich.

* Monarchewreife«. Bekanntlich war für den April ein Besuch des-Kaisers beim König von Spanien in Aus­sicht genommen worden. Von gut unterrichteter Sette wird der „Deutschen Warte" hierzu mstgetcilt, daß der­selbe jetzt wieder zweifelhaft geworden ist und eventuell verschoben werden wird. Man brachte diese geplante Reise Kaiser Wilhelms mit einer MKelmeerfahrt in Verbindung, da sich der Herrscher natürlich auf dem Wasserwege nach Spanien zum Gegenbesuch begeben würde. Über die Absicht einer Kreuzfahrt im Süden ist bisher an Stellen, die es wissen müßten, nichts bekannt geworden, und man kann — der gegenwärtigen poli­tischen Lage entsprechend — auch nicht annehmen, daß in diesem Jahre eine Mittelmeerreise, ähnlich wie im Jahre 1605, beabsichtigt ist. Die von einigen Blättern in Aus- sicht gestellte Begegnung des Kaisers mit dem König Eduard in Athen anläßlich der olympischen Spiele kann gar nicht stattfinden, da der britische Monarch jedenfalls zu dieser Zeit dort nicht erwartet wird. Es ist dagegen wahrscheinlich, daß der englische Thronfolger den Fest­lichkeiten beiwohnen wird. Bezüglich der Auslands­reisen Kaiser Wilhelms steht nur fest, daß der Herrscher in diesem Jahre eine Fahrt an der Küste Norwegens machen wird. Anläßlich der Kvpenhagener Trauerfeier­lichkeiten hat eine diesbezügliche Besprechung mit dem König Haakon stattgefundcn.

* Militärische Anffass»«g. Der Franks. Ztg." wird geschrieben: „Bei der Beratung über den dritten Nach­tragsetat für die Schutzgebiete verbreiteten sich die Av- georöncten Erzberger und Bebel über den Fall des Hauptmanns Kauneuberg, der zu einer Gefängnisstrafe von 3 Jahren und Ausstoßung aus dem Heere verurteilt wurde. Ich wunderte mich, daß keiner der beiden Reichs­tagsabgeordneten erwähnte, daß diesem Hauptmann nicht nur eine Gnaderrpensivn gewährt wurde, sondern daß ihm auch eine Begnadigung zuteil wurde. Die letzten acht Monate seiner Strafe wurden nämlich in Festungs­haft mngewandelt. Als ich Ende März 1003 eine Festungshaft wegen Preßvergeheus lMajestatsbeleidt»