&*. Jahrgang.
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Ko. 14.
VerlagS-Fernfprecher No. 2958 .
Mittwoch, den 10. Januar.
NcdaktionS-Ferniprecher No. 52 . 1 UO 0 .
Morgen - Ausgabe.
_ 1. Matt. _
Reichsgericht und Mechtsbewußtsrin.
Es ist begreiflich genug, daß man im Reichsgericht st- lebhafte Bedürfnis empfindet, die so häufigen Vor- zu entkräften, wonach die Rechtsprechung unseres höchsten Gerichtshofs in Strafsachen mit dem allgemeinen Rechtsbewußisein in Widerspruch stehen soll. >rP® Üble für das Reichsgericht ist nur, daß solcher Tadel erneswegs bloß aus sogenannten Laienkreisen kommt, wndern gerade von namhaften Juristen, von Männern, J'tteit die Mitglieder der Strafsenate des Reichsgerichts ^cht Vorhalten können, daß sie ohne Sachkenntnis und Ur aus unklaren Gefühlen heraus urteilen. So konnte ^an ungefähr Jahresfrist in der „Deutsch. Juristen- sleitnng" lesen: „Nicht zu leugnen ist, daß die Rechtsprechung des Reichsgerichts in Strafsachen sich nicht ssariz der gleichen Anerkennung erfreut, wie die Recht- lps^chung der Zivilsenate . . . Wo die Entscheidungen Jt. soziale Gebiet berühren, wird ihnen eine gewisse Auckständigkeit zum Vorwurf gemacht." In derselben Nummer deS führenden Fachblattes sodann hatte der "rberlandesgerichtspräsident a. D. D'r. Hamm, gewiß tne aufmerksam anzuhörende Autorität, seine Bedenken manche Entscheidungen des Reichsgerichts in Eassachen mit einer Bestimmtheit geäußert, die den .^treffenden Reichsgerichtsräten noch heute einen beachtlichen Nervendruck zu bereiten scheint. Denn ein Aufsatz des Senats Präsidenten am Reichsgericht, Frhrn. n ;8iUoit>, in der letzten Nummer der „Deutsch. Jüristen- ontnng" beschäftigt sich besonders temperamentvoll ge- mit den Ausführungen des Präsidenten Di. Hamm. ~ le Frage, ob das Reichsgericht jederzeit das Richtige Mxyffg„ hat, wird selbstverständlich durch das Hin und j^uider der Vorhaltungen und der Rechtfertigungen nicht Ntschieden werden können, sondern Meinung wird gegen gsslnung bestehen bleiben, so daß es auch nichts nützen urde, dem Präsidenten v. Bülow nochmals zu sagen, as Vertrauen in die Rechtsprechung des Reichsgerichts J? Strafsachen sei nun einmal einigermaßen erschüttert, ^söhnender jedenfalls wird es wirken, wenn man einer Nwnders interessanten Darlegung des Verfassers Moßere Publizität gibt. Wir möchten dies in bezug auf j1 n . e Ausführungen, betreffend den „Diebstahl" an Elck- . ^ltüt, tun, womit zugleich indirekt allerdings anerkannt erden möge, daß sich die Rechtfertigung der Spruch- ^axis des Reichsgerichts in diesem Punkte hören lassen LMan erinnert sich, daß das Reichsgericht wieder- L .. Elchen „Diebstahl" verneint und daraufhin Frei- hatte ergehen lassen. Präsident v. Bülow führt
nun in der „Deutschen Juristen-Zeitung" aus: Für die Rechtsprechung war nicht in Frage, ob eine widerrechtliche Anergnung an Elektrizität straflos bleiben solle, sondern ob sic unter ein bestehendes Strafgesetz falle und insbesondere als Diebstahl aufzusassen sei. Diese Frage ist von: Reichsgericht verneint worden. Beide Senate gingen von der zweifellos richtigen Auffassung ans, daß Diebstahl nach unserem Strafgesetzbuch nur an körperlichen Sachen begangen werden könne. Der vierte Senat nahm an, die streitige Frage, ob Elektrizität eine körperliche Sache sei oder nur eine Energie (ein Schwingungszustand, also eine Bewegung des Äthers), sei keine Rechtsfrage und könne nur von der Naturwissenschaft, nicht aber vom Reichsgericht entschieden werden, so daß die Annahme der Strafkammer, die Elektrizität sei eine körperliche Sache, jedenfalls einen Rechtsirrtum nicht ersehen lasse. Der l. Senat ging noch einen Schritt weiter und führte aus, die Elektrizität sei keine körperliche Sache, stellte sich also aus den Standpunkt, daß die Frage nicht dem tatsächlichen Gebiet angehöre, sondern vom Reichsgericht selbständig zu entscheiden sei.
Herr v. Bülow fragt , etwas ärgerlich: „Warum werden denn nun diese Entscheidungen als ein Mangel der Rechtsprechung des Reichsgerichts hingestellt? Die Antwort ist: Weil der Kritiker der Meinung war, daß sie im Widerspruch mit dem allgemeinen Rechtsbewußisein ständen. In Wahrheit war auch fast die ganze Tagespresse und die von ihr teils wiedcrgtzgebene, teils gemachte „öffentliche Meinung" geradezu entrüstet über den ergangenen Rechtsspruch. Sieht man aber näher zu, io findet nian, daß der Laie, d. h, der nicht juristisch Gebildete, zwischen Mängeln des Rechts und Mängeln der Rechtsprechung nicht unterscheidet. Ein Mangel, ein bedauerlicher Mangel lag vor: aber das war die Lücke im Strafgesetz. Diese Lücke auszufüllen und das Strafgesetzbuch zu ergänzen, war nicht Sache des Richters; das Reichsgericht hätte vielmehr, wenn es so, gegen seine bessere Überzeugung vorgegangen wäre, sich einer offenbaren Verletzung seiner richterlichen Pflicht schuldig gemacht. Man sollte sich doch darüber freuen, daß das Reichsgericht sich nicht irre machen ließ und standhaft an dem Palladium der bürgerlichen Freiheit, dem Grundsätze: „Keine Strafe ohne Gesetz" festhielt. Im übrigen war das Reichsgericht keineswegs der Meinung, daß die widerrechtliche Aneignung elektrischer Kraft straflos bleiben müsse, sondern es wies schon in dem ersten Urteile darauf hin, daß es Sache der Gesetzgebung sei, die bestehende Lücke des Strafrechts auszufüllen. Wäre demgemäß sogleich verfahren worden, hätte man sich bei uns das Vorgehen der praktischen Engländer zum Beispiel genommen und sofort ein kurzes Gesetz (wie es später unter dem charakteristischen Titel: „Gesetz, bctr. die Entziehung elektrischer Arbeit", am 9. April 1900 erlassen
wurde) eingebracht, so wäre viel Arbeit und Tinte gespart worden."
Das läßt sich dann freilich hören. Mindestens der Hinweis auf das Vorbild der praktischen Engländer ist beachtenswert. Es ist nicht das erste Mal, daß die Schwerfälligkeit zu beklagen ist, mit der sich unsere Gesetzgebung veränderten Bedingungen des öffentlichen Lebens anpaßt.
Die dentsch-üiumkanWn KMetMziehulM.
Wie gering auch in einen: Teile der verhältnismäßig gut unterrichteten und bedeutenderen Blätter die Vertrautheit mit den Einzelheiten unserer handelspolitischen Beziehungen zun: Auslande ist, hat sich in den letzten Wochen wieder mehrfach gezeigt, als es galt, zu Nachrichten über den Stand der deutsch-amerikanischen Handelsvertragsverhandlungen Stellung zu nehmen. Es zeigte sich, daß selbst Organe, die den Kreisen unseres Handels nahestehen, über die allerelementarsten Fragen außerordentlich schlecht unterrichtet waren, und diese Unkenntnis verleitete sie zu Schlüssen und Forderungen, die zu ihrer allgemeinen politischen und wirtschaftspoliti- schen Tendenz in einem krassen Gegensatz standen.
Die meiste Aufregung verursachte die aus Washington stammende Meldung, daß der Abschluß eines eigentlichen Vertrages bis zum 1. März d. I. nicht mehr zu erreichen sein werde, und daß man sich deshalb vorderhand mit einem Provisorium begnügen müsse. Es wurde selbst in Blättern, bei denen eine agrarisch-protektionistische Beeinflussung als ausgeschlossen gelten kann, davon gesprochen, daß ein Provisorium den Zollkrieg bedeute, daß man nun Amerika die Zähne zeigen müsse usw. Deutschland dürfe sich die Anwendung des Mari- maltarifes nicht gefallen lassen und müsse sie n:it der Differenzierung der amerikanischen Provenienzen beantworten, Dabei kann von einem Doppeltarif in der Union bekanntlich gar nicht die Rede sein: Die Konzessionen, deren sich die deutsche Einfuhr gegenwärtig erfreut, beruhen nicht etwa auf den Sätzen irgend eines Minimaltarifes, sondern gehen aus die Sektion 3 des Dingley-Gesetzes zurück, die es in die Machtvollkommenheit des Präsidenten stellt, den Ländern, die den: ameri- kanischen Handel Zugeständnisse machen, in bestimmten Positionen Erleichterungen zu gewähren.
Ähnliche und häufig noch schlimmere Jrrtümer fanden sich in anderen Preßauslassungen, die bewußt oder unbewußt denjenigen Wasser auf die Mühle liefern, die Deutschland in einen Zollkrieg mit Amerika hinein- trciben möchten.
Unter der Überschrift: „Mehr Besonnenheit" warn! Dt. Rud. Breitscheid in der neuesten Nummer der „Mitteilungen des Handelsvertragsvereins" vor solchen
Feuilleton.
(Nachdruck »erberen.)
Berlin W.
Skizze von Martha Hellmuth I.
Das „junge" Mädchen.
^ie ist heiratsfähig.
..Schrecklicher Begriff! Wie eine geheime Schuld fühlt »erl sich lasten, daß sie noch immer nicht verlobt, nicht & et <r 9t Man kennt sie bereits auf den Bällen, in den
h„^llschaften, im Konzertsaal, im Theater, wo sie bald im bac^' im ausgeschnittenen Kleide, bald in hellen, Hin ttt dunklen Farben, bald in großen, bald in kleinen erscheint. Man kennt ihre Frisur, ihren Teint, ihr sWr ' ihre Gespräche, ihre Beschäftigungen und ihre ^rgreuungen. Man kennt auch ihre Familienbeziehun- if t ' ^ir Vermögen, ihre Aussichten für die Zukunft. Sic iD?Enan taxiert und rubriziert. Sie mag sich ernsthaft .efsinnig unterhalten oder scheinbar sorglos tändeln Kl>> 1^"zen, sie mag tanzen oder flirten, singen oder ^ier spielen, Schlittschuh laufen oder radeln, sie beöcu- bestimmtes Etwas in der Gesellschaft; darüber hin- ste nichts, vermag sie nichts, hat sie nichts zu
e§ dü Bestimmung der Hühner ist, geschlachtet, hei,- * **' gegessen zu werden, so ist ihre Bestimmung, ge- ä„ öt , et zu werden, und zwar möglichst bald. Eine alte nu„ tei in der Gesellschaft ist ein Unding, eine Erschei- rirdbeladen mit dem Fluche der Lächerlichkeit, der Ge- yy,Schätzung, des niederürückenden Mitleids, besonders Kin i^iten der sogenannten „Freundinnen", die sich recht- unter Dach und Fach gebracht haben. Sie läuft verblend Spießruten und ruft immer ein gewisses exjst^iliches Erstaunen hervor, daß sie überhaupt noch
st. Das Schreckgespenst des Ledigbleibcns schwebt dem -‘«eit MLöchern das eben nichts als junges Mädchen ist,
drohend vor Augen, jedes neue Jahr, das sie altern macht, bringt sie dem Gefürchteten näher, jede neue jugendliche Gestalt, die in den Salons auftaucht, läßt sie minder begehrenswert erscheinen. Ihre Neigungen, Stimmungen, Freundschaften wechseln beständig, bald schwärmt sie für dies, bald für das, bald malt sie, bald treibt sie Kunstgeschichte, lernt kochen, huldigt dem ausgedehntesten Sport, hört Borlesungcn über Nietzsche, nimmt an Samariterkursen teil. Aber länger als vier Wochen hält sie es bei keiner neuen Tätigkeit aus. Dann langweilt sie sich schon wieder dabei und fängt an, Französisch oder Italienisch zu studieren oder Deklamationsstunden zu nehmen. Besuche bei Schneiderin, Putzmacherin, stundenlange Anproben, das Naschen und Lesen der Witzblätter in Konditoreien, das Hernmlaufen in den großen Basaren füllt täglich die Vor- oder Nachmittage, aber wieviel leere und endlos lange Stunden bleiben noch! Und das Tagebuch nimmt schwere Klagen und bittere Schicksalsvorwürfe und Stoßseufzer der unverstandenen Seele auf. Natürlich in französischer Sprache. Deutsch ist viel zu alltäglich, und die junge Dame hat doch mehrere Jahre in einem französischen Pensionat zugebracht. Deshalb ist auch die Lektüre der neuesten französischen Romane unerläßlich. Da saugt der unklare Kopf allerlei konfuse Vorspiegelungen ein, von schrankenloser Freiheit, verwegenen Liebesabenteuern, von verbotenen Genüssen und raffinierter Sinncs- lust! Da duftet's von aufreizenden Parfüms, da soupiert man im chanibre separ^e mit dem eleganten Geliebten, da knistern die Seidenröcke und rauschen die kostbarsten Roben, da glitzern in deckenhohen Spiegeln die wunderbaren Juwelen freigebiger Anbeter, da lacht man, plaudert, flirtet, kokettiert, schlürft Champagner und Austern und zarte Huldigungen uns Schmeicheleien!
Eigentlich weiß das junge Mädchen alles, sie hat so unendlich viel tolles Zeug gelesen, von Prcvost, Guy de Maupassant, Mirbcau und anderen, daß nichts ihr mehr fremd ist. Sie hat so viel geliebelt in der Phantasie, in schwülen Träumen müßiger Stunden, mit unreifen jungen Menschen, daß sie gar keine Kraft und Fähigkeit mehr zur Liebe hat. In ihrem künfügen Manne erblickt sie lediglich einen, der ihre kostspieligen Launen zu befriedi
gen, ihr so viel Kleider, Hüte, Jupons usw. zu kaufen hat, als ihr gefallen, und der dafür ihre welke Seele und ihren zerbrechlichen Körper solange besitzt, als sie nicht irgend welche abirrenden Gelüste empfindet, die ihr kleines, dumpfes Bogclhirnchen über die eigene unermeßliche Leere hinwegtäuschen.
Und wenn sie einst Kinder hat, diese hohle Puppe, so wird sie aus ihnen nur wieder eben solche Putznarren erziehen. wie sie selber einer ist. Unendlich viele weiße und rosa Kleider, große Federhütc und Tanzschuhe mit seidenen Strümpfen wird sie anschaffen. Ihre Kinder werden alle die Flachheiten und Albernheiten lernen, die ihre Mutter für unbedingt wichtig und notwendig hält, Phrasen drechseln, Komplimente machen, tadellose Verbeugungen und das Schwatzen über tausend Dinge.
Nichts Vernünftiges, Dauerndes, Gründliches, lauter Flitter, Schein, Oberfläche, Schaum!
Vom wirklichen Leben hat sie aber keine Ahnung, sie ist gewohnt, daß ihre schwache, nachgiebige Umgebung jede Sorge von ihr fern hält, jeden ihrer Einfälle verwirklicht, die teuersten, extravagantesten Toiletten für sie bezahlt. Sie weiß nicht diese fast unerschwinglichen Kleider in Ordnung zu halten, sie kann nichts Herstellen, nichts arbeiten, nur verbrauchen.
In ihrem Zimmer herrscht eine chaotische Unordnung, der kostbare Hut mit den wallenden Federn liegt hinge- schlcudert auf dem Bett, über die Stuhllehne hängt ein zerfetzter Seidenunterrock, die feine Battistwälche zeigt abgetrenntc Spitzen und große Risse, und die fleißige Hand der Zofe muß all diese Schäden ausbessern, denn die junge Dame ist zu träge und ungeschickt.
In ihren Schränken türmen sich Handschuhe mit zerplatzten Nähten und ohne Knöpfe, seidene Strümpfe liegen in den Kasten, zerbrochene Fächer, Parfüms, Seifen, Puder bunt durcheinander gewirrt wie ein wertloser Kehrichthaufen. Sie kennt zwar alle perversen französischen Romane, aber nicht den Preis der täglichen Nahrungsmittel, sie könnte nicht die einfachste Speise selbst bereiten, Staub und Unsauberkeit bemerkt sie nicht und würde die Hände nicht rühren, sie zu beseitigen.
So dämmert sie. dahin, immer nur mit sich, ihrem
