Räfri
54. Jahrgang.
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No. 6.
Verlags-Fernsprecher No. 2953.
Freitag, den 5. Januar.
Rebaktlons-Fernf»rechcr Nr 52.
1906.
Morgen - Ausgabe.
_ 1. Matt. _
HWpMtW Sedriilmig der JJtldisfinartättform.
III. Branntweinsteuer — Verkehrssteuer.
Wie in den letzten Ausführungen dargestellt wurde, wurden sich aus einer konsequent durchgeführten Reichs- ^bschastssteuer 120—150 Millionen Mark erzielen Men. Ist damit der auf 250 Millionen bemessene Mehrbedarf noch nicht gedeckt, so bleibt zunächst noch eine erledige Einnahmequelle, an die allerdings in dem Re- wrmplan der Regierung nicht gerührt wird, ohne daß "Oler und Tabak in den Bereich der Erwägungen gezogen Zu werden brauchen. Aus einer Reform der Branntweinsteuer, die nur in agrarischen Kreisen Wider- lpruch finden dürfte, ließen sich ohne Schwierigkeiten rund 45 Millionen Mehrertrag erzielen, die nur von sehr leistungsfähigen Schultern getragen werden würden.
Nach der heutigen Gesetzgebung vergütet die Regierung für den Hektoliter denaturierten und exportierten ^hiritus 16 M., während die erhobene Maischbottich, neuer nur 18—14 M. beträgt. Allein durch die Herabsetzung der Vergütung auf 14 M. würde sich diese in wrem Gesanftbetrage, die sich im Betriebsjahre 1902/03 uuf 22, im Jahre 1903/04 auf 19 Millionen Mark stellte, um 2 —3 Millionen Mark erniedrigen. Das würde jedoch nur einen kleinen Teil der zu erzielenden Mehreinnahmen ausmachen. Die Branntweinproduktion in Deutschland ist, um die Großproduktion nicht zur Alleinherrschaft gelangen zu lassen, bei ihrer Schaffung kontingentiert und das Gesamtkontingent auf 2,15 Millionen Hektoliter festgesetzt worden. Für die Produktion bis Zu dieser Höhe beträgt der Steuersatz pro. Hektoliter ssO M., für den überschreitenden Teil 70 M. Dieser überschreitende Teil bestimmt aber den Marktpreis und
20 M. Steuervorteil fließen den Branntwcinbren- Uereibesitzern, in diesem Falle den Großgrundbesitzern, 39- Der Gesamtbetrag beläuft sich auf rund 43 Milt. Mark. Die Voraussetzungen, die damals für diese sog. "iebesgabe maßgebend waren, treffen heute nicht mehr SU. Offne eine Rücksicht würde eine Reform der Branntweinsteuer sehr ernsthaft diskutabel erscheinen und einen Ertrag von ca. 46 Millionen in Aussicht stellen.
. Setzt man die voraussichtliche Mehreinnahme aus "kW neuen Zolltarif, wie die Regierungsvorlage es tut, mit 25 Millionen ein, so werden sich aus diesem, der Erbschaftssteuer und der Branntweinsteuer rund 200 Mill. Mark ergeben. Es würden also nur noch etwa 50 Mill. Zu decken übrig bleiben, nur diesen Restbetrag durch Bier
und Tabak aufzubringen, würde schon eher in den Bereich der Erwägungen zu ziehen sein, während die Verkehrssteuern mit Ausnahme der Automobilsteuer, die sehr sympathisch zu begrüßen ist, ganz außer Betracht bleiben könnten.
Die Verkehrs- o d e r S t e m p e I st e u e r n bilden ein sehr unerfreuliches Glied in dem Reformplan. Schon 1893 waren Stempelsteuern ans Quittungen, Frachtbriefe und Schecks in Vorschlag gebracht, ihr Ertrag allerdings damals nur aus jährlich rund 16 Mill. in Aussicht genommen. Der Quittungsstempel, von 20 M. aufwärts, in Höhe von 10 Pf. für alle Quittungen geplant, sollte 6V 2 Mill. Mark bringen. Ter Fracht- briefstempel sollte für alle Frachtbriefe über mehr als 3 M. zur Anwendung gelangen und 8V 2 Mill. Mark bringen, endlich der Scheckstempel rund 700 000 M. In Frage kam ferner eine Eisenbahnfahrkartenabgabe, die von einem einzelstaatlichen Finanzminister befürwortet wurde. Damals lehnte der Reichstag diese Vorschläge mit großer Mehrheit ab. Abgesehen von allen anderen Bedenken, die sonst gegen sie zu erheben sind, haben die sämtlichen Stenrpelsteuern das Gemeinsame, daß sie hemmend in das Verkehrsleben eingreifen. Der Scheckstempel trifft eine der wichtigsten Vereinfachungen des Geldverkehrs, belastet diese mit einer Steuer und kompliziert einen gerade wegen seiner formlosen Handhabung geschätzten geschäftlichen Vorgang. Der Frachtstempel belastet namentlich den Eisenbahntransport, erhöht die Erpeditionsgebühren und wirkt drückend im Kleinverkehr Ein Eisenbahnfahrkartenstempel wirkt den Bestrebungen auf eine Verbilligung des Eisenbahnpersonenverkehrs direkt entgegen. Gerade jetzt _ von Reichs wegen eine Besteuerung des Eisenbahnpersonenverkehrs einzuführen, wo es gilt, die Betriebsmittel- gemeinschast zu erreichen, würde wie der damalige preußische Finanzminister Miquel in der Konferenz der Finanzminister des Jahres 1893 aussührte, ein Pferd hintetz denselben Wagen spannen heißen, vor dem soeben ein anderes sich Mühe gibt, vorwärts zu kommen.
Die schwersten Bedenken aber müssen sich gegen eine Q u i t t u n g s st e u e r erheben. Als ein erfreulicher Fortschritt der Rechtssicherheit des Verkehrs ist es in steigendem Maße zur Gewohnheit geworden, für jede geleistete Zahlung eine Empfangsbescheinigung des Verkäufers zu erhalten. Die Belastung dieses Vorganges mit einer Steuer würde einmal wegen der notwendig mit einem solchen Stempel verbundenen Kontrolle eine unerträgliche Belastung des Verkehrs bedeuten, sie würde ferner mit Notwendigkeit dazu führen, daß, um die Steuer zu vermeiden, in Zukunft vielfach auf die Quittung verzichtet werden würde: die Steuer würde also einem Zustande der Rechtsunsicherheit Vorschub leisten.
Die Festsetzung der Steuergrenze aus 20 M. mit der Begründung, kleine Beträge frei zu lassen, ändert hieran wenig, denn noch zahllose Vorgänge des täglichen Verkehrs, Rechnungen beim Schneider und Schuhmacher, Wochenrechnungen beim Fleischer, beim Kaufmann würden unter die Besteuerung fallen. Leicht wird es dazu kommen, daß jemand, der sonst eine Rechnung über z. B. 26 M. sofort bar bezahlte, in Zukunft, um die Steuer zu sparen, im Abstanö von einigen Tagen je die Hälfte bezahlt, ein Zustand, in dem niemand einen Fortschritt gegen den früheren erblicken wird.
Endlich muß aber auch hier wieder aus die Belastung durch die Steuer, die ähnlich wie die indirekten Steuern umgekehrt progressiv, wirkt, hingewiesen werden. Die Ouittnngssteuer soll 10 Pf. von jeder einzelnen Quittung über 20 M. ohne Rücksicht auf ihre sonstige Höhe betragen. Der Mieter, der monatlich 25 M. Miete entrichtet, zahlt also dafür eine Quittungssteuer von 1,20 Mark im Jahr, der Mieter, der das Zehnfache, also 260 M. bezahlt, also ungleich leistungsfähiger ist, zahlt das gleiche, ja, wenn er seine Miete vierteljährlich entrichtet, sogar nur 40 Pf. Ganz ähnlich liegen die Ver- hältnisse hinsichtlich der Fahrkartenbesteuernng. Wer für ein Billett 3. Klasse, das den Fahrpreis von 2 M. übersteigt, 10 Pf. Stempelsteuer zahlen muß, wird dadurch härter betroffen als jemand, der 1. Klasse zu fahren in der Lage ist und dafür einen Stempel von 40 Pf. entrichtet. Dabei ist die Tatsache jedenfalls nicht in Abrede zu stellen, daß die Haupteinnahmen der Fahrkartensteuer von der Besteuerung der 3. und 4. Klasse, also von den Minderleistungsfähigen erwartet werden. Und solcher Beispiele, daß der wirtschaftlich weniger Leistungsfähige sowohl häufiger wie aüch relativ stärker durch die Stempelsteuer herangezogen wird, als der Leistungsfähige, ließen sich noch in beliebiger Menge anführen.
Also Berkehrserschwerung, Vorschubleistung zu einer gewissen Geschäftsunsicherheit und ungleiche Lastender- teilung, das sind die Einwände, die sich gegen die Der- kehrssteuern erheben. P- s.
—- 1 -*
Pie GesetWslen m. b. % in fjcften-ilaffan.
Auf Grund der Einzelangaben des Lexikons der Gesellschaften mit beschränkter Haftung für 1904, der Jahrgänge 1904 und 1905 des „Reichsanzeigers", sowie der Auskünfte von Registerqerrchten und Gesellschaften, bat das Königliche Statistische Landesamt neuerdings eine StatistU der Gesellschaften m. b. H. mit Sitz in Preußen nach dem Stande von Ende 1904 aufgemacht, die durch Berücksichtigung der Zu- und Abgänge auf dem laufenden erhalten wird. Sie beschränkt sich vorläufig
Feuilleton.
Ans den GrWnngen eines Tierbändigers.
Der bekannte Löwenbändiger Hamburger, der in der Dressur wilder Tiere Hervorragendes geleistet hat, bietet l^rch interessante Berichte über die _ Methode _ seiner Aessur reiches Material für einen Artikel, den die Zeit- >chnst „The London" veröffentlicht. Ein Tier zähmen h. nach seiner Meinung soviel, als es überreden daß Mensch der Stärkere von beiden ist und daß es kerne flacht besitzt, ihm zu schaden. Mit Gewalt vermag man Mum ein Tier zu dieser Überzeugung zu bringen; vielmehr ist eine lange sorgfältige Vorbereitung, dann eine Allmähliche Gewöhnung an den Dresseur und ein starker Mrsonlicher Einfluß, in dem das Genie des. Tierbändigers beschlossen liegt, von nöten. Nichts ist verfehlter, Q {§ einen Löwen durch Hunger gefügig machen zu sollen. Der Löwe lvird gut ernährt, und zunächst dient etn anderer Gegenstand dazu, ihm die ersten Begriffe b?n der Sinnlosigkeit seines Tuns beizubringen, als Na einfacher hölzerner Stuhl. Der wird mit großer Vorsicht in den Käfig gestellt. Mit einem Satz stürzt ach das wütende Tier ans ihn, und in einem Moment ist m Zertrümmert. Am folgenden Morgen steht ein neuer ,NtuhI da und erleidet dasselbe Schicksal. Tage reihen ach am Tage, ein Stuhl folgt dem andern. Ta endlich ftffinrert in dem' LÄven das Gefühl auf, daß seine Wut Nutzlos ist. Der Stuhl ist ewig. An dem Tage, an dem N >rch zum ersten Mal nicht auf den Stuhl stürzt, hat der Dresseur seinen ersten Sieg errungen.. Nun wird das £ tet durch ein Schlafmittel in einen tiefen Schlaf ver- und während es bewußtlos daliegt, mit starmn r ett <m an die Wand gefesselt Wenn er wieder erwacht, sitzi der Bändiger selbst aus dem Stuhl im Käsig. . fft einem dumpfen Gebrüll springt der Löwe vorwärts, KEen ziehen an und legen sich ihm um den Hals, I "aß er, fast erwürgt, den Sprung aufgibt. Acht Tage ü'Ng stßt der Mann jeden Morgen früh unbeweglich auf ettl Stuhl, und das Tier macht nutzlos seine verzweifel
ten Anstrengungen. Schließlich springt cs nicht mehr, wenn es die fremde Gestalt sieht, und ist ruhig. Nun wird der Löwe von den Fesseln befreit, und der Bändiger tritt zum ersten Mal dem Tier gegenüber. Er wagt sein Leben: vielleicht sitzt ihm in dem Moment, da die Tür des Käfigs ins Schloß fällt, das Untier an der Kehle und zermalmt ihn; aber er tritt ohne alle Waffen bei ihm ein. In der einen Hand hält er den bekannten StiihI, in der andern eine einfache Heugabel. Um die Brust trägt er einen breiten Harnisch von Stroh, von dem die Klauen des Tieres am besten abgleiten. Den Löwen läßt die ungewohnte Erscheinung erstaunen; wagt er dann etwa einen- Sprung gegen den vorgehaltenen Stuhl, so gleitet er von dem Stroh ab. Der Dresseur darf, selbst wenn ihm der Angstschweiß auf der Stirn steht, weder zniammenzucken noch einen Schritt zurückweichen. Er stößt die stumpfen Spitzen der Heugabel gegen die Nasenlöcher des Löwen, in denen er leine empfindlichste Stelle trifft; dann zieht sich der Löwe mit einem dumpfen Gebrüll. das diesmal nicht von Wut, sondern von Schmerz herrührt, zurück. Hat er dieses Experiment mehrere Male wiederholt, dann erkennt der Löwe in ihm seinen Meister und läßt sich seine Anwesenheit gefallen. Wer das ist nur die notwendige Vorbedingung, nach deren Erfüllung die eigentliche Dressur erst beginnen kann. Ter Löwenbändiger kümmert sich nun sorgsam um die Pflege des Tieres; er selbst reicht ihm die besten Bissen und ist möglichst viel um ihn. Durch ein vorgehaltenes Stück Fleisch gewöhnt er den Löwen daran, ihm . zu folgen ltirb an einer bestirnten Stelle stehen zu bleiben. Ganz langsam lernt er dann die Kunststücke, die er der Menge vormachen soll. Am leichtesten wird ihm daS Überspringen von Hindernissen: aber alle schwierigeren Pro- dnktionen sind ihm nicht anders beizubringen, als wenn er vorher durch Betäubungsmittel in Schlaf versetzt und während des Schlafes mit Ketten wehrlos gemacht worden isi Dmn bringt man den Wüstenkönig durch häufige Einübung dazu, daß er erlernt, das Gleichgewicht auf einer Kugel zu halten, auf einem Wagen zu sitzen und sich ans einer Schaukel zu wippen. Ebenso kann ihm nur durch Gewalt das Öffnen der Kinnladen beigebracht wer
den, zwischen die dann der Dresseur sein Haupt legt. Aber wie leicht versagt diese mühsam beigebrachte Gewöhnung, wie leicht können die Kinnbacken zusammenklappen und es ist deshalb eines der gefährlichsten Wagnisse, wenn der Bändiger diesen Coup anssührt. Wenn das Tier viele Male im gefesselten Zustand gezwungen worden ist, das Kunststück auszuführen, werden ihm dann die Fesseln abgenommen, und es gehorcht seinemHerrn. Denn nun tritt das dritte und entscheidende Moment bei jeder Tierdresseur.in Kraft, die beherrschende und faszinierende Energie des Menschen, der das Tier in feinen Bann zwingt. Am leichtesten fügt sich der Löwe dem stärkeren Willen seines Bändigers, und besonders bei Löwinnen entwickelt sich ein gewisser Sinn der Dankbarkeit und der Zuneigung; ein Beispiel für die Aufopferung einer Löwin ist die Errettung der Löwenbändigerin Pinka in Bostocks Zirkus in St. Louis, die nur dadurch Var dem Angriff eines Löwen bewahrt wurde, daß eine Löwin das Tier am Sprunge verhinderte. Tiger und Panther dagegen sind in ihren unberechenbaren Launen und der Hinterlist ihres Temperaments am gefährlichsten. Der starre Blick des Auges, der wohlbekannte Klang der herrischen Stimme, die imponierende Kraft der Gebärden, das alles verlieh berühmten Dresseuren wie dem Bändiger Emmanuel mit seinen fünf Panthern und Seeth mit seinen zwanzig abessiniichen Löwen ihre rätselhafte Macht. Wenn ihn jemals ein Tier anzugreifen wagen würde, dann wäre der'Zauber seines Einflusses dahin, und allgemeine Empörung bräche aus; ebenso wenn er sich be- trinken wollte, bevor er hereingeht, oder sonst irgendwie auch nur einen Moment seine völlige Selbstbeherrschung und die Klarheit seines Blicks verlöre. Zum Tierbändiger muß man ebenso veranlagt sein, wie zu jedem anderen außergewöhnlichen Berufe; eine unwiderstehliche Anziehungskraft hat für solche Leute das Bewußtsein, die Herrschaft des menschlichen Geistes über dumpfe Instinkte der Tierwelt zu beweisen, und es ist eine Form des Machtbedürfnisses, das in groß angelegten Naturen schlummert, die sie in der Menagerie und im Zirkus ihr Amt ausüben läßt. Meistens ist diese Veranlagung von den Vätern auf die Söhne vererbt, und die Stimme des
