s». Jahrgang.
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jjtttf, 427. VerlagS-Ferusprecher 9t». 296«.
Morgen - Ausgabe.
. 1. Matt.
(Nachdruck verboten.)
Das MWMe der ArbettemWerung.
VI.
Die Unfallversicherung.
3.
Als Entschädigung im Falle -des Todes infolge Unfalles werden ein Sterbegeld und. Hinterbliebenenrenten gezahlt. Das Sterbegeld hat den 15. Teil des Jah-res- arbeitsverdienstes des Getöteten zu betragen, mindestens aber 50 Mark. Er wird an denjenigen gezahlt, der die Beerdigung bewirkt hat und nachweist, daß und welche Kosten ihm durch die Beerdigung erwachsen sind. Der Rest ist 'den Hinterbliebenen auszuhändigen. An Hinterbliebenenrenten werden gezahlt an die Witwe bis zu ihrem Lode oder -bis zu ihrer Wied-erv-erhe-iratung eine. Rente von 20 Prozent des Jah-resarbeitsverdienstes, eine gleich hohe Rente an jedes Hinterbliebene' Kind bis zum vollendeten 16. Lebensjahr. Erleidet eine alleinstchond« weibliche Person den Tod infolge Unfalles, so habien auch deren eheliche und uneheliche Kinder Anspruch auf Kinderrenten. War die Verstorbene verheiratet und bestriE wegen Erwerbsunfähigkeit des Männes den Unterhalt der Familie in der Hauptsache, so- hat auch der Witwer bis zum Wegfall« seiner Bedürftigkeit eine Rente von 20 Prozent zu erhalten. Renten in Höhe von 20 Prozent des Jahresarbeitsverdienstes sind auch -Eltern und Großeltern, sowie elternlosen Enkeln zu gewähren, Ä-e ganz oder überwiegend durch den Verstorbenen oder die Verstorbene unterhalten wurden-. Nach einer Rei-ch-s- genchlsentscheidung sind- rentenberechtigt auch Adoptiveltern und uneheliche Mütter, nicht aber Stief- und Pflegseltem. Zu berücksichtigen ist bei alledem aber, daß die Renten- der Hinterb-li-ebenen insgesamt 60 Prozent des Jahresarbeitsverdienstes nicht übersteigen- dürfen. Wo die Renten einen -höheren Betrag ergeben, tritt eine Kürzung ein, die bei Ehegatten und Kindern gleichmäßig erfolgt, während Verwandte der aufsteig-enden Linie und Enkel mit dem vorlieb nehmen müssen, w-as nach Abzug der auf die Hinterbliebenen -Ehegatten und Kinder entfallenden.Renten übrig bleibt. Eltern haben Anspruch, vor den Großeltern befriedigt zu -werden. — Die Hinterbliebenen eines Ausländers, d>ie im Auslände wohnen, erhalten keine Rente.
Die Rente wird in der Regel nach dem -letzten Jahresarbeitsverdienste- des Verletzten an Gehalt oder Lohn berechnet; übersteigt dieser Verdienst die -Summe von 1500 Mark, so wird- -der überschießende Betrag nur mit dem dritten Teile angerechnet. Als Gehalt oder Lohn gelten auch Tantiemen, Gratifikationen, Trink-
Mittwoch, drrr 13. September.
g-elder, Naturalbezüge freie Wohnung, Feuerung, Licht und dergleichen und- auch 3—5 Liter des Freibieres der Brauereiarbeiter. Ist der Jahresarbeitsverd-ienst nicht nach festen Wochen-, Monats- usw.-Löhnen zu berechnen, so gilt als solcher das 300fache d-es durchschnittlichen täglichen Arbeitsverdienstes. In den Betrieben, wo an mehr öder weniger Tagen gearbeitet wird-, wird die höhere oder niedrigere Tage-zahl der Berechnung zugrunde gelegt. War der Verletzte in dem Betriebe noch nicht ein volles Jahr beschäftigt, als ihn der Unfall ereilte, so wird die Jahresrente nach- dem Jahresverdienste berechnet, den seine Kollegen in demselben Betrieb oder in benachbarten gleichartigen Betrieben bezogen haben. Wo das nicht -möglich ist, so wird der durchschnittliche Tagesverdienst .des Verletzten ermittelt und -mit 300 vervielfältigt. Der Jahresarbeits-Verdienst, der -der Rentenber-echnung zugrunde gelegt wird., muß mindestens das 300fache des ortsüblichen Tagelv-Hnes betragen. Jugendliche Arbeiter werden nach dem ortsüblichen Dagelo-Hn jugendlicher Dagearbeiter entschädigt, bekommen jedoch nach Vollendung des 16. Jahres ein; erhöhte Rente, die -sich nach dem ortsüblichen Tagelohne für Erwachsene berechnet.
Die für völlige Erwerbsunfähigkeit zu- gewährende Vollrente beträgt von dem- wie vorstehend angegeben ermittelten Jahvesarbeitsvepdi-enste 66%, die Teilrente einen Bruchteil der Vollrente. Eingefügt sei hier, -daß bei Berechnung der Rente für land- und forstwirtschaftliche Arbeiter als Jahresarbeitsverdi-enst der behördlich, festgesetzte durchschnittliche Jahresarbeitsverdi-enst I-and- und forstwirtschaftlicher Arbeiter gllt, und zwar auch für die versicherten Betriebs-Unternehmer und anderen Personen. —- Für die im Kleinbetriebe der Seeschiffahrt und in der See- und Küstenfischerei beschäftigten Personen gilt als Jahresarb-eitsverdienst 'das 300fäche des ortsüblichen Tagelohnes gewöhnlicher Lagearbeiter des Ortes, an dem der Betrieb seinen Sitz hat. — Bei Personen, die vor dem Unfälle bereits teilweise erwerbsunfähig waren', wird dies bei der Rentenberechnung bezw. bei Ermittelung des Jahresarbeitsverdienstes berücksichtigt. — Die Hinterbliebenenrenten betragen 20 Prozent des Jähre-sarbeits- verdienstes.
Die Renten können ganz oder teilweise auch in Form von Naturalien- gewährt werden, zunächst solchen lan'd- und forstwirtschaftlichen' Arbeitern, die herkömmlich ihnen Lohn ganz oder zum Teil in Gestalt von Naturalien erhalten, dann- den Hinterbliebenen solcher Arbeiter bis zu zwei Drittel, falls diese damit einverstanden sind. Weiter kann notorisch.en Trunkenbolden die Rente ganz oder teilweise in lllatn-ralien geroährt werden. Den etwaigen Rest der Rente erhalten die Angehörigen des Trunkenboldes.
Wichtig ist -die Bestimmung des UnfallverficherrMgs- gesetzes, daß Rentenempfänger auf Antrag Aufnahme in ein Jnva-lidenhaus finden können, um dort verpflegt zu
ResaktionS-AeruIprecher No. SS. IDOtK
werden. Tie Rente ruht während des Aufenthalts in einem solchen Heim.
Der Unfallverletzte, der eine Rente bis zu 15 Prozent der Vollrente bezieht, kann beantragen, daß er -durch eine einmalige Kapitalzahlung ab gefunden -wird. Die Höhe der Kapitalabftndung richtet sich nach Alter und Körperbeschäffenhsit des Verletzten. Zieht ein Ausländer ins Ausland, so kann er auf seinen Antrag mit dem dreifachen Betrage der Jahres renke abgefunden werden. Witwen erhalten bei ihrer Wiedövv-erh-eiratung eine Abfindung in Höhe von 60 Prozent des Jahre-sarbeitsver- dienftes, ohne daß sie einen besonderen Antrag zu stell.en brauchen.
Die Rente ruht, wenn der Bezugsberechtigte eine Gefängnisstrafe von -mehr als 1 Monat verbüßt und wenn er in einem Arbeitshaus oder einer Besserungsanstalt unterg«bracht ist. Ferner hat der Ausländer, der seinen gewöhnlichen Aufenthalt nicht im Jnl-ande nimmt, kein Recht auf den Bezug -der Rente. Das gleiche gflt für den Inländer, der sich im Auslände aufhält und davon der Berufsgenossenschaft keine Mitteilung macht, und für den Seemann, der ans fremden Kriegsschiffen Dienste tut.
Politische Mersrcht.
Selbstmordzunahme in Deutschland.
Es vergeht fast kein Tag, an dem nicht größere Tagesblätter Selbstmordfälle oder Selbstmordversuche für große oder kleine Gemeinwesen den Lesern melden. Die Selbstmordfrequenz hat heute erschreckend hohe Ziffern erreicht. In Europa fallen alljährlich gegen 70 000 Menschen dem Selbstmord anheim. Auf Deutschland entfällt von dieser.. Summe ein ansehnlicher Teilbetrag. Die absoluten Selbstmord'älle betrugen in den einzelnen Jahren der Zeitstrecke 1894—1903: 11 135,
10 510, 10 888, 11 013, 10 835, 10 761, 11 393,
11 836, 12 339, 12 730. Die Zahlen sind in Zunahme begriffen. Don einem allgemeinen starken Wachstum des ^Selbstmordes kann mau allerdings nicht reden, da auch die Bevölkerung ständig sich vermehrt. Die Zahlen- su-mmen- sind jedoch erklecklich groß. In den letzten 23 Jahren von 1881 bis 1903 haben sich in Deutschland 243 364 Menschen das Leben genommen. Im- deutsch- französischen Kriege hatte die Totenliste ungefähr 40 000 Menschenverlufte anfzuweisen. -Deutschland h-at sonach während der letzten- 23 Jahre -mehr als das Sechsfache an Menschen -durch- den Selbstmord verloren. In einem Zeitraum von 3—4 Jahren verliert das Deutsche Reich die gleich große Anzahl an Menschen- 'durch die Selbst- mordneigung, welche die ruhmreichen Schlachten des 70er Krieges kosteten. Für die Lust am Löben und die freudige Schaffenskraft einer Nation ist die hohe S-eibst-
Kemlleton.
(Nachdruck verboten.)
Oie ttunst, Klavier zu üben.
Kein Meister fällt vom Himmel! das Wort hat in der Kunst seine ganz besondere Bedeutung, und zwar vor allem da, wo es gilt, der Technik der Kunst Herr zu werden. Die Erfolge der reproduktiven musikalischen Kunstübung beruhen zunächst einzig und allein auf dem richtigen Erlernen und Beherrschen der mechanischen Fertigkeiten. Der sickere Besitz allen technischen Rüstzeuges -gibt dem Künstler erst die Fähigkeit, seinen Empfindungen und Gedanken den rechten, den gewollten Ausdruck zu verleihen, dem zu reproduzierenden Objekt die künstlerische Form, den eigentlichen Inhalt zu -geben. Freilich nur dem wirklichen Künstler gelingt es, das Kunstwerk wieder zum Kunstwerk erstehen zu lassen. -Vielleicht die Mehrzahl bleibt auf halbem Wege stehen und viele kommen über das rein Technische niemals hinaus. Ihnen ist das. was dem echten Künstler nur als Mittel dient, Selbstzweck geworden. Es gibt technische Spezialisten, deren ins Wunderbare gesteigerter Fingermechanis-mus schließlich auch eine Art künstlerische Berechtigung sogar für die Öffentlichkeit haben kann, wenigstens insofern, als durch die Erschließung neuer technischer Gebiete auch dem schaffenden Künstler neue AnsürucksM-öglichkeiten geboten werden. Das aber ist unumstößliche Tatsache beim Erlernen: Erst die Technik und dann die Kunst, erst das Gerippe und dann erst Körper und Geist. Das Erzielen einer ausreichenden, zuverlässigen technischen Sicherheit ist die Grundbedingung für jede Art der -musikalischen Kunstübung.
Dieses Gesetz trifft nicht nur für diejenigen, zu, die dereinst als Künstler von Beruf durchs Leben ivand-ern wollen, auch für die große Masse der Musikdilettanten gilt der gleiche Grundsatz. Ein jeder, der mit dem Erlernen eines Musikinstruments beginnt, hat ebenso wie
die Eltern, die ihre Sprößlinge in irgend -einem musikalischen Fache -ausbilden lassen, -den unzweifelhaften Wunsch, daß er es im Laufe einiger Jahre bis zu einem gewissen abgeschlossenen, sicheren Können bringen möchte. Der Eltern Wille ist es, -daß das Erlernte ein solider Fonds fürs ganze Leben werden soll. . Schaut man sich in der Praxis nach dem Endresultat des gesamten -musikalischen Jugendnnterri-chts (dieser kommt fast ausschließlich hierbei in Frage) um, dann gerat sich im gangen ein -wenig erfreuliches Ergebnis. Es -soll hier von- vornherein von all denen abgesehen werden, die es einesteils durch unzureichenden Unterricht (leider ein großer Prozentsatz), andernteils infolge mangelnder Begabung nie zu einer positiven, wenn auch noch so geringen Leistung bringen können. Nur diejenigen Schüler, und zwar speziell von den Klavierschülern beiderlei Geschlechts soll die Rede sein, kommen- in Frage, deren Veranlagung^ und deren Lehrkräfte, eine günstige Voraussetzung auf die Zukünftigen Leistungen zulassen. Bei der großen Mehrzahl dieser jugendlichen Klavieraspiranten erweisen sich trotzdem das aufgewandte Geld und die gehabte Mühe als zwecklos. Mit dem Aufhören des Unterrichts hört auch gewöhnlich bei vielen das Klavierspiel selbst auf. Nur gelegentlich wird das Klavier wieder einmal aufgemacht, gewöhnlich um irgend einen Modewalzer oder Marsch mit unzureichender Technik und schlechtem Vortrag herunterzu- hämmern. Die guten Literaturblüten, die der einseitige, gut gemeinte Unterricht gepflegt hatte, sind längst herweht. Man wundert sich, wo -die Früchte -des langjährigen Unterrichts geblieben sind und die Eltern bedauern es. so viel teures Geld dem Klaviermoloch und seinen Dienern vergeblich geopfert zu haben.
In einem anderen Falle treibt die höhere Tochter ihr seit fünf Jahren mühsam gepflegtes Klavierspiel auf Wunsch Per Eltern eifrig weiter, d, h. sie spielte ihre Repertoire-Stücke der letzten zwei Jahre, und zwar mit stetig zunehmenden Fehlern, immer wieder von neuem zum Entsetzen der Nachbarn. Tie nie solide gewesene Technik verschlechtert sich ohne Unterricht von Tag Zu
Dag, irnd dabei meint schließlich die junge Dame, wenn sie mit steifen, -gespreizten Fingern oberflächlich üb-er die Tasten hinweghufcht und schnelle Skalengängs und- gebrochene Akkorde markiert, daß sie selbst eine vorzügliche Spielerin sei. Andere Beispiele, ftie den Mißerfolg an sich guten Klavierunterrichts bloßlegen, ließen sich in Mengen anführen. Sehen- wir doch einmal an, wieviel wirklich beachtenswerte oder auch nur leidliche Dilettanten gibt es im Verhältnis der ungeheuren Massen -der Klavierunterricht nehmend-en Menschheit?
Vielleicht -den Hauptgrund für diese wenig erfreuliche Tatsache dürste in der oft oberflächlichen und unregelmäßigen Art des Klavierübens zu Hause zu suchen sein. Oft sind es die Eltern selbst, die aus unverständigen, egoistischen Ursachen einem vernunftgemäßen methodischen Üben zu Hanfe alle- möglichen Hindernisse in den Weg legen. Und gewissenhaftes und vor allem regelmäßiges Üben ist unbedingt erforderlich, um sich- im Laufe der Zeit einen solchen Grad technischer Mannigfaltigkeit und Sicherheit anzueignen, der für eine befriedigende, wenn auch dilettantische Kunstbetätigung für -die Zukunft ausreicht. Der Begriff Technik ist natürlich im weiteren Sinne zu nehmen. Nicht nur die -mechanische Tätigkeit der Hand- und Fingergelenke, sondern die gesamte Materie, die zur pianistischen und allgemeinen Schulung gehört, wie Tccktsicherheit, rhythmische Genauigkeit, vom Blatt lesen, Kenntnis der harmonischen Verhältnisse usw.. all das -muß sorgsam gelernt und ausgebil-det werden. Da begegnet man oft bei den Eltern der jungen- Klaviereleven ganz merkwürdigen Auffassungen bezüglich der häuslichen Übungen ihrer Sprößlinge. Es ist -ganz klar, daß selbst der beste Unterricht kein gutes Resultat erzielen kann, wenn er nicht durch gewissenhaftes Studieren zu Haus unterstützt wird. Ter Lehrer wundert sich und klagt über die Oberflächlichkeit und Gedankenlosigkeit seines an sich begabten Schülers in der Stunde. Er führt das naturgemäß aiü die ungenügende häusliche übungszeit zurück. Die Eltern aber versichern- ihm- mit einer gewissen Entrüstung, daß der Knabe täglich zwei
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