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ss. Jahrgang.

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Aopixe».Annahme gaXSS'K E >«

Ho. 267.

jedoch nach Möglichkeit Sorge getragen.

Verlags-Fernsprecher No. 2958.

Freitag, den 9. Juni.

Redaktions-Fernsprecher No. 52.

Morgen - Ausgabe.

1. Matt.

1905.

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Alle Wirtschaftspolitik ist heute auch Sozialpolitik.- ihr Charakter wirkt mehr oder weniger stark auf das Ge­meinwohl zurück. Aus diesem Grunde besitzt auch die bevorstehend^ und notwendige Neugestaltung unserer handelspolitischen Verhältnisse zu den Vereinigten Staaten in hohem Maße eine soziale Bedeutung. Sie hcrt das um so mehr, da der Markt der Vereinigten Staaten für_ unser Erwerbsleben von gana besonderer Wichtigkeit ist. Man kann wohl sagen, daß die Lübens- Haltung eines großen Teiles der deutschen Arbeiter- bevötterung in engem! Zusammenhänge mit der Auf­nahmefähigkeit des Marktes der Vereinigten Staaten Und unserem handelspolitischen Verhältnis zu diesen steht. Das letztere ist zwar vertragsmäßig geregelt, aber eigentlich nur in der Theorie. In der Praxis gleicht es einem dauernden Kriegszustände, unter dem wir uns ebenso wenig wohl suhlen wie die amerikanischen' Waren- Verbraucher. Nur der Zollfiskus ist guter Dinge und jene interessierten Freunde des gegenwärtigen Hoch- schutzzollsystenis, denen jede Erschwerung der Einfuhr ausländischer Waren willkommen ist. Man kann daher die Bestrebrmgen, mit der großen überseeischen Union in erträgliche AollvechAtnisse zu gelangen, als Mühen uni einen zollpolitischenFriedensschluß" bezeichnen.

Unser vertragsmäßiges formales Verhältnis zu den Vereinigten Staaten ist ein eigenartiges. Wie mit einigen andern Ländern, so schlossen diese 1828 auch mit Preußen einen Vertrag, der die Meistbegünstigung ent­hielt. Diese bedeutet bekanntlich, daß jeder zoll­tarifarische Vorteil, der dein einen Vertragsstaat gewährt kurd, ohne weiteres auch dem anderen zufällt. Trotz der gewaltigen Entwickelung der Weltwirtschaft und dein Aufblühen der deutschen Ausftchrindustrie waren jene alten Abmachungen mit Preußen doch die Grundlage

unseres wirtschaftspolitischen Verhältnisses «mit den Ver­einigten Staaten bis zum Jahre 1900. Damals wur­den ..sie durch einen neuen Vertrag ersetzt, der die Meist­begünstigung nicht enthält. In diesem neuen Abkommen räumen uns die Vereinigten Staaten dieselben Ver­günstigungen ein, die sie französischen, portugiesischen und italienischen Waren gewähren, während wir ihnen die Sätze des Eaprivitarifs zugestanden haben. Dieses Zugeständnis wird mit der Einführung des neuen Posadowsky-Tarifs den Vereinigten.Staaten gegenüber nicht etwa ohne weiteres hinfällig. Diese behalten im Gegenteil das vertragsmäßige Recht auf den günstigeren alten Tarif und mit ihnen alle Staaten, mit "denen wir im Verhältnis der Meistbegünstigung leben. Natürlich ist das ein unhaltbarer Zustand, der die wichtigsten Be­stimmungen des neuen Tarifs schließlich nahezu aus- schalten würde. Wir müssen also unser zollpolitisches Verhältnis zu den Vereinigten Staaten ändern!, ehe der neue Tarif in Kraft tritt. Formell steht dem nichts ent­gegen, denn unser Tarifverhältnis zu jenem Lande be­ruht auf dreimonatlicher Kündigung. Wahrscheinlich werden wir diese am 1. Oktober aussprechen.

Aber auch noch ans anderen Gründen ist es für Deutschland notwendig, mit der großen Union ein anderes Abkommen zu treffen. Die Einnahmen der Ver­einigten Staaten beruhen zum wesentlichen Teil auf den Einfuhrzöllen. Es handelt sich bei ihnen um sehr hohe Wertzölle, die auf der deutschen Ausfuhrindustrie sehr schwer lasten, namentlich auch durch die willkürliche Handhabung der Bestimmungen. Man hat in dieser Be­ziehung den Dingleytarif als eine Heraus so rdertmg der ganzen Kulturwelt, als eine völkerrechtliche Unmöglich­keit bezeichnet. Trotzdem besteht er seit 1897. Aber so hoch seine Sätze sind und so schwer sie von den ausländi­schen Industrien getragen werden, so sind sie doch, wie gesagt, nicht das größere Übel. Mit den Zollsätzen läßt sich kaufmännisch rechnen, ganz unberechenbar sind jedoch die Schikanen der amerikanischen Zollbehörden. Ihr Verhalten stempelt unsere gegenwärtigen Beziehungen zu den Vereinigten Staaten tatsächlich zu einem dauern-

Zollkriege, in dem es für die Waren einführenden Staaten selten eine Genugtuung gibt.

Da die Union, wie erwähnt, Wertzölle erhebt, so besteht die Vorschrift, daß die Versender von Waren den amerrkanischen Zollbehörden, also zunächst den in allen bedeutenderen Jndustriebezirken bestehenden Konsulaten, ganz genau ins einzelne gehende Aufstellungen über den Wert der zu versendenden Waren vovzulegen haben. Diese Aufstellungen sind vom Konsulat zu prüfen. Kommt die Ware in den Vereinigten Staaten an, so gelangt sie dort nochmals sofort unter die Kontrolle einer besonderen Beamtengruppe, die abermals den Wert zu schätzen bat. damit nicht etwa dem Onkel Sam ein Dollar Zoll ver­loren geht. Gegen die Tätigkeit dieserAppraistr" richten sich nun fortgesetzt Zahllose Beschwerden der Er- porteure und Importeure. Sie sind gewissermaßen di'e

FenMeton.

MusikfestS nnb kein Ende.

Sie sind so recht in Schwang gekommen, diese musi­kalischen Frühjahrsfeiern. ES gibt kaum noch einen deutschen Gau, der nicht sein in jährlichen oder längstens w zweijährigen Perioden Wiederkehreudes Musikfest hätte. Es entspricht das so ganz der deutschen Art, ge- Nreiniam zu feiern, gemeinsam sich zu begeistern. Mit dem Einsetzen des nationalen Pulsschlages, mit dem Er­starken der deutschen Einheitsidee wuchs auch, das Ver­langen nach gemeinschaftlicher öffentlicher Betätigung, das Verlangen Nach gemeinsamem ideellen Stroben. Der. Nationale Gedanke überwog naturgemäß lange Zeit hin­durch bei all diesen Veranstaltungen, auch bei denen mit künstlerischer Basis. So waren nicht nur die Schützen- nnd Turnertage die Träger und Förderer der deutschen Idee, auch die Sängerfeste hatten in erster Linie nur die Aufgabe, durchs deutsche Lied, durch deutsche Kunst den großen Gedanken zu nähren und zu kräftigen. Dm Musikfeste der vormärzlichen Zeit waren fast ausschließ­lich Langesveranstaltungen. Wie gesagt, mehr dem Vaterlande als der eigentlichen Kunstpflege galten diew Männergesangsfeste, die besonders im westlichen und ir« mittleren Deutschland sehr in Aufnahme kamen. Doch es gab auch bereits in jenen Tagen auf rein künstlerischer Grundlage aufgebaute wirkliche Musikfeste. Es sei nur an dieNiederrhemischen Musikfeste" erinnert, die heute auf ein Alter von 89 Jahren zurückblicken.

Die Anregung, öffentliche musikalische Aufführungen in großem Stil mit festtäglichem Anstrich zu veranstalten, stammt nicht aus deutschen Kreisen, sie ist aus England git uns herübergekommen. Die ältesten Veränstaltunaen dieser Art sind wohl dieSongs of the clergy Festivals" in der Paulskirche zu London, deren erstes 709 statt- farch, und dieThree Cloirs Festivals" der Städte

'Dloucester, Worcester und Hereford (in jährlichem Wechsel seit 17211. Die alljährlichen Händel-Feste in London sind ebenfalls bis auf das Jahr 1749 zurück- zuführen. Das erste Mufitfest auf deutschem Boden fand 1772 seitens der Tonkünstler-Sozietät in Wien statt. Diese Veranstaltungen wiederholten sich alle zwei Jahre. In Deutschland selbst war die freundliche thüringische Stadt Frankenhausen Schauplatz des ersten wirklichen Musikfestes. Während man in Frankenhausen bereits im verflossenen Frühjahr die Hundertjahrfeier dieses denkwürdigen Ereignisses beging, gibt Riemann den 20. bis^21. Juli 1810 als das Datum dieses ersten thüringischen Musikfestes an, dem im nächsten Jahr das zweite in Erfurt folgte. Dem Frankenhauser Kantor Georg Friedrich Bischofs gebührt das Verdienst dieses ersten glücklichen Versuches. Ludwig Spohr war der künstlerische Leiter des Unternehmens, das bei allen daran beteiligten Kreisen begeisterten An­klang fand. Wenige Fahre darauf, 1817, fand in Elberfeld ein DSusikfest statt. Dieses wurde zum Aus­gangspunkt derNiederrheinischen Musikfeste", die niit wenigen Ausnahmen (in den vierziger und fünfziger Jahren) seitdem regelmäßig alljährlich wiederkehren. Elberfeld selbstschied bald aus der Reihe der nieder­rheinischen Feststädte aus. Tie niederrheinischen Musik- feste haben sich bis auf den heutigen Tag ihren großen, künstlerischen Ruf und ihren bedeutenden Einfluß auf das Musikleben ganz Westdeutschlands und darüber hinaus bewahrt. Manch wichtige Novität erlebt hier ihre Ur­aufführung. 1861 trat der kurz vorher gegründete Allgemeine deutsche Musikverein" mit in den Reigen .der alljährlichen Festveranstalter ein. Durch ihn wur­den dieDeutschen Tonkünstlerfeste" ins Leben gerufen, die seitdem das eigentliche Zentrum für die fortschritt­liche Bewegung geworden sind. Fm Gegensatz zu fast allen anderen Musiksesten, die hauptsächlich den Fnter- essen der engeren Heimat dienen, haben die Tonkünstler- feste allgemeine Bedeutung für die ges-ansten Lande

geschworenen Feinde jeder fremden Ware, über ihre Willkür herrscht in allen nach den Vereinigten Staaten ausfüHrenden Ländern nur eine Stimme. Diese Be­amten sollen die Verzollung nicht ohne weiteres nach den beigegübenen und von den Konsulaten bereits geprüften Rechnungen vornehmen, sondern den Marktwert feft- stellen. Natürlich ist das bei einer Ware, die nicht an der Börse gehandelt wird, sehr schwer. Bei Industrie, waren sind die Herstellungskosten je nach der Beschaffen- heir des Materials, der Arbeitslöhne, Maschinen usw. so außerordentlich verschieden, daß dieselbe Ware viel- fache Abweichungen im Preise zeigen muß uUd sich nur schwer ein Boden für zuverlässige Wertschätzung gewinnen läßt, wenn man die Aufstellungen der versendenden In­dustriellen einfach unbeachtet laßt. Aber jene Zoll- abschätzer machen sich die Sache leicht. Sie schätzen nach eigenem Ermessen die Ware so hoch, daß der amerika- nische Zollftskus unter keinen Umständen benachteiligt ist, während Exporteure und Importeure jedoch von einemSchreckensregiment" derApvraiser" sprechen. Eine große deutsche Textilfirma lieferte seit Fahren eine Banmwollware zu 30 Pf. per Aard nach den Vereinigten Staaten. Als vor einiger Zeit der Baumlwollpreis. auf das Tieffte gesunken war, wurde der Zollpreis dieser Ware unter willkürlicher Abänderung des in der Reckl- mmg angegebenen Wertes von der Zollbehörde plötzlich von 40 Prozent des Wertes auf 60 Prozent heraufgeseift .' außerdem verhängte man noch eine Zollstrafe, so daß die Zollbelastung dieser Ware 80 Prozent ihres Wertes be­trug, Natürlich ist ein lohnender Export derartig be­handelter Waren ausgeschlossen. .Das ganze Verfahren dieser Zollbehörden führt zu Ungerechtigkeiten, die dorrt- sches Nechtsgefühl einfach für unmöglich hält. Ihnen gelten die Bekundungen der Exporteure nichts, die schon aus eigenem Fnteresse bei ihrem Verkehr mit den amr- Manischen Zollbchörden sehr gewissenhaft verfahren, denn jeder Verstoß gegen -die Zollbestimmungen wird um großer Strenge geahndet. Der Beschwerdeweg ist ein sehr dornenvoller und selbst wenn er Erfolg hat, trägt der deutsche Besteller oft großen Schaden.' da die Be­stellungen mmuüiert werden können, che die Ware, das Public-Store verlassen hat. Der höchste Zollgerichtshof Board of General Appraisers erinnert fast an daS heimliche Gericht. Seine Entscheidungen sind endgültig und er braucht Gründe für fein Urteil nicht anzugftben. Das ist für die Unglücklichen, die .unter seine Recht­sprechung fallen, oft «geradezu verhängnisvoll. Die Motive ungerechter Urteile werden niemals bekannt und selbst Entscheidungen, deren Ungerechtigkeit später zu- tage tritt und anerkannt wird, lassen sich nicht rückgängig machen. Als Beispiel wurde in der letzten Versammlung desVerbandes sächsischer Industrieller" der Fall eines jungen deutschen Kaufmanns mitgeteilt. Dieser w.ar von der Zollbehörde zu 250.0 Dollar Strafe verurteilt' wegen eines angeblichen Verstoßes gegen Zollbestimmun- gen. Der Zollgerichtshof konnte später von der völligen

deutscher Mundart. Der Festort wechselt von Fahr zu Fahr, bald ist's eine Stadt Süddeutschlands, bald eine an der Wasserkante. Heuer ist die. Hauptstadt «Steter, murks der Versammlungsort der Elitetruppe der deut- scheu Musikwelt.. Seit 1876 sind auch die schlesischen Musikfeste in gute Aufnahme gekommen. Von da äb mehrte sich die Zahl der landmannschafllichen Müsik- feste von Fahr zu Fahr. Eine Provinz nach der andern kam hinzu. In diesem Fähre haben es auch die Reichslanden zum erstenmal mit einem eigenen M u. s i k- f e ft gro ß ejJ5 t i I s in Straßbu r g versucht. Hier sPrelttK.g .cht nur ausschließlich künstlerische Er- Wägungen, Zandern auch solche Politischer Natur mit. Man hofft durch die gemeinsam zu fördernden fünft- lerlschen Interessen die noch immer vorhandenen Gegensätze zwischen der Bevölkerung mehr und mehr auszugleichen. Die Hoffnungen, die sich an diese voli- tisch-künstlerischeu Veranstaltungen knüpfen, scheinen in iter Tat nicht utopisch zu sein. Der Zulauf und der Er­folg waren überraschend. Man hatte das Programm dem besonderen Zweck entsprechend äußerst geschickt an­gelegt. Die musikalische Welt von jenseits der Vogesen war niit den Namen Marteau, Chevillard, Eharpenttec und Cesar Franck zweckfördernd vertreten. Ferner, fülir- ten die Veranstalter Rich. Strauß und Gustav Mahler als Festdirigenten ins Treffen. Das alles zog natürlich mächtig an. Die politischen und nationalen Gegner fanden sich in der Begeisterung, für die erhabene, kunst. lerische Sache brüderlich zusammen. Hier haben wir es in der Tat mit einer auf streng künstlerischer Grund­lage äußerst geschickt in Szene gesetzten Veranstaltung zu tun, die in glücklichster Weise dem idealen Doppeltzweck gebient hat.

Und weiter gab es in diesem Frühjahr das achte Westfälische M u s i k f e st in Dort m u n d. Enrico BosstsVerlorenes Paradies" war hier das Hauptwerk, das leider beim Publikum nur mäßiges Interesse fand. Das ProgmMml'onzert des zweiten