N-. 84.
Alriend-Arrsgalre.
3. Ktntt.
Wiesbadener Tagblatt.
Ks-mstag,
18. Felrruar 1803.
58. Jahrgang.
Deutscher Reichstag.
Bcrliu, 17. Februar. Tie H a :r b e l s v c r t r a g s - kommission nahm heute nach Beratung über einige vertrauliche Fragen öie Abstimmung über sämtliche Handelsverträge vor. Dieselbe wurde mit großer Mehrheit angenommen. Alsdann ging die Kommission zur Beratung der Resolution über. Die nationalliberale Resolution, betreffend die Dellarationspflicht für Ver- schnittiveine, wurde nach längerer Diskussion abgelehnt. Darauf trat die Mittagspause ein.
Berlin, 17. Februar. Die Handelsvertrags- kom Mission hat heute sämtliche sieben Handelsverträge der Reihe nach mit großer Mehrheit gegen die Stimmen der Sozialdemokraten und des Abg. Gothein (fretf. Ver.) angenommen. Die Abgg. Känips (fretf. Wolksp.) und Wolfs (wirtsch. Ver.) stimmten für die Verträge. Einige Zentrnmsabgeordnete stumnteir teils für, teils gegen einzelne Verträge. Für die bei den Handels- Vertragsverhandlungen beteiligt gewesenen Beamten sind, nach dem „L.-A.", Ovdensverleihumgen und sonstige Auszeichnungen in Aussicht genommen. Unter anderem
S ll Staatssekretär Graf PosadowSky eine besonders hohe uszeichunng und Staatssekretär Freiherr v. Richthosen den Rang und Titel als Staatsminister erhalten. Die Kweite Lesung im Plenum soll am nächsten Montag beginnen und Dienstag beendet werden. Ob sich die dritte Lesung gleich anschließen wird, steht noch nicht fest.
Vrerrszischer Kaudtag.
Herrenhaus.
Berlin, 17. Februar.
Am Miuifftertifche: die Minister Freiherr v. Rhein- Laben, v. Budde, v. PodbielSki und Möller.
Die Beratung der in die Kommission zurückver- «nesenen Vorlage, betreffend die Regelung der Hoch- niaffer-, Deich- und Vorslutverhältnisse an der oberen und mittleren Oder, wird wieder ausgenommen, der Debatte entsprechend, bei § 6.
Referent Aork-Wartenbnrg erklärt: Die Komm-iffion empfehle jetzt die Annahme in der Fassung der Abgeordneten. ,
Obepbürgermeister Bender bittet den Finanzminister um Wiederholung seiner Erklärung, daß nicht die Stadt Breslau mit der Ausführung der erforberlichen^Ar- beiten betraut werden solle. Er bitte ferner, die Sache von Staats wegen anssühren zu lassen, was viel billiger wäre. Redner bittet schließlich, den ursprünglichen Kommifsionsbeschluß aufrecht zu erhalten, nach welchem die Ausführungen, soweit die letzteren ausschlreß- lich oder 'säst ausschließlich einer einzelnen Korporation oder einem einzelnen Verbände zum Vorteil gereichen tollen, durch diese zu erfolgen haben.
Minister Freiherr v. Hammcrstcin bittet, die Regierungsvorlage, die mit dom Mbgeordnetenbeschlutz über- einstimme, wioderhcrzustellen. Die Bedenke,t Benders seien ivxbeQxixxiM. Söcnu >es sich um 'mehrere Be^bän^e
handle, müßten sic gehreinsam die Arbeit anssühren. Darüber, wer die großen Arbeiten bei Breslau auszu- sühren habe, sei noch nichts entschieden.
Benders Antrag wird abgelehnt'und 8 5 in der Abgeordnete n fass u n g a> ig cn o m me n.
Zu § 7 beantragt
Löning (Kastensvage): Den Gemeinden solle das
Recht zustehen, Me Grundeigentümer zu den Küsten heranzuziehen, soweit diese durch die Maßnahmen Vorteile haben.
Der Antrag wird debattelos genehmigt.
Hierauf wird die Frage beraten, an wen im Falle einer Nichteinigung über die Frage, ob Maßnahmen vorliegen, die den einzelnen Verbänden Vorteile bringen oder die i>m allgemeinen Interesse liegen, Beschwerde zu richten ist.
Oberbürgermeister Bender wünscht die Einsetzung einer besonderen unabhängigen Behörde, wie der Proviuzialrat ist. ^ „
Minister v. PodbielSki erklärt, der Antrag Benders komme zum fünften Male wieder, viermal habe er bereits darauf geantwortet. Tw Frage sei eingehendst geprüft. Die Einstellung eines Provinzialrates würde ra den Grenzgebieten unhaltbare Zustände ergeben. Er bitte, den Antrag abzulehnen, dessen Annahme idas Gesetz für die Regierung unannehmbar machen würde.
Der Antrag wird hierauf abgelehnt. Das Gesetz nürd in der Fassung der Abgeordneten und mit dem Antrag Löning angenommen.
Dann erledigt das Haus eine Anzahl Kommissionsberichte durch Kenntnisnahme.
Zn dem Kommissionsberichte der Justizkommission, betreffend Änderung mehrerer Amtsgcrichtsbezirke, wird eine Resolution angenommen, die Negierung zu ersuchen, den Bedürfnissen der GerichtSeingeseffenen der westlichen und südwestlichen Teile der Kreise Kelberg und KöSlin durch Einrichtung von regelmäßigen Gerichtstagen Rechnung zu tragen. ^ . ,
Nachdem noch ein« Anzahl Petitwnen meist durch Übergang zur Tagesordnung erledigt find, vertagt sich bas Haus gegen 5 Uhr.
Die nächste Sitzung findet voraussichtlich am 18. März statt. . .. .
Gerichtsseml.
Strafkammersitzungvom 18. Februar.
Sonntagsarbeit.
Stuf der Grünschcn Backsteinfabrik in Biebrich wurde am Sonntag, den 17. Juli 1904 an einem Tisch gearbeitet. Sämtliche Beteiligte und auch der Brennmeister Hcrnmnn St. erhielten da'ür wegen Vergehens gegen 8 IW d der Gewerbeordnung ein Strafmandat über 6 M. Der Brennmeister trug auf gerichtliche Entscheidung an, er berief sich darauf, daß er mit der Arbeit überhaupt nichts zu tun gehabt hätte, denn die Arbeitenden hätten einem Zicgelmeister unterstanden und nicht ihm, auch hätte ein Plakat ansgehangcn niit der Aufschrift: „Sonntags darf nicht gearbeitet werden": das Schöffengericht verurteilte ihn zu der von der Polizei festgesetzten Strafe, da der Angeklagte seiner in 8 151 der Gewerbeordnung festgesetzten Aufsichtspflicht nicht
genügt habe. Die Strafkammer verwarf die eingelegte Berufung des Angeklagten. Der Gerichtshof ist ebenfalls der Ansicht, daß ln diesem Falle der Angeklagte der Gewerbetreibende ist, der die Aufsichtspflicht hat.
* Berlin, 17. Februar. Als Nachspiel im Kwtleckt» Prozeß wird nunmehr die Zivilklage der im Strafprozeß »cr-i nommenen Weichenstellersfrau Cäcilie Meyer in Frei-HermerS- dori «Osterr.-Schlef.) das Landgericht in Posen beschälfttgen. Diese hat, vertreten durch einen Poscner Rechtsanwalt, den Grafen Zbigniew Wesieröki-Kwilecki und dessen Ehefrau auf Herausgabe des Knaben und Anerkennung, daß dieser ihr Kind fei, verklagt. Der Verhandlungstermin in Posen vor dem Land, gericht findet am 8. Mürz statt.
* Ulm. 17. Februar. Am 19. Januar befahl der Unter
offizier Marx von der 4. Eskadron des hiesigen Ulanenregiments dem Rekruten Birnbaum, dem er Schießunterweisung zu erteilen halte, auf den Ulanen Gabler der l. Eskadron zu schießen. Diefer führte den wiederholt gegebenen Befehl aus und verletzte seinen Kameraden schwer an der Schulter. Nun hatte sich das Kriegs- gericht der 27. Division mit dem Vorfall zu beschäftigen. Aus der Verhandlung ist folgendes mitzuteilen: Am fraglichen Tage hatte Birnbaum das erste Male mit Zielmunition im Kasernenhof zu schießen. Uber die Wirkung des Schusses war er bisher nicht 'aufgeklärt worden. Als er den zweiten Schutz abgeben wollte, kam Gabler aus einem Stallgcbäude seitlich der Zielscheibe und etwa 10 Schritt von derselben entfernt. Unteroffizier Marx rief ihm zu, er solle fortgehcn, sonst bekomme er einen Schutzs in den . . . Dieser Zuruf wurde von Marx noch einmal wieder
holt. AIS Gabler, der heute unter Eid angab, er habe nicht» davon gehört, trotzdem dort stehen blieb, sagte Marx zu Vnm- ba»m: „Schieß doch mal auf ihn." Birnbaum stutzte nnd blieb ruhig stehen. Darauf sagte Marx: „Schieß auf ihn." Als Birnbaum dann seinen mit scharfen Patronen geladenen Karabiner erhob, stieß Marx gerade in dem Moment, als er losdrückte, derart an seinen Arm, daß der Lauf direkt ans Gabler gerichtet war. Dieser wurde au der Schulter derart schwer getroffen, datz d:e Muskulatur durchbohrt wurde und die Kugel so tief eiudrang. daß sie erst nach zehn Tagen entfernt werden konnte. Die Wunde heilte aber schnell nnd gut. Birnbaum gab an, er lei der Anstalt gewesen, wenn sei» Unteroffizier ihm zweimal den Befehl er- ieile, zu schießen, könne eine Gefahr für Gabler damit nicht vorhanden sein, zumal er etwa 10 Meter von demselben entfernt ge» standen babc. Der Unteroffizier erklärte, er habe nur die Absicht gehabt, Gabler eiuzuschüchtern: daß Birnbaum lv Sicht ehe» würde, habe er nicht geglaubt. Der Anklagevertreter bcautragte gegen Birnbaum eine Gefängnisstrafe von 2 Monaten und gegen Marx, dessen Verhalten er als „bodenlosen Unfug, der einem alten Unterossizier doch nicht passieren sollte", bezeichnete, eine solche von 6 Monaten. Der militärische Verteidiger plädierte für eine mildere Auffassung und wies namentlich darauf hin, daß Marx, der im Regiment geradezu eine Vertrauensstellung eiw> nehme, unbedingt in einem momentanen Affekt gehandelt haben müsse. Das Gericht sprach Birnbaum frei und erkannte gegen Marx ans 45 Tage Gefängnis. Zn seinen Gunsten wurde di« gute militärische Führung, seine Erklärung, er habe Gabler nicht verletzen wollen, und die schnelle Heilung der Wunde, zu seinen Ungunsten aber die große Gefahr in Berücksichtigung gezogen, in der Gabler schwebte. Ans diesen Gründen sei eine Strafe, die das gesetzliche Minimum nur gering überschreite, sur äuge, bracht angesehen worden. (Franks. Ztg.l „ .
* Glogau, 17. Februar. Dag Kriegsgericht der 9. Division hat den Major Zimmermann, früher Hauptmann im 58. Infanterie-Regiment, seinerzeit zu 8 Monaten Gefängnis und Ausstoßung aus dem Heere verurteilt, weil er in das Schicßbnch die schlechten Schüsse nicht eintragen lieh, um für seine Kom- pagnie zum zweiten Mal den Kaiserpreis zu erringen. Das Oberkriegsgericht in Posen Hob das Urteil auf und erkannte nur auf 6 Monate Festungshaft.
* Ranen, 17. Februar. Das Schwurgericht verurteilte gestern die beiden Österreicher Sanzcr und Schnapp zum Tobe. Sie batten am 21. November einen Russen ermordet und beraubt.
Bekanntmachung.
Im Aufträge des König!. Amtsgerichts I zu Wiesbaden versteigere ich auf Ansuchen der Eigentümer, Eheleute Landmann Jacob Hahn und Wilhelmine, qeb. Dörr, zu Sonnenberg, die im Grundbuch von Sonnenberg, Band 9, Blatt No. 254 bis 256, eingetragenen 26 Grundstücke, belegen in den Distrikten Dielgentricsch, Bürsch- garten, Kirschgarten, Heide, Am Birnbaum, Unter dem Kloppenheimerweg, Hcidenstock, Kirchgarten, Bor den Fichten, Wolfsschrecken, Goldstcin, Hangesheck, Vorm Wald, Schüsselbach, Buchen, Bornberg, Herrenteil und Bahnholz, am Montag, den 27. Mebr. ISv», nachmittags 6 Uhr, auf dem Rathaus zu Sonnenberg.
Die Versteigerungs - Bedingungen und sonstigen Unterlagen liegen während der Sprechstunden von vormittags 10—12 Uhr auf meinem Amtszimmer für Jedermann zur Einsicht offen. Im Termine werden dieselben bekannt gegeben. Ein Teil der Grundstücke liegt im Baugelände, eignet sich bezw. zur Spekulation. § 321
Soauenberg bei Wiesbaden, den 18. Februar 1905.
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