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sa. Jahrgang.

Erscheint in zwei Ausgaben. — Bezugs-Preis: durch den Verlag 5« Pfg. monatlich, durch die Post 3 Mk. 50 Pfg. vierteljährlich für beide Ausgaben zusammen.

Verlag: Langgasse 27.

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für die Abend-Ausgabe bis 12 Uhr mittags, für die Morgen-Ausgabe bis 3 Uhr nachmittags. — Für die Aufnahme später eingereichter Anzeigen zur nächst- erscheinenden Ausgabe, wie für die Anzeigen-Aufnahme an bestimmt vorgcschriebencn Tagen wird keine Gewähr übernommen, jedoch nach Möglichkeit Sorge getragen.

No. 17.

Verlags-Fernsprecher No. 2953.

Mittwoch» den 11. Januar.

Rebaktions-Fernsprccher No. 52.

1903 .

Morgen - Kusgecke.

_ 1. Matt._

fort mit dem § 166 des WWrsMWG!

Paragraph 166 N.-St.-G.-B. bestraft wegen Gottes­lästerung u. a. Zen, der „öffentlich, eine der christlichen Kirchen oder eine andere mit Korporationsrechten inner­halb des Bundesgebiets bestehende Reli-gicmsgesellschaft oder ihre Einrichtungen ober ©eirauche beschimpft." Was unter Beschimpfen zu verstehen ist. wird nicht erläutert. Es liegt auf der Hand, daß hier­nach dem subjektiven Empfinden der urteilenden Richter voller Spielraum bemessen ist. Auf dem Gebiete der Religion steht es aber wie.auf dem der Politik. Es wird unter den vielen Millionen nicht zwei Menschen geben die ans diesem oder auf jenem Gebiet zwei in aller und jeder Beziehung gleich übereinstimmende Meinun­gen hätten. Ein aus katholischen Richtern zusammen­gesetzter Gerichtshof wird über angebliche Beschimpfung der katholischen Kirche anders oder doch schärfer urteilen, als ein Gerichtshof mit .evangelischer Gesinnung. Aus diesen Erwägungen ist schon oft, und zwar von maß­gebenden Persönlichkeiten die Beseitigung des 8 166 ge­fordert worden. Ein Luther wäre heutzutage fein Leben­lang nicht aus dem Gefängnis herausgekommen. Verschiedene Gerichtsurteile haben jene Forderung nur immer lauter ertönen lassen. Einen besonderen Beitrag zur Vortresflichkeit (?) des § 166 und von der Art, in der er angewandt zu werden pflegt, ergibt folgender vor der Strafkammer in Hannover verhandelter Fall, in welchem wegen Gotteslästerung der Redakteur des dortigen sozial­demokratischen Blattes, Westmeyer/ zu, drei Monaten Gefängnis verurteilt worden ist. Zwei angesehene hannoversche Geistliche, Chappufvan und Dörries, be­kundeten ehrlich vor Gericht, daß sie in den inkriMlnicr- len Stellen das Gegenteil einer Gotteslästerung gefunden hätten. Aber zwei andere Pastoren der orthodoxen Richtung bekannten sich zum Gegenteil, und so ward dem Anträge des Staatsanwalts stattgegeben. Nun schildert Pastor Dörries in der „Christlichen Welt" seine Ein­drücke. Zunächst sucht er den Tatbestand pestzustellen:

In einem Feuilletonartikel, „Galläpfel" über- schrieb-en, hatte der Verurteilte verschiedene Ereignisse der jüngsten Vergangenheit satirisch beleuchtet, darunter auch den Königsberger Prozeß. . . . Um dies G-erichts-Ver- sahren zu kennzeichnen, fingierte Redakteur Westmeyer einen Prozeß, den -die Kaiserin-Witwe von China gegen „Martin Luther, Aufenthalt unbekannt", beim Königs­berger Landgericht anhängig gemacht habe. Er ließ sie gegen Luther ähnliche Anklagen erheben, wie sie die russische Regierung gegen die im Königsberger Prozeß Verurteilten erhoben hatte, und zog dabei' auch in einer

Feuilleton.

Epilog zum Leonruvullo-Rmnmel.

P. S. Berlin, 6. Januar.

Schaffe, Künstler, rede nicht! Dieses kluge Wort sollte heut mehr Geltung haben denn je. In unserem fsmlletongesegneten Zeitalter, in der Ära des öffent­lichen Meinungsaustausches ist es für einen jeden in der Öffentlichkeit Stehenden und Kämpfenden nur zu bequem, selbst die Feder zur Propaganda, zum Angriff und zur Verteidigung zur Hand zu nehmen. Der in seinen subjektiven künstlerischen Gefühlen sich gekränkt fühlende dramatische Dichter, der von der Jury zurück- gawiesene Maler, der gekränkte Kapellmeister und Kom­ponist, sie alle find schnell mit der öffentlichen Antwort bei der Hand. _ Mit den Worten soll oft bewiesen werden, was durch die Tat nicht gelang. Die Dichter und Musiker begangen rnit dieser Praxis. Berlioz und Wagner gehörten mit zu den eifrigsten Vorkämpfern für diese ebenso verlockende wie gefährliche Taktik. Ge­fährlich für jeden, der nicht auch durch, die Propaganda der Tat seine ins große Publikum hineinqeworfene Meinung wirksam erhärten kann. Es gibt heute zahl­reiche Tages- und Wochenblätter, die sich den freien öffentlichen Austausch der Meinungen und Ansichten als Hauptzweck auf ihr Programm geschrieben haben. Wer sich also in feiner Künstlerehre, in seiner Eitelkeit ver­letzt fühlt, wem die Kritik persönlich, böswillig, chauvi­nistisch schien, der flüchtet sich mit seinen Kampf- und Rachegelüsten in die sensationsbegierige Öffentlichkeit. Wer nicht selbst die Feder zu führen gewohnt ist, der vertraut sich einem- bewährten „Aushorcher" alias Inter­viewer an, um durch die Hand eines solchen Gentleman seine Meinung verkündigen zu lassen. Das tat auch L e o n c a v a l l o , als er in sein teures Italien heil und lorbeerbekränzt aus dem gastfreundlichen Deutsch­land zurückgekehrt war. Nachdem er am Tage vor seiner

für seinen Zweck sehr geeigneten Weise den Namen Jesu mit herein. Das alles war ganz offensichtlich nicht im Sinne Westmeyers selbst, sondern im Sinne — der heid­nischen chinesischen Kaiserin geredet. Wer nur irgend die Worte recht verstand, und sie waren wirklich bei einigen: Nachdenken unschwer zu verstehen, der mußte sich sagen, daß hier etwas Absurdes, Unerhörtes, Un­denkbares geschildert werden sollte. Redakteur/West­meyer wollte den Königsberger. Prozeß als etwas hin- stellen, das eigentlich nicht hätte Vorkommen dürfen. Er wollte zeigen, zu welch unvorstellbaren, nein, zu welch empörenden Konsequenzen ein solches Verfahren sichre. Danii konnte er also die Personen seines fingierten Pro­zesses gar nicht hoch genug wählen. Macht es euch klar! so wollte er seinen Lesern sagen. Selbst die unanfecht­barsten, ja selbst die heiligsten Namen sind nicht^ mehr sicher, wenn die Grundsätze, nach denen der Königs­berger Prozeß entschieden worden ist, maßgebend sein sollen. Es liegt also unseres Erachtens das gerade Gegenteil von Gotteslästerung vor. Wesimeyer konnte schreiben, was er geschrieben hat, auch wenn er mit tiefer, frommer Verehrung zu Jesus aufblickt. ' Mit absoluter Sicherheit aber ist aus seinen Worten zu schließen, daß er groß von Luther und Jesus denkt, daß ihm beide Per­sonen sind, die mit Recht im allgemeinen Ansehen stehen. Jeder, der seine Wortemst einigem« Rüchd-enken liest, muß dies daraus entnehmen, Tenn sonst haben seine Worte überhaupt keinen Sinn."

Von den beiden anderen Gutachtern, die vom Staatsanwalt noch während der Gerichtsverhandlung ge­laden waren, meint Dörries:

„Der Verteidiger Westmeyers stellte durch. wenige Fragen fest, daß beide Herren die ganze Sache nicht ver­standen , hüben. . Es war begreiflich. Sie lasen den -Ar­tikel heute (bi. h. wohl im G»richtssaal?) zum ersten Male! Sie hatten nur Zeit, ihn flüchtig zu liefen. Sie lasen ihn unter sehr erschwerenden Umständen. Und der Artikel war vor einem Jahre geschrieben. Die Dinge, von denen er handelte, lagen weit zurück. Ja, sie waren dem einen von ihnen überhaupt nicht bekannt geworden, auch nicht vor Jahresfrist. Aber was gab ihnen dann das Recht zu smharten Worten?"

über den Staiatsanwalt aber urteilt Dörries:

„Der Staatsanwalt freilich hat nicht fo gefragt. Für ihn war die Anssage d-er beiden Geistlichen eine weitere Unterlage für seine Anklage auf Gotteslästerung . . . Er betonte sehr nachdrücklich und -ausführlich, ein Zeitungsartikel werde erfahrungsmäßig nur flüchtig ge­lesen. Der Schreiber könne nicht erwarten, daß seine Leser über seine Worte noch groß nachdächten. Was heißt das? Das heißt doch: ein Zeitungsschreiber muß so schreiben, daß er nicht mißverstanden werden kann. Mag er seine Worte gemeint haben so gut und fro-mm er will, wird er -mißverstanden, so ist er strafbar, wenn das Mißverständnis auch nur bei flüchtigem Lesen mög­

lich ist. -Er wandert für dies Mißverständnis ins Ge­fängnis. Er kann nicht verlangen, daß man -seine Worte zweimal liest. Wir sind der Meinung, er kann Verlangen­daß man seine Worte zehnmal liest, che -mau ihn d-er Gotteslästerung zeiht. Er kann verlangen, daß man seine Worte so oft, so sorgfältig und -mit -so ernstem Nach­denken liest, d-aß man überzeugt sein darf, sie bis -aus den Grund verstanden zu haben, ehe man -einen so schwer­wiegenden, beschimpfenden Vorwurf gegen ihn erhebt."

Das sind beherzigenswerte Worte. Hoffentlich aber tragen unsere Reichstagsabgeordneten angesichts solcher Erkenntnisse in ihrer Mehrheit bei der Neuberatung des Strafgesetzbuchs kein Bedenken, der immer allgemeiner sich erhebenden Forderung auf Beseitigung des unglück­seligen § 166 zuzustim-men. —s.

Der MeAnlSMS der ntfltftfp Zensur.

-g. Petersburg, 8. -Januar.

In einer seiner letzten «Sitzungen -hat das Minisier- -komitee unter Wittes Vorsitz als Exvkuttvovga» deK kaiserlichen «Reform-Man«ifest-eS sich auch -mit der Presse beschäftigt und die -Erörterung preßfreiheitlicher Be­stimmungen zunächst einem engeren Komitee zur Be­ratung zngewiefen. Wie -es heißt, «herrscht Neigung, 'den Zeitungen, wenn auch nicht Zen-surfreicheit, fo doch die Beseitigung gewisser drückender Bestimmungen im Mechanismus -d-er russischen Zensur zuzugestehen. Es verlohnt sich wohl, diese Bostrm-mungcn, von denen trotz allem, was über den Gegenstand bereits geschrieben -wurde, im Auslände noch wenig bekannt sein dürfte, an der Hand authentischer Angaben etwas näher ins Auge z-u fassen. Mit Ausnähme -von «Btsitkarte-n, «G-efchäftskarten- und ähnlichen Drucksachen ist gegenwärtig alles, wvS überhaupt hier gedruckt wird, der Zensur -vorzulegen. Jnr -Gegensatz zu den Geschäftsdruckercie-n haben 'die Zeitungen ihre Manuskripte Mvar nicht noch vor dem- Satz einzureichen. müssen aber sofort nach Beendigung dessel- -b-en 'Zwei 'Abzüge an den Zensor schicken, -wovon einer, mit der Unterschrift des Beamten versehen, in die Druckerei zuvückwanid-ert. Weiße Stellen an d-en Orten zu belassen, wo d-er Rotstift ge'w«ltet hat, ist charalteristi- sch'er Weise nicht erlaubt, der Satz muß daher «stets so an» geordnet sein, daß es nicht ersichtlich- ist, wo etwas ge­strichen wurde. Die zensurierten Abzüge müssen ein ganzes Jahr lang aufbciwahrt und bei einer etwaigen Revision dem Inspektor für Typographien vorgelegt «wer­den, der «sie mit «den erschienenen Exemplaren vergleicht. Die «Erlaubnis «zur Herausgabe der betreffenden -Num­mer erhält der verantwortliche Redakteur erst, nachdem er eine Anzähl von Exemplaren «des fertiggestellteü Blattes nebst der schriftlichen Versicherung, daß er sich völlig an die Be-sti'mmung-en der «Zensur gehalten hätte, nochmals den Behörden vovgelegt h-at. Schlimm ist es, wenn eine «Zeitung in einer Stadt erscheint, di-e keine

Berliner Abreise in einem am Hose und auf den Höfen gelesenen S-ensationsb-l-atte seinen überschäum-enden Dankesgefühlen gegen jedermann selbstgefälligen Aus­druck verliehen hatte, erzählte er einige Tage später, in irgend einem römischen Casckhaus dem Interviewer des Giornale d'Jta-Iia", was die Deutschen im allgemeinen und die deutschen Kritiker und Komponisten im beson­deren für eine Minderbegabte, chauvinistisch verbohrte Herde seien, die nicht einmal für «das höhererseits gezeigte Bestreben, der stagnierenden deutschen Musik aus Italien frisches Mut zuzuführen, das «leiseste Verständnis zeigten. Der zartfühlende Maestro fügte dann noch eine ganze Serie von nicht gerade schmeichelhaften Bemerkungen und Urteilen über die moderne -deutsche Musik und i.h-re Meister hinzu, die von dem geradezu horrenden Mangel an -allgemeiner Bildung ihres Urhebers beredtes Zeugnis ablegten.

O si tacuisses! So werden ihm die Freunde nach dem Erscheinen jenes verhängnisvollen Artikels im „Giornale d'Jtalia" zugerufen haben. Doch nun wars zu spät. Das unmittelbar folgende- sehr gewundene Dementi im neapolitanischen „Pnngule" konnte ben in deutschen Landen ob dieser unglaub-lichen Brüskierung «ausgebrochenen Sturm der Entrüstung-nicht im gering­sten besänftigen, zumal das „Giornale d'Jta-lia" er­klärte, das veröffentlichte Interview sei die getreue Wiedergabe der Äußerungen des ehrenwerten Maestro. Leoncavallo- schweigt, da er vermutlich niicht den Beweis für -die böswilligen Enlstellungskünstc des „Giornale d'Jtalia" zu erbringen vermag. Also es bleibt dabei: Leoncavallo, der durch den Kronenorden zweiter Klasse (welch deutscher Komponist hat ihn je -besessen) und durch alle möglichen kaiserlichen Ehren Ausgezeichnete, den man in Berlin und in Deutschland mit gastfreundlicher Bereitwilligkeit ausgenommen hatte, derselbe Herr Leon- cavallo, der sich rühmen durfte, vor allen deutschen Ton­setzern. durch allerhöchste Huld 'bevorzugt zu sein, schüttet einen ganzen Kübel schmutzigen Wassers über jenes Dimt-schland aus, das ihm an erster Stelle mit die

Hunderttausende seiner Bajagzi-Tantiemen gezahlt hat. — Basta!

Schon einmal ist es der Fall gewesen, daß sich- das deutsche Künstlertum und «Publikum- dem anmaßenden und herausfordernden Benehmen eines italienischen Komponisten gegenüber in grimmigem Protest a-uflehnte und zwar spielte sich dieser Kampf, der von beiden Seiten mit äußerster Leidenschaft geführt wurde, eben­falls in Berlin ab. Es war in den Jahren von 1820 bis 1810, als es galt, die ebenfalls durch königliche Huld geschaffene allmächtige Position eines Spontini zu erschüttern. Auch- dieser glaubte die deutsche Kunst mit Füßen treten zu können. -Wagte er es doch-, sogar den König persönlich zu beleidigen. Selbst diese Tat, die ihm seitens des Gerichts neun Monate Festung eintrug, vermochte die Verehrung des Königs für seine Person nicht zu erschüttern, und begnadigt, mit königlichen Ehren überhäuft, schied er endlich aus Berlin und Deutschland, für dessen nationale musikalische Entwicklung er zwanzig Jahre hindurch ein Hindernis- gewesen war.

Das Mediceertnm war nie ganz ausgestorben. Be­sonders in der Musik hatte es sich in fortlaufender Tradition erhalten. Erst durch die freie Größe Wagners wurde aller Gelegenheits- und Mußkunst zeitweilig dev Boden entzogen. Bei Kaiser Wilhelm- hat der Gedanke einer unter bestimmter Ägide stehenden Kunst wieder fester Wurzel gefaßt. Mit der bildenden Kunst sing es an. Es schwebte ihm die große Epoche der kunst­sinnigen Päpste des Cinquecento vor. Damals lagen freilich die Verhältnisse wesentlich anders. Die sich <m§! dem innerlichen Drange nach geistiger Freiheit und Größe entwickelnde geistige Bewegung der «Renaissance brachte denn doch ganz andere produktive Kräfte hervor, als unsere epigonenhafte, in ihren besten Teilen höchstens um unklare Ideale ringende Zeit. ^ Und die künstför- dernden Fürstenhöfe beschränkten -sich darauf, für die meist schrankenlose Bereitstellung der Mittel als Äqui­valent nur gelegentlich das künstlerische Objekt iin all- gemeinen bestimmen zu dürfen, nicht ««der die fünft«